Werkstätten:Tag Maßarbeit und die steuerlichen Folgen. 27. September 2012 Dagmar Stock
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- Franz Förstner
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1 Werkstätten:Tag 2012 Maßarbeit und die steuerlichen Folgen 27. September 2012 Dagmar Stock
2 Maßarbeit und die steuerlichen Folgen Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin hegmann metter Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft Ronda Bürohaus Calwer Str Böblingen Tel / Fax / Unser Angebot 2
3 Die gemeinnützige Körperschaft aus steuerlicher Sicht Ideeller Bereich Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft Erbschaften Fundraising Spenden Zuschüsse Beratungsstellen Mitgliederbetreuung Öffentlichkeitsarbeit Vermögensverwaltung Vermietung/ Verpachtung von Grundstücken Kapitalanlage Umsatzsteuerfrei oder 7% Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wigb) Zweckbetriebe AO U. A. Heime Krankenhaus WfbM Integrationsprojekte Bildung und Forschung Kultur Umsatzsteuerfrei 7% selten 19% Stpfl. wirtsch. Geschäftsb. Personalgestellung Geschäftsbesorgung Cafeteria, Kiosk Telefonüberlassung Umsatzsteuer 19% oder 7% Ertragsteuer Folie 3
4 Gemeinnützigkeitsrecht 14 AO 65 AO Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Jede selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Allgemeiner Zweckbetrieb 65 AO Liegt nur vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen und die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Folie 4
5 Allgemeines zur Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe / steuerbefreiter Zweckbetriebe wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb (ZB) Stpfl. wgb alle anderen 68 AO Katalog- Zweckbetriebe 67 Krankenhäuser 66 AO Wohlfahrtspflege 65 AO Allgemeiner ZB - Heime nach den Heimgesetzen - Mahlzeitendienste - WfbM - Integrationsprojekte - Bildungs- und Forschungseinrichtungen - usw. - mind. 40% Belegungstage - Entgelte max. Krankenhausentgeltgesetz oder Bundespflegesatzverordnung 67a AO Sportliche Veranstaltungen - Sorge für notleidende oder gefährdete Menschen - mindestens 2/3 Leistungen an Hilfsbedürftige i. S. d. 53 AO - Satzungsmäßige Zwecke und - nur durch diesen Geschäftsbetrieb zu verwirklichen - und nur unvermeidbarer Wettbewerb zu gewerblichen Anbietern Folie 5
6 Katalogzweckbetriebe nach 68 Abgabenordnung 1a) Alten-, Wohn- und Pflegeheime, Mahlzeitendienst für Hilfsbedürftige 1b) Kindergärten, Kinder- Jugend- und Studentenheime, Jugendherbergen 2a und b) Selbstversorgungsbetriebe wie z. B. LaFo, Gärtnerei, Tischlerei, Schlosserei wenn Einzelleistung innerhalb 20%-Grenze (auch Küche) 3a) Werkstätten für Menschen mit Behinderung 3b) Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie 3c) Integrationsprojekte 132 SGB IX 4) Einrichtungen der Blinden- und Körperbehindertenfürsorge 5) Einrichtungen der Fürsorgeerziehung und der freiwilligen Erziehungshilfe 6) genehmigte Lotterien und Ausspielungen; Reinertrag für begünstigte Zwecke 7) Kulturelle Einrichtungen Theater, Museen und kulturelle Veranstaltungen 8) Volkshochschulen und bildende Veranstaltungen anderer Einrichtungen 9) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen Folie 6
7 Zweckbetriebe nach 68 Nr. 3 AO a) WfbM nach SGB III Nach SGB III förderungswürdige WfbM ( 136 SGB IX) Anerkennung d. Bundesanstalt f. Arbeit 142 SGB IX Arbeitsplätze f. Menschen, die wg. Behinderung nicht auf d. ersten Arbeitsmarkt tätig sein können b) Beschäftig.- und Arbeitstherapie Ohne Arbeitsverhältnis Ärztliche Indikation Eingliederung in Alltagsleben (Beschäftigungstherapie) Teilnahme am Arbeitsleben (Arbeitstherapie) c) Integrationsprojekte Verschiedene Organisationsformen möglich Anerkennung durch Leistungsbescheide Erster Arbeitsmarkt, daher Arbeitsverhältnis Beschäftigung von mindestens 40% Menschen m. Behinderung Folie 7
8 Die Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Ertragsteuerfreier Zweckbetrieb oder ertragsteuerpflichtiger. wigb? Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Zweckbetriebe Stpfl. wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Förderung der Arbeits-/Leistungsfähigkeit und der Persönlichkeit SGB IX Eingangsverfahren, BBB und Arbeitsbereich Werkstattproduktion (auch Handel in WfbM) Verkauf oder Handel durch Angestellte Herstellung in WfbM oder Be- oder Verarbeitung mit Wertschöpfung mehr als 10% Unveränd. Waren oder Wertschöpf. unter 10% ertragsteuerfrei ertragsteuerpflichtig Folie 8
9 Allgemeines zur Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe / steuerbefreiter Zweckbetriebe Beispiele für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: Aktive Werbung / Sponsoring Benefizveranstaltungen, öffentliche Jahresfeste, Basare entgeltl. Leistungen an Mitarbeiter Geschäftsbesorgung/ Verwaltungsaufgaben f. Dritte Verpachtung Betriebsvorrichtungen an Dritte Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen an gewerbl. Tochterkapitalgesellschaften (Betriebsaufspaltung) Personalgestellung (auch für pädagog. pflegerische oder medizinische Zwecke) Vorträge, Schulungen, wenn nicht Satzungszweck Kulturelle Veranstaltungen (wenn kein Satzungszweck) Altmaterialverkauf mehrheitliche Beteiligung an einer GmbH und Einflussnahme auf die laufende Geschäftsführung Abgrenzung Zweckbetrieb / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zum Teil schwierig... (Verwaltungsanweisungen, Urteile Finanzgerichte u. BFH) Folie 9
10 Finanzierung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe Grundsatz: Die Mittel der steuerbegünstigten Körperschaft müssen zeitnah für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mittel: zeitnah: alle Mittel der gemeinnützigen Körperschaft spätestens in dem auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr Zur Finanzierung können nur die freie Rücklage nach 58 Nr. 7a AO oder andere nicht zeitnah zu verwendende Mittel eingesetzt werden Verluste aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben dürfen nicht mit gemeinnützigen Mitteln ausgeglichen werden, sonst droht Entzug der Gemeinnützigkeit Folie 10
11 Ertragsteuern im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmegrenzen Freibeträge Summe der Bruttoeinnahmen aller stpfl. wigb des Jahres weniger als EUR Summe der Bruttoeinnahmen aller stpfl. wigb des Jahres mehr als EUR Abs. 3 AO (Nichtaufgriffsgrenze) Keine Körperschaft- und Gewerbesteuer Gewerbesteuer Freibetrag EUR für alle gemeinnützigen Körperschaften Messbetrag Hebesatz Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Freibetrag EUR nur für gemeinnützige BgA, Stiftungen, Vereine 15 v.h. KSt + 5,5 v. H. SolZ (auf die KSt) Folie 11
12 Fünf Grundpfeiler von Maßarbeit Maßarbeit für alle WfbM als Sozialunternehmen macht Teilhabeangebote für verschiedene Personenkreise Teilhabe für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen gestalten Einheitliche Standards Einheitliche Standards zur Bedarfsfeststellung Mindestmaß der Teilhabeleistung definieren Bundeseinheitliches Qualitätsniveau Garantie individueller Teilhabeleistungen Freie Wahl des Leistungsberechtigten Individuelles Teilhabekonto Rechtsanspruch bleibt unverändert Einbeziehung und Mitbestimmung Individuelle Lebensentwürfe berücksichtigen und akzeptieren Mitwirkung und Mitbestimmung stärken Förderung von Kooperationen Vielfältige Arbeits- und Bildungsangebote durch Kooperationen Infrastruktur der Werkstätten für andere nutzbar machen Komplexere und individuellere Bildungsangebote Know- how Transfer zur Verbesserung der Begleitung Folie 12
13 Maßarbeit für alle Öffnung der WfbM und die Steuern Produktionshelfer in notwendigem Umfang Zweckbetrieb Satzung oder Gesellschaftsvertrag definieren steuerbegünstigten Bereich Nur Betrieb einer WfbM Andere hilfsbedürftige Menschen können nicht im Rahmen eines Zweckbetriebes beschäftigt werden Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne der AO Beschäftigung z. B. psychisch erkrankter Menschen kann Zweckbetrieb nach 65 AO (Wettbewerbsklausel!) darstellen Jugendhilfe Ausbildung von Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz am freien Arbeitsmarkt erhalten (Nachweis!) kann Zweckbetrieb nach 65 AO (Wettbewerbsklausel!) sein Folie 13
14 Einheitliche Standards für Teilhabeleistungen Satzung oder Gesellschaftsvertrag definieren steuerbegünstigten Bereich Beistand und Unterstützung Nachteilsausgleich durch berufliche, pädagogische, therapeutische und finanzielle Leistungen Soziale und rechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung Chance zur Sammlung und Auswertung eigener Erfahrungen Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben Aktive Einbeziehung ins Alltagsleben sowie Beseitigung von sozialen, baulichen und technischen Barrieren Gestaltung der Arbeitsprozesse so, dass Entwicklungen der Leistungsberechtigten möglich werden Neben der Arbeitsleistung werden weitere Befähigungen vermittelt Leistungen im steuerbegünstigten Zweckbetrieb möglich, wenn hilfsbedürftige Leistungsempfänger und Leistungen im Satzungszweck Folie 14
15 Individuelle Teilhabeleistungen garantieren Satzung oder Gesellschaftsvertrag definieren steuerbegünstigten Bereich Freie Wahl der Leistungsberechtigten heißt, dass jede Leistung unabhängig vom Ort in Anspruch genommen werden kann. Schon heute werden für WfbM Beschäftigte dauerhaft Bildungs- und Beschäftigungsplätze unter der fachlichen Verantwortung der Werkstätten in Betrieben Dritter vorgehalten und dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zugerechnet Leistungen im steuerbegünstigten Zweckbetrieb möglich, wenn die hilfsbedürftigen Leistungsempfänger und die Leistungen im Satzungs-/ Unternehmenszweck definiert sind und der Definition in der Abgabenordnung entsprechen Folie 15
16 Einbeziehung und Mitbestimmung Ideelle Ziele der WfbM, die ohne Einnahmeerzielungsabsicht umgesetzt werden Steuerlich / gemeinnützigkeitsrechtlich im ideellen, also nicht steuerbaren Bereich angesiedelt Vorsteuerabzugsverbot beachten Folie 16
17 Förderung von Kooperationen Infrastruktur der WfbM für andere nutzbar machen Überlassung von Räumen, Betriebsvorrichtungen usw. muss zu fremdüblichen Preisen erfolgen (keine Vorteilsgewährung an gewerbliche Unternehmer). Raumüberlassung kann Vermögensverwaltung sein, z. B. für abgeschlossenen Lagerraum. Überlassung von Maschinen und dazu erforderlichen Raumflächen stellt grundsätzlich steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar. Ausnahmen nur denkbar, wenn WfbM sonst keinen Auftrag zur Beschäftigung erhält! Wird Personal der Industriepartner nur für den WfbM-Auftrag beigestellt, kann untrennbare Verbindung zum Zweckbetrieb vorliegen. Folie 17
18 Förderung von Kooperationen Infrastruktur der WfbM für andere nutzbar machen Übernehmen die begleitenden Dienste Aufgaben und Hilfeleistungen für andere leistungsberechtigte Personengruppen, können Leistungen des Zweckbetriebs vorliegen, wenn dies dem Satzungszweck entspricht. Werden Leistungen an hilfsbedürftige Menschen erbracht, die nicht in der Satzung erfasst sind, liegen grundsätzlich Leistungen vor, die im Wettbewerb zu anderen erbracht werden und deshalb dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind. Folie 18
19 Förderung von Kooperationen Bildungsangebote in der WfbM für Nicht-Werkstattbeschäftigte Wenn Bildung oder Fortbildung in der Satzung/im Gesellschaftsvertrag verankert ist, kann Zweckbetrieb nach 68 Nr. 8 AO vorliegen, soweit Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchgeführt werden Kooperationen bedürfen der sorgfältigen Planung, um ungewollte Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vermeiden Satzung oder Gesellschaftsvertrag prüfen und ggfs. anpassen Folie 19
20 Das Umsatzsteuersystem (1) Unternehmer (2) im Inland (3) gegen Entgelt (4) im Rahmen seines Unternehmens fehlt ein Kriterium nicht steuerbar steuerbar steuerpflichtig steuerfrei mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) Regelsteuersatz ermäßigter Steuersatz ohne Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 8 ff UStG) mit Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 1-7 UStG) Medizinische Leistungen 4 Nr. 14 UStG best. Heime, WfbM, amb. Pflege 4 Nr. 16 UStG Leistungen der Wohlfahrtspflege 4 Nr. 18 UStG Leistungen der Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG weitere Folie 20
21 Das Umsatzsteuersystem Steuerbare und steuerpflichtige Leistungen in den Bereichen Aktivitäten der gemeinnützigen Körperschaft Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wigb) Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetriebe AO Stpfl. wirtsch. Geschäftsb. nicht steuerbar Außerunternehmerischer Bereich Regelmäßig steuerbar; Einzelprüfung jeder Leistung ob steuerfrei oder steuerpflichtig Unternehmerischer Bereich keine Umsatzsteuer Umsatzsteuerfrei oder 7% Umsatzsteuerfrei 7% selten 19% Umsatzsteuer 7% oder 19% Folie 21
22 Umsatzsteuerpflicht bei Werkstattleistungen Umsatzbesteuerung von Tätigkeiten der WfbM Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Unterbringung in Wohn- o. Pflegeheimen ustfrei 4 Nr. 12 oder Nr. 16 UStG Werkstattleistungen SGB IX (Kostensätze) ustfrei 4 Nr. 16 UStG Werkstatt/Produktionserlöse, Einzelhandel wenn durch BA anerkannte WfbM 12 (2) Nr. 8 UStG (7%) Verkauf oder Handel durch Angestellte Selbst hergestellte oder v. anderen WfbM zugekaufte Waren Weiterverkauf zugekaufter, unveränderter Ware 12 (2) Nr. 8 UStG (7%) 12 UStG (19%) Zweckbetriebe Stpfl. wgb Folie 22
23 Umsatzsteuersystem Vorsteuerabzug in den Bereichen Einkauf von Leistungen oder Lieferungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer Ideeller Bereich Umsatzsteuerfreie Ausgangsleistungen Ideeller Bereich keine Umsatzsteuer Unternehmerischer Bereich Umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Ausgangsleistungen USt 19% 7% Umsatzsteuerpflichtige Ausgangsleistungen USt 19% 7% Kein Vorsteuerabzug anteiliger Vorsteuerabzug Zuordnung erforderlich anteiliger Vorsteuerabzug vollständiger Vorsteuerabzug Folie 23
24 Weitere mögliche Umsatzsteuerbefreiungen 4 Nr. 14 UStG medizinische und physiotherapeutische Leistungen 4 Nr. 16 f UStG Leistungen an WfbM-Beschäftigte 4 Nr. 17 UStG Transportleistungen in besonders eingerichteten Fahrzeugen 4 Nr. 18 UStG Leistungen der Wohlfahrtsverbände und ihrer angeschlossenen Organisationen 4 Nr. 20 UStG kulturelle Veranstaltungen 4 Nr. 22 UStG Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art 4 Nr. 23 UStG Aufnahme von Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungsoder Fortbildungszwecke 4 Nr. 25 UStG Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII Folie 24
25 Einschränkung ermäßigter Umsatzsteuersatz Abschnitt 12.9 Abs. 12 und 13 UStAE Werkstätten für behinderte Menschen Integrationsprojekte Produktion u. WfbM Handel USt 7% Handel durch Angestellte Be- / oder Verarbeitung Wertschöpfung Unveränderte Waren oder Wertschöpfung Sonstige Leistungen und Werkleistungen USt 7% oder 19%? Handel oder Dienstleistung 68 Nr. 3c AO mehr als 10% USt 7% unter 10% Allgemeiner Steuersatz Kriterienprüfung nach Anwendungserlass zum Umsatzsteuergesetz (UStAE) Folie 25
26 Einschränkung ermäßigter Umsatzsteuersatz Abschnitt 12.9 Abs. 12 und 13 UStAE Werkstätten Integrationsprojekte Kriterienprüfung nach UStAE Sonstige Leistungen und Werkleistungen Handel oder Dienstleistung 68 Nr. 3c AO 19% - Annahme bei 1) Entleihung von Zeitarbeitsfirmen 2) Zwischenschaltung für andere nicht gemeinnützige Unternehmen USt 7% oder 19%? 7% oder 19% - Ermessen der Finanzverwaltung 3) Keine ausreichende Geschäftseinrichtung 4) Nutzung 7% USt als Werbemittel 5) Leistungen fast ausschließlich an Kunden ohne Vorsteuerabzug 6) Keine medizinische, psychologische, pädagogische o. ä. Betreuung 7) Beschäftigung nicht im eigentlichen Erwerbsbereich, sondern überwiegend in Hilfsfunktionen Einzelgewichtung der Kriterien ob 7% oder 19% durch Finanzverwaltung Kriterien 3 7 nicht kumulativ Folie 26
27 Fünf Grundpfeiler von Maßarbeit Maßarbeit für alle WfbM als Sozialunternehmen macht Teilhabeangebote für verschiedene Personenkreise Teilhabe für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen gestalten Einheitliche Standards Einheitliche Standards zur Bedarfsfeststellung Mindestmaß der Teilhabeleistung definieren Bundeseinheitliches Qualitätsniveau Garantie individueller Teilhabeleistungen Freie Wahl des Leistungsberechtigten Individuelles Teilhabekonto Rechtsanspruch bleibt unverändert Einbeziehung und Mitbestimmung Individuelle Lebensentwürfe berücksichtigen und akzeptieren Mitwirkung und Mitbestimmung stärken Förderung von Kooperationen Vielfältige Arbeits- und Bildungsangebote durch Kooperationen Infrastruktur der Werkstätten für andere nutzbar machen Komplexere und individuellere Bildungsangebote Know- how Transfer zur Verbesserung der Begleitung Folie 27
28 Maßarbeit für alle Öffnung der WfbM und die Umsatzsteuer Produktionshelfer in notwendigem Umfang Zweckbetrieb WfbM 7% Satzung oder Gesellschaftsvertrag definieren steuerbegünstigten Bereich Nur Betrieb einer WfbM Andere hilfsbedürftige Menschen können nicht im Rahmen eines Zweckbetriebes beschäftigt werden Erstattungen der gesetzlichen Kostenträger meist umsatzsteuerfrei 4 Nr. 16 oder 18 UStG Umsätze allgemeiner USt Satz, da kein Zweckbetrieb Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne der AO Beschäftigung z. B. psychisch erkrankter Menschen kann ZB nach 65 AO oder 68 Nr. 3 b AO sein Leistungen an die hilfsbedürftigen Menschen ustfrei 4 Nr. 18 UStG Umsätze ZB 65 AO 7% ZB 68 Nr. 3 b AO 7%? Abschn Nr. 4 UStAE Jugendhilfe Ausbildung von Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz am freien Arbeitsmarkt erhalten (Nachweis!) kann Zweckbetrieb nach 65 AO (Wettbewerbsklausel!) sein Umsätze 7% wenn ZB 65 AO sonst allgemeiner USt Satz Folie 28
29 Umsatzsteuerbefreiungen nach 4 Nr. 16 UStG Umsatzsteuerfrei sind die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Leistungen, die erbracht werden von a) juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Einrichtungen b) mit Vertrag nach 132 SGB V (Haushaltshilfe Krankenkasse) c) mit Vertrag 132a SGB V, 72 oder 77 SGB XI (häusliche Pflege, Heimpflege) d) mit Bestimmung nach 26 Abs.5 i.v.m. 32 und 42 SGB VII (häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe) e) mit Vereinbarung nach 111 SGB IX (Integrationsfachdienst) f) mit Anerkennung nach 142 SGB IX WfbM g) mit niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach 45 SGB XI (z. B. f. Demenzkranke) h) mit Vereinbarung nach 75 SGB XII (ambulante, teilstationäre u. stationäre Leistungen der Sozialhilfe) i) mit Verträgen mit Krankenvers.- und Alterssicherungsträgern der Landwirte (häusl. Krankenpfl. o. Haushaltshilfe) j) mit Anerkennung nach 2 Frühförderungsverordnung k) bei denen im vorangegangenen Jahr Betreuungs- oder Pflegekosten in mindest. 40% der Fälle v. d. gesetzl. Kostenträgern ganz oder überwiegend vergütet wurden Folie 29
30 Einheitliche Standards für Teilhabeleistungen Satzung oder Gesellschaftsvertrag definieren steuerbegünstigten Bereich Beistand und Unterstützung Nachteilsausgleich durch berufliche, pädagogische, therapeutische und finanzielle Leistungen Soziale und rechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung Chance zur Sammlung und Auswertung eigener Erfahrungen Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben Aktive Einbeziehung ins Alltagsleben sowie Beseitigung von sozialen, baulichen und technischen Barrieren Gestaltung der Arbeitsprozesse so, dass Entwicklungen der Leistungsberechtigten möglich werden Neben der Arbeitsleistung werden weitere Befähigungen vermittelt Leistungen umsatzsteuerfrei 4 Nr. 16 f UStG, wenn WfbM-Leistung, die vom überörtlichen Kostenträger bezahlt wird Folie 30
31 Individuelle Teilhabeleistungen garantieren Satzung oder Gesellschaftsvertrag definieren steuerbegünstigten Bereich Freie Wahl der Leistungsberechtigten heißt, dass jede Leistung unabhängig vom Ort in Anspruch genommen werden kann. Schon heute werden für WfbM Beschäftigte dauerhaft Bildungs- und Beschäftigungsplätze unter der fachlichen Verantwortung der Werkstätten in Betrieben Dritter vorgehalten und dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zugerechnet Leistungen, die von den gesetzlichen Kostenträgern bezahlt werden, sind im Regelfall von der Umsatzsteuer befreit, z. B. nach 4 Nr. 16 f UStG für WfbM-Leistungen oder 4 Nr. 22 UStG Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art Die erzielten Produktionserlöse der WfbM sind als Zweckbetriebsumsätze mit 7% umsatzsteuerpflichtig Folie 31
32 Einbeziehung und Mitbestimmung Ideelle Ziele der WfbM, die ohne Einnahmeerzielungsabsicht umgesetzt werden Steuerlich / gemeinnützigkeitsrechtlich im ideellen, also nicht unternehmerischen und damit nicht umsatzsteuerbaren Bereich angesiedelt Vorsteuerabzugsverbot beachten Folie 32
33 Förderung von Kooperationen Infrastruktur der WfbM für andere nutzbar machen Überlassung von Räumen Überlassung Betriebsvorrichtungen Grundsatz: Umsatzsteuerfrei nach 4 Nr. 12 UStG Ausnahme: Option nach 9 UStG Umsatzsteuerpflichtig 19% Vorsteuern aus Herstellungskosten und laufenden Betriebskosten nicht abzugsfähig Voraussetzung für Option Unternehmerischer Mieter nutzt Mietflächen ausschließlich für Umsätze, die Vorsteuerabzug nicht ausschließen Vorsteuerabzug möglich Folie 33
34 Förderung von Kooperationen Bildungsangebote in der WfbM für Nicht-Werkstattbeschäftigte Grundlage: Mehrwertsteuer Systemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG), eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedsstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen. Wenn Bildung oder Fortbildung in der Satzung/im Gesellschaftsvertrag verankert ist, kann Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 22 UStG in Anspruch genommen werden, soweit Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchgeführt werden und die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Kooperationen bedürfen der sorgfältigen Planung um ungewollte Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vermeiden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nicht gemeinnützig sein, und erhält deshalb die Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 22 UStG nicht. Denkbar ist auch Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 18 UStG, wenn die Leistungen nachweisbar ausschließlich hilfsbedürftigen Menschen (nach den Vorgaben 53 AO) dienen. Folie 34
35 Werkstätten:Tag 2012 Maßarbeit und die steuerlichen Folgen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 35
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