R U N D S C H R E I B E N. Anlagenbuchhaltung. Der Präsident. Prof., WM, SM, Tut FAK, WE, ZUV. Anlagenbuchhaltung. Inhaltsverzeichnis

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1 R U N D S C H R E I B E N Prof., WM, SM, Tut FAK, WE, ZUV Bearbeiter:: Fr. Lehmann, Fr. Mathis Schlagwort : Anlagenbuchhaltung Der Präsident Gruppe D Stellenzeichen / Telefon : Datum III A 22/ III A 12/ Dieses Rundschreiben ersetzt: Gr. D v.: Sept. 2001, , Anlagenbuchhaltung Inhaltsverzeichnis 1. Grundlegendes zur Anlagenbuchhaltung der TUB 1.1. Ziele der Anlagenbuchhaltung 1.2. TUB AfA-Tabelle / Abschreibung 2. Kurzüberblick über die nachfolgenden Regelungen 3. Wertgrenzen 3.1. Anschaffungskosten 3.2. Anschaffungskosten zwischen 150,01 und 410,- netto 3.3. Anschaffungskosten bis 410,- netto 3.4. Anschaffungskosten ab 410,01 netto 4. Verfahrensweise bei der Erfassung 4.1. Anlagen in Herstellung 4.2. Besonderheiten bei der Erfassung von Wirtschaftsgütern 4.3. Spenden, Schenkungen/Übereignungen 4.4 Altdatenerfassung 5. Kennzeichnung von anlagenbezogenen Wirtschaftsgütern 6. Abgabe, Aussonderung und Ausleihe von beweglichen Wirtschaftsgütern über 410,- netto 6.1. Abgabe TU-intern 6.2. Aussonderung 6.3. Ausleihe 7 Inventur 8. Ansprechpartner

2 2 1. Grundlegendes zur Anlagenbuchhaltung der TUB Mit der Einführung der Trennungsrechnung ab dem gewinnt die Anlagenbuchhaltung mehr an Bedeutung. Die Ziele und der Organisationsablauf der Anlagenbuchhaltung werden daher nochmals zusammenfassend näher erläutert. Die Anlagenbuchhaltung dient zur Erfassung und Bewertung von Wirtschaftsgütern, das sind: technische Anlagen und Maschinen, Fuhrparks sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen, deren Lebensdauer mehr als ein Jahr beträgt und deren Anschaffungskosten größer als 410,- netto sind Ziele der Anlagenbuchhaltung Erfassung der gebrauchsbedingten Abnutzung an Wirtschaftsgütern in Form von planmäßigen Abschreibungen (AfA), sowie die Verteilung der Abschreibungen auf die Abschreibungsdauer der Wirtschaftsgüter Nachweis über den Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens Bereitstellung der Abschreibungen für die Kostenrechnung Ermittlung des Reinvestitionsbedarfs des Anlagevermögens Berichtswesen 1.2. TUB AfA-Tabelle / Abschreibung Jedem anlagerelevantem Wirtschaftsgut ist eine vorgegebene Abschreibungsdauer zugeordnet. Diese finden Sie in der AfA-Tabelle der TUB, die sich nach dem DFG-Geräteschlüsselkatalog richtet. Zum erfolgt eine Anpassung an die vorgegebenen Abschreibungszeiträume der DFG. Die aktuellen Werte finden Sie auf der Internetseite des Servicebereichs Finanzen III A unter dem Direktzugriff Die Abschreibungen an der TUB erfolgen linear in jährlich gleichbleibenden Beträgen. Für die in der zentralen Anlagenbuchhaltung erfassten Wirtschaftsgüter werden die Abschreibungen, wie auch bisher, automatisch durch die Software der Anlagenbuchhaltung generiert. Eine Berechnung der Abschreibungswerte ist für diese Wirtschaftsgüter durch die einzelne Gebrauchsstelle auch weiterhin nicht erforderlich. Beispiel lineare Abschreibung Anschaffungskosten in Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr ff. Abschreibungsdauer Für dieses Wirtschaftsgut, im o.g. Beispiel, betragen zum Anschaffungszeitpunkt 0 die Anschaffungskosten ,-. Diese werden gleichbleibend über fünf Jahre, mit einem jährlichen Werteverfall von 2.000,- abgeschrieben. Im sechsten Jahr erfolgt keine Abschreibung mehr auf dieses Wirtschaftsgut. Der Restwert beträgt 0,-. Das Wirtschaftsgut bleibt weiterhin, bis es ausgesondert wird, Bestandteil des Inventarverzeichnisses und damit Eigentum der TUB.

3 2. Kurzüberblick über die nachfolgenden Regelungen 3 selbständig bewegliches Wirtschaftsgut mit einer Lebensdauer > 1 Jahr 150,- netto von 150,01 bis 410,- netto 410,01 netto Fundstelle in diesem Rundschreiben Kostenart beginnt mit 6xxxx 6xxxx 0xxxx 3. Aufnahme im Inventarverzeichnis der Gebrauchsstelle freigestellt, keine Erfassung nötig Pflicht: für die wirtschaftlich tätigen Bereiche ja, Daten aus der zentralen Anlagenbuchhaltung 3., 4., 7. Kennzeichnung/ Etikett verkleben freigestellt ja, Eigentum der TUB ja Eigentum der TUB und Inventar-Nummer 5., 7. Abschreibung sofort sofort entsprechend der Abschreibungsdauer in der AfA-Tabelle der TUB 1.2 Änderungsantrag an III A 12 / 22 nicht notwendig, da nicht zentral erfasst nicht notwendig, da nicht zentral erfasst ja 6.1 Aussonderungsantrag an III A 12 / 22 nicht notwendig, da nicht zentral erfasst nicht notwendig, da nicht zentral erfasst ja Wertgrenzen 3.1. Anschaffungskosten Definition Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Hierzu zählen im Einzelnen: Kaufpreis (Rechnungsbetrag) + Anschaffungsnebenkosten (Liefer- und Frachtkosten, Kosten für Montage, Einbau oder Anschluss) + Nachträgliche Anschaffungskosten (Erweiterungen, Anbauten)./. Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti, Boni) = Anschaffungskosten Die Umsatzsteuer gehört ebenfalls zu den Anschaffungskosten, es sei denn der Erwerber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (gilt nur für die wirtschaftlich tätigen Bereiche der TUB TG 97). Anschaffungsnebenkosten Anschaffungsnebenkosten sind die Kosten, die neben dem Kaufpreis noch zusätzlich für das erworbene Wirtschaftsgut anfallen (z.b. Provisionen, Beurkundung, Zölle, Frachten, Montage). Anschaffungsnebenkosten sind den Anschaffungskosten zuzurechnen, sofern sie dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können. Anschaffungsnebenkosten sind auch dann den Anschaffungskosten zuzurechnen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt geleistet und/oder mit einer separaten Rechnung bezahlt werden (typ. Bsp.: Zollrechnung, Einfuhrumsatzsteuer) Anschaffungskosten zwischen 150,01 und 410,- netto Entsprechend den neuen gesetzlichen Regelungen im Einkommenssteuerrecht, die zum in Kraft treten, sind von den wirtschaftlich tätigen Bereichen der TUB, die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Wert zwischen 150,01 und 410,- liegt, in einem separaten Verzeichnis zu führen. Soweit vorhanden können dazu die Gerätelisten in den Projektakten genutzt / herangezogen werden.

4 Anschaffungskosten bis 410,- netto Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 410,- netto nicht übersteigen, werden im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr sofort als Betriebsausgaben (Sofortaufwand) erfasst. Zu erfassen sind diese Wirtschaftgüter mit einer mit Sechs beginnenden Kostenart Anschaffungskosten ab 410,01 netto Anlagenrelevante Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über 410,- netto betragen, sind wie bisher mit einer Null beginnenden Kostenart zu kontieren. 4. Verfahrensweise bei der Erfassung Die Erfassung der beweglichen anlagenbezogenen Wirtschaftsgüter mit einem Wert von mehr als 410,- netto und einer Lebensdauer von mehr als einem Jahr erfolgt bei der Rechnungsanweisung zentral durch den Servicebereich Finanzen. Eine Inventarnummer wird automatisch durch das Erfassungssystem der Anlagenbuchhaltung vergeben. Es ist darauf zu achten, dass aus den Zahlungsunterlagen alle erforderlichen Angaben für die korrekte Erfassung in der Anlagenbuchhaltung ersichtlich sind (Bitte markieren!), die da wären: - Bezeichnung der Gebrauchsstelle (= Kostenstelle des Nutzers), - Bezeichnung des Wirtschaftsgutes, - Seriennummer oder Typnummer mit Fabrikatsangabe für jedes einzelne selbständig nutzbare Wirtschaftsgut, - Zeitpunkt des Zugangs, - Menge/Anzahl, - Summe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Erfassung der Daten, für Wirtschaftsgüter ab 410,- netto, in der zentralen Anlagenbuchhaltung wirken sich in den Daten aus, die den einzelnen Gebrauchsstellen unterstützend, durch den Servicebereich Finanzen, zur Verfügung gestellt werden. Je genauer die erforderlichen Daten, von den einzelnen Gebrauchsstellen mit den Rechnungsunterlagen, für die Erfassung mit angegeben werden, umso genauer sind die bereitgestellten Daten für die Gebrauchsstellen. Sie können auch gerne den Bogen zur Inventarerfassung nutzen und den Rechnungsunterlagen beifügen. Das Formular finden Sie in der Anlage Nr. 1 zu diesem Rundschreiben, sowie auf der Internetseite des Servicebereichs Finanzen III A unter Infos und Downloads / Formulare, Direktzugang Die Bezahlung des Wirtschaftsgutes erfolgt grundsätzlich immer aus einer Finanzierungsquelle (ein Projektkonto bzw. eine Kostenstelle). Erfolgt eine Kostenbeteiligung an einem Wirtschaftsgut durch andere Kostenstellen, so ist der entsprechende Betrag nach den bekannten Regeln umzubuchen und mit einer mit Neun beginnenden Kostenart zu kontieren. Eine Erfassung der Kostenbeteiligung erfolgt in der Anlagenbuchhaltung nicht Anlagen in Herstellung Bei Anlagen, die erst nach dem Zusammenbau von mehreren Einzelteilen ein eigenständiges bewegliches Wirtschaftsgut mit einem Anschaffungs- bzw. Herstellungswert von mehr als 410,- netto darstellen, ist es grundsätzlich erforderlich in der Gebrauchsstelle eine geeignete Auflistung der Einzelteile bzw. der Einzel-/ Teilrechnungen zu führen, z.b. in Form einer Excel-Tabelle. Sofern mehrere Positionen aus einer einzelnen Rechnung zusammen gehören, sind die Zugehörigkeiten zu dem jeweiligen Wirtschaftsgut kenntlich zu machen.

5 5 Bereits vor der Auslösung der ersten Bestellung ist an III B eine Kopie der Finanzierungsübersicht über die wahrscheinlichen Gesamtkosten (X) des Wirtschaftsgutes zu übersenden, mit der Bitte den Betrag X bei dem Kapitel/Titel/Kostenstelle bzw. Projektnummer/ Nuller -Kostenart festzulegen. Alle zu dem Wirtschaftsgut eingehenden Rechnungen, sind auf den Auszahlungsanordnungen mit den gleichen Kontenangaben (Kap./Titel/Projektnr. bzw. Kostenstelle/ Nuller -Kostenart) zu kontieren. Des Weiteren ist die Festlegungsnummer auf der jeweiligen Auszahlungsanordnung zu vermerken. Die bereits erfolgte Festlegung über die Gesamtkosten des Wirtschaftsgutes wird jeweils um die einzelne zur Zahlung fällige Rechnung reduziert. Mit der letzten Rechnung zu dem Wirtschaftsgut bzw. mit dessen Inbetriebnahme erfolgt erst die Aktivierung der Anlage in der Anlagenbuchhaltung. Mit der Schlussrechnung ist auf der Auszahlungsanordnung, an der dafür vorgesehenen Stelle, zu vermerken, dass die Festlegung erledigt ist Besonderheiten bei der Erfassung von Wirtschaftsgütern Bei Sammelbestellungen müssen alle einzelnen Wirtschaftsgüter mit einem Beschaffungswert von über 410,- netto einzeln erfasst werden. Beispiel: Bei einer Rechnung für drei Beamer mit einem jeweiligen Einzelwert von 1.000,- netto, müssen alle drei Beamer getrennt voneinander erfasst werden, da sie jeweils ein eigenständiges bewegliches Wirtschaftsgut darstellen. Bei gleichartigen Wirtschaftsgütern (Typ, Bezeichnung, Preis und Lieferfirma) ist darauf zu achten, dass entsprechend den Ausführungen zu dem Punkt 4. Verfahrensweise bei der Erfassung, alle notwendigen Angaben aus den Zahlungsunterlagen ersichtlich bzw. gesondert auf der Rechnung vermerkt sind. Bei Computern und Zubehör werden folgende Teile getrennt voneinander erfasst, sofern diese im Einzelnen einen Beschaffungswert von 410,- netto überschreiten: a) PC (Zentraleinheit inkl. Betriebssystem), b) Monitor, c) Drucker, d) Sonderzubehör, sofern nicht im PC eingebaut. Bei Computern und Zubehör (inkl. Betriebssystem), die als Konfiguration gekauft wurden und nur der Gesamtpreis auf der Rechnung ausgewiesen ist, erfolgt die Erfassung als Einheit. Bei Beschaffungen von Software (ohne Rechner) ist jedes einzelne Softwarepaket mit einem Anschaffungswert von mehr als 410,- netto und einer Lebensdauer von mehr als einem Jahr zu erfassen. Die jeweiligen Registriernummern sind auf den Zahlungsunterlagen anzugeben Spenden, Schenkungen/Übereignungen Um die Inventarübersicht zu komplettieren, müssen Wirtschaftsgüter die gespendet oder übereignet wurden, in der zentralen Anlagenbuchhaltung mit aufgenommen werden. Da die Kosten bereits anderweitig erfasst wurden (z.b. Spender, Übereigner), erfolgt keine Abschreibung mehr auf diese Wirtschaftsgüter an der TUB. Dies betrifft auch die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) übereigneten Wirtschaftsgüter Altdatenerfassung In der Anlagenbuchhaltung sind alle Wirtschaftsgüter ab 410,- netto ab dem erfasst. Für alle davor beschafften Wirtschaftsgüter behalten die Inventarlisten in den Gebrauchsstellen weiterhin ihre Gültigkeit. Im Zusammenhang mit einer Prüfung der Werkstätten durch den Rechnungshof von Berlin wurde festgestellt, dass an das Verfahren für die vor 2002 angeschafften Wirtschaftsgüter erinnert werden muss. Das Führen der Inventarverzeichnisse liegt in der Verantwortung der Gebrauchsstellen. Der Begriff Gebrauchsstelle wird in Anlehnung an das Verfahren vor dem wie folgt definiert: Die Verantwortung für die Gebrauchsstellen a) innerhalb der zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) obliegt den zuständigen Abteilungsleitern/Referatsleitern; für die übrigen nicht abteilungsgebundenen Einrichtungen der ZUV den jeweiligen Leitern; b) bei den wissenschaftlichen Einrichtungen den geschäftsführenden Direktoren; für die übrigen keiner wissenschaftlichen Einrichtung zugeordneten Organisationseinheit deren jeweiligen Leitern;

6 6 c) bei den zentralen und sonstigen Einrichtungen den jeweiligen geschäftsführenden Leitern. Ein vollständiges Inventarverzeichnis einer Gebrauchsstelle besteht daher aus den Unterlagen vor dem und den jährlich versendeten Daten durch den Servicebereich Finanzen. Eine Nacherfassung für Wirtschaftsgüter vor dem erfolgt nicht. 5. Kennzeichnung von Wirtschaftsgütern Eine Kennzeichnung unterhalb der Betragsgrenze von 150,- netto ist freigestellt. Bewegliche Wirtschaftsgüter der TUB mit einem Wert von mehr als 150,- netto bis 410,- netto sind von der Gebrauchsstelle mit einem geeigneten Etikett als Eigentum der TUB zu kennzeichnen, z.b.: Eigentum der TU Berlin Bewegliche Wirtschaftsgüter der TUB mit einem Wert von mehr als 410,- netto sind mit dem aktuell an der TUB gültigen selbstklebenden Etikett zu kennzeichnen. Dieses ist im Sachgebiet III A 12 / 22 erhältlich. Eigentum der TU Berlin Inventar Nr.: III A Wir haben die Anregungen aus den Fakultäten aufgegriffen und prüfen zurzeit, die Anschaffung von neuen abriebfesten mit Barcodes ausgestatteten Etiketten, die zu gegebener Zeit die bisherige Variante ersetzen werden. Um die Inventuren zu erleichtern wird angeregt, die Etiketten, entsprechend dem beigefügten Klebevorschlag, einheitlich zu verkleben. Näheres hierzu finden Sie in dem Klebevorschlag in der Anlage Nr. 2 zu diesem Rundschreiben. Bei der Kennzeichnung von aus Drittmitteln beschafften Wirtschaftsgütern sind die jeweiligen Drittmittelgeberbestimmungen zu beachten. Diese sind beim Referat V FOR, bei dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter, zu erfragen. 6. Abgabe, Aussonderung und Ausleihe von beweglichen Wirtschaftsgütern über 410,- netto Sofern noch gebrauchsfähige den Sicherheitsstandards entsprechende Wirtschaftsgüter an Dritte außerhalb der TUB abgegeben werden sollen, sind diese vorher TU-intern anzubieten. Dazu ist an das Sachgebiet III A 12 / 22 eine (anlagenbuchhaltung@finanzmanagement.tu-berlin.de) mit allen dienlichen Angaben zu diesem Wirtschaftsgut zu senden. Unter Fristsetzung erfolgt dann die TU-interne Bekanntgabe per -Verteiler. Sofern sich nach Ablauf der Frist kein Interessent findet, ist ein Aussonderungsantrag zu stellen (s.a. Punkt 6.2.). Bei der Aussonderung von Wirtschaftsgütern aus der Titelgruppe (TG) 97 sind die steuerlichen Regelungen zu beachten Abgabe TU-intern Die Abgabe von Wirtschaftsgütern an eine andere Kostenstelle der TUB, bedarf keiner Zustimmung durch den Servicebereich Finanzen III A, ist jedoch von der abgebenden Kostenstelle schriftlich mit dem Änderungsantrag, per Fax oder (anlagenbuchhaltung@finanzmanagement.tu-berlin.de) dem Sachgebiet III A 12 / 22 mitzuteilen. Sollte diese Anzeige unterbleiben trägt die abgebende Kostenstelle weiterhin die Abschreibungskosten für dieses Wirtschaftsgut. Das Formular Änderungsantrag finden Sie in der Anlage Nr. 3 zu diesem Rundschreiben, sowie auf der Internetseite des Servicebereichs Finanzen III A unter Infos und Downloads / Formulare, Direktzugang

7 Aussonderung Die Abgabe von Wirtschaftsgütern an Dritte außerhalb der TUB oder die Aussonderung von Wirtschaftsgütern bedarf generell der vorherigen Zustimmung des Sachgebiets III A 12 / 22. Unter Verwendung des Formulars Aussonderungsantrag ist die Aussonderung bei dem Sachgebiet III A 12 / 22 zu beantragen. Das Formular Aussonderungsantrag finden Sie in der Anlage Nr. 4 zu diesem Rundschreiben, sowie auf der Internetseite des Servicebereichs Finanzen III A unter Infos und Downloads / Formulare, Direktzugang Für die Aussonderung von Büchern gelten die Bestimmungen der UB. Sofern Wirtschaftsgüter ausgesondert sind und nicht an Dritte außerhalb der TUB verkauft werden können, sind diese entsprechend den Regelungen zur Abfallentsorgung des Servicebereichs SDU fachgerecht zu entsorgen. Bei Verlusten jeglicher Art ist ein Aussonderungsantrag zu stellen Ausleihe Die Ausleihe von Wirtschaftsgütern an Stellen außerhalb der TUB ist auf das dienstlich notwendige Maß zu beschränken und im Inventarverzeichnis der Gebrauchsstelle zu vermerken. 7. Inventur Mindestens einmal in drei Jahren ist durch die einzelne Gebrauchsstelle der TUB ein Abgleich der vorhandenen Wirtschaftsgüter (Ist-Bestand) mit dem Inventarverzeichnis (Sollbestand) zu gewährleisten. Die erforderlichen Daten aus der zentralen Anlagenbuchhaltung werden dafür unterstützend einmal jährlich von dem Servicebereich Finanzen per den Fakultätsverwaltungen, den Abteilungen der zentralen Universitätsverwaltung und den Zentraleinrichtungen, zur Verfügung gestellt. Dort ist, wie bisher, zu gewährleisten, dass diese den einzelnen Gebrauchsstellen zur Verfügung gestellt werden. Abweichungen und Ergänzungen sind farblich kenntlich zu machen bzw. zu ergänzen und per (anlagenbuchhaltung@finanzmanagement.tu-berlin.de) dem Sachgebiet III A 12 / 22 mitzuteilen. Um das Auffinden der Etiketten bei einer Inventur sicherzustellen ist eine einheitliche Verfahrensweise beim Verkleben der Etiketten sinnvoll, s.a. Pkt Ansprechpartner In erster Linie dürften dies in den Fakultätsverwaltungen und Zentraleinrichtungen die für den Haushalt zuständigen Mitarbeiter sein, es sei denn, es wurde durch den Leiter der Einrichtung jemand anderes bestimmt. Darüber hinaus stehen Ihnen bei Fragen die Mitarbeiter des Servicebereichs Finanzen zur Verfügung Direktzugang In diesem Zusammenhang und zur Förderung der konstruktiven Zusammenarbeit können die Leiter dem Sachgebiet III A 12 / 22 die für diese Angelegenheiten zuständigen Personen nebst Kontaktdaten gerne mitteilen. Im Auftrag Borchert -Vertreter der Kanzlerin- Begl. Anlage Nr. 1 Bogen zur Inventarerfassung Anlage Nr. 2 Vorschlag für das Verkleben von Etiketten Anlage Nr. 3 Änderungsantrag Anlage Nr. 4 Aussonderungsantrag

8 Anlage-Nr. 1 Stempel der Einrichtung Bogen zur Inventarerfassung Datum der Inbetriebnahme: Kostenstelle: Projekt-Nr.: Wirtschaftsgut Nr. 1 Bezeichnung: Seriennummer/Typnummer mit Fabrikatsangabe: ggf. abweichende KOA zur HIS-MBS Buchung: Anschaffungskosten: Netto Ust. Summe: Kaufpreis: Anschaffungsnebenkosten: (Porto-/Transport-/Montagekosten usw.) Nachträgliche Anschaffungskosten: (Zoll z.b.) Anschaffungspreisminderungen: (Rabatte, Skonti, Boni) Anschaffungskosten: Wirtschaftsgut Nr. 2 Bezeichnung: Seriennummer/Typnummer mit Fabrikatsangabe: ggf. abweichende KOA zur HIS-MBS Buchung: Anschaffungskosten: Netto Ust. Summe: Kaufpreis: Anschaffungsnebenkosten: (Porto-/Transport-/Montagekosten usw.) Nachträgliche Anschaffungskosten: (Zoll z.b.) Anschaffungspreisminderungen: (Rabatte, Skonti, Boni) Anschaffungskosten: Datum / Unterschrift Für weitere Wirtschaftsgüter bitte Vorlage kopieren.

9 Anlage Nr. 2 Vorschlag für das Verkleben der Etiketten für die in der Anlagenbuchhaltung erfassten Wirtschaftsgüter Das zu klebende Etikett dient gem. dem Rundschreiben zur Anlagenbuchhaltung vom Dezember 2009 der eindeutigen Identifizierung eines Wirtschaftsgutes und kennzeichnet dieses als Eigentum der Technischen Universität Berlin. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Etikett sichtbar und bei vergleichbaren Gegenständen möglichst immer an der gleichen Stelle angebracht wird. Dies erleichtert die regelmäßige Inventur. Ersatzetiketten können beim Sachgebiet III A 12 / III A 22 bestellt werden. Anbringung der Etiketten: Bringen Sie Etiketten niemals auf einer Außenseite von Möbeln/Geräten an, die durch Verstellung und/ oder Neugruppierung verdeckt werden können! Mobiliar: Schränke mit Drehtüren linke Tür, Innenseite oben Schränke mit Schiebetüren linke Innenseite oben offene Schränke/Regale linke Innenseite oben Tische linkes vorderes Bein innen runde Tische Mittelfuß IuK-Geräte und Software: PC, Monitor, Drucker, Scanner linke Außenseite Notebooks, Palmtops Unterseite Software auf gesondertes Blatt kleben und bei den Lizenz-/Gewährleistungsunterlagen abheften Technische Geräte: Technische Geräte/Anlagen Nähe Ein/Aus-Schalter Sonstiges / Kleingräte: Fahrzeuge auf gesondertes Blatt kleben und bei den dezentral geführten Fahrzeugpapieren abheften Kleingeräte (z.b. Handys) sofern ohne Bedienungseinschränkungen möglichst am Wirtschaftsgut, sonst auf einem gesonderten Blatt bei den Beschaffungs-/ Gewährleistungsunterlagen

10 Anlage Nr. 3 Änderungsantrag (Stempel der Einrichtung / Ansprechpartner / App.-Nr./ Fax-Nr.) für universitätseigene bewegliche Sachen TU- Berlin Servicebereich Finanzen III A 12 / 22 Gerät Nr. Bezeichnung des Gerätes Inventar-Nr. Serien-Nr. Anschaffungskosten in EUR Anschaffungsjahr/ Rechnungsdatum Lieferant Standortwechsel des Inventars abgebende Kostenstelle annehmende Kostenstelle Bemerkungen Abgangs-/Empfangsbescheinigung: abgebende Kostenstelle: (Datum / Unterschrift des/der Kostenstellenverantwortlichen) annehmende Kostenstelle: (Datum / Unterschrift des/der Kostenstellenverantwortlichen) TUB, III A /2

11 Anlage Nr. 4 Aussonderungsantrag (Stempel der Einrichtung / Ansprechpartner / App.-Nr./ Fax-Nr.) von universitätseigenen beweglichen Sachen TU- Berlin Servicebereich Finanzen III A 12 / 22 Gerät ist nicht mehr nutzbar und gebrauchsfähiges Gerät innerhalb der TUB angeboten Weiterer Einsatz ist in anderen Einrichtungen mögl., z.b. Berliner Schulen Gerät Nr. Bezeichnung des Gerätes Inventar-Nr. Serien-Nr. Anschaffungskosten in EUR Anschaffungsjahr/ Rechnungsdatum Lieferant dient vor Ort als Ersatzteillager wird ordnungsgemäß verschrottet* ja nein ja nein Bemerkungen (z.b.: Diebstahl, Verkauf, Verlust, usw.) 1!!!!!! 2!!!!!! 3!!!!!! 4!!!!!! 5!!!!!! Aussonderung des Inventars der Kostenstelle: Aufgestellt: (Datum / Unterschrift des/der Sachbearbeiters/in) Zugestimmt: (Datum / Unterschrift des/der Kostenstellenverantwortlichen) Genehmigt: (Datum / Unterschrift III A 12/ 22) * s. hierzu: Rdschr. Gr. D, v. 12/2009, "Anlagenbuchhaltung" i.v.m. mit den gütigen Regelungen zur Abfallentsorgung des Servicebereichs SDU TUB, III A /1

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