Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder

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1 Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern

2 Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse St.Gallen T F info.diafso@sg.ch St.Gallen, Januar 2012 Adoptiv- und Pflegekinder 2/7

3 Wer im Kanton St.Gallen ein Adoptivkind, ein Pflegekind zur Adoption oder ein Pflegekind aus dem Ausland in seine Familie aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung des Amtes für Soziales, das auch kantonale Zentralstelle nach dem Haager Adoptionsübereinkommen ist. Familien mit einem Pflegekind zur Adoption oder einem ausländischen Pflegekind werden vom Amt für Soziales beaufsichtigt. Adoptiv- und Pflegekinder 3/7

4 Wir arbeiten für Adoptivkinder Pflegekinder zur Adoption aus dem In- und Ausland Pflegekinder aus dem Ausland Unsere Zusammenarbeitspartnerinnen und -partner sind das Kantonale Migrationsamt Adoptionsvermittlungsstellen Vormundschaftsbehörden Fachstellen in den Gemeinden und Regionen die Zentralstelle des Bundes das Amt für Bürgerrecht und Zivilstand: Aufsichtsstelle über das Zivilstandswesen und Adoptionsbehörde des Kantons St.Gallen Zentralstellen anderer Kantone Aufsichtsstellen über das Zivilstandswesen in den Heimatkantonen der Gesuchstellenden Unser Angebot richtet sich an zukünftige Adoptiveltern zukünftige Pflegeeltern eines Kindes, das seinen Wohnsitz noch im Ausland hat Unser Auftrag ergibt sich aus der UNO-Kinderrechtskonvention dem Haager Adoptionsübereinkommen vom 29. Mai 1993 dem Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen dem Schweizerischen Zivilgesetz (Adoptionsrecht, Vormundschaftsrecht) der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege der eidgenössischen Verordnung über die Adoption der kantonalen Pflegekinderverordnung Adoptiv- und Pflegekinder 4/7

5 Unsere Arbeitsweise Abklärungs- und Aufsichtsfunktion sind klar getrennt von anderen gesetzlichen Aufträgen (Beratung, Begleitung, Unterstützung, Fort- und Weiterbildung, Krisenintervention usw.). Das Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Adoption, für das Pflegekinderwesen und für den Kindesschutz sowie nach dem Verwaltungsrecht. Die inhaltliche Beurteilung der Gesuche um Erteilung der Eignungsbescheinigung erfolgt nach fachlichen Kriterien (Orientierung am aktuellen Stand der Erkenntnisse der Entwicklungs- und Sozialpsychologie, der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik). Unsere Ziele langfristig tragfähige Familien für Adoptiv- und Pflegekinder Eltern und Schutz für verlassene Kinder eine der Persönlichkeit des Adoptiv- oder Pflegekindes entsprechende Betreuung und Förderung Information der Adoptiv- und Pflegeeltern über Risiken, Probleme und über das Verfahren Anerkennung der persönlichen Lebensgeschichte der betroffenen Kinder Integration des Adoptiv- oder Pflegekindes im neuen sozialen Umfeld Unsere Leistungen Wer ein Adoptiv- oder Pflegekind aufnehmen will, erhält telefonische Auskünfte und kann bei uns die Gesuchsunterlagen sowie ein erstes Merkblatt zum Verfahren anfordern. Wenn das Gesuch um Aufnahme eines Adoptiv- oder Pflegekindes bei uns eingetroffen ist, nehmen wir eine erste vorläufige Einschätzung vor. Wir klären ab, welches der verschiedenen Verfahren für das konkrete Gesuch in Frage kommt, informieren die Gesuchstellenden und koordinieren die Zusammenarbeit aller am Verfahren beteiligten Amtsstellen. Wir führen voraussichtlich vier Abklärungsgespräche durch, die in der Regel etwa zwei Stunden dauern. Für diese unterbreiten wir Terminvorschläge. Während der Eignungsbescheinigung geben wir Informationsmaterial ab. Adoptiv- und Pflegekinder 5/7

6 Wir erstellen einen Sozialbericht mit folgenden, national und international vorgeschriebenen Themen: Personalien der zukünftigen Pflege- oder Adoptiveltern und des aufzunehmenden Kindes Situation des betroffenen Pflege- oder Adoptivkindes (sofern es bereits bekannt ist) Situation des zukünftigen Adoptiv- oder Pflegevaters Situation der zukünftigen Adoptiv- oder Pflegemutter Partnerschaft, Familie, soziales Umfeld Kinder, Erziehung Wohnverhältnisse, finanzielle Verhältnisse Beweggründe zur Aufnahme eines Kindes Rechtliches Erwägungen und Antrag Aufgrund des Sozialberichts erteilt oder verweigert das Amt für Soziales die Eignungsbescheinigung. Wir informieren die zukünftigen Adoptiv- oder Pflegeeltern über das weitere Verfahren und nehmen Einsicht in das Elterndossier, wenn das Kind aus einem Staat des Haager Adoptionsübereinkommens kommen soll. Das Elterndossier stellen die zukünftigen Adoptiveltern selbst zusammen, in der Regel mit Unterstützung einer von der Zentralstelle des Bundes bewilligten Adoptionsvermittlungsstelle. Dieses Dossier wird gemäss Weisungen des Bundes in das Herkunftsland des zukünftigen Adoptivkindes übermittelt. Wenn das Kind aus einem Staat ausserhalb des Haager Adoptionsübereinkommens kommt, übermitteln die Gesuchstellenden das Dossier selbst, meist über ihre Adoptionsvermittlungsstelle oder nach Vorgaben des Herkunftslandes. Wir koordinieren unser Verfahren auf der organisatorischen Ebene mit demjenigen des kantonalen Migrationsamtes. Die inhaltlichen Entscheide werden auf beiden Amtsstellen unabhängig voneinander gefällt. Wir nehmen Stellung zu einem Kinderzuspruch aus einem Staat des Haager Adoptionsübereinkommens (Matchingentscheid des Herkunftslandes) und entscheiden betreffend Fortsetzung des Verfahrens und einer allfälligen Bewilligung der Adoption im Herkunftsstaat (Matchingentscheid des Aufnahmestaates). Der Matchingentscheid wird mit den zugehörigen Unterlagen gemäss Weisungen der Zentralstelle des Bundes in das Herkunftsland des Kindes übermittelt. Wenn im Herkunftsland keine Adoption nach dem Haager Adoptionsübereinkommen erfolgt ist, beaufsichtigen wir die Pflegefamilie nach der Einreise des Kindes bis zu dessen Adoption und koordinieren unsere Aufsicht mit derjenigen der zuständigen Vormundschaftsbehörde. Kurz vor der Adoption erstellen wir einen Bericht zur Pflegekinderaufsicht. Von grösserer Bedeutung ist für den Adoptionsentscheid dann aber der Bericht der Vormundin oder des Vormundes. Adoptiv- und Pflegekinder 6/7

7 Was wir nicht bieten Beratung zu psychologischen, sozialen und erzieherischen Themen vor und während der Abklärung Zusammenstellung des Dossiers für Herkunftsländer ausserhalb des Haager Adoptionsübereinkommens Vermittlung von Adoptiv- und Pflegekindern Strukturelles, Personelles Die kantonale Pflegekinderaufsichtsstelle und Zentralstelle nach dem Haager Adoptionsübereinkommmen ist integriert in die Abteilung Kinder und Jugend des Amtes für Soziales des Kantons St.Gallen. Für die Eignungsbescheinigung und die Pflegekinderaufsicht werden Fachpersonen eingesetzt, die über eine Grundausbildung in Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Psychologie wie auch über spezifische Berufserfahrung und entsprechende Weiterbildung verfügen. Adoptiv- und Pflegekinder 7/7

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