Wir beraten. Wir finanzieren. Wir fördern. Dr. Uta Blümel Sebastian Knabe

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1 Wir beraten. Wir finanzieren. Wir fördern. Dr. Uta Blümel Sebastian Knabe

2 Agenda 1. Begrüßung 2. Aufgaben, Fakten, Statistik - Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt 3. Ausgewählte Fördermöglichkeiten 4. Erfahrungen, Anregungen, Wünsche 5. Verabschiedung

3 2. Aufgaben, Fakten, Statistik - Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

4 Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) Januar 2004 gegründet (damals LFI) zentrale Beratungs-, Finanzierungs- und Fördereinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt Förderinstrumente für Unternehmens-, Privat- und Öffentliche Kunden insgesamt 104 beratende Programm in 2015 (Darlehen und Zuschüsse) 362 Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt 2014) Domplatz 12, Magdeburg Förderservice GmbH der IB Sachsen-Anhalt (FSIB) seit 1992 als Trägerschaft Land Sachsen-Anhalt GmbH (TGL) gegründet verantwortlich für die Gestaltung und Umsetzung der Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik in Sachsen-Anhalt - Verwaltung arbeitspolitischer Programme - Ausgestaltung, Organisation und Durchführung von wettbewerblichen Verfahren - Betreuung und Entwicklung touristischer Infrastrukturprojekte des Landes Leipziger Str. 49 a, Magdeburg

5 3. Ausgewählte Fördermöglichkeiten

6 Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB A n t r a g s t e l l e r Zuschussprogramme zur Qualifizierung Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT A n t r a g s t e l l e r Unternehmen, Existenzgründer, Freiberufler Achtung Unterschied!!! Privatpersonen

7 3.1 Sachsen-Anhalt Weiterbildung DIREKT

8 SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG DIREKT (WB) Wer wird gefördert? natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt unter der Voraussetzung: a) Arbeitnehmer mit un-/befristetem Arbeitsverhältnis und nicht arbeitslos gemeldet oder b) Arbeitslose ohne Leistungsbezug durch Arbeitsagentur/Jobcenter (ALG I/II) Wichtig: Zuwendungsempfangende müssen einen ersten Berufsabschluss/Studium oder min. dreijährige Erfahrung in einer un- oder angelernten Tätigkeit nachweisen Förderausschlüsse: durchschnittliches monatliches Brutto-Einkommen > selbstständige Unternehmer sowie freiberuflich Tätige Arbeitslose mit Anspruch/Bezug auf bzw. von ALG I/II-Leistung Was wird gefördert? Maßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen berufsbezogenen Fortbildung (auf Basis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses soll die Beschäftigungsfähigkeit in der ausgeübten/angestrebten beruflichen Tätigkeit erhalten/verbessert werden) Teil- oder Vollzeitmaßnahme ein-/mehrtägige Seminare oder längerfristige Kurse bis max. 4 Jahre Supervision und Coaching (Gruppen- oder Einzelsettings bis max. 15 Stunden pro Jahr) Weiterbildungsstudiengänge, auch in Form von Zertifikatskursen Erwerb von Teilabschlüssen

9 SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG DIREKT (WB) Was wird gefördert? zuwendungsfähige Ausgaben: Teilnahme- und Prüfungsgebühren; Ausgaben für Prüfungsstücke/Abschlussarbeiten Reisekosten zum Durchführungsort ab Mindestentfernung von 50 km vom Wohnort (Höhe der Fahrtkosten: max. 0,20 pro km) Übernachtungskosten pauschal mit 20 pro Übernachtung Betreuungskosten von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres zuwendungsfähige Ausgaben müssen mehr als betragen (nur Teilnahme-/Prüfungsgebühren bzw. Ausgaben für Prüfungsstücke/Abschlussarbeiten) max. Zuwendungshöhe: je Weiterbildungsvorhaben Einreichungsfrist: 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme Förderausschlüsse: Aufstiegsqualifizierungen (Meister-BaföG) wiederkehrende nach EU-/Bundes-/Landesrecht vorgeschriebene Fortbildungen Maßnahmen zur individuellen Gesundheitsprävention Maßnahmen in Verbindung mit Inhalten/Methoden/Technologien von L. Ron Hubbard Erwerb der Fahrerlaubnis Teilnahme an Tagungen, Kongressen oder Bildungsreisen Maßnahmen mit menschenverachtendem/extremistischem/sexistischem Gedankengut

10 SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG DIREKT (WB) Wie wird gefördert? Personenkreis Zuwendung in Prozent Personen, mit durchschnittlichem Bruttoeinkommen < Personen, mit durchschnittlichem Bruttoeinkommen < Personen nach Vollendung des 45. Lebensjahres befristet Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlichem Beschäftigungsumfang von max. 30h pro Woche geringfügig Beschäftigte ohne weitere abhängige oder selbständige Beschäftigung Leiharbeitnehmer Berufsrückkehrer nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit Alleinerziehende Arbeitslose ohne Leistungsbezug durch Arbeitsagentur/Jobcenter (ALG I/II) Menschen mit einem anerkannten Grad einer Behinderung 80 Personen, die weder unter die 90- noch die 80-Prozentregel fallen 60

11 SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG DIREKT (ZQ) Wer wird gefördert? volljährige Auszubildende/Schüler in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen/schulischen Berufsausbildungsgängen die ihre Ausbildungsstätte/Berufsfachschule in Sachsen-Anhalt haben Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt Was wird gefördert? Zusatzqualifikation (Ausbildungsinhalte die zusätzlich zu den verbindlichen Inhalten der Ausbildungsordnung/-inhalten vermittelt werden) Wie wird gefördert? Zusatzqualifikation: 90 % (max ) Förderfähige Ausgaben Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie Kosten für Prüfungsstücke u. Abschlussarbeiten Reise-/Übernachtungskosten

12 SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG DIREKT (ZQ) Was ist weiterhin zu beachten? die Zusätzlichkeit der Qualifizierungsinhalte muss durch die zuständige Kammer bzw. Berufsschule bestätigt werden zuwendungsfähige Ausgaben mind. 500 Einreichungsfrist: 6 Wochen vor beginn der Maßnahme Bestätigung durch Ausbildungsbetrieb/Berufsschule das unter Berücksichtigung der gezeigten Ausbildungsleistung keine Einwände gegen eine Zusatzqualifikation bestehen förderfähig sind insbesondere Lehrgänge mit folgenden Schwerpunkten: - berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierungen - IT-Kompetenzen - betriebswirtschaftliche Kompetenzen, - Fremdsprachen - sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen

13 SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG DIREKT (WB/ZQ) ACHTUNG: Eine Beteiligung des Arbeitgebers ist förderschädlich! a. direkte finanzielle Beteiligung b. Organisatorische Beteiligung c. Durchführung/Vermittlung von Weiterbildungsinhalten (z. B. Inhouseseminare, Unterweisung am Arbeitsplatz)

14 3.2 Sachsen-Anhalt Weiterbildung BETRIEB (Programmstart: voraussichtlich November 2015)

15 Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB Wer wird gefördert? Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie eigene Beschäftigte, einschließlich des Unternehmers als Person, mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt oder Beschäftigte, die ihren Wohnsitz bis zum Ende der Projektlaufzeit nach Sachsen-Anhalt verlegen, qualifizieren. NEU: Auszubildende, Werkstudierende, Praktikant/innen Was wird gefördert? Durchführung betrieblicher Qualifizierungsvorhaben Förderfähig sind insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen zur: Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter, Menschen mit Behinderungen Welche Ausgaben sind förderfähig? Personalausgaben des Ausbilders (NEU: keine Lohnkostenförderung für MA!) Reise- und Übernachtungskosten für den Ausbilder und die Teilnehmer Verbrauchsausgaben (z.b. Material während der Qualifizierungsmaßnahme)

16 Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB Wie wird gefördert? Höhe der Förderung richtet sich nach Unternehmensgröße - Unternehmen bis 249 MA (60% Förderung) - Unternehmen ab 250 MA (40% Förderung) nur bei Qualifikation von Arbeitslosen und Beschäftigten im Rahmen von Ansiedlungs-, Umstrukturierungs- und Erweiterungsinvestitionen 60% Sockelförderung kann max. auf 80% Förderung erhöht werden wenn, - 10% Bonus für Unternehmen < 10 MA - 10% Bonus für tarifgebundene Unternehmen - 20% Bonus für Zielgruppen Teilnehmer/in (ab 55 Jahren, Geringqualifizierte, Teilzeit, geringfügig Beschäftigte, Alleinerziehende, Berufsrückkehrer/innen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit einem anerkannten Grad einer Behinderung) Wie sehen die Fördergrenzen aus? max je Teilnehmer für betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen und Umsetzung von betrieblichen Konzepten

17 Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB Was ist weiterhin zu beachten? zuwendungsfähige Gesamtausgaben: min Projektkosten aussagekräftiges Qualifizierungskonzept des Unternehmens muss vorliegen Einreichungsfrist: 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme Wer/Was ist von der Förderung ausgeschlossen? Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung, Unternehmen in Schwierigkeiten, Projekte zur wiederholten beruflichen Qualifizierung, wenn diese durch Vorschriften der EU, des Bundes oder des Landes vorgeschrieben sind, Aufstiegsqualifizierungsvorhaben/neuer Berufsabschluss, Projekte mit weniger als zuschussfähigen Gesamtausgaben

18 Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB Neue Förderschwerpunkte: 1.) Personal- und Organisationsentwicklung (POE) für Unternehmen ab 10 MA (Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen und guten Arbeitsklima, Stärkung von Führungskompetenzen, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Entwicklung einer Willkommenskultur, Implementierung innovativer POE-Konzepte und systematischer Personalentwicklung) 80% Förderung bei Unternehmen mit MA, 60% Förderung bei Unternehmen mit MA Beratungsumfang max. 10 Tage zu je 8 Stunden / zuwendungsfähiges Honorar je Beratungstag max Prozessberater/in muss in der Datenbank unternehmenswert: Mensch registriert sein 2.) Teilnahme an Arbeitgeberattraktivitätswettbewerben bzw. bewertungen ist förderfähig, wenn dies konzeptioneller Teil eines Organisationsentwicklungsprozess ist in einem Zeitraum von 5 Jahren können die Kosten bis zu zweimal gefördert werden

19 3.3 Innovationsassistent

20 INNOVATIONSASSISTENT Wer wird gefördert? KMU der gewerblichen Wirtschaft (nur aus den in der Positivliste des Koordinierungsrahmens genannten und nicht in den landesspezifischen Regelungen zur GRW mit Förderausschluss belegten Branchen) Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt Was wird gefördert? Einstellung und Beschäftigung von Absolventen einer Hochschule mit einem ingenieur-, natur-, wirtschafts- oder wissenschaftlichen Abschluss Neu: kreativwirtschaftlichen Abschluss Neu: geförderte Personal ist in einer neu zu schaffenden Funktion zu beschäftigen zur Bearbeitung von Projekten/Aufgaben mit anspruchsvollen wissenschaftlichen Inhalten Wie wird gefördert? Je Unternehmen bis zu zwei Innovationsassistenten gleichzeitig für je max. 24 Monate bis zu 50 % der Personalausgaben (Bruttogehalt + AG-Anteil SV) und pro Vollzeitstelle Neu: max /Monat max /Jahr

21 3.4 Landesinitiative Fachkraft im Fokus

22 Landesinitiative Fachkraft im Fokus Angebot zur Beratung und Begleitung von Unternehmen, Arbeitspersonen und regionalen Initiativen im Demografischen Wandel Die Landesinitiative Fachkraft im Fokus wird umgesetzt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

23 Die Landesinitiative Fachkraft im Fokus wird von der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung ggmbh und dem MA&T umgesetzt. Die Landesinitiative Fachkraft im Fokus wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, der Bundesagentur für Arbeit und des Landes Sachsen-Anhalt. Die Landesinitiative Fachkraft im Fokus wird umgesetzt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

24 FSIB isw MA&T Beratungsverständnis und Beratungsangebote

25 Regionalberater*innen vor Ort RBS Altmark o Frau Worreschk o Herr Schwiering RBS Magdeburg o o Frau Freikamp Herr Patze RBS Dessau o o o o Herr Miritz Frau Henne Frau Hubert Frau Heß RBS Harz o o Frau Hoffleit Frau Wottawah-Küster RBS Halle o o RBS Bernburg o o o Herr Sievert Frau Tebarts Frau Krappe Herr Klimaszewsky Herr Wohlgemuth FSIB isw MA&T

26 Handlungsfelder Altersstruktur Generationenmanagement Alterskritische Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung Personalbedarfsplanung und Rekrutierung Führung und Unternehmenskultur Personalentwicklung Arbeitsgestaltung Gesundheit FSIB isw MA&T

27 FSIB isw MA&T Serviceleistungen der Regionalberater*innen

28 Die Landesinitiative Fachkraft im Fokus wird umgesetzt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

29 3.5 Welcome Center Sachsen-Anhalt

30 WelcomeCenter Sachsen-Anhalt: Willkommen Welcome!

31 WelcomeCenter Sachsen-Anhalt: Ziele Was wollen wir erreichen? Bekannt machen der attraktiven Lebensbedingungen regional und überregional Zuwanderung und Zuzug von Familien Einbindung von regionalen Partnern, die eigene Willkommensstrukturen entwickelt haben oder es wollen

32 WelcomeCenter Sachsen-Anhalt: Aufgaben Was werden wir dafür tun? Regionale und überregionale Bekanntmachung (Webportal- Verlinkungen, Werbung) Vorhalten einer Erstkontaktstelle für Interessierte Bereitstellung von Informationen über soziale, arbeitsmarktrelevante und kulturelle Infrastruktur (persönlich, Webportal) Vermittlung von Kontakten zu Institutionen, Initiativen, Kommunen (Wohnen, Kinderbetreuung, ärztliche Versorgung) Bearbeiten des Darlehensprogramms Sachsen-Anhalt ZUKUNFT für die Modellregionen: Stadt Dessau-Roßlau, LK Mansfeld-Südharz durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

33 WelcomeCenter Sachsen-Anhalt: Zusammenarbeit / Kooperationen Was sind die Schwerpunkte der Beratung für zuzugs- und rückkehrinteressierte Familien? Informationen zum Darlehen Sachsen-Anhalt ZUKUNFT (für Modellregionen Dessau-Roßlau und Mansfeld Südharz) Analyse der Bedarfslage und Situation, Informationsbereitstellung, Vermittlung von Ansprechpartner/innen in der Zielregion Wohnung, Kindergärten, Schulen, Ärzte, sonstige Kontakte Weitervermittlung an Partner, z.b. FiF/PFIFF, IQ-Netzwerk, Kammern bei Fragen zu Job + Karriere resp. Weiterbildung

34 WelcomeCenter Sachsen-Anhalt: Darlehen Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Wer kann das zinslose Darlehen erhalten? Beratung durch das WelcomeCenter ist Voraussetzung Familien mit mind. 1 minderjährigen Kind alle weiteren Zugangsvoraussetzungen sind in den Vergabegrundsätzen der IB definiert: Wofür darf es verwendet werden? Alle im Zusammenhang mit dem Umzug und der Arbeitsaufnahme entstehenden Kosten (keine Ablösung bestehender Verbindlichkeiten) Wie hoch ist der Umfang des Darlehens? zwischen und max

35 WelcomeCenter Sachsen-Anhalt: Ansprechpartner/innen Wen können Sie ansprechen? Kerstin Mogdans Telefon: / Mogdans@welcomecenter-sachsenanhalt.de Felix Malter Telefon: / Malter@welcomecenter-sachsenanhalt.de

36 4. Erfahrungen, Anregungen, Wünsche

37 Regionale Ansprechpartner der IB Sebastian Knabe Doris Knöfel Andreas Leupold Zuständigkeit Landkreise/ kreisfreie Städte Altmarkkreis Salzwedel Börde Stadt Magdeburg (3) Burgenlandkreis Saalekreis Salzlandkreis Mansfeld-Südharz Stendal Stadt Halle (2) Wittenberg Anhalt-Bitterfeld Jerichower Land Harz Stadt Dessau-Roßlau (1) Beratungssprechtag IB Regional Merseburg: Bernburg: Stendal: Anhalt-Bitterfeld: Dessau-Roßlau: Halberstadt: Regionalbüro Halle, Marktplatz 1 Mo Uhr (Termine: Hotline ) Kontaktdaten Telefon Handy Fax Hotline: sebastian.knabe@ib-lsa.de doris.knoefel@ib-lsa.de andreas.leupold@ib-lsa.de

38 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Domplatz Magdeburg Kostenfreie Hotline:

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