Protokoll zur Stadtratssitzung am Tagesordnung

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1 Protokoll zur Stadtratssitzung am Tagesordnung -öffentlich Antrag der Aktion "Bürgerwille" auf Durchführung eines Bürgerentscheids nach Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung; Zulässigkeitsentscheidung Durchführung eines Ratsbegehren nach Art. 18a Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung Durchführung eines Bürgerentscheids nach Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung; Stichfrage bei gleichzeitiger Abstimmung nach Art. 18a Abs. 12 Satz 3 GO Bauleitplanung Mitterteich; Tirschenreuther Straße, Kreisverkehr B15 / B299; Gemeinbedarfsfläche - Gewerbegebiet Vorstellung Bauentwurf Hochbehälter und Maßnahmenbeschluss (Herr Kaltenecker - IB Zwick) Bekanntgabe von Vergabe-Beschlüssen der nicht öffentlichen Sitzung Städtebauförderung - "Stadtumbau West"; hier: Festlegung als Stadtumbaugebiet - Wohnareal "Robert-Lindig-Platz Hs.Nrn. 3 bis 6" (Fl.Nr. 802 Gemarkung Mitterteich); Städtebauförderung; Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm III - "Stadtumbau West"; hier: Bedarfsmeldung (Jahresprogramm 2015) ARGE Fisch im Landkreis Tirschenreuth; Eröffnung der Erlebniswochen Fisch 2016; Bewerbung der Stadt Mitterteich Verordnung der Stadt Mitterteich über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten im Kalenderjahr 2015

2 1. Antrag der Aktion "Bürgerwille" auf Durchführung eines Bürgerentscheids nach Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung; Zulässigkeitsentscheidung Das am von den Vertretungsberechtigten eingereichte Bürgerbegehren ist zulässig. 2. Durchführung eines Ratsbegehren nach Art. 18a Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung Mit dem von der Aktion Bürgerwille eingereichten Bürgerbegehren wird entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom gleichzeitig ein Ratsbegehren durchgeführt. Die Fragestellung des Ratsbegehrens lautet: Sind Sie dafür, dass die Kosten für die Sanierung der Wasserversorgungsanlage der Stadt Mitterteich und der dafür notwendigen Neuerrichtungen zu 50% über Verbesserungsbeiträge erhoben werden und zu 50% auf die Verbrauchsgebühren umgelegt werden. 3. Durchführung eines Bürgerentscheids nach Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung; Stichfrage bei gleichzeitiger Abstimmung nach Art. 18a Abs. 12 Satz 3 GO Folgende Stichfrage wird auf dem Stimmzettel zu beiden Bürgerentscheiden (Ratsbegehren und Bürgerbegehren) mit abgedruckt: Stichfrage: Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? Sie haben hier eine Stimme: Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren) 4. Bauleitplanung Mitterteich; Tirschenreuther Straße, Kreisverkehr B15 / B299; Gemeinbedarfsfläche - Gewerbegebiet Die heute vorgestellte Variante B wird weiter verfolgt. Die Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bauleitverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Erstellung Bebauungsplan Gemeinbedarfsfläche und Gewerbeflächen) für das Gebiet Tirschenreuther Straße, Kreisverkehr B15 / B299 sind durchzuführen.

3 5. Vorstellung Bauentwurf Hochbehälter und Maßnahmenbeschluss (Herr Kaltenecker - IB Zwick) Der geplante neue Hochbehälter bei Leonberg wird mit einem Speichervolumen von m³ gebaut. Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist vorzubereiten. Voraussetzung für die Umsetzung der geplanten Maßnahme ist jedoch, dass das Wasserwirtschaftsamt einer Reduzierung des geplanten Volumens um 200 m³ zustimmt. Sollte keine Zustimmung erreicht werden, wird der Neubau des Hochbehälters mit dem geplanten Volumen von m³ ausgeführt. 6. Bekanntgabe von Vergabe-Beschlüssen der nicht öffentlichen Sitzung Sitzung des Bauausschusses am : Generalsanierung der Grundschule und Neubau eines Kinderhortes; hier: Erstellung eines genehmigungsrechtlichen Brandschutzkonzeptes; Auftragsvergabe Der Auftrag für den genehmigungsrechtlichen Brandschutznachweis zum vorbeugenden Brandschutz für o. g. Maßnahme wird an das Architekturbüro Thomas Gärtner, Großkonreuth, entsprechend den laufenden Planungsschritten des vorliegenden Angebotes erteilt. Generalsanierung der Grundschule und Neubau eines Kinderhortes; hier: Bestandsvermessung der Außenanlagen und Anfertigen eines Bestandsplanes; Auftragsvergabe Der Auftrag für die Bestandsvermessung der Außenanlagen und das Anfertigen eines Bestandslageplanes wird an das Ing.-Büro Bork, Falkenberg, zu den oben angeführten Stundensätzen erteilt. Generalsanierung der Grundschule mit Neubau Kinderhort; Tragwerksplanung Der Auftrag für die Planungsleistungen Tragwerksplanung wird dem Ingenieurbüro SIGMA-Ingenieure, Marktredwitz, zu den vorgenannten Bedingungen erteilt. Der Stadtrat nahm davon Kenntnis.

4 7. Städtebauförderung - "Stadtumbau West"; hier: Festlegung als Stadtumbaugebiet - Wohnareal "Robert-Lindig-Platz Hs.Nrn. 3 bis 6" (Fl.Nr. 802 Gemarkung Mitterteich); für das Stadtumbaugebiet Areal Robert-Lindig-Platz : Umgriff gemäß dem Lageplan mit folgender Flurnummer 802/0 Gemarkung Mitterteich, mit einer Fläche von insgesamt m². Aufgrund des 171 b Abs. 1 Satz 1 BauGB i. d. Fassung vom 23. September 2004 (BGBl I Seite 2414) zuletzt geändert: (BGBl I Seite 1548) i. V. mit Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) im Freistaat Bayern i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl Seite 796), zuletzt geändert: (GVBl Seite 366), erlässt die Stadt Mitterteich, mit Beschluss des Stadtrates vom folgenden Feststellungsbeschluss für das oben genannte Stadtumbaugebiet. Das Gebiet wird wie folgt beschrieben: Areal Wohnanlage Robert-Lindig-Platz, Mehrfamilienhäuser. Auf beiliegendem Lageplan mit Grenzen des Stadtumbaugebietes im Maßstab: 1:2.000 (Planstand ) wird Bezug genommen. Es wird als Stadtumbaugebiet festgelegt: Fl. Nr. 802/0 Gemarkung Mitterteich Fläche: m² 8. Städtebauförderung; Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm III - "Stadtumbau West"; hier: Bedarfsmeldung (Jahresprogramm 2015) Die Stadt billigt die im Rahmen der Städtebauförderung Stadtumbau West vorliegende Bedarfsmeldung (Jahresprogramm für 2015). Umsetzung der Maßnahmen je nach Bedarf und Priorität aufgrund eigenen Maßnahmenbeschluss. 9. ARGE Fisch im Landkreis Tirschenreuth; Eröffnung der Erlebniswochen Fisch 2016; Bewerbung der Stadt Mitterteich Die Stadt Mitterteich bewirbt sich für die Eröffnungsveranstaltung der Erlebniswochen Fisch 2016 in Kleinsterz.

5 10. Verordnung der Stadt Mitterteich über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonnund Feiertagen aus Anlass von Märkten im Kalenderjahr 2015 Die Stadt Mitterteich erlässt auf Grund von 14 Avbs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) vom 28. November 1986 (GVBl S. 875) sowie des 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinproduktrechtes (AsiMPV) vom (GVBl S. 956) folgende Verordnung: Im Jahr 2015 dürfen, abweichend von der Vorschrift des 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Verkaufsstellen im Bereich der Stadt für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden an folgenden Tagen geöffnet sein. Sonntag, den von Uhr bis Uhr Sonntag, den von Uhr bis Uhr 2 Die Vorschriften des 17 Ladenschlussgesetz, die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes, sind zu beachten. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Verordnung zuwiderhandelt; die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt bis zum Mitterteich, den Stadt: Grillmeier Bürgermeister 3

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