Der Architektenwettbewerb, das Instrument
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- Ernst Schreiber
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1 LANDESKONGRESS FÜR ARCHITEKTUR UND STADTENTWICKLUNG ICS LANDESMESSE STUTTGART Der Architektenwettbewerb, das Instrument Jörg Krämer planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG Darmstadt Frankfurt am Main
2 Macht die EU-Vergaberichtlinie alles besser und einfacher? Welche Potentiale liegen im Wettbewerb? Welche Gefahren? Das Verhandlungsverfahren aus Sicht des Bewerbers. Fazit
3 1 Macht die EU-Vergaberichtlinie alles besser und einfacher? status quo GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen VgV Vergabeverordnung VOB Vergabeverordnung für Bauleistungen VOL Vergabeverordnung für Leistungen VOF Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen
4 2 VOF Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen [über dem Schwellenwert] Verhandlungsverfahren Verhandlungsverfahren ohne Lösungsvorschläge Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen Planungswettbewerb [RPW] mit anschließender Verhandlung
5 3 Planungswettbewerb [RPW] Offener Wettbewerb Nicht offener Wettbewerb Zweiphasiges Verfahren Kooperatives Verfahren
6 4 VergRModVO Vergaberechtsmodernisierungsverordnung [Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vergabe im Oberschwellenbereich] und das sieht dann wie folgt aus: GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen VOL & VOF beide sind nun integriert in GWB und VgV VgV Vergabeverordnung VOB Vergabeverordnung für Bauleistungen
7 5 VgV.A6 Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Abschnitt 6 Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1 Allgemeines 73 Anwendungsbereich und Grundsätze 74 Verfahrensart 75 Eignung 76 Zuschlag 77 Kosten und Vergütung Unterabschnitt 2 Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen 78 Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe 79 Durchführung von Planungswettbewerben 80 Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbes
8 6 Neugestaltung der VgV positive Aspekte: was bleibt erhalten auch in Zukunft kein reiner Preiswettbewerb die Art der Schätzung des Auftragswertes bleibt Zugangshürden bei der Eignung werden gesenkt einheitliche europäische Eigenerklärung Beschränkung des Mindestumsatzes auf die zweifache Summe des Auftragswertes Referenzprojekte nur noch vergleichbar [nicht mehr identisch] Dreijahresfrist für Refenrenzen kann ausgedehnt werden Eignung des Personals als Zuschlagskriterium Erweiterung auf die Innen- & Landschaftsarchitekten negative Aspekte: Wahl der Verfahrensart Verhandlungsverfahren und damit der Architekturwettbewerb ist nur noch eine von fünf möglichen Verfahrensarten
9 7 Wahl der Verfahrensart als Regelverfahren gelten: Verhandlungsverfahren [hier greift letztlich die RPW] Wettbewerblicher Dialog möglich sind aber auch: Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Innovationspartnerschaft
10 8 Fazit Eignungskriterien Hier findet ganz klar eine Verbesserung statt. Struktur Durch die Zusammenlegung der Verordnungen wird keine klare Struktur erzeugt. Im Gegenteil, die Anzahl der Paragraphen wächst noch. Vergabemöglichkeiten Durch die Vervielfachung der Vergabemöglichkeiten [das Verhandlungsverfahren ist nicht mehr zwingend] wird der Architekturwettbewerb entscheidend geschwächt.
11 9 Welche Potentiale liegen im Wettbewerb? Welche Gefahren? Die Qualitäten des Architektenwettbewerbs die beste Lösung finden zeit- und kostensparendes Vergabeinstrument klar strukturiertes und transparentes Verfahren Qualitätssicherung [funktional und gestalterisch] hervorragendes Instrument zur öffentlichen Vermittlung der Architektur
12 10 Ausschreibungslandschaft Deutschland wurden gegenüber 2014 knapp ein Drittel mehr Planungsleistungen ausgeschrieben Quelle: Competition Ausgabe
13 11 Ausschreibungslandschaft Deutschland 2015 Gleichzeitig ging aber der Anteil an W e t t b e w e r b e n u m ca. 18% zurück. So niedrig wie noch nie. Quelle: Competition Ausgabe
14 12 Ausschreibungen nach Verfahrensart Quelle: Competition Ausgabe
15 13 Gefahr Was ist da los? Handlungsdruck Misstrauen
16 14 Chance Bürgerbeteiligung Architekturvermittlung
17 15 Das Verhandlungsverfahren aus Sicht des Bewerbers. Erster Preisträger sollte Auftrag erhalten Rahmenbedingungen die geforderte Gleichheit der Referenzprojekte der zu kurze Geltungszeitraum für Referenzprojekte sinnvolle Leistungsanforderungen präzise Aufgabenstellung Graue Verfahren versus RPW
18 16 Fazit Die Verfahrensarten und die Zusammenhänge kennen Die Grundlagen unseres Berufsstandes kennen Politik und Verwaltung mit Engagement beraten und unterstützen
19 planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG Architekten und Stadtplaner BDA / DASL / dwb Hauptsitz Platz der Deutschen Einheit 21 D Darmstadt tel +49 (0) fax +49 (0) Vielen Dank. Niederlassung Hansaallee 2 D Frankfurt am Main tel +49 (0) fax +49 (0)
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