Integration der Naturgefahren in die baurechtliche Grundordnung Erläuterungsbericht

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1 Einwohnergemeinde Rohrbach Integration der Naturgefahren in die baurechtliche Grundordnung Erläuterungsbericht Folgende Dokumente sind Teil der Änderung: Exemplar für die öffentliche Auflage, Stand 26. Februar 2014 Überarbeitetes Baureglement Zonenplan Naturgefahren Zonenplanänderung Parz. Nr. 747 Erläuterungsbericht Naturgefahren Panorama AG für Raumplanung Architektur und Landschaft Münzrain 10, 3005 Bern 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag, Organisation und Terminprogramm Auftrag für die Überarbeitung Terminprogramm 3 2 Ausgangslage Naturgefahrenkarte der Gemeinde Rohrbach Pflicht zur Integration der Naturgefahrenkarte in der baurechtlichen Grundordnung 4 3 Anpassung der baurechtlichen Grundordnung (GO) Einleitung Gefahrenstufen Anpassung Baureglement Erstellung Zonenplan Naturgefahren Interessensabwägung Hochwasserschutzprojekt Langete 8 4 Planerlassverfahren Mitwirkung Vorprüfung Öffentliche Auflage Beschluss und Genehmigung 10 Anhang 11 2

3 1 Auftrag, Organisation und Terminprogramm 1.1 Auftrag für die Überarbeitung Der Kanton hat der Gemeinde Rohrbach den Auftrag erteilt, die Naturgefahrenkarte grundeigentümerverbindlich in die Nutzungsplanung zu überführen. Infolge dessen beauftragte die Gemeinde das Planungsbüro Panorama, AG für Raumplanung Architektur und Landschaft, die Naturgefahrenkarte vom Juni 2010 in die bestehende baurechtliche Grundordnung zu integrieren. 1.2 Terminprogramm Für die Integration der Naturgefahrenkarte in die baurechtliche Grundordnung wird folgends Zeitprogramm vorgesehen: Herbst 2012: Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements Sommer 2013: öffentliche Mitwirkung und allfällige Anpassungen Herbst 2013: kantonale Vorprüfung Spätherbst: allfällige Anpassungen Winter 2013/14: öffentliche Auflage Frühling 2014: allfällige Einigungsverhandlungen danach : Verabschiedung durch die Gemeindeversammlung 3

4 2 Ausgangslage 2.1 Naturgefahrenkarte der Gemeinde Rohrbach Der Bund hat - ausgelöst durch die Häufung verschiedener grosser Schadenereignisse in den vergangenen Jahren - die Kantone aufgefordert, flächendeckend Gefahrenkarten auszuarbeiten. Diese werden durch Arbeitsgemeinschaften von Geologen- und Bauingenieurbüros in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitet. Der Kanton begleitet diese Arbeiten fachlich und subventioniert in beträchtlichem Umfang. Die (Natur-)Gefahrenkarte weist drei Gefahrenkategorien aus. Zonen mit einer geringen, einer mittleren oder einer erheblichen Gefährdung. Zonen und Gebiete mit erheblicher bzw. mittlerer Gefährdung dürfen keiner Bauzone zugewiesen werden. Damit stellt die Gefahrenkarte für den Zonenplan eine zentrale Grundlage dar. Die Gemeinde Rohrbach hat Kellerhals und Häfeli AG damit beauftragt die Naturgefahrenkarte auszuarbeiten. Diese wurde im Juni 2010 genehmigt. Die Gemeinde Rohrbach ist von folgenden Naturgefahren betroffen: Wassergefahren Hangmuren Hang- und Oberflächenwasser 2.2 Pflicht zur Integration der Naturgefahrenkarte in der baurechtlichen Grundordnung Die Pflicht zur Bezeichnung und damit zur Festsetzung der Gefahrengebiete im Zonenplan ergibt sich explizit aus Art. 71 Baugesetz. Gefahrengebiete sind im Zonenplan als grundeigentümerverbindliche Gefahrenzone festzulegen (Gefahrenzonenmodell). Bei einer Änderung der Gefahrenkarte ist der Zonenplan anzupassen. Damit wird für die Betroffenen und die Gemeinden Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen. 4

5 3 Anpassung der baurechtlichen Grundordnung (GO) 3.1 Einleitung Die rechtskräftige Naturgefahrenkarte wird in einem neuen Zonenplan Naturgefahren integriert. In diesem werden die Baugebiete (Zonen aus dem Zonenplan Siedlung und Landschaft vom 21. August 2006) grau dargestellt. Zudem werden der Wald, die Gewässer sowie die Gemeindegrenze als Hinweise aufgeführt. Die Gefahrengebiete werden unter den Festlegungen grundeigentümerverbindlich definiert. 3.2 Gefahrenstufen Innerhalb des Siedlungsgebietes treten drei Gefahrenstufen auf, sie werden in der Planung unterschiedlich behandelt: Gefahrenstufe rot (erhebliche Gefährdung): Nicht überbaute Grundstücke werden in die Nichtbauzone umgezont, für bereits bestehende Bauten gelten beschränkte Ausbaumöglichkeiten. Bei einer Änderung von Art und Mass der zulässigen Nutzung darf das Risiko nicht erhöht werden. Gefahrenstufe blau (mittlere Gefährdung): In der Regel sollen nicht überbaute Grundstücke nur ausnahmsweise in der Bauzone belassen werden. Ausnahmen dürfen nur mit grösster Zurückhaltung und gestützt auf eine sorgfältige und sachbezogene Interessenabwägung vorgesehen werden. Gefahrenstufe gelb (geringe Gefährdung): Bauten mit sensiblen Nutzungen sollen mit Zurückhaltung bewilligt werden. 5

6 3.3 Anpassung Baureglement Das rechtskräftige Baureglement vom 21. August 2006, wird mit der Integration der Naturgefahren angepasst und ergänzt. Der neue Artikel 57a Gefahrengebiete wird, gestützt auf das Musterbaureglement des Kantons, in das rechtskräftige Baureglement eingeführt: Art. 57a Gefahrengebiete 1 Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG. 2 Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen. 3 Bei Baugesuchen in Gebieten mit erheblicher oder mittlerer Gefährdung oder mit nicht bestimmter Gefahrenstufe zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. 4 Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung («gelbes Gefahrengebiet») wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam gemacht. 6

7 3.4 Erstellung Zonenplan Naturgefahren Die Grundlage des Zonenplans Naturgefahren, bildet der rechtsgültige Zonenplan Siedlung und Landschaft vom 21. August 2006 und die synoptische Gefahrenkarte von Kellerhals und Häfeli AG vom Juni Bei der Integration der synoptischen Gefahrenkarte in die baurechtliche Grundordnung wurden folgende aufgeführte Sieldungsgebiete mit einer Überlagerung Gefahrengebiet festgestellt. Diese müssen geprüft werden: Dorf (grösstenteils bebaut) Brand (bebaut) Rohrbacherberg (1 Parzelle unbebaut) Obere Wannenbach (z.t. unbebaut) Schwelli / Farb (bebaut) Hindergass (bebaut) Ausschnitt Zonenplan Naturgefahren Walki (bebaut) Sonnweg (unbebaut) 3.5 Interessensabwägung Die meisten Gefahrengebiete innerhalb des Siedlungsgebietes liegen im gelben und blauen Gefahrengebiet (geringe und mittlere Gefährdung). Es sind zur Hauptsache Überschwemmungsereignisse und gehen von der Langere resp. des Bodebächli und des Rohbachgrabebaches aus. Für die Interessensabwägung betreffend unbebauten Gebieten gelten insbesondere die folgenden Tatbestände in Betracht zu ziehen 1 : 1 siehe Anhang 1 7

8 Standort 1: Dorf Parzelle Nr. 336 unbebaut, liegt Mitten in der Bauzone, eine (Teil-)Auszonung widerspricht der Trennung von Bauund Nichtbaugebiet. Wird nicht ausgezont. Standort 2: Rohrbacherberg Parzelle Nr. 747 unbebaut, liegt am Siedlungsrand, wird ausgezont. Die Grundeigentümerin hat ihr Einverständnis zur Auszonung gegeben. Die Zonenplanänderung wird zusätzlich in einem separaten Dokument dargestellt. Standort 3: Obere Wannenbach Auf der Parzelle Nr. 997 wurde ein Mehrfamilienhaus erstellt. Neues Mehrfamilienhaus auf Parzelle Nr. 997 Obere Wannenbach, Auszug Grudis, Stand 26. Februar 2014 Standort 4: Sonnweg Die Parzelle Nr. 986 ist unbebaut, wurde erst in der letzten Ortsplanungsrevision von 2007 eingezont. 3.6 Hochwasserschutzprojekt Langete In der Vergangenheit ist es im Langetetal wiederholt zu Unwettern mit grosser Schadensfolge gekommen. Dies führte zur Realisation diverser Hochwasserschutzmassnahmen. So wurde nach dem Ereignis von 1975 der Entlastungsstollen zum Schutz von Langenthal gegraben. Das Jahrhunderereignis vom 8. Juni 2007 über Eriswil zwang die betroffenen Gemeinden im Oberlauf der Langete dazu, sich ebenfalls an die Umsetzung von Schutzbauten zu machen. In Eriswil wurde das Problem vor zwei Jahren mit dem Gerinneausbau gelöst. In den mittleren Gemeinden des Langetelaufs ist die Situation aufgrund der Seitenzuflüsse und des daraus resultierenden grösseren Einzugsgebiets komplizierter und zeitintensiver: Seit dem Unwetter von 2007 sind die drei Gemeinden Huttwil, Rohrbach und Madiswil unter Leitung des Tiefbauamtes des Kantons Bern daran, die notwendigen Grundlagen zur Umsetzung baulicher Massnahmen zu erarbeiten. Im Juni 2012 konnte nun das Vorprojekt 8

9 Hochwasserschutz Langete und Zuflüsse von Kissling + Zbinden AG, Bern, abgeschlossen werden. Die Hauptmassnahmen bestehen im Bau zweier Rückhaltebecken (Gemeinden Huttwil und Rohrbach), zweier Schwemmholzrechen (Gemeinde Huttwil) und eines Gerinneausbaus in Kleindietwil. Zusätzlich soll der Überlauf, bei welchem mehr Wasser als angenommen das Langetetal herunter fliesst, baulich und raumplanerisch sichergestellt werden. Wie das Vorprojekt zeigt, ist mit Kosten von ca Mio. Fr. zu rechnen. Dabei handelt es sich um eine Kostenschätzung mit einer Unsicherheit von +/- 20%. Bund und Kanton werden voraussichtlich 75%, mindestens aber 60% der anfallenden Kosten übernehmen, so dass rund ein Viertel der Bruttokosten durch die drei Gemeinden getragen werden muss. Die Kostenteiler-Verhandlung zwischen den Gemeinden sind auf gutem Weg und werden Ende Sommer abgeschlossen sein. (Medienmitteilung Hochwasserschutz Langete, 23. Juli 2012) Fazit: Im Hinblick darauf, dass die Gefahrenkarte aufgrund der Massnahmen überarbeitet werden kann, werden gegenwärtig keine Auszonungen im Gefahrengebiet der Langete vorgenommen. 9

10 4 Planerlassverfahren 4.1 Mitwirkung Die Mitwirkung dauerte vom 27. Juni bis 26. Juli Zu den Naturgefahren ging eine Rechtsverwahrung der BLS ein: Die BLS Netz AG nimmt zur Kenntnis, dass ihr Bahnbetriebsareal als Gefahrengebiet ausgeschieden ist. Sie hält im Sinne der Rechtssicherheit fest, dass Bauten und Anlagen, welche ganz oder überwiegend dem Bau und Betrieb einer Eisenbahn dienen, mit einer Plangenehmigung des Bundesamtes oder des zuständigen Departements erstellt werden dürfen, kantonale Bewilligungen sind nicht erforderlich. Daher kann auch eine Einteilung des Bahngebietes im Zonenplan keine abweichende Wirkung haben. Es ergeben sich keine Änderungen in den Unterlagen. 4.2 Vorprüfung Im Vorprüfungsbericht vom 1. November 2013 wird insbesondere eine ausführlichere Interessenabwägung für den Umgang mit den von Naturgefahren betroffenen Parzellen gewünscht. Diese wird im Anhang nachgeliefert. Zudem werden verschiedene darstellerische Verbesserungen im Zonenplan Naturgefahren vorgenommen. 4.3 Öffentliche Auflage 4.4 Beschluss und Genehmigung 10

11 Anhang Interessensabwägungen 11

12 Interessenabwägung bei unbebauten Bauzonen im roten Gefahrengebiet Ortsbezeichnung: Dorf Naturereignisse / Schadenpotenzial Grundstücknummer: 336 Letztes bekanntes Ereignis gemäss Ereigniskataster: Zone: Lage im Ort: Gefahrenstufe: Art der Gefährdung: Grundstücknutzung heute: Gründstücknutzung künftig: Dorfzone zentral rot Überschwemmung durch Langete unbebaut offen : Überschwemmung / Hochwasser, Sachschäden, Schäden an Strassen und Bahnlinien : Überschwemmung / Hochwasser, ohne Schäden Beschluss Gemeinderat: Einzonung aufrechterhalten Begründung: liegt Mitten in der Bauzone, eine (Teil-)Auszonung widerspricht der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Naturgefahrenkarte wird aufgrund der Hochwasserschutzmassnahmen überarbeitet werden können. 12

13 Interessenabwägung bei unbebauten Bauzonen im blauen Gefahrengebiet Ortsbezeichnung: Rohrbacherberg Naturereignisse / Schadenpotenzial: keine bekannten Ereignisse gemäss Ereigniskataster Grundstücknummer: 747 Zone: Lage im Ort: Gefahrenstufe: Art der Gefährdung: Grundstücknutzung heute: Gründstücknutzung künftig: Wohnzone W1 am Siedlungsrand blau Rutschungen unbebaut Landwirtschaft Beschluss Gemeinderat: Überführen in Landwirtschaftszone Begründung: Die Grundeigentümerin hat ihr Einverständnis zur Auszonung gegeben. Die Zonenplanänderung wird in einem separaten Dokument dargestellt. 13

14 Interessenabwägung bei unbebauten Bauzonen im blauen Gefahrengebiet Ortsbezeichnung: Obere Wannenbach Naturereignisse / Schadenpotenzial: Rutschungen / Absenkungen Grundstücknummer: 997 Letztes bekanntes Ereignis gemäss Ereigniskataster: Zone: Lage im Ort: Gefahrenstufe: Art der Gefährdung: Grundstücknutzung heute: Gründstücknutzung künftig: Wohnzone W2 am Siedlungsrand blau Rutschungen unbebaut Landwirtschaft : Hangmure ohne Schäden Beschluss Gemeinderat: Einzonung aufrechterhalten Begründung: Neues Mehrfamilienhaus ist erstellt (Stand Februar 2014). 14

15 Interessenabwägung bei unbebauten Bauzonen im blauen Gefahrengebiet Ortsbezeichnung: Sonnweg Naturereignisse / Schadenpotenzial: Überschwemmung Grundstücknummer: 986 Zone: Wohn- und Gewerbezone WG2 Letztes bekanntes Ereignis gemäss Ereigniskataster: keine bekannten Ereignisse gemäss Ereigniskataster Lage im Ort: Gefahrenstufe: Art der Gefährdung: Grundstücknutzung heute: Gründstücknutzung künftig: zentral blau Wasser (Kanäli) unbebaut offen Beschluss Gemeinderat: Einzonung aufrechterhalten Begründung: Wurde in der letzten Ortsplanungsrevision 2006 eingezont. Durch die neuen Gewässerabstand wird der (geringen) Gefahr Rechnung getragen. Eine Auszonung würde der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet widersprechen. 15

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