Katholische Theologie

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1 Studiengang Information Katholische Theologie Lehramt an Gymnasien Neue Prüfungsordnung ab SS 2001

2 Studentensekretariat Zuständigkeit Adresse Sprechzeiten Informationen über das Bewerbungsverfahren Prüfung von Bewerbungsunterlagen Abwicklung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens Einschreibung, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation, Gasthörer/innen, Bildungsguthaben Studentensekretariat der Universität Freiburg Fahnenbergplatz, Freiburg Büro-Sprechzeiten: Montag Freitag 9:00 11:30 Uhr Telefonsprechzeiten: Montag Freitag Uhr und Uhr Angelegenheiten der Studierenden Telefondurchwahlen der zuständigen MitarbeiterInnen (Familienname der Studierenden) A E : Frau Killian (07 61) killian@verwaltung.uni-freiburg.de F J: Herr Krause (07 61) krause@ verwaltung.uni-freiburg.de K Mr: Frau Feldmeier (07 61) feldmeier@verwaltung.uni-freiburg.de Ms Schu: Frau Wölfle (07 61) woelfle@verwaltung.uni-freiburg.de Schv Z: Frau Böcherer (07 61) boecherc@verwaltung.uni-freiburg.de Ansprechpartner für Bewerbungen der Studienanfänger/innen: Herr Kohler (07 61) kohler@verwaltung.uni-freiburg.de Abteilung für Ausländerstudium Zuständigkeit Adresse Sprechzeiten Informationen, Beratung und Zulassung für ausländische Bewerber/innen u. Studierende Abteilung für Ausländerstudium der Universität Freiburg Fahnenbergplatz, Freiburg auslaenderstudium@verwaltung.uni-freiburg.de Mo, Di, Do 9:00 11:30 Uhr Mi Uhr (07 61) (07 61) (07 61) (07 61)

3 Fächerkombinationen Das Studium für das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg umfasst zwei Hauptfächer. Folgende Fächer können gewählt werden: Gruppe I: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Gruppe II: Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Geographie, Geschichte, Italienisch, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie, Latein, Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport. Gruppe III: Erziehungswissenschaft, Griechisch, Informatik, Russisch,. Die Lehramtsfächer Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre und Russisch können an der Universität Freiburg nicht studiert werden. Für Bewerber/innen, die in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zugelassen oder in den öffentlichen Schuldienst eingestellt werden wollen, gelten bei der Fächerwahl folgende Bestimmungen: 1. Die Fächer der Gruppe I können in beliebiger Verbindung untereinander gewählt werden. Ein Fach der Gruppe II kann in Verbindung mit einem Fach der Gruppe I oder mit zwei weiteren Fächern der Gruppe II, ausgenommen Evangelische Theologie in Verbindung mit Katholischer Theologie und Jüdischer Religionslehre, gewählt werden. Ein Fach der Gruppe III kann nur in Verbindung mit zwei Fächern der Gruppe I oder einem Fach der Gruppe I und einem weiteren Fach der Gruppe II gewählt werden. 2. Die Fächer Evangelische Theologie, Jüdische Religionslehre und Katholische Theologie können mit jedem Fach der Gruppe II, ausgenommen dem Fach Philosophie/Ethik, als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden. Ebenso kann Latein mit Geschichte, Mathematik mit Informatik, Geographie mit Chemie und Geographie mit Physik als Zwei-Fächer- Verbindung gewählt werden. Die Fächer Biologie, Chemie und Physik können beliebig miteinander kombiniert als Zwei-Fächer-Verbindung gewählt werden. 3. Wird eine Verbindung von drei Fächern gewählt, so ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. In einer Drei- Fächer-Verbindung kann eines der Fächer zu Beifachbedingungen studiert werden.

4 Die Fächer Erziehungswissenschaft und Philosophie können nur als Hauptfach studiert werden. Bitte beachten Sie, dass in jedem Bundesland eigene Prüfungsordnungen gelten und sich daher die Fächerkombinationen und inhaltlichen Anforderungen unterscheiden können. Die entsprechenden Vorschriften sind bei den Landeslehrerprüfungsämtern der jeweiligen Bundesländer zu erfahren. Gegenstand des Faches Die Katholische Theologie hat die Aufgabe der wissenschaftlichen Durchdringung des christlichen Glaubensverständnisses, das in der geschichtlichen Offenbarung Gottes im Alten und Neuen Testament und in der Auslegung der geoffenbarten Wahrheit durch die Glaubensgemeinschaft der Kirche gründet. Die Theologie leistet mit einer Vielzahl wissenschaftlicher Methoden diese Reflexion über den Glauben und befragt und begründet durch die Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart die Praxis der Kirche. Der komplexe Gegenstandsbereich der Theologie entfaltet sich in die Bereiche biblischer, historischer, systematischer und praktischer Theologie, die aufgrund der in den einzelnen Disziplinen hauptsächlich verwendeten Methoden voneinander abgehoben werden. Die Katholische Theologie geht von der Voraussetzung aus, dass die Einsicht in den christlichen Glauben einer philosophischen Einübung in die allgemeinen Fragen nach Gott, Mensch und Welt bedarf. Die biblische Theologie erschließt das Glaubenszeugnis der Heiligen Schrift. Mit den mannigfaltigen Erscheinungsformen dieses Glaubens im Laufe der Geschichte setzt sich die historische Theologie auseinander. Auf dieser Grundlage wird in den systematischen Fächern der heute gültige Wahrheitsanspruch des christlichen Glaubens begründet, werden seine einzelnen Gehalte nach ihrem inneren Zusammenhang entfaltet und ihre sittliche Relevanz für den einzelnen und für die Gesellschaft aufgezeigt. Die Disziplinen der praktischen Theologie reflektieren im Kontakt mit den historisch-exegetischen und den systematischen Fächern und im Gespräch mit den Humanwissenschaften die Verfassung und die Praxis der Kirche und entwerfen Orientierung für die verschiedenen kirchlichen Handlungsfelder. Das Studium Katholische Theologie soll die Studierenden auf wissenschaftliche Weise mit den theologischen Grunddaten vertraut machen und sie so befähigen, aus theologischer Verantwortung im Bereich von Kirche und Gesellschaft sachgerecht und kooperativ zu handeln und diese Fähigkeiten weiterzuvermitteln. Die Lehrveranstaltungen wollen einen Überblick über den Gegenstandsbereich der Theologie ermöglichen und dazu anleiten,

5 innerhalb dieses Rahmens Einzelprobleme selbständig einzuordnen, nach Inhalt und Form angemessen darzustellen und methodisch zu untersuchen. Aufbau und Dauer des Studiums Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte, das Grundstudium ( Fachsemester) und in das Hauptstudium (ab dem 5. Fachsemester). Die Regelstudienzeit für das Studium des Lehramts an Gymnasien beträgt 10 Semester. Im Fach Katholische Theologie gibt es folgende Lehrveranstaltungen: Vorlesung, Seminar und Übung. Vorlesung eine zusammenhängende Folge von Vorträgen zu einem bestimmten Thema, durchgeführt von einem/einer Hochschullehrenden während des gesamten Semesters. Seminar eine von einem/einer oder mehreren Angehörigen des Lehrkörpers geleitete Lehrveranstaltung zu einem bestimmten Fachthema, in der die Teilnehmer/innen selbst angefertigte Referate vortragen und diskutieren (Proseminar im Grundstudium der ersten vier Semester, danach Haupt- oder Oberseminar). Übung Arbeitskreis, in dem unter Anleitung eines/einer Hochschullehrenden wissenschaftliche Beiträge selbständig erarbeitet, theoretische Aufgaben gelöst, vorgetragen und diskutiert werden. DAS GRUNDSTUDIUM (1. bis 4. Fachsemester, bis zur Zwischenprüfung) Während des Grundstudiums eignen sich die Studierenden inhaltliche und methodische Grundkenntnisse an und orientieren sich über den gesamten Stoffbereich durch Selbststudium und Teilnahme an den entsprechenden Lehrveranstaltungen. Da derzeit kein gültiger Studienplan vorliegt, ist das Grundstudium so zu gestalten, dass die Nachweise, die für die Zulassung zur Orientierungs- und Zwischenprüfung sind, erbracht werden. Eine weitere Orientierung für die Studiengestaltung geben die in der Zwischenprüfungsordnung genannten Prüfungsinhalte und anforderungen. Für die Klärung von Fragen steht die von der Fakultät bestellte Studienfachberatung zur Verfügung. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.

6 Die Orientierungsprüfung In der Orientierungsprüfung sollen die Studierenden zeigen, dass sie sich mit den Inhalten eines Teilgebietes des Fachstudiums vertraut gemacht haben. Sie ermöglicht den Studierenden, die Richtigkeit der Wahl des Studienfaches nochmals zu klären und ggf. frühzeitig einen Fachwechsel vorzunehmen. Art und Umfang der Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung ist eine Fakultätsprüfung, die in allen Fächern des Studienganges abgelegt wird. Sie wird im Hauptfach Katholische Theologie punktuell durchgeführt und besteht aus einer mündlichen Prüfung im Zeitumfang von 20 Minuten. Zeitpunkt der Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung im Fach Katholische Theologie ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters abzulegen. Die Prüfungsleistung kann einmal im darauf folgenden Fachsemester wiederholt werden. Wer diese Prüfungsleistung nicht spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters erbracht hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, dass er/sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Die Entscheidung hierüber trifft auf Antrag der Prüfungsausschuss. Gegenstand der Orientierungsprüfung Die Orientierungsprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung über den Theologischen Grundkurs I (Einführung in die Glaubenslehre). Erweiterungsfach Im Erweiterungsfach entfällt die Orientierungsprüfung. DIE ZWISCHENPRÜFUNG Durch die Zwischenprüfung soll der/die Studierende nachweisen, dass er/sie sich die im Grundstudium dargebotenen Inhalte verschiedener theologischer Disziplinen zu eigen gemacht und eine methodische und systematische Orientierung erworben hat, die ihn/sie zu einem weiteren Studium des Faches befähigt. Die Zwischenprüfung findet in den ersten beiden Hauptfächern des Lehramtsstudiums statt. Die Zwischenprüfung in dem anderen Fach des Studiengangs richtet sich nach der Zwischenprüfungsordnung der Fakultät, der das jeweilige Fach angehört. Zeitpunkt der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung im Fach Katholische Theologie ist bis zum Ende des vierten Fachsemesters abzulegen.

7 Wer die Zwischenprüfung nicht bis zum Ende des 6. Fachsemesters abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, die/der Studierende hat die Fristübertretung nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten. Für den Erwerb von Sprachkenntnissen, die zusätzlich zum eigentlichen Fachstudium in der Prüfungsordnung gefordert werden, kann ein Aufschub der Frist für die Zwischenprüfung pro Fremdsprache um höchstens zwei Semester (insgesamt um höchstens 4 Semester) gewährt werden, wenn von den Fächern geforderte Fremdsprachenkenntnisse (z.b. Graecum) ohne Vorkenntnisse nachgeholt werden müssen. Wiederholung der Zwischenprüfung Falls eine Fachprüfung nicht bestanden wird, kann sie beim nächsten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Die zweite Wiederholung einer Fachprüfung ist nur in besonderen Ausnahmefällen unter Zugrundelegung strenger Maßstäbe möglich. Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung Vor Antritt der Zwischenprüfung sind qualifizierte Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen: Ein qualifizierter (mit mindestens ausreichend bewerteter) Proseminarschein ais dem Bereich Philosophie/Religionsphilosophie Zwei qualifizierte Pro-Hauptseminarschein aus zwei der folgenden Fächern: a) Philosophie/Religionsphilosophie b) Einführung in das Alte Testament oder in das Neue Testament c) Liturgiewissenschaft oder Christliche Archäologie/Kunstgeschichte oder Kirchenrecht Der zweite Schein kann durch einen qualifizierten Seminarschein Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der Katholischen Theologie ersetzt werden. Nachweis der Teilnahme am Theologischen Grundkurs Nachweis der Teilnahme an einer religionspädagogischen Übung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Praxissemester Zeugnis der Orientierungsprüfung

8 Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt der Zulassung zur Zwischenprüfung im Lehramtsstudiengang Katholische Theologie an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Sprachanforderungen: Latinum und Graecum Ablauf der Zwischenprüfung Die Prüfungen sind mündlich, dauern pro Fach ca. 20 Minuten und werden studienbegleitend abgelegt. Die Prüfung in Philosophie/Religionsphilosophie kann erst am Ende des vierten Semesters abgelegt werden. Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen sind in folgenden Fächern zu erbringen: Philosophie/Religionsphilosophie; Einführung in das Alte Testament oder in das Neue Testament; Liturgiewissenschaft oder Christliche Archäologie/Kunstgeschichte oder Kirchenrecht. Prüfungsinhalte und Anforderungen in der Zwischenprüfung In den genannten Fächern umfasst die Zwischenprüfung folgende Inhalte und Anforderungen: Philosophie/Christliche Religionsphilosophie: Philosophische Untersuchung der Grundlagen von Religion unter Berücksichtigung sowohl der Philosophiegeschichte als auch gegenwärtig relevanter philosophischer Strömungen; Einführung in das Alte Testament; Einführung in das Neue Testament; Liturgiewissenschaft: Anthropologische Grundlagen und Geschichte des Gottesdienstes, Aufbau der Messe; Christliche Archäologie und Kunstgeschichte: Einführung in Bildgeschichte und Medialität christlicher Kunst; Kirchenrecht: Grundlagen des kanonischen Rechts, verfassungsrechtliche Strukturelemente, ausgewählte Themen des Staatskirchenrechts. Hochschulwechselnde Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Katholische Theologie in Lehramtsstudiengängen an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Dasselbe gilt für Zwischenprüfungen. Soweit die

9 Zwischenprüfung Prüfungsteile, die an der Universität Freiburg Gegenstand der Zwischenprüfung sind, nicht enthält, ist eine Anerkennung mit Auflagen möglich. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des Lehramtsstudiums in Katholischer Theologie an der Universität Freiburg im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Bei der Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Für Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien sowie an anderen Hochschulen und an Berufsakademie gelten die beiden oben genannten Absätze entsprechend. Die Orientierungsprüfung ist nur von denjenigen Studierenden abzulegen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (ab SS 2000) ihr Studium begonnen haben oder in einen Studiengang ohne Anrechnung bisheriger Studienleistungen wechseln. Bei Wechsel des Hochschulortes und/oder Wechsel des Studienganges mit Anrechnung bisheriger Studienleistungen ist die Orientierungsprüfung nur abzulegen, wenn die Vor- oder Zwischenprüfung noch nicht abgelegt worden ist oder nicht als gleichwertig anerkannt worden ist. Fachwechselnde Die Orientierungsprüfung ist nur von denjenigen Studierenden abzulegen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (ab SS 2000) ihr Studium begonnen haben oder in einen Studiengang ohne Anrechnung bisheriger Studienleistungen wechseln. Bei Wechsel des Hochschulortes und/oder Wechsel des Studienganges mit Anrechnung bisheriger Studienleistungen ist die Orientierungsprüfung nur abzulegen, wenn die Vor- oder Zwischenprüfung noch nicht abgelegt worden ist oder nicht als gleichwertig anerkannt worden ist. Für Studierende, die nach dem dritten Fachsemester ein Fach oder einen Studiengang wechseln wollen, kann eine Immatrikulation in diesem Fach nur vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung über die Teilnahme

10 an einer Fachberatung in dem neuen Fach oder Studiengang vorgelegt wird. Auslandsaufenthalt Studienplan und Prüfungsordnung schreiben einen Auslandsaufenthalt nicht vor; wenn Sie jedoch einen Auslandsaufenthalt planen wollen, ist es günstig, ihn direkt an das Grundstudium anzuschließen. Für das Studium im Ausland werden in begrenztem Umfang verschiedene Stipendienmöglichkeiten angeboten. Ansprechpartner ist das International Office. Darüber hinaus vermittelt der Pädagogische Austauschdienst (Nassestr. 8, Bonn, (02 28) ) Lehrerassistentenstellen für Studierende eines fremdsprachlichen Lehramtsstudienganges. Bitte beachten Sie, dass die inhaltliche und finanzielle Planung des Auslandsaufenthaltes einen Zeitraum von 1-1 ½ Jahren in Anspruch nehmen kann. Wenden Sie sich bitte deshalb möglichst frühzeitig an das International Office. DAS HAUPTSTUDIUM (ab dem 5. Fachsemester, nach der Zwischenprüfung) Bedingung für den Eintritt in das Hauptstudium ist die bestandene Zwischenprüfung. Im Hauptstudium bilden die Studierenden ihre Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten weiter aus; die Lehrveranstaltungen vertiefen interpretatorische, methodische und theoretische Fragestellungen und erweitern die bisherigen Kenntnisse. Da derzeit kein gültiger Studienplan vorliegt, ist das Hauptstudium so zu gestalten, dass die Nachweise, die Voraussetzung für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung sind, erbracht werden. Eine weitere Orientierung für die Studiengestaltung geben die in der Prüfungsordnung genannten Prüfungsanforderungen. Pädagogische Studien Für alle Bewerber/innen, die nicht Erziehungswissenschaft als Fach wählen, schließt das ordnungsgemäße Lehramtsstudium auch die pädagogischen Studien ein, die unter Einbeziehung des Praxissemesters einen Gesamtumfang von 28 Semesterwochenstunden haben. Der erfolgreiche Abschluss der Pädagogischen Studien ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

11 Voraussetzungen: 1. Teilnahme an - Einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik - Einer Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie 2. Erfolgreiche Teilnahme an - Zwei Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche: - Schule als Institution - Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld - Die Lehrkraft und ihre Kompetenzen - Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen Anforderungen: Überblick über den Arbeitsplatz Schule zur Vorbereitung bzw. Nachbereitung des Praxissemesters. Klärung von Grundfragen zu den Themenbereichen, die in den Voraussetzungen unter Punkt 2 genannt sind. Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium wird von universitären Einrichtungen, die im Bereich Ethik forschen und lehren z.b. den philosophischen und theologischen Fakultäten, in Zusammenarbeit mit den Fachwissenschaften angeboten. Die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen können in einem der genannten Bereiche, auch außerhalb der Fächerkombinationen der Bewerberin/des Bewerbers, absolviert werden. Der erfolgreiche Abschluss des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an 1. einer interdisziplinär ausgerichteten Lehrveranstaltung zu ethischphilosophischen Grundfragen mit z.b. folgendem Inhalt: - Wissenschaftstheoretisches Selbstverständnis der jeweiligen Fächer im Gesamtgefüge der wissenschaftlichen Disziplinen - Ethische Dimensionen und Probleme von Wissenschaft und Forschung - Grundlegende begriffliche Unterscheidungen der Ethik - Bedeutende Theorien der Ethik

12 2. einer Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen mit z.b. folgendem Inhalt: - Ethische Dimensionen und Fragen des jeweiligen Fachs im Kontext der Bereichsethiken - Grundlegende Ansätze und Methoden einer interdisziplinären angewandten Ethik - Berufsethische Fragen - Gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen Fachs Anforderungen: In der oben unter Punkt 1 genannten Lehrveranstaltung erworbene Kenntnis ethisch-philosophischer Grundfragen. Fähigkeit zur exemplarischen Bearbeitung ethischer und interdisziplinärer Fragestellungen und daraus sich ergebendes Verständnis der angewandten Ethik bzw. Berufsethiken. In der oben unter Punkt 2 genannten Lehrveranstaltung erworbene Argumentations- und Urteilsfähigkeit in Bezug auf exemplarische ethische Aspekte in den Fächern und Kompetenz zur Bearbeitung berufsethischer Fragestellungen. Die Leistungsnachweise in den Pädagogischen Studien und dem Ethisch- Philosophischen Grundlagenstudium sind spätestens zum Beginn der Prüfung im zweiten Fach vorzulegen. Das Praxissemester Eine wesentliche Neuerung der Neuordnung der baden-württembergischen Lehrerausbildung im höheren Dienst ist ein obligatorisches Praxissemester, das die Studierenden im Laufe des Studiums (in der Regel direkt nach der Zwischenprüfung) absolvieren müssen und das Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist, der sich damit um ein halbes Jahr verkürzt. Das Praxissemester soll Orientierung über die Eignung für den Lehrerberuf geben und den Berufsbezug im Studium für die spätere Arbeit als Lehrer/in stärken. Folgende Tätigkeits- und Erfahrungsfelder erwarten die Praktikantin/den Praktikanten: 1. Die Teilnahme am Schulleben, insbesondere: - Die Begleitung des Unterrichts (Hospitation, Unterrichtsassistenz, eigene Unterrichtsversuche) - Die Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen (wie z.b. Konferenzen, Elternabende, etc.)

13 - Die Teilnahme an Veranstaltungen, die außerhalb des Unterrichts stattfinden (Schulfeiern, Sporttage, Landschulheime, etc.) - Das Kennenlernen der Schulpartner (Wirtschaft, andere Schularten, Jugendeinrichtungen, etc.) 2. Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausbildungs- und Betreuungsveranstaltungen des Ausbildungslehrers/der Ausbildungslehrerin und der Schule 3. Die Führung eines Berichtshefts zum Praxissemester und die Erstellung eines Abschlussberichts, die folgendes enthalten sollen: - Eine Beschreibung der Ausbildungsinhalte in ihrer Abfolge - Die Arbeitsaufträge der Seminare und der Ausbildungslehrer/innen mit einer Dokumentation über ihre Erledigung - Eine Dokumentation der Vorbereitung und Durchführung eigener Unterrichtsversuche - Die Reflexion über die eigenen Erfahrungen von Theorie und Praxis Alle Tätigkeiten werden mit dem Ausbildungslehrer/der Ausbildungslehrerin an der Schule abgestimmt. Studierende des Lehramts an Gymnasien, die ihr Studium nach dem 30. September 2000 oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen haben oder aufnehmen werden, absolvieren für die Dauer von 13 Wochen entweder im Block oder in modularer Form an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer beruflichen Schule (soweit die Fächer der Studierenden dort unterrichtet werden) in Baden-Württemberg ein Praxissemester (für diese Studierenden entfällt das verpflichtende vierwöchige Schulpraktikum). Die Blockform Das Praxissemester wird im Regelfall im Block absolviert, da ein zusammenhängendes Praxissemester die beste Möglichkeit für einen Einblick in die Schulpraxis bietet. In diesem Fall beginnt das Praxissemester im September zum Schuljahresanfang und dauert 13 Wochen bis Weihnachten. Die modulare Form Wem es nicht möglich ist, das Praxissemester im Block zu absolvieren, kann die modulare Form mit zwei Modulen in der vorlesungsfreien Zeit wählen. Beide Formen des Praxissemesters sind in Ablauf, Struktur und inhaltlicher Begleitung völlig identisch. Modul 1 (6 Wochen): Vom Schuljahresbeginn im September bis zum Beginn des Wintersemesters. Modul 2 (7Wochen): Zwischen Winter- und Sommersemester Mitte Februar bis Mitte April.

14 Modul 2 folgt immer auf Modul 1 und findet an derselben Schule bei derselben Ausbildungslehrkraft statt. Bei beiden Formen werden die Praktikantinnen und Praktikanten von erfahrenen Ausbildungslehrkräften betreut. Die schulische Praxis wird an den Studienseminaren durch Veranstaltungen zu Pädagogik, Psychologie und Fachdidaktik begleitet. Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt immer im Frühjahr zum Termin im Herbst über das Internet unter zu den jeweils angegebenen Terminen. Studierenden (besonders der modernen Fremdsprachen), die einen Teil ihres Studiums z.b. als assistant teacher im Ausland verbringen, kann diese Schulpraxis im Ausland als Praxissemester anerkannt werden. Es sollten jedoch die Seminarveranstaltungen zum Praxissemester besucht werden, da deren Inhalt im Vorbereitungsdienst vorausgesetzt wird. Studierende an baden-württembergischen Hochschulen können das Praxissemester nicht an Schulen anderer Bundesländer absolvieren. Wissenschaftliche Prüfung (1. Staatsexamen) Das Lehramtsstudium wird mit der Wissenschaftlichen Prüfung in den jeweiligen Studienfächern abgeschlossen. Die Wissenschaftliche Prüfung besteht jeweils aus einem schriftlichen und mündlichen Teil sowie im ersten Hauptfach zusätzlich aus der wissenschaftlichen Arbeit. Wer die Wissenschaftliche Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Ist die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist der Prüfungsanspruch für die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien erloschen; dies gilt auch bei geänderter oder neuer Prüfungsordnung. Die Prüfungen finden zweimal jährlich jeweils im April und Oktober statt. Zeitpunkt der Prüfung Bis Ende des 10. Semesters kann die Wissenschaftliche Prüfung nach Fächern sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinander folgende Termine aufgeteilt werden. Die schriftliche Prüfung muss der mündlichen Prüfung im jeweiligen Fach vorausgehen. Werden zwei schriftliche Prüfungsteile im Fach gefordert, können auch diese in aufeinander folgenden Terminen abgelegt werden, wenn die mündliche Prüfung im selben Prüfungstermin mit der zweiten schriftlichen Prüfung abgelegt wird. Nach dem Ende des 10. Studiensemesters wird die Wissenschaftliche Prüfung in allen Prüfungsteilen in einem Termin abgelegt. Wer die Wissenschaftliche Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Ist die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist der Prüfungsanspruch für die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gym-

15 nasien erloschen; dies gilt auch bei geänderter oder neuer Prüfungsordnung. Freiversuch und Notenverbesserung Wird die Prüfung nach ununterbrochenem Studium in einem der Hauptfächer nicht bestanden, so gilt die Prüfung in diesem Hauptfach als nicht unternommen (Freiversuch), wenn an der schriftlichen Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9. Semester teilgenommen sowie die Prüfung im zweiten Hauptfach spätestens im 10. Semester begonnen und die Wissenschaftliche Arbeit spätestens vor der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach (außer wenn bei den Fächern Biologie, Chemie, Geographie oder Physik die Arbeit auf Antrag nach der mündlichen Prüfung angefertigt wird) fertig gestellt und dem Prüfungsamt vorgelegt wurde. Der Freiversuch kann nur in einem Fach wahrgenommen werden. Eine mehrmalige Inanspruchnahme dieser Regelung ist ausgeschlossen. Der Prüfungstermin im zweiten Hauptfach gilt unverändert, wenn im vorgezogenen Fach ein Freiversuch unternommen wird. Die erneute Prüfung nach einem Freiversuch ist spätestens zu dem Prüfungstermin abzulegen, der auf die letzte mündliche Prüfung folgt. Wer die Prüfung unter den Bedingungen des Freiversuchs bei erstmaliger Teilnahme bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner/ihrer Fächer zur Verbesserung der Note zu dem Prüfungstermin, der auf die letzte mündliche Prüfung folgt, einmal wiederholen. Nach Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist eine Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen. Eine begonnene Wiederholungsprüfung endet mit Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Die wissenschaftliche Arbeit Die wissenschaftliche Arbeit soll zeigen, dass der Bewerber/die Bewerberin ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines/ihres Faches sachgerecht bearbeiten kann. Die wissenschaftliche Arbeit kann in einem der gewählten Hauptfächer oder im Bereich der Pädagogischen Studien angefertigt werden. Das Thema muss auf die jeweiligen Fachinhalte gemäß der Prüfungsordnung bezogen sein. Bei einer Wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Pädagogischen Studien oder im Fach Erziehungswissenschaft muss das Thema einen schulischen Bezug aufweisen. Die Darstellung einer Unterrichtseinheit ist nicht zulässig. Auch Gemeinschaftsarbeiten sind nicht zulässig. Die Wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach anzufertigen. Das Thema ist so zu stellen, dass vier

16 Monate, in den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Mathematik und Physik sechs Monate, zur Ausarbeitung genügen. Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung anzufertigen. In den Fächern Biologie, Chemie, Geographie und Physik kann die Anfertigung der Arbeit nach der mündlichen Prüfung gestattet werden. Voraussetzungen für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung Bei der Meldung zur Prüfung müssen die Zulassungsvoraussetzungen für beide Hauptfächer vorliegen. Erfolgreiche Teilnahme an: 1. Drei Proseminaren im Rahmen des theologischen Grundstudiums, darunter eines in Philosophie oder Religionsphilosophie oder dem Theologischen Grundkurs; 2. Einer Lehrveranstaltung in Einleitungswissenschaften Altes Testament und Neues Testament; 3. Je einem Hauptseminar in den Bereichen: Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament) Fundamentaltheologie oder Dogmatik oder Moraltheologie/Theologische Ethik oder Christliche Gesellschaftslehre/Sozialethik Kirchengeschichte oder Religionspädagogik oder Pastoraltheologie oder Liturgiewissenschaft oder Kirchenrecht. Eines der drei Hauptseminare muss interdisziplinär ausgerichtet sein. 4. Einem Hauptseminar zur Didaktik des Religionsunterrichts 5. Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß der Anlagen in der Prüfungsordnung 6. Bescheinigung über die Ableistung des Schulpraxissemesters oder einer vergleichbaren sonstigen Schulpraxis Teilnahme an: 1. Einem fächerübergreifenden Kolloquium zur Elementarisierung und Vernetzung theologischer und philosophischer Inhalte 2. Einer religionspädagogischen Übung, insbesondere in Zusammenhang mit dem Praxissemester Die erforderlichen Leistungsnachweise für das andere gewählte Hauptfach sind der entsprechenden Studienganginformation zu entnehmen.

17 Sprachanforderungen: Latinum und Graecum. Soweit diese Kenntnisse nicht durch das Reifezeugnis nachgewiesen sind, soll der Nachweis spätestens zum Zeitpunkt der Meldung zur akademischen Zwischenprüfung erbracht werden. Der Erwerb hebräischer Sprachkenntnisse wird empfohlen. Ablauf der Prüfung In der schriftlichen Prüfung werden im Hauptfach zwei Klausuren geschrieben. Die erste Klausur dauert vier Stunden und wird zur Biblischen Theologie mit je einer Aufgabe zum Alten und zum Neuen Testament (zu gleichen Teilen je 120 Minuten) geschrieben. Die zweite Klausur dauert drei Stunden und wird in Fundamentaltheologie und Dogmatik geschrieben. Die Prüfenden legen für diese Bereiche jeweils zwei Rahmenthemen fest und teilen diese den Bewerberinnen und Bewerbern etwa sechs Monate vor der schriftlichen Prüfung in einer gemeinsamen Bekanntmachung mit. Die Rahmenthemen müssen für alle Bewerber/innen dieselben sein. Aus jedem Rahmenthema werden je zwei Aufgaben für alle Bewerber/innen zur Wahl gestellt. In jeder Klausur ist jeweils eine Aufgabe zu bearbeiten. Eine Aufgabe aus einem Rahmenthema, dem das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit zuzuordnen ist, kann nicht gewählt werden. Die mündliche Prüfung dauert eine Stunde und erstreckt sich auf die Bereiche bzw. Teilbereiche: Systematische Theologie, Fundamentaltheologie, Dogmatik Moraltheologie/Theologische Ethik, Religionspädagogik, und Kirchengeschichte. Dabei wird aus den Teilbereichen Fundamentaltheologie bzw. Dogmatik der Teilbereich geprüft, der in der schriftlichen Prüfung nicht gewählt wurde. Je Prüfungsbereich dauert die Prüfung etwa 15 Minuten. Die Prüfung beginnt mit den von den Bewerbern und Bewerberinnen mit Zustimmung der Prüfenden gewählten Prüfungsgebieten, beschränkt sich aber nicht auf diese. Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit und das Rahmenthema, dem die in der schriftlichen Prüfung bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleiben außer Betracht. Anforderungen in der Prüfung 1. Biblische Theologie Altes Testament: angemessene Kenntnis und Fähigkeit zu exemplarischer Darstellung des Inhalts des Alten Testaments; Exegese und Theologie des Pentateuchs, der prophetischen Bücher, der Weis-

18 heitsliteratur (insbesondere der Psalmen); Kenntnis elementarer theologischer Themen des Alten Testaments. Prüfungsgebiet: Exegese und Theologie einer Hauptschrift des Alten Testaments oder ein zentrales Thema der Theologie des Alten Testaments. Neues Testament: angemessene Kenntnis und Fähigkeit zu exemplarischer Darstellung des Inhalts des Neuen Testaments; Exegese und Theologie der Synoptischen, der Johanneischen und der Paulinischen Schriften; Kenntnis elementarer theologischer Themen des Neuen Testaments; Prüfungsgebiet: Exegese und Theologie einer Hauptschrift des Neuen Testaments oder ein zentrales Thema der Theologie des Neuen Testaments. 2. Systematische Theologie Fundamentaltheologie: Kenntnis und Darstellung von zwei zentralen Themen aus den Bereichen Gottesfrage, Religion, Offenbarung sowie eines zentralen Themas aus dem Bereich Christentum im Dialog mit den Weltreligionen (insbesondere mit Judentum und Islam) bzw. Kenntnis und Darstellung der großen Weltreligionen (Religionsgeschichte). Prüfungsgebiet: Zwei zentrale Themen aus der Fundamentaltheologie. Dogmatik: Kenntnis und Darstellung eines zentralen Themas aus den Bereichen Gotteslehre oder Christologie; Schöpfungslehre/theologische Anthropologie oder Eschatologie; Sakramentenlehre oder Ekklesiologie. Prüfungsgebiet: Zwei zentrale Themen aus der Dogmatik. Moraltheologie/Theologische Ethik: Kenntnis und Darstellung ausgewählter Grundfragen aus dem allgemeinen und dem speziellen Teil der Moraltheologie/Theologischen Ethik und der Christlichen Gesellschaftslehre/Sozialethik. Prüfungsgebiet: Je zwei zentrale Themen aus der Moraltheologie/Theologischen Ethik oder der Christlichen Gesellschaftslehre/Sozialethik. 3. Religionspädagogik Kenntnis und Fähigkeit zur Darstellung der Grundfragen der Religionspädagogik und der Theorie und Didaktik des Religionsunterrichts. Prüfungsgebiet: ein Thema aus dem Bereich Religionspädagogischer Grundfragen sowie zwei Themen aus dem Bereich Schulischer Religionsunterricht. 4. Kirchengeschichte Kenntnis und Fähigkeit zur Darstellung zentraler Themen aus der Alten Kirchengeschichte/Patrologie oder aus der Mittleren Kirchengeschichte sowie Kenntnis der Kirchengeschichte der Neuzeit und des 20. Jahrhunderts. Prüfungsgebiet: ein zentrales Thema bzw. ein thematischer Längsschnitt aus einer der angegebenen Epochen.

19 Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt. Katholische Theologie als Erweiterungsfach Der Studiengang Lehramt an Gymnasien sieht die Möglichkeit vor, über die Prüfung in den beiden Hauptfächern hinaus Erweiterungsprüfungen abzulegen. Das Studium im Erweiterungsfach kann sowohl vor als auch nach dem Ablegen der Wissenschaftlichen Prüfung aufgenommen werden. Eine Erweiterungsprüfung kann frühestens zum Termin der Wissenschaftlichen Prüfung im zweiten Hauptfach oder auch nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung abgelegt werden. Katholische Theologie kann als Erweiterungsfach mit den Anforderungen eines Haupt- oder Beifachs studiert werden. Mit dem Bestehen der Beifachprüfung hat der Bewerber/die Bewerberin die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Mit dem Bestehen der Hauptfachprüfung ist die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in allen Stufen der Gymnasien in diesem Fach nachgewiesen. Die Regelstudienzeit für ein Erweiterungsstudium beträgt unter Hauptfachbedingungen vier Semester, unter Beifachbedingungen drei Semester. Im Erweiterungsfach entfällt die Orientierungs- und die Zwischenprüfung. Wird Theologie im Erweiterungsfach als Hauptfach gewählt, so gelten dieselben Anforderungen wie im 1. oder 2. Hauptfach. Wird Theologie im Erweiterungsfach als Beifach gewählt, so sind für die Zulassung zur Abschlussprüfung folgende Leistungsnachweise erforderlich: Erfolgreiche Teilnahme an Zwei Pro- und zwei Hauptseminaren aus den Bereichen: 1. Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament); 2. Systematische Theologie (Fundamentaltheologie oder Dogmatik oder Moraltheologie/Theologische Ethik); 3. Religionspädagogik (Didaktik des Religionsunterrichts); 4. Kirchengeschichte; 5. Den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums Die Wahl der Pro- und Hauptseminare ist so zu treffen, dass insgesamt alle vier Bereiche berücksichtigt sind.

20 Sprachanforderungen: Latein- und Griechischkenntnisse, die das Studium theologischer Texte ermöglichen. Ablauf der Prüfung Die schriftliche Prüfung im Beifach Katholische Theologie besteht aus einer vierstündigen Klausur aus einem der Gebiete Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament) oder Systematische Theologie (zu gleichen Teilen Dogmatik mit Fundamentaltheologie oder mit Moraltheologie/Theologische Ethik bzw. christliche Gesellschaftslehre/Sozialethik). Die Prüfenden legen für die genannten Prüfungsgebiete jeweils ein Rahmenthema fest. Die Rahmenthemen müssen für alle Bewerber dieselben sein. Im Einvernehmen mit dem Prüfungsamt teilen die Prüfer die Rahmenthemen den Bewerbern und Bewerberinnen etwa sechs Monate vor der schriftlichen Prüfung in einer gemeinsamen Bekanntmachung mit. Aus jedem Rahmenthema werden zwei Aufgaben für alle Bewerber/innen zur Wahl gestellt. Eine Aufgabe ist zu bearbeiten. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Gebiete Biblische Theologie oder Systematische Theologie, Religionspädagogik und Kirchengeschichte und dauert etwa 45 Minuten. Aus den Gebieten Biblische Theologie oder Systematische Theologie wird der Bereich geprüft, der in der schriftlichen Prüfung nicht gewählt wurde. Die Dauer der Prüfung beträgt in den Bereichen Biblische Theologie oder Systematische Theologie etwa 20 Minuten, Kirchengeschichte etwa 10 Minuten und Religionspädagogik etwa 10 Minuten. Die Prüfung beginnt mit den von den Bewerbern und Bewerberinnen mit Zustimmung ihrer Prüfenden gewählten Prüfungsgebieten. Das Rahmenthema, dem die in der schriftlichen Prüfung bearbeitete Aufgabe entnommen wurde, bleibt außer Betracht. Katholische Theologie als wissenschaftliches Beifach zur Künstlerischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Der Studiengang Künstlerisches Lehramt an Gymnasien besteht aus einem Hauptfach (Bildende Kunst bzw. Musik) und einem wissenschaftlichen Beifach. Wer in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zugelassen oder im Beamtenverhältnis in den öffentlichen Schuldienst eingestellt werden will, kann eines der folgenden Fächer als wissenschaftliches Fach wählen: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, E- vangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik,

21 Italienisch, Katholische Theologie, Latein, Mathematik, Philosophie/Ethik (nur als Hauptfach), Physik, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport. Erziehungswissenschaft, Griechisch und Russisch können nur in Verbindung mit einem weiteren der oben genannten wissenschaftlichen Fächer gewählt werden. In diesem Fall ist die Prüfung in einem dieser Fächer als Erweiterungsprüfung abzulegen. Die Fächer Evangelische Theologie und Russisch können an der Universität Freiburg nicht studiert werden. Die Künstlerische Prüfung in Bildender Kunst bzw. in Musik wird an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste bzw. an einer Staatlichen Musikhochschule abgelegt. Das Studium des wissenschaftlichen Beifaches wird mit der wissenschaftlichen Prüfung beendet. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sowie die Prüfungsanforderungen im wissenschaftlichen Beifach entsprechen den oben unter der Ü- berschrift Geographie als Erweiterungsfach angegebenen Anforderungen. Eine Prüfung mit Hauptfach- statt Beifachanforderungen wird auf Antrag genehmigt, falls auch die akademische Zwischenprüfung abgelegt wurde. Mit dem Bestehen der Beifachprüfung (1. Staatsexamen) hat der Bewerber die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht auf der Unter- und Mittelstufe des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Mit dem Bestehen der Hauptfachprüfung ist die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht auf allen Stufen des Gymnasiums in diesem Fach nachgewiesen. Das Betriebs- oder Sozialpraktikum Für Studierende ohne das Fach Sport Das Betriebs- oder Sozialpraktikum ist von denjenigen Studierenden mit einer Fächerkombination ohne das Fach Sport nachzuweisen, die ab 2006 zu dem jeweils im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt zugelassen werden wollen. Dieses Praktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wochen (Vollzeitbeschäftigung) haben und ist eigenverantwortlich zu organisieren. Der Zeitpunkt des Praktikums ist nicht festgelegt, so dass dieses bereits vor oder während des Studiums oder vor dem Vorbereitungsdienst absolviert werden kann. Für das Sozialpraktikum kommen als Praktikumsorte nur Einrichtungen in Frage, in denen die Arbeit mit Jugendlichen im Vordergrund steht, wie z.b. Freizeiteinrichtungen, Jugendämter, Heime etc.

22 Auf Antrag können folgende Leistungen als gleichwertig mit dem Betriebsoder Sozialpraktikum anerkannt werden: ein Praktikum, das dem Betriebs- und Sozialpraktikum entspricht und vor dem Studium absolviert wurde, eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Tätigkeit über eine längeren Zeitraum hinweg (mindestens insgesamt sechs Monate) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen Einrichtung. Zeiten des Wehr- und Zivildienstes, Au-Pair-Tätigkeiten oder Tätigkeiten als Fremdsprachenassistent/in können grundsätzlich nicht als gleichwertig anerkannt werden. Das Vereinspraktikum Für Studierende mit dem Fach Sport Studierende mit einer Fächerkombination, die das Fach Sport beinhaltet, müssen statt des Betriebs- und Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum im Umfang von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten absolvieren. In der Regel wird von einer ½-jährigen Tätigkeit bei einem Umfang von zwei Stunden pro Woche ausgegangen. Mit ungefähr fünf Stunden sollen die Verwaltungsarbeit des Vereins und dessen Struktur Inhalt des Praktikums sein. Das Praktikum kann durchgängig oder in zwei Abschnitten von jeweils drei Monaten Dauer abgeleistet werden. Es ist auch möglich, das Vereinspraktikum bis auf drei Monate zu verkürzen, wenn die geforderte Mindeststundenzahl eingehalten werden kann. Das Vereinspraktikum kann erlassen werden, wenn die/der Studierende die gültige Lizenz eines nebenberuflichen Übungsleiters/einer nebenberuflichen Übungsleiterin A oder F oder Trainerlizenzen der Fachverbände nachweist. Dann ist aber ein vom Verein bestätigter Nachweis erforderlich, dass die/der Lizenzinhaber/in eine Vereinsgruppe in dem geforderten Umfang betreut hat. Für die Ableistung des Vereinspraktikums kann ein beliebiger Sportverein frei gewählt werden. Das Vereinspraktikum ist bereits bei der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung nachzuweisen. Für weitere Fragen zum Betriebs-, Sozial- oder Vereinspraktikum steht Ihnen das für Ihren Vorbereitungsdienst zuständige Oberschulamt gerne zur Verfügung: Oberschulamt Stuttgart poststelle@osas.kv.bwl.de Tel.: 0711/ Oberschulamt Karlsruhe poststelle@osak.kv.bwl.de Tel.: 0721/926-0

23 Oberschulamt Freiburg Tel.: 0761/ Oberschulamt Tübingen Tel.: 07071/200-0 Der Vorbereitungsdienst Im Anschluss an das Studium, das mit der Wissenschaftlichen Prüfung abgeschlossen wird, ist ein Vorbereitungsdienst von 1 ½ Jahren zu absolvieren, der der schulpraktischen Ausbildung dient. Der 18-monatige Vorbereitungsdienst beginnt einmal jährlich im Januar. Wer den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland ableisten möchte, sollte sich rechtzeitig nach den dort gültigen Bestimmungen erkundigen. Es gilt z.zt. eine Regelung des Kultusministeriums, wonach die Frist, in der der Vorbereitungsdienst angetreten werden muss, vier Jahre beträgt. Wird diese Frist, die für jedes Fach direkt ab dem Ablegen des ersten Staatsexamens einzeln gerechnet wird, überschritten, so muss sich der Bewerber / die Bewerberin einem Kolloquium unterziehen. Die Promotion Maßgeblich ist die Promotionsordnung der Theologischen Fakultät. Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion in der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg ist ein abgeschlossenes theologisches Hochschulstudium. Dieses wird durch die Theologische Hauptprüfung (Kirchl. Examen), das Diplom und auch durch die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien in Katholischer Religionslehre als Hauptfach nachgewiesen. Die Dissertation muss ein Thema aus einer Disziplin der Katholischen Theologie mit gründlicher Kenntnis der Quellen und der Literatur behandeln, so dass sie wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und eine Förderung der theologischen Wissenschaft bedeutet. Die mündliche Prüfung besteht aus dem R i g o r o s u m, welches f ü n f Fächer aus dem Bereich der Katholischen Theologie umfasst. Die mündliche Prüfung dauert für jedes Fach 30 Minuten. Studienbegleitung für künftige Religionslehrer/innen Die Studienbegleitung richtet sich an Lehramtsstudierenden mit Haupt- oder Beifach Katholische Theologie. In einer verpflichtenden Einführungsveranstaltung und in verpflichtenden Orientierungsgesprächen durch den Stu-

24 dienmentor und durch einen geistlichen Mentor möchte die Erzdiözese die Studierenden auf dem Weg zum Beruf begleiten. Es geht dabei um persönliche, fachliche und geistliche Förderung und Reflexion im Blick auf den Beruf als Religionslehrer/in. Für die Beantragung der Missio Canonica am Ende des Studiums müssen die verbindlichen Gespräche in einem Studienbrief dokumentiert werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage: und in den aktuellen Semesterprogrammen der Studienbegleitung. Mentor für künftige Religionslehrer/innen- Wolfgang Weinzierl OStR Karl-Rahner-Haus Habsburgerstr Freiburg Studienbegleitung und Ausbildung zur Pastoralreferentin/zum Pastoralreferenten Die Studienbegleitung ist eine Einrichtung der Erzdiözese Freiburg und will das Gespräch und die Begegnung unter den Theologiestudierenden fördern und Gelegenheit zum Kontakt mit den Verantwortlichen für die Ausbildung zur Pastoralreferentin/zum Pastoralreferenten geben. Es geht hierbei vor allem um die Verbindung von Studium und persönlichem Glauben, sowie um die berufliche Orientierung. Zu diesem Zweck begleitet und unterstützt die Studienbegleitung Theologiestudierende, um gemeinsam mit ihnen die entscheidenden Fragen im Blick auf den pastoralen Dienst und die persönliche Eignung dafür zu klären. Im Rahmen der Studienbegleitung finden die in der Erzdiözese Freiburg vorgesehenen Ausbildungsveranstaltungen während der Studienphase (Studienwoche, Bewerberkreis usw.) im Hinblick auf den Beruf der Pastoralreferentin/des Pastoralreferenten statt. Im Anschluss an das Studium bietet die Diözese Freiburg eine dreijährige Ausbildung zur Pastoralreferentin / zum Pastoralreferenten an. Mentor und Ausbildungsleiter tragen gemeinsam die im Diözesanstatut vorgesehene Studienbegleitung, wobei der Mentor nicht zur Begutachtung der Bewerber/innen für den pastoralen Dienst herangezogen wird. Ausbildungsleiter Pascal Schmitt Karl-Rahner-Haus Habsburgerstr Freiburg pascal.schmitt@studienbgleitung-freiburg.de

25 Geistlicher Mentor Thorsten Becker Karl-Rahner-Haus Habsburgerstr Freiburg Tätigkeitsfelder und Berufschancen Der Staatsexamensstudiengang ist in erster Linie auf das Berufsziel "Lehramt an Gymnasien" ausgerichtet. Die Tätigkeit von Gymnasiallehrer/n/innen umfasst zwei Bereiche: die Arbeit in der Schule und die Arbeit zu Hause mit etwa gleichem Zeitaufwand. Im einzelnen lassen sich die Tätigkeiten folgendermaßen kennzeichnen: Planung und Organisation des Unterrichts wie z.b. Auswahl und Einsatz von Lehrbüchern, Lehrmitteln und Medien Vorbereitung bestimmter Unterrichtsformen Organisation des Stundenplans und der Stoffverteilungspläne Vorbereitung des Unterrichts wie z.b. Stoffauswahl und fachliche Beschäftigung mit den Lehrinhalten der jeweiligen Unterrichtseinheit Einfühlen in die jeweilige Klasse Durchführung des Unterrichts wie z.b. die Aktivität der Schüler/innen anregen Anleitung zum selbständigen Lernen und Arbeiten Hinführung zur Selbstverantwortung Kontrolle und Bewertung der Schülerleistung wie z.b. Heftkorrektur Beurteilung von Probearbeiten, Schulaufgaben, Klassenarbeiten Pädagogische Sonderfunktionen auf Schulebene: Die Verbindungslehrer/innen (von den Schülern und Schülerinnen gewählt) stehen für Anregungen zur Verfügung und vermitteln bei Konflikten zwischen Schülern/Schülerinnen und Lehrenden. Die Stufenbetreuer/innen regeln die besonderen Probleme der einzelnen Gymnasialstufen. Die Fachbetreuer/innen stehen wie die Abteilungsleiter/innen den Fachlehrer/n/innen und den Direktor/en/innen für methodisch-didaktische Fragen zur Verfügung und sorgen für Fortbildung und einheitliche Leistungsanforderungen in ihren Fächern.

26 Die Beratungslehrer/innen informieren die Schüler/Schülerinnen und Eltern über mögliche schulische Ausbildungswege, helfen bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten und arbeiten mit anderen Beratungsstellen zusammen. Eine Aufstiegsposition für besonders qualifizierte Lehrer und Lehrerinnen im Bereich der Schulverwaltung ist die des Direktors/der Direktorin, der/die bei voll ausgebauten Gymnasien den Rang eines Oberstudiendirektors oder einer Oberstudiendirektorin erhält. Im Bereich der Lehrerbildung führen Seminarleiter/innen und Fachleiter/innen (Seminarlehrende) die Studienreferendar/e/innen in die Theorie und Praxis des gymnasialen Lehramts ein. Einzelne Gymnasiallehrer/innen wirken als Referent/en/innen in der Lehrerfortbildung auf Landesebene oder für bestimmte Regionen mit. Berufsmöglichkeiten außerhalb der Schule: Leitung eines Internates oder Nachhilfeunternehmens Sachbearbeiter/in in einem Verlag, in Softwarehäusern und der Lehrmittelindustrie, bei Hörfunk und Fernsehen Bibliothekar/in und Archivar/in (hier wird die Promotion verlangt) Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in einem Forschungsinstitut Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit von Wirtschaftsunternehmen, öffentlichem Dienst und anderen Institutionen im Bereich des abgeschlossenen Fachstudiums Dozent/in in der Erwachsenenbildung im kommunalen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Bereich Buchhandel Beratungsinstitutionen Auswärtiges Amt Tätigkeiten außerhalb der Schule erfordern zusätzlich erworbene berufspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten. Für Lehrer/innen geisteswissenschaftlicher Fachrichtungen sind die Einstellungsaussichten auf dem außerschulischen Arbeitsmarkt begrenzt. Einführende Literatur Arbeitsgemeinschaft Studierende der Katholischen Theologie in Deutschland (Hg.) (2003): Studienführer Katholische Theologie in Deutschland. 3. Ausgabe. Bonn (Forum Hochschule und Kirche) Gutmann, Hans-Martin; Mette, Norbert (2000): Orientierung Theologie: was sie kann, was sie will. Reinbek bei Hamburg (Rowohlt) Henze, Barbara (Hg.): Studium der katholischen Theologie: eine thematische Einführung. Paderborn (Schöningh)

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