Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn

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1 Wichtige Informationen zum Ausbildungsbeginn Inhalt: I. Rechte und Pflichten von Ausbildern (Unternehmen) und Auszubildenden Pflichten des Ausbildenden Pflichten des Auszubildenden II. Probezeit Gibt es auch in der Ausbildung eine Probezeit? Kann man während der Probezeit kündigen? Unter welchen Bedingungen kann die Probezeit verlängert werden? Wie muss ich meinem Auszubildenden kündigen? III. Berufsschule Muss der Auszubildende die Berufsschule besuchen? Muss der Auszubildende nach der Berufsschule in den Betrieb? Wie wird die Unterrichtszeit angerechnet? IV. Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) Muss der Auszubildende ein Berichtsheft führen? Was muss der Ausbilder beachten? Woher bekomme ich Vordrucke für das Berichtsheft? VI. Arbeitszeit für Auszubildende Wie lange darf der Auszubildende täglich/wöchentlich beschäftigt werden? Was muss bei der Beschäftigung von jugendlichen Auszubildenden beachtet werden? Welche Arbeitszeitenregelung muss ich bei volljährigen Auszubildenden beachten? VII. Urlaub Welchen Urlaubsanspruch hat mein Auszubildender? Kann der Auszubildende auch einen Teilurlaub beanspruchen? VIII. Ausbildungsbonus Zuschuss für Ausbildungsbetriebe, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz anbieten Seite 1 von 6

2 I. Rechte und Pflichten von Ausbildern (Unternehmen) und Auszubildenden: Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden Während der Berufsausbildung hat der Ausbildende, aber auch der Auszubildende, Pflichten zu übernehmen. Der Ausbildende muss dafür Sorge tragen, dass der Auszubildende das vorgesehene Ausbildungsziel erreichen kann. Der Auszubildende muss sich bemühen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Pflichten des Ausbildenden: - einen Ausbilder beauftragen - Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen - Freistellung für Prüfung und Berufsschule - nur angemessene Tätigkeiten, die dem Ausbildungszweck dienen, übertragen - den Auszubildenden zur Führung des Ausbildungsnachweises anhalten - zusätzlich entstehen weitere Pflichten aus vertraglichen Gründen (siehe Rückseite des Berufsausbildungsvertrags) Pflichten des Auszubildenden: - regelmäßig Ausbildungsnachweise führen - Ausbildungsmittel und Materialien pfleglich behandeln - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren - sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben - den Weisungen des Ausbilders, bzw. des Weisungsberechtigten, folgen - Teilnahme am Unterricht der Berufsschule und an vorgeschriebenen Prüfungen II. Probezeit Gibt es auch in der Ausbildung eine Probezeit? Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Das BBiG sieht eine Probezeit von mindestens einem bis höchstens vier Monate vor. Die konkrete Dauer der Probezeit wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Kann das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit gekündigt werden? Ja. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Unter welchen Bedingungen kann die Probezeit verlängert werden? Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. Wie muss ich meinem Auszubildenden kündigen? Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss dem Auszubildenden, bei Minderjährigen dem gesetzlichen Vertreter, noch vor dem Ende der Probezeit zugegangen sein. Findet das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung, so muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung gehört werden. Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam ( 102 Betriebsverfassungsgesetz). Dies gilt auch für die Kündigung während der Probezeit. Seite 2 von 6

3 III. Berufsschule Muss der Auszubildende die Berufsschule besuchen? Ja, die Berufsschulpflicht besteht für jeden Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Berufsschulpflicht besteht außerdem für jeden Auszubildenden bis zur Beendigung der Ausbildung ohne Rücksicht auf das Alter, sofern die Ausbildung vor der Volljährigkeit begonnen hat, oder wenn dies im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Muss der Auszubildende nach dem Berufsschulunterricht wieder in den Betrieb? Das Jugendarbeitsschutzgesetz bestimmt, dass Auszubildende unter 18 Jahren, die die Berufsschule besuchen müssen, in folgenden Fällen nicht im Betrieb beschäftigt werden dürfen: vor einem Berufsschulunterricht, der vor 9 Uhr beginnt, an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten, einmal in der Woche, in einer Berufsschulwoche, wenn der Blockunterricht nach dem Plan an mindestens fünf Tagen mindestens 25 Stunden umfasst; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen sind bis zu zwei Stunden wöchentlich zulässig. Auszubildende über 18 Jahre müssen ebenfalls für die Zeit des Berufsschulunterrichts freigestellt werden. Sie dürfen vor einem Berufsschulunterricht, der vor 9 Uhr beginnt, nicht beschäftigt werden. Wie wird die Unterrichtszeit der Berufsschule angerechnet? Auszubildende unter 18 Jahren: Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen ist grundsätzlich auf die Ausbildungszeit anzurechnen. Besonders anzurechnen sind: Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, wird einmal in der Woche, mit acht Stunden auf die höchstzulässige gesetzliche Arbeitszeit je Woche, nicht auf eine tarifvertraglich verkürzte Arbeitszeit angerechnet. Bei Blockunterricht werden Berufsschulwochen mit 40 Stunden auf die Ausbildungszeit angerechnet, wenn nach dem Plan mindestens 25 Stunden Unterricht an mindestens fünf Tagen angesetzt sind. Auszubildende über 18 Jahren: Die Zeit des Berufsschulunterrichts inkl. Pausen und Wegezeit zwischen Betrieb und Schule ist Arbeitszeit. Wird durch die zeitliche Lage des Berufsschulunterrichts mehr Zeit als die übliche tägliche Arbeitszeit für die Ausbildung aufgewendet, so ist dies hinzunehmen. Seite 3 von 6

4 IV. Berichtsheft Muss der Auszubildende ein Berichtsheft (schriftlicher Ausbildungsnachweis) führen? Ja. Die ordnungsgemäße Führung des Berichtshefts ist eine Vorraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Was muss der Ausbilder dabei beachten? Ausbildende müssen die Auszubildenden anhalten, die schriftlichen Ausbildungsnachweise zu führen und sie auch überwachen (Empfehlung: monatlich abzeichnen). Mängel in der Führung sind den Auszubildenden aufzuzeigen und auf eine Verbesserung ist hinzuwirken. Ausbildende haben die Pflicht den Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die schriftlichen Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, die schriftlichen Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit zu führen. Bei Problemen mit der Führung des Berichtshefts durch den Auszubildenden sollte der Ausbildungsberater der IHK rechtzeitig informiert werden, um den Auszubildenden die Folgen aufzuzeigen. Wo bekomme ich Vordrucke für das Berichtsheft? Elektronische Vordrucke gibt es bei der IHK Ulm im Internet unter: (Dokumentennr.10193). Schriftliche Tätigkeitsnachweise können über den Schreibwarenhandel bezogen werden. Seite 4 von 6

5 VI. Arbeitszeit für Auszubildende Was muss bei der Beschäftigung von jugendlichen Auszubildenden beachtet werden? Für die Arbeitszeit der Auszubildenden vor Vollendung des 18. Lebensjahres gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Am Samstag ist die Beschäftigung nur in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, so z. B. im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Verkehrswesen und in Kfz- Reparaturwerkstätten zulässig. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. An Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Werden Jugendliche am Samstag oder Sonntag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Tag derselben Woche sicherzustellen. Arbeitszeit Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Ruhepausen Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, von mehr als 6 Stunden von 60 Minuten Dauer zu gewähren. Nachtruhe Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche über 16 Jahre dürfen - im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr - in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr beschäftigt werden. Welche Arbeitszeitregelung muss ich bei volljährigen Auszubildenden beachten? Arbeitszeit Die werktägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten durch Freistellung an anderen Werktagen die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten wird. Ruhepausen Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, von mehr als 9 Stunden von mindestens 45 Minuten Dauer zu gewähren. Ruhezeit Nach der täglichen Arbeitszeit müssen die Auszubildenden eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden einhalten. In verschiedenen Bereichen, so z. B. in Gaststätten und Hotels, in Verkehrsbetrieben oder in Krankenhäusern kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden. Seite 5 von 6

6 VII. Urlaub Welchen Urlaubsanspruch hat mein Auszubildender? Auszubildende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz und für Erwachsene im Bundesurlaubsschutzgesetz festgelegt. Für die Jugendlichen ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist, mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist. Bei Berufsschülern soll der Urlaub in die Zeit der Berufsschulferien gelegt werden. Wird ihnen Urlaub außerhalb der Berufsschulferien gegeben und wurden sie nicht von der Schule vom Berufsschulbesuch befreit, müssen sie auch im Urlaub die Berufsschule besuchen. Der Ausbildende muss dem Auszubildenden dann für jeden Berufsschultag, an dem er die Berufsschule während des Urlaubs besucht, einen weiteren Urlaubstag gewähren. Kann der Auszubildende auch einen Teilurlaub beanspruchen? Urlaub gibt es in jedem Kalenderjahr. Den vollen Urlaub erwerben Jugendliche und Erwachsene erstmals, wenn das Ausbildungsverhältnis sechs Monate besteht. Kann diese Wartezeit nicht erfüllt werden, z.b. bei Beendigung der Ausbildung in der Probezeit, gibt es Teilurlaub: für jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs. VIII. ESF-Förderprogramm Ausbildungsunternehmen, die einen förderungsbedürftigen Auszubildenden ab 1. Juli 2008 zusätzlich betrieblich ausbilden, können bei der zuständigen Agentur für Arbeit den Ausbildungsbonus beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der tariflich vereinbarten monatlichen Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr. Der Ausbildungsbonus beträgt Weitere Informationen zum Ausbildungsbonus sowie die Antragsformulare erhalten interessierte Unternehmen ausschließlich beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter Tel / Der Einfachheit halber wird die männliche Form verwendet, selbstverständlich sind sowohl männliche wie auch weibliche Auszubildende gemeint. Seite 6 von 6

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