Einführung in das Steuerrecht für Existenzgründer

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1 Einführung in das Steuerrecht für Existenzgründer Jörg Utech Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Verladestraße Spangenberg Tel / j.utech@dreitax.de Der Vortrag und die vorliegenden Handzettel sollen einen grundsätzlichen Eindruck der angesprochenen Themen vermitteln. Eine Darstellung aller Einzelheiten ist nicht möglich und nicht beabsichtigt. Der Vortrag und die Handzettel können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. 2 1

2 Wichtige Wichtige Steuerarten Steuerarten Steuerart Was wird besteuert? Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Einkommen Umsatzsteuer Lohnsteuer Umsatzerlöse Arbeitslohn Wer zahlt Einkommensteuer? Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Ausländer mit Einkünften in Deutschland Keine Einkommensteuer zahlen juristische Personen (z.b. GmbH, AG) Ausländer ohne Einkünfte in Deutschland 2

3 Wie errechnet sich die Einkommensteuer? Steuer = Einkommen x Steuersatz Zinseinkünfte Vermietungseinkünfte Arbeitslohn Gewinn../. Sonderausgaben a.g. Belastungen Freibeträge Wie wird der Gewinn ermittelt? Bilanzierung Erlöse (Betriebsvermögensmehrung)./. Aufwand (Betriebsvermögensminderung) Einnahme- Überschussrechnung Einzahlung./. Auszahlung 3

4 Beispiel 11/2013 Einkauf eines Radios und Bezahlung durch Händler 12/2013 Verkauf des Radios auf Rechnung Gewinn des Jahres 2013? Bilanzierung Einnahme- Überschussrechnung /2014 Bezahlung des Radios durch Kunden Gewinn des Jahres 2014? Wer darf Gewinn mit Einnahme- Überschussrechnung ermitteln? Natürliche Personen und GbR (nicht: AG, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG) Die tätig sind als Freiberufler Gewerbetreibende mit Umsatz < 500 T und Gewinn < 50 T und kein Kaufmann i.s. des HGB 4

5 Buchhaltung Für Bilanzierende ist eine regelmäßige Buchhaltung (i.d.r. monatlich) gesetzlich vorgeschrieben Einnahme-Überschussrechner sind gesetzlich nicht verpflichtet Bücher zu führen. Zur eigenen Information ist dies jedoch dringend zu empfehlen GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse , ,19 2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 4.900, ,00 3. sonstige betriebliche Erträge , ,07 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren , ,38 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen , , , ,32 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter , ,87 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung , , , ,11 5

6 6. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen , ,42 7. sonstige betriebliche Aufwendungen , ,37 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 216,69 358,74 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5,71 223, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , Steuern vom Einkommen und vom Ertrag , , sonstige Steuern 483,00 517, , , Jahresüberschuss , ,06 Wie errechnet sich die Einkommensteuer? Steuer = Einkommen x Steuersatz Zinseinkünfte Vermietungseinkünfte Arbeitslohn Gewinn../. Sonderausgaben a.g. Belastungen Freibeträge 6

7 Einkommensteuertarif +SoIZ + KiSt unverheiratet verheiratet Wichtige Wichtige Steuerarten Steuerarten Steuerart Was wird besteuert? Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Einkommen Umsatzerlöse Arbeitslohn 7

8 Wer zahlt Wer Gewerbesteuer? zahlt Gewerbesteuer? Gewerbetreibende nicht: Freiberufler Wie errechnet sich die Gewerbesteuer? Steuer = Gewerbeertrag x Steuersatz modifizierter Gewinn 3,5 % x Hebesatz Hebesatz Steuersatz Kassel: 440 % 15,4 % Melsungen: 340 % 11,9 % Gewerbesteuer ist ein Faktor bei der Standortwahl! Gewerbesteuerhebesätze von 200% - 500% 8

9 Einfluss der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet aber nur bis zu einem Hebesatz von maximal 380 % Bedeutung für Standortwahl besteht weiter - in Kommunen mit Hebesatz über 380% - bei Kapitalgesellschaften, da keine Anrechnung erfolgt - da Gewerbesteueranrechnung nicht immer funktioniert Wichtige Wichtige Steuerarten Steuerarten Steuerart Was wird besteuert? Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Einkommen Umsatzerlöse Arbeitslohn 9

10 Wer zahlt Körperschaftsteuer? Körperschaften (AG, GmbH, Genossenschaften) Wie errechnet sich die Körperschaftsteuer? Steuer = Einkommen x Steuersatz Gewinn immer Bilanzierung 15 % Gewerbesteuer ist nicht anrechenbar: 26% - 33% inkl. GewSt 10

11 Wichtige Wichtige Steuerarten Steuerarten Steuerart Was wird besteuert? Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Einkommen Umsatzerlöse Arbeitslohn Wer zahlt Wer Umsatzsteuer? zahlt Umsatzsteuer? Jeder Unternehmer außer - Lieferungen oder Leistungen sind steuerbefreit - der umsatzsteuerliche Ort der Leistung liegt im Ausland Bei Geschäften mit Auslandsberührung ist unbedingt steuerliche Beratung erforderlich! 11

12 Wie errechnet sich die Umsatzsteuer? Umsatzerlöse x Steuersatz - abziehbare Vorsteuer = Umsatzsteuer 200,- x 19% = 38,- - 28,- 10,- Lieferant Unternehmer Kunde Einkauf Netto-EK 150,- USt 19 % 28,- Brutto-EK 178,- Verkauf Netto-VK 200,- USt 19 % 38,- Brutto-VK 238,- Wer Vorsteuerabzug zahlt Umsatzsteuer? Vorsteuerabzug - auch für Investitionen - bereits vor Ausführung der ersten Umsätze möglich - kann zu Steuererstattung führen Formalien beachten um den Vorsteuerabzug nicht zu verlieren! 12

13 Pflichtbestandteile einer Rechnung Korrekte Bezeichnung und Hans Müller GmbH An Anschrift Leistungsempfänger Musterweg 5 Hermann Meier Musterstadt Musterweg 6 Bezeichnung und Anschrift DE Musterstadt des Lieferanten fortlaufende Rg.-Nr. USt-Id-Nr. oder St.-Nr Ausstellungs-Datum Rechnung-Nr. 105 Menge Lieferung eines Personalcomputers Entgelt (aufgeschlüsselt am Lieferdatum nach Steuersätzen) 1.000,00 Umsatzsteuer 19 % 190,00 Gesamtbetrag Steuersatz USt-Betrag 1.190,00 Kein Vorsteuerabzug, wenn ein Pflichtbestandteil fehlt Kleinbetragsrechnung Bei Rechnungen bis 150,- (brutto) genügen die oben dargestellten verkürzten Angaben 13

14 Umsatzsteuervoranmeldungen Pflicht zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum 10. des Folgemonats Möglichkeit der Dauerfristverlängerung um einen Monat elektronische Umsatzsteuervoranmeldungen über das Buchhaltungsprogramm oder unter jährliche Umsatzsteuererklärung Kleinunternehmerregelung Kleine Unternehmen können (müssen aber nicht) darauf verzichten Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen, haben dann aber auch keinen Vorsteuerabzug. Voraussetzung: Gesamtumsatz hat im Vorjahr nicht mehr als ,- und wird im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als ,- betragen (Im ersten Jahr: voraussichtlich nicht mehr als ,- ) Verzicht ist nicht sinnvoll bei hohen Anfangsinvestitionen bei überwiegend vorsteuerabzugsberechtigten Kunden 14

15 Wichtige Wichtige Steuerarten Steuerarten Steuerart Was wird besteuert? Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Sozialversicherung Einkommen Umsatzerlöse Arbeitslohn Lohnsteuer Lohnsteuer und und Sozialversicherung Sozialversicherung Lohnsteuer ist die Einkommensteuer des Arbeitnehmers Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitslohn ein und führt diese für den Arbeitnehmer an das Finanzamt ab. Abgabe von monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Lohnsteueranmeldungen 15

16 Wie hoch sind Lohnsteuer und Lohnsteuer Sozialversicherung? und Sozialversicherung Arbeitslohn bis 450,- (Minijob) AG: 28 % pauschale Sozialversicherung 2 % pauschale Lohnsteuer AN: - Arbeitslohn bis 451,- bis 850,- (Gleitzone) AG: ca. 20 % Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung AN: 4% - ca. 21% Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung, Lohnsteuer laut Tabelle (progressiver Tarif) Arbeitslohn über 850,- AG: ca. 20 % Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung AN: ca. 21% Arbeitnehmer-Anteil zur Sozialversicherung, Lohnsteuer laut Tabelle (progressiver Tarif) Arbeitgeberhaftung auch für Arbeitnehmer-Anteile Lohnsteuer Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherung Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis hinter einem anderen Vertragstypus (z.b. Werkvertrag) versteckt wird. Indizien für Scheinselbstständigkeit sind, wenn regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden, deren Arbeitsentgelt mtl. 400,- übersteigt, auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Arbeitgeber gearbeitet wird, ein vergleichbarer Arbeitgeber entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer erbringen lässt, die Person nicht unternehmerisch am Markt auftritt, die Tätigkeiten dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit entspricht, die die Person für denselben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses erbracht hatte. Arbeitgeberhaftung 16

17 Scheinselbständigkeit Scheinselbstständigkeit Ausnahme: Auftragnehmer ist Existenzgründer innerhalb der ersten drei Jahre nach der Existenzgründung In Zweifelsfällen stets zu empfehlen: Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung vor Aufnahme der Tätigkeit Wichtige Wichtige Steuerarten Steuerarten Steuerart Was wird besteuert? Einkommensteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Einkommen Umsatzerlöse Arbeitslohn 17

18 Rechtsformvergleich GmbH GmbH - Personenunternehmen - Personengesellschaft Grundsatz Die für alle Situationen optimale Rechtsform gibt es nicht. Rechtformwahl ist immer eine individuelle Entscheidung. Neben der Steuerbelastung spielen zivilrechtliche Fragen wie z.b. Fragen nach der Gewinnverteilung, Entnahmemöglichkeiten, Regelung der Geschäftsführungsbefugnis oder Haftung eine wichtige Rolle. Rechtsformvergleich GmbH - Personengesellschaft Beispielfall: Einzelunternehmen vs. GmbH Einzelunternehmen / GmbH mit einem Gesellschafter Der Unternehmer ist verheiratet, hat keine Kinder. Er hat keine weiteren Einkünfte außerhalb des Unternehmens. Unternehmer ist bei der GmbH als Geschäftsführer angestellt, das Geschäftsführergehalt beträgt die Hälfte des Gewinnes vor Geschäftsführergehalt und Steuern. Keine Thesaurierungsbesteuerung bei dem Einzelunternehmen Veranlagungszeitraum 2013 Gewerbesteuerhebesatz 360% 18

19 Rechtsformvergleich GmbH - Personengesellschaft Personen-U Entnahmen GewSt ESt-Regelsatz % Gehalt GmbH Ausschüttung KSt, GewSt ca. 29 % ESt-Regelsatz % Abgeltung- Steuer 26,4 % Rechtsformvergleich GmbH GmbH - Personenunternehmen - Personengesellschaft Gesamt-Steuerbelastung Einzelunternehmen GmbH ohne Ausschüttung GmbH mit Voll-Ausschüttung Gewinn (in T ) 19

20 Vorteile der Personengesellschaft Bei niedrigen Einkünften deutlich niedrigere Steuerbelastung als GmbH oder AG Gewinnentnahmen lösen keine weitere Steuerbelastung aus Bei Anfangsverlusten Keine Lohnsteuer auf Geschäftsführergehalt Verrechnung mit anderen Einkünften möglich Keine Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung (außer bei GmbH&Co.KG) Evtl. Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechung Spätere Umwandlung einer gewinnstarken Personengesellschaft in GmbH oder AG problemlos, umgekehrt häufig nur mit Steuerbelastung möglich -> Aus steuerlicher Sicht ist für viele Existenzgründer das Einzelunternehmen oder die GbR die geeignete Rechtsform Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20

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