Gewalt und Vernachlässigung in Familien Problemlagen und Präventionsstrategien 3. Symposium der Sozialen Arbeit Siegen
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- Michael Morgenstern
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1 Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Gewalt und Vernachlässigung in Familien Problemlagen und Präventionsstrategien 3. Symposium der Sozialen Arbeit Siegen
2 Gewalt und Vernachlässigung in Familien Problemlagen und Präventionsstrategien Gliederung 1. Ein quantitativer Problemzugang 2. Vernachlässigung als zentrale Herausforderung 3. Hilfen zur Erziehung 4. Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung 5. Soziale Frühwarnsysteme Modelle früher Hilfen 6. Neue Anforderungen durch 8a SGB VIII 5. Fazit
3 Gefährdungslagen von Kindern/Jugendlichen (n=318) (Mehrfachnennungen) Vernachl. seel.m. körperl.m. Erw.Konfl. sex.m. Auton.K. sonst.
4 Hauptgefährdung von Kindern/Jugendlichen (n=318) Gesamt Jungen Mädchen 10 0 Vernachl. seel.m. körperl.m. Erw.Konfl. sex.m. Auton.K. sonst.
5 Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverpflichteter Personen (Eltern), welches zur Sicherstellung der physischen oder psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre. geschieht selten aktiv, sondern zumeist passiv aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens. stellt eine chronische Unterversorgung des Kindes durch nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse dar und hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche geistige oder seelische Entwicklung. betrifft in erster Linie Kinder, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Behinderung auf Förderung, Fürsorge und Schutz in besonderer Weise angewiesen sind. stellt eine basale Beziehungsstörung zwischen Eltern und ihren Kindern dar.
6 Risikodimensionen der Vernachlässigung Finanzielle/ materielle Situation Situation des Kindes Vernachlässigung Soziale Situation Situation der Erziehungsperson/en Familiäre Situation
7 Hypothese Je geringer die finanziellen und materiellen Ressourcen, schwieriger das soziale Umfeld, desorganisierter die Familiensituation, belasteter und defizitärer die persönliche Situation der Erziehungspersonen, herausfordernder die Situation und das Verhalten des Kindes desto stärker steigt das Risiko, dass Beziehungsstörungen zwischen Eltern und Kind sich zu massiven Vernachlässigungssituationen des Kindes verdichten.
8 Prozentuale Altersverteilung andauernder HzE ohne Erziehungsberatung 50 43, , ,4 11,3 NRW 10 0 < 6 J. 6 < < 18 > 18 J.
9 Prozentuale Altersverteilung Erziehungsberatung 50 46,6 46, ,2 28,4 22,1 14,5 NRW Südviertel < 6 J. 6 < < 18 > 18 J.
10 1666 Abs. 1 BGB Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
11 Die Rechtssprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtig in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen läßt (BGH FamRZ 1956, S. 350 = NJW 1956, S. 1434) Das bedeutet: Kindeswohlgefährdung ist kein beobachtbarer Sachverhalt, sondern ein rechtliches und normatives Konstrukt.
12 Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung geschieht aufgrund einer fachlichen (und rechtlichen) Bewertung von Lebenslagen hinsichtlich der möglicher Schädigungen, die die Kinder in ihrer weiteren Entwicklung aufgrund dieser Lebensumstände erfahren können; der Erheblichkeit der Gefährdungsmomente (Intensität, Häufigkeit und Dauer des schädigenden Einflusses) bzw. der Erheblichkeit des erwarteten Schadens; des Grades der Wahrscheinlichkeit (Prognose) eines Schadenseintritts (Es geht um die Beurteilung zukünftiger Einflüsse, vor denen das Kind zu schützen ist); der Fähigkeit der Eltern(teile), die Gefahr abzuwenden bzw. die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen; der Bereitschaft der Eltern(teile), die Gefahr abzuwenden bzw. die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
13 Nicht-Gewährleistung/Gefährdung des Kindeswohls und Fähigkeit/Bereitschaft der Eltern zur Annahme von Hilfe (zur Erziehung) Modell Eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nur nicht gewährleistet. Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet. Eltern wollen und können Hilfe (zur Erziehung) annehmen A B Eltern wollen und/oder können Hilfe (zur Erziehung) nicht annehmen C D
14 Nichtgewährleistung/Gefährdung des Kindeswohls und Fähigkeit/Bereitschaft der Eltern zur Annahme von Hilfe (zur Erziehung) Praxis Eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nur nicht gewährleistet. Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet. Eltern wollen und können Hilfe (zur Erziehung) annehmen A B Eltern wollen und/oder können Hilfe (zur Erziehung) nicht annehmen C D
15 Der Teufelskreislauf des negativen Images der Jugendhilfe Herausnahme der Kinder aus der Familie Wahrnehmung des JA als 'Kinder-wegnehm-Amt' Späte Einschaltung des Jugendamtes Vermeidung der Inanspruchnahme präventiver Hilfe Zuspitzung der familiären Krisensituation
16 Raster für die Entwicklung eines sozialen Frühwarnsystems (ISA Münster) Handlungsbereich Indikator/en Schwellenwert Wahrnehmung durch... Handeln durch... Institution Worauf wollen wir achten? Was sind wichtige Anzeiger dafür, wie es Kindern geht? Ab wo beginnen für uns bedenkliche Entwicklung en? Wann muss gehandelt werden? Wer soll auf die vereinbarten Signale achten? Wer steht in der Verantwortung, die Situation der Kinder im Auge zu behalten? Wer ist zum Handeln aufgefordert? Wer steht in der Verantwortung, den Hinweisen nachzugehen?
17 Raster für die Entwicklung eines sozialen Frühwarnsystems (Beispiel) Handlungsbereich Indikatoren für nicht gewährleistetes Kindeswohl Schwellenwert Wahrnehmung durch... Handeln durch... Kindergarten z.b. Häufiges Fehlen Fehlende Hygiene Fehlende Wundbehandlung Körperliche Merkmale von Gewalt u.a. Vereinbarung der Fachkräfte über Handlungsschwellen und - schritte MitarbeiterIn des Kindergartens Eltern Eigene Institution Andere Institutionen (z.b. EB) ASD
18 Drei Beispiele für soziale Frühwarn- und Frühinterventionssysteme Familienhebammen (Hannover, NRW etc.) Früherkennung und Frühintervention in Zusammenarbeit Klinik, Kinderschutzbund und Jugendamt (Bielefeld, Düsseldorf) Soziale Beratung (und Hilfevermittlung) im Kontext wirtschaftlicher Hilfen zum Lebensunterhalt (Neubrandenburg)
19 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Annahmen für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.
20 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (2) In Vereinbarungen mit Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfe hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
21 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Ersteinschätzung durch Fachkraft, Leitung, erfahrene Fachkraft
22 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Ersteinschätzung durch Fachkraft, Leitung, erfahrene Fachkraft Anhaltspunkte unbegründet Exit
23 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Ersteinschätzung durch Fachkraft, Leitung, erfahrene Fachkraft Anhaltspunkte unbegründet Keine Gefährdung erkennbar, aber Hilfebedarf Exit Mit eigenen Mitteln lösbar? Nein Ja Exit Motivierung und Hinwirkung auf Inanspruchnahme einer Hilfe Familie nimmt Hilfe an oder will keine Hilfe Exit
24 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Ersteinschätzung durch Fachkraft, Leitung, erfahrene Fachkraft Anhaltspunkte unbegründet Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung Keine Gefährdung erkennbar, aber Hilfebedarf Exit Konkretisierung der Gefährdungseinschätzung durch zusätzliche Information (Fachkraft, Team, Leitung, erfahrene Fachkraft) Mit eigenen Mitteln lösbar? Nein Ja Exit Motivierung und Hinwirkung auf Inanspruchnahme einer Hilfe Bei Verschärfung der Situation des Kindes Familie nimmt Hilfe an oder will keine Hilfe Exit
25 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Ersteinschätzung durch Fachkraft, Leitung, erfahrene Fachkraft Anhaltspunkte unbegründet Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung Keine Gefährdung erkennbar, aber Hilfebedarf Exit Konkretisierung der Gefährdungseinschätzung durch zusätzliche Information (Fachkraft, Team, Leitung, erfahrene Fachkraft) Ergebnis: Keine Kindeswohlgefährdung Mit eigenen Mitteln lösbar? Nein Ja Exit Motivierung und Hinwirkung auf Inanspruchnahme einer Hilfe Bei Verschärfung der Situation des Kindes Familie nimmt Hilfe an oder will keine Hilfe Exit
26 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Ersteinschätzung durch Fachkraft, Leitung, erfahrene Fachkraft Anhaltspunkte unbegründet Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung Keine Gefährdung erkennbar, aber Hilfebedarf Exit Konkretisierung der Gefährdungseinschätzung durch zusätzliche Information (Fachkraft, Team, Leitung, erfahrene Fachkraft) Mit eigenen Mitteln lösbar? Ergebnis: Ergebnis: Keine Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung Gespräch mir Eltern und ggf. Kind über Risikoeinschätzung/ Aufforderung zum Kontakt mit ASD Eltern nehmen Kontakt auf Nein Eigene Meldung an ASD Bei Verschärfung der Situation des Kindes Nein Ja Exit Motivierung und Hinwirkung auf Inanspruchnahme einer Hilfe Familie nimmt Hilfe an oder will keine Hilfe Exit
27 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Ersteinschätzung durch Fachkraft, Leitung, erfahrene Fachkraft Anhaltspunkte unbegründet Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung Keine Gefährdung erkennbar, aber Hilfebedarf Exit Konkretisierung der Gefährdungseinschätzung durch zusätzliche Information (Fachkraft, Team, Leitung, erfahrene Fachkraft) Mit eigenen Mitteln lösbar? Ergebnis: Ergebnis: Keine Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung Gespräch mir Eltern und ggf. Kind über Risikoeinschätzung/ Aufforderung zum Kontakt mit ASD Eltern nehmen Kontakt auf Nein Eigene Meldung an ASD Bei Verschärfung der Situation des Kindes Nein Ja Exit Motivierung und Hinwirkung auf Inanspruchnahme einer Hilfe Familie nimmt Hilfe an oder will keine Hilfe Exit Überführung des Falles in das Handlungsmuster des Jugendamtes/ASD
28 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Ersteinschätzung durch Fachkraft, Leitung, erfahrene Fachkraft Anhaltspunkte unbegründet Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung Keine Gefährdung erkennbar, aber Hilfebedarf Exit Konkretisierung der Gefährdungseinschätzung durch zusätzliche Information (Fachkraft, Team, Leitung, erfahrene Fachkraft) Mit eigenen Mitteln lösbar? Ergebnis: Ergebnis: Keine Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung Gespräch mir Eltern und ggf. Kind über Risikoeinschätzung/ Aufforderung zum Kontakt mit ASD Eltern nehmen Kontakt auf Nein Eigene Meldung an ASD Bei Verschärfung der Situation des Kindes Nein Ja Exit Motivierung und Hinwirkung auf Inanspruchnahme einer Hilfe Ggf. Klärung des eigenen Beitrags der freien Träger zur Gefährdungsabwehr Familie nimmt Hilfe an oder will keine Hilfe Exit Überführung des Falles in das Handlungsmuster des Jugendamtes/ASD
29 Neue Wege in der Arbeit mit Familien Frühe Hilfen sind angewiesen auf Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Hilfesysteme Frühe Hilfen sind angewiesen auf eine sozialräumliche Verankerung Frühe Hilfen müssen verstärkt auch Kinder unter 3 Jahren in den Blick nehmen Frühe Hilfen müssen flexibler werden Frühe Hilfen müssen verstärkt eine Gehstruktur entwickeln Frühe Hilfen müssen breitenwirksamer werden
30 Fazit I Arbeit im Kontext Kindeswohlgefährdung ist immer Arbeit im Spannungsfeld Zwischen Kindeswohl und Elternwohl Zwischen Hilfsangeboten und Schutzanforderungen Zwischen Autonomie und Zwang Zwischen Prävention und Intervention Zwischen Kindbezug und Elternbezug
31 Fazit II Eckpunkte der Kooperation zwischen ASD und anderen Institutionen bei Verdacht auf Kindesvernachlässigung Kooperation kann dann im Sinne des Kindeswohls erfolgreich sein, wenn alle beteiligten Institutionen ihr Leistungsspektrum wechselseitig transparent machen; jede Institution ihre eigenen Problemerkennungs- und Problemlösungsmechanismen thematisiert und definiert; jede Institution ihre Möglichkeiten zur Unterstützung/zum Schutz des Kindes ausschöpft; die Einschaltung der anderen Institution nicht als Abgabe eigener Verantwortung gesehen wird, sondern als Hinzuziehung weiterer Verantwortung und zusätzlicher Kompetenzen; verbindliche Handlungsschritte zwischen den Institutionen für die Kooperation im Einzelfall konzipiert und verabredet (Kontrakt) werden.
32 Fazit III Das Hilfesystem muss analog der Komplexität des Vernachlässigungssyndroms vielfältig sein, um allen Problemdimensionen gerecht werden zu können.
33 Fazit III Das Hilfesystem muss analog der Komplexität des Vernachlässigungssyndroms vielfältig sein, um allen Problemdimensionen gerecht werden zu können. Hierzu ist der Aufbau interdisziplinärer (möglichst gemeinwesenorientierter) Arbeitsansätze erforderlich.
34 Fazit III Das Hilfesystem muss analog der Komplexität des Vernachlässigungssyndroms vielfältig sein, um allen Problemdimensionen gerecht werden zu können. Hierzu ist der Aufbau interdisziplinärer (möglichst gemeinwesenorientierter) Arbeitsansätze erforderlich. Es wäre ein Paradoxon, wenn diejenigen, die isolierten Familien helfen wollen, selbst nicht in der Lage wären, sich untereinander zu verständigen und ihre eigene Isolation innerhalb des Hilfesystems wirkungsvoll aufzuheben.
35 Information im www Zu den Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Garantenstellung des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung Hamburg (incl. der entwickelten Instrumente): Zum Projekt Soziale Frühwarnsysteme Frühe Hilfen für Familien :
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