Schalltechnische Untersuchung. für die 4. Änderung des B-Planes Nr. 75 "Westlich Köhnholz/ Ernst-Barlach-Straße" Stadt Elmshorn
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- Adam Kaufman
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1 Hamburg,.0.0 TNU-UBS-HH / ITz Schalltechnische Untersuchung für die. Änderung des B-Planes Nr. "Westlich Köhnholz/ Ernst-Barlach-Straße" der Stadt Elmshorn Auftraggeber: Stadt Elmshorn Schulstraße - Elmshorn TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Umfang des Berichtes: Seiten Anhänge Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ingo Tzschacksch Tel.: 00/-0 itzschacksch@tuev-nord.de Dipl.-Ing. Ilja Richter Tel.: 00/- irichter@tuev-nord.de TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Telefon 00/- umwelt@tuev-nord.de Schall- und Schwingungstechnik Messstelle nach, BImSchG VMPA Güteprüfstelle für Bauakustik
2 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Tabellen... Verzeichnis der Anhänge... Zusammenfassung... Veranlassung und Aufgabenstellung... Örtlich Verhältnisse / Gebietsnutzung... Vorgehensweise und Untersuchungsmethodik... Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen.... DIN 00 Schallschutz im Städtebau.... DIN 0 Schallschutz im Hochbau... Ermittlung der Geräuschemissionen.... Maßgebende Geräuschquellen.... Straßenverkehr (Köhnholz, B).... Öffentlicher Parkplatz... 0 Geräuschimmissionen und Beurteilung.... Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen.... Ergebnisse Straßenverkehr / öffentl. Parkplatz ohne / mit Lärmschutzriegel... Lärmpegelbereiche gemäß DIN 0... Vorschläge für textliche Festsetzungen... Quellenverzeichnis... Seite Verzeichnis der Tabellen Tabelle : Schalltechnische Orientierungswerte (SOW) für die städtebauliche Planung nach DIN 00 //... Tabelle : Anforderungen an die resultierende Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 0... Tabelle : Verkehrsmengen / Emissionspegel L m,e der Straße... 0 Tabelle : Verkehrsmengen / Emissionspegel L m,e des öffentlichen Parkplatzes... TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
3 Verzeichnis der Anhänge Lagepläne Anhang Geltungsbereich der. Änd. des Bebauungsplanes Nr. M :.000 Anhang Anhang Anhang Anhang Verkehrslärm (Köhnholz B, Parkplatz) Rasterlärmkarte tags (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) ohne geplanten Lärmschutzriegel Rasterlärmkarte nachts (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) ohne geplanten Lärmschutzriegel Rasterlärmkarte tags (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) mit geplantem Lärmschutzriegel Rasterlärmkarte nachts (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) mit geplantem Lärmschutzriegel M :.000 M :.000 M :.000 M :.000 Anhang Lärmpegelbereiche (DIN 0) Rasterlärmkarte tags (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) ohne geplanten Lärmschutzriegel maßgeblicher Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 0 (Verkehrslärm) M :.000 TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
4 Zusammenfassung Die Stadt Elmshorn plant mit der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. eine bisher als öffentlicher Parkplatz genutzte Fläche (Flurstück / der Flur Gemarkung Elmshorn) als Wohnfläche zu entwickeln. Der Bebauungsplan soll hierfür ein - Gebiet festsetzen und künftige Wohnbebauung planungsrechtlich absichern. Das Gebiet des Bebauungsplanes wird im Wesentlichen durch den Verkehrslärm der B beeinflusst. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde mit der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beauftragt. In der schalltechnischen Untersuchung sollen die Geräuschimmissionen untersucht und bewertet werden, die von außen auf das Plangebiet einwirken (Straßenverkehr). Die Berechnung und Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgte für den Straßenverkehr nach den RLS 0. Die Straßenverkehrsgeräuschimmissionen der B rufen im Untersuchungsgebiet Beurteilungspegel im -Gebiet im Bereich von 0 - db(a) im Tagzeit- und von - db(a) im Nachtzeitraum hervor (vgl. Anhang und ). Aufgrund der abschirmenden Wirkung des geplanten Lärmschutzriegels entlang der Straße Köhnholz (B) sind innerhalb des Plangebietes auf der abgewandten Gebäudeseite deutlich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten (vgl. Anhang und ). Auf der abgewandten Gebäudeseite des Lärmschutzriegels ergeben sich Beurteilungspegel von etwa bis 0 db(a) tags und von etwa bis db(a) nachts. Die Orientierungswerte im allgemeinen Wohngebiet von tags/nachts / db(a) werden im Wesentlichen an der zur Straße Köhnholz orientierten und an den seitlichen Fassaden des Gebäuderiegels überschritten. Die Überschreitungen betragen bis zu db(a) tags und db(a) nachts. Auch der Immissionsgrenzwert der.bimschv von / db(a) tags / nachts wird um db(a) tags und 0 db(a) nachts überschritten. An der abgewandten Seite des geplanten Gebäuderiegels wird der Orientierungswert der DIN 00 und der Immissionsgrenzwert der.bimschv tags und nachts eingehalten werden. Zur Ermittlung der erforderlichen Schalldämmung der Fassaden wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 0 // berechnet und den Lärmpegelbereichen zugeordnet (vgl. Anhang ). Es werden Vorschläge für Festsetzungen im Bebauungsplan unterbreitet (vgl. Kapitel ). Dipl.-Ing. Ingo Tzschacksch Dipl.-Ing. Ilja Richter Sachverständige der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
5 Veranlassung und Aufgabenstellung Die Stadt Elmshorn plant mit der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. eine bisher als öffentlicher Parkplatz genutzte Fläche (Flurstück / der Flur Gemarkung Elmshorn) als Wohnfläche zu entwickeln. Der Bebauungsplan soll hierfür ein - Gebiet festsetzen und künftige Wohnbebauung planungsrechtlich absichern. Es wird eine Reihenhausbebauung als geschlossener Lärmschutzriegel zur Straße Köhnholz hin erwogen. Auf das Plangebiet wirken maßgeblich die Verkehrsgeräusche der Bundesstraße B (Köhnholz), ein. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde mit der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beauftragt. In der schalltechnischen Untersuchung sollen die Geräuschimmissionen untersucht und bewertet werden, die von außen auf das Plangebiet einwirken (Straßenverkehr). Der Erarbeitung der schalltechnischen Untersuchung lagen folgende vorhabenspezifische Unterlagen zu Grunde: topographische Karte, Katasterplan M :.000; Vorentwurf der. Änderung des B-Planes Nr. ; Verkehrsmengen der B (Köhnholz), Prognosehorizont 00 auf Basis der Verkehrszählung aus 0; Ortsbesichtigung vom Örtlich Verhältnisse / Gebietsnutzung Die örtlichen Verhältnisse können dem Lageplan in Anhang entnommen werden. Der Geltungsbereich der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. wird begrenzt durch: im Norden die südliche Grenze der Ernst-Barlach-Straße im Osten die westliche Grenze der Straße Köhnholz (B) im Süden die Fläche des verbleibenden öffentlichen Parkplatzes in Höhe der Max-Liebermann-Straße. im Westen die bestehende Wohnbebauung (Flurstücke /, /, /, /, /) Es ist derzeit eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet ( - Gebiet) vorgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wesentlich durch den Straßenverkehrslärm der Straße Köhnholz beeinflusst. Darüber hinaus ist auch durch die Ernst-Barlach-Straße und den verbleibenden Teil des öffentlichen Parkplatzes (ca. Stellplätze) eine Beeinflussung gegeben. Die Topographie im Untersuchungsbereich ist eben. Vorgehensweise und Untersuchungsmethodik Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. erfolgt entsprechend der DIN 00 //. Die Regelungen bzw. die mitgeltenden Richtlinien sind in Kapitel zusammengestellt. TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
6 Die Ermittlung der Geräuschimmissionen des für das Plangebiet maßgebenden Schallemittenten (Straßenverkehr) erfolgt auf der Grundlage von Prognosen. Die Einflüsse des Straßenverkehrslärms der Straße Köhnholz (B) werden auf Basis der Verkehrszählung aus 0 gegenüber dem Prognosehorizont 00 im Untersuchungsbereich ermittelt und beurteilt. Darüber hinaus wird für den verbleibenden Teil des öffentlichen Parkplatzes im Süden ein Ansatz auf Basis der RLS 0 berücksichtigt. Die Geräusche des Parkplatzes und auch der Ernst Barlach Straße sind gegenüber der B deutlich untergeordnet. Die Ermittlung und Bewertung der Schallimmissionen erfolgt auf der Grundlage von Rasterberechnungen nach dem Berechnungsverfahren der RLS 0 //. Zur Ableitung erforderlicher passiver Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Straßenverkehrslärm werden die maßgeblichen Außenlärmpegel / Lärmpegelbereiche gemäß DIN 0 ermittelt. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen. DIN 00 Schallschutz im Städtebau Die DIN 00 // gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung. Nach 0 BImSchG sind die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquellen (z.b. Straßen-, und Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die jeweiligen Rechenvorschriften verwiesen. Für Straßenverkehrslärm und für öffentliche Parkplätze bildet die RLS 0 // die Grundlage zur Ermittlung des Beurteilungspegels. Der Beurteilungsegel L r ist der Parameter zur Beurteilung der Schallimmissionen. Er wird für die Zeiträume tags (0.00 Uhr bis.00 Uhr) und nachts (.00 bis 0.00 Uhr) berechnet. Der Beurteilungspegel L r wird gemäß DIN 00 aus dem Schallleistungspegel L W der Schallquelle unter Berücksichtigung der Pegelminderung auf dem Ausbreitungsweg und von Zu- oder Abschlägen für bestimmte Geräusche, Ruhezeiten oder Situationen gebildet. Im Beiblatt der DIN 00 // sind als Zielvorstellungen für die städtebauliche Planung schalltechnische Orientierungswerte angegeben (vgl. Tabelle ). Die im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung durch Messung oder Prognose ermittelten Beurteilungspegel sind jeweils mit den Orientierungswerten zu vergleichen. Die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu diesen Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Tabelle sind keine Grenzwerte, haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für die Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Sie sind als sachverständige Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes zu nutzen. TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
7 Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten bezogen werden. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der Abwägung aller Belange als wichtiger Planungsgrundsatz bei der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. Die Abwägung kann jedoch in begründeten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer Zurückstellung des Schallschutzes führen. Tabelle : Schalltechnische Orientierungswerte (SOW) für die städtebauliche Planung nach DIN 00 // Gebietsnutzungsart SOW in db (A) Tag Nacht allgemeine Wohngebiete () bzw. 0 besondere Wohngebiete (WB) 0 bzw. 0 Dorfgebiete und Mischgebiete (MD, MI) 0 0 bzw. Gewerbegebiete (GE) bzw. schutzbedürftige Sondergebiete (SO) bis bis je nach Nutzungsart ) Bei zwei angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Der höhere ist auf Verkehrsgeräusche anzuwenden. Insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Als Zumutbarkeitsgrenze für eine gegebenenfalls ermittelte Überschreitung der Orientierungswerte sollten dabei die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (. BImSchV //) herangezogen werden. Sie sind beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen als Grenze zur schädlichen Umwelteinwirkung definiert. Bei Überschreitung der Orientierungswerte ist grundsätzlich der Reduzierung der Lärmpegel an der Quelle ihrer Entstehung der Vorrang vor passivem Lärmschutz zu geben. Dies ist jedoch häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Zum Schutz vor äußeren Lärmquellen können deshalb auch nach BauGB, Abs. Nr. im Bebauungsplan Flächen gekennzeichnet werden, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen erforderlich sind. Dabei ist zunächst der Schutz durch Lärmschirme (Wände oder Wälle) anzustreben. Dort, wo dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig ist, sollten über die Ausweisung von Lärmpegelbereichen nach DIN 0 // gegebenenfalls bauliche passive Maßnahmen zur Schalldämmung von Außenbauteilen festgesetzt werden.. DIN 0 Schallschutz im Hochbau Zum Schutz gegen Außenlärm (Verkehrslärm) müssen die Außenbauteile von Gebäuden bestimmten Mindestanforderungen an das resultierende Luftschalldämm-Maß genügen (vgl. Tabelle ). Dazu sind die vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zu ermitteln, de- TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
8 nen nach DIN 0 // Lärmpegelbereiche und die erforderlichen resultierenden Mindest- Schalldämm-Maße zugeordnet sind. Tabelle : Anforderungen an die resultierende Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 0 Erforderliches Schalldämm-Maß erf. R w,res [db] Lärmpegelbereich maßgeblicher Krankenanstalten Wohnungen, Be- Büroräume u.ä. Außenlärmpegel [db(a)] und Sanatorien herbergungs- stätten, Unterrichtsräume u.ä. I bis 0 - II bis III bis 0 0 IV bis 0 0 V bis 0 0 VI bis 0 ) 0 VII > 0 ) 0 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Für die von der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf nach DIN 0 der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um db(a), bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 0 db(a) gemindert werden. Für Verkehrslärm wird der maßgebliche Außenlärmpegel in der Regel nach DIN 00 bzw. der gleichwertigen RLS 0 // als Beurteilungspegel tags (0.00 bis.00 Uhr) berechnet. Zu den berechneten Werten sind db gemäß DIN 0 (Pkt...) zu addieren. Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden nach DIN 0 an Hand der tageszeitlichen Beurteilungspegel ermittelt. Dabei wird für die Absicherung eines ausreichenden Schutzes im Nachtzeitraum unterstellt, dass die Schallimmissionen nachts um etwa 0 db(a) unter denen am Tage liegen. Sofern der Nacht-Beurteilungspegel etwa in der gleichen Größenordnung wie der Tag- Beurteilungspegel liegt (häufig bei Schienenverkehrslärm anzutreffen), wird für einen adäquaten Schutz der Nachtruhe auf den Beurteilungspegel für den Tagzeitraum ein Wert von 0 db(a) addiert. Damit wird erreicht, dass der Tag-Beurteilungspegel im Durchschnitt 0 db(a) über dem Nacht-Beurteilungspegel liegt. Dieser Wert wird dann zur Ermittlung des Lärmpegelbereiches herangezogen und sichert entsprechend DIN 0 den erforderlichen passiven Schallschutz für den Nachtzeitraum. Ermittlung der Geräuschemissionen. Maßgebende Geräuschquellen Maßgebende Geräuschquellen mit Rückwirkung auf das Gebiet des B-Plans Nr. und die Umgebung sind: TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
9 der Straßenverkehr der Straße Köhnholz (B), die Geräusche des verbleibenden öffentlichen Parkplatzes. Die genannten Geräuschquellen werden nachfolgend beschrieben.. Straßenverkehr (Köhnholz, B) Grundlagen Der von der Straße ausgehende Schall, die Schallemission und der an einem bestimmten Ort ankommende Schall, die Schallimmission, werden grundsätzlich berechnet. Das ist darin begründet, dass damit zufällige Ereignisse ausgeschlossen werden und die Ermittlungen für eine prognostizierte, in der Regel höhere, Verkehrsbelastung erfolgen können. Zur Berechnung der Schallemission einer mehrstreifigen Straße werden Linienschallquellen in 0, m Höhe über den beiden äußeren Fahrstreifen angenommen. Bei einstreifigen Straßen fallen beide Fahrstreifen zusammen. Für die Schallausbreitung werden ein leichter Wind (etwa m/s) zum Immissionsort hin und Temperaturinversion zugrunde gelegt, da diese Bedingungen die Schallausbreitung begünstigen. Der maßgebende Wert für den Schall am Immissionsort ist der Beurteilungspegel. Der Beurteilungspegel wird getrennt für den Tag (.00 bis.00 Uhr) und die Nacht (.00 bis.00 Uhr) gemäß der RLS-0 // berechnet. In die Berechnung des Beurteilungspegels gehen ein: die maßgebende Verkehrsstärke für den Tag und für die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) die LKW-Anteile für Tag und Nacht die Geschwindigkeit für PKW und LKW die Steigung und das Gefälle der Straße ein Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche die Anteile aus der Einfachreflexion der Schallquelle an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen). Für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen wird ein Zuschlag berücksichtigt. Die maßgebende Verkehrsstärke M wird in Kfz pro Stunde (Kfz/h) angegeben. Wenn projektbezogene Untersuchungen (Verkehrsuntersuchungen) vorliegen, ist auf die Anwendung der Tabelle der RLS-0 // zu verzichten. Als Geschwindigkeiten werden richtlinienkonform die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angesetzt. Die Steigung und das Gefälle werden durch einen Zuschlag berücksichtigt, der von der Längsneigung der Straße abhängt. Steigungen und Gefälle kleiner % bleiben dabei unberück- TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
10 sichtigt. Der Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche wird der Tabelle der RLS-0, entnommen. Berechnungsparameter und Emissionspegel Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs werden nach dem Teilstückverfahren der RLS 0 // berechnet. Die Berechnungen erfolgen für den Prognosehorizont 00. Geschwindigkeiten und Straßenbelag auf der vorhandenen Straße wurden in einer Ortsbegehung ermittelt. Es sind keine Lichtsignalanlagen im Bereich der Straße Köhnholz vorhanden, die einen Zuschlag gemäß RLS 0 erfordern. Für die B liegen die Verkehrsmengen als DTV (Kfz/h) für das Prognosejahr 00 vor. Der DTV wird für 00 mit.00 Kfz in h angegeben. Zur Ermittlung der Verkehrsstärke in der maßgeblichen Stunde tags / nachts (Mt / Mn) werden die Faktoren einer Bundesstraße gemäß Tabelle der RLS 0 von 0,0 tags und 0,0 nachts gegenüber dem DTV berücksichtigt. Die prozentuale Lkw - Verteilung wird auf Basis der Verkehrsprognose berücksichtigt. Eine Zusammenfassung der in dieser Lärmuntersuchung verwendeten Verkehrsmengen und die daraus errechneten Emissionspegel zeigt die folgende Tabelle : Tabelle : Verkehrsmengen / Emissionspegel L m,e der Straße Straßenabschnitt DTV 00 Maß. Stunde M Lkw-Anteil p v zul D StrO Emission L m,e Kfz/h Kfz/h % km/h db db(a) T N T N T N Köhnholz B.00,, 0 0,0,. Öffentlicher Parkplatz Die Ermittlung der Geräuschemissionen von öffentlichen Parkplätzen erfolgt gemäß den RLS 0. Der Emissionspegel berechnet sich dabei nach folgender Gleichung: L m,e = + 0 x log ( N x n) + D p mit L m,e N N D p Mittelungspegel Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde Anzahl der Stellplätze auf der Parkplatzfläche bzw. teilfläche Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen Für die verbleibende Fläche des Parkplatzes im Süden werden Stellplätze gemäß der Ortsbesichtigung zugrunde gelegt. Der Parkplatz wird als Pkw - Parkplatz eingestuft. Eine Zusammenfassung der in dieser Lärmuntersuchung verwendeten Ansätze für den Parkplatz und die daraus errechneten Emissionspegel zeigt die folgende Tabelle : TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite 0 von
11 Tabelle : Verkehrsmengen / Emissionspegel L m,e des öffentlichen Parkplatzes Parkplatz Anzahl Stellplätze Kfz-Bewegungen je Zuschlag Stellplatz und h Parkplatztyp Emission n N Dp in db(a) db(a) tags nachts T N öffentlicher PP für Pkw 0, 0,0 0, 0, L m,e Geräuschimmissionen und Beurteilung. Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen Mit den in Kapitel genannten Emissionsansätzen der wesentlichen Schallquellen erfolgt die Ermittlung und Bewertung der Schallimmissionen im Geltungsbereich der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. flächenhaft in Form von Rasterlärmkarten. Die Grundlage bilden die im Quellenverzeichnis genannten Richtlinien und Vorschriften Die Berechnungen werden mit dem Schallausbreitungsprogramm CadnaA, Version. der DataKustik GmbH mit A-bewerteten Schallleistungspegeln durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse gelten für eine Wetterlage, welche die Schallausbreitung begünstigt (Mitwindwetterlage bis m/s und Temperaturinversion). Der von einer Schallquelle in ihrem Einwirkbereich erzeugte Immissionspegel hängt von den Eigenschaften der Schallquelle (Schallleistung, Richtcharakteristik, Schallspektrum), der Geometrie des Schallfeldes (Lage von Schallquelle und Immissionsort zueinander, zum Boden und zu Hindernissen im Schallfeld), den durch Topographie, Bewuchs und Bebauung bestimmten örtlichen Ausbreitungsbedingungen und von der Witterung ab. Zur Berechnung der Immissionssituation im Untersuchungsgebiet wird die Emissionssituation auf ein hinreichend genaues Prognosemodell abgebildet. In den Rasterlärmkarten erfolgt eine farbig codierte Darstellung der Beurteilungspegel in Pegelklassen mit einer Klassenbreite von db(a). Die Berechnungen erfolgten für die Aufpunkthöhe von, m bei Verkehrslärm (etwa.og). Die Rasterlärmkarten sind: ohne den geplanten Lärmschutzriegel (Tag- und Nachtzeitraum) in Anhang und, und mit dem geplanten Lärmschutzriegel (Tag- und Nachtzeitraum) in Anhang und dargestellt. Die Zuordnung der Schutzbedürftigkeit erfolgt auf Grundlage der geplanten Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (). Die zugehörigen Orientierungswerte sind in Tabelle aufgeführt.. Ergebnisse Straßenverkehr / öffentl. Parkplatz ohne / mit Lärmschutzriegel Auf der Grundlage der o.g. Berechnungsparameter (Kapitel.,.) wurden für das Untersuchungsgebiet die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche ohne und mit hochbaulichen Hinder- TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
12 nisse (Gebäude) im Tag- und Nachtzeitraum flächenhaft in einer Berechnungshöhe von, m ermittelt (vgl. Anhang, und Anhang, ). Die Straßenverkehrsgeräuschimmissionen der B rufen im Untersuchungsgebiet Beurteilungspegel im -Gebiet im Bereich von 0 - db(a) im Tagzeit- und von - db(a) im Nachtzeitraum hervor (vgl. Anhang und ). Aufgrund der abschirmenden Wirkung des geplanten Lärmschutzriegels entlang der Straße Köhnholz (B) sind innerhalb des Plangebietes auf der abgewandten Gebäudeseite deutlich niedrigere Beurteilungspegel zu erwarten (vgl. Anhang und ). Auf der abgewandten Gebäudeseite des Lärmschutzriegels ergeben sich Beurteilungspegel von etwa bis 0 db(a) tags und von etwa bis db(a) nachts. Die Orientierungswerte im allgemeinen Wohngebiet von tags/nachts / db(a) werden im Wesentlichen an der zur Straße Köhnholz orientierten und an den seitlichen Fassaden des Gebäuderiegels überschritten. Die Überschreitungen betragen bis zu db(a) tags und db(a) nachts. Auch der Immissionsgrenzwert der.bimschv von / db(a) tags / nachts wird um db(a) tags und 0 db(a) nachts überschritten. An der abgewandten Seite des geplanten Gebäuderiegels wird der Orientierungswert der DIN 00 und der Immissionsgrenzwert der.bimschv tags und nachts eingehalten werden. Immissionsbestimmend ist ausschließlich der Verkehr der Straße Köhnholz (B). Aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wänden oder Wällen entlang der B werden aus städtebaulichen Gründen (z.b. Zuwegungen zu den künftigen Grundstücken/Wohngebäuden) ausgeschlossen. Lärmpegelbereiche gemäß DIN 0 Im Bebauungsplan sind sogenannte Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen zu treffen. Entsprechend DIN 0 werden Lärmpegelbereiche (LPB, vgl. auch Tabelle auf Seite ) für den passiven Schallschutz der Fassaden bestimmt. Die Lärmpegelbereiche werden anhand der maßgeblichen Außenlärmpegel zugeordnet. Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich bei Verkehrslärm durch einen Zuschlag von db(a) zum errechneten Beurteilungspegel. Der Zuschlag von db(a) ist ein Ausgleich für die geringere Schalldämmung, von für diffusen Schalleinfall gekennzeichneten Bauteilen bei einwirkenden Linienschallquellen. In Anhang sind der maßgebliche Außenlärmpegel und die zugeordneten Lärmpegelbereiche für das Plangebiet ohne hochbauliche Hindernisse dargestellt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes maximal LPB IV ergibt. Die schalltechnischen Anforderungen die an die Fassaden bis einschließlich Lärmpegelbereich III zu stellen sind, werden mit den Anforderungen die aus Wärmeschutzgründen (Isolierglasfenster) bei ansonsten üblicher Massivbauweise und entsprechendem Flächenverhältnis von Außenwand zu Fenster notwendig sind, in der Regel erfüllt. Bei Beurteilungspegeln über db(a) nachts ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster (Kippstellung) ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Für dem Schlafen dienende Räume (Schlaf- und Kinderzimmer), die dieses Kriterium erfüllen sind zum Schutz der Nachtruhe schallgedämmte Lüftungssysteme vorzusehen, sofern der notwendige hygienische Luftwechsel nicht anderweitig gewährleistet werden kann. TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
13 Vorschläge für textliche Festsetzungen Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung werden die folgenden Vorschläge für textliche Festsetzungen unterbreitet:. Die in der Planzeichnung gekennzeichneten Lärmpegelbereiche werden auf der Basis des maßgeblichen Außenlärmpegels festgesetzt, der sich aus dem Straßenverkehrslärm berechnet.. Gebäudeseiten und Dachflächen von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 0 (Schlafräume, Wohnräume, Büroräume etc.) sind innerhalb der ausgewiesenen Lärmpegelbereiche entsprechend ihrer Nutzung so auszuführen, dass die erforderlichen resultierenden bewerteten Schalldämm-Maße von Tabelle der DIN 0 eingehalten werden.. Schlafräume und Kinderzimmer sollten auf den lärmabgewandten Gebäudeseiten angeordnet werden. Ist dies nicht möglich, so sind ab Beurteilungspegeln > db(a) nachts aktive schallgedämmte Lüftungseinrichtungen erforderlich, sofern der notwendige hygienische Luftwechsel nicht anderweitig gewährleistet werden kann.. Für die lärmabgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel entsprechend Punkt.. der DIN 0 ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um db(a) und bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 0 db(a) gemindert werden.. Wird durch ergänzende Schalluntersuchungen für konkrete Planvorhaben nachgewiesen, dass sich der maßgebliche Außenlärmpegel infolge der Abschirmung durch vorgelagerte Baukörper vermindert, so kann von den Festsetzungen in den Punkten und abgewichen werden. TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
14 Quellenverzeichnis Die Messung und Auswertung stützen sich auf folgende technische Regelwerke: // DIN 00- Schallschutz im Städtebau, Teil : Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe 0 / 00 // Beiblatt zu DIN 00- Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe 0 / // DIN 0 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise in: DIN Taschenbuch Schallschutz.- Beuth Verlag, 00 // Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung. BImSchV), Juni 0 // Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 0 RLS-0, berichtigter Nachdruck Februar // Entwurf der. Änderung des Bebauungsplanes Stadt Elmshorn Westlich Köhnholz/ Ernst- Barlach-Straße" erhalten am.0.0 (Datei: Elm_BP_0_0Ae_ETRS_P.dwg) // Ergebnisse der Verkehrszählung 0 und Prognoseverkehrsmengen 00 zur Verfügung gestellt durch Gertz Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung und Mobilität GbR (ggr-planung) am.0.0 // Ortsbesichtigung vom, am durch die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG TÜV-Auftrags-Nr.: 000 / UBS0 Stand:.0.0 Textteil Projekt/Kunde: Stadt Elmshorn, Schulstraße -, Elmshorn Seite von
15 0 Raboisenstraße a b Weg a KöhnholzB Geltungsbereich des B-Plan (. Änderung) 0 00 Ernst-Barlach-Straße a Max-Liebermann-Straße öffentlicher Parkplatz (ca. Stellplätze) 0 00 geplanter Lärmschutzriegel Auftraggeber: Stadt Elmshorn Schulstraße - Elmshorn Vorhaben: B-Plan Nr. /. Änderung "Köhnholz, Ernst-Barlach-Straße" der Stadt Elmshorn Lageplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches der. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Maßstab ca. :.000 Straße Parkplatz Haus Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Bearbeiter: I. Tzschacksch Datum:.0.0 Auftrags-Nr. UBS0 Anhang
16 0 Raboisenstraße Weg a b a Köhnholz B Geltungsbereich des B-Plan (. Änderung) 0 00,, Ernst-Barlach-Straße a Max-Liebermann-Straße öffentlicher Parkplatz (ca. Stellplätze) 0 00 geplanter Lärmschutzriegel... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <= Auftraggeber: Stadt Elmshorn Schulstraße - Elmshorn Vorhaben: B-Plan Nr. /. Änderung "Köhnholz, Ernst-Barlach-Straße" der Stadt Elmshorn Verkehrslärm (Köhnholz B, Parkplatz) Rasterlärmkarte tags (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) ohne geplanten Lärmschutzriegel Maßstab ca. :.000 Straße Parkplatz Haus Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Bearbeiter: I. Tzschacksch Datum:.0.0 Auftrags-Nr. UBS0 Anhang
17 0 Raboisenstraße Weg a b a Köhnholz B Geltungsbereich des B-Plan (. Änderung) 0 00,, Ernst-Barlach-Straße a Max-Liebermann-Straße öffentlicher Parkplatz (ca. Stellplätze) 0 00 geplanter Lärmschutzriegel... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <= Auftraggeber: Stadt Elmshorn Schulstraße - Elmshorn Vorhaben: B-Plan Nr. /. Änderung "Köhnholz, Ernst-Barlach-Straße" der Stadt Elmshorn Verkehrslärm (Köhnholz B, Parkplatz) Rasterlärmkarte nachts (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) ohne geplanten Lärmschutzriegel Maßstab ca. :.000 Straße Parkplatz Haus Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Bearbeiter: I. Tzschacksch Datum:.0.0 Auftrags-Nr. UBS0 Anhang
18 0 Raboisenstraße Weg a b a Köhnholz B Geltungsbereich des B-Plan (. Änderung) 0 00,, Ernst-Barlach-Straße a Max-Liebermann-Straße öffentlicher Parkplatz (ca. Stellplätze) 0 00 geplanter Lärmschutzriegel... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <= Auftraggeber: Stadt Elmshorn Schulstraße - Elmshorn Vorhaben: B-Plan Nr. /. Änderung "Köhnholz, Ernst-Barlach-Straße" der Stadt Elmshorn Verkehrslärm (Köhnholz B, Parkplatz) Rasterlärmkarte tags (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) mit geplantem Lärmschutzriegel Maßstab ca. :.000 Straße Parkplatz Haus Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Bearbeiter: I. Tzschacksch Datum:.0.0 Auftrags-Nr. UBS0 Anhang
19 0 Raboisenstraße Weg a b a Köhnholz B Geltungsbereich des B-Plan (. Änderung) 0 00,, Ernst-Barlach-Straße a Max-Liebermann-Straße öffentlicher Parkplatz (ca. Stellplätze) 0 00 geplanter Lärmschutzriegel... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <= Auftraggeber: Stadt Elmshorn Schulstraße - Elmshorn Vorhaben: B-Plan Nr. /. Änderung "Köhnholz, Ernst-Barlach-Straße" der Stadt Elmshorn Verkehrslärm (Köhnholz B, Parkplatz) Rasterlärmkarte nachts (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) mit geplantem Lärmschutzriegel Maßstab ca. :.000 Straße Parkplatz Haus Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Bearbeiter: I. Tzschacksch Datum:.0.0 Auftrags-Nr. UBS0 Anhang
20 Ernst-Barlach-Straße Max-Liebermann-Straße a Geltungsbereich des B-Plan (. Änderung) LPB III öffentlicher Parkplatz (ca. Stellplätze) geplanter Lärmschutzriegel LPB IV 0 0 Köhnholz B a 0 Weg <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0.0 <... <= <... <=.0 a b Raboisenstraße Auftraggeber: Stadt Elmshorn Schulstraße - Elmshorn Vorhaben: B-Plan Nr. /. Änderung "Köhnholz, Ernst-Barlach-Straße" der Stadt Elmshorn Lärmpegelbereiche (DIN 0) Rasterlärmkarte tags (Rechenhöhe, m ü.g. ->.OG) ohne geplanten Lärmschutzriegel maßgeblicher Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche (LPB) gemäß DIN 0 (Verkehrslärm) Maßstab ca. :.000 Straße Parkplatz Haus Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Bearbeiter: I. Tzschacksch Datum:.0.0 Auftrags-Nr. UBS0 Anhang
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