Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen
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- Johann Arthur Bauer
- vor 5 Jahren
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1 Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Carola Lührs Winsen (Luhe),
2 Wohnraumförderung selbstgenutztes Wohneigentum Mietwohnraum Landesbürgschaft WEG
3 Wohnraumförderung (Eigentum) Eigentum für Haushalte mit Kindern Eigentum für Menschen mit Behinderung Ausbau/Umbau oder Erweiterung von Wohnraum Energetische Modernisierung Altersgerechte Modernisierung
4 Fördergrundsätze Regionale Infrastruktur angemessene Größen nachhaltige Wohnraumversorgung Leistungsfähigkeit des Förderempfängers kostensparendes und ressourcenschonendes Bauen gesicherte Gesamtfinanzierung
5 Eigentum für Haushalte mit Kindern Abhängig von der Anzahl Kinder Neubau mind. KfW 70, Kauf mit Modernisierung Ausbau, Umbau, Erweiterung Wohnflächen berücksichtigen Seite 5
6 Darlehenshöhe Haushalte mit einem Kind Neubau Kauf Haushalte mit 2 Kindern (mind. 1 Kind unter 15 J.): Neubau Kauf jedes weitere Kind unter 15 J Seite 6
7 Eigentum für Menschen mit Behinderung mindestens Pflegegrad 2 oder Bedarf erkennbar Neubau mind. KfW 70, Kauf mit Modernisierung Ausbau, Umbau, Erweiterung Behindertengerecht/Barrierefrei (DIN ) Seite 7
8 Darlehenshöhe Haushalte mit schwerbehinderter Person Neubau Kauf Haushalte mit 2 Kindern (mind. 1 Kind unter 15 J.): Neubau Kauf jedes weitere Kind unter 15 J zusätzliche behindertenbedingte Baumaßnahmen bis Seite 8
9 Energetische Modernisierung von Wohneigentum (älter 1995) Bestätigung Energieberater (Bescheinigung KfW) CO 2 -Minderung, Energieeinsparung, Mindestanforderungen der EnEV 60 % der Gesamtkosten von bis , 15% Eigenleistung Nachrangige Grundschuld ab Seite 9
10 Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum Barrierereduzierende Maßnahmen 60 % der Gesamtkosten von bis % Eigenleistung Nachrangige Grundschuld ab Seite 10
11 Konditionen Zinsen Jahr zinsfrei, danach marktüblich Tilgung 2 %, kostenlose Sondertilgungen jederzeit möglich Verwaltungskosten 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag 0,25 % nach Tilgung der Hälfte des Darlehens 1 % Bearbeitungsentgelt (einmalig) Seite 11
12 Wohnraumförderung (Mietwohnraum) Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen Mietwohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, hilfeund pflegebedürftige Personen einschließlich des generationenübergreifenden Wohnens Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen Modernisierung, Ausbau/Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen Energetische Modernisierung von Mietwohnungen
13 Fördergrundsätze Unterscheidung Berechtigte nach 3 und 5 NWoFG 20 bzw. 30 Jahre, Miet- und Belegungsbindung Anfangsmiete 5,60 bzw. 7,00 Einkommens- und Wohnflächengrenzen 25 % Eigenleistung Leistungsfähigkeit des Förderempfängers Wohnraumversorgungskonzept bzw. kommunale Bedarfsbestätigung Vornutzung durch Flüchtlinge
14 Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen Neubau mit mehr als zwei Mietwohnungen Zusatzdarlehen möglich Berücksichtigung von Wohnungsgrößen Wohnraumversorgungskonzept
15 Mietwohnraum für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und gemeinschaftliche Wohnformen Neubau/Ausbau/ Umbau Wohngruppen/- gemeinschaften Betreutes Wohnen Menschen ab 60, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige Bei Um-/Ausbau 65 % der Gesamtkosten 25 % Eigenleistung Zusatzdarlehen möglich Seite 15
16 Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (älter 1995) CO 2 -Minderung, Energieeinsparung Mindestanforderungen der EnEV Bestätigung Energieberater (Bescheinigung KfW) 65% der Gesamtkosten 25% Eigenleistung Tilgungsnachlass möglich Seite 16
17 Darlehenshöhe/Konditionen 3 Abs. 2 NWoFG Neubau: 75 % der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85 % Zinsen 30 Jahre zinsfrei, danach marktübliche Verzinsung Tilgung Jahr 2 % ab dem 21. Jahr 4,5 % Tilgungsnachlass von 15 % nach Ablauf des 20. Jahres Zweckbindung 30 Jahre Anfangsmiete 5,60 /m² Seite 17
18 Darlehenshöhe/Konditionen 5 Abs. 2 Nr. 2 DVO-NWoFG Neubau: 45 % der Gesamtkosten Zinsen 20 Jahre zinsfrei, danach marktübliche Verzinsung Tilgung 1 % p.a. (eine höhere Tilgung kann vereinbart werden) Zweckbindung 20 Jahre Anfangsmiete 7,00 /m² Seite 18
19 Darlehenshöhe/Konditionen Zusatzdarlehen: + max für den Einbau eines Aufzugs + max für kleine Wohnungen bis 60 m 2, für besondere bauliche Maßnahmen für Behinderte, für neu geförderte Wohnungen (Ersatzbaumaßnahmen) + max für Gemeinschaftsräume (gemeinschaftliche Wohnformen) Seite 19 Verwaltungskosten 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag 0,25 % nach Tilgung der Hälfte des Darlehens 1 % Bearbeitungsentgelt (einmalig)
20 Konditionen auf einen Blick 5 Abs. 2 Nr. 1 DVo-NWoFG 3 Abs. 2 NWoFG o. TN 3 Abs. 2 NWoFG m. TN Zinsen: VWK: Tilgung 20 Jahre zinslos, danach marktübliche Verzinsung 1 % p.a. Höhere Tilgung vereinbar 0,5 % p.a. 0,25% p.a. nach Tilgung um die Hälfte 30 Jahre zinslos Jahr: 2,0 % p.a. Ab 21. Jahr: 4,5% p.a Tilgungsnachlass Keiner 15% des Darlehensursprungsbetrages nach Ablauf des 20. Jahres nach Bezugsfertigkeit Bearbeitungsentgelt: Einmalig 1 % des Darlehensbetrages Zweckbindung: 20 Jahre 30 Jahre Anfangsmieten: 5,60 je qm mtl./wohnfläche für Berechtigte nach 3 Abs. 2 NWoFG 7,00 je qm mtl./wohnfläche für Berechtigte nach 5 Abs. 2 Nr.3 Dvo-NWoFG 5,60 je qm mtl./wohnfläche für Berechtigte nach 3 Abs. 2 NWoFG
21 Antragsverfahren Antragssteller: Alle Investoren im Mietwohnungsbau Wohnraumförderstellen (WFS): Beratung, Entgegennahme und Prüfung der Anträge Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Freistellungen Überwachung der zweckbestimmten Nutzung der Wohnungen NBank Prüfung der Voranträge, Kreditprüfungen mit Entscheidung über Hauptanträge, Förderzusagen, Auszahlung und Verwaltung der Förderdarlehen
22 Landesbürgschaft WEG Bisherige Ausgangssituation Rücklagen decken nicht die Modernisierungskosten Eigentümer für individuelle Finanzierung verantwortlich Finanzierung der Sonderumlagen gestaltet sich schwierig Maßnahmen erfolgen gar nicht, mit Verzögerung oder inkonsequent Das Ergebnis: Modernisierungsstau!
23 Landesbürgschaft WEG Konditionen Bürgschaften bis zu 80 % des Darlehensbetrages mind Bürgschaftsbetrag; max Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit 2 % einmaliges Bearbeitungsentgelt des Bürgschaftsbetrages 0,2 % Bürgschaftsentgelt jährlich auf das Restkapital des Bürgschaftsbetrags
24 Landesbürgschaft WEG Die Vorteile Keine Absicherung im Grundbuch Bessere Darlehenszinsen Heizkostenersparnis Immobilienaufwertung
25 Informationskanäle der NBank Beratungssprechtage NBlick der Newsletter Seite 25
26 Mehr Informationen zur NBank finden Sie unter Rufen Sie uns gerne an: Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr! Unsere Infoline: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen
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