Vorsorgen und Verfügen Äußerungen des Patientenwillens für lebensentscheidende Situationen
|
|
- Erika Fürst
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorsorgen und Verfügen Äußerungen des Patientenwillens für lebensentscheidende Situationen Therapiebegrenzung, Therapieabbruch (k)ein Thema in der Geriatrie? OA Mag. Dr. Markus Gosch, MAS Abt. für Innere Medizin, LKH Hochzirl Anna Dengel-Haus
2 Tod und Sterben sind zu ernste Angelegenheiten, um sie Ärzten allein zu überlassen. Das ärztliche Gewissen sollte nicht allein Maßstab für die Behandlung sein. Diese Entscheidung ist aber auch zu ernst, um sie Juristen allein zu überlassen Arnd May 1998
3 Ich möchte nicht eines natürlichen Todes sterben, weil der natürlichste Tod der schlimmstmögliche ist Martin Walser 2001 Ich will weder irgendjemand ein tödliches Medikament geben, wenn ich darum gebeten werde, noch will ich in dieser Hinsicht einen Rat erteilen Teil des Hippokratischen Eides
4 Der Fall Eine betagte Patientin wird in einem kritischen Zustand eingeliefert. Die Frau, eine herzkranke Alkoholikerin mit Lebercirrhose und beginnendem akutem Lungenversagen, hat eine handschriftliche Nichtwiederbelebungsanweisung bei sich. Die Ärztin unterbricht daraufhin die Notfallversorgung und befragt kurz die Patientin. Diese bestätigt, dass sie nicht intubiert und beatmet werden will. Die Tochter der Frau, die zwischenzeitlich verständigt wurde und die erst nicht ins Krankenhaus kommen will, erscheint schließlich doch. Im Verlauf wird deutlich, dass zwischen Mutter und Tochter Konflikte bestehen. Die Tochter will nichts unternehmen, damit ihre Mutter die DNR-Order zurückzieht. Bei einer plötzlichen Verschlechterung der Mutter ändert sie jedoch ihre Meinung und verlangt, dass die Ärzte alles unternehmen sollen, um ihre Mutter wiederzubeleben.
5 A B Reanimation Intubation keine Reanimation keine Intubation Patientin überlebt (A1) Outcome? (A2) Tod der Patientin
6 Rechtliche Fragen? Hat der(die) Patient(in) eine Patientenverfügung? Wenn ja, in welcher Form liegt diese vor? Ist die vorliegende Form bindend für Sie als Arzt? Welche Bedeutung hat die mündliche Meinungsäußerung? Welche Bedeutung hat die Meinung der Angehörigen? Wird eine Entscheidung auf medizinische Fakten rechtlich halten? Müssen Sie in jedem Fall reanimieren/therapieren?
7 Entscheidung Hat der(die) Patient(in) eine Patientenverfügung? Wenn ja, in welcher Form liegt diese vor? Ist die vorliegende Form bindend für Sie als Arzt? Welche Bedeutung hat die mündliche Meinungsäußerung? Welche Bedeutung hat die Meinung der Angehörigen? Wird eine Entscheidung auf medizinische Fakten rechtlich halten? Müssen Sie in jedem Fall reanimieren/therapieren?
8 Statistische Bedeutung des Therapieabbruches Turner et al. 1996: 81,5% aller Todesfälle nach Therapiereduktion bzw. Therapieabbruch (Royal Brompton National Heart and Lung Hospital) Groote Schnur Krankenhaus in Kapstadt 86,7% (Chirurgische Intensivstation) in der Weltliteratur : 50-80%
9 72,6 % der Verstorbenen erhielten eine Therapiebeschränkung (10% der Patienten) In 33 % erfolgte ein Therapieabbruch The Ethicus-Studie
10 bei 23 % der Verstorbenen in Pflegeheimen in den Niederlanden erfolgte vor dem Ableben eine Beendigung der artifiziellen Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr Onwuteaka-Philipsen 2001
11 Häufigkeit von of end-of-life decisions (ELDs) im niedergelassenen Bereich in Belgien, 1998 Plötzliche Todesfälle, ELD war nicht möglich 34.6% Todesfälle, ELD war möglich, wurde aber nicht gemacht 25.9% Todesfälle nach ELD 39.5% Bereitstellung, Verordnung oder Gabe von Medikamenten mit der expliziten Intention einer Lebensverkürzung 5.3% Linderung von Schmerzen und Symptomen mit Medikamenten, welche möglicherweise zu einer Lebensverürzung führen 18.6% Therapiebegrenzung und - abbruch 15.6% Bilsen J, Vander Stichele R, Mortier F, Bernheim J and Deliens L. The incidence and characteristics of end-of-life decisions by GPs in Belgium. Family Practice 2004; 21:
12 Verschiedene Szenarien Wer möchte/kann entscheiden? Arzt Angehörige Patient Staat Resourcen
13 Warum geht es? Arzt Angehörige Patient Staat Resourcen
14 Patientenanordnungen: Niemand besitzt die Befugnis einen unwiderruflich Sterbenden gegen dessen Willen am Leben zu erhalten. Dem Recht des Menschen auf das Leben entspricht sein Recht auf den natürlichen Tod und ein menschenwürdiges Sterben. Die freie Entscheidung des Sterbenden (insbesondere? der Verzicht auf eine Intensivtherapie) ist in der Regel zu respektieren. Eingriffe, die diesen Willen zuwider laufen, sind unzulässig und können zur Strafbarkeit des Arztes wegen eigenmächtiger Heilbehandlung ( 100 StGB) führen.
15
16
17 Gesetz über Patientenverfügung, beschlossen am 29.März 2006 in Kraft getreten seit 1. Juni 2006 beachtlich versus verbindlich umfangreiche ärztliche Aufklärung formelle Errichtung vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder der Patientenvertretung Wirksamkeit 5 Jahre In Notfällen: med. Notfallversorgung bleibt unberührt, sofern der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit des Patienten ernstlich gefährdet.
18 Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor dem Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigte/Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten kann. Hinweis: Für den Abschluss einer Vorsorgevollmacht muss die betroffene Person aber noch geschäftsfähig oder einsichts- und urteilsfähig sein. Wenn dies nicht der Fall ist, so ist eine Sachwalterin/ein Sachwalter zu bestellen oder es tritt die gesetzliche Vertretungsbefugnis der nächsten Angehörigen ein.
19 Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht kann folgendermaßen erteilt werden: Die Wirksamkeit der Vollmacht tritt erst beim Verlust der Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit ein. Die Wirksamkeit der Vollmacht tritt sofort ein, aber die Aufträge an die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten werden für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit erteilt.
20 Medizinische Aspekte Therapieabbruch # Abbruch der medizinischen Hilfe Medizinische Fakten: gesicherte Diagnose bekannten klinischen Verlauf - Multimorbidität fehlende kurative Therapieoption unklare Therapieoption? Entscheidung im Team
21 Faktoren, welche die Entscheidung des Arztes beeinflussen subjektive Lebensqualität des Patienten (52%) objektive Überlebenswahrscheinlichkeit (40%) (Ir)reversibilität der akuten Erkrankung (39%) Einstellung des Arztes (19%) Einschätzung der Lebensqualität des Patienten (18%)
22 Juristische Begriffe und Grundlagen (1) aktive Euthanasie: Darunter versteht man, dass ein unheilbar Kranker getötet oder der zu erwartende Tod durch aktives Tun beschleunigt wird. Die Strafbarkeit dieser Form von Sterbehilfe wird fast allgemein angenommen Strafdrohung von zehn bis zu zwanzig Jahren Freiheitsstrafe Sterbehilfe mit Lebensverkürzung: Die zur Beseitigung unerträglicher Schmerzen im letzten Stadium schwerer Krankheiten notwendig zu verabreichenden Medikamente können eine gewisse Lebensverkürzung zwangsläufig mit sich bringen überwiegend wird diese Art der Sterbehilfe als gerechtfertigt angesehen
23 Juristische Begriffe und Grundlagen (2) Unterlassung der Lebensverlängerung: Diese Sterbehilfe wird passive genannt u. besteht darin, dass eine n. d. Stand der Medizin mögliche kurzfristige Verlängerung eines verlöschenden Lebens unterlassen wird. Dass dies auf ausdrücklichen Wunsch des Sterbenden geschehen darf, ist weitgehend anerkannt. (cave eigenmächtige Heilbehandlung). Aber auch dann, wenn kein erklärter Wille vorliegt, wird die Lebensverlängerung um jeden Preis von der Rechtsordnung nicht verlangt. Sterbehilfe ohne Lebensverkürzung: Diese auch Hilfe im Sterben bzw. Sterbebegleitung genannte Form besteht darin, dass einem Sterbenden die zur Erreichung eines erträglichen Zustandes nötigen Hilfen, vor allem Medikamente verabreicht werden. Die Übereinstimmung mit der Rechtsordnung ist nicht zu bezweifeln.
24 Antworten zum Fall Hat die Patientin eine Patientenverfügung? ja Wenn ja, in welcher Form liegt diese vor? beachtliche Ist die vorliegende Form bindend für Sie als Arzt? nein Welche Bedeutung hat die mündliche Meinungsäußerung? gutachterliche Frage
25 Antworten zum Fall Welche Bedeutung hat die Meinung der Tochter? keine, nur informell Wird eine Entscheidung auf medizinische Fakten rechtlich halten? ja, gutachterliche Frage Müssen Sie in jedem Fall reanimieren? nein
26 DNR vs. AND
27 Individuelle DNR-Order: Institutionelle DNR-Order: Keine DNR-Order: 73 % in der Schweiz, 16 % in Italien 22 % in Schweden, 5 % Belgien 66 % in Italien, 19 % in der Schweiz Do-not-resuscitate decisions in six European countries* Johannes J. M. van Delden et al, Crit Care Med 2006 Vol. 34, No. 6
28 Erkrankung Komplikation Iatrogen Casarett D.J. et al. Would physcians overrule a Do-Not-Resuscitate-Order when a cardiac arrest is iatrogenic. J Gen Intern Med 1999;14;35-38
29 The Effect of Do-Not-Resuscitate Orders on Physician Decision-Making Mary Catherine Beach, MD, MPH* and R. Sean Morrison, MD JAGS 2002
30 Die fast 85-jährige Betroffene befindet sich seit 4 Monaten in stationärer Behandlung. Ein ausgedehnter Hirninfarkt hat zu einer anhaltenden Bewußtlosigkeit mit vollständigem Verlust der Bewegungs- und Kommunikationsfähigkeit geführt. Sie wurde über eine PEG ernährt. Eine Besserung ihres Zustandbildes war nicht zu erwarten. Zu einer freien Willensbestimmung ist sie nicht in der Lage. Therapiebegrenzung? Therapieabbruch?
31 Es liege zwar mangels unmittelbarer Todesnähe keine geplante sogenannte passive Sterbehilfe im engeren Sinn vor, sondern es gehe um den Abbruch einer Leben erhaltenen Maßnahme ( Hilfe zum Sterben ). Bei dieser sei das Selbstbestimmungsrecht des Patienten als Ausdruck seiner allgemeinen Entscheidungsfreiheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit grundsätzlich anzuerkennen. Maßgeblich für die Entscheidung ist die mutmaßliche Einwilligung des Betroffenen.
32 In den Erläuterungen zum neuen Patientenverfügungsgesetz wird auch ausdrücklich festgestellt, dass die Einleitung und Verabreichung künstlicher Ernährung medizinische Handlungen sind und daher abgelehnt werden können.?
33 Gibt es einen Algorithmus der Entscheidung? richtig ehrlich verständlich umfassend objektiv individuell unterstützend Diagnosesicherung Evaluierung aller therapeutischen Möglichkeiten Teamentscheidung, 2. Facharzt Information des Patienten, ev. der Angehörigen Entscheidung des Patienten, ev. des behandelnden Arztes Recht
34 96-jährige Patientin wird auf der Unfallchirurgie eingeliefert, Schenkelhalsfraktur, schwere Demenz (Kommunikation nicht möglich), dring. V.a. Mamma-Ca bei exulcerierenden Tumor der rechten Brust, suspektes Infiltrat im linken Oberfeld, glasige Trübung der rechten Lunge. Sonderklasse. Wird am Tag der Aufnahme auf der Unfallchirurgie operiert!
35 A B Reanimation Intubation keine Reanimation keine Intubation Patientin überlebt o. Folgen(A1) Outcome (A2) Pflegebedürftigkeit Tod der Patientin
36 worst cases Fall A1: Eigenmächtige Heilbehandlung Körperverletzung Fall A2: Eigenmächtige Heilbehandlung Körperverletzung Klage auf Schmerzensgeld und Ersatz der Pflegekosten Fall B: Unterlassene Hilfeleistung
37 Fazit für die Sie und Ihre Ärzte fließenden Übergang von der Begrenzung zum Abbruch Vorsorgen besser als Verfügen! Wissen klare, nachvollziehbare Entscheidungen gute Dokumentation Ruhe bewahren bei Unsicherheiten juristischen Beistand hinzuziehen
38 Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur schlechte Kleidung! Es gibt falsche Entscheidungen, aber die schlechteste Entscheidung ist jene, welche nicht getroffen wurde.
Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung
Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht
MehrTherapiezieländerung und Sterbehilfe
Fortbildung für Ärzte Therapiezieländerung und Sterbehilfe Schwäbisch Gmünd, den 17. Juni 2009 Rechtsanwalt Dr. Hinner Schütze www.bongen.de Rechtsnormen Grundgesetz Zivilrecht: BGB / FGG: Schadensersatz
MehrDie letzten Tage und Stunden
Die letzten Tage und Stunden Dr. med. Johannes Meiß Internist und Palliativmediziner Zu Hause Sterben Dr. med. Johannes Meiß Internist und Palliativmediziner Eine medizinische Revolution hat die Lebenserwartung
MehrEuthanasie - Sterbehilfe
Euthanasie - Sterbehilfe Euthanasie guter Tod Ärztliche Hilfe im Sterben Schmerz-, Leidenslinderung Keine Lebensverkürzung! Euthanasie im dritten Reich Binding und Hoche 1920 Vernichtung unwerten Lebens
MehrMedizin, Recht, Ethik
Medizin, Recht, Ethik zwischen Konflikt und Kooperation 17./18. März 2010 Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen Dr. Thomas Binsack, München Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes
MehrWenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann...
Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Leitfaden für : Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Totenfürsorge Organspendeausweis Bestattungsvorsorge Testament Vorwort Im
Mehr1. Wie ich mein eigenes Leben und Sterben sehe
Herausgegeben von: GGG Voluntas, Medizinische Gesellschaft Basel, Universitätsspital Basel Name, Vorname: Geburtsdatum: Aktuelle Adresse Strasse, PLZ, Ort: 1. Wie ich mein eigenes Leben und Sterben sehe
MehrGrundsätze für die Begleitung von Sterbenden
diakonisch-ethische Positionen Grundsätze für die Begleitung von Sterbenden in den Krankenhäusern der Stiftung kreuznacher diakonie [ 1 ] Grundsätze für die Begleitung von Sterbenden in den Krankenhäusern
MehrSterbehilfe und Testament
Unterrichtseinheit: Die Sterbehilfe und die rechtlichen Regelungen zum Testament 1. Sterben und Tod aus der Sicht verschiedener Weltreligionen 2. Euthanasie - Auffassungen in der Geschichte und Gegenwart
MehrHinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit
40 Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden
MehrWas sind die Gründe, warum die Frau, der Mann, das Paar die Beratungsstelle aufsucht?
6 Checkliste 3 Checkliste der relevanten Fragestellungen für die psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen mit dem Ziel der informierten und selbstbestimmten Entscheidung Es müssen nicht
MehrThemenbereich "Trauer"
Ergebnisse aus der Meinungsforschung: "So denken die Bürger" Übersicht Zu dem Verlust eines Menschen gehört meist auch die Trauer danach. Wissenschaftler sprechen dabei gerne von Trauerphasen und suchen
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrEs gibt jedoch Fälle, in denen dieses Selbstbestimmungsrecht an Grenzen stößt.
Das wichtigste Patientenrecht in Österreich ist das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Patienten. Jeder Patient hat das Recht für sich selbst zu bestimmen, ob seine Erkrankung medizinisch behandelt werden
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrDas Verhältnis Arzt Patient
Das Verhältnis Arzt Patient Die Grundlagen des Behandlungsverhältnisses zwischen Arzt und Patient, insbesondere die sich hieraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten, sollten nicht nur Ihnen als
MehrTutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie
Tutorium Klinische Psychologie I Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Oswald David
MehrMeinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001
Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrSedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte -
Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte - Referent: Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht 1 Worum geht es? Haftungsfragen bei der Delegation von Maßnahmen
MehrPflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?
Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrWIE ICH STERBEN MÖCHTE
WIE ICH STERBEN MÖCHTE GLARNER PATIENTENVERFÜGUNG EINFÜHRUNG Die Lebenszeit auf dieser Welt ist für jeden Menschen begrenzt. Zum Leben gehört der Tod. Unter anderem dank der modernen Medizin ist es vielen
MehrFür den Fall, dass ich. geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft:
Patientenverfügung Für den Fall, dass ich geborene: geb. am: in: zurzeit wohnhaft: meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, bestimme ich folgendes: 1) Situation für die diese Verfügung
MehrNeues Gesetz zur Patientenverfügung
Neues Gesetz zur Patientenverfügung Der Nationalrat hat ein Patientenverfügungsgesetz beschlossen, welches am 1.6.2006 in Kraft getreten ist. Das Patientenverfügungsgesetz richtet sich sowohl an jene Ärzte,
MehrCheckliste für Hungerstreik im Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof und in der Strafanstalt Wauwilermoos
Justiz- und Sicherheitsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Checkliste für Hungerstreik im Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof und in der Strafanstalt Wauwilermoos Diese Checkliste
MehrVorsorgevollmacht für mein Tier
Die meisten Menschen regeln ihre Zukunft, indem sie Versicherungen abschließen, Absprachen mit ihren Angehörigen treffen oder sonstige Vorsorgemaßnahmen einleiten. Die Zukunft ihrer Heimtiere überlassen
MehrVorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person)
Vorsorgevollmacht Ich,. (Name) (Vorname) (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum: Geburtsort: Adresse: Telefon: Telefax: erteile hiermit Vollmacht an Herrn / Frau (Name). (Vorname) (bevollmächtigte Person) Geburtsdatum:
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrWorüber Eltern und Kinder klagen
Worüber Eltern und Kinder klagen Die Erfahrungen der Patientenanwaltschaft aus vielen Kontakten mit Eltern und Kindern 6. Jahrestagung für Politische Kindermedizin 19. - 20. Oktober 2012, Klagenfurt Mag.
MehrBürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben
PRESSEINFORMATION Umfrage Patientenverfügung Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben Ergebnisse der forsa-umfrage zur Patientenverfügung im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.v. Der Verband VorsorgeAnwalt
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrInterdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes
Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes Dr. med. Alexander Minzer, Hausarzt, Rothrist Präsident der Schweizerischen Akademie für
MehrPatientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten
Patientenverfügung - und ihre Bedeutung für alle Beteiligten K. Memm Patientenverfügung Was ist das? PatVerf. Die Patientenverfügung Definition und Beispiel Für den Fall der eigenen Willensunfähigkeit
MehrDie Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
MehrBankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht
MehrIm Speziellen entscheide ich mich für folgende Massnahmen (fakultativ) Ich möchte medikamentöse lebensverlängernde Behandlung(en).
Patientenverfügung Patientenverfügung Personalien der verfügenden Person PLZ, Im Besitze meiner geistigen Gesundheit bekunde ich nachstehend meinen Willen für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage
Mehr19. ÖGKV-Kongress Innsbruck WIE KANN STERBEN ZU HAUSE MÖGLICH WERDEN?
19. ÖGKV-Kongress Innsbruck WIE KANN STERBEN ZU HAUSE MÖGLICH WERDEN? Lass mich in deinen Schuhen gehen, um zu spüren, wo sie dich drücken. Obwohl ich eine andere Größe habe und niemals gleich fühle wie
MehrThemenbereich "Bestattungsvorsorge"
Ergebnisse aus der Meinungsforschung: "So denken die Bürger" Übersicht Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit - zum einen sind die eigenen Bestattungswünsche abgesichert, zum anderen die Hinterbliebenen
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrCharta Palliative Care. Grundsätze der palliativen Behandlung und Betreuung im Kanton Schwyz
Charta Palliative Care Grundsätze der palliativen Behandlung und Betreuung im Kanton Schwyz «palliare mit einem Mantel bedecken» Was ist Palliative Care? Palliative Care ist die internationale Bezeichnung
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrDiagnose: Missverständnis
FEHLENDE DOLMETSCHDIENSTE Diagnose: Missverständnis MARIA STERKL, 23. November 2011 06:15 Wer kann "Herzkranzgefäß" in fünf Sprachen sagen? Die wenigsten. Profi- DolmetscherInnen sind im Krankenhaus jedoch
MehrWelchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte
Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe
MehrWelche Aufgabe hat das Betreuungsgericht
Welche Aufgabe hat das Betreuungsgericht Wie sind Vorsorgevollmachten und en in Akutsituationen zu beachten Die Grundprinzipien der Die Grundprinzipien der 1901 a BGB:! (1) Hat ein einwilligungsfähiger/
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrBleiben Sie unabhängig im Pflegefall.
Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
MehrImplantate Anwendung in unserer Praxis
PRAXIS DR. MED. DENT. SIEGFRIED MASLO, AUF DEM KLÜTERORT 20, 27798 HUDE Anwendung in unserer Praxis 20, 27798 Hude Seite 1 Lust auf schöne und natürliche Zähne? kommen der natürlichen Optik am nächsten.
MehrUni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4
Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Copyright 2016 Dr. Friedrich Lorenz 1 Zur Person Rechtsanwalt Büro in 2500 Baden Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf
MehrPatienteninformation: Gentestung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (Basis-Information):
Frauenklinik Gynäkologie und Gynäkologische Onkologie Patienteninformation: Gentestung bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs (Basis-Information): Universitätsspital Basel Frauenklinik PD Dr. med. Nicole
MehrTechnische Universität München. Patienteninformationstag Prostatakrebs. TU München. P. Herschbach Roman-Herzog-Krebszentrum München
Patienteninformationstag Prostatakrebs 31 März 2012 TU München Psychosoziale Aspekte P. Herschbach Roman-Herzog-Krebszentrum München Was ist Psychoonkologie? Psychoonkologie ist ein neues interdisziplinäres
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrTräger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten
Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE
Mehr!!! Folgeerkrankungen
Ein zu hoher Blutzuckerspiegel kann Folgen auf Ihr Herzkreislaufsystem haben und zu Erkrankungen wie der Schaufensterkrankheit, einer Angina pectoris, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall führen.
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Mehr50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6
50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen
MehrKlinisch-Therapeutisches Institut Hamburg
Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrKeine Angst vor der rechtlichen Betreuung. Impulsreferat Axel Bauer Weiterer aufsichtführender Richter am Betreuungsgericht Frankfurt/Main
Keine Angst vor der rechtlichen Betreuung Impulsreferat Axel Bauer Weiterer aufsichtführender Richter am Betreuungsgericht Frankfurt/Main Gliederung/Übersicht 20 Folien: Voraussetzungen einer rechtlichen
MehrStrafgesetzbuch (StGB)
Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrVorsorge Vollmacht. Was ist das?
Vorsorge Vollmacht Was ist das? Erklärungen zur Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache SKM Freiburg Vorsorge-Vollmacht Was ist eine Vorsorge-Vollmacht? Manchmal können Sie wichtige Entscheidungen für Ihr
MehrElma van Vliet. Mama, erzähl mal!
Elma van Vliet Mama, erzähl mal! Elma van Vliet Mama, erzähl mal! Das Erinnerungsalbum deines Lebens Aus dem Niederländischen von Ilka Heinemann und Matthias Kuhlemann KNAUR Von mir für dich weil du
MehrSchwerkranke und sterbende Menschen verstehen: Was kann gemeint sein, wenn Todeswünsche geäußert werden?
Schwerkranke und sterbende Menschen verstehen: Was kann gemeint sein, wenn Todeswünsche geäußert werden? 1 Sterben in Würde Fachtag zur Woche für das Leben am 21. April 2015 Carmen Birkholz Dipl.-Theologin
MehrDR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrFragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken
Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrBestattungsvorsorge Welche Möglichkeiten gibt es?
Welche Möglichkeiten gibt es? Welche Möglichkeiten gibt es? 2 Selbst bestimmen auch beim letzten Schritt Angehörige entlasten praktisch und finanziell Geregelte finanzielle Absicherung gerade in unsicheren
MehrHautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?
Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrEine Vollmacht, die jeder braucht.
Eine Vollmacht, die jeder braucht. Ob Krankheit oder Unfall oft kann man im Ernstfall die eigenen Dinge nicht mehr regeln. Aber soll dann ein Fremder bestimmen statt der Partner oder die Kinder? Das passiert
MehrDarum geht es in diesem Heft
Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrBericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON
1 Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON Einleitung Bei der Rasse PON wurden im APH in der letzten Zeit auffällig viele Herzkrankheiten und Herzveränderungen unterschiedlicher
MehrS Ü D W E S T R U N D F U N K F S - I N L A N D R E P O R T MAINZ S E N D U N G: 04.03.2014
Diese Kopie wird nur zur rein persönlichen Information überlassen. Jede Form der Vervielfältigung oder Verwertung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Urhebers by the author S Ü D W E S
MehrGefährlich hohe Blutzuckerwerte
Gefährlich hohe Blutzuckerwerte In besonderen Situationen kann der Blutzuckerspiegel gefährlich ansteigen Wenn in Ausnahmefällen der Blutzuckerspiegel sehr hoch ansteigt, dann kann das für Sie gefährlich
MehrIntraoperative Strahlentherapie bei Brustkrebs
Intraoperative Strahlentherapie bei Brustkrebs Uniklinik Köln 1 Kein Grund für Verzweiflung Wenn die Diagnose Brustkrebs festgestellt wird, ist erst einmal die Sorge groß. Beruhigend zu wissen, dass es
MehrBerufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.
Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell
MehrPalliative Care bei demenzkranken Menschen
Palliative Care bei demenzkranken Menschen Dr. med. Chefarzt Geriatrie und Palliative Care Definition Palliative Care (BAG 2010) Nationale Leitlinien 2010 Die Palliative Care umfasst die Betreuung und
MehrSchweizer wollen Sterbehilfe durch den Arzt Klare Mehrheit möchte Sterbehilfe laut Studie liberalisieren aber Sterbetourismus verbieten
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 03.09.10 Sterbehilfe Schweizer wollen Sterbehilfe durch den Arzt Klare Mehrheit möchte Sterbehilfe laut Studie liberalisieren aber Sterbetourismus verbieten
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrDemenz und Selbstbestimmung geht das? 15.04.2015 Putz - Sessel - Steldinger / Medizinrecht Ludwig-Maximilians-Universität München
Putz - Sessel - Steldinger Rechtsanwälte Medizinrechtliche Sozietät München Wolfgang Putz Rechtsanwalt Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians- Universität München Demenz und Selbstbestimmung geht das?
MehrMeinungen zur Altersvorsorge
Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion
Mehr78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19.
78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood. Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FORSA für SLOW FOOD Deutschland. 19. Mai 2009 Kontakt: Ulrich Rosenbaum Slow Food Deutschland / Presse Georgenstr.
MehrPatientenverfügungen
R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i L i k a r, P e s t a l o z z i s t r a ß e 1 / I I, A - 8 0 1 0 G r a z T e l. + 4 3 ( 0 ) 3 1 6 8 2 3 7 2 3 F a x + 4 3 ( 0 ) 3 1 6 8 2 3 7 2 3-1 3 o f f i c e
MehrPalliative Care im Clienia Bergheim. Leben bis zuletzt
Palliative Care im Clienia Bergheim Leben bis zuletzt Geschätzte Leserin Geschätzter Leser Was bedeutet Palliative Care, und wie wollen wir im Bergheim die Grundsätze der Palliativpflege in unsere Arbeit
MehrAltersVorsorgen-Airbag
1 Vertrag fu r 2x Schutz Dietmar Heinrich BCA OnLive 28.09.2015 1 Die Fakten im Überblick Über 21. Mio Deutsche glauben nicht, dass sie über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen* 67 % der Deutschen
MehrDer interessante Fall: Standardchaos?
AWMF-Arbeitskreis Ärzte und Juristen Tagung 15./16.11.2013 in Bremen Der interessante Fall: Standardchaos? Dr. iur. Volker Hertwig 1 Patientin: 67 Jahre alt Diagnose: Coxathrose rechts Therapie: Hüft-TEP
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
Mehr