Gefährdungsbeurteilung nach OStrV
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- Heinrich Schäfer
- vor 8 Jahren
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1 Gefährdungsbeurteilung nach OStrV Der Fachbereich SciTec.. Arbeitsgruppe Prof. Dr. Jens Bliedtner.. betreibt in folgenden Räumen Lasereinrichtungen folgender Klassen: Räume: , , , , , Laserklassen: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B, 4 1. Personen 1.1 Beschäftigte In den Laboratorien arbeiten sachkundige Personen, die eine technische Ausbildung haben und im Umgang mit Lasern geschult und auf die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen hin unterwiesen sind (z. B. Ingenieure, Chemiker, Physiker, mit abgeschlossenem Studium, chemisch- oder physikalisch-technische Assisten oder entsprechende Laboranten). 1.2 Studierende In Laboratorien werden Studierende unter Aufsicht von dafür bestellten Lehrkräften (z. B. Professoren, Lehrern für besondere Aufgaben, Drittmittelbeschäftigten oder Laboringenieuren) in grundlegende Arbeitsmethoden mit einer Lasereinrichtung eingeführt. Die Studierenden werden zu Beginn des Praktikums über die Sicherheitsvorschriften mündlich unterwiesen. Während des Praktikums werden die Studierenden angeleitet, entsprechend den Vorschriften der Bedienungsanweisung sicher Versuche aufzubauen und durchzuführen sowie sicher mit einer Lasereinrichtung zu arbeiten. Der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der Versuche richten sich nach dem Ausbildungsstand der Studierenden und kann mit zunehmender Studiendauer ansteigen. Studierende, die in Laboratorien außerhalb der regulären Praktika Versuche mit einer Lasereinrichtung im Rahmen eines (Fortgeschrittenen-) Praktikums oder Studienprojektes durchführen, werden von den Beschäftigten dieser Laserlaboratorien ausgebildet und dabei sicherheitstechnisch überwacht. 2. Laserschutzbeauftragter Durch die Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena wurde zum Laserschutzbeauftragten bestellt: Name: Holger Schoele Der Laserschutzbeauftragte ist in allen Fragen zum Umgang mit den Lasereinrichtungen beratend tätig. 3. Arbeitsmethoden Zu den grundlegenden Arbeitsmethoden zählen unter anderem: 1. Aufbau von optischen Systemen, durch welche der Laserstrahl hindurchgeleitet bzw. reflektiert wird 2. Aufbau von Versuchsanlagen, in welchen ein Laserstrahl benutzt wird 3. Bearbeitung von Materialien mit Laserstrahlen 4. Analysieren und Dokumentieren von Versuchsergebnissen mit geeigneten Geräten und Einrichtungen 5. Umsetzung notwendiger technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen 1
2 4. Laser In den Laboratorien erfolgt ein Umgang mit folgenden Lasern Raum Laserklasse Typ Wellenlänge Leistung bis 4 CO 2 -Laser nm 2000 W Pilotlaser (Diode) rot k. A bis 4 Nd:YAG-Laser 1064 nm 400 W Pilotlaser 632,8 nm 1 mw Analyselabor (keine Laseranwendungen) bis 4 Pikosekundenlaser 1030 nm 50 W Pilotlaser rot k. A. 1 bis 4 Femtosekundenlaser 1030 nm 20 W 515 nm 10 W 343 nm 5 W bis 4 Nd:YAG-Laser 1064 nm 10 J bis 4 Nd:YAG-Laser 1064 nm 65 W Pilotlaser rot k. A bis 4 CO 2 -Laser nm 30 W Pilotlaser rot k. A /19 1 bis 4 Yb:YAG-Laser 1030 nm 4000 W /19 2 Pilotlaser rot k. A /19 1 bis 4 Faserlaser 1070 nm 500 W /19 2 Pilotlaser rot k. A bis 4 Faserlaser 1070 nm 500 W Pilotlaser rot k. A. 5. Mögliche Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen: - Durchführung regelmäßiger Sicherheitsbelehrungen der Bediener (mindestens einmal im Jahr) und Sicherstellen, dass die Bediener die Bedienungsanweisungen gelesen und verstanden haben. - Sicherheitshinweise im Internet für jeden Bediener jederzeit zugänglich bereitstellen - Beachtung und Einhaltung von: - Verordnung OStrV, - Laserschutzbelehrung der EAH Jena, - Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung - UVV VBG 93 - DIN EN (VDE 0837 / IEC 825) - Sicherheit von Laser-Einrichtungen - Vorsehen von Zugangsbeschränkungen für nicht am Laser arbeitende Personen - Lasersicherheitsbereich ausreichend abgrenzen und zu kennzeichnen - Anzeige des Laserbetriebes durch eine rote Warnlampe auf dem Lasergerät - Laserstrahl wird soweit wie möglich eingehaust, z. B. durch Führung in Rohren oder Lichtleitern - Justierarbeiten im freien Strahlengang werden soweit möglich mit Lasern möglichst geringer Leistungsklasse durchgeführt - Geeignete persönliche Schutzausrüstung wird getragen - Entfernen von Gefahrenquellen wie brennbare bzw. leicht entflammbare Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe aus dem Laserbereich 2
3 - Informieren über möglicherweise auftretende Gefahren, wie giftige Zersetzungsprodukte, bei der Materialbearbeitung, zum Beispiel von Metall oder Kunststoff - Entfernen von Gegenständen aus dem Laserbereich, welche Personen oder Umgebung durch unkontrollierte Reflexion der Laserstrahlung gefährden können - Überprüfen der Betriebssicherheit der Laseranlage vor jedem Arbeitsbeginn, besonders die Funktionen von Laserstrahlverschluss (Shutter), Laserstrahlführungen und Bearbeitungskopf sowie die Schraubverbindungen der Gasleitungen (müssen fest angezogen und gasdicht sein) Die möglichen Gefahren in Verbindung mit einem Laser der Gefahrenklasse 3R, 3B oder 4 fallen in Hauptbereiche, die in den folgenden Abschnitten ausführlich erläutert werden: Mögliche Gefährdungen sind: - Gefahr durch Laserstrahlung - Brandgefahr - Gefahr durch giftige Dämpfe und Stoffe - Gefahr durch elektrische Spannung - Gefahr durch Hochspannung - Gefahr durch Hochfrequenz - Gefahr durch elektrischen Strom beim Umgang mit elektrisch betriebenen Geräten - Sonstige Gefahren Gefahr durch Laserstrahlung: A. Mögliche Gefahren: - Die Laser entsprechen je nach konstruktiver Gestaltung und Versuchsaufbau der Laserklasse 1 bis 4. Auf Grund der schnell wechselnden Aufgabenstellungen, verursacht durch verschiedene Praktika und Drittmittelforschung, muss jederzeit in den Laboratorien vom Betrieb der Lasergeräte mit der Laserklasse 4 ausgegangen werden! - Die von diesen Lasern ausgesandte Laserstrahlung ist meist unsichtbar! (Wellenlängen: 343 nm, 1030 nm, 1064 nm, 1070 nm, nm). Sichtbar sind die Laserstrahlen der o. g. Pilotlaser und die grüne Wellenlänge (515 nm) des Femtosekundenlasers. - Laserstrahlung ist sehr gefährlich für die Augen. Auf der Haut kann sie zu schweren Verbrennungen führen. Auch diffus reflektierte Laserstrahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- oder Explosionsgefahren verursachen. - Die typische maximale Laserleistung erfährt man aus den technischen Daten oder dem Typenschild. - Wenn keine Laserstrahlführungen montiert sind, tritt der Laserstrahl am Laserkopf aus! - Die Laser geben eine Laserstrahlung ab, die in sehr hohem Maße parallel (geringe Divergenz) verläuft und nur eine Wellenlänge besitzt (monochrom). Laserstrahlung unterscheidet sich von normalen Lichtquellen, deren Energie sich rundum verteilt (Glühlampe). Der Laser konzentriert alle Energie in einem dünnen Laserstrahl, auch wenn er über weitere Strecken geschickt wird. Der Laser erzeugt deshalb mit seinem dünnen Laserstrahlquerschnitt eine hohe Energiedichte. Wie bei anderen starken Licht- oder Wärmequellen mit hoher Leistung besteht auch durch Laserstrahlung die Gefahr von Augenverletzungen und Verbrennungen. Da viele Materialien die Laserstrahlung nicht vollständig absorbieren, stellen selbst diffus reflektierte Laserstrahlen eine Gesundheitsgefahr dar. - Achtung: Bei Installation, Bedienung, Betrieb, Wartung oder Service nie direkter oder reflektierter Laserstrahlung aussetzen. B. Persönliche Sicherheitsmaßnahmen: - Die von diesen Lasern ausgesandte Laserstrahlung ist meist unsichtbar! (Wellenlängen: 343 nm, 1030 nm, 1064 nm, 1070 nm, nm). Sichtbar sind die Laserstrahlen der o. g. Pilotlaser und die grüne Wellenlänge (515 nm) des Femtosekundenlaser. - Nie direkt in den Laserstrahl blicken! - Überprüfen der Betriebssicherheit der Laseranlage vor jedem Arbeitsbeginn, besonders die Funktionen von Laserstrahlverschluss (Shutter), Laserstrahlführungen und Bearbeitungskopf sowie die Schraubverbindungen der Gasleitungen (müssen fest angezogen und gasdicht sein) - Nie direkter oder reflektierter Laserstrahlung aussetzen. - Im Laserbereich eine geeignete Laserschutzbrille nach DIN EN 207 / 208 (DIN 58215) - Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung - für entsprechende Wellenlänge, Intensität und Betriebsmodus (Schutzstufe gemäß Durchführungsanweisungen zur VBG 93) tragen 3
4 - Für das Bearbeiten von Werkstücken mit reflektierender Oberfläche - wie zum Beispiel blankem oder hoch reflektierendem Stahlblech sowie auch Aluminium-, Bunt- und Edelmetallen - ist zwischen der Bedienperson und dem Bearbeitungskopf eine geeignete Laserschutzwand vorzusehen, die die reflektierte Laserstrahlung abschirmt. Brandgefahr: A. Mögliche Gefahren: Werkstoffe können folgendermaßen auf Laserstrahlung reagieren: - Der Werkstoff ist für den Laserstrahl durchlässig. So ist zum Beispiel das Auskoppelfenster des Lasers für die Laserstrahlung teilweise durchlässig. - Der Werkstoff reflektiert die Laserstrahlung fast vollständig. Diese besonders behandelten und polierten Werkstoffe werden als Spiegel zur Laserstrahlumlenkung verwendet. Hinweis: Die Laserstrahlung des CO 2 - Lasers wird von normalem Fensterglas zu einem relativ hohen Anteil reflektiert! - Der Werkstoff absorbiert die Laserstrahlung, die weder durchgelassen noch von der Oberfläche des Werkstoffes reflektiert wird. Die meisten Werkstoffe gelten als gute Absorber. Achtung: Absorbierte Laserstrahlung kann enorme Hitze erzeugen! - Brennbare Werkstoffe können sich sehr leicht entzünden, selbst wenn sie nur einem unfokussierten Laserstrahl oder Streustrahlung ausgesetzt sind. Dazu gehören Lösungsmittel, Papier und ölige Putzlappen. B. Sicherheitsmaßnahmen: Vermeiden von Brandgefahren durch folgende Maßnahmen: - Schnellen und ungehinderten Zugang auf Feuerlöscher und andere Sicherheitseinrichtungen ermöglichen - Mit der Bedienung und Handhabung der Feuerlöscher und anderer Sicherheitseinrichtungen vertraut machen - Abschirmen des Arbeitsbereichs; keine brennbaren Materialien für die Abschirmung verwenden - Entfernen Sie Papier, ölige Putzlappen, Chemikalien, Lösungsmittel und andere brennbare Materialien aus dem Laserbereich - Beim Brennschneiden wird Sauerstoff verwendet. Sauerstoff darf nicht mit öl- oder fettverunreinigten Teilen (auch Kleidung) in Berührung kommen. Sauerstoff nicht zum Reinigen, Kühlen und Belüften von Kleidung verwenden! - Defekte Bearbeitungsköpfe, Düsen, Ventile, Schläuche, Rückströmsicherungen, Druckregler, Manometer usw. dürfen nur von geschultem Fachpersonal ausgetauscht werden. Gefahr durch giftige Dämpfe und Stoffe: Den Laserstrahl nicht zur Bearbeitung oder Erhitzung von Nahrungsmitteln benutzen. Dabei könnten Verletzungen und/oder giftige (krebserregende) Stoffe und/oder Dämpfe entstehen. Auch die Bearbeitung von organischem Material, zum Beispiel Kunststoff oder Holz, kann gefährlich sein. Über anzuwendende Sicherheitsmaßnahmen unbedingt genau informieren bevor diese Materialien mit dem Laserstrahl bearbeiten werden. A. Mögliche Gefahren: - Das Werkstück wird durch die hohe Energie des Laserstrahls stark erhitzt. Deshalb kann man die Materialbearbeitung mit einem Laser (Laserschneiden, -schweißen, -härten) meist auch als kontrolliertes Erhitzen oder Verbrennen von Material bezeichnen. Ein Schneidbrenner arbeitet ähnlich wie ein Laser, liefert aber nicht so gute Ergebnisse. - Bei der Materialbearbeitung mit dem Laserstrahl können Verbrennungsprozesse auftreten. Die hierbei freigesetzten Gase und Partikel können eine Gesundheitsgefahr darstellen. - Gefährlich ist zum Beispiel die Laserbearbeitung von Teflon, PVC (Polyvinylchlorid), PC (Polykarbonat), Glasfaser - Verbundwerkstoffen und Holz! - Bearbeiten oder erhitzen von Nahrungsmitteln ist verboten! - In Werkstoffhandbüchern informieren oder mit dem Hersteller des Materials Rücksprache führen, bevor Werkstoffe mit dem Laser bearbeitet werden. - Auch beim Bearbeiten metallischer Werkstoffe können Abfallprodukte entstehen, die gesundheitsgefährdend sein können. Es existieren Werkstoffe, welche sich bei Erhitzung zersetzen und dabei gefährliche Gase und Partikel abgeben können. - Geeignete Absaug- und Filteranlagen benutzen. - Beachten der Wartungzyklen dieser Absaug- und Filteranlagen sowie der einschlägigen Explosions- und Umweltschutzvorschriften. 4
5 - Beim Schneiden von Metallen, besonders von Aluminium, können in der Filteranlage explosionsfähige Staubkonzentrationen entstehen. B. Sicherheitsmaßnahmen: Um Gefahren durch giftige Dämpfe und Stoffe zu verhindern: - Nicht versuchen, Werkstoffe mit dem Laserstrahl zu bearbeiten, wenn unbekannt ist, wie diese auf den Laserstrahl reagieren. Informieren, bevor solche Werkstoffe bearbeitet werden! - Für eine ausreichende Belüftung des Arbeitsbereiches sorgen und sicherstellen, dass die bei der Materialbearbeitung entstehenden Dämpfe vollständig abgesaugt und entsprechend gefiltert werden. - Die beim Schneiden von Kunststoffen auftretenden Dämpfe sollen nach unten abgesaugt werden. - Kein Bearbeiten von PVC mit dem Laserstrahl! Durch die chemische Reaktion der Verbrennungsgase mit der Luftfeuchtigkeit kann Salzsäure entstehen. Salzsäure ist sehr aggressiv und kann den Bediener, die Laseranlage bzw. die Absaug- und Filteranlage gefährden. Gefahr durch elektrische Spannung: Service-, Reparatur- und Einstellarbeiten: - Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik des Lasers dürfen nur von Fachpersonal des Laserherstellers oder durch Elektrofachkräfte nach Rücksprache mit dem Laserhersteller durchgeführt werden. - Auf den Abdeckungen und Türen von Steuerschrank und Laserkopf befinden sich Warnschilder, die auf gefährliche Spannung hinweisen. - Wartungsarbeiten: Bei allen Wartungsarbeiten unbedingt den Hauptschalter am Steuerschrank des Lasers ausschalten! - Achtung: Vor Beginn der Arbeiten ist die Spannungsfreiheit zu überprüfen! Gefahr durch Hochspannung: Service-, Reparatur- und Einstellarbeiten: - Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik des Lasers dürfen nur von Fachpersonal des Laserherstellers oder durch Elektrofachkräfte nach Rücksprache mit dem Laserhersteller durchgeführt werden. - Laserstrahlung kann mit Hilfe elektrischer Energie und Hochfrequenz erzeugt werden. Die hierfür notwendige Hochspannung kann bis zu vielen tausend Volt betragen. - Achtung - Gefahr: Arbeiten Sie mit äußerster Vorsicht, wenn der Zugang zum Inneren von Steuerschrank oder Laserkopf notwendig ist, um das Berühren hochspannungsführender Bauteile auszuschließen. - Nur besonders ausgebildetes Personal darf Arbeiten im Hochspannungsbereich ausführen. - Achtung: Hochspannung ist absolut tödlich! - Alle hochspannungsführenden Bauteile sind meist elektrisch isoliert oder durch elektrische Interlock - Kreise der Türen oder Abdeckungen gesichert. Entfernen oder Umgehen der Verriegelungen oder Sicherheitsschalter (Interlocks) ist lebensgefährlich! Vermeiden von Stromunfällen mit Hochspannung durch folgende Maßnahmen: - Nur autorisiertem und ausgebildetem Personal den Zugang zum Steuerschrank des Lasers ermöglichen, welches mit Elektrotechnik und den damit verbundenen Gefahren vertraut ist. - Vergewissern, dass die Spannungsversorgung ausgeschaltet ist, bevor Arbeiten am Laser durchgeführt werden. - Niemals allein Wartungsarbeiten am Laser durchführen. Es sollte immer eine zweite Person in der Nähe sein. - Bei Übermüdung oder unter Alkohol- bzw. Medikamenteneinfluss dürfen keine Arbeiten am Laser durchgeführt werden. - Keine Metallgegenstände wie zum Beispiel Ringe, Ketten oder Uhren tragen, wenn Wartungsarbeiten am Laser durchgeführt werden. - Erste - Hilfe Maßnahmen kennen, um eine Erstversorgung bei Stromunfällen zu gewährleisten - Mit äußerster Vorsicht vorgehen, wenn der Zugang zum Inneren von Laserkopf oder Steuerschrank notwendig ist. Keine spannungsführenden Bauteile berühren. 5
6 Gefahr durch Hochfrequenz: - NIEMALS das Gehäuse eines Hochfrequenz - Generators öffnen, wenn der Laser eingeschaltet ist! - Hochfrequenz- (HF-) Generatoren arbeiten mit einer Anodenspannung von vielen tausend Volt. Sonstige Gefahren: - Optiken: Faltspiegel, Rückspiegel und Auskoppelfenster können aus Materialien wie Kupfer, Zinkselenid, Galliumarsenid bestehen und mit verschiedenen optischen Beschichtungsmaterialien versehen sein. Im Normalbetrieb geht von diesen Bauteilen keine Gefährdung aus. Bei Bruch, Überhitzung oder sonstigen zerstörenden Einwirkungen können diese Materialien gesundheitsgefährdende Partikel und Gase wie zum Beispiel Arsenide und Selenide freisetzen. - Beschädigte Optiken: Beschädigte Optiken dürfen deshalb nur mit Latex - Schutzhandschuhen berührt werden und müssen in einer entsprechenden Verpackung zur Entsorgung an den Optik - bzw. den Laserhersteller geschickt werden. - Positionierlaser: Positionierlaser enthalten entweder einen HeNe-Laser oder heute meist eine kompakte Laserdiode niedriger Leistung. Diese erzeugen damit einen sichtbaren meist roten Laserstrahl. Positionierlaser sind Laser der Klasse 2. Die Leistung des Positionierlasers ist gering. Der Schutz der Augen wird zum Teil durch den natürlichen Lidschlußreflex bewirkt. Niemals in den direkten Laserstrahl blicken und sich durch aktive Maßnahmen, wie das Herausdrehen aus dem Laserstrahl bzw. das sofortige Schließen der Augen, vor dem Laserstrahl schützen. Für die Haut sind Positionierlaser ungefährlich. Nur speziell geschulte Personen dürfen Justierungen an Positionierlasern oder deren Laserstrahlführungssystemen durchführen. 6. Schutzausrüstung 6.1 Persönliche Schutzausrüstungen Als persönliche Schutzausrüstung wird in den Laboratorien getragen: 1. eine geeignete, an die jeweilige Wellenlänge, die Intensität und den Betriebsmodus der Lasereinrichtung (Dauerstrich-, Impuls-, Riesenimpuls- bzw. modengekoppelter Betrieb) angepasste Laserschutzbrille, wenn der Laserstrahl frei durch den Raum verläuft oder verlaufen kann 2. bei Bedarf weitere persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe zum Schutz der Haut) 6.2 Bauliche Ausrüstungen der Laserlaboratorien Das Arbeiten mit den Lasereinrichtungen erfolgt nur in den speziell dafür konzipierten Räumen. Diese sind fensterlos bzw. mit geeigneten Fensterscheiben versehen. Die Wände und Decken sind entsprechend ausgelegt und weiß gestrichen. Die Labortüren sind aus Metall und fensterlos. Die Fußböden sind oben mit einer hellen rutschhemmenden Kunstharzschicht für industrielle Anwendung versehen. Einige Anlagen sind auf geforderten Spezialfundamenten errichtet. Das Gaslager befindet sich außerhalb der Laserlaboratorien. Die Gase werden über geeignete Hochdruckleitungen in die Labore geführt und können dort an den vorgesehenen Gasentnahmestationen dosiert abgegriffen werden. Die Labore verfügen über eine Klimatisierung sowie gefilterte Zu- und Abluftsysteme. 6.3 Sicherheitseinrichtungen im Laserlabor Beim Arbeiten mit einem Laserstrahl, der frei durch ein Labor verläuft, sind alle Glasscheiben nach Außen und die Labortür so verkleidet, dass der Laserstrahl das Labor nicht verlassen kann. Beim Arbeiten mit einem Laserstrahl, der frei durch ein Labor verläuft und einer Lasereinrichtung der Klassen 3R, 3B oder 4 entstammt, sind die Labortüren durch einen Knauf so gesichert, dass Personen den Raum nicht frei betreten können. Ein Betreten ist nur mit einem Schlüssel oder durch das Öffnen von Innen möglich. Die Labortür wird immer geschlossen gehalten. Außerdem leuchtet ab dem Anschalten der Stromversorgung für das Labor eine rote Warnlampe flurseitig oberhalb der Labortür (bei mehreren Labortüren über jeder Labortür eine rote Warnlampe) auf, die erst beim Abschalten der Stromversorgung für das Labor wieder erlischt. Bei Lasern mit einem geschlossenen Strahlsystem, bei dem bauartbedingt kein Strahl in das Laboratorium / den Messraum austreten kann, wird der Betrieb der Lasereinrichtung durch eine rote Warnlampe im Raum in der Nähe der Lasereinrichtung oder durch eine an der Lasereinrichtung angebaute rote Warnlampe angezeigt. Durch Betätigen eines Not-Aus-Schalters kann die Lasereinrichtung von sicherer Stelle aus abgeschaltet werden. Die Not-Aus-Schalter für die Gasversorgung sind jeweils außen neben jeder Labortür gut sicht- und erreichbar angebracht. 6
7 An jeder Labortür sind von außen die vorgeschriebenen Laserwarnschilder, das Hinweisschild Schutzbrille tragen! sowie das Verbotsschild Verzehr von Speisen und Getränken verboten deutlich sichtbar angebracht. An jeder Labortür sind von innen ein aktuelles Notfallblatt der EAH Jena und die Betriebsanweisung für Laserstrahlung deutlich sichtbar angebracht. 6.4 Sicherheitsdaten Für jede Lasereinrichtung sind die wichtigsten Daten in der Nähe der Lasereinrichtung ausgehängt oder auf einem gut sichtbaren Schild an der Lasereinrichtung zu finden. Zudem sind die Daten auf den Internetseiten der Laserlabore abrufbar. Folgende Internetseiten sind relevant: Den Beschäftigten und den Studierenden sind die Sicherheitsdaten somit jederzeit zugänglich. Alle Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 sind deutlich erkennbar mit dem gelben dreieckigen Schild Laserstrahlung gekennzeichnet. 6.5 Bedienungsanweisung Für den sicheren Umgang mit den Lasereinrichtungen sind zu jeder Anlage Bedienungsanweisungen vorhanden. Diese Bedienungsanweisungen sind den Beschäftigten bekannt und jederzeit zugänglich. Die Beschäftigten sind darauf hingewiesen worden, dass sie diese Bedienungsanweisungen einhalten müssen. 6.6 Sicherheitsunterweisung Neue Beschäftigte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit mit der Lasereinrichtung sicherheitstechnisch, arbeitsplatzund laserbezogen unterwiesen. Das gilt auch, wenn sie ihnen bisher nicht bekannte (neue) Arbeitsmethoden anwenden oder eine noch nicht bekannte Lasereinrichtung verwenden sollen. Unabhängig davon erfolgt mindestens einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung über die elementarsten Sicherheitsvorschriften beim Arbeiten mit dem Laser. Dazu zählen insbesondere: - Laserstrahlung und ihre Gefahren: Wirkung der Laserstrahlung auf das Auge und die Haut, sonstige Gefährdungsmöglichkeiten und Nebenwirkungen, - die mit der Tätigkeit verbundenen sonstigen Gefährdungen (z. B. Brand- oder Explosionsgefahr, Gefahr der Erzeugung gesundheitsschädlicher Dämpfe) - Schutzmaßnahmen und -einrichtungen am Arbeitsplatz, - die Expositionsgrenzwerte und ihre Bedeutung, - die Beschreibung sicherer Arbeitsverfahren zur Minimierung der Gefährdung auf Grund der Exposition durch Laserstrahlung, - die sachgerechte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung, - Kontrolle baulicher und apparativer Schutzvorrichtungen, - Verhalten im Schadensfall. 7. Erklärung Mir ist bekannt, dass Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme dem Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz in Gera sowie der Unfallkasse Thüringen in Gotha anzuzeigen ist. Des Weiteren ist mir bekannt, dass für den Betrieb dieser Lasereinrichtungen ein Laserschutzbeauftragter zu bestellen ist und dieser dem Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz in Gera sowie der Unfallkasse Thüringen in Gotha zu benennen ist. Ein Wechsel des Laserschutzbeauftragten ist dem Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz in Gera sowie der Unfallkasse Thüringen in Gotha unverzüglich mitzuteilen. Ich habe die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung für Laserstrahlung zur Verhinderung von Unfällen und Verletzungen von Personen beim Umgang mit Laserstrahlung allen betreffenden Beschäftigten zur Kenntnisnahme, zur Beachtung und zur Einhaltung vorgelegt. Ich verpflichte alle betreffenden Beschäftigten, diese Vorschriften einzuhalten. Bei Einhaltung der Sicherheitshinweise aus der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung für Laserstrahlung ist davon auszugehen, dass keine Gefährdung von Personen oder der Umwelt durch die Arbeiten mit den Lasereinrichtungen besteht. 7
8 Unterschrift wurde aus Gründen des Datenschutzes verdeckt! 8
9 Vom Arbeitgeber auszufüllen und zu überwachen: Notwendige Schutzmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Einhaltung notwendiger rechtlicher Vorgaben: Welche Maßnahme Maßnahme durchführen Wirksamkeit überprüfen ist notwendig? Wer? Bis wann? Wann? Ziel erreicht? 9
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