Jugend und Gewalt. Wie weiter? Jeunesse et violence. Quo vadis?»
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- Reiner Lars Schwarz
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1 Jugend und Gewalt Wie weiter? Jeunesse et violence Quo vadis?» Informationen zur weiteren Entwicklung des Netzwerks der kantonalen und städtischen Ansprechstellen für Gewaltprävention
2 Agenda. Informationen zur SKP Informationen zu «Jugend und Gewalt» Informationen zu «Radikalisierung» Diskussion
3 Ziele dieser Information. Herstellen eines gemeinsamen Wissensstandes zur den Themen «Jugend und Gewalt» sowie «Radikalisierung». Aufzeigen der Bedürfnisse für eine gelingende Vernetzung. Sammlung der Bedürfnisse der kantonalen und kommunalen Ansprechstellen für Gewaltprävention. Konsensfindung für das weitere Vorgehen bez. der Netzwerktreffen.
4 Die Schweizerische Kriminalprävention... ist eine interkantonale Fachstelle der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). hat folgende Aufgaben: - Erarbeitung von thematischen Grosskampagnen; - Erarbeitung von Präventions- und Informationsmaterial; - Vernetzung der Polizei mit Kooperationspartnern; - Beratung, Aus- und Weiterbildung polizeilicher Stellen. ist einem gesamtgesellschaftlichen Präventionsverständnis verpflichtet.
5 Projekte. Urbane Sicherheit (u.a. Gründung eines nationalen Netzwerks) Einbruchschutz (Verein «Sicheres Wohnen Schweiz) Zivilcourage (Aufzeigen, wann eingreifen) Bedrohungsmanagement (Stärkung des Netzwerks) Menschenhandel (Unterstützung anonyme Meldestelle, KSMM) Fortbildung Präventionsverantwortliche Fortbildung Jugendsachbearbeiter Rechtsreihe verschiedene Themen der Kriminalprävention Plus diverse Mandate mit: Fedpol, BAG, BSV, BJ, BFM, BAKOM, KKJPD, SPI, FUG PKNW, FUG RBT, SKK
6 Beispiel: Die Rechtsreihe der SKP.
7 Ständige Kooperationen / Vernetzungen mit Präventionsfachleuten der städtischen und kantonalen Polizeikorps Mediensprecher/innen der Polizei Jugendsachbearbeiter/innen Suchtfachstellen (BAG) Fachpersonen Neue Medien (BSV) Fachstellen Kindsmissbrauch, Kinderpornografie, Kinderschutz KollegInnen Deutscher Präventionstag.
8 Programm «Jugend und Gewalt» Was hat das Programm erreicht: Gemeinsames Verständnis für Gewaltprävention bei Jugendlichen Einbezug verschiedener Settings (Familie, Schule, Sozialraum) Lancierung und/oder Unterstützung von Projekten Evaluation von Projekten Forschungsberichte, Facts-Sheets und Good-Practice-Kriterien Wissensdatenbank Die Ziele wurden erreicht.
9 Berichte. Forschungsberichte Evaluationsberichte
10 Wissensdatenbank.
11 Minimalanforderungen an Netzwerk. Kantonale und kommunale Verantwortliche kennen «ihr» Netzwerk. Informationsfluss ist sichergestellt. SKP kennt kantonale und kommunale Verantwortliche. Informationsfluss ist ebenfalls sichergestellt. Es besteht eine Adressliste zum Netzwerk. Das Netzwerk trifft sich 1x jährlich zum Austausch.
12 Herausforderung «Radikalisierung» Gleiche Ausgangslage wie 2004 beim Thema Jugendgewalt: Hoher politischer Druck auf allen Ebenen zur Eindämmung der negativen Folgen von Radikalisierung. Lautes Medienecho Defizite bei der Präventionsarbeit
13 Defizite bei der Präventionsarbeit. Das Wissen über die Wirksamkeit der bestehenden Präventionsmassnahmen ist äusserst lückenhaft. Präventionsmassnahmen für verschiedene Altersstufen, Lebensbereiche und Bevölkerungsgruppe sind kaum aufeinander abgestimmt. Wenig integrierte Bevölkerungsgruppen werden nur teilweise erreicht. (Quelle: Massnahmenplan 2008 Jugend und Gewalt der SKP)
14 Erkenntnisse aus dem Programm «JuG». Tripartite Zusammenarbeit von Anfang an. Beginn der Arbeiten mit einer Situationsanalyse. Bericht «Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung, eine Bestandsaufnahme in der Schweiz Juli 2016», Sicherheitsverbund Schweiz Tripartite Auftragserteilung zur Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans.
15 Nationaler Aktionsplan, Organigramm. Quelle: SVS, Konzept NAP, 2016
16 Nationaler Aktionsplan. Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Handlungsfelder: Prävention, Repression, Schutz, Krisenvorsorge Massnahmen in folgenden Bereichen: Bildung und (Jugend-)Arbeitslosigkeit Integration, Religionen, Sozialhilfe, Kinder- und Erwachsenenschutz Gefängnis, Jugendzentren, Kulträumen
17 Nationaler Aktionsplan. Quelle: SVS, Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung, 2016
18 Formen von Prävention. Bildung und (Jugend-)Arbeitslosigkeit Integration Religionen Sozialhilfe, Kinder- und Erwachsenenschutz Gefängnisse Jugendzentren Kulträume Personen mit Potenzial zur Radikalisierung Bereits radikalisierte Personen Deradikalisierung Wer?
19 Vorentscheide. «Strukturen» des nationalen Projekts «Jugend und Gewalt» sollen genutzt werden. (Bestehendes) Netzwerk der Gewaltprävention soll genutzt werden. Konsens zur Einordnung der Prävention von Radikalisierung in die Gewaltprävention.
20 Offene Fragen aus Sicht der SKP. Kann das bestehende Netzwerk für die Prävention von Radikalisierung die gleichen Aufgaben wahrnehmen wie für Jugendgewalt? Sind die Ansprechstellen für Prävention von Radikalisierung die gleichen wie die Ansprechstellen für Gewaltprävention? Wie soll die Diskussion zwischen dem Netzwerk und den Verfassern des nationalen Aktionsplans ausgestaltet werden?
21 Fragen an Sie. Bereich «Jugend und Gewalt» Kennen Sie die Strukturen in Ihrem Kanton? Informationsfluss sichergestellt? Wissen Sie, dass Sie mit der SKP vernetzt sind? Was muss verbessert werden? Wie soll die Vernetzung stattfinden? Bereich «Radikalisierung» Kann das bestehende Netzwerk für die Prävention von Radikalisierung die gleichen Aufgaben wahrnehmen wie für Jugendgewalt? Sind die Ansprechstellen für Prävention von Radikalisierung die gleichen wie die Ansprechstellen für Gewaltprävention? Wie soll die Diskussion zwischen dem Netzwerk und den Verfassern des nationalen Aktionsplans ausgestaltet werden?
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