Kommission für Integration Sitzungsdatum öffentlich
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- Erika Gärtner
- vor 8 Jahren
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2 I. Anmeldung TOP: 5.0 Kommission für Integration Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Deutschlernklassen: fortgesetzte Bildungswege für begabte Flüchtlinge Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Begabte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und jugendliche Zuwanderer vom 21. Januar 2015 Anlagen: Sachverhalt Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Der Mittlere Schulabschluss ist ein Türöffner für viele Bildungswege. Schulrechtlich führen die Deutschlernklassen jedoch "nur" zu einem erfolgreichen Mittelschulabschluss. Der Sachverhalt gibt Einblick in die Einmündungswege von Absolventen des BIJ im Sommer 2015 und berichtet in welcher Weise derzeit eine Durchlässigkeit zu "höherer" Bildung geschaffen wird bzw. welche neuen Beschulungskonzepte neu zur Verfügung stehen. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht 1a. Finanzielle Auswirkungen: Kosten: Ja noch nicht bezifferbar Noch offen, weil Gesamtkosten Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv begrenzter Zeitraum Sachkosten davon konsumtiv dauerhaft Personalkosten 1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt: Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich Ja Betrag: Profitcenter / Investitionsauftrag: Seite 1 von 2
3 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Ja im Umfang von 0,00 Vollkraftstellen (weiter bei 2b) 2b. Deckung vorhanden: Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich Ja Stellen-Nr. 3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt: Ja 3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen: Ja: 4. Abstimmung ist erfolgt mit: Ref. I / OrgA Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert keine Stellendeckung vorhanden Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren Deckungsvorschlag akzeptiert keine Haushaltsmittel vorhanden Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. V II. Herrn OBM III. 3.BM Nürnberg, Bürgermeister Geschäftsbereich Schule (7437) Seite 2 von 2
4 Deutschlernklassen: fortgesetzte Bildungswege für begabte Flüchtlinge (Sachverhalt) Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Begabte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und jugendliche Zuwanderer vom 21. Januar 2015 Anfrage: Wie können die Deutschlernklassen weiterentwickelt werden, so dass auch ein Mittlerer Schulabschluss möglich wäre? Bildungsaufrag der Deutschlernklassen an Berufsschulen Bei den Deutschlernklassen handelt es sich um ein 2-jähriges Beschulungskonzept, das sich schulrechtlich in den Kontext der Berufsvorbereitung einordnet. Diese Klassenform hat schulrechtlich betrachtet die Aufgabe, Jugendlichen, die keinen Bildungsgang an einer weiterführenden Schule besuchen (können), die Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses sofern noch nicht vorhanden in Verbindung mit intensiver Berufsvorbereitung und Betriebspraktika zu geben. Die Berufsschulpflicht fungiert somit in einem Gesamtsystem der weiterführenden Schulen als nachrangiges Auffangnetz. In der Berufsschulordnung ist festgeschrieben, dass mit erfolgreichem Bestehen der Erfolgreiche Schulabschluss in Klassen der Berufsvorbereitung erworben werden kann. Der Erwerb des Qualifizierenden Mittelschulabschlusses oder auch eines Mittleren Schulabschlusses ist kein Abschluss, der nach den Rechtsgrundlagen der Berufsschulordnung im Rahmen der Berufsvorbereitung erworben werden kann. Teilnahme an Externenprüfungen Die Tatsache, dass B5 für ausgewählte Schüler/innen den Erwerb des Qualifizierenden Mittelschulabschlusses im Kontext der Deutschlernklassen anbieten kann, ist nur durch Teilnahme der Jugendlichen an den einschlägigen Externenprüfungen der Mittelschulen möglich. Der Erwerb eines Schulabschlusses als Externe/r bietet für die Jugendlichen im Vergleich zum direkten Erwerb an der jeweiligen allgemeinbildenden Schulart jedoch einige Nachteile. So geht im Rahmen der Externenprüfung zum Qualifizierenden Mittelschulabschluss in der Regel keine sog. Jahresfortgangsnote in die Abschlussnote ein. Damit besteht keine Möglichkeit Noten der Abschlussprüfung auszugleichen. Zudem können B5-Schüler/innen anders als Schüler/innen der Mittelschule nicht ihre Muttersprache als Fremdsprache wählen, sondern müssen das Fach Englisch als Prüfungsfach wählen. Da die Schulart Berufsschule nicht den lehrplanmäßigen Vorgaben der Mittelschule unterliegt, müssen die neu zugewanderten Jugendlichen neben den Quali-Inhalten auch Betriebspraktika absolvieren und haben berufsvorbereitenden Fachpraxis-Unterricht. Sie müssen sich also erheblich mehr Unterrichtsstoff in kürzerer Zeit aneignen. Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Schüler/innen gehen damit über ein normales Maß hinaus. Nur ca. 10% der Schüler/innen bringen nach dem 1. Deutschlernjahr die Voraussetzungen für die Aufnahme in diese spezielle Quali-Klasse mit. An der Beruflichen Schule Direktorat 5 werden ausgewählte Schüler/innen nunmehr seit vier Jahren in Kooperation mit der Bismarckschule auf die Externenprüfung zum Qualifizierenden Mittelschulabschluss mit Deutsch als Zweitsprache vorbereitet. Dieses Angebot existiert innerhalb Mittelfrankens ausschließlich in Nürnberg. Eine vom Staatlichen Schulamt abgeordnete Mittelschul- Lehrkraft, die an der Berufsschule engagierte Arbeit leistet, ist eine der zentralen Seite 1 von 3
5 Gelingensbedingungen für die Kooperation. Die Quali-Bestehensquoten der Jugendlichen sind regelmäßig herausragend. Im Schuljahr 2015/16 wird die Anzahl der Quali-Klassen von einer auf zwei ausgeweitet. Prüfung der Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsschule Eine weitere Überlegung ist es, einen Übergang zur Wirtschaftsschule zu schaffen. Allerdings sind die inhaltlichen Anforderungen der dortigen Abschlussprüfung sehr anspruchsvoll. Im Gegensatz zur Mittelschule, an der der Qualifizierende Mittelschulabschluss mit dem Fach Deutsch als Zweitsprache abgelegt werden kann, gibt es in der dortigen Abschlussprüfung derzeit keine vergleichbare Möglichkeit. Zu klären ist insgesamt insbesondere die Frage, wie können zusätzliche Lehrerwochenstunden für die fortgesetzte sprachliche Unterstützung finanziert werden? Das Schuljahr 2015/16 soll dazu genutzt werden, an einem Konzeptvorschlag zu arbeiten, schulrechtliche Aspekte zu klären und den direkten Dialog zwischen Lehrkräften von B5 und B12 in Gang zu bringen. Einmündungen der Absolventen des 2. Deutschlernjahrs im Sommer 2015 Die Einmündungen des diesjährigen Jahrgangs mit 140 Absolventen aus den Deutschlernklassen der Berufsschule zeigen (Stand 7/2015), dass der Übergang an weiterführende Schule eine große Rolle spielt. Die Bezeichnung weiterführende Schulen bedeutet für die Mehrheit in der Praxis, dass sie das Projekt Zweite Chance des BZ zum Nachholen von Schulabschlüssen besuchen oder in einer M10-KLasse der Mittelschule aufgenommen werden. Punktuell finden Übergänge an die Realschulen (evtl. auch Abendrealschule) statt bzw. es wird ein FSJ mit der Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses absolviert. Duale Ausbildung 22% Ausbildung an einer Berufsfachschule 24% Weiterführende Schulen 19% Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit 9% Ungelernte Arbeit 7% Sonstiges / Verbleib (noch) unbekannt 19% Dabei sind starke Unterschiede festzustellen: Während neu zugezogene EU-Ausländer/innen häufig nach Abschluss der zwei Deutschlernjahre den Wunsch haben auf weiterführende Schulen zu gehen, wollen junge Flüchtlinge regelmäßig möglichst schnell Geld verdienen. Duale Ausbildung bringt für letztere unmittelbare Vorteile mit sich: Neben der Azubi-Vergütung ist mit einem Ausbildungsvertrag die Verlängerung von Aufenthaltsdauer bzw. Zeitraum der Duldung verbunden. zudem ist der Facharbeiterbrief einer der schnellsten Wege, mittelfristig wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen - eine zentrale Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis. Nicht zu vergessen: Im Rahmen des durchlässigen Schulsystems ist mit jedem Facharbeiterbrief bzw. Abschlusszeugnis der Berufsschule bei Erreichen von im Durchschnitt befriedigenden Leistungen die Möglichkeit verbunden, ohne Externenprüfung den Mittleren Schulabschluss zu erreichen. Die Durchlässigkeit und Vielfältigkeit des Schulsystems kommt gerade jungen Flüchtlingen zu Gute. Dennoch könnten hier Flexibilisierungen Übergänge weiter erleichtern: Einem Übergang an allgemeinbildende Schulen stehen sehr oft sog. Alters-Paragrafen im Weg. Manchmal sind aber auch fachliche Anforderungen nicht erreichbar. Sowohl der Mittlere Schulabschluss der Berufsschule Seite 2 von 3
6 als auch der Qualifizierende Bildungsabschluss erfordern u.a. den Nachweis eines 5-jährigen Englisch- Unterrichts mit Note 4. Viele Flüchtlinge können jedoch kein Englisch, dafür aber andere Fremdsprachen. Neuerungen des StMBW Die folgenden Neuerungen zeigen, dass das StMBW auf die neue Schülergruppe flexibel reagiert und dynamisch Lösungen erarbeitet. Folgende Entwicklungen sind zu begrüßen: FAZIT: Der direkte Zugang auch zu weiterführenden allgemeinbildenden Schularten wurde jüngst vom StMBW gestärkt. Ab dem Schuljahr 2015/16 werden in Nürnberg an der Johann- Pachelbel-Realschule und dem Martin-Behaim-Gymnasium spezielle Konzepte für neu zugezogene Jugendliche eingeführt. (sogenannte Ü-Klassen RS und Ü-Klassen Gymnasium ) Für die Schularten Wirtschaftsschule und FOS hat das StMBW die Prüfung von Konzepten zur fortgesetzten Sprachintegration angekündigt. Das Modellprojekt Perspektive Beruf für Asylbewerber und Flüchtlinge der Stiftung Bildungspakt betrachtet ab dem SJ 2015/16 u.a. die Einmündungswege im Anschluss an die 2-jährige Deutschlernbeschulung; die Beruflichen Direktorate 5 und 11 sind Modellprojektschulen in Nürnberg. Im Ergebnis bleibt festzustellen: Die schulrechtlichen Rahmenbedingungen der Deutschlernklassen sehen im Bildungsauftrag den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses nicht vor. Ob dies fachlich leistbar ist in dem bisherigen Konzept ist schwer zu beurteilen.die Regelungskompetenz liegt beim StMBW. Die umfassende Vorbereitung auf Externenprüfungen allgemeinbildender Schularten für höherwertige Schulabschlüsse ist nur bedingt mit den lehrplanmäßigen Vorgaben der Berufsvorbereitung vereinbar und bietet den Jugendlichen im Vergleich zum Erwerb des Schulabschlusses an der einschlägigen allgemeinbildenden Schulart erschwerte Rahmenbedingungen. Die beruflichen Schulen bleiben ihrer Linie treu und gestalten aktiv Bildungswege, (die gerne auch wieder bayernweit multipliziert werden dürfen): die Quali-Klasse in Deutsch als Zweitsprache gehört in Nürnberg inzwischen zum etablierten Bildungsangebot im Rahmen der Deutschlernklassen, Überlegungen einer Verzahnung von Spracherwerb und Wirtschaftsschule sind angestoßen, im Rahmen des Projekts Perspektive Beruf werden in Nürnberg im SJ 2015/16 weitere Modellklassen entstehen. Die Krux wird jedoch auch in Zukunft bleiben: Spracherwerb braucht Zeit; jedoch wirtschaftliche Interessen brauchen (schnelle) Schulabschlüsse. Seite 3 von 3
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