Steuerrecht für Physiotherapeuten 2012
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- Margarete Bergmann
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1 Steuerrecht für Physiotherapeuten 2012 Mag. Markus Schaller Mitsch Grebner & Partner Steuerberatung
2 Themenüberblick 1.) Notwendige Meldungen 2.) Gewinnermittlungsarten der betrieblichen Einkünfte 3.) Betriebsausgabenkatalog 4.) Gewinnfreibetrag 5.) Ermittlung Einkommensteuer 5.) Umsatzsteuer 6.) Vermietung ab Juni
3 Notwendige Meldung Meldung beim Finanzamt binnen Monatsfrist Anmeldung bei der Sozialversicherung binnen Monatsfrist Anmeldung der Dienstnehmer vor Arbeitsantritt Beantragung Neugründungsförderung Meldung des Berufssitzes bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Beantragung einer DVR-Nummer bei der Datenschutzkommission Meldung bei den relevanten Krankenversicherungsträgern 12.Juni
4 Gewinnermittlungsarten der betrieblichen Einkünfte Steuerpflichtiger Gewinn Abhängig von der Gewinnermittlungsart Möglichkeiten der Gewinnermittlung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Pauschalierung Bilanzierung Angehörige freie Berufe in der Regel Einnahmen-Ausgaben Rechnung 12.Juni
5 Einnahmen-Ausgaben- Rechnung Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben Einnahmen Erlöse Ausgaben Wareneinkauf Personalaufwand Abschreibungen Sonstige Ausgaben (Kfz, Miete, Werbung, Zinsen, Betriebskosten,...) Gewinn Juni
6 Betriebseinnahmen Einnahmen, die im Rahmen eines Betriebes (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit) zufließen Betriebseinnahmen bei Physiotherapeuten: Einnahmen aus physiotherapeutischen Tätigkeit Erlöse aus Hilfsgeschäften Erlöse aus dem Verkauf der Praxiseinrichtung Einnahmen aus Vortragstätigkeiten 12.Juni
7 Betriebsausgaben Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind Nicht zu prüfen, ob Ausgabe objektiv gesehen nötig war auch vermeidbare Ausgaben grundsätzlich abzugsfähig Nachweis der Ausgabe mittels Beleg Höhe der Ausgaben sind vom Finanzamt nicht zu beanstanden außer Luxusgüter (PKW ,-- Grenze, Antiquitäten, etc.) Abgabenbehörde: Bekanntgabe des Empfängers der Ausgaben unbedingt notwendig 12.Juni
8 Betriebsausgabenkatalog Beiträge zur Pflichtversicherung (GSVG) Beiträge zur Selbstständigenvorsorge Miete für Praxis Beratungskosten (z.b. Rechtsanwalt, Steuerberater) Kosten für Personal Kosten für Instandhaltung / Reinigung / Telefon / Versicherungen / Mitgliedsbeiträge (zb Physio Austria) Fachliteratur sowie Fachzeitschriften Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Reisekosten / Fahrtkosten Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) Fremdkapitalzinsen - kosten Gewinnfreibetrag 12.Juni
9 Betriebsausgabenkatalog Fahrtkosten Abzugsfähig: für tägliche Fahrt in die Praxis oder zu Fortbildungsveranstaltungen alle beruflich veranlassten Fahrten (Steuerberater, Büromaterial, etc.) Kosten für Taxis, öffentliche Verkehrsmittel tatsächliche Kosten absetzbar (Belegnachweis) 12.Juni
10 Betriebsausgabenkatalog Fahrtkosten Kosten für PKW: Betriebs- oder Privatvermögen (Überwiegensprinzip mehr als 50 % betr. Nutzung Betriebsvermögen) PKW in Betriebsvermögen: tatsächliche Kosten absetzbar PKW in Privatvermögen: Amtliches km-geld (0,42 / km); ab km / Jahr tatsächlichen Kosten 12.Juni
11 Betriebsausgabenkatalog Reisekosten Voraussetzungen für die Absetzbarkeit: Berufliche Veranlassung Tagesdiäten Inland: 26,40 / Tag (ab 11 Stunden) Entfernung Reiseziel vom Arbeitsplatz > 25 km max. 15 Tage pro Jahr Ab 3 Stunden jede angefangene Stunde 1/24 von 26,40 Nächtigungsgeld Inland: 15 Pauschalbetrag oder tatsächliche Kosten 12.Juni
12 Betriebsausgabenkatalog: Aus- und Fortbildungskosten Aufwendungen abzugsfähig, wenn Bildungsmaßnahme im Zusammenhang zur ausgeübten Tätigkeit steht Fortbildungskosten Aufrechterhaltung und Erweiterung der Kenntnisse im ausgeübten Beruf Ausbildungskosten Erlangung von Kenntnissen für Berufsausübung 12.Juni
13 Gemischt veranlasste Reisen Keine Aufteilung wenn objektive Trennung nicht möglich private und berufliche Interessen sind untrennbar vermischt Keine Aufteilung wenn berufliche Mitveranlassung der Reise unbedeutend Zeitanteil der Reise < 10 % Beachtung ob auslösender Moment in der Privatsphäre liegt 12.Juni
14 Gemischt veranlasste Reisen Voraussetzung für Abzugsfähigkeit im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation (z.b. Kursprogramm) Reise für Zielgruppe, die dem Tätigkeitsbereich des Steuerpflichtigen entsprechen Programmpunkte von allg. Interesse dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während einer lfd. betriebl. Tätigkeit als Freizeit verwendet wird 8-Stunden-Regelung detaillierte Stundenaufzeichnung über berufliche und private Teile der Reise 12.Juni
15 Betriebsausgabenkatalog Abschreibung Verteilung der Kosten über Nutzungsdauer Für abnutzbares Anlagevermögen (Einrichtungen, Computer, PKW, etc.) Grenze 400,-- (geringwertige Wirtschaftsgüter) Nutzungsdauer grundsätzlich zu schätzen (in Anlehnung an deutsche AFA Tabellen) Sonderregelungen für bestimmte Güter ( 8 EStG) zwingend 8 Jahre Nutzungsdauer für PKW zwingende Nutzungsdauern bei Gebäuden 12.Juni
16 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ( 20 EStG) Kosten der Lebenshaltung (Kosten für Privatwohnung, Privatkleidung, Brille, Uhr) Kosten der Lebensführung, auch wenn die Förderung des Berufes damit erfolgt (Geburtstagsfeiern) Betrieblich veranlasste Aufwendungen, die unangemessen hoch sind (Angemessenheitsprüfung) Repräsentationsaufwendungen ( hierbei handelt es sich in der Regel um Bewirtungsaufwendungen) Strafen (Schnellfahren, Falschparken etc.) Einkommensteuer 12.Juni
17 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ( 20 EStG) Aufwendungen für Arbeitszimmer im Wohnungsverband Aufwendungen keine Betriebsausgabe Ausnahme: Arbeitszimmer bildet Mittelpunkt der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit Kein Abzugsverbot für Arbeitsmittel, die keine Einrichtungsgegenstände sind (z.b. Computer, Drucker, etc.) 12.Juni
18 Gewinnfreibetrag Gewinnfreibetrag verringert als Betriebsausgabe den zu versteuernden Gewinn Unterscheidung Gewinnfreibetrag: Grundfreibetrag Investitionsbedingter Freibetrag 12.Juni
19 Gewinnfreibetrag bis 2012 Grundfreibetrag investitionsbedingter Freibetrag bis zu einem Gewinn von davon 13 % (max ) keine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter notwendig bei einem Gewinn über davon 13 % (max ) Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter notwendig GFB in Summe: max Juni
20 Gewinnfreibetrag 2013 bis 2016 Grundfreibetrag investitionsbedingter Freibetrag bis zu einem Gewinn von davon 13 % (max ) keine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter notwendig GFB in Summe: max Staffelung inv.bed. Freibetrag: Gewinn Freibetrag bis ,0 % bis ,0 % bis ,5 % ab ,0 % Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter notwendig 12.Juni
21 Gewinnfreibetrag Begünstigte Wirtschaftsgüter Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter Körperliche, abnutzbare Anlagegüter (Mindestnutzungsdauer von 4 Jahren) bestimmte Wertpapiere (mind. 4 Jahre dem Betrieb gewidmet) PKW und Kombi, gebrauchte Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter 12.Juni
22 Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Vorläufiger Gewinn 2011: Grundfreibetrag Investitionsbedingter Freibetrag 12.Juni
23 Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Variante 1: Es wird kein Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen Steuerpflichtiger Gewinn Einkommenssteuerbelastung Juni
24 Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Variante 2: Grundfreibetrag wird in Anspruch genommen jedoch kein investitionsbedingter Freibetrag, da keine Investitionen vorläufiger Gewinn abzügl. Grundfreibetrag ( x 13%) Steuerpflichtiger Gewinn Einkommenssteuerbelastung Juni
25 Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Variante 3: Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter vorhanden Grundfreibetrag und investitionsbedingter Freibetrag werden in Anspruch genommen vorläufiger Gewinn abzügl. Grundfreibetrag ( x 13%) abzügl. invest.bed. Freibetrag ( x 13%) Steuerpflichtiger Gewinn Einkommenssteuerbelastung Juni
26 Beispiel Gewinnfreibetrag (Rechtslage bis 2012) Steuerersparnis steuerpfl. Gewinn ESt-Belastung Variante Variante Variante Ersparnis bis zu 2.808,- 12.Juni
27 EAR Zeitliche Zuordnung der Zahlungsflüsse Grundsätzlich Zu- Abflussprinzip Berücksichtigung der Einnahmen/Ausgaben in dem Jahr, in dem Zahlung tatsächlich geflossen ist Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben die kurze Zeit vor/nach jenem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören, vereinnahmt bzw. verausgabt wurden Vorauszahlungen (Beratungs-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten) gleichmäßige Verteilung außer laufende und folgende Jahr sind betroffen 12.Juni
28 Einkommensteuerpflicht in Österreich Unbeschränkt steuerpflichtig: Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich Staatsbürgerschaft nicht maßgebend Unbeschränkt steuerpflichtig d.h. alle in- und ausländischen Einkünfte (Welteinkommen) werden in Österreich besteuert Beschränkt steuerpflichtig: Weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich Es werden nur bestimmte Einkünfte in Österreich besteuert 12.Juni
29 Schema der Einkommensteuerermittlung 12.Juni
30 Schema der Einkommensteuerermittlung 12.Juni
31 Sonderausgaben Verlustvorträge Topf-Sonderausgaben max ,- p.a.: freiwillige Kranken- Unfallversicherungen Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung Kirchenbeiträge (max. 400,- ab 2012) Spenden an begünstigte Empfänger Steuerberaterkosten (sofern nicht bereits als Betriebsausgabe abgezogen) 12.Juni
32 Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen, die außergewöhnlich sind, zwangsläufig eintreten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (6-12% des Einkommens): Physiotherapeuten, Arzthonorare, Kosten für Medikamente, Zahnarztkosten, Rezeptgebühren Außergewöhnlich Belastungen ohne Selbstbehalt: Auswärtige Berufsausbildung von Kinder, Katastrophenschäden, Kinderbetreuung 12.Juni
33 Progressiver Staffeltarif Einkommensteuertarif Einkommen in Berechnungsschema Grenzsteuersatz in% Keine Einkommensteuer = (Einkommen ) x = (Einkommen ) x ,51 43,21 über = (Einkommen ) x 0, Juni
34 Erhebung der Einkommensteuer Einkommensteuererklärung ( Frist 30. Juni des Folgejahres) Gewinne / Verluste aus den einzelnen Einkunftsarten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen Einkommensteuerbescheid Unterjährig 4 mal Einkommensteuervorauszahlung (15.2,. 15.5, 15.8., ) Vorauszahlungen aufgrund von Schätzungen bzw. Vorjahresergebnissen -> Nachzahlung oder Gutschrift 12.Juni
35 Umsatzsteuer Umsatzsteuerpflicht: Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens Steuerbefreiungen für bestimmte Berufsgruppen z.b. für Physiotherapeuten, Ärzte Keine Umsatzsteuer auf eigene Leistungen dafür aber auch kein Vorsteuerabzug 12.Juni
36 Unechte Steuerbefreiung für Physiotherapeuten Es sind nur Umsätze aus Physiotherapeutische Behandlungen (Tätigkeit als Physiotherapeut) unecht umsatzsteuerfrei ( 6 Abs. 1 Z 19 UStG i.v.m. UStRL) Rechnungslegung ohne USt.-Ausweis andere Leistungen sind auf Umsatzsteuerpflicht zu überprüfen Vortragstätigkeit einschließlich der Abhaltung von Seminaren Schriftstellerische Tätigkeiten (auch in Fachzeitschriften) 12.Juni
37 Rechnungslegung Steuerpflichtige Umsätze Rechnungslegung mit 20% USt. Ausweis Steuerfrei Umsätze (z.b. herkömmliche physioth. Behandlung) Rechnungslegung ohne USt. Ausweis Folgendes ist zu beachten: Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen Steuerschuld kraft Rechnungslegung 12.Juni
38 Immobilie - Mietverhältnis alte Rechtslage bis : Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Mieterlöse dadurch VSt-Abzug bei Wohnungskauf Mieterlöse mit 20 % USt neue Rechtslage (ab ) Option zur Umsatzsteuerpflicht nur wenn Mieter nahezu ausschließlich Umsätze mit VSt-Abzug (5% Grenze) Vermietung an Physiotherapeuten keine Option zur Umsatzsteuerpflicht mehr möglich 12.Juni
39 Sozialversicherung GSVG für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Umfasst: Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung Physiotherapeuten - Neue Selbstständige Pflichtversicherung sofern Erwerbseinkommen die Versicherungsgrenzen übersteigt Versicherungsgrenze I: 6.453,36 (nur selbständig) Versicherungsgrenze II: 4.515,12 (selb- und unselbständig) 12.Juni
40 Beitragssätze Physiotherapeuten Niedrigere BMGL von der jeweiligen Versicherungsgrenze abhängig Zusätzlich verpflichtende Selbstständigenvorsorge (1,53% der KV-Beitragsgrundlagen) Überschreiten der Versicherungsgrenzen Meldung sofort (Strafzuschlag) 12.Juni
41 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Bahnhofstr Hallein Kontaktpersonen: Mag. Markus Schaller Mag. Astrid Graf Tel.: +43 (6245) 70670, Fax.: +43 (6245) office@mgp.at 41
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