Kapitel 7 Kind und Karriere Rückkehr an den Arbeitsplatz

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1 88 Kapitel 7 Kind und Karriere Rückkehr an den Arbeitsplatz 1. Wiedereinstieg nach der Babypause Wenig vollzeitbeschäftigte Frauen Kinderbetreuung Auch 2008 war der Anteil erwerbstätiger Frauen noch immer deutlich geringer als bei Männern. Von 84 Prozent erwerbstätigen Männern sind 81 Prozent in Vollzeit tätig. Demgegenüber sind nur 66 Prozent der Frauen erwerbstätig, wovon nur 34 Prozent in Vollzeit beschäftigt sind. Nahezu die Hälfte der in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Frauen arbeitet mit reduzierter Stundenzahl in sogenannten Minijobs (400-Euro-Jobs) oder als freie Mitarbeiterinnen häufig projektweise und diskontinuierlich. Die Familien- und Gleichstellungspolitiker sind nach wie vor sehr darum bemüht, diese Kluft zwischen Männern und Frauen zu reduzieren. Dabei ist durchaus auch die Motivation der Frauen für einen beruflichen Wiedereinstieg von Bedeutung. So ist der Beruf nicht nur wichtig für das Selbstwertgefühl, sondern trägt ebenso zur Existenzsicherung der Familie bei. Auch die berufliche Herausforderung wird von einer Vielzahl von Frauen ausdrücklich angestrebt. Soweit die Hindernisse bei der Kinderbetreuung liegen, werden diese durch eine zunehmende Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen sowie flankierenden gesetzlichen Maßnahmen der Familienpolitik weitestgehend reduziert. Schwierig ist jedoch nach wie vor der Wiedereinstieg nach der Babypause. Hiervon sind besonders häufig Mütter betroffen, die aufgrund mehrerer Kinder auch für mehrere Jahre nicht erwerbstätig waren und nun die fachlichen und technischen Voraussetzungen für den zwischenzeitlich weiterentwickelten Arbeitsplatz mitunter nicht mehr bieten können. Darüber hinaus wird hohe Flexibilität und auch Mobilität an den Arbeitsplätzen verlangt, die von Müttern regelmäßig nur bedingt erfüllbar sind (Quelle:

2 Wiedereinstieg nach der Babypause 89 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sozialwissenschaftliche Milieu-Grundlagenstudie im Jahr 2007, durchgeführt durch das Institut SINUS-Soziovision, Heidelberg). Um trotz dieser ernüchternden Bilanz den Wiedereinstieg richtig zu organisieren, hier einige Tipps: 1.1 Planung Schon bei der Beantragung der Elternzeit ist eine vorausschauende Planung erforderlich, anders können die oben dargestellten Elternzeiten (siehe S. 63) nicht wirksam durchgesetzt werden. Ebenso sollte es daher auch mit dem Wiedereinstieg in den Beruf gehen: Der Termin für die Rückkehr in den Beruf steht fest. Es ist daher zu empfehlen, die Betreuungsmöglichkeiten für das Kind ab diesem Zeitpunkt rechtzeitig zu erkunden. Informationen bieten hierbei diverse regionale und kommunale Stellen. Darüber hinaus gibt es den Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums ( Auch wenn die flexiblen Öffnungszeiten und langen Schließungszeiten der Kindertagesstätten und Kindergärten während der Ferien für berufstätige Eltern oftmals schwierig sind, sollten auch hier die Möglichkeiten der Betreuung sorgfältig ausgelotet werden. Sind die öffentlichen Einrichtungen nicht geeignet, so könnten auch Elterninitiativen eingreifen. Auch Tagesmütter, die eine individuelle Betreuung und flexible Zeitschienen ermöglichen, kommen in Betracht. Hierbei sollte zusätzlich auf die Qualifikation der Tagesmütter geachtet werden. Die Betreuungskosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. So können für Kinder von der Geburt bis zum vierzehnten Lebensjahr zwei Drittel aller Kosten bis maximal Euro pro Jahr und Kind als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für erwerbstätige Alleinerziehende als auch für Paare. Kindertagesstätten Tagesmütter

3 90 Kind und Karriere Rückkehr an den Arbeitsplatz 1.3 Berufliche Weiterbildung Selbstverständlich liegt es auch an der zurückkehrenden Betreuungsperson selbst, sich wieder mit dem Beruf zu befassen und auch gegebenenfalls bereit zu sein, Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstige Fortbildungsmöglichkeiten zu nutzen (siehe»berufliche Weiterbildung«, S. 92). In diesem Zusammenhang ist auch daran zu denken, dass die Elternzeit bereits für eine berufliche Weiterentwicklung genutzt werden kann: Wie oben schon ausgeführt (siehe S. 76 f.), darf während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung als Erwerbstätigkeit bis zu 30 Wochenstunden ausgeführt werden. Auf diese Weise ist bei einzelnen Tätigkeiten ohne Weiteres gewährleistet, dass weiterhin der Berufsanschluss erhalten bleibt. Es ist jedoch selbstverständlich auch dem Elternteil unbenommen, diese Zeit oder auch darüber hinausgehende Zeit beruflicher Weiterentwicklung zu widmen, ohne dass es sich hierbei um eine Erwerbstätigkeit handelt. Gegebenenfalls sollte die Arbeitsberatung der jeweiligen Arbeitsagentur aufgesucht werden: Hier werden regel- Arbeitszeitmodelle 1.2 Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber Parallel zu der Kinderbetreuungsmöglichkeit sollte frühzeitig auch mit dem bisherigen Arbeitgeber Kontakt aufgenommen werden, um die Möglichkeiten einer flexiblen Zeiteinteilung und gegebenenfalls den Inhalt der nach der Elternzeit auszuübenden Tätigkeit abzuklären. Auch der Gesetzgeber bietet hierzu flankierend eine Vielzahl von Variationen, beispielsweise Teilzeitarbeit nach der Elternzeit, Job-Sharing, Arbeit auf Abruf etc. (siehe S. 63 f., 127 ff., 133 ff.). Darüber hinaus gibt es auch viele Arbeitgeber, die durch flexible Jahres- und Lebensarbeitszeitregelungen tägliche, wöchentliche oder jährliche Arbeitsverkürzungen als Angebot bereithalten, um hier flexibel auf die Familiensituation zu reagieren. Zweifelsohne hängen diese Maßnahmen stets von der eingenommenen Position und der Größe des Betriebes ab.

4 Networking Beziehungsnetzwerke zur Karriereplanung 91 mäßig aktuelle Informationen zu allen Berufen, zur Arbeitsmarktsituation sowie zu verschiedenen Projekten für Wiedereinsteiger mitgeteilt. Auch Themen wie»richtig bewerben, Richtig vorstellen«oder»wie finde ich eine neue Stelle?«werden durch Vorträge von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie und Senioren, Frauen und Jugend ( 2. Networking Beziehungsnetzwerke zur Karriereplanung Die berufliche Karriere von Männern basiert nicht zuletzt auch auf gut funktionierenden Netzwerken. Diese Verbindungen erweisen sich daher für das berufliche Fortkommen stets als vorteilhaft. Auch Frauen sollten daher Beziehungen und Kontakte knüpfen, pflegen und nutzen. Es geht hierbei um den Austausch von Erfahrungen, Informationen und Kontakten. Ein Netzwerk kann nur dann hilfreich sein, wenn die Partner sich gegenseitig ergänzen. Sie sollten daher offen und neugierig auf neue Kontakte sein und ein gewisses Maß kommunikativer Kompetenz mitbringen, um das persönliche Netzwerk auszubauen. Neben einem solchen persönlichen Netzwerk gibt es jedoch diverse weitere Netzwerke speziell frauenspezifische Organisationen. Diese Netzwerke arbeiten entweder branchen- oder themenorientiert und bieten vielfach sowohl internationale als auch nationale, bundes-, landesweite oder regionale Anlaufstellen für Frauen an. Eine erste Anlaufstelle wäre dabei insbesondere der jeweilige Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Stadt, der Ihnen helfen kann, das für Sie in Betracht kommende Netzwerk zu finden. Im Anhang (siehe S. 182) finden Sie einige Internetadressen frauenspezifischer Netzwerke und andere interessante Kontaktadressen. Ein Blick in das Internet lohnt sich daher bei der Überlegung des Wiedereinstiegs nach der Babypause immer. Selbstverständlich gibt es noch eine Vielzahl weiterer geeigneter Organisationen. Arbeitsagentur Erfahrungsaustausch, hilfreiche Netzwerke

5 92 Kind und Karriere Rückkehr an den Arbeitsplatz 3. Berufliche Weiterbildung Infos bei der Arbeitsagentur Beratungsgespräch Auch Frauen ohne Berufsausbildung oder mit unzureichenden fachlichen Qualifikationen erhalten mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen Hilfe. Die Weiterbildung spielt insbesondere auch für den Wiedereinstieg nach einer längeren Berufspause eine ganz wichtige Rolle. Viele örtliche Arbeitsagenturen bieten einen»service für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer«an. Hierbei handelt es sich um Informationsveranstaltungen rund um das Thema beruflicher Wiedereinstieg. Es werden Fragen von der Möglichkeit der Kinderbetreuung über rechtliche Probleme bis hin zu spezifischen Bildungsmaßnahmen, verschiedene Arbeitszeitmodelle oder finanzielle Förderungen erläutert und geklärt. Darüber hinaus werden von der Arbeitsagentur Workshops angeboten, in denen Berufsrückkehrerinnen alles über die Stellensuche im Internet, über formale und inhaltliche Aspekte von Bewerbungen, über die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch und berufliche Alternativen erfahren können. Um zu vermeiden, dass die Frauen beim beruflichen Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Unterbrechung nicht auf eine weniger qualifizierte Tätigkeit zurückfallen müssen, kann eine Förderung zur Weiterbildung auch von der Arbeitsagentur unterstützt werden. So wird grundsätzlich die Notwendigkeit einer Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen anerkannt, die zwar einen Berufsabschluss haben, eine entsprechende Beschäftigung jedoch voraussichtlich nicht mehr ausüben können, weil sie mehr als vier Jahre lang eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben, 77 SGB III. Diese Regelung sieht zwar keinen einklagbaren Anspruch auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme vor. Allerdings muss aufgrund dieser Regelung die Arbeitsagentur in einem Beratungsgespräch mit Ihnen klären, ob die Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig ist und ob es sich dabei um die einzige Möglichkeit handelt, eine dauerhafte Eingliederung in die Beschäftigung zu erreichen. Handelt es sich bei der Wei-

6 Berufliche Weiterbildung 93 terbildungsmaßnahme um eine zuvor zertifizierte Maßnahme, für die die Teilnehmerin die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt, und ist ein entsprechender Bildungsgutschein durch die Bundesagentur für Arbeit der Teilnehmerin ausgestellt worden, so kann auf diese Weise die Arbeitsagentur die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmerin fördern. Auch sonstige Weiterbildungskosten wie zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten, eventuell auch Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Kinderbetreuung werden in Einzelfällen durch die Arbeitsagentur gefördert. Unbedingt erforderlich ist jedoch eine vorherige Beratung in der Arbeitsagentur, die rechtzeitig mit der Vermittlungsfachkraft der Bundesagentur für Arbeit vereinbart werden sollte. Für weitere Informationen siehe»merkblatt 6 Berufliche Weiterbildung«, das Sie bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur erhalten. Allgemein sind für eine Förderung der Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit folgende Voraussetzungen zwingend vorgeschrieben: Die Weiterbildung muss notwendig sein. Dies wird angenommen, wenn eine berufliche Eingliederung bei bestehender Arbeitslosigkeit erforderlich ist oder damit eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder eine Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses erforderlich ist. Darüber hinaus muss vor Beginn der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme eine Beratung durch die Arbeitsagentur stattgefunden haben. Die Maßnahme sowie der Träger der Weiterbildungsmaßnahme müssen schließlich zertifiziert sein. Daneben bestehen auch seitens der Arbeitsagentur Förderungs möglichkeiten für Berufsrückkehrerinnen, wenn diese Berufsrückkehrerinnen Vermittlungshemmnisse auf weisen. Bildungsgutschein Weiterbildungskosten

7 94 Kind und Karriere Rückkehr an den Arbeitsplatz Arbeitgeberzuschuss Trainingsmaßnahme im Betrieb Hier bietet die Arbeitsagentur entweder Eingliederungszuschüsse oder Trainingsmaßnahmen an. Hat also eine Arbeitnehmerin Vermittlungshemmnisse und möchte wieder in den Berufsprozess eingegliedert werden, so kann der Arbeitgeber Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten von der Arbeitsagentur erhalten, wenn die Vermittlung der Arbeitnehmerin wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages einen entsprechenden Förderantrag bei der Arbeitsagentur gestellt hat. Außerdem muss er sich verpflichten, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Mindestwochenarbeitszeit von regelmäßig 15 Stunden zu vereinbaren. Denkbar ist auch, dass die Berufsrückkehrerin nach einer langen Familienpause die beruflichen Kenntnisse entweder aktualisieren oder aber einen neuen Beruf wählen möchte. Hierzu muss die Eignung der Berufsrückkehrerin für die eine bestimmte Tätigkeit oder Weiterbildungsmaßnahme gegeben sein. Verschiedene Bildungsträger bieten derartige Maßnahmen an und werden in der Regel von der Arbeitsagentur vermittelt. Denkbar ist auch, dass eine Trainingsmaßnahme in einem Betrieb durchgeführt wird, beispielsweise um die Eignung für eine bestimmte Tätigkeit gleich vor Ort feststellen zu können und darüber hinaus herauszufiltern, welche Kenntnisse gegebenenfalls schon vorhanden sind oder noch angeeignet werden müssen. Je nach dem Inhalt der jeweiligen Trainingsmaßnahme können diese bis zu einer Dauer von zwölf Wochen von der Arbeitsagentur gefördert werden. Auch hier kommt die Erstattung von Fahrtkosten, Lehrgangskosten oder notwendiger auswärtiger Unterbringungs- und Kinderbetreuungskosten in Betracht. Bevor eine solche Maßnahme gefördert wird, bedarf es der vorherigen Einwilligung der Arbeitsagentur. Weitere Informationen können Sie im Internet auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit ( erhalten. Selbstverständlich ist es jedoch auch Arbeitgebern unbenommen, Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen

8 Berufliche Weiterbildung 95 zu übernehmen. Häufig zahlen Arbeitgeber insbesondere Zuschüsse oder übernehmen sogar die Kosten vollständig, wenn die Weiterbildung für die betriebliche Aufgabenerfüllung und damit für den gesamten Betrieb von Bedeutung ist. Das Bundesministerium für Bildung bietet das»meister- BAföG«an. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse und Darlehen, die, nicht etwa nur für die Meister-Fortbildung gewährt werden, sondern vielmehr wird diese Unterstützung auch für die Weiterbildung in anderen, anerkannten Fortbildungsberufen vergeben. So können das Meister- BAföG Handwerker und Fachkräfte bekommen, die sich zu Technikern oder zu Handwerks- oder Industriemeistern weiterbilden lassen wollen. Allerdings werden auch Fortbildungsabschlüsse für Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer und Betriebswirte sowie vergleichbare Fortbildungen gefördert. Seit dem sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen, mediengestützte Fortbildungen und Zweitfortbildungen bundesweit förderfähig. Gefördert wird insbesondere die berufliche Fortbildung, sei es in Volloder Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Internet eine Homepage zu diesem Thema eingerichtet: Auch Schulabschlüsse können noch im Erwachsenenalter nachgeholt werden. Erfahrungsgemäß ist die Lernmotivation hier deutlich höher als in den Pflichtschulen. Jeder weitere Schulabschluss eröffnet ein neues und breiteres Spektrum an Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sofern Sie an einem weiteren Schulabschluss Interesse haben, sollten Sie sich bei der Datenbank für Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit informieren: Meister- BAföG auch für andere Berufsgruppen Gesundheitsund Pflegeberufe Schule für Erwachsene

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