Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

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1 Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen Impulstag Curaviva 17. April 2012 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen

2 Inhalt Verschiedene Vertretungsverhältnisse Bevollmächtigte Vertreter Behördliche Vertreter Gesetzliche Vertreter Vertretung im Verfahren vor KESB Entscheidbefugnisse Vertreter

3 Kaskade unter Vertretern Bevollmächtigte Vertreter Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Behördliche Vertreter: Beistand (KESB) Gesetzliche Vertreter Allgemeine gesetzliche Vertretung (Ehe) Vertretung bei medizinischen Massnahmen

4 Bevollmächtigte Vertreter Eigene Vorsorge als Ausdruck der Selbstbestimmung Vorsorgeauftrag juristische Person oder natürliche Person als Vertreter Patientenverfügung nur natürliche Person

5 Bevollmächtigte Vertreter II Vorsorgeauftrag regelt Vertretung resp. wofür eine Vertretung besteht Bei Auslegungsschwierigkeiten Anrufung KESB zur verbindlichen Feststellung Personensorge Vermögenssorge Vertretung im Rechtsverkehr medizinische Massnahmen: gelten als Patientenverfügung

6 Bevollmächtigte Vertreter II Patientenverfügung regelt Vertretung resp. wofür eine Vertretung im Hinblick auf med. Massnahmen besteht Bei Auslegungsschwierigkeiten Anrufung KESB zur verbindlichen Feststellung oder wenn unklar, ob freier Wille sowie bei Interessenkollision Nur medizinische Massnahmen (höchstpersönliche Rechte)

7 Behördliche Vertreter Ausdruck staatlicher Fürsorge Schutz der Persönlichkeit steht im Vordergrund, möglichst wenig Einschränkung der Selbstbestimmung Daher subsidiär zu eigener Vorsorge und zu gesetzlicher Vertretung Massgeschneidert (Verhältnismässigkeit) Nur natürliche Personen

8 Behördliche Vertreter II Beistandschaften: Begleitbeistandschaft Vertretungsbeistandschaft Mitwirkungsbeistandschaft Kombinierte Beistandschaft Umfassende Beistandschaft Je nach noch verbliebenen Fähigkeiten der hilfsbedürftigen Person

9 Gesetzliche Vertreter Ehe Allgemeine gesetzliche Vertretung durch Ehegatten oder eingetragene Partner Ordentliche Vermögensverwaltung Rechtshandlungen für Unterhaltsbedarf Post öffnen und erledigen Vertretung bei medizinischen Massnahmen (nur subsidiär zu Vollmacht/Beistand) Vertretung im Verfahren vor KESB

10 Gesetzliche Vertreter medizinische Massnahmen Vertretung bei medizinischen Massnahmen durch Personen, welche regelmässig und persönlich Beistand leisten Kaskadenordnung Art. 378 Ermächtigte Person in Vorsorgeauftrag/PatV Beistand mit Vertretungsrecht med. Massn. Angehörige nach Kaskade

11 Kaskade Angehörige bei medizinischen Massnahmen Jener Angehörige, der gleichzeitig Beistand ist oder per Vorsorgeauftrag/ Patientenverfügung hiezu ermächtigt ist Ehegatte/eingetragener Partner Konkubine / Mitbewohner Nachkommen Eltern Geschwister

12 Kaskade Angehörige bei medizinischen Massnahmen II Zusatzvoraussetzungen bei Angehörigen Ehe: Gemeinsamer Haushalt oder persönlicher, regelmässiger Beistand Konkubine / Mitbewohner: Gemeinsamer Haushalt und persönlicher, regelm. Beistand Nachkommen: persönlicher, regelm. Beistand Eltern: persönlicher, regelmässiger Beistand Geschwister: persönlicher, regelm. Beistand

13 Vertretung gegenüber KESB Vertretung im Verfahren vor KESB auch ohne Vollmacht im Sinne einer nahe stehenden Person Angehörige sind nahe stehende Personen, da sie als Vertretungsberechtigte regelmässigen, persönlichen Beistand leisten Bevollmächtigte Vertreter und Beistände können auch nahe stehende Personen sein, sind teilweise auch zur Vertretung explizit ermächtigt (aber: Interessenkollision möglich)

14 Entscheidberechtigung entscheidberechtigt für alle Belange, für welche auch urteilsfähige Person entscheidberechtigt wäre Persönliche Belange Medizinische Massnahmen (inkl. pflegerische) Vertragshandlungen, usw. NICHT: Bewegungseinschränkende Massnahmen Fürsorgerische Unterbringung

15 Beschwerderecht Vorsorgeauftrag (Auslegung, Interessengefährdung) Patientenverfügung (Auslegung bzw. Nichtentsprechen, Interessengefährdung, Zweifel an Gültigkeit freier Wille) Gesetzliche Vertretung (Voraussetzungen erfüllt, Interessengefährdung) Vertretung bei med. Massnahmen (wer, bei mehreren Vertretern bei unterschiedlicher Auffassung, Interessengefährdung)

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