PROJEKTAUSWAHLKRITERIEN DER LAG MIESBACHER LAND
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- Hanna Hartmann
- vor 5 Jahren
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1 ER LAND DER LAG MIESBACHER LAND PROJEKTTITEL: BEARBEITER: DATUM:... Projekte werden nach verschiedenen Kriterien beurteilt: Pflichtkriterien, fakultatives Kriterium, Zusatzkriterien und Ausschlusskriterium. Um die Projektauswahl zu bestehen, muss ein Projekt nachfolgende Anforderungen erfüllen: Eine Mindestpunktzahl von 28 Punkten erreichen. In allen Pflichtkriterien und dem fakultativen Kriterium mindestens einen Punkt erreichen. Eine positive Bewertung im Ausschlusskriterium erreichen. Werden eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht erfüllt, hat das Projekt das Projektauswahlverfahren nicht bestanden. Bewertung der Pflichtkriterien, des fakultativen Kriteriums und der Zusatzkriterien: In den Pflichtkriterien, dem fakultativen Kriterium und den Zusatzkriterien sind jeweils ein bis sechs Punkte zu erreichen. Die in den Pflichtkriterien und dem fakultativen Kriterium maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 54 Punkte. Um die Projektauswahl zu bestehen, muss ein Projekt in der Summe aller erreichten Punkte mindestens 28 Punkte (=52% der Gesamtpunktzahl) aufweisen. In den Zusatzkriterien sind maximal weitere 18 Punkte zu erreichen. Diese werden zur Summe, der in den Pflichtkriterien und dem fakultativen Kriterium erreichten Punktzahl, addiert. Bewertung des Ausschlusskriteriums Durch das Ausschlusskriterium können keine Punkte erreicht werden. Es kann ausschließlich positiv oder negativ bewertet werden. Erzielt ein Projekt eine negative Bewertung, so hat es das Projektauswahlverfahren nicht bestanden.
2 PFLICHTKRITERIEN In den Pflichtkriterien und dem fakultativen Kriterium sind jeweils ein bis sechs Punkte zu erreichen. Bei Nichterfüllung eines Pflichtkriteriums oder des fakultativen Kriteriums werden null Punkte erzielt. Erreicht ein Projekt null Punkte in einem oder mehreren Pflichtkriterien oder dem fakultativen Kriterium hat es das Projektauswahlverfahren nicht bestanden. P1 Innovativer Ansatz des Projekts Innovativer Ansatz in einer Gemeinde/Stadt oder mehrerer LAG-Gemeinden/ Städte Innovativer Ansatz in der gesamten LAG Innovativer Ansatz über die LAG hinaus P1 Begründung für die Punktvergabe: P2 Beitrag zum Umweltschutz Neutraler Beitrag Indirekter positiver Beitrag Direkter positiver Beitrag P2 Begründung für die Punktvergabe: P3 Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung an seine Folgen Neutraler Beitrag Indirekter positiver Beitrag Direkter positiver Beitrag P3 Begründung für die Punktvergabe: P4 Bezug zum Thema Demographie Beitrag zur Anpassung an die Folgen des demographischen Wandels Neutraler Beitrag (keine Auswirkungen auf die Folgen des demographischen Wandels) Indirekter positiver Beitrag Direkter positiver Beitrag P4 Begründung für die Punktvergabe: Erreichte Punkte Zwischensumme Seite 2 von 6
3 P5 Bedeutung und Nutzen für das LAG-Gebiet Bedeutung und Nutzen für eine LAG-Gemeinde/-Stadt Bedeutung und Nutzen für mehrere LAG-Gemeinden/ -Städte Bedeutung und Nutzen für das gesamte LAG-Gebiet und/oder darüber hinaus P5 Begründung für die Punktvergabe: P6 Grad der Bürgerbeteiligung Einbindung der Bürger bei Planung oder Umsetzung Einbindung der Bürger bei Planung und Umsetzung Außerordentlich hohe Einbindung der Bürger bei Planung und Umsetzung P6 Begründung für die Punktvergabe: P7 Vernetzungsgrad ein Projekt hat drei Ebenen: Akteure 1, Sektoren 2, Projekte Vernetzung auf einer Ebene Vernetzung auf zwei Ebenen Vernetzung auf drei Ebenen P7 Begründung für die Punktvergabe: P8 Beitrag zum Handlungsziel: Aus Entwicklungsziel: Geringer Beitrag Mittlerer Beitrag Hoher Beitrag P8 Begründung für die Punktvergabe: Erreichte Punkte Pflichtkriterien 1 Akteure können sein: z.b. in das Projekt einbezogene Institutionen, Vereine, Verbände, Interessengruppen, Verwaltungen, Projektträger, Einrichtungen etc. 2 Sektoren können sein: z.b. Wirtschaft, Tourismus, Soziales, Bildung, Kultur, Sport, etc. Seite 3 von 6
4 FAKULTATIVES KRITERIUM F1 Stärkung der regionalen Identität Geringer Beitrag Mittlerer Beitrag Hoher Beitrag F1 Begründung für die Punktvergabe: Erreichte Punkte fakultatives Kriterium Erreichte Punkte Pflichtkriterien Summe Seite 4 von 6
5 ZUSATZKRITERIEN In den Zusatzkriterien sind jeweils ein bis sechs Punkte zu erreichen. Bei Nichterfüllung eines Zusatzkriteriums werden null Punkte erzielt. Die in den Zusatzkriterien erreichten Punkte werden zu den in den Pflichtkriterien und dem fakultativen Kriterium erzielten Punkten addiert. Z1 Beitrag zu weiteren Entwicklungszielen Beitrag zu einem weiteren Entwicklungsziel Beitrag zu zwei weiteren Entwicklungszielen Beitrag zu mehr als zwei weiteren Entwicklungszielen Z1 Begründung für die Punktvergabe: Z2 Beitrag zu weiteren Handlungszielen Messbarer Beitrag zu einem weiteren Handlungsziel Messbarer Beitrag zu zwei weiteren Handlungszielen Messbarer Beitrag zu mehr als zwei weiteren Handlungszielen Z2 Begründung für die Punktvergabe: Z3 Kooperationsgrad Zusammenarbeit mit einer weiteren LAG Zusammenarbeit mit zwei weiteren LAGen Zusammenarbeit mit mehr als zwei weiteren LAGen oder mind. einer nicht bayerischen LAG Z3 Begründung für die Punktvergabe: Erreichte Punkte Zusatzkriterien Summe Pflichtkriterien und fakultatives Kriterium Gesamtsumme Seite 5 von 6
6 AUSSCHLUSSKRITERIUM Im Ausschlusskriterium können keine Punkte erreicht werden. Es wird ausschließlich positiv oder negativ bewertet. Erzielt ein Projekt eine negative Bewertung im Ausschlusskriterium, so hat es das Projektauswahlverfahren nicht bestanden. Nr. Kriterium positiv negativ A1 Gesamtumsetzung der LES Die Gesamtumsetzung der LES wird durch das Projekt nicht gefährdet. Die Gesamtumsetzung der LES ist durch das Projekt gefährdet A1 Begründung für die Bewertung: AUSWERTUNG Erreichte Punktzahl insgesamt: Maximale Punktzahl: Pflichtkriterien und fakultatives Kriterium Zusatzpunkte, Mindestpunktzahl für Empfehlung zur Förderung: 28 Seite 6 von 6
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