Reise-Krankenversicherung für Reisen nach Deutschland bis zu einem Jahr

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1 freu mich einfach nur, hier zu sein gleich meinen Freunden zeigen Myléne D., Studentin Gültig für den Abschluss bis Reise-Krankenversicherung für Reisen nach Deutschland bis zu einem Jahr Das Wichtigste ist Ihre Gesundheit.

2 Reise-Krankenversicherung world Der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Herzlich willkommen in Deutschland! Ob Sie geschäftlich oder privat nach Deutschland reisen ein längerer Auslandsaufenthalt hält viele neue Erfahrungen für Sie bereit. Hoffentlich gehört ein Unfall oder eine Erkrankung nicht dazu. Was aber, wenn doch? Mit der Reise-Krankenversicherung world vom Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. sichern Sie sich umfassende Leistungen bei Notfällen in Deutschland. Ihr Versicherungsschutz: Bei allen Aufenthalten in Deutschland bis zu einer Dauer von einem Jahr Ambulante ärztliche Behandlung (inklusive Arznei-, Verband-, Heil- und unfallbedingte Hilfsmittel) Stationäre Behandlung im Krankenhaus in Deutschland in der allgemeinen Pfl egeklasse Einschließlich Transport zum Krankenhaus oder Notarzt Schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport. Sofern erforderlich auch für eine Begleitperson bis 1.500, Euro. Im schlimmsten Fall: Übernahme von Überführungskosten oder Bestattungen am Sterbeort bis , Euro Die Selbstbeteiligung beträgt nur 20, Euro je Versicherungsfall Es gelten die vollständigen Tarif- und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (siehe Seite 23 und folgende). 2

3 Travel Health Insurance world Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. wishes you a pleasant stay. Welcome to Germany! Whether you are travelling to Germany on business or for pleasure a relatively long stay in another country involves many new experiences. We hope that these do not include an accident or sudden illness. But what should you do if this happens? The Travel Health Insurance world from Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. offers comprehensive benefi ts in an emergency in Germany. Your insurance cover: for all stays in Germany for periods up to one year out-patient medical treatment (including pharmaceutical products, dressings and bandages, remedies and accident-related medical devices) in-patient treatment in hospital in Germany in the general care class including transport to the hospital or to the emergency doctor pain-relieving dental treatments, simple fi llings and repairs of existing dentures medically warranted and justifi able return transport if necessary also for one accompanying person up to 1,500 euros in the worst case: assumption of the costs of repatriation or burial at the place of death up to 10,000 euros your own contribution (excess) is only 20 euros per claim The complete Tariff and General Insurance Conditions apply (see page 23 onwards). 3

4 Produktinformationsblatt Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz. Diese Information ist jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Bei dem gewünschten Versicherungsschutz handelt es sich um eine Krankenversicherung für vorübergehende private oder dienstliche Aufen t - halte in der Bundesrepublik Deutschland bis zu einer Dauer von max. 12 Monaten. 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? Es besteht Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Bei einem eintretenden Versicherungsfall ersetzt der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. Kosten für Heilbehandlungen und erbringt sonstige vereinbarte Leistungen. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für absehbare oder geplante Behandlungen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in den 1 und 5 auf den Seiten 24 und Wie hoch ist Ihre Prämie, wann müssen Sie diese bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Dauer des Aufenthaltes und dem Alter der zu versichernden Person. Prämien je Tag und Person für die Reise-Krankenversicherung Tarif world 0 55 Jahre Jahre Tag 1,50 3, Tag 2, 4, Die Mindestprämie beträgt 10, Euro je Person und Abschluss. Die Prämie ist eine Einmalprämie und ist spätestens 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an den Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G. zu überweisen (s. auch Seite 12). Der Versicherungsschutz kann frühestens mit dem Tag der Prämienzahlung beginnen. Rückwirkender Versicherungsschutz ist nicht möglich. Ist die einmalige oder erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in 8 der AVB auf Seite 26 und in 37 des Versicherungsvertragsgesetzes auf Seite 27. 4

5 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Es sind z. B. auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle vom Ver - sich erungsschutz ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in den AVB in 5 auf Seite Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Überweisen Sie spätestens 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die vollständige Prämie auf das genannte Konto. Ansonsten kommt der Versicherungsvertrag nicht zustande. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf den Seiten 12 bis Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Die versicherten Personen haben z. B. nach Möglichkeit für eine Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. Wird diese oder eine andere Obliegenheit verletzt, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in den AVB in den 9, 10 und 11 auf Seite Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Vertrages, nicht vor Zahlung der Prämie und nicht vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Der Versicherungsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle z. B. mit dem vereinbarten Zeitpunkt oder mit der Beendigung des Auslandsaufenthaltes, jedoch spätestens nach 12 Monaten. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählungen nicht abschließend sind. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in den AVB in den 2 und 7 auf den Seiten Seiten 24 und 25/ Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Der Vertrag endet automatisch zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Eine vorzeitige Beendigung ist mit entsprechendem Nachweis bei einem vorzeiti gen Ende des Auslandsaufenthaltes möglich. Bitte richten Sie Ihre Ansprüche zur Rückerstattung zu viel gezahlter Prämien innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Rückkehr an uns. Rückerstattungen unter einem Betrag von 10, EUR erfolgen nicht. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in den AVB in 7 auf Seite 26/27. 5

6 Product Information Sheet not final and conclu sive. The complete content of your contract results from your application for insurance and the attached insurance conditions. Therefore please read the entire contract conditions carefully What kind of insurance are we offering you? The insurance cover requested is a health insurance for temporary private or work stays in the Federal Republic of Germany up to a maximum duration of 12 months. 2. What risks are insured? What risks are not insured? Insurance cover exists for illnesses, accidents and other events stated in the contract. If an event insured against occurs, Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. will reimburse the costs of therapeutic treatments and other agreed benefi ts. Insurance cover does not exist, for instance, for foreseeable or planned treatment. You can read more about this subject in the General Conditions of Insurance, Articles 1 and 5 on pages 24 and How high is your premium? When do you have to pay? And what happens if you do not pay or only pay late? The level of the premium depends on the duration of stay and the age of the persons to be insured. Premiums day and person for the travel health insurance Tariff world 0 55 years years day 1,50 3, day 2, 4, The minimum premium is 10, Euro per person and contract. The premium is a one-off premium and payment must be transferred to Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G. at the latest 14 days after entering the Federal Republic of Germany (see also page 14). The insurance cover can begin at the earliest on the day the premium is paid. Cover cannot be provided retroactively. If the first or one-off premium has not been paid at the time of occurrence of the event insured against, we are not obliged to pay benefits, unless you are not responsible for the non-payment. You can read more about this in Article 8 of the General Conditions of Insurance on page 26 and in Article 37 of the Law on Insurance Con tracts on page 27.

7 4. What benefits are excluded? For example illnesses and accidents based on deliberate intent are excluded from the insurance cover. Please note that this list is not fi nal and absolute. You can read more about this in the General Conditions of Insurance, Article 5 on page What obligations do you have to observe when entering into the contract and what consequences can infringements of these obligations have? You must transfer the complete premium to the said account no later than 14 days after entering the Federal Republic of Germany. Other wise the insurance contract cannot materialise. You can read more about this on pages 12 to What obligations do you have if an event insured against occurs, and what consequences can infringements of these obligations have? The insured persons must for example mitigate the loss as far as possible and omit all actions that impede recovery. If this or any other obligation is infringed, the insurance cover is jeopardised. Please note that this list is not fi nal and absolute. You can read more about this in the General Conditions of Insurance, Articles 9, 10 and 11 on page When does your insurance cover begin and end? The insurance cover begins at the agreed time (commencement of insurance), but not prior to concluding the contract, not prior to pay ment of the premium and not prior to starting your stay abroad. The insurance cover ends for pending events insured against too e.g. at the agreed time or on completion of the stay abroad, however at the latest after 12 months. Please note that these lists are not fi nal and absolute. You can read more about this in the General Conditions of Insurance, Articles 2 and 7 on pages pages 24 and 25/ How can you end your contract? The contract ends automatically at the agreed time. You can terminate the contract prematurely by furnishing appropriate evidence that your stay abroad has ended prematurely. Please address to us your claim for reimbursement of overpaid premiums within two weeks after your return. There will be no reimbursement of an amount lower than 10, EUR. You can read more about this in the General Conditions of Insurance, Article 7 on page page 26/27. 7

8 8 Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. Allgemeine Versicherungsinformationen Name, Anschrift, Rechtsform und Sitz des Unternehmens Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. Neue Rabenstr , DE Hamburg Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Internet: Sitz: Hamburg USt.-IdNr.: DE Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 4673 Ein Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Der Verein betreibt die Krankenversicherung jeder Art einschließlich der Pfl egepfl icht versicherung für die Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und im Nebenbetrieb auch für Nichtmitglieder gegen feste Prämie bis zu einem Zehntel der gesamten Beitragseinnahme sowie die Mit- und Rückversicherung gleicher Art. Der Verein kann Zweigniederlassungen errichten, andere Bestände übernehmen, die Geschäfte anderer Krankenversicherungsunternehmen fortführen und sich an anderen Wirtschaftsunternehmen beteiligen sowie Versicherungs-, Bauspar- und Investmentverträge vermitteln. Laufzeit des Vertrages Der Versicherungsvertrag gilt ab Versicherungsbeginn für die vereinbarte Dauer, maximal für 12 Monate. Vertragsgrundlagen Für diesen Versicherungsvertrag gelten die Tarif- und Versicherungsbedingungen Tarif world auf den Seiten 23 26, die Ausführungen in diesem Prospekt sowie ggf. sonstige schriftliche Vereinbarungen. Anwendbares Recht und Vertragssprache Für Ihren Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Beschwerdestelle/Aufsichtsbehörde Der Vermittler Ihr Berater und die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe SIGNAL IDUNA werden Sie umfassend und kompetent beraten. Sollte es dennoch im Einzelfall zu Meinungsverschiedenheiten kommen, können Sie den Kundenservice der Hauptverwaltung Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. unter der Rufnummer +49 (0) anrufen oder Sie schreiben an Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. Auslandsreise-Krankenversicherung kvag DE Hamburg Darüber hinaus können Sie sich auch an den Ombudsmann Private Kranken- und Pfl egeversicherung Postfach , DE Berlin wenden, sofern nicht bereits bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder bei Gericht eine Klärung herbeigeführt wird/wurde. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt davon unberührt.

9 Bei Beschwerden können Sie sich auch direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, DE Bonn n.de, Internet: n.de Sicherungsfonds Aufgaben und Befugnisse des Sicherungsfonds für die private Krankenversicherung wurden übertragen an die Medicator AG, Gustav-Heinemann-Ufer 74c, DE Köln. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt erst zustande mit der Zahlung der geschuldeten Prämie und wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang in Textform widerrufen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Zahlung der geschuldeten Prämie und nicht vor Beginn des Auslands aufenthaltes. Der Abschluss des Ver sicherungsvertrages muss spätestens 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt mit Zahlungseingang der geschuldeten Prämie beim Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. und wenn Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den 1 und 4 der VVG-Informationspfl ichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht besteht allerdings nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Der Widerruf ist zu richten an: Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G., DE Hamburg. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: +49 (0) Bei einem Widerruf per ist der Widerruf an folgende -Adresse zu richten: Christine.Petermann@Signal-Iduna.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der entsprechenden Tagesprämie, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe der zu zahlenden Prämie entnehmen Sie dem Prospekt. Die Erstattung zurückzuzahlender Prämie erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerspruchsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. Ich stimme gem. 9 VVG zu, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist jedoch nicht vor dem vertraglich vereinbarten Termin beginnt. 9

10 Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. General information about your insurance Name, address, legal form and registered office of the enterprise Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. Neue Rabenstr , DE Hamburg Telephone: +49 (0) Telefax: +49 (0) Internet: Registered offi ce: Hamburg VAT.ID No.: DE Registry of Companies: Local Court Hamburg HRB 4673 Bases of the contract The Tariff and Insurance Conditions of Tariff world on pages 23 26, the statements in this brochure and any other written agreements apply for the insurance. Law applicable and language of the contract The law of the Federal Republic of Germany applies for your contract. The contract language is German. Complaints/Supervisory authority The broker your advisor and the staff of the SIGNAL IDUNA Group will advise you comprehensi vely and competently. If despite this differences of opinion arise from case to case, you can telephone the Customer Service Department at the head offi ce of Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. at +49 (0) , or write to 10 A member of the SIGNAL IDUNA Group Principal business activity of the insurer The association operates health insurance of all kinds including mandatory nursing care insurance for its members in accordance with the principle of mutual insurance and as a side operation also for non-members against a fi xed premium of up to one tenth of total premium revenues as well as coinsurance and reinsurance of the same kind. The association can establish branches, take over other business in force, continue the business of other health insurance enterprises and participate in other commercial enterprises as well as brokering insurance, savings contracts with building societies and investmen contracts. Term of the contract The insurance contract runs from the commencement of insurance for the agreed period, as a maximum for 12 months. Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. Auslandsreise-Krankenversicherung kvag DE Hamburg You can also contact the ombudsman for private health and nursing care insurance, Ombudsmann Private Kranken- und Pfl egeversicherung Postfach , DE Berlin provided that the case has not been/is not being clarifi ed already at the German Financial Supervisory Authority (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) or a court of law. This does not affect your option to take legal action.

11 In the event of complaints you can also contact the responsible supervisory authority directly: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108, DE Bonn n.de, Internet: n.de Guarantee fund The tasks, powers and authorities of the guarantee fund for private health insurance have been transferred to Medicator AG, Gustav-Heinemann-Ufer 74c, DE Cologne. Materialisation of the contract The contract only materialises on payment of the premium owed and if you do not fi le a written objection within 14 days after receipt of payment. The insurance cover commences at the agreed time (commencement of insurance), but not prior to payment of the premium owed and not prior to the period of stay abroad. The insurance contract must be concluded at the latest 14 days after entry into the Federal Republic of Germany. Right of revocation You can revoke your declaration of contract within 14 days, without stating reasons, in text form (e.g. by letter, fax, ). The period commences with receipt by Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. of payment of the premium owed and when you receive the provisions of contract including the General Conditions of Insur ance and the contract information in accordance with Article 7 Section 1 and 2 of the Law on Insur ance Contracts (VVG) and in connection with Articles 1 and 4 of the VVG Regulations on the Infor mation Duties and have received all these instructions in text form. It is suffi cient to dispatch the revocation in due time. However, the right of revocation does not exist for contracts with a duration of less than one month.the revocation must be addressed to: Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G., DE Hamburg. In the event of revocation per telefax, the revocation must be faxed to the following number: +49 (0) In the event of revocation per the revocation is to be mailed to the following address: Christine.Petermann@Signal-Iduna.de Consequences of revocation If you revoke your contract effectively then the insurance coverage shall cease and we will reimburse the portion of the premium for the period after receipt of the cancellation if you have agreed to the insurance cover commencing already prior to expiry of the period for revocation. We are entitled to keep the part of the premium which covers the time prior to the date your revocation was received; this shall be calculated on the basis of the applicable daily premium multiplied by the number of days that cover was provided. For details of the premium amount, please see the brochure. The reimbursable premium shall be paid promptly, at the latest 30 days after receipt of the declaration of revocation. If insurance coverage does not begin before the end of the revocation period then the effective cancel lation shall result in all both parties returning the services received and compensation for capitalised use (e.g. interest) shall be reimbursed. Additional information Your right to revocation shall expire if the contract is fulfi lled completely by both parties at your express wish before you have exercised your right to revocation. End of the information of the right of revocation. I agree in compliance with Section 9 VVG that the insurance coverage shall begin before the end of the revocation period, but not before the contractually agreed commencement date. 11

12 Versicherungsfähigkeit und Geltungsbereich Versicherungsfähig sind Personen bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres mit ständigem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland bis zu einer Dauer von max. 12 Monaten. Für nicht versicherungsfähige Personen besteht trotz Prämienzahlung kein Versicherungsschutz. In diesem Fall können nicht versicherungsfähige Personen die Rückerstattung der gezahlten Prämien verlangen. Sofern Personen ihren Aufenthalt in Deutschland vorübergehend unter brechen und in die Staaten des Schengener Abkommens (Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Bei Versicherungsverträgen von mindestens 6 Monaten Dauer besteht der Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Unterbrechung des Aufenthaltes in Deutschland im Land des ständigen Wohnsitzes max. bis zu einem Monat und bis zu zwei Monaten für den gesamten Versicher ungszeitraum. Nachweise für die Unterbrechungszeiten sind zusammen mit der Schadenmeldung einzureichen. Prämien und Prämienermittlung Prämien je Tag und Person für die Reise-Krankenversicherung Tarif world 0 55 Jahre Jahre Tag 1,50 3, Tag 2, 4, Die Prämienermittlung richtet sich nach dem Alter und der Reisedauer. Bei einer Reiseunterbrechung ist die Prämie weiter zu entrichten. Die Mindestprämie beträgt 10, Euro je Person und Abschluss. Die Prämien für die Reise-Krankenversicherung sind gemäß 4 Nr. 5 Versicherungs steuergesetz von der Versicherungssteuer befreit. Ratenzahlung Grundsätzlich ist die Prämie eine Einmalprämie und ist bei Abschluss des Ver trages in einer Summe zu zahlen. Mit Zustimmung des Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. ist ab einer Gesamtprämie von 800, Euro die Zahlung der Prämie in Raten möglich. Jede Rate muss dabei mindestens 400, Euro betragen. Wenden Sie sich dazu bitte telefonisch an +49 (0) Ist eine Prämienrate bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht rechtzeitig zur vereinbarten Fälligkeit gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Beachten Sie bitte hierbei auch unsere Bedingungen in 8 Prämienzahlung auf Seite 26. Rufen Sie uns auch an, wenn für die Einreise ein Visum erforderlich ist und dazu eine Krankenversicherungsbescheinigung notwendig sein sollte. 12

13 Wichtige Hinweise für den Vertragsabschluss Bitte füllen Sie den Überweisungsträger vollständig und deutlich aus. Die Prämie ist grundsätzlich für die gesamte Versicherungsdauer beim Abschluss der Versicherung zu überweisen (sehen Sie hierzu jedoch auch unsere Hinweise auf Seite 12). Wir bieten Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Krankenversicherung, Tarif world. Stand: Versicherte Person und Prämienermittlung Reisebeginn: Reiseende: Zu versichernde Personen Name, Vorname Zu versichernde Personen Name, Vorname Anzahl der Reisetage: Prämienberechnung in Euro Tag Tag Tage Prämie Tage Prämie Gesamtprämie Prämienberechnung in Euro Tag Tag Tage Prämie Tage Prämie Geburtsdatum Gesamtprämie je Person Muster Reisebeginn: Reiseende: Anzahl der Reisetage: Geburtsdatum Gesamtprämie je Person Mustermann, Ralf , ,00 404,00 Mustermann, Edith , ,00 202,00 Gesamtprämie 606,00 Wichtige Hinweise für den Schadenfall Bewahren Sie die Versicherungsbestätigung (Seite 20) sorgfältig auf. Bitte informieren Sie jeden Arzt vor Beginn jeder Behandlung über den Umfang des Versicherungsschutzes und legen Sie ihm dafür die vollständigen Beding ungen aus diesem Heft vor (ab Seite 23). Zur Kostenerstattung fordern Sie bitte bei unserem u.g. Leistungsservice einen Antrag auf Kostenerstatttung an. Senden Sie uns diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Originalbelegen und der Versicherungsbestätigung bzw. den Ausdruck Ihrer Online-Banking- Überweisung zu. Sollte ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden, setzen Sie sich bitte so schnell wie möglich mit uns in Verbindung. Ihr Leistungsservice: Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.g. Leistung Ausland DE Hamburg Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Adresse: 13

14 Insurability and Scope of Application Persons with permanent residence outside the Federal Republic of Germany are insurable up to reaching the age of 69 during a temporary stay in the Federal Republic of Germany up to a maximum duration of 12 months. No insurance cover exists for non-insurable persons, not even if premiums are paid. In this case non-insurable persons can require reimbursement of the premiums paid. Insurance cover also exists if persons temporarily interrupt their stay in Germany and travel to member countries of the Schengen Agreement (Germany, Belgium, Denmark, Estonia, Finland, France, Greece, Iceland, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, the Netherlands, Norway, Austria, Poland, Portugal, Sweden, Switzerland, Slovakia, Slovenia, Spain, Czechia and Hungary). Under insurance contracts with a term of at least 6 months, insurance cover will also exist during a temporary interruption of the stay in Germany in the country of permanent residence for a maximum period of up to one month and for up to two months during the entire term of insurance. Proof of the periods of interruption is to be submitted together with the notifi cation of claim. Premium and Determination of Premium Premiums day and person for the travel health insurance Tariff world 0 55 years years day 1,50 3, day 2, 4, The premium is determined on the basis of age and the duration of travel. In case of a interruption of travel, the premium must be paid continuously. The minimum premium is 10, Euro per person and contract. The premiums for the travel-health insurance are as specifi ed in article 4 passage 5 of the insurance tax law exempted from the insurance tax. Payment in instalments As a matter of principle the premium is a single premium and is payable in a single sum on conclusion of the contract. If the total premium is 800, Euro or more, then with the consent of Deutscher Ring it is possible to pay the premium in instalments. Each instalment must amount to 400, Euro as a minimum. For information on how to proceed please telephone +49 (0) If a premium instalment has not been paid on the agreed due data and an event insured against occurs, we are not obliged to pay any bene - fits/compensation unless you are not responsible for the non-payment. Please also note Article 8 on page 26 of the General Conditions of Insurance and Article 37 of the Law governing insurance contracts on page 27. Please give us a call if a visa is required for entering the country and you need a health insurance certifi cate for that purpose. 14

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- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

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