Mietspiegel Vorstellung des Zahlenwerks nach Regressionsmethode. Rechtsfrieden oder Rechtsunsicherheit durch Umstellung?
|
|
- Katrin Schmitt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mietspiegel 2016 Vorstellung des Zahlenwerks nach Regressionsmethode Rechtsfrieden oder Rechtsunsicherheit durch Umstellung? Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2 Beteiligung von Haus & Grund Mannheim 558d Qualifizierter Mietspiegel Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Teilnahme an dem Arbeitskreis Mietspiegel 2
3 Energetische Beschaffenheit als Kriterium der ortsüblichen Vergleichsmiete, neben Lage, Größe, Ausstattung Die Neuerung in 558 BGB hat u. a. zur Folge, dass ein qualifizierter Mietspiegel den Einfluss energetischer Merkmale auf den Mietpreis ausweisen muss. Grund für den neuen Mietspiegel
4 4
5 5 Mietspiegelrechner
6 Rücklaufstatistik Mietspiegel Mannheim 2016 Angefragte Datensätze Rücklauf verwertbar Rücklauf verwertbar, gewichtet Verteilung nach Herkunft in Ergebnisstichprobe Absolut Absolut Quote Absolut Mieter ,0 % ,2 % Vermieter ,6 % ,8 % Gesamt ,6 % % Bei den 1168 Vermieter-Fragebögen waren 436 GBG- Fragebögen dabei. Anteil ca. 37% Bei den 922 Mieter-Fragebögen waren nur 52 Fragebögen der GBG-Mieter dabei. Anteil ca. 8 % Nur 732 echte Vermieter-Fragebögen. Wir haben mehr. 6
7 Bedenken gegen die Methodik des Mietspiegels Angefragte Datensätze Rücklauf verwertbar Rücklauf verwertbar, gewichtet Verteilung nach Herkunft in Ergebnisstichprobe Absolut Absolut Quote Absolut Mieter ,0 % ,2 % Vermieter ,6 % ,8 % Gesamt ,6 % % 1. Damit sich der zu hohe Anteil der GBG (37%) nicht all zu sehr mietpreisdämpfend auswirkt, wurde der Anteil auf 13,9 % reduziert. Dies entspricht dem Anteil der GBG am Mannheimer Wohnungsmarkt. 2. Aus Gründen der Waffengleichheit hat man aus 922 Mieterbögen 1008 gemacht bzw. gewichtet 3. GBG Fragenbögen liegen nicht in Papierform vor (EDV) 7
8 Mannheimer Morgen 18. Februar 2017 Die ø-miete der GBG- Wohnungen im Jahre 2014 lag bei 5,72 /m² und damit ca. 1,-- unter der durchschnittlichen Miete des Mietspiegels 2014 ( 6,71). 8
9 Ausschuss für Umwelt und Technik am 6. Dezember 2016 Schon im Vorfeld der Veröffentlichung des Mietspiegels haben wir Einwendungen gegen die unserer Ansicht nach zu hohe Berücksichtigung der GBG-Wohnungen erhoben. Die Mieten der GBG wirken mietpreisdämpfend, weil die GBG ihre Wohnungen nicht wie Sie als privater Vermieter zu marktüblichen Mieten vermietet. Grund hierfür ist die Mietenpolitik der GBG. Geschäftsbericht 2014: Bei Mieterwechsel eigene niedrige Mietobergrenze GBG Mietobergrenze 9
10 10 Methodenbericht liegt immer noch nicht vor. Wir werden das trotzdem erfahren. Einsichtsrecht auch in die Zählersetzdatei der MVV
11 Mietspiegelbroschüre Bei der Neuvermietung von Wohnungen besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Allerdings können sich durch die Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes (Mietpreisüberhöhung) und des Strafgesetzbuches (Mietwucher) im Einzelfall Begrenzungen bei der Miethöhe ergeben. 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) und 291 Strafgesetzbuch (StGB) schützen den Mieter vor missbräuchlich hohen Mieten. Laut 5 WiStG darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 20 % überschritten werden. Liegt die Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete und liegt in der Gemeinde ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vor, besteht der Verdacht der Mietpreisüberhöhung, wenn der Vermieter diesen Umstand zur Erzielung einer höheren Miete ausnutzt ( 5 Abs. 2 Satz 1 WiStG). Eine Überschreitung um mehr als 20 % ist jedoch immer möglich, wenn der Vermieter entsprechende laufende Aufwendungen nachweisen kann ( 5 Abs. 2 Satz 2 WiStG). Die Wuchergrenze des 291 StGB muss dabei eingehalten werden, d.h. die Miete darf nicht im auffälligen Missverhältnis zur Leistung des Vermieters stehen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist dies bei Mieten der Fall, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % überschreiten. Mietwucher liegt nur dann vor, wenn der Vermieter darüber hinaus eine Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Mieters ausnutzt.
12 Miethöhe bei Neuvermietung / Hinweise im Mietspiegel Geringes Angebot und Ausnutzung Das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots ( 5 II WiStrG) ist nur erfüllt, wenn die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt für die Vereinbarung der Miete im Einzelfall ursächlich war. Dazu hat der Mieter darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, welche Bemühungen bei der Wohnungssuche er bisher unternommen hat, weshalb diese erfolglos geblieben sind und dass er mangels einer Ausweichmöglichkeit nunmehr auf den Abschluss des für ihn ungünstigen Mietvertrags angewiesen war. BGH, Versäumnisurteil vom VIII ZR 190/03 (LG Berlin) Die Mietspiegel von LU und HD enthalten solche Hinweise nicht. Unsere Empfehlung: Der Markt bestimmt den Mietpreis Mindestens 20% über den arithmetischen Mittelwert Staffelmiete ca. 2% pro Jahr 12
13 Frage an das Publikum Wie bestimmen Sie die Miete für Ihre neu zu vermietende Wohnung? 1. Miete unter dem arithm. Mittelwert 2. Arithmetischer Mittelwert 3. Zuschlag zu dem arithm. Mittelwert 13
14 Rechtsfrage 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn... Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Karlsruhe: Volkswohnung GmbH 14
15 871 Mietwohnungen, die 2013 zur Vermietung angeboten wurden, ausgewertet. Eine Mietwohnung in Mannheim mit durchschnittlich 74 m² Wohnfläche hat eine Nettokaltmiete von 8,44 pro m². Gemäß der Tabelle 1 des Mannheimer Mietspiegels 2016 beträgt der m²-preis einer 74 m² großen Wohnung 6,78. Differenz von 1,66. 15
16 16 Vermieterbefragung
17 17 Danke und bitte ausfüllen, falls noch nicht geschehen
18 Vorläufiges Ergebnis Dr. Andreas Paul Syndikusrechtsanwalt Haus & Grund Mannheim 18
19 Ergebnisse der Vermieterbefragung Tag des Eigentums Stand: Haus & Grund Mannheim Dr. Andreas Paul
20 Erhobene Daten Zahl der Wohnungen Befragung H&G GBG Freie Vermieter Mieter MSP Mannheim
21 Ausschlusskriterien Angleichung MSP 2016 Mannheim Zahl Wohnungen gesamt 906 Fehlende/unklare Angaben* 14 Aktuelle Miete älter als Mietfläche < 25 m 2 oder > 140 m 2 21 Ausgewertete Wohnungen 710 Höchste Einzelmiete in /m 2 20,83 Niedrigste Einzelmiete in /m 2 2,22 Wohnungen mit einer Mieter < 5 /m 2 12 Wohnungen mit einer Miete > 15 /m 2 2 * Etwa nicht plausible/unvollständige Angaben 21
22 Durchschnittliche Miete - Mannheim 10 7,75 7, Befragung H&G MSP MA
23 Durchschnittsmieten nach Baualtersklassen 15,00 12,40 10,00 7,75 8,21 7,41 6,88 8,00 8,54 8,73 9,26 5,00 0,00-4%* -6%* -9%* -2%* +4%* +11%* +17%* Gesamt Bis o. Angabe *: Zu-/Abschlag nach MSP
24 24 Nicht alles was alt ist, ist auch gut?
25 Arithmetischer Mittelwert einer Wohnung 61 bis 90 m DM 6, DM 7, DM 8, DM 9, DM 9, DM 10, , , , , , , % = 6,40 Wir mit Alter: 7,67 Unsere Vermieterbefragung bestätigt unsere Zweifel. Mietspiegel ohne Alter m 2 = 6,81 Wir ohne Alter m 2 = 7,34 25
26 Berliner Mietspiegel Der Berliner Mietspiegel 2013 ist nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unwirksam. Bei der Erstellung sind wissenschaftliche Grundsätze missachtet worden. Überraschende Mietsteigerungen bei Testbefragungen Fazit: Entweder sind alle publizierten Berichte über typische Mieten in Berlin falsch oder der offizielle Berliner Mietspiegel 2015 taugt nichts. Eins steht zumindest fest: Die Wirklichkeit auf dem Berliner Wohnungsmarkt weicht erheblich vom Durchschnittswert des Mietspiegels ab. Fraglich ist also, wie lange der neue Berliner Mietspiegel 2015 gültig bleiben wird. Die Wirklichkeit in Mannheim sieht auch ganz anders aus 26
27 Frage aller Fragen Ist der Mannheimer Mietspiegel 2016 nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden? Unsere Auswertung der Vermieterbefragung Gutachten über die Methodik des Mietspiegels 27
28 28 Wir möchten einen richtigen Mietspiegel für Mannheim
29 Was unternehmen wir? 1. Prüfung der Erfolgsaussichten 2. Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen 3. Musterprozess Bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand 29
30 30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Der Mannheimer Mietspiegel 2018 Der richtige Umgang mit dem neuen Mietspiegel
Der Mannheimer Mietspiegel 2018 Der richtige Umgang mit dem neuen Mietspiegel RA Frank Starosta Rechtsberater Samstag, 23. März Dorint-Hotel, Mannheim Zahlen und Fakten zum Mietspiegel 2018 23. Auflage
MehrMieterhöhung und ihre Spezifika
Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)
MehrMieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter
Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK
MehrBerlin-Brandenburger Immobilientag Forum Recht Berlin 15. September 2016
Berlin-Brandenburger Immobilientag Forum Recht Berlin 15. September 2016 Mietrechtsnovelle 2.0: Zwangsenteignung ist kein Mieterschutz Dr. Christian Osthus, Leitung Abteilung Recht, IVD Bundesverband Nach
MehrQualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena
Qualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena Unterlagen zur Pressekonferenz am 12. August 2015 12. August 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Allgemeines
Mehr3. Thüringer Forum Bodenmanagement
3. Thüringer Forum Bodenmanagement Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Jena Kay Wedemann 13.11.2017 www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Beratungsunternehmen, spezialisiert auf Wohnungsmarkt
MehrMietspiegel Prof. Dr. Ralf Ulbricht HNE Eberswalde
Mietspiegel 2013 HNE Eberswalde Inhalt Grundlagen Mietspiegelerstellung Datenbestand Arbeitsschritte zur Erstellung des Mietspiegels Verteilung Mietpreis Ausstattungsmerkmale Folie 2 Rechtliche Grundlagen
MehrMietspiegel der Stadt Gröditz
Mietspiegel der Stadt Gröditz (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) ab 25. April 2014 Erstellt durch: - Gröditzer Wohnbau eg - Mieterverein Meißen und Umgebung e.v. - Stadtverwaltung Gröditz - Wohnungsgesellschaft
MehrDie Mieterhöhungsmöglichkeit am Mietspiegel vorbei
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Frank Weißenborn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Die Mieterhöhungsmöglichkeit am Mietspiegel vorbei S. 1 der letzte Akt der 10.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Bundesrat Drucksache 176/13 (Beschluss) 07.06.13 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 1. HALBJAHR 2015
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 1. HALBJAHR 2015 Bestand nach Baujahren, Deutschland 3,4% private Mietwohnungen stärker ausgeprägt in der Baujahresklasse vor 1919 Seite 2 Bestand nach Baujahren,
Mehr-Vhttp://d-nb.info/
Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche
MehrRechtliche Probleme des Fogging. - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht -
Rechtliche Probleme des Fogging - Folgeprobleme aus miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Sicht - Referent: Rechtsanwalt Josef Piontek Vorstand Haus & Grund Mannheim Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
MehrWie Sie die Miete erhöhen Mittwoch, den 03. März 2010 um 16:17 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 11. November 2015 um 13:23 Uhr
Es gibt nur wenige Bereiche, in denen so widersprüchliche Interessen aufeinander treffen wie bei der Mieterhöhung. Sie haben Anspruch auf eine vernünftige Rendite Ihres Kapitals. Andererseits ist der Mieter
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 81 Die übrigen Mieterhöhungen RA Dr. Carsten Brückner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 82 Die übrigen
MehrSo finden Sie den richtigen Mietspiegel
5 1 So finden Sie den richtigen Ein ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt
MehrMietspiegel. der Stadt Riesa. (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009
Mietspiegel der Stadt Riesa (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009 erstellt durch - Haus und Grund Nordsachsen e.v. - Mieterverein Saxonia 1998
MehrMietspiegel 2013, Kappungsgrenzen VO. und die Folgen
Mietspiegel 2013, Kappungsgrenzen VO und die Folgen Berliner Mietspiegel 2013 (www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/downloads.shtml) Hintergrund: Voraussetzung für Mieterhöhungen gem. 558
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvertragsmieten
Deutscher Bundestag Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Begrenzung von Mieterhöhungen bei Neuvertragsmieten Seite 2 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Begrenzung von Mieterhöhungen
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
Mehr556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
Sabine Bösing, Benjamin Raabe, Stefan Schetschorke, Henrik Solf, Dr. Rainer Tietzsch, Wibke Werner Reform des Miethöherechts - Normen 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung (1)
MehrHäufig gestellte Fragen im Bereich Miethöhegutachten für Wohnraum
14.09.2007 Seite 1 Häufig gestellte Fragen im Bereich Miethöhegutachten für Wohnraum Was bedeutet Gutachten? In einem Gutachten erfolgt die nachvollziehbare und mit Gründen versehene Prognose oder Beschreibung
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 61 Mieterhöhung nach dem Mietspiegel RA Tom Martini Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Familienrecht
MehrAufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau Lernfeld 5: Wohnräume verwalten (ehem. KGW.02.07)
1. Aufgabe Eine Wohnung wird ab 1.3.X1 für 350,00 NKM plus 100,00 BeKo-VZ unbefristet vermietet. Der Einbau neuer Fenster vom 15.8. bis 25.8.X1 kostet den Vermieter 3.511,00, davon Instandhaltungskosten
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 205/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrMietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen
Mietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen Inhaltsverzeichnis I. Mietpreisbremse (BGB und EGBGB)... 1 II. Bestellerprinzip (Wohnungsvermittlungsgesetz)... 3 Sonnenstraße 11 80331 München
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 58/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrAnpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin Der vorliegende Mietspiegel ist die Fortschreibung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin. Er löst den Mietspiegel
MehrSynopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom BGBl I 2648
Synopse zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18.12.2018 BGBl I 2648 555c BGB Ankündigung von (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 74/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrMietspiegel für die. Stadt Minden
Mietspiegel 2016 für die Stadt Minden 2 Mietspiegel der Stadt Minden 2016 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen
MehrInhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III
Inhalt 1. Teil: Einleitung... 1 Auswirkungen verfassungsrechtlicher Natur/Staatsrecht, Grundrechtseinschränkung... 2 Auswirkungen auf die Entwicklung der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete... 3 Auswirkungen
MehrEigentümerforum Nordstadt
Eigentümerforum Nordstadt Protokoll Eigentümerforum Nordstadt 12.06.2017 19.00 bis 21.00 Uhr Wichern Kultur- und Tagungszentrum Top 1: Neues aus dem Quartiersmanagement Anne Behlau vom Immobilienteam des
MehrLernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau
Lernfeld 5 Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen Modul - Lernaufgaben Inhalte: Mieterhöhungen nach 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) Mieterhöhungen
MehrMieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz ( 557 BGB)
Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz ( 557 BGB) Mieterhöhungsvereinbarung Künftige Mieterhöhungen Abschließende Regelung Vereinbarter Mieterhöhungsausschluss Staffelmiete ( 557a BGB) Definition
MehrFlächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Miethöhe
Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Miethöhe 31. Fachgespräch - Mietrechtstage Rosenheim 26. April 2012 Richter am AG Dr. Ulf Börstinghaus Folie 2 Ausgangslage 1. Angabe einer Wohnfläche in einem
MehrDer neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden -
Der neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden - Vortrag am 28. März 2015 im Dorint-Hotel Mannheim Referent: Rechtsanwalt Frank Starosta, Geschäftsführer
MehrMietspiegel für München 2015
Mietspiegel für München 2015 Frau Tina Willamowius Rechtliche Bedeutung Erstellung Konsequenzen für die Münchner Mieterinnen und Mieter Rechtsgrundlagen: 558 c Abs. 1 und 4 BGB (einfacher Mietspiegel)
MehrMietspiegel 2010 für die Stadt Norden
Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
MehrMietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013
Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013 Qualifizierter Mietspiegel 2012 / 2013 gemäß 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrBeck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage
Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrInhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...
MehrDas schlüssige Konzept von InWIS
Das schlüssige Konzept von InWIS 7. Wohnungspolitisches Kolloquium Der Wohnungsmarkt für Transferleistungsempfänger (schlüssige) Konzepte für Kreise und Kommunen 25. Juni 2014 TU Dortmund Dipl.-Volkswirt
MehrMODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG
MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG DAS WAHLRECHT DES VERMIETERS ZUR ERHÖHUNG DER MIETE NACH MODERNISIERUNG Vorsitzender Richter am Landgericht Hubert Fleindl, München GLIEDERUNG 1. Durchführung
MehrSonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:
Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zum Mietrecht) April 2015 I N H A L T 1.
MehrGremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Mietspiegel für Karlsruhe 2013: Berücksichtigung des energetischen Zustandes von Wohnungen im Mietspiegel
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) StadtratAlexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.03.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48.
MehrMietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2008/2009
Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2008/2009 Qualifizierter Mietspiegel 2008 / 2009 gemäß 558 d BGB Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter Mitwirkung von DMB Mieterbund Schwerin
MehrMietspiegel 2015 für die Stadt Norden
Mietspiegel 2015 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrMiete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht
Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...
MehrB & K Special II. Mieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen. - Ein Überblick über Möglichkeiten und Grenzen - 10/2014. I.
10/2014 B & K Special II Mieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen - Ein Überblick über Möglichkeiten und Grenzen - I. Ausgangslage Sie sind oder werden demnächst Vermieter oder Mieter von Wohnraum.
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 79/11 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. März 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrIbbenbüren, 11. November 2016
Ibbenbüren, 11. November 2016 B E K A N N T M A C H U N G Am Dienstag, den 22. November 2016 findet um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung:
MehrBlank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...
... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-
MehrMieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen
Mieterhöhungen in Wohnraummietverhältnissen - Ein Überblick über Möglichkeiten und Grenzen - I. Ausgangslage Sie sind oder werden demnächst Vermieter oder Mieter von Wohnraum. Sie fragen sich, welche Möglichkeiten
MehrStadt Minden. Mietspiegel. Gültig ab bis
Stadt Minden Mietspiegel Gültig ab 01.07.2011 bis 30.06.2013 Mietspiegel der Stadt Minden 2011 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 19. Mai 2010 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 122/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Mai 2010 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrMietspiegel. Wohnen in Lengerich
Mietspiegel Wohnen in Lengerich Warum ein Mietspiegel? Ein Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet den Mietvertragsparteien
MehrMYTHEN UND FALLSTRICKE BEI WOHNRAUM- MIETVERTRÄGEN JULIA HEIEIS FRANK HARTMANN. Branchenforum Immobilienwirtschaft IHK Hanau
FRANK HARTMANN Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht JULIA HEIEIS Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Fachanwältin für Verkehrsrecht Rechtsanwälte
MehrAktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht
EnergieForum Deutschland Verwaltertalk am 28. Mai 2015 in Hamburg Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt RA Carsten Küttner W I R Breiholdt Nierhaus Schmidt,
MehrLernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Musterlösungen zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau
558-1) Folgende Wohnungs-Angaben liegen vor: Mietvertrag vom 1. Okt. X1, Wohnfläche 90 qm, Grundmiete 585,-, BeKo-VZ 207,-, ortsübliche Vergleichsmiete 6,90 /qm/mo Zu welchem Datum kann frühestens eine
MehrUmlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar
Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar 19.11.2014 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt
MehrNutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges?
Aachener Str. 1053-1055 50858 Köln 0221-1792910 luetzenkirchen@ld-ra.de Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Dr. Klaus Lützenkirchen Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet-
MehrEinfacher Mietspiegel
Einfacher Mietspiegel gemäß 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den nicht preisgebundenen Wohnraum in der Stadt Eberswalde gültig ab 21.12.2016, dem Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für die
MehrBerliner Mietspiegel 2011
Berliner Mietspiegel 2011 Mieterhöhungen nach 558 558e BGB unter Bezugnahme auf den Mietspiegel Rechtsanwältin Andrea Klette Dieses Papier soll nur einen groben Überblick verschaffen und zum Verständnis
MehrMietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus
Mietpreisbremse gilt ab dem 1.6.2015: So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Foto: Haramis Kalfar - Fotolia.com Überall und jeder redet über die Mietpreisbremse und was sie bedeutet. Allerdings
MehrMIETSPIEGEL. für frei finanzierte Wohnungen in der Stadt Herford
MIETSPIEGEL für frei finanzierte Wohnungen in der Stadt Herford 01.02.2012 Dieser Mietspiegel wurde erstellt von: Stadtverwaltung Herford, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte,
MehrMietspiegel Stadt Bamberg
Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 GEWOS Institut für Stadt-, Regionalund Wohnforschung GmbH Maurienstraße
MehrMietspiegel der Stadt Fürstenwalde/Spree
Mietspiegel 2005 Mietspiegel 2005 der Stadt Fürstenwalde/Spree Erläuterungen zum Mietspiegel 1. Allgemeines Dieser einfache Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar, die den Vertragspartnern die
MehrModullösungen zu IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau Lernfeld 5: Wohnräume verwalten (ehem. KGW.02.07)
Lösungen zum Modul Miethöheberechnungen im freifinanzierten (preisfreien Wohnungsbau 1. Aufgabe Eine Wohnung wird ab 1.3.X1 für 350,00 NKM plus 100,00 BeKo-VZ unbefristet vermietet. Der Einbau neuer Fenster
MehrAktuelle Rechtsprechung/Themen
Mitgliederversammlung Haus- und Grundbesitzerverein e.v. 04.04.2016 Aktuelle Rechtsprechung/Themen Referent: RA Lucian Schliffka, Kanzlei SCHLIFFKA & SCHWAB Zugang von Erklärungen Der Zugang ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrTypische Fehler beim Mietvertrags-Abschluss (Wohnraum) Herr Rechtsanwalt Stefan Metzger Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
1 Referent: Herr Rechtsanwalt Stefan Metzger Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Hartmann Gallus und Partner Hummelbergstraße 7 70195 Stuttgart Telefon 0711 69 78 5-35 Telefax
MehrMieterversammlung Groß-Siedlung Lanstrop
Mieterversammlung Groß-Siedlung Lanstrop Tagesordnung 1. Die neue Initiative Mieterbeirat Lanstrop 2. Mieterhöhung (inkl. Umgang mit Mängeln) 3. Unterschriftensammlung zu Mieterhöhungen & Mängeln 4. Spielplätze
MehrVermietertipps für mehr Rentabilität
Beck kompakt Vermietertipps für mehr Rentabilität Renovierung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung Bearbeitet von Andrea Nasemann Wie berechne ich die Wohnfläche? 39 Eine Angabe in Prozenten ist unwirksam.
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter.
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 346/10 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 29. Februar 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrMieterhöhung. Wann darf die Miete erhöht werden? Die Mieterhöhung ist nur zulässig, wenn alle folgenden Voraussetzungen. Hamburger Mieterverein e. V.
Hamburger Mieterverein e. V. Bei einer»normalen«erhöhung der Grundmiete, die meistens mit gestiegenen Werten im Mietenspiegel begründet wird, muss der Vermieter die im Folgenden dargestellten Voraussetzungen
MehrMietspiegel 2015 für Mainz neu erstellt
23. Juni 2015 Mietspiegel 2015 für Mainz neu erstellt (bia) - Seit 2010 Anstieg um durchschnittlich zehn Prozent Merkator: Wir brauchen ein deutliches Plus an Wohnraum Der neue Mietspiegel 2015 der Stadt
MehrMietspiegel 2004 für die Stadt Aurich
Mietspiegel 2004 für die Stadt Aurich Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Aurich dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf
MehrMIETSPIEGEL für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Haltern am See
Dülmen ner Se ee Silbers see I Silberse see II Silberse rsee III Halte erne er Stausee Huller lerner Stausee MIETSPIEGEL für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Haltern am See Stand: 1.9.2016 gültig
MehrAusbildungsbuch Vermietung und richtige Miete
Amazon-Ausgabe 1 2019 Reinhold Pachowsky Texte aus einem vormals staatlich geprüften Immobilien-Fernlehrgang zum/zur Vermietungs-Referent/-in des IMI Immobilien Instituts (IMI). Text und Prüfungsfragen
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 2017 DEUTSCHLAND Johannes-Janson und Monika Wildner-Jagdhuber, Haus & Grund-Mitglieder und Vermieter aus Neu-Ulm Private Vermieter das Rückgrat der Wohnraumversorgung
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18/3121, 18/3250, 18/4220
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4223 18. Wahlperiode 04.03.2015 Änderungsantrag der Abgeordneten Caren Lay, Heidrun Bluhm, Halina Wawzyniak, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter,
MehrI. Übersicht zur Mieterhöhung II. Mietpreisbildung im freifinanzierten Wohnungsbau III. Mietpreisüberhöhung und Mietwucher...
Inhaltsverzeichnis Inhalt I. Übersicht zur Mieterhöhung... 1 II. Mietpreisbildung im freifinanzierten Wohnungsbau... 2 III. Mietpreisüberhöhung und Mietwucher... 5 IV. Mietstrukturen... 8 V. Staffelmiete...
MehrFeststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena
Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena auf Basis der Daten der Mietspiegelerhebung 2015 05. November 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien
MehrZum erforderlichen Inhalt einer Mieterhöhungserklärung nach 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr32_13 letzte Aktualisierung: 2.2.2014 BGH, 4.12.2013 - VIII ZR 32/13 WoBindG 8a, 10; BGB 812 Zum erforderlichen Inhalt einer Mieterhöhungserklärung nach
MehrKappungsgrenzen und Mietpreisbremse. Robert Koschitzki, Hannover, 8. Mai 2014
Kappungsgrenzen und Mietpreisbremse Robert Koschitzki, Hannover, 8. Mai 2014 Institute und Verbände sind gegen die Mietpreisebremse Immobilienzeitung, 09.01.2014 Nicht noch mehr Mieterschutz! (Ullrich
MehrDer nachfolgende Satz 3 enthält eine Ermächtigung an die Landesregierungen, für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen.
1. Ursprüngliche Rechtslage Der bis einschließlich April noch gültige 558 BGB erlaubt dem Vermieter einer freifinanzierten Wohnung, die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 190/03 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. Januar 2004 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrEinfacher Mietspiegel
Einfacher Mietspiegel gemäß 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für den nicht preisgebundenen Wohnraum in der Stadt Eberswalde gültig ab 18.11.2013 Der Mietspiegel der Stadt Eberswalde wurde durch eine
MehrMieterhöhung. Checkliste
Mieterhöhung Checkliste A leswassiewissenmüssen Mieterhöhung: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Erhöhte Betriebskosten Ein häufiger Grund für eine Mieterhöhung sind gestiegene
MehrVoraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte
Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. November 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 300/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. November 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2013 (1. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 13 des Mietrechtsänderungsgesetzes
MehrA D V O C A - I N F O
A D V O C A - I N F O IV / 2014 Inhalt: Neuerungen bei Zahlungsverzug im unternehmerischen Geschäftsverkehr Bei der Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber handelt es sich um Arbeitslohn Die geplante
Mehr1. Verwaltungsausschuss Rat
Stadt Hemmingen Beratungs- /Beschlussvorlage öffentlich Vorlage Nr. 2/2011 nicht öffentlich Datum: 25. Januar 2011 Beratungsfolge Sitzungsdatum 1. Verwaltungsausschuss 1. 07.02.11 2. Rat 2. 10.02.11 Betreff:
Mehr1. Mietspiegel der Hansestadt Demmin
1. Mietspiegel der Hansestadt Demmin Einleitung Der Mietspiegel 2000 für die Hansestadt Demmin wurde auf der Grundlage des Beschlusses vom 23.02.2000 der Stadtvertretung der Hansestadt Demmin von der Arbeitsgruppe
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 52/03 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2003 K i r c h g e ß n e r, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Mehr