62001 Vermessungs- und Katasteramt
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- Klaus Böhmer
- vor 8 Jahren
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1 Haushaltsplan Budgeteinzelplan Vermessungs- und Katasteramt
2 Haushaltsplan Budgeteinzelplan Einzelplan Budgetierungskreis: V Verteilungsmasse Budget : 062 Vermessungs- und Katasteramt Budget : Vermessungs- und Katasteramt Ergebnis der Haushaltsansatz Org. Vermerke Konto Jahresrechnung Einheit Bezeichnung Beträge in EUR Zust Bewirt. 611 Katasterverwaltung, Vermessung E I N N A H M E N Verwaltungsgebühren (ohne Umsatzsteuer) , B B Gutachtergebühren (ohne Umsatzsteuer) 5.817, B B Verwaltungsgebühren (mit Umsatzsteuer) 4.281, B B Gutachtergebühren (mit Umsatzsteuer) , B B Erlös aus dem Verkauf amtlicher topographischer Ka 956, B 6201 rtenwerke (ohne Umsatzsteuer) B Erlös aus dem Verkauf amtlicher topographischer Ka 1.172, B 6201 rtenwerke (mit Umsatzsteuer) B Zahlungen aus Ersatzvornahmen bei , B 6201 Gebäudeeinmessungen B Vermischte Einnahmen 3.018, B B Umsatzsteuer 771, B 6201 ZW B 6201 Z: K Umsatzsteuer (Gutachterausschuss) 6.186, B 6201 ZW B 6201 Z: K Umsatzsteuererstattung (Gutachterausschuss) 758, B B Zuweisungen des Landes zur ALKIS-Umstellung , B 6201 ZW 0 B 6201 Z: K EINNAHMEN , A U S G A B E N Sitzungsgelder und Fahrkosten des , B 6201 Ü Gutachterausschusses B 6201 G: K Dienstbezüge der Beamten , B 6201 Ü B 1101 G: K Dienstbezüge der tariflich Beschäftigten , B 6201 Ü B 1101 G: K Dienstbezüge der Arbeiter , B 6201 Ü 0 B Beiträge zur Versorgungskasse der Beamten , B 6201 Ü B 1101 G: K Beiträge zur Versorgungskasse der tariflich , B 6201 Ü Beschäftigten B 1101 G: K Beiträge zur Versorgungskasse der Arbeiter 7.101, B 6201 Ü 0 B Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung der , B 6201 Ü tariflich Beschäftigten B 1101 G: K 1000
3 Haushaltsplan Budgeteinzelplan Einzelplan Budgetierungskreis: V Verteilungsmasse Budget : 062 Vermessungs- und Katasteramt Budget : Vermessungs- und Katasteramt Ergebnis der Haushaltsansatz Org. Vermerke Konto Jahresrechnung Einheit Bezeichnung Beträge in EUR Zust Bewirt. 611 Katasterverwaltung, Vermessung A U S G A B E N Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung der , B 6201 Ü Arbeiter 0 B Ausstattungsgegenstände und Büromaschinen 524, B 6201 Ü B 6201 G: K Haltung von Fahrzeugen 6.756, B 6201 Ü B 6201 G: K Dienst- und Schutzkleidung 195, B 6201 Ü 250 B 6201 G: K Fachbezogene Fortbildung/TUIV-Schulungen , B 6201 Ü B 6201 G: K Neuvermessungen 6.088, B 6201 Ü B 6201 G: K Ersatzvornahmen bei Gebäudevermessungen , B 6201 Ü B 6201 G: K Vermarkungsmaterial 364, B 6201 Ü 400 B 6201 G: K Entgelte für die Erbringung von Vermessungs , B 6201 Ü leistungen durch Dritte B 6201 G: K Öffentlichkeitsarbeit 452, B 6201 Ü B 6201 G: K Fertigung von Com-Plots im Vergabewege 2.248, B 6201 Ü 0 B 6201 G: K Kosten zur Unterhaltung des flächendeckenden 2.556, B 6201 Ü Sapos-Referenzstationsnetzes B 6201 G: K Umsatzsteuer 763, B 6201 Ü ZW B 6201 Z: K Umsatzsteuer (Gutachterausschuss) 6.387, B 6201 Ü ZW B 6201 Z: K Fachtechnischer Bürobedarf 8.258, B 6201 Ü B 6201 G: K ADV-Verbrauchsmaterial 0, B 6201 Ü 0 B 6201 G: K Bücher und Zeitschriften 1.987, B 6201 Ü B 6201 G: K Ankauf von amtlichen topographischen Kartenwerken 630, B 6201 Ü 700 B 6201 G: K Dienstreisen , B 6201 Ü B 6201 G: K Sachausgaben für Gutachtenerstellung 0, B 6201 Ü 100 B 6201 G: K Beratungskosten 0, B 6201 Ü ZW 0 B 6201 Z: K Lizenzgebühren für Software einschl. Wartung und P , B 6201 Ü flege der EDV Hard- und Software B 6201 G: K Lizenzgebühren sowie Wartung für Hard-und Software 0, B 6201 Ü ZW GIS/ALKIS B 1001 Z: K 6206
4 Haushaltsplan Budgeteinzelplan Einzelplan Budgetierungskreis: V Verteilungsmasse Budget : 062 Vermessungs- und Katasteramt Budget : Vermessungs- und Katasteramt Ergebnis der Haushaltsansatz Org. Vermerke Konto Jahresrechnung Einheit Bezeichnung Beträge in EUR Zust Bewirt. 611 Katasterverwaltung, Vermessung A U S G A B E N Vermischte Ausgaben 0, B 6201 Ü 50 B 6201 G: K Sicherung vermessungstechnischer Arbeiten 0, B 6201 Ü 50 B 6201 G: K Erstattung indirekter Kosten , B 6201 Ü B 2001 G: K Innere Verrechnungen aufgabenübergreifender Per , B 6201 Ü sonalausgaben B 2001 G: K AUSGABEN , UA: 611 Katasterverwaltung, Vermessung Einnahmen: , Ausgaben : , Saldo : , Einnahmen 2008 : Ausgaben 2008 : Saldo 2008 :
5 Haushaltsplan Budgeteinzelplan Einzelplan Budgetierungskreis: V Verteilungsmasse Budget : 062 Vermessungs- und Katasteramt Budget : Vermessungs- und Katasteramt Ergebnis der Haushaltsansatz Org. Vermerke Konto Jahresrechnung Einheit Bezeichnung Beträge in EUR Zust Bewirt. Budget: Vermessungs- und Katasteramt Einnahmen: , Ausgaben : , Saldo : , Einnahmen 2008 : Ausgaben 2008 : Saldo 2008 : Budget: 062 Vermessungs- und Katasteramt Einnahmen: , Ausgaben : , Saldo : , Einnahmen 2008 : Ausgaben 2008 : Saldo 2008 :
6 Budget Vermessungs- und Katasteramt Katasterverwaltung, Vermessung HSt und Die Ansätze dieser Einnahmen wurden in 2005 erstmalig in Verwaltungsgebühren mit und ohne Umsatzsteuer unterteilt. Die Einschätzung der Gebührenentwicklung ist nach den Haushaltsgrundsätzen vorsichtig zu kalkulieren. Die Auftragsentwicklung gibt Anlass zu einer zurückhaltenden Einnahmenprognose. Die Ansätze wurden wie folgt veranschlagt: HSt Verwaltungsgebühren (ohne Umsatzsteuer) HSt Verwaltungsgebühren (mit Umsatzsteuer) Insgesamt HSt , und Die Gebühreneinnahmen im Bereich der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wurden in 2005 erstmalig in Gutachtergebühren mit und ohne Umsatzsteuer mit einem jew. Ansatz in Höhe von geschätzt. Die Rechnungsergebnisse 2005 und 2006 sowie die Prognosen für 2008 zwingen zu einer Umverteilung und geringen Ansatzminderung der Einnahmen wie folgt: HSt Gutachtergebühren (ohne Umsatzsteuer) HSt Gutachtergebühren (mit Umsatzsteuer) Insgesamt Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen wird voraussichtlich aufgehoben und durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz KostRMoG) ersetzt. Nach diesem neuen Gesetz sind für die Tätigkeiten der ehrenamtlichen Gutachter folgende Beträge zu leisten: - gemäß 9 sind bei der Bewertung von Immobilien 75 /Std. und bei Miet- und Pachtgutachten 70 /Std. zu zahlen - gemäß 5 sind die Fahrtkosten mit 0,30 /km zu entschädigen Die Gesetzesaufhebung und -neugestaltung sollte bereits in 2005 erfolgen; aufgrund der erheblichen Steigerung der Stundensätze und der Km-Entschädigung wurde der Ansatz für 2005 bereits auf angehoben. Die Zweckbindung der Gebühreneinnahmen des Gutachterausschusses wird auf das notwendige Ausgabevolumen für Sitzungsgelder und Fahrtkosten des Gutachterausschusses beschränkt. HSt , 1301 und Die Erlöse aus dem Verkauf von amtlich topographischen Kartenwerken wurden in 2005 erstmalig in Erlöse mit und ohne Umsatzsteuer mit einem jew. Ansatz in Höhe von geschätzt. Aufgrund des anhaltenden Rückganges der Nachfrage nach diesen Kartenwerken wurden die Ansätze gegenüber 2006 wie folgt gemindert: HSt Erlös aus dem Verkauf amtlicher topographischer Kartenwerke (ohne Umsatzsteuer) HSt Erlös aus dem Verkauf amtlicher topographischer Kartenwerke (mit Umsatzsteuer) Insgesamt
7 Die Zweckbindung der Erlöse aus dem Verkauf amtlicher topographischer Kartenwerke (HSt / ) wird auf die notwendigen Ausgaben zum Ankauf von amtlichen topographischen Kartenwerken (HSt ) beschränkt. HSt und Abs. 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes verpflichtet Eigentümer und Erbbauberechtigte, die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderlichen Unterlagen auf eigene Kosten zu beschaffen und der Katasterbehörde einzureichen, wenn auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem äußeren Grundriss verändert wird. Die Katasterbehörde hat die Erfüllung der Gebäudeeinmessungspflicht zu überwachen und im Bedarfsfall die Einmessung im Wege der Ersatzvornahme zu veranlassen. Die Ausgaben für Ersatzvornahmen bei Gebäudeeinmessungen werden durch die Einnahmen der Zahlungen aus Ersatzvornahmen refinanziert. Einnahmen bei HSt sind zweckgebunden gemäß 17 GemHVO für Ausgaben bei HSt Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben; Wenigereinnahmen führen nicht zu Wenigerausgaben. HSt und Veranschlagt ist gleichlautend in Einnahme und Ausgabe die Umsatzsteuer für Tätigkeiten des Vermessungsund Katasteramtes, die ihrer Art nach auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt werden können (Ausführung von Katastervermessungen und Erteilung von Grenzbescheinigungen) und Umsatzsteuerbeträge aus dem Kartenvertrieb. Die zu erhebende Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe der Umsatzsteuer war bisher im wesentlichen mit der Ausführung von eigenen Fortführungsvermessungen begründet. Mit der stufenweisen Einstellung dieser Arbeiten kann der Ansatz nun weiter erheblich reduziert werden. Einnahmen bei HSt sind zweckgebunden gemäß 17 GemHVO für Ausgaben bei HSt Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben, Wenigereinnahmen führen nicht zu Wenigerausgaben. HSt und Veranschlagt ist gleichlautend in Einnahme und Ausgabe die Umsatzsteuer für Tätigkeiten des Gutachterausschusses. Die Ansätze entsprechen 19 % des Ansatzes bei HSt Gutachtergebühren (mit Umsatzsteuer). Die zu erhebende Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen. Einnahmen bei HSt sind zweckgebunden für Ausgaben bei HSt Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben; Wenigereinnahmen führen nicht zu Wenigerausgaben. HSt Die Umsatzsteuererstattung begründet sich aus dem pauschalen Vorsteuerabzug in Höhe von 1,9 % der vereinnahmten Gutachtergebühren (HSt ). HSt , und (neu) Bei der Einnahme-Haushaltsstelle handelt es sich um eine Zuweisung des Landes NRW zur Umstellung auf das amtliche Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS). Das System stellt (Geo-)Basisinformationen bereit, die für viele Geschäftsprozesse in Kommunen eine unentbehrliche Grundlage darstellen. Dabei ist es vorgesehen, ALB, ALK und weitere kartographische Informationen in einem ganzheitlichen kommunalen Informationssystem zusammenzutragen. Die Beratung unterstützt die Überführung der digitalen Datenhaltung des Liegenschaftskatasters nach ALKIS. ALKIS-Kostenkalkulation 2007/2008 Einnahme-Haushaltsstellen Haushaltsstelle Bezeichnung Ansatz 2006 Ansatz 2007 Ansatz Zuweisungen des Landes zur ALKIS-Umstellung Zuweisung des Landes zur ALKIS-Umstellung Gesamteinnahmen
8 Ausgabe-Haushaltsstellen Haushaltsstelle Bezeichnung Ansatz 2006 Ansatz 2007 Ansatz Fachbezogene Fortbildung/TUIV-Schulungen (ALKIS-Anteil) Beratungskosten Lizenzgebühren sowie Wartung für Hard- und Software GIS/ALKIS Erwerb von Geräten und Ausstattungsgegenständen* ADV-Geräte und Ausstattungsgegenstände ALKIS* Gesamtausgaben Eigenanteil des Rhein-Erft-Kreises * ab 2007 werden die Hardware-Ausgeben, die speziell im Bereich GIS/ALKIS anfallen, unter der HSt veranschlagt Bei der HSt sind ab 2008 keine Zuweisungen des Landes zur ALKIS-Umstellung mehr zu erwarten. Bei der HSt sind in 2007 ausschließlich Ausgaben für das Geografische Informationssystem (GIS) vorgesehen. In 2008 kommen Ausgaben für die ALKIS-Migration hinzu. Der GIS-Anteil besteht größtenteils aus verschiedenen Software-Komponenten sowie Beratungskosten. Hinzu kommen Kosten für Datenmigration. Dieser GIS-Anteil beläuft sich in 2007 auf und in 2008 auf Die zu beschaffende ALKIS-Software kann in die vier Bereiche Migration, Datenhaltung, Erhebung und Qualifizierung sowie Auskunft unterteilt werden. In jedem dieser Bereiche sind spezielle Software- Komponenten zu beschaffen. Ab dem Jahr 2009 werden voraussichtlich keine Ausgaben fällig, da ab diesem Zeitpunkt keine Neubeschaffungen mehr getätigt werden müssen. Die laufenden jährlichen Lizenzgebühren werden unter der HSt verausgabt. Im Verwaltungshaushalt ist die Einnahme bei HSt zweckgebunden für Ausgaben der Haushaltsstellen , und Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausgaben; Wenigereinnahmen führen zu Wenigerausgaben. HSt Mit dem neuen Tarifvertrag für die Kommunen, der am 01. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, entfällt die bisherige Trennung nach den Beschäftigungsverhältnissen Angestellte und Arbeiter. Die einzelnen Ausgabearten, die keinem Datenschutz unterliegen und den einzelnen Unterabschnitten direkt zuzuordnen sind, werden unter folgenden Gruppierungen dort ausgewiesen, sofern die jeweilige Beschäftigtengruppen in diesem Unterabschnitt eingesetzt sind: 4100 Dienstbezüge der Beamten 4140 Dienstbezüge der tariflich Beschäftigten 4300 Beiträge zur Versorgungskasse der Beamten 4340 Beiträge zur Versorgungskasse der tariflich Beschäftigten 4440 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung der tariflich Beschäftigten Die verbleibenden zentralen Personalausgaben werden über Innere Verrechnungen aufgabenübergreifender Personalausgaben in den UA eingebracht. HSt Die Mittel werden für die Beschaffung und Instandhaltung der notwendigen Ausstattungsgegenstände und Büromaschinen benötigt, außerdem für die Beschaffung und Reparatur von Zubehörteilen der Geräte des vermessungstechnischen Außendienstes. HSt und Die Mittelansätze befinden sich seit dem Haushaltsjahr 2005 im Budget HSt Der Ansatz beinhaltet alle laufenden Betriebskosten, die Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge für die Messkraftwagen sowie kleinere Reparaturen und Wartungskosten.
9 HSt Durch zusätzlichen Schulungsbedarf im Bereich ALKIS wurde bereits für 2005 sowie 2006 der Ansatz gegenüber 2004 verdoppelt. Da in den nächsten Jahren die Umsetzung des Projektes durch die Mitarbeiter erfolgen soll, besteht in den Jahren 2007 und 2008 ein erhöhter Schulungsbedarf. Somit ergibt sich folgende Veranschlagung: Fachbezogene Fortbildung / TUIV-Schulungen ALKIS-Schulungsmaßnahmen Gesamtansatz HSt Der Ansatz ist im Zusammenhang mit der Reduzierung des vermessungstechnischen Außendienstes zu betrachten. Katastervermessungen sind als Teil der Landesvermessung öffentliche Aufgaben. Sie dienen der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind neben den Katasterbehörden ebenfalls befugt, Aufgaben der Landesvermessung, also auch der Katastervermessungen, wahrzunehmen. Im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerledigung sind die Katasterbehörden im Gegensatz zu den ÖbVI verpflichtet, Anträge auf Katastervermessungen entgegenzunehmen. Da sich im gesamten Gebiet des REK 17 ÖbVI niedergelassen haben, wird die Versorgung mit Katastervermessungsdienstleistungen im REK trotz der Reduzierung des vermessungstechnischen Außendienstes des Amtes 62 gewährleistet. Der Ansatz 2007 und 2008 wurde an die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre angeglichen. HSt Vermarkungsmaterial fällt bei Außendienstarbeiten regelmäßig an, insbesondere auch in Gebieten, in denen auf Grund von Bodenbewegungen auf Vermessungspunkte nicht verzichtet werden kann. HSt Der vermessungstechnische Außendienst wurde um den Bereich der eigenen Katastervermessungen reduziert. Die noch vorhandenen Vermessungsaufträge werden zur Zeit an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) abgegeben. In diesem Zusammenhang entstehen für den REK zusätzliche Ausgaben, verursacht durch die Änderung der Gebührenordnung. Der ÖbVI rechnet gegenüber dem Auftraggeber nach der Gebührenordnung ab, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an den Kreis Gültigkeit hatte. Der Differenzbetrag, der sich aus der Anwendung der neuen Gebührenordnung ergibt (durchschnittlich 102,90 je Auftrag), wird dem ÖbVI durch den REK erstattet. Auf Grund der stufenweisen Einstellung der eigenen Katastervermessung wird der Ansatz in 2007 sowie 2008 reduziert. Ab 2009 sind keine Ausgaben mehr zu erwarten. HSt Diese Mittel werden zur Fertigung von COM-Plots benötigt; sie dienten zur Abgabe an andere Dienststellen und Kommunen. Seit dem zweiten Quartal 2006 werden jedoch keine COM-Plots mehr angefertigt. Somit sind keine Haushaltsmittel mehr erforderlich. HSt Infolge der Kommunalisierung des Vermessungswesens in NRW müssen sich die Katasterämter am Aufbau der SAPOS-Referenzstationen beteiligen. Im Gegenzug erhalten die Kreise und kreisfreien Städte das Recht, SAPOS (Satelliten-Positionierungsdienst der Deutschen Landesvermessung) entgeltfrei zu nutzen. Es handelt sich um einen laufenden Nutzungsvertrag mit dem Landesvermessungsamt NRW, der Mittel in Höhe von jährlich 2.556,46 bindet. HSt Mittelbereitstellung für speziellen Materialbedarf zur Erledigung vermessungstechnischer Arbeiten. Die Erhöhung des Ansatzes erfolgte auf Grund der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre. HSt Da das ADV-Verbrauchsmaterial von Amt 10 zentral zur Verfügung gestellt wird, befindet sich der Mittelansatz im Budget HSt Die Ausgaben für Dienstreisen begründen sich vorwiegend mit Reisekosten, die durch den vermessungstechnischen Außendienst entstehen.
10 HSt Die Haushaltsmittel für die Wartung der Hardware und Pflege der EDV-Software sind erforderlich, um bestehende Wartungsverträge erfüllen zu können; Software-Updates werden ebenfalls hier veranschlagt. HSt Der Sammelnachweis II-IV wurde in 2004 abgeschafft. Die Ausgaben werden über Indirekte Kosten in die betroffenen Unterabschnitte verrechnet. Dies betrifft zusätzlich zu den bisherigen Ausgabearten folgende Sammelnachweis-Ausgabearten: Unterhaltung der Verwaltungsgebäude Öffentliche Abgaben, Heizung, Beleuchtung, Wasserversorgung, Reinigung, pp. Aus- und fachübergreifende Fortbildung Versicherungen Postgebühren Fernmeldegebühren In den Ausgaben dieses Unterabschnitts sind folgende Kostenarten mit dem jeweiligen Ansatz enthalten: Kosten für die ADV-Nutzung ADV-Geräte ADV-Verbrauchsmaterial Nutzung von Dienstfahrzeugen Kosten für Bürobedarf Kosten für Druck- und Kopiererzeugnisse Unterhaltung der Verwaltungsgebäude Gebäudebewirtschaftung Aus- und fachübergreifende Fortbildung Versicherungen Postgebühren Fernsprechgebühren Summe HSt : Die Ausgabearten, die nicht direkt dem Unterabschnitt zugeordnet werden können oder dem Datenschutz unterliegen, werden zentral im Budget 11001, UA 022 ausgewiesen. Dies betrifft die folgenden Gruppierungen: 4105 Leistungszulagen, Leistungsprämien 4110 Pensionsrückstellungen nach BBesG und EFoG (Aktive) 4112 Absicherung künftiger Pensionsverpflichtungen 4141 Leistungsentgelte gem. 18 TVÖD 4210 Pensionsrückstellungen nach BBesG und EFoG (Versorgungsempfänger) 4240 Versorgungsbezüge der Angestellten 4480 Beiträge an den Gemeindeversicherungsverband 4500 Beihilfen, Unterstützungen und dgl Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen 4620 Sonstige Personal-Nebenausgaben Sie werden über Innere Verrechnungen aufgabenübergreifender Personalausgaben in den betroffenen Unterabschnitt eingebracht und zum Ende des Jahres in die entsprechende Einnahme-Haushaltsstelle im Budget mit dem Text Erstattungen der Fachämter für aufgabenübergreifende Personalausgaben verrechnet.
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