Ich absolviere meine Weiterbildung innerhalb eines Weiterbildungsverbundes: ja nein

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1 Antrag der Genehmigung auf Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung und der finanziellen Förderung im Rahmen der vertragsärztlichen Versrgung (Allgemeinmedizin) Die Beschäftigung und finanzielle Förderung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung setzt die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vraus. Bitte lassen Sie uns hierfür das vllständig ausgefüllte Antragsfrmular mit den erfrderlichen Nachweisen zukmmen. 1. Antragsteller Medizinisches Versrgungszentrum Berufsausübungsgemeinschaft Praxisinhaber/ Einzelpraxis Name, Vrname Betriebsstättennummer (BSNR) Geschäftsführer/ Kaufmännische Leitung (BAG/MVZ) PLZ/ Ort Straße Telefn Fax 2. Ärztin/Arzt in Weiterbildung Name, Vrname PLZ/ Ort Straße Telefn Fax Geburtsdatum Geburtsrt Ich abslviere meine Weiterbildung innerhalb eines Weiterbildungsverbundes: ja nein Wir bitten die.g. Felder vllständig auszufüllen, da nur s eine abschließende Antragsbearbeitung möglich ist. KV Hessen Seite 1 vn 12 Versin:

2 3. Nachweise Für die Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung sind die nachflgend aufgeführten Unterlagen bzw. Nachweise einzureichen: Weiterbildung im Fachgebiet: Mitteilung über die Dauer: vm: bis: (bitte nur vlle Mnate angeben) Hinweis: Eine finanzielle Förderung ist immer nur zum 1. eines Mnats möglich Art der Beschäftigung (halbtags/dreiviertel/ganztags) In der BAG der im MVZ ist die weiterbildungsbefugte Ärztin/der weiterbildungsbefugte Arzt zu benennen, dem die Verantwrtung für die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung bliegt Weiterbildungsbefugnis der weiterbildenden Ärztin/des weiterbildenden Arztes Die Weiterbildungsbefugnis wird bei der Landesärztekammer Hessen beantragt: Landesärztekammer Hessen Im Vgelsgesang Frankfurt am Main Tel: Kpie der Apprbatinsurkunde der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung Arbeitsvertrag/Anstellungsvertrag (TV-Ärzte) KV Hessen Seite 2 vn 12 Versin:

3 4. Finanzielle Förderung Bitte reichen Sie zusätzlich zu dem unter Punkt 3 aufgeführten Unterlagen flgende Nachweise ein: Vrwegentscheid: Bestätigung der Landesärztekammer Hessen, aus der ersichtlich ist, welche Weiterbildungszeiten die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung nch abzuleisten hat (Bitte beachten Sie, dass der Vrwegentscheid zu Beginn der Förderung nicht älter als 3 Mnate sein darf) Vrwegentscheid beantragt am: Kpie des Persnalausweises der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung Weiterbildungsplan der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung (Ein Musterbeispiel finden Sie im Dwnladbereich der Hmepage) Unterschriebene Erklärungen/Datenschutzerklärungen (S. 4-12) Bitte senden Sie Ihren Antrag nebst Unterlagen an: Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätsförderung Förderung Weiterbildung Eurpa-Allee Frankfurt am Main Tel: Fax: genehmigung.weiterbildung@kvhessen.de Für Rückfragen zur finanziellen Förderung stehen wir Ihnen unter flgenden Kntaktdaten gerne zur Verfügung. Kassenärztliche Vereinigung Hessen Abteilung Qualitätsförderung Förderung Weiterbildung Eurpa-Allee Frankfurt am Main Tel: und Fax: ferderung-allgemeinmedizin@kvhessen.de KV Hessen Seite 3 vn 12 Versin:

4 Alle Details zu den Regelungen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen auf Grundlage der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß 75a SGB V mit Wirkung zum 1. Juli Bitte beachten Sie, dass erst mit Eingang der vllständigen Unterlagen und Prüfung des Antrages eine Genehmigung erflgen kann. Eine rückwirkende Genehmigung für Zeiten vr der Antragstellung ist nicht möglich. der Antrag möglichst vier Wchen vr Beginn der beabsichtigten Beschäftigung der Ärztin in Weiterbildung/des Arztes in Weiterbildung gestellt werden sllte, damit eine rechtzeitige Bearbeitung sichergestellt werden kann. die Leistungen, die die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung in Ihrer Praxis erbringt, mit der lebenslangen Arztnummer (LANR) des weiterbildenden Arztes gekennzeichnet werden. die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung nach 32 Abs. 3 und 4 der Zulassungsverrdnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) nicht zur Vergrößerung der Vertragsarztpraxis der der Aufrechterhaltung eines übergrßen Praxisumfanges dienen darf und der Arzt in Weiterbildung zur Erfüllung der vertragsärztlichen Pflichten anzuhalten ist. Wir versichern, dass die in diesem Antragsfrmular gemachten Angaben vllständig und richtig sind. Unterschrift aller Vertragsärzte Vertragsarztstempel KV Hessen Seite 4 vn 12 Versin:

5 Erklärung der für die Vertragsarztpraxis/das MVZ/die BAG Bevllmächtigten Wir erklären, dass wir die vn der KVH erhaltene Förderung unverzüglich in vller Höhe als Bruttarbeitslhn der als dessen Bestandteil an die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung auszahlen. Wir erklären, dass wir das Bruttgehalt der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung auf die im Krankenhaus übliche Vergütung gemäß dem aktuell gültigen TV-Ärzte/VKA anheben. Sfern wir die geförderte Ärztin/den geförderten Arzt in Weiterbildung nicht im Rahmen einer Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in zulässiger Weise beschäftigen, erklären wir hiermit, dass wir die Förderbeträge an die KVH zurückzahlen. Wir verpflichten uns, Unterbrechungen der Weiterbildung, insbesndere aus Gründen des Mutterschutzes, der Elternzeit, Betreuungszeit der der Krankheit (vn insgesamt jährlich mehr als sechs Wchen) der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung als auch Unterbrechungen der Weiterbildung unsererseits unverzüglich an die KVH zu melden. Wir verpflichten uns, im Falle vn Krankheitszeiten des Arztes in Weiterbildung vn insgesamt jährlich nicht mehr als sechs Wchen, keine Leistungen nach dem AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) zu beantragen, da in diesem Fall die Förderung aufrechterhalten wird. Wir verpflichten uns am Ende des Weiterbildungsabschnittes, der KVH einen Nachweis über die an die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung weitergegebenen Förderbeträge ggf. mittels Bescheinigung des Steuerberaters zuzusenden (jährlich). Uns ist bekannt, dass wir ein vrzeitiges Ausscheiden der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung unverzüglich der KVH mitzuteilen haben. Wir verpflichten uns, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Ärztin in Weiterbildung/dem Arzt in Weiterbildung unverzüglich der KVH mitzuteilen. Wir verpflichten uns für den Fall, dass die Weiterbildungsbefugnis des für die Weiterbildung der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung zuständigen Arztes erlischt, zur unverzüglichen Mitteilung gegenüber der KVG Wir versichern, dass der für die Weiterbildung der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung zuständige bei der Vertragsarztpraxis/dem MVZ/der BAG angestellte Arzt in allen Belangen der Weiterbildung weisungsunabhängig ist. Wir verpflichten uns bei vrzeitiger Beendigung des Weiterbildungsverhältnisses nch vr Ablauf eines anerkennungsfähigen Weiterbildungsabschnittes der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung (bei ganztägiger Beschäftigung 3 Mnate), die erhaltenen Förderzuschüsse an die KVH zurückzuzahlen. Wir haben den gefrderten Weiterbildungsplan für die finanzielle Förderung Allgemeinmedizin der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung zur Kenntnis genmmen. Unterschrift aller Vertragsärzte KV Hessen Seite 5 vn 12 Versin:

6 Erklärung des bei dem Vertragsarzt/bei dem MVZ/bei der BAG angestellten Arztes Ich verpflichte mich, Änderungen betreffend meine vertragsärztliche Tätigkeit unverzüglich der KVH mitzuteilen. Gleiches gilt für den Fall, dass meine Weiterbildungsbefugnis ungültig wird. Unterschrift KV Hessen Seite 6 vn 12 Versin:

7 Erklärungen der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung Ich verpflichte mich, diesen Weiterbildungsabschnitt in der Praxis/dem MVZ/der BAG als Teil meiner Weiterbildung Allgemeinmedizin zu nutzen. Ich verpflichte mich, vr Beginn der Förderung Weiterbildung Allgemeinmedizin der KVH alle Weiterbildungszeiten mitzuteilen (Weiterbildungsplan). Ich erkläre, dass ich der KVH am Ende eines jeweiligen Weiterbildungsabschnittes swie jährlich im Februar des auf die Förderung flgenden Jahres und nach Abschluss der Förderung rückwirkend, einen Nachweis der mnatlichen Gehaltsnachweise zusenden werde. Ich verpflichte mich hiermit, die vrgeschriebene Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin der zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) zu abslvieren und an der entsprechenden Facharztprüfung teilzunehmen. Ich verpflichte mich, bei Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit die KVH unverzüglich zu infrmieren. Darüber hinaus erkläre ich meine Absicht, nach der Beendigung meiner Weiterbildungszeit als Hausarzt in Hessen tätig zu sein. Unterschrift Arzt in Weiterbildung (AiW) KV Hessen Seite 7 vn 12 Versin:

8 Einwilligung Datenerhebung und verarbeitung (Ärztin/Arzt in Weiterbildung) Infrmatin zur Einwilligung in die Datenverarbeitung Die Förderung der Weiterbildung gemäß 75a SGB V wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einerseits und die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) swie privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) andererseits finanziert. Die Förderung zielt darauf ab, insbesndere den Anteil der Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen in der vertragsärztlichen Versrgung zu erhöhen und die vertragsärztliche Tätigkeit weiterer Facharztgruppen zu stärken. Die szialgesetzliche Regelung in 75a SGB V bestimmt, dass flgende Partner weitere Regelungen treffen sllen: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV- SV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Diese haben einvernehmlich mit dem PKV- Verband swie unter Beteiligung der Bundesärztekammer (BÄK) die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß 75a SGB V (Fördervereinbarung) mit weiteren Anlagen geschlssen. Die Fördervereinbarung selbst beschreibt die Grundsätze der gesamten Weiterbildungsförderung. Ihre Anlagen I und II beschreiben die Verfahren im vertragsärztlichen und im statinären Bereich. Die Anlage III der Fördervereinbarung beschreibt die Gesamtevaluatin der Weiterbildungsförderung. Die Anlage IV beschreibt die Förderung vn Kmpetenzzentren Weiterbildung (KW). Die Mittelverwendung ist den Kstenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, bzw. ihren Vertretern, dem GKV-SV und dem PKV-Verband einerseits swie den Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits nachzuweisen. Der für den Nachweis zu übermittelnde Datenumfang (gemäß Einwilligungserklärung) ist der KV vn den Vertragspartnern der Fördervereinbarung vrgegeben wrden und leitet sich aus der Fördervereinbarung ab. Um die Wirksamkeit der Förderung zu bewerten, werden Förderdaten analysiert. Die Wirksamkeit der Förderung lässt sich aus Sicht der Vertragspartner auf der Basis steigender Zahlen bei den Facharztanerkennungen und den Tätigkeitsaufnahmen in der ambulanten Versrgung swie stringenteren Weiterbildungsverläufen abbilden. Da sich die Wirksamkeit der Fördermaßnahmen erst mittel- bis langfristig abzeichnen, erflgt über Verbleibanalysen im Anschluss an die Facharztanerkennung nach drei, fünf und zehn Jahren durch einen Datenabgleich mit dem Bundesarztregister eine Auswertung. Um standardisierte Auswertungen durchführen zu können, wird im Rahmen dieser Evaluatin eine einheitliche Nummer (AiW-Nr. 1 ) an jede/n Förderprgramm-Teilnehmer/in vergeben, Die erhbenen persnenbezgenen Daten (gemäß Einwilligungserklärung) fließen in diese Gesamtevaluatin der Förderung ein. Es werden ausschließlich auf KV-Bezirksebene aggregierte Auswertungen hne Persnenbezug erstellt. Die zugrundeliegenden persnenbezgenen Daten werden nach Abschluss der Verbleibanalysen, d.h., zehn Jahre nach Erlangung der Facharztanerkennung, gelöscht. Sfern zehn Jahre nach Förderende keine Facharztanerkennung erwrben wurde der dem Gesamtevaluatr bekannt gewrden ist, werden die Daten gelöscht. Für die Datenverarbeitung und -nutzung der persnenbezgenen Daten durch die beteiligten Institutinen ist entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen Ihre Einwilligung erfrderlich, die Sie gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung jederzeit widerrufen können. 1 Die AiW-Nr. wird vn der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vergeben. Sie hat innerhalb der Förderung der Weiterbildung eine administrative Bedeutung und wird im Rahmen des Nachweisverfahrens und der Evaluatin genutzt. Sie kann vn den Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erfragt werden. KV Hessen Seite 8 vn 12 Versin:

9 Einwilligung in Datenerhebung und -verarbeitung Ich willige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen, Eurpa-Allee 90, Frankfurt am Main ein, dass zum Zwecke des Mittelverwendungsnachweises und der Evaluatin der Förderung meine nachflgend aufgelisteten persnenbezgenen Daten erhben und unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen zwischen den im Flgenden genannten Institutinen und in der im Flgenden beschriebenen Weise ausgetauscht und verarbeitet werden. Im Rahmen des Mittelnachweises werden flgende Daten vn der Kassenärztlichen Vereinigung er-hben und an die KBV übermittelt, die diese Daten zusammenführt und dem GKV- Spitzenverband swie dem PKV-Verband im Rahmen der Jahresabrechnung als Verwendungsnachweis weiterleitet: Vrname, Name, Titel, Geschlecht, Geburtsdatum, Facharztbezeichnung, Praxisrt, PLZ des Praxisrts, Name des Planungsbereichs der Bedarfsplanung, Förderungsbeginn und -ende, Förderungsart (Förderung bei Unterversrgung der drhender Unterversrgung), Förderungsdauer in Mnaten, jahresübergreifende Förderung ja/nein, vllzeitige der halbtätige Weiterbildung, Förderbetrag gesamt und Förderbetrag KV-Anteil, Teilnahme an einer Verbundweiterbildung (ja/nein). Diese Daten werden vn den genannten Institutinen für die Dauer der Weiterbildung für die maximale Dauer vn zehn Jahren gespeichert. Für die Evaluatinsmaßnahmen der Vereinbarung und ihrer Anlagen werden nachflgende Daten vn den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Landesärztekammern swie vn der Zentralen Registrier-stelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft zusammengeführt und beim Gesamtevaluatr, gegenwärtig die KBV, verarbeitet: Familienname, Vrname Geburtsdatum und Geburtsname Arztnummer (AiW-Nr. 2 ) Angaben zum Verlauf der Weiterbildung: KV-Bereich, Förderzeitraum, Fachgebiete, Weiterbildungsziel, Tätigkeitsumfang und -art, ausgezahlte Fördergelder, bestehende Facharztanerkennungen Erwerb der Facharztanerkennung, Spätere Berufstätigkeit im vertragsärztlichen Bereich Es werden ausschließlich auf KV-Bezirksebene aggregierte Auswertungen hne Persnenbezug erstellt. Die Lenkungsgruppe gemäß 10 der Fördervereinbarung erhält und analysiert diese zusammengefassten Auswertungen der persnenbezgenen Daten. Ihr gehören an: die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft swie der GKV-Spitzenverband. Des Weiteren sind der PKV- Verband und die Bundesärztekammer (BÄK) an der Lenkungsgruppe beteiligt. Die Infrmatin zur Einwilligung in die Datenverarbeitung habe ich zur Kenntnis genmmen. Ich bin damit einverstanden, dass die KV die ben genannten Daten an die genannten Institutinen übermittelt und diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen durch die genannten Institutinen für die genannten Zwecke verarbeitet werden. Die Speicherung meiner Daten bei dem Gesamtevaluatr der Weiterbildungsförderung (gegenwärtig die KBV) erflgt für eine maximale Dauer vn zehn 2 S.. KV Hessen Seite 9 vn 12 Versin:

10 Jahren nach Erhalt der Facharztanerkennung. Sfern zehn Jahre nach Förderende keine Facharztanerkennung erwrben der nachgewiesen wurde, werden die Daten gelöscht. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung gegenüber der KV jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf erflgt gegenüber der KV Hessen, Eurpa-Allee 90, Frankfurt am Main. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erflgten Verarbeitung nicht berührt. Die bis zum Widerruf erhbenen Daten werden für den Mittelverwendungsnachweis gegenüber den ben genannten Institutinen eingesetzt, sfern diese nch für den Verwendungsnachweis einer Jahresabrechnung benötigt werden. Die bis zum Widerruf erhbenen Daten stehen für die beschriebene, turnusmäßige Gesamtevaluatin der Weiterbildungsförderung weiterhin zur Verfügung. Unterschrift (Ärztin/Arzt in Weiterbildung) KV Hessen Seite 10 vn 12 Versin:

11 Einwilligung Datenerhebung und verarbeitung (Vertragsarzt weiterbildende Praxis und ggf. angestellter Weiterbilder) Infrmatin zur Einwilligung in die Datenverarbeitung Die Förderung der Weiterbildung gemäß 75a SGB V wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einerseits und die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) swie privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) andererseits finanziert. Die Förderung zielt darauf ab, insbesndere den Anteil der Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen in der vertragsärztlichen Versrgung zu erhöhen und die vertragsärztliche Tätigkeit weiterer geförderter Facharztgruppen zu erhöhen. Die szialgesetzliche Regelung in 75a SGB V bestimmt, dass flgende Partner weitere Regelungen treffen sllen: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV- SV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Diese haben einvernehmlich mit dem PKV- Verband swie unter Beteiligung der Bundesärztekammer (BÄK) die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß 75a SGB V (Fördervereinbarung) mit weiteren Anlagen geschlssen. Die Fördervereinbarung selbst beschreibt die Grundsätze der gesamten Weiterbildungsförderung. Ihre Anlagen I und II beschreiben das Förderverfahren im vertragsärztlichen und im statinären Bereich. Die Anlage III der Fördervereinbarung beschreibt die Gesamtevaluatin der Weiterbildungsförderung. Die Anlage IV beschreibt die Förderung vn Kmpetenzzentren Weiterbildung (KW). Die Mittelverwendung ist den Kstenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Kranken-versicherungsunternehmen, bzw. ihren Vertretern, dem GKV-SV und dem PKV-Verband einerseits swie die Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits nachzuweisen. Der für den Nachweis zu übermittelnde Datenumfang (gemäß Einwilligungserklärung) ist der KV vn den Vertragspartnern der Fördervereinbarung vrgegeben wrden und leitet sich aus der Fördervereinbarung ab Für die Datenverarbeitung und nutzung der persnenbezgenen Daten durch die beteiligten Institutinen ist nach 67b SGB X Ihre Einwilligung erfrderlich, die Sie gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen jederzeit widerrufen können. Einwilligung in Datenerhebung und -verarbeitung Ich willige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen, Eurpa-Allee 90, Frankfurt am Main ein, dass zum Zwecke des Mittelverwendungsnachweises meine persnenbezgenen Daten erhben und unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen zwischen den im Flgenden genannten Institutinen ausgetauscht und verarbeitet werden: die KBV führt die Daten zusammen und übermittelt diese im Rahmen der Jahresendabrechnung an den GKV-Spitzenverband und den PKV-Verband. Nachflgende Daten werden übermittelt: Familienname, Vrname, Titel, Facharztbezeichnung des Weiterbilders /der Weiterbilderin Praxisrt, PLZ des Praxisrts, Name des Planungsbereichs Förderungsbeginn und ende, Förderungsdauer in Mnaten swie Angabe jahresübergreifende Förderung (j/n), vllzeitige der teilzeitige Weiterbildung Förderungsart (Unterversrgung/drhende Unterversrgung); Förderbetrag gesamt und Förderbetrag KV-Anteil Teilnahme an einem Weiterbildungsverbund (j/n) Diese Daten können bei den genannten Institutinen über die Dauer der Weiterbildungsförderung hinaus gespeichert werden bis alle Verwendungsnachweise seitens der weiterbildenden Praxis erbracht sind und das Förderverfahren beendet ist. [Hinweis: Daten gemäß a) und b) werden vn der KV an die LÄK zur Weiterbildungsbefragung übermittelt; Klärung zu Art und Umfang der Einwilligung] KV Hessen Seite 11 vn 12 Versin:

12 Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung gegenüber der KV jederzeit widerrufen kann. Der Wider-ruf erflgt gegenüber der KV Hessen, Eurpa-Allee 90, Frankfurt am Main. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erflgten Verarbeitung nicht berührt. Die bis zum Widerruf erhbenen Daten werden für den Mittelverwendungsnachweis gegenüber den ben genannten Institutinen eingesetzt, sfern diese nch für den Verwendungsnachweis einer Jahresabrechnung benötigt werden. Die bis zum Widerruf erhbenen Daten stehen für die beschriebene, turnusmäßige Gesamtevaluatin der Weiterbildungsförderung weiterhin zur Verfügung. Unterschrift Vertragsarzt/Vertragsärztin Sfern der/die bige Unterzeichner/in nicht auch gleichzeitig der/die Weiterbilder/in ist, wird zusätzlich die Einwilligung des/der weiterbildenden Arztes/Ärztin der Praxis / BAG / MVZ erfrderlich: Ich willige in die ben beschriebene Datenverarbeitung ein. Unterschrift weiterbildende(r) Ärztin/Arzt KV Hessen Seite 12 vn 12 Versin:

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