Mach s mit! Patente und Gebrauchsmuster. München, 09. Oktober Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt.
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- Dirk Beyer
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1 Mach s mit! Patente und München, 09. Oktober 2014 Alexander Rottmann Deutsches Patent- und Markenamt
2 Inhaltsübersicht Was ist ein Patent? Wie entsteht ein Patent? Anmelde- und Prüfungsverfahren Neuheit und erfinderische Tätigkeit Gebühren Nach der Patenterteilung / Unterschiede zum Patent Patentschutz im Ausland 2
3 Einführung Was ist ein Patent? Ein Patent muss etwas Technisches sein weltweit neu sein auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen gewerblich anwendbar sein Vom Patentschutz ausgenommen sind Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, therapeutische Verfahren Pläne, Regeln, Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten, Software an sich 3
4 Einführung Was ist ein Patent? Wirkung eines Patents Ausschließlichkeitsrecht, Verbietungsrecht, Monopol,... Nur der Patentinhaber ist berechtigt, den geschützten Gegenstand gewerblich anzuwenden (also damit Geld zu verdienen). Er kann es jedem Dritten verbieten, diesen Gegenstand herzustellen, anzubieten, zu gebrauchen,... (also damit Geld zu verdienen). Ein Patent für Deutschland wirkt nur in Deutschland Laufzeit: 20 Jahre 4
5 Einführung Warum Patente? Angebot an Erfinder/Anmelder Recht auf Patent, wenn Voraussetzungen gegeben Durchsetzung der Rechte staatlich geregelt Forderung an Erfinder/Anmelder Veröffentlichung d. vollständigen technischen Lehre (wird geprüft, ggf. Zurückweisungsgrund) Anreiz für Investition in F u. E (zeitl. begr. Monopol) Notwendigkeit für F u. E (Umgehung, Alternativen) Mehrung des öffentlich zugänglichen Wissens Stärkung der Innovationskraft der Wirtschaft 5
6 Patentanmeldung Einreichung per Post, Fax oder elektronisch Bestandteile o Antrag auf Erteilung o Beschreibung o Patentansprüche o ggf. Zeichnungen o Zusammenfassung o Erfinderbenennung Gebührenzahlung Einreichung Patentanmeldung 6
7 Formale Prüfung sind Angaben und Unterlagen vollständig? entsprechen die Unterlagen den Vorgaben? Sachliche Prüfung Unklarheiten, Widersprüche? deutliche und vollständige Offenbarung? Neuheit gegeben? erfinderische Tätigkeit gegeben? gewerbliche Anwendbarkeit gegeben? ggf. Mängelbescheid Prüfung durch das DPMA 7
8 Patentanmeldung beim DPMA Aufgabenbereich Patente - Der Weg zum Patent Patentanmeldung Prüfungsantrag Klassifikation Offensichtlichkeitsprüfung Geheimprüfung Datenerfassung, Formalpr. nach 18 Monate Prüfungsverfahren Recherche zum Stand der Technik / Beurteilung der Patentierbarkeit Publikation Publikation Zurückweisung Erteilung Einspruch? nein Patent (max. 20 Jahre) ja Voraussetzungen Patent: - technische Erfindung - neue Erfindung - erfinderische Leistung - gewerblich anwendbare Erfindung Dauer des Verfahrens: 32 Monate Beschwerde BPatG Beschwerde Beschwerde Einspruchsverfahren (Gremium) Widerruf des Patents Aufrechterhaltung des Patents 8
9 Patentverfahren Beteiligte an Patentverfahren Anmelder natürliche oder juristische Person (Erfinder) Patentanwalt naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium, 3-jährige juristische Ausbildung und Tätigkeit bei einem Patentanwalt mit Prüfung zur Zulassung beim jeweiligen Patentamt Patentprüfer naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium, 18-monatige Ausbildung beim DPMA (Technischer Richter am Bundespatentgericht) 9
10 Neuheit 3 (1) PatG Neuheit Die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich waren (auch eigene Publikationen!!!). Der Stand der Technik wird weltweit ermittelt. Faustformel für mangelnde Neuheit: Alle Merkmale des Patentanspruchs 1 sind aus einer Schrift bekannt 10
11 Neuheit Erst anmelden und dann: Veröffentlichen, Zeigen, Weitererzählen,... Der frühere Anmeldetag begründet das Recht an der Erfindung Bei Kooperationen Vereinbarungen schließen 11
12 4 PatG - Erfinderische Tätigkeit Erfinderische Tätigkeit Die Erfindung darf sich für den zuständigen Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Der zuständige Fachmann ist derjenige, dem man die zu lösende Aufgabe oder das technische Problem normalerweise übertragen würde. 12
13 Gebühren DPMA Anmeldung 60 Was kostet ein Patent? Prüfung (spätestens n. 7 Jahren) 350 Jahresgebühren von 70 bis 1940 ansteigend Gesamt (5 Jahre) 640 Gesamt (20 Jahre) (vgl. Patentkostengesetz und Kostenmerkblatt) Kosten Patentanwalt Ausarbeitung der Anmeldung ca Schriftverkehr mit DPMA, Bescheiderwiderung ca (Kosten stark vom Schwierigkeitsgrad und der Durchsetzungsmöglichkeit der Anmeldung abhängig) 13
14 Ein Patent und was nun? Patent aufrechterhalten Jahresgebühren Andere Schutzrechte ergänzen Marke anmelden Design anmelden Patent verwerten Verwertungsinitiativen und Beratungsnetzwerke Patent verkaufen Lizenzen vergeben 14
15 Einspruch Patentamt Nichtigkeitsklage BPatG Patent durchsetzen Berechtigungsanfrage oder Abmahnung Patentverletzer Patentverletzungsklage Landgericht Strafprozess Messe Einstweilige Verfügung Zoll Grenzbeschlagnahme 15
16 Unterschied Patent Laufzeit Gbm: 10 Jahre nur Eintragung, keine Prüfung Verfahren ausgeschlossen erfinderischer Schritt Andere Rechtsstellung bei Schadensersatz (im Vergleich zu Patentanmeldung vor Patenterteilung) Preiswerter als Patentanmeldung 16
17 Gebühren anmeldung Anmeldegebühr 40 Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren 210 Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren 350 Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren 530 Recherchegebühr (fakultativ) 250 Schutzdauer 10 Jahre außer nach erfolgreichem Löschungsantrag durch Dritte Schneller Schutz Eintragung innerhalb von ca. 3 Monaten möglich! 17
18 Priorität Anmeldetag (ZP 1) der Ursprungsanmeldung Ausländische Anmeldung mit Priorität der Ursprungsanmeldung zum ZP 2 ZP 1 ZP 2 12 Monate t Innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag einer ersten Patentanmeldung können in ausländischen Staaten Patentanmeldungen (Auslandsanmeldungen) eingereicht werden, die den Anmeldetag (=Priorität) der ersten Patentanmeldung beanspruchen. 12-monatige Prioritätsfrist ist in der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) geregelt 18
19 Europa Europäisches Patentamt (EPO) Schutz in EPÜ-Vertragsstaaten möglich Eine Anmeldung mit Benennung der Länder, in denen Schutz gelten soll Anmeldung in jeder Sprache möglich o jedoch Übersetzung in Deutsch, Englisch oder Französisch (Amtssprachen) notwendig Eine Prüfung durch Prüfer des EPA Nach Erteilung Zerfall in nationale Patente o Verwaltung und Durchsetzung jeweils durch benannte Länder o ggf. Übersetzungen erforderlich 19
20 Internationale Patentanmeldung WIPO (World Intellectual Property Organisation) Schutz in 148 Ländern möglich Nur eine Anmeldung erforderlich Recherche durch Internationale Recherchebehörde (z. B. EPA) Innerhalb von 30 Monaten nach Prioritätsdatum Einleitung der nationalen Phasen Eigentliche Patentprüfung und -erteilung durch nationale Ämter 20
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