DIE EMAS UMWELTERKLÄRUNG

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1 DIE EMAS UMWELTERKLÄRUNG FUNDIERT UND ANSCHAULICH GESTALTEN Umweltgutachterausschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

2 Impressum Herausgeber Geschäftsstelle, Energieforum, Stralauer Platz 34, Berlin ( 030 / * info@uga.de Redaktion Layout Druck gedruckt auf Stand Thomas Kiel, Michael Hansen, Dr. Andreas Fretz, Oliver Schwalb Oliver Schwalb, Doris Tharan Oktoberdruck AG, Berlin 100 % Altpapier

3 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 1 Vorwort EMAS-Umwelterklärungen sind die ökologischen Visitenkarten ihrer Herausgeber und zugleich mehr als das: Sie sind Röntgenbilder, die einen tiefen Einblick in die eigenverantwortlich erbrachten Leistungen eines konsequent und systematisch praktizierten betrieblichen Umweltschutzes ermöglichen. Dabei machen sie nicht nur die Erfolge sichtbar. Sie zeigen auch noch vorhandene Defizite auf, die durch klare Ziele und Verbesserungsmaßnahmen beseitigt werden sollen. Alle Aussagen der Umwelterklärung werden durch einen staatlich zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter auf ihre Richtigkeit hin überprüft. EMAS- Umwelterklärungen zeichnen sich daher durch eine hohe Transparenz und Glaubwürdigkeit aus. Diese Broschüre dokumentiert mit zahlreichen Beispielen in Konzeption und Darstellung die vielfältigen Umwelterklärungen, die jeweils auch ein Bild der gelebten Kultur der herausgebenden Organisation darstellen. Auch das Umweltbundesamt hat seine EMAS-Umwelterklärung veröffentlicht und stellt sich damit regelmäßig der kritischen Prüfung durch einen externen Umweltgutachter. Wir können daher aus eigener Erfahrung das große Engagement all derjenigen würdigen, die die Herausforderung, eine EMAS-Umwelterklärung zu erarbeiten, erfolgreich gemeistert haben. Ziel dieser Broschüre ist es, denjenigen, die heute vor der Herausforderung von EMAS stehen, durch geeignete Vorbilder Hilfestellung und Anreiz zu geben. Dabei gilt: Umweltmanagement ist nicht das formalisierte Abarbeiten von Maßnahmen, sondern die strategische Suche nach Optimierungsmöglichkeiten wobei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden werden müssen. Denn nur wenn alle mitmachen, lebt ein Umweltmanagementsystem. Ich freue mich, dass der Umweltgutachterausschuss mit dieser Broschüre das Augenmerk auf eines der Aushängeschilder von EMAS lenkt. Damit verbinde ich zwei Wünsche: Sorgen Sie mit dafür, dass diejenigen, die mit einer EMAS-Umwelterklärung den offenen Dialog suchen, angemessene Anerkennung finden! Denn EMAS-Teilnehmer haben freiwillig mehr für den Umweltschutz geleistet, als der Gesetzgeber fordert. An alle, die dem EMAS-System noch skeptisch gegenüberstehen, richte ich die Bitte: Stellen auch Sie sich dieser Herausforderung! Machen Sie mit beim Umweltaudit es lohnt sich für Sie und für die Umwelt. Prof. Dr. Andreas Troge Präsident des Umweltbundesamtes

4 2 VORWORT

5 Inhalt 1 Einleitung Allgemeine Anforderungen an eine Umwelterklärung Form der Umwelterklärung Zugänglichkeit der Umwelterklärung Verständliche Darstellung Umfang Zusätzliche Informationen und Werbung für die Organisation Gemeinsame Umwelterklärung Anforderungen der EMAS-Verordnung Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Titel / Deckblatt Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Organisation und ihre Tätigkeiten Beschreibung der Organisation Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen Beziehung zur Muttergesellschaft Umweltpolitik und Umweltmanagementsystem der Organisation Umweltpolitik Umweltmanagementsystem Umweltaspekte und Umweltleistung der Organisation Umweltaspekte Umweltleistung Einhaltung der Rechtsvorschriften und sonstige Faktoren der Umweltleistung Umweltziele der Organisation Dialog Gültigkeitserklärung Registrierungsurkunde Vorlage der nächsten Umwelterklärung Abkürzungsverzeichnis, Glossar Besondere Anforderungen an nachfolgende Umwelterklärungen Verwendung des EMAS-Logos in Umwelterklärungen Auszug aus der Umwelterklärung: Einzelne Umweltinformationen Weitere Informationsquellen Rechtsvorschriften EMAS im Internet Abbildungsverzeichnis...52

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7 DIE EMAS-UMWELTERKLÄRUNG FUNDIERT UND ANSCHAULICH GESTALTEN 5 1 Einleitung Der Umwelterklärung unter EMAS kommt eine entscheidende Bedeutung im Hinblick auf die glaubwürdige und zuverlässige Berichterstattung über Umweltinformationen von Unternehmen und anderen Organisationen zu. Inhaltliche Anforderungen an die Umwelterklärung gibt die EMAS-Verordnung vor. Diese Vorgaben werden durch einen Leitfaden zur EMAS-Umwelterklärung näher interpretiert (Empfehlung der Kommission vom 7. September 2001, ABl. EG L 247 S. 1, 3). ZIELE DIESER BROSCHÜRE a) den Unternehmen und sonstigen Organisationen eine praktische Interpretationshilfe über Anhang III der EMAS-Verordnung und den Leitfaden der Kommission hinaus zur Verfügung zu stellen, b) die Erarbeitung von Umwelterklärungen zu erleichtern, c) den Aufwand für die Erstellung von Umwelterklärungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu begrenzen, Ein Hauptanliegen der EMAS-Verordnung ist das Bereitstellen von geprüfter Umweltinformation für die Öffentlichkeit in Form einer Umwelterklärung (Erwägungsgrund 14, Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben c bis e, Anhang III EMAS-VO), die regelmäßig zu aktualisieren ist. EMAS-Teilnehmer treten mit den interessierten Kreisen und der breiten Öffentlichkeit in einen Dialog. Dies reicht über die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems und die Festlegung von Umweltpolitik und Umweltprogramm hinaus. Die Erstellung einer Umwelterklärung unterscheidet EMAS von anderen Umweltmanagementsystemen, wie z. B. nach der Norm DIN EN ISO 14001, die einen derartigen Kommunikationsprozess nicht vorschreiben. Die Umwelterklärung ist mehr als nur ein Umweltbericht. Die Anforderungen und qualitativen Kriterien der EMAS-Verordnung an den Inhalt der Umwelterklärung sichern den Unterschied zum Umweltbericht und zu anderen unbestimmten Berichtsformen wie einer Nachhaltigkeitsberichterstattung oder einem Social Reporting in Unternehmen oder Organisationen. d) die Verordnungskonformität der Umwelterklärungen zu unterstützen, e) Hinweise für die separate Darstellung bestimmter Informationen aus der Umwelterklärung nach Anhang III 3.5 der EMAS-Verordnung zu geben, f) Positivbeispiele aus Umwelterklärungen zu dokumentieren.

8 6 KAPITEL 1 EINLEITUNG

9 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 7 2 Allgemeine Anforderungen an eine Umwelterklärung In der Umwelterklärung stellt eine Organisation ihre Umweltauswirkungen und ihre Umweltleistung nach außen dar. Dabei greift sie die Ergebnisse der internen Umweltbetriebsprüfung oder der Umweltprüfung auf. Bei ihrer Erstellung ist dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und interessierter Kreise Rechnung zu tragen. Sie wird von einem für das Tätigkeitsspektrum der Organisation zugelassenen Umweltgutachter auf Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Richtigkeit überprüft ( validiert ). Die validierte Umwelterklärung ist der zuständigen Stelle als Grundlage für die Eintragung ins EMAS-Register zu übermitteln. Als Information nach außen muss sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Vergrößerter Ausschnitt 2.1 Form der Umwelterklärung Die Umwelterklärung soll in verständlicher und klarer Form über die Organisation und ihre Umweltleistung berichten. Die erste und die alle drei Jahre zu erstellende konsolidierte Fassung sind in zusammenhängender Form zu präsentieren; dies ist auch bei elektronischen Veröffentlichungen, z. B. im Internet, sicherzustellen. Aktualisierungen können sich als Ergänzungen oder Einlagen auf diese Fassungen beziehen oder können allein elektronisch verfügbar gehalten werden. Abb. 1: Die Umwelterklärung 2000 von Loewe wurde mit Daten und Fakten aus 2001 und 2002 nachträglich ergänzt und in einer gemeinsamen Mappe bereitgestellt. Ein Aufkleber auf dem Titelblatt oben links macht auf die Aktualisierung aufmerksam.

10 8 Kapitel 2 Allgemeine Anforderungen an eine Umwelterklärung Abb. 2: CD-ROM der Umwelterklärung 2002 der Faist Ecotex GmbH, Arnstadt. 2.3 Verständliche Darstellung Verständlichkeit einer Umwelterklärung heißt in erster Linie, die Umweltinformationen für Laien nachvollziehbar wiederzugeben. Hierzu tragen ein systematischer Aufbau, eine klare Gliederung, eine einfache Sprache sowie eine Erläuterung von verwendeten Abkürzungen und Fachbegriffen (z. B. jeweils im Text bzw. in einem Glossar oder Abkürzungsverzeichnis) bei. Abzustellen ist auf das Informationsbedürfnis der Interessenten und der Öffentlichkeit. Daher kann es keine für alle Umwelterklärungen gleichermaßen gültige Mustergliederung geben, da z. B. einzelne Aspekte je nach unterschiedlicher Gewichtung wiedergegeben werden sollten. So können beispielsweise in der Umwelterklärung eines Flughafenbetreibers der Faktor Lärm, in einer Bank die Trennung zwischen Produkt- und Betriebsökologie oder bei einem Chemieunternehmen die Anlagensicherheit eine herausragende Bedeutung haben. 2.2 Zugänglichkeit der Umwelterklärung Die Umwelterklärung ist öffentlich zugänglich zu machen. Die EMAS-Verordnung ermutigt in Anhang III Nr EMAS-VO ausdrücklich, dafür alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, z. B. elektronische Veröffentlichungen (CD, Internet), Büchereien usw. Für KMU können so die Druckkosten für eine größere Anzahl von Umwelterklärungen erheblich gesenkt werden. Insbesondere bei elektronischen Versionen der Umwelterklärung ist sicherzustellen, dass die veröffentlichten Inhalte mit der durch den Umweltgutachter validierten Version übereinstimmen. Nachträgliche Änderungen des Inhalts sind nicht zulässig. Darüber hinaus müssen Organisationen ge währleisten, dass die Umwelterklärung für Per so nen, die keine elektronischen Medien zur Informationsbeschaffung nutzen können, auch in gedruckter Form erhältlich ist. Diese Voraussetzung erfüllt z. B. ein ausgedrucktes Exemplar einer elektronischen Version. Eine Abgabe gegen Entgelt widerspricht der Intention der EMAS-Verordnung, durch die Umwelterklärung einen offenen Dialog mit den interessierten Kreisen zu führen.

11 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten Umfang Umfang und Detaillierungsgrad einer Umwelterklärung sollen in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Organisation und ihren Umweltauswirkungen stehen. Um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten, sollte andererseits der Umfang begrenzt bleiben. 2.5 Zusätzliche Informationen und Werbung für die Organisation Die Umwelterklärung ist ein Kommunikationsinstrument. Ihre Aufgabe ist es, den Dialog zwischen der Organisation und der Öffentlichkeit zu fördern. Eine gute Umwelterklärung ist daher für die Organisation auch eine Werbung in eigener Sache. Zusätzliche Informationen in der Umwelterklärung über die Organisation und über ihre Tätigkeiten sind insofern zulässig, solange sie den informativen Charakter einer Umwelterklärung nicht verfälschen. 2.6 Gemeinsame Umwelterklärung Insbesondere bei Großunternehmen wie Banken, Einzelhandelsketten oder Reisebüros kommt es vor, dass wie unter EMAS I die einzelnen Standorte als Organisation eingetragen bleiben. In einem solchen Fall kann für alle Standorte eine gemeinsame Umwelterklärung abgeben werden. Eine gemeinsame Umwelterklärung können auch unabhängige Unternehmen und Organisationen abgeben, die in einem begrenzten Gebiet, beispielsweise einem Industriegebiet, ansässig sind. Dabei ist auf Folgendes zu achten: a) Die Organisationen müssen im selben Mit gliedstaat ihren Sitz haben. b) Voraussetzung ist, dass alle Anforderungen der EMAS-Verordnung von allen Organisationen erfüllt werden. c) Die Organisationen müssen dabei berücksichtigen, dass die wesentlichen Umwelt aus wirkun gen eines jeden Standorts eindeutig beschrieben und in der gemeinsamen Umwelterklärung erfasst sind. Abb. 3: Gemeinsame Umwelterklärung 2001 von Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge mehrerer Standorte.

12 10 KAPITEL 2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN EINE UMWELTERKLÄRUNG d) In allen Organisationen muss insbesondere eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung gemäß Artikel 2 Buchstabe b, Anhang I B 2 sowie Anhang III 3.7 EMAS-VO erfolgen und dokumentiert sein. 2.7 Anforderungen der EMAS-Verordnung Die grundsätzlichen Anforderungen an die Umwelterklärung sind in Artikel 2 und 3 sowie Anhang III der EMAS-Verordnung beschrieben. Diese Vorgaben werden durch einen Leitfaden zur EMAS-Umwelterklärung in Form einer Empfehlung der Kommission vom 7. September 2001 (ABl. EG L 247 S. 1, 3) ergänzt. In der EMAS-Verordnung wird u. a. bestimmt: ANFORDERUNGEN DER EMAS-VERORDNUNG 1. Im Sinne der Verordnung sind unter Umwelterklärung die Informationen nach Anhang III Abschnitt 3.2. Buchstaben a) bis g) zu verstehen (Artikel 2 Buchstabe o EMAS-VO). 2. Zur EMAS-Eintragung müssen Organisationen eine Umwelterklärung erstellen (vgl. Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe c EMAS-VO). Die Umwelterklärung muss insbesondere darauf eingehen, welche Ergebnisse die Organisation im Hinblick auf ihre Umweltzielsetzungen und -einzelziele erreicht. Besonderer Wert ist auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung zu legen. Das Informationsbedürfnis der interessierten Kreise ist zu berücksichtigen. 3. Die Umwelterklärung wird von einem Umweltgutachter geprüft und ggf. für gültig erklärt (vgl. Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe d EMAS-VO). 4. Die für gültig erklärte Umwelterklärung ist der Registrierungsstelle zu übermitteln (vgl. Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe e EMAS-VO). 5. Sie ist nach der Eintragung öffentlich zugänglich zu machen (vgl. Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe e EMAS-VO). 6. Zur Aufrechterhaltung der EMAS-Eintragung sind die für gültig erklärten Aktualisierungen der Umwelterklärung der Registrierungsstelle zu übermitteln und öffentlich zugänglich zu machen (vgl. Art. 3 Abs. 3 Buchstabe b EMAS-VO).

13 DIE EMAS-UMWELTERKLÄRUNG FUNDIERT UND ANSCHAULICH GESTALTEN 11 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Der Inhalt einer Umwelterklärung ist im Wesentlichen durch Anhang III 3.2 Buchstaben a) bis g) EMAS-VO bestimmt. Hieraus lassen sich Kriterien ableiten, die in einer Umwelterklärung mindestens enthalten sein müssen. Diese sind innerhalb der nachfolgenden Gliederungspunkte als Muss- Kriterien gekennzeichnet. Darüber hinaus enthält die Gliederung weitere Sollte- bzw. Kann-Kriterien. Die Reihenfolge dieser Gliederungspunkte einschließlich von Unterpunkten orientiert sich weitgehend an der Reihenfolge ihrer Nennung in der Verordnung sowie ergänzend an den praktischen Erfordernissen wie sie anhand einer Vielzahl ausgewerteter Beispiele deutlich wurden. Weder die Verordnung noch diese Broschüre geben eine verbindliche Gliederung für die Umwelterklärung vor. Jedes Unternehmen oder jede Organisation sollte eine eigene Form und Gewichtung der dargestellten Inhalte wählen, um so den eigenen Umweltaspekten gerecht werden zu können. Grundsätzlich müssen Organisationen, die in das EMAS- System einsteigen, abgesehen von der Einhaltung der Rechtsvorschriften, kein einheitliches Niveau der erzielten Umweltleistung aufweisen, jedoch regelmäßig eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung anstreben. Dies bedeutet aber auch, dass die in der Umwelterklärung geforderten Elemente in Bezug auf ihre Detaillierung und Ermittlungstiefe durchaus Abweichungen aufweisen können. Zur näheren Erläuterung der Symbole: Schwarze Kästchen kennzeichnen Mindestanforderungen, die innerhalb einer Umwelterklärung erfüllt sein müssen (Muss-Kriterien). Eine Validierung einer Umwelterklärung, die nicht sämtliche Muss-Kriterien berücksichtigt, ist grundsätzlich nicht möglich. Weiße Kästchen mit schwarzem Punkt sind Kriterien, deren Einbeziehung in eine qualitativ hochwertige Umwelterklärung nachdrücklich empfohlen wird (Sollte-Kriterien). Ein Weißes Kästchen weist auf Kriterien hin, deren Aufnahme die Qualität und Aussagekraft der Umwelterklärung unter Umständen weiter erhöht (Kann-Kriterien). Auch unverbindliche Vorschläge und Anregungen sind so gekennzeichnet. Die Begriffe muss, sollte und kann sind somit für die Zwecke dieser Broschüre eigenständig definiert. 3.1 Titel / Deckblatt Es empfiehlt sich, im Titel folgende Merkmale wiederzugeben: Bezeichnung als Umwelterklärung, Bezeichnung der eingetragenen Organisation (einschließlich Bezeichnung der EMAS-validierten Standorte), Validierungsjahr, Berichtszeitraum, EMAS-Logo mit Registrierungsnummer, Hinweis auf EMAS-Verordnung.

14 12 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung HINWEIS Beachten Sie auch die Unterscheidung zwischen Umwelterklärung (nach der EMAS-Verordnung) und einem formfreien Umweltbericht. Die Umwelterklärung oder einzelne für gültig erklärte Umweltinformationen können auch Teil eines umfassenderen Umwelt, Nachhaltigkeitsoder sonstigen Un ter neh mens berichts sein. In solchen Fällen muss erkennbar sein, welches der vom Umweltgutachter geprüfte Inhalt ist. Abb. 4: Titelblatt der Umwelterklärung 2001 der Temic Automotive Electric Motors GmbH. Abb. 5: Nachhaltigkeitsbericht mit integrierter Umwelterklärung 2003 der Grundfos Pumpenfabrik GmbH, Wahlstedt.

15 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 13 Abb. 6: Titelblatt und Inhaltsverzeichnis des Nachhaltigkeitsberichts 2001 mit integrierter Umwelterklärung der Neckermann Versand AG, Frankfurt am Main.

16 14 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung 3.2 Inhaltsverzeichnis Ein Inhaltsverzeichnis wird vielen Umwelterklärungen vorangestellt, um dem Leser die Gliederung zu verdeutlichen und das Auffinden einzelner Informationen zu erleichtern. Es kann bei einer kurzen und übersichtlich gegliederten Umwelterklärung entbehrlich sein. 3.3 Vorwort In den meisten Umwelterklärungen ist ein Vorwort der Leitung der Organisation enthalten. Damit wird dokumentiert, dass Umweltschutz einen wichtigen Platz im täglichen Geschäft einnimmt und von der Leitungsebene verantwortungsbewusst wahrgenommen wird. Abb. 7: Inhaltsverzeichnis aus der Umwelterklärung 2001 der Bewag AG, Berlin. Abb. 8: Vorwort aus der Umwelterklärung 2002 der UPM-Kymmene Papier GmbH & Co. KG, Werk Augsburg.

17 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten Die Organisation und ihre Tätigkeiten Mindestanforderungen:...eine klare und eindeutige Beschreibung der Organisation, die sich in EMAS eintragen lässt, und eine Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie gegebenenfalls der Beziehung zur Muttergesellschaft... (Anhang III 3.2 a EMAS-VO). Luftbild/Karte, Übersichtsplan über Betriebsgelände, Beschreibung der Betriebsgebäude sowie der Maschinen, Geräte und sonstiger ortsfester Anlagen, Beschreibung der Organisation Eine klare und eindeutige Beschreibung der Organisation (Anhang III 3.2 a EMAS-VO) wird erreicht durch: Nennung von Organisationsnamen, Organi sationsform, Wirtschaftszweig, Skizzierung der bauplanerischen Einordnung/ Umgebung, z. B. Lage zu Wohngebieten, Schutzgebieten etc., Skizzierung der verkehrlichen Anbindungen der Organisation/des Standorts, ggf. mit Angabe von geographische Lage und Beschreibung des Standorts der Organisation/der Standorte, räumliche Abgrenzung, insbesondere wenn räumlich getrennte Liegenschaften bestehen, als Grundlage für eine standortbezogene Zurechnung, Abb. 9: Kurze Auflistung wesentlicher Unternehmensdaten aus der Umwelterklärung 2000 der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH. HINWEIS Umfasst die Umwelterklärung mehrere Standorte, so müssen die Angaben eine stand ortbezogene Zurechnung ermöglichen (vgl. Anhang III 3.7 EMAS-VO). jeweiligen Transportleistungen (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr) als direkter Umweltaspekt oder bei Transporten durch Dritte als indirekter Umweltaspekt, Betriebseinrichtungen (z. B. Deponien, Energieerzeugungseinrichtungen), Aufzählung wesentlicher wirtschaftlicher Eckdaten. Nennung der Mitarbeiterzahl. Die Umwelterklärung muss die verschiedenen Teilbereiche der Organisation, für die EMAS gilt, klar angeben (vgl. auch Anhang V EMAS-VO). Empfehlenswert sind folgende Punkte: Organigramm (auch in Verbindung mit der Darstellung des Umweltmanagementsystems), HINWEIS Der Umweltgutachter hat bei der Gül tig er klärung dafür zu sorgen, dass die Bereiche der Organisation eindeutig beschrieben sind und diese Beschreibung der tatsächlichen Aufteilung entspricht (Anhang V EMAS-VO).

18 16 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 10: Standortbezogene Darstellung der Abluft aus der gemeinsamen Umwelterklärung 2002 Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge (leicht verändert).

19 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 17 Abb. 11: Beschreibung von Geschichte, Lage und Standort der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH aus der Umwelterklärung 2000.

20 18 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 12: Produktionsablauf aus der Umwelterklärung 1999 der Gealan Werk Fickenscher GmbH, Oberkotzau Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen Zusammenfassung der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation (Anhang III 3.2 a EMAS-VO). Dies umfasst: Nennung der wesentlichen Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen, HINWEIS Die Beschreibung/Darstellung sollte mit den wesentlichen Umweltaspekten und Umweltauswirkungen der Organisation verknüpft werden (vgl. Kap. 3.6). im Falle der Produktion: Beschreibung/Darstellung der Produktionsverfahren (Produkte, Rohstoffe, verfügbare Technik), im Falle der Dienstleistung: Beschreibung des Dienstleistungsangebots, HINWEIS Bei einer großen Produktpalette kann ggf. eine Zusammenfassung in geeigneten Produktgruppen erfolgen. gegebenenfalls Darstellung sonstiger Aktivitäten (gemeinnützige, eigenwirtschaftliche oder verwaltende Tätigkeiten etc., soweit relevant), Grafiken zur Erläuterung komplizierter Produktions prozesse oder Produktneuerungen, Mengenangabe der produzierten Güter bzw. der Umfang der Dienstleistungen oder ggf. der sonstigen Tätigkeiten.

21 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 19 Abb. 13: Darstellung einzelner Bereiche des BMW Werks Dingolfing aus der Umwelterklärung 2002 (Ausschnitt).

22 20 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 14: Darstellung des Fertigungsablaufs aus der Umwelterklärung 2002 der Firma UPM-Kymmene Papier GmbH & Co. KG, Werk Augsburg Beziehung zur Muttergesellschaft Soweit es sich um ein Tochterunternehmen/ein konzernabhängiges Unternehmen handelt, ist die Beziehung zur Muttergesellschaft darzustellen (Anhang III 3.2. a EMAS-VO). Abb. 15: Darstellung der Konzernstruktur aus der Umwelterklärung 2002 der Stadtwerke Lübeck.

23 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten Umweltpolitik und Umweltmanagementsystem der Organisation Mindestanforderungen:... die Umweltpolitik der Organisation und eine kurze Beschreibung des Umweltmanagementsystems der Organisation... (Anhang III 3.2. b EMAS-VO) Umweltpolitik Die Umweltpolitik der Organisation muss vollständig in der Umwelterklärung wiedergegeben werden. Veränderungen der Umweltpolitik bei späteren Validierungen sollen kenntlich gemacht werden. Es soll erkennbar sein, dass die Umweltpolitik auf der höchsten Managementebene festgelegt (z. B. durch ausdrückliche Erklärung, Vorwort, Unterschrift o. a.) und in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. angepasst wird. Abb. 16: Umweltpolitik der Stadtwerke Düren GmbH aus der Umwelterklärung 2002.

24 22 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 17: Darstellung des Umweltmanagementsystems aus der Umwelterklärung 2003 der Bosch Rexroth AG.

25 DIE EMAS-UMWELTERKLÄRUNG FUNDIERT UND ANSCHAULICH GESTALTEN 23 HINWEIS HINWEIS Die Umweltpolitik der Organisation nach Artikel 2 a EMAS-VO muss den Anforderungen des Anhangs I-A.2. EMAS-VO genügen. Darin heißt es: Die oberste Leitung muss die Umweltpolitik der Organisation festlegen und sicherstellen, dass diese a) in Bezug auf Art, Umfang und Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen angemessen ist; b) eine Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung und Verhütung von Umweltbelastungen enthält; c) eine Verpflichtung zur Einhaltung der relevanten Umweltgesetze und -vorschriften und anderer Forderungen, denen sich die Organisation verpflichtet, enthält; d) den Rahmen für die Festlegung und Bewertung der umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelziele bildet; e) dokumentiert, implementiert und aufrechterhält sowie allen Mitarbeitern bekannt gemacht wird; f) der Öffentlichkeit zugänglich ist. Pilotprojekt EMAS in Bundesbehörden Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt fördern und unterstützen die Anwendung und Verbreitung des Umweltmanagements in der öffentlichen Hand. Dazu wurde ein Pilotprojekt zur Einführung von EMAS in öffentlichen Einrichtungen des Bundes gestartet. In den teilnehmenden Behörden werden in einem gemeinsamen Prozess ( Konvoiverfahren ) Umweltmanagementsysteme nach EMAS eingeführt, dessen erste Phase bis Mitte 2004 abgeschlossen sein soll. Weitere Informationen einschließlich einiger ausgewählter Links zu Umwelterklärungen verschiedener Behörden sind zu finden unter: index.htm Umweltmanagementsystem Kurze Beschreibung des Organisationsaufbaus und der Ablauforganisation (Definition und Beschreibung von Verantwortung, Befugnissen und Beziehungen zwischen den Beschäftigten in Schlüsselfunktionen, die die Arbeitsprozesse mit Auswirkungen auf die Umwelt leiten, durchführen und überwachen). Die Beschreibung des Organisationsaufbaus soll möglichst in einem Organigramm erfolgen. Die Beschreibung der Ablauforganisation bezüglich umweltrelevanter Prozesse soll erkennen lassen, dass die wesentlichen betrieblichen Abläufe durch Arbeits- und Verfahrensanweisungen dokumentiert werden, welche ihrerseits wiederkehrend hinsichtlich ihrer Anwendung kontrolliert und angepasst werden. Eine Beschreibung des Störfall- bzw. Notfallmanagements sollte erfolgen. Veränderungen im Umweltmanagementsystem sollen kenntlich gemacht werden. Gegebenenfalls Darstellung der Position/Einbindung von Umweltschutzbeauftragten in der Organisation, Beschreibung der Aufgaben des Umweltausschusses oder anderer Umweltschutzgremien und Schilderung, wie Mitarbeiter im Rahmen z. B. des Vorschlagswesens an der Weiterentwicklung des Umweltschutzes beteiligt sind. Angabe eines Ansprechpartners bzw. einer Kontaktmöglichkeit (vgl. Kapitel 3.8 Dialog). HINWEIS Das Umweltmanagementsystem ist der Teil des gesamten übergreifenden Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen, Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der Umweltpolitik betrifft.

26 24 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung 3.6 Umweltaspekte und Umweltleistung der Organisation Umweltaspekte Mindestanforderungen:...eine Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umwelt auswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen. (Anhang III 3.2. c EMAS-VO) HINWEIS Zu den direkten und indirekten Umwelt aspekten vgl. Anhang VI 6.2 und 6.3 sowie Leitfaden der Kommission für die Ermittlung von Umweltaspekten; zum Begriff Wesentlichkeit vgl. die Signifikanzbewertung nach Anhang VI 6.4 EMAS-VO. Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen durch Aufzählung und ggf. Erläuterung, so dass ein vollständiger Überblick (Gesamtschau) über die wesentlichen Umweltaspekte der Organisation vermittelt wird, entweder tätigkeitsbezogene Darstellung (Gliederung nach den Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation) oder umweltmedienbezogene Darstellung (Gliederung nach den Umweltmedien wie Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Flora und Fauna). Direkte Umweltaspekte Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen (Anhang VI) durch eine nachvollziehbare Darstellung der ökologischen Auswirkungen der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation und der von ihr hervorgerufenen indirekten Aspekte (vgl. Beispiele im Leitfaden der Kommission zur EMAS-Umwelterklärung). Abb. 18: Beschreibung der wesentlichen Umweltaspekte bei der Lackierung von Karosserien aus der Umwelterklärung 2002 der BMW AG, Standort Werk Dingolfing.

27 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 25 Abb. 19: Beschreibung der wesentlichen Umweltauswirkungen aus der Umwelterklärung 2002 der Technische Werke Osning GmbH, Halle in Westfalen.

28 26 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 20: Berücksichtigung produktbezogener Eigenschaften im Hinblick auf indirekte Umweltaspekte aus der Umwelterklärung 2002 der Hella Leuchten-Systeme GmbH, Paderborn.

29 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 27 Indirekte Umweltaspekte Zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten zu unterscheiden ist nicht vorgeschrieben. Es ist aber ratsam und im Falle wesentlicher indirekter Umweltaspekte notwendig, auf die Untersuchung indirekter Umweltaspekte in der Umwelterklärung einzugehen. HINWEIS In Anhang VI 6.3 der EMAS-VO ist zu den indirekten Umweltaspekten Folgendes ausgeführt: Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen einer Organisation können auch zu wesentlichen Umweltauswirkungen führen, die die Organisation unter Umständen nicht in vollem Umfang kontrollieren kann. HINWEIS Anregungen über indirekte Umwelt aus wir kungen von Behörden geben die Umwelt er klä rungen des Umweltbundesamtes ( undesamt.de/uba-info/emas.htm) und des Mini steriums für Umwelt und Verkehr Baden- Württemberg ( berg. de/uvm/home/index.asp?b=6). Diese können sich unter anderem auf Folgendes erstrecken: a) produktbezogene Auswirkungen (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiederverwertung/Entsorgung von Abfall), b) Kapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen, c) neue Märkte, d) Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z. B. Verkehr oder Gaststättengewerbe), e) Verwaltungs- und Planungsentscheidungen, f) Zusammensetzung des Produktangebots, g) Umweltleistungen und Umweltverhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten. Die Organisationen müssen nachweisen können, dass wesentliche Umweltaspekte im Zusammenhang mit ihrem Beschaffungswesen ermittelt worden sind und wesentliche Umweltauswirkungen, die sich auf diese Aspekte beziehen, im Managementsystem berücksichtigt werden. Die Organisation sollte bestrebt sein, dafür zu sorgen, dass die Lieferanten und alle im Auftrag der Organisation Handelnden bei der Ausführung ihres Auftrags der Umweltpolitik der Organisation genügen. Bei der Bewertung dieser indirekten Umweltaspekte muss die Organisation prüfen, inwiefern sie diese Aspekte beeinflussen kann und welche Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen getroffen werden können. Abb. 21: Berücksichtigung indirekter Umweltaspekte aus der Umwelterklärung 2003 von Bechtle Verlag & Druck, Esslingen (vgl. Abb. 23).

30 28 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 22: Darstellung der indirekten Umweltaspekte und -auswirkungen aus der Umwelterklärung 2002 des Edelweiß Käsewerks, Kempten.

31 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 29 Abb. 23: Bewertung der Umweltaspekte anhand der ABC-Methode aus der Umwelterklärung 2003 von Bechtle Verlag & Druck, Esslingen.

32 30 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 24: Schema zur Ermittlung von möglichen Umweltauswirkungen aus der Umwelterklärung 2002 der CFB - Chemische Fabrik Budenheim.

33 DIE EMAS-UMWELTERKLÄRUNG FUNDIERT UND ANSCHAULICH GESTALTEN 31 Bewertung Erläuterung, welche Kriterien im Einzelfall zur Einstufung als wesentlicher Umweltaspekt geführt haben (z. B. rechtliche Anforderungen, besondere Gefährlichkeit von Stoffen, hoher Stoffumsatz oder Verbrauch, Schutzbedürftigkeit von Umweltmedien, Vergleich mit Branchenkennzahlen, signifikanter Beitrag zu lokalen, regionalen oder globalen Umweltfolgen, Bedeutung für Interessenten oder Beschäftigte etc.) HINWEIS Die von der Organisation festgelegten Kriterien zur Signifikanzbewertung müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (vgl. Anhang VI 6.4). Es erscheint sinnvoll, dies in der Umwelterklärung zu tun oder darauf hinzuweisen, wo und wie diese erhältlich sind. Die Beschreibung der Umweltaspekte, die Erläuterung der Umweltauswirkungen und die Kriterien zur Signifikanzbewertung können tabellarisch dargestellt werden Umweltleistung Mindestanforderungen:...eine Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen; die Zusammenfassung kann Zahlenangaben über die Emission von Schadstoffen, das Abfallaufkommen, den Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser, Lärm sowie andere Aspekte gemäß Anhang VI enthalten; die Daten sollten einen Vergleich auf Jahresbasis ermöglichen, damit beurteilt werden kann, wie sich die Umweltleistung der Organisation entwickelt. (Anhang III 3.2. e EMAS-VO) Die Umwelterklärung muss eine Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung enthalten, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen: Es müssen solche Daten enthalten sein, die im Zusammenhang mit wesentlichen Umweltauswirkungen und -aspekten stehen. Sie sind in Beziehung zu den Umweltzielen zu setzen. Die Zusammenfassung kann Zahlenangaben über die Emissionen von Schadstoffen, das Abfallaufkommen, den Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser, Lärm sowie andere Aspekte gemäß Anhang VI enthalten (z. B. Abwassermengen, Schadstofffrachten und -konzentrationen, Freisetzung von Stoffen, Wärme, Gerüchen, Staub, Erschütterungen, optische Strahlung u. a.). Soweit möglich können auch Zahlenangaben über indirekte Umweltaspekte (z. B. Anteil umweltfreundlicher Produkte im Einkauf, Anteil green investment etc.) enthalten sein. HINWEIS Wesentliche Umweltaspekte können beispielsweise auch Produktionsabfälle (z. B. Altöle) oder Rückstände aus der internen Abwasserbehandlung und ihre Verwendung entsprechend Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sein, die unterschiedlichen Betriebseinheiten zugeordnet werden können. Zu den Emissionen sind auch CO 2 -Emissionen zu rechnen, die z. B. auch aus dem Energieeinsatz am Standort errechnet werden können. Zu den sonstigen Umweltauswirkungen können auch Zahlenangaben über schädliche Bodenveränderungen nach Bundes- Bodenschutzgesetz gehören. Die Darstellung der Daten sollte in Zeitreihen auf Jahresbasis erfolgen, damit beurteilt werden kann, wie sich die Umweltleistung der Organisation entwickelt und um die Erfolge von Verbesserungsmaßnahmen aufzeigen zu können. Ist beabsichtigt, die Umwelterklärung im Rahmen anderer Rechtsvorschriften zu verwenden, sollte darauf geachtet werden, dass die hierfür notwendigen Angaben in der Umwelterklärung enthalten sind.

34 32 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 25: Darstellung des Verbrauchs von Energie, Wasser und Rohstoffen aus der Umwelterklärung 2001 der Micronas GmbH, Freiburg.

35 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 33 Abb. 26: Angaben des Transportvolumens in Kilotonnen getrennt nach Straße, Bahn und Binnenschiff aus der Umwelterklärung 2000 der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Lutherstadt Wittenberg. Abb. 27: Wird der Stromverbrauch nach den einzelnen Verbrauchsarten aufgegliedert, lassen sich Einsparmöglichkeiten leichter erkennen (aus der Umwelterklärung 2000 des Landessportverbands Schleswig-Holstein e. V.).

36 34 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 28: Rechnerisch ermittelte Emissionen anhand zurückgelegter Kilometer aus der Umwelterklärung 2001 des Umweltbundesamtes, Standort Bismarckplatz 1 in Berlin. HINWEIS Dabei sind die Maßeinheiten so zu wählen, dass Stetigkeit und Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Der Vergleichbarkeit dienen Kennzahlen, z. B. produktionsbezogene Angaben wie Liter Abwasser pro Produkteinheit Die Zusammenfassung der Daten kann in Form einer weitgehend in sich geschlossenen, systematischen Input- und Outputbetrachtung dargestellt werden. Die Zahlenangaben können folgendermaßen strukturiert sein: a) (Jahres-) Verbrauch von Rohstoffen in absoluten Zahlen und bezogen auf den Produkt-Output, Abb. 29: Darstellung der über das Unternehmen bezogenen ÖPNV-Jahreskarten (Miconas, Umwelterklärung 2001). b) (Jahres-) Energieverbrauch gesamt und aufgeschlüsselt nach Energieträgern, in absoluten Zahlen und bezogen auf den Produkt-Output, c) (Jahres-) Wasserverbrauch gesamt und aufgeschlüsselt nach Ein satz bereichen (z. B. Produktionswasser, Sanitärwasser, Kühlwasser) sowie ggf. Aufschlüsselung nach Häufigkeit der Verwendung (Einfach-, Mehrfach- oder Kreislaufnutzung), in absoluten Zahlen und bezogen auf den Produkt-Output, d) Konzentrationen und Frachten der Luftemissionen für die Schadstoffe, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen führen, insbesondere solche, für die in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Genehmigungsbescheiden Grenzwerte für den Standort vorgeschrieben werden, e) Abwasserkonzentrationen und -frachten für die Schadstoffe, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen führen, insbesondere solche, für die in Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschrif-

37 Abb. 30: Zusammenfassende Input- Out put-bilanz aus der Umwelter klä rung 2001 der Lechwerke AG, Augsburg. Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 35

38 36 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 31: Kennzahlen-System aus der Umwelterklärung 2000 des Landessportverbands Schleswig-Holstein e. V.

39 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 37 Abb. 32: Verwendung von Umweltkennzahlen in der Umwelterklärung 2001 der Victoria Versicherung AG und Victoria Lebensversicherung AG, Düsseldorf. ten oder Genehmigungsbescheiden Grenzwerte für den Standort vorgeschrieben werden, sowie die Abwassermengen, f) Art, Menge und Verbleib der Abfälle, aufgeschlüsselt in Abfälle zur Verwertung (Recycling-Anteil) und Abfälle zur Beseitigung unter Berücksichtigung der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle. Ggf. Orientierung an Abfallwirtschaftskonzept, Abfallbilanz unter Nennung der Abfallschlüsselnummern, g) Zahlenangaben über Lärmimmissionen (in db (A)) am Standort und seiner Umgebung und ihre Bewertung im Hinblick auf die TA Lärm, h) soweit möglich, Zahlenangaben über indirekte Umweltaspekte (z. B. Zusammensetzung des Warensortiments, externe Transportleistungen, etc. auch als Schätzgrößen). Die Daten/Zahlenangaben müssen zuverlässig sein, d. h. die Angaben müssen vollständig, wahrheitsgemäß und umfassend sein (vgl. Anhang V b EMAS-VO). Im Einzelnen müssen die Angaben korrekt und nicht irreführend, begründet und nachprüfbar sein (vgl. Anhang III 3.5 EMAS-VO). Die Daten/Zahlenangaben sollen ein Benchmarking mit vergleichbaren Organisationen ermöglichen (vgl. Anhang III 3.3 d EMAS-VO). HINWEIS Eine grafische und/oder tabellarische Aufbereitung des Zahlenmaterials sollte erfolgen. Angaben zur Ermittlungsmethodik des Zahlenmaterials (Messungen, Schätzungen, Messhäufigkeiten) sollen enthalten sein. Treten beispielsweise bei Zeitreihen untypische oder kurzfristige Veränderungen oder starke Schwankungen auf, sollten die Gründe erläutert werden. Hinweise und zahlreiche Beispiele für die Auswahl und Verwendung von Umweltleistungskennzahlen im Rahmen der EMAS-Verordnung gibt die Empfehlung 2003/532/EG der Kommission vom 10. Juli 2003 (ABl. EG Nr. L 184, S. 19). Die Daten/Zahlenangaben müssen für den Leser verständlich und nachvollziehbar sein (vgl. Anhang III 3.2. Satz 4).

40 38 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Einhaltung der Rechtsvorschriften und sonstige Faktoren der Umweltleistung Mindestanforderungen:...sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließ lich der Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen (Anhang III 3.2 f EMAS-VO) Sonstige Faktoren der Umweltleistung müssen dargestellt werden. Dazu gehört insbesondere die Darstellung, dass und wie die Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hinblick auf die wesentlichen Umweltaspekte/-auswirkungen der Organisation sichergestellt ist. Dies kann z. B. durch Einbeziehung einschlägiger Grenzwerte in die Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung (gemäß Anhang III Nr e) geschehen. Außerdem können sonstige Faktoren z. B. sein: Abb. 33: Darstellung von Emissionen prozentual zum gültigen Grenzwert aus der Umwelterklärung 2000 der Papierfabrik Albbruck GmbH & Co. KG, Albbruck. a) Geschichte des Umweltschutzes am Standort, b) Beschreibung von umweltrelevanten Störfällen, z. B. Art und Ursache des Störfalls, dessen Folgen, Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und entstandene Kosten, c) Teilnahme an umweltrelevanten Pilotprojekten bzw. anderen Systemen, HINWEIS Der Umweltgutachter erklärt die Umwelterklärung nicht für gültig, wenn er während der Begutachtung feststellt, dass die Organisation Rechtsvorschriften nicht einhält (Anhang V 5.4.3). d) Eingehen auf Beschwerden, Belange der Öffentlichkeit und der lokalen Gemeinde, e) Forschung und Entwicklung, f) Investitionsentscheidungen für den Umweltschutz, g) Unterstützung von Umweltgruppen und Aktionen zur Förderung des Dialoges mit interessierten Kreisen, h) Kosteneinsparungen durch Umweltschutz. Gegenüberstellung von Umweltleistungs daten und rechtlichen Anforderungen, Gegenüberstellung von Umweltleistungsdaten und Umweltzielen oder ggf. auch einzelstaatlichen oder branchenspezifischen Umweltzielwerten (kann in einheitlicher Tabelle erfolgen). Abb. 34: Darstellung der Umweltkosten aus der Umwelterklärung 2002 der Degussa AG, Schalchen.

41 DIE EMAS-UMWELTERKLÄRUNG FUNDIERT UND ANSCHAULICH GESTALTEN Umweltziele der Organisation Mindestanforderungen:...eine Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den wesentlichen Umweltaspekten und -auswirkungen... (Anhang III 3.2. d EMAS-VO) Umweltziele (Umweltzielsetzungen und Umwelteinzelziele nach Art. 2 i und j EMAS-VO) müssen den Anforderungen der EMAS-VO nach Anhang I A.3.3. entsprechen. HINWEIS Die Mittel, um die Umweltzielsetzungen und -einzelziele zu erreichen, können nicht Umweltzielsetzungen sein (Anhang I.B.2. EMAS-VO). Vollständige Aufzählung und ggf. Erläuterung der Umweltziele. Bestandteil der Umweltziele nach Art. 2 i und j EMAS-VO ist auch die Angabe der zur Zielerreichung festgelegten Fristen (Zeitraum für ihre Verwirklichung). Im betriebsinternen Umweltprogramm müssen auch Verantwortlichkeiten und Mittel genannt sein. Diese müssen nach der EMAS-VO nicht mehr zwingend in der Umwelterklärung abgebildet werden. Insbesondere in größeren Organisationen kann sich die Darstellung von Verantwortlichkeit für Verbesserungsmaßnahmen auch gegenüber der Öffentlichkeit empfehlen. Erforderliche Finanzmittel brauchen ebenfalls nicht dargestellt zu werden. Es muss der Zusammenhang zwischen den Umweltzielen und den wesentlichen Umweltaspekten und -auswirkungen erkennbar sein. Der Zielerreichungsgrad muss jeweils dargestellt werden. Nichterreichungen sind zu begründen. HINWEIS Ist eine Frist nicht genannt, ist davon auszugehen, dass das Umweltziel bis zum Vorlagedatum der nächsten Umwelterklärung erreicht werden soll. Es sollte erkennbar sein, dass Umweltziele in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden. Die Darstellung der Umweltziele in Form einer Tabelle erhöht die Übersichtlichkeit.

42 40 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung Abb. 35: Zielerreichungsgrad (Ausschnitt) aus der Umwelterklärung 2002 des Quelle Versands, Versandzentrum Leipzig, Retourenbetriebe Nürnberg/Fürth und Regionallager Nürnberg.

43 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 41 Abb. 36: Darstellung der Umweltziele aus der Umwelterklärung 2002 der Norddeutschen Affinerie AG, Hamburg.

44 42 Kapitel 3 Anforderungen an den Inhalt einer Umwelterklärung 3.8 Dialog Die Bereitschaft der Organisation zum offenen Dialog mit allen Beteiligten sollte erkennbar werden. Nennung von Ansprechpartnern mit Namen, Anschrift und Telefonnummern, ggf. -Adressen. Bitte um Rückmeldung/Bewertung der Umwelterklärung bzw. Angebot weiterer Informationen. HINWEIS Die Bereitschaft zum Dialog sollte an exponierter Stelle signalisiert werden (z. B. im Impressum). Denkbar ist auch die Verknüpfung mit der Kurzdarstellung des Umweltmanagementsystems (vgl. Kapitel 3.5.2). Abb. 37: Ansprechpartner aus der Umwelterklärung 1999 der Friedrich Zufall GmbH & Co. KG, Göttingen.

45 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten Gültigkeitserklärung Mindestanforderungen:... Name und Zulassungsnummer des Umweltgutachters und Datum der Gültigkeitserklärung... (Anhang III 3.2. g EMAS-VO) Auf der Gültigkeitserklärung müssen bzw. sollen folgende Angaben enthalten sein: die Namen aller an der Validierung verantwortlich Beteiligten (Umwelt gutachter organisation, Umweltgutachter, Fachkenntnisbe schei nigungs inha ber), Zulassungsnummer des vertragschließenden Umweltgutachters oder der vertragschließenden Umweltgutachterorganisation oder bei Fallkooperationen ( 33 Abs. 1 Satz 2 UAG) die Zulassungsnummern der beteiligten Umweltgutachter. Datum der Gültigkeitserklärung Prüfvermerk und Unterschriften des/der an der Validierung verantwortlich Beteiligten Eventuell ist ein Hinweis in der Gültigkeitserklärung auf die Konformität mit dem Managementsystem ISO sinnvoll, sofern dies für den Betrieb/die Organisation bezüglich der Geschäftskontakte förderlich ist. HINWEIS Prüfvermerk und Unterschrift(en) des/der an der Validierung verantwortlich Beteiligten müssen in dem vom Umweltgutachter zu prüfenden und zur Registrierung vorzulegenden Original enthalten sein. Es empfiehlt sich aber auch die Dokumentation der Gültigkeitserklärung gegenüber der Öffentlichkeit. Gültigkeitserklärung Der/die Umweltgutachter/in hat den/die Standort/e <Nennung der Standorte> des Betriebs/der Organisation <Name, Anschrift> auf Einhaltung aller Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) geprüft und stellt hiermit die Übereinstimmung der ersten Umweltprüfung [sofern durchgeführt], des Umweltmanagementsystems, der Umweltbetriebsprüfung und ihrer Ergebnisse sowie der Umwelterklärung mit den Anforderungen der Verordnung fest. Hinweise auf Abweichungen von einschlägigen Rechtsvorschriften liegen nicht vor. Die Daten und Informationen der Umwelterklärung der <Betriebs-/ Organisationsname> geben ein zuverlässiges, glaubwürdiges und richtiges Bild aller Tätigkeiten der Organisation wieder. Diese Feststellungen beruhen auf Einsicht in relevante Unterlagen, Rundgängen durch den Betrieb/die Organisation und Interviews mit dem Personal. <Ort, Datum> <Unterschrift>... < Name des/der Umweltgutachters/in, Zulassungsnummer> <Stempel> Abb. 38: Muster einer Gültigkeitserklärung. <Name und Anschrift der Umweltgutachterorganisation>

46 44 KAPITEL 3 ANFORDERUNGEN AN DEN INHALT EINER UMWELTERKLÄRUNG 3.10 Registrierungsurkunde Die Registrierungsurkunde ist kein Pflichtbestandteil, wird aber gerne von den beteiligten Organisationen abgelichtet. Nach der Entscheidung der 7. Sitzung des EU- Ausschusses für EMAS vom kann in die Registrierungsurkunde auch der Hinweis aufgenommen werden, dass EMAS das Umweltmanagementsystem nach EN ISO 14001:1996 Abschnitt 4 einschließt Vorlage der nächsten Umwelterklärung Diese Anforderung unter EMAS I wird von der EMAS-Verordnung nicht mehr explizit benannt. Die Umwelterklärung soll den Termin für die Vorlage der nächsten Umwelterklärung nennen. HINWEIS Das Datum für die nächste Umwelterklärung muss lediglich bei der Eintragung angegeben werden (vgl. erforderliche Informationen nach Anhang VIII EMAS-VO). Es ist sinnvoll, die Häufigkeit und Regelmäßigkeit von Prüfungen auch gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen. Es ist sinnvoll, in der Umwelterklärung darauf hinzuweisen, wenn auf die jährliche Aktualisierung verzichtet werden kann Abkürzungsverzeichnis, Glossar Bei umfangreichen und schwer verständlichen Darstellungen empfiehlt sich die Aufnahme eines Abkürzungsverzeichnisses oder Glossars zur Erläuterung von Fachbegriffen. Alternativ kann eine Erläuterung z. B. der Klammerzusätze auch bei der Einführung der Begriffe/Abkürzungen im Fließtext erfolgen. Abb. 39: Muster einer Registrierungsurkunde, die die Anwendung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS als auch EN ISO 14001:1996 Abschnitt 4 bescheinigt.

47 DIE EMAS-UMWELTERKLÄRUNG FUNDIERT UND ANSCHAULICH GESTALTEN 45 4 Besondere Anforderungen an nachfolgende Umwelterklärungen (Aktualisierung, konsolidierte Fassung) Auf bedeutsame Veränderungen seit der letzten Umwelterklärung soll hingewiesen werden. HINWEIS Soweit die bedeutsamen Veränderungen sich auf die in Anhang III 3.2 EMAS-VO genannten Punkte beziehen, können sie im Zusammenhang mit den unter 2.2 bis 2.5 angesprochenen Themenbereichen dargestellt werden. Hierbei handelt es sich z. B. um Änderungen der Produktionskapazität, des Anlagenbestandes, der Ermittlungs- und/oder Beurteilungskriterien für wichtige Umweltfragen. Sonstige bedeutsame Veränderungen können z. B. sein: veränderte Marktbedingungen, Eigentümerwechsel, Änderung der wirtschaftlichen Lage, soweit sie Auswirkungen auf die Teilnahme am EMAS-System haben. Abb. 40: Aktualisierte Fassung der Umwelterklärung 2002 der Stadtwerke Karlsruhe.

48 46 KAPITEL 4 BESONDERE ANFORDERUNGEN AN NACHFOLGENDE UMWELTERKLÄRUNGEN

49 DIE EMAS-UMWELTERKLÄRUNG FUNDIERT UND ANSCHAULICH GESTALTEN 47 5 Verwendung des EMAS-Logos in Umwelterklärungen Auf für gültig erklärten Umwelterklärungen kann gemäß Art. 8 Abs. 2 b) EMAS-VO das EMAS-Logo verwendet werden. HINWEIS Das EMAS-Logo darf gemäß Art. 8 Abs. 2 b) EMAS-VO ausschließlich auf Umwelterklärungen verwendet werden, die durch einen Umweltgutachter für gültig erklärt worden sind. In allen Fällen der Logoverwendung muss eine klare Verbindung zu dem Namen der Organisation bestehen (Logoleitfaden Ziffer 2.3). Es ist stets mit der Eintragungsnummer der Organisation zu verwenden. Das Logo auf der Umwelterklärung verdeutlicht, dass deren gesamter Inhalt vom Umweltgutachter geprüft wurde. Dies gilt auch für die Verwendung des Logos innerhalb der Umwelterklärung sowie auf deren Rückseite, wobei auch hier beachtet werden muss, dass das Logo stets zusammen mit der Eintragungsnummer abzubilden ist. Dies kann auch dadurch erfüllt werden, dass das Logo an entscheidender Stelle in dem zusammenhängenden Dokument mit dieser Nummer abgebildet ist (Titelblatt, Prüfungsvermerk des Umweltgutachters) und ergänzend ohne Nummer als Hintergrund- oder Randabzeichen Verwendung findet. Vorgesehen ist die Verwendung der Version 2 des Logos Geprüfte Information auf der Umwelterklärung. Da die Verwendung auf einer Umwelterklärung aber auch von dem Kriterium des Art. 8 Abs. 2 d) EMAS-VO auf Unterlagen, in denen die Beteiligung an EMAS mitgeteilt wird abgedeckt ist, wird teilweise auch die Logo-Version 1 verwendet. D Abb. 41: Logo-Version 1 Geprüftes Umweltmanagement mit Eintragungsnummer der Organisation. Abb. 42: D Logo-Version 2 Geprüfte Information mit Eintragungsnummer der Organisation.

50 48 KAPITEL 5 VERWENDUNG DES EMAS-LOGOS IN UMWELTERKLÄRUNGEN Abb. 43: Das EMAS-Logo ohne Eintragungsnummer darf innerhalb D einer Umwelterklärung nur in Verbindung mit einem Logo mit Eintragungsnummer an prägnanter Stelle der Umwelterklärung verwendet werden. Der Umweltgutachterausschuss hat für die Logoverwendung eine eigene Broschüre»Das EMAS-Logo öffentlichkeitswirksam verwenden«herausgegeben, die bei der Geschäftsstelle kostenlos angefordert werden kann.

51 Die EMAS-Umwelterklärung fundiert und anschaulich gestalten 49 6 Auszug aus der Umwelterklärung: Einzelne Umweltinformationen Umweltinformationen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten, können von einem Umweltgutachter für gültig erklärt werden und dürfen dann das EMAS-Zeichen (Version 2 geprüfte Information ) tragen. Diese Prüfung richtet sich nach den in Anhang III Punkt 3.5 EMAS-VO aufgeführten Kriterien wie Korrektheit, Nachprüfbarkeit, Relevanz, Verwendung im richtigen Kontext, Repräsentativität etc. HINWEIS Einzelne Umweltinformationen können bereits anlässlich der Validierung der Umwelterklärung dem Umweltgutachter zur Prüfung vorgelegt werden. HINWEIS Für kleine und mittlere Unternehmen kann es empfehlenswert sein, in einer kleinen Broschüre die wesentlichen Ergebnisse der Umwelterklärung für Verbraucher, Kunden etc. zusammenzufassen und diese anstelle der gesamten Umwelterklärung in großem Umfang zu verbreiten. Damit verbinden sich Kostenvorteile (Herausgabe der Umwelterklärung z. B. nur durch print-on-demand) mit der Möglichkeit der zielgruppenspezifischen Ansprache. Abb. 44: Titelblatt eines Auszugs aus der Umwelterklärung 2002 von Ford, Fertigungs- und Montagewerk Saarlouis.

52 50 KAPITEL 6 AUSZUG AUS DER UMWELTERKLÄRUNG: EINZELNE UMWELTINFORMATIONEN

53 DIE EMAS-UMWELTERKLÄRUNG FUNDIERT UND ANSCHAULICH GESTALTEN 51 7 Weitere Informationsquellen 7.1 Rechtsvorschriften Rechtsvorschriften für die Ausführung der EMAS-Verordnung in Deutschland. Herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2003). Zu beziehen über BMU, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Berlin. 7.2 EMAS im Internet* Informationen über EMAS und das EMAS-Logo (u. a. auch Verordnungs- und Gesetzestexte) Deutsches Register validierter Organisationen und ihrer Standorte Liste der Umweltgutachter Bundesumweltministerium, Informationen zum Thema Wirtschaft und Umwelt, Öko-Audit Umweltbundesamt, Informationen zu Umweltcontrolling und EMAS in Bundesbehörden EMAS-Helpdesk der Europäischen Kommission Umwelterklärungen im Internet * Der Umweltgutachterausschuss ist nicht verantwortlich für den Inhalt externer Internetseiten

54 8 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Umwelterklärung 2000 von Loewe mit Ergänzungen...7 Abb. 2: CD-ROM der Umwelterklärung 2002 der Faist Ecotex GmbH...8 Abb. 3: Abb. 4: Gemeinsame Umwelterklärung 2001 von Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge...9 Titelblatt der Umwelterklärung 2001 der Temic Automotive Electric Motors GmbH...12 Abb. 5: Nachhaltigkeitsbericht mit integrierter Umwelterklärung 2003 der Grundfos Pumpenfabrik...12 Abb. 6: Nachhaltigkeitsbericht mit integrierter Umwelterklärung 2001 der Neckermann Versand AG...13 Abb. 7: Inhaltsverzeichnis aus der Umwelterklärung 2001 der Bewag AG...14 Abb. 8: Vorwort aus der Umwelterklärung 2002 der UPM-Kymmene Papier GmbH & Co. KG...14 Abb. 9: Wesentliche Unternehmensdaten aus der Umwelterklärung 2000 der SKW Stickstoffwerke...15 Abb. 10: Standortbezogene Darstellung aus der gemeinsamen Umwelterklärung 2002 Volkswagen...16 Abb. 11: Geschichte, Lage und Standort der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH aus der Umwelterklärung Abb. 12: Produktionsablauf aus der Umwelterklärung 1999 der Gealan Werk Fickenscher GmbH...18 Abb. 13: Darstellung einzelner Bereiche des BMW Werks Dingolfing aus der Umwelterklärung Abb. 14: Fertigungsablauf aus der Umwelterklärung 2002 der UPM-Kymmene Papier GmbH & Co. KG...20 Abb. 15: Konzernstruktur aus der Umwelterklärung 2002 der Stadtwerke Lübeck...20 Abb. 16: Umweltpolitik der Stadtwerke Düren GmbH aus der Umwelterklärung Abb. 17: Abb. 18: Umweltmanagementsystem aus der Umwelterklärung 2003 der Bosch Rexroth AG...22 Wesentliche Umweltaspekte aus der Umwelterklärung 2002 der BMW AG...24 Abb. 19: Wesentliche Umweltauswirkungen aus der Umwelterklärung 2002 der Technische Werke Osning...25 Abb. 20: Abb. 21: Abb. 22: Produktbezogene Eigenschaften im Hinblick auf indirekte Umweltaspekte aus der Umwelterklärung 2002 der Hella Leuchten-Systeme GmbH...26 Indirekte Umweltaspekte aus der Umwelterklärung 2003 von Bechtle Verlag & Druck...27 Indirekte Umweltaspekte und -auswirkungen aus der Umwelterklärung 2002 des Edelweiß Käsewerks...28 Abb. 23: Bewertung der Umweltaspekte anhand der ABC-Methode aus der Umwelterklärung 2003 von Bechtle Verlag & Druck...29 Abb. 24: Schema zur Ermittlung von möglichen Umweltauswirkungen aus der Umwelterklärung 2002 der CFB - Chemische Fabrik Budenheim...30 Abb. 25: Abb. 26: Abb. 27: Abb. 28: Abb. 29: Abb. 30: Abb. 31: Verbrauch von Energie, Wasser und Rohstoffen aus der Umwelterklärung 2001 der Micronas GmbH...32 Transportvolumen in Kilotonnen getrennt nach Straße, Bahn und Binnenschiff aus der Umwelterklärung 2000 der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH...33 Stromverbrauch nach einzelnen Verbrauchsarten aus der Umwelterklärung 2000 des Landessportverbands Schleswig-Holstein...33 Rechnerisch ermittelte Emissionen anhand zurückgelegter Kilometer aus der Umwelterklärung 2001 des Umweltbundesamtes...34 ÖPNV-Jahreskarten aus der Umwelterklärung 2001 der Micronas GmbH...34 Zusammenfassende Input-Output-Bilanz aus der Umwelterklärung 2001 der Lechwerke AG...35 Kennzahlen-System aus der Umwelterklärung 2000 des Landessportverbands Schleswig-Holstein...36 Abb. 32: Umweltkennzahlen aus der Umwelterklärung 2001 der Victoria Versicherung AG...37 Abb. 33: Abb. 34: Abb. 35: Abb. 36: Abb. 37: Emissionen prozentual zum gültigen Grenzwert aus der Umwelterklärung 2000 der Papierfabrik Albbruck GmbH & Co. KG...38 Umweltkosten aus der Umwelterklärung 2002 der Degussa AG...38 Zielerreichungsgrad aus der Umwelterklärung 2002 des Quelle Versands...40 Umweltziele aus der Umwelterklärung 2002 der Norddeutschen Affinerie AG...41 Ansprechpartner aus der Umwelterklärung 1999 der Friedrich Zufall GmbH & Co. KG...42 Abb. 38: Muster einer Gültigkeitserklärung...43 Abb. 39: Abb. 40: Abb. 41: Muster einer Registrierungsurkunde...44 Aktualisierte Fassung der Umwelterklärung 2002 der Stadtwerke Karlsruhe...45 Logo-Version 1 Geprüftes Umweltmanagement mit Eintragungsnummer der Organisation...47 Abb. 42: Logo-Version 2 Geprüfte Information mit Eintragungsnummer der Organisation...47 Abb. 43: EMAS-Logo ohne Eintragungsnummer...48 Abb. 44: Titelblatt eines Auszuges aus der Umwelterklärung von Ford, Fertigungs- und Montagewerk Saarlouis...49

55 Die vorliegende Broschüre über die Erstellung einer Umwelterklärung wurde in der AG Aufgaben und Qualitätssicherung vorbereitet und in der 30. Sitzung des Umweltgutachterausschusses (UGA) angenommen. Der Ausschuss kommt damit seiner gesetzlichen Aufgabe nach, die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern. Parallel erscheint eine Broschüre über die öffentlichkeitswirksame Verwendung des EMAS-Logos. Anregungen richten Sie bitte an den UGA Umweltgutachterausschuss Geschäftstelle Stralauer Platz Berlin Tel.: 030 / Fax: 030 / info@uga.de Internet: Der UGA ist ein unabhängiges Beratungs- und Lenkungsgremium für das Öko-Audit im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Ihm gehören 25 ehrenamtliche Mitglieder an, die verschiedene Interessengruppen vertreten: Wirtschaft, Gewerkschaften, Umweltverbände, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungen des Bundes und der Länder sowie Umweltgutachter. Als Vorsitzender und als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses hoffen wir, Ihnen mit dieser Broschüre einige Beispiele für die Erstellung einer transparenten und glaubwürdigen Umwelterklärung zu geben. Wir wünschen Ihnen, dass dies für Ihr EMAS-registriertes Unternehmen oder Ihre eingetragene Organisation Nutzen und eine Stärkung der Marktposition bringt. Stefan Frey Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (UGA-Vorsitzender) Dr. Jochen Rudolph Degussa AG (stellvertr. UGA-Vorsitzender) Dr. Werner Wohlfarth Umweltgutachter (stellvertr. UGA-Vorsitzender) Dr. Werner Schneider DGB-Bundesvorstand (stellvertr. UGA-Vorsitzender) Wolfgang Guhle Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.v. (stellvertr. UGA-Vorsitzender)

56 Umweltgutachterausschuss Stralauer Platz 34 D Berlin * info@uga.de Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Umweltgutachterausschusses. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

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