Agentur für Arbeit Hagen. Zusammenarbeit mit der Berufsberatung im Übergangsystem
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- Julian Kaufman
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1 Agentur für Arbeit Hagen Zusammenarbeit mit der Berufsberatung im Übergangsystem
2 Berufswahlprozess, Angebote der BA und die Bausteine des Übergangssystems ein paralleler Prozess Unterstützung des Berufswahlprozess durch die Prozesse der BB (Sek.I): Klasse 8/1 8/2 9/1 9/2 10/1 10/2 Orientierung Beratung Ausbildungsvermittlung Förderinstrumente Standardelemente zur Unterstützung des Berufswahlprozesses (Sek.I): Portfolioinstrument Anschlussvereinbarung Anschlussvereinbarung Klasse 8/1 8/2 9/1 9/2 10/1 10/2 Potentialanalyse (eintägiges Kompetenzfeststellungsverfahren) Berufsfelder erkunden (vorrangig betrieblich in min. 3 Berufsfeldern) Betriebspraktika (2-3 Wochen auf Basis der erkundeten Berufsfelder) Praxiskurse (für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit besonderem Förderbedarf; Durchführung bei Trägern und/ oder Betrieben) Langzeitpraktika ( für SuS mit besonderem Förderbedarf auch für SuS, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben) Seite 2
3 Berufswahlprozess Sek I - Beispiel 1. BO (BIZ-BO) Ende Klasse 8 mit anschließender Sprechstunde 2. BO Anfang Klasse 9 und anschließende Sprechstunden für alle SuS Klasse 9 Bewerberpotential des Folgejahres, bei Bedarf erfolgt eine weitere BO zum Ende der Klasse 9 oder zum Beginn der Klasse 10 In Klasse 10 werden Sprechstunden mtl. durchgeführt mit dem Schwerpunkten Vermittlung in Ausbildung oder Besuch weiterführender Schulen 1. BO (oder BIZ- BO) Sprechstunden für alle Schülerinnen und Schüler der Kl.9 2. BO nach Halbjahreszeugnis Sprechstunden Beratung 1 x monatlich 1. Halbjahr Kl Halbjahr Kl Halbjahr Kl Halbjahr Kl Halbjahr Kl Halbjahr Kl. 10 Seite 3
4 Berufswahlprozess SEK I + II - Beispiel Gymnasien: 1. BO oder BIZ-BO Klasse 9 mit anschließender Sprechstunde 2. BO ab Klasse 11 und Sprechstunden in einem vereinbarten Turnus ab der Klasse 11 bei Bedarf Sprechstunden in einem vereinbarten Turnus nach der BO 1. BO /BIZ-BO 2. BO Kl. 9 Kl. 9 Kl. 10 Kl. 10 Seite 4
5 Berufswahlprozess in SEK II -Beispiel Berufskolleg (HöHa): 1. BO ab Klasse 11 Es folgen Beratungen zur Berufs- und Studienplatzwahl nach einem mit der Schule vereinbarten Zeitplan. BO zum Thema Ausbildung und Studium Sprechstunden nach Bedarf zum Beispiel 1 x monatlich 1. BO Seite 5
6 Berufswahlprozess in SEK II 2015/2016 Gesamtschulen (SEK II): 1. BO Anfang Jahrgangsstufe 11 Sprechstunden werden im Anschluss an BO der Jahrgangsstufe 11 in einem mit der Schule vereinbarten Rahmen durchgeführt. BO zum Thema Ausbildung und Studium Sprechstunden nach Vereinbarung mit der Schule 1. BO Kl. 13 Kl. 13 Seite 6
7 Berufswahlprozess in SEK II 2015/2016 Berufskolleg Wirtschaftsgymnasium: 1. BO Anfang 1. Halbj Jahrgangsstufe 12 Es folgt eine gemeinsame Bewerberaktion mit der allgemeinen BB und Sprechstunden werden zusätzlich durchgeführt, zum Beispiel 1 x monatlich eine BO zum Thema Studienund Berufswahl Sprechstunden nach Bedarf zum Beispiel 1 x monatlich 1. BO Kl. 13 Kl. 13 Seite 7
8 Anschlussvereinbarung Teil I Die Inanspruchnahme der Berufsberatung ist freiwillig. Es sollte (im Vorfeld) darauf hingewirkt werden, dass zumindest ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Die Einschaltung der BB erfolgt daher, indem die Lehrkraft dem/der Schüler/in die umgehende Kontaktaufnahme zur Beratungsfachkraft empfiehlt. Die Anschlussvereinbarung wird von jedem Schüler erstmalig am Ende der Vorentlassklasse erstellt. Die Unterstützung des Schülers bei der Erstellung der Anschlussvereinbarung ist häufig Aufgabe des Klassenlehrers. Eine grundsätzliche Beteiligung der Berufsberatung an der Erstellung der Anschlussvereinbarung ist nicht vorgesehen. Die Einschaltung der Berufsberatung hängt von den Angaben des Schülers unter Punkt 1 der Anschlussvereinbarung ab: Seite 8
9 Anschlussvereinbarung Teil II Der zusätzliche Gesprächsbedarf im Zusammenhang mit der Erstellung der Anschlussvereinbarung wird über ein zeitnahes Sprechstundenangebot der Berufsberatung in der Schule abgedeckt. Die Terminierung erfolgt in Absprache der Beratungsfachkraft mit der Lehrkraft oder StuBo zu Beginn des Schuljahres und wird in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. In der Entlassklasse wird die Anschlussvereinbarung gegebenenfalls aktualisiert. Bei Schüler/innen mit erkennbarem Bedarf an Maßnahmen des Übergangssystems ist eine Beteiligung der Berufsberatung zwingend erforderlich. Dieser Prozess sollte bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, damit der Platz-Bedarf in die Planungen von Berufskollegs und Arbeitsagentur einfließen können (Punkt 4 der Anschlussvereinbarung). Bei entsprechenden Vereinbarungen wird die Anschlussvereinbarung von der Beratungsfachkraft mitunterzeichnet. Für die Schüler/innen der Entlassklasse sollte im März/April eine Analyse des Umsetzungsstandes erfolgen. Bei Bedarf sollte ein erneutes Beratungsangebot unterbreitet und die Anschlussvereinbarung aktualisiert werden. Auch wenn eine Beteiligung der Berufsberatung im Zusammenhang mit der Erstellung der Anschlussvereinbarung nicht erfolgt, sollte die Lehrkraft frühzeitig (d.h. im 2. Halbj der Vorentlassklasse) darauf hinwirken, dass sich ausbildungssuchende Schüler mit der Berufsberatung in Verbindung setzen, damit eine wirksame Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle erfolgen kann. Seite 9
10 Informationen zum Berufswahlprozess Beispiel Klasse: Name Geburtsdatum Berufswahlpass Langzeitpraktikum ausgehändigt Potentialanalyse 3 Berufserkundungen je 1 Tag teilgenommen Berufsfeld 1 Berufsfeld 2 Berufsfeld 3 1. Praktikum Berufsfeld Beruf Berufsfeld 1 2 Praxistage je 3 Tage Berufsfeld Anschlussvereinbarung BvB (Berufsvorbereitung) Ausbildung/Studium Berufsfeld 2. Praktikum Berufsfeld Beruf Seite 10
11 Kooperationsvereinbarung Seite 11
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HERZLICH WILLKOMMEN zur Elternveranstaltung der Agentur für Arbeit Vortrag: 18.30 Uhr Thema: Wie unterstütze ich mein Kind bei der Berufswahl? Bildquelle: https://www.familie-undtipps.de/kinder/pubertaet/bild/berufswahl.jpg
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