Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr V Sparkassenarena Parkhaus der Stadt Kiel
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- Hella Franke
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1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Prüfbefreit nach 9 Abs. 2 AIK-Gesetz für den Bereich Schallschutz Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr V Sparkassenarena Parkhaus der Stadt Kiel Projektnummer: November 2017 Im Auftrag von: CITTI Handelsgesellschaft mbh & Co.KG Bauabteilung Mühlendamm Kiel LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de
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3 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Gewerbelärm Gewerbelärm Betriebsbeschreibung Parkhaus Emissionen Immissionen Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Quellenmodellierung Immissionsorte Beurteilungspegel Spitzenpegel Qualität der Prognose Verkehrslärm Verkehrsmengen Emissionen Straßenverkehrslärm und Parkplatz Immissionen Allgemeines Beurteilungspegel außerhalb des Plangeltungsbereichs Vorschläge für Begründung und Festsetzungen Begründung Festsetzungen Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
4 Seite 2 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr V Sparkassenarena Parkhaus will die Stadt Kiel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Parkhauses für die Sparkassenarena schaffen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung sind die Geräuschimmissionen aus der Nutzung des Parkhauses im Bereich der angrenzenden vorhandenen und geplanten schutzbedürftigen Nutzungen zu ermitteln und ggf. zu klären, ob Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft erforderlich sind. Die schalltechnische Untersuchung umfasst alle erforderlichen Aussagen auf der Ebene der Bauleitplanung. In der vorliegenden Untersuchung werden daher folgende Konflikte bearbeitet: Schutz der Nachbarschaft vor Geräuschimmissionen aus dem Betrieb des Parkhauses; Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen durch den B-Planinduzierten Zusatzverkehr. Eine Betrachtung der Einwirkungen aus Verkehrslärms auf das Plangebiet ist nicht erforderlich, da innerhalb des Plangebiets keine schutzbedürftigen Nutzungen nach DIN 4109 entstehen sollen. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 [5] zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau [4], wobei zwischen gewerblichem Lärm, Sport-, Freizeit- und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung [2] orientieren. In der DIN 18005, Teil 1 [4] wird für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA Lärm [3] verwiesen. Dementsprechend werden die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt. Gemäß TA Lärm ist die Gesamtbelastung aller gewerblichen Anlagen zu berücksichtigen. Die Nutzung des Parkhauses ist als gewerbliche Nutzung und somit als Gewerbelärm zu betrachten. 2. Örtliche Situation Die in Aussicht genommene Fläche befindet sich südlich der Straße Kleiner Kuhberg, westlich der Sparkassenarena und östlich dem Parkplatz Exerzierplatz in Kiel. Derzeit ist in dem Plangebiet eine Stellplatzanlage vorhanden. Südlich des geplanten Parkhauses außerhalb des Plangeltungsbereichs soll eine Hotelnutzung entstehen _bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
5 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 3 Tabelle 1: Immissionsorte Sp Immissionsorte Anzahl der Ze Adresse Einstufung Geschosse 1 IO 1.1 Kleiner Kuhberg 42 WA 6 2 IO 1.2 Kleiner Kuhberg 42 WA 6 3 IO 2 Rathausstraße 11 WA 5 4 IO 3 Rathausstraße 22 WA 5 5 IO 4.1 Exerzierplatz 34 WA 6 6 IO 4.2 Exerzierplatz 34 WA 5 (ab 1. OG) 7 IO 5 Exerzierplatz 30 WA 5 (ab 1. OG) 8 IO 6 Dammstraße 56 MI 8 (ab 1. OG) 9 IO 7 Exerzierplatz 16 MK 6 10 IO 8 Exerzierplatz 14 MK 6 11 IO 9.1 Exerzierplatz 7 MK 6 12 IO 9.2 Exerzierplatz 7 MK 6 13 IO 10.1 Ziegelteich 37 MI 6 14 IO 10.2 Ziegelteich 37 MI 6 15 IO 11 Ziegelteich 31 MI 5 16 IO 12 Ziegelteich 29 MI 5 17 IO 13 Ziegelteich 23 MI 5 18 IO 14 Kleiner Kuhberg 36 WA 4 (ab 1. OG) 19 IO 15.1 geplantes Hotel GE 12 (ab 2.OG) 20 IO 15.2 geplantes Hotel GE 12 (ab 2.OG) 21 IO 15.3 geplantes Hotel GE 12 (ab 2.OG) Die maßgebenden schutzbedürftigen Nutzungen befinden sich in folgenden Bereichen: Bebauung nördlich der Straße Kleiner Kuhberg und östlich der Rathausstraße (Immissionsorte IO 1.1 bis IO 2 und IO 14): Die Bebauung ist im Bebauungsplan Nr. 950 der Stadt Kiel als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Bebauung nördlich der Straße Exerzierplatz und westlich der Rathausstraße (Immissionsorte IO 3 bis IO 5): Für diesen Bereich existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Gemäß Abstimmung mit der Stadt Kiel [22] wird für die Bebauung in Anlehnung an die schalltechnische Untersuchung für das Einkaufszentrum Rathausgalerie [20] in Kiel ein Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebiets (WA) zugrunde gelegt. Bebauung nördlich der Straße Exerzierplatz östlich der Dammstraße (Immissionsort IO 6): Für die Bebauung existiert kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Es wird nach Abstimmung mit der Stadt Kiel [22] von einem Schutzanspruch vergleich dem eines Mischgebiets (MI) ausgegangen. Bebauung südlich der Straße Exerzierplatz (Immissionsorte IO 7 bis IO 9.2): Die Bebauung ist im Bebauungsplan Nr. 660 der Stadt Kiel als Kerngebiet (MK) eingestuft. Bebauung südlich der Straße Ziegelteich (Immissionsorte IO 10.1 bis IO 13): Für diesen Bereich existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Gemäß Abstimmung mit der Kiel [22] wird ein Schutzanspruch vergleichbar dem eines Mischgebiets angesetzt. LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
6 Seite 4 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Das südlich geplante Hotel ist im Bebauungsplan Nr. 906 der Stadt Kiel als Sondergebiet mit Hotelnutzung ausgewiesen (Immissionsorte IO 15.1 bis IO 15.3). Es wird ein Schutzanspruch vergleichbar dem eines Gewerbegebiets (GE) zugrunde gelegt, da die vorgesehene Hotelnutzung der Nutzung als Konferenzhotel entspricht und somit nicht als Erholungshotel dient. Die örtlichen Gegebenheiten sind in den Lageplänen der Anlage A 1 zu entnehmen. 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Schalltechnische Anforderungen in der Bauleitplanung Allgemeines Die Berücksichtigung der Belange des Schallschutzes erfolgt nach den Kriterien der DIN Teil 1 [4] in Verbindung mit dem Beiblatt 1 [5] unter Beachtung folgender Gesichtspunkte: Nach 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen unter anderem auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die Orientierungswerte nach [5] stellen aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Konkreter wird im Beiblatt 1 zur DIN 18005/1 in diesem Zusammenhang ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. durch geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen (insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine Regelungen. Zur Beurteilung des Verkehrslärms kann man hilfsweise als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BIm- SchV [2] heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass die 16. BImSchV rechtlich insoweit nicht strittig ist. Aufgrund von Erkenntnissen im Rahmen eines Austausches mit dem Innenministerium Schleswig-Holstein bezüglich der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen, wird die Ausdehnung des Lärmschutzbereichs, innerhalb derer bauliche Anlagen aufgrund der Überschreitung des Tages-Orientierungswertes geschlossen auszuführen 17209_bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
7 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 5 sind, etwas weiter gefasst. Danach sollte angestrebt werden Überschreitung des jeweiligen Orientierungswertes bei Außenwohnbereichen auf maximal 3 db(a) zu begrenzen. Im Einzelfall kann jedoch geprüft und abgewogen werden, ob diese Forderung angemessen ist, insbesondere wenn für die betroffenen Wohnungen noch andere Außenwohnbereiche auf lärmabgewandten Seiten vorhanden bzw. möglich sind. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die im Rahmen dieser Untersuchung zu betrachtenden Nutzungsarten legt Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 die in Tabelle 2 zusammengefassten Orientierungswerte für Beurteilungspegel aus Verkehrs- und Gewerbelärm fest. Beurteilungszeiträume sind die 16 Stunden zwischen 6 und 22 Uhr tags sowie die 8 Stunden von 22 bis 6 Uhr nachts. Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN Teil 1, Beiblatt 1 [5] Nutzungsart tags Orientierungswert nach [5] nachts Verkehr a) Anlagen b) db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis bis 65 a) gilt für Verkehrslärm; b) gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Anlagen Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung [2] Nr. Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte tags db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete nachts Gewerbliche Anlagen sind gemäß Abschnitt 7.5 der DIN 18005, Teil 1 nach den Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen (vgl. Abschnitt 3.2). LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
8 Seite 6 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten Um bereits in der Phase der Bauleitplanung sicherzustellen, dass auch bei enger Nachbarschaft von gewerblicher Nutzung, Verkehrswegen und Wohnen die Belange des Schallschutzes betreffende Konflikte vermieden werden, stehen verschiedene planerische Instrumente zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung sind im vorliegenden Fall aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände und wälle. Nicht Gegenstand von Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter Beachtung des Gebotes der planerischen Zurückhaltung Regelungen im Detail, wenn zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmeinwirkungen erforderliche konkrete Maßnahmen in Form von Auflagen im Baugenehmigungsverfahren durchsetzbar sind Gewerbelärm Nach 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG [1] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1 BIm- SchG) ist nach TA Lärm... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung 1 am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die Immissionsrichtwerte sind in der Tabelle 4 aufgeführt. Die Art der in Nummer 6.1 bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Nummer 6.1 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. 1 Die Gesamtbelastung wird gemäß TA Lärm als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung definiert. Die Vorbelastung ist nach Nummer 2.4 TA Lärm die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Letzterer stellt die Zusatzbelastung dar _bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
9 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 7 Tabelle 4: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6 TA Lärm [3] Bauliche Nutzung Beurteilungspegel Üblicher Betrieb Seltene Ereignisse (a) Kurzzeitige Geräuschspitzen Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) Gewerbegebiete Urbanes Gebiet Kern-, Dorf- und Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes einzuhalten sind. Es gelten die in Tabelle 5 aufgeführten Beurteilungszeiten. Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 db(a) zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Tabelle 5: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm [3] Beurteilungszeitraum werktags sonn- und feiertags Tag Nacht (a) Tag Nacht (a) gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 22 Uhr (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste (a) 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde) Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
10 Seite 8 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet ( Relevanzkriterium ). Unbeschadet der Regelung im vorhergehenden Absatz soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen entsprechend Nummer 7.4 der TA Lärm... durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, sofern sie den Beurteilungspegel der vorhandenen Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung [2] erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Straßen orientiert sich an der 16. BImSchV, in der die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) zugrunde gelegt wird. Die Beurteilungszeit nachts umfasst gemäß 16. BImSchV abweichend von der TA Lärm den vollen Nachtabschnitt von 8 Stunden (22 6 Uhr). 4. Gewerbelärm 4.1. Betriebsbeschreibung Parkhaus Die Verkehrserzeugung wurde der Verkehrsuntersuchung zum Hotel- und Parkhausneubau am Exerzierplatz in Kiel [19] entnommen. Gemäß aktueller Planungen [21] ist das Parkhaus mit 200 Pkw-Stellplätzen geplant, wobei 60 Stellplätze für die Hotelnutzung vorgesehen sind. Die übrigen 140 Stellplätze stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich gemäß [19] für das geplante Parkhaus eine Verkehrserzeugung von Pkw-Fahrten / 24h. Für den maßgeblichen Spitzentag wird eine um 20 % erhöhte Belastung für die Betrachtung gemäß TA Lärm in Ansatz gebracht. Somit wird für die schalltechnischen Berechnungen eine Verkehrserzeugung von insgesamt Pkw-Fahrten / 24h zugrunde gelegt. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass 15 % der Pkw-Bewegungen innerhalb der Ruhezeiten stattfinden. In der lautesten Nachtstunde werden die Pkw-Abfahrten nach einer Veranstaltung in der Sparkassenarena berücksichtigt. Da 60 Pkw-Stellplätze für die Hotelnutzung zur Verfügung stehen, werden 140 Pkw-Abfahrten durch die Besucher einer Veranstaltung innerhalb der lautesten Nachtstunde berücksichtigt. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass in derselben lautesten Nachtstunde 5 % der gemäß [19] ermittelten Fahrten von Hotelgäste bzw _bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
11 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 9 der Hotelmitarbeiter stattfinden. Insgesamt sind für das Parkhaus somit 146 Pkw-Fahrten innerhalb der lautesten Nachtstunde berücksichtigt Emissionen Die maßgeblichen Emissionsquellen durch den Betrieb des Parkhauses sind gegeben durch: Pkw-Fahrten auf dem Betriebsgrundstück; Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.) innerhalb des Parkhauses und auf den offenen Parkdecks (Parkdeck 10 und Parkdeck 11) auf dem Dach des Gebäudes; Schallabstrahlung über die Öffnungen der unteren Parkdecks (Öffnung Ein- und Ausfahrt); Betrieb der haustechnischen Anlagen (Lüftungsanlage etc.). Alle weiteren Quellen sind gegenüber den oben genannten nicht pegelbestimmend und werden daher vernachlässigt. Die Ermittlung der Geräusche durch die Pkw-Stellplätze erfolgt gemäß der aktuellen Fassung der Parkplatzlärmstudie [11]. Bei der Quellenmodellierung wurde das zusammengefasste Verfahren nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie verwendet. Der Parkplatzsuchverkehr auf den Parkdecks ist bereits in den Zuschlägen enthalten und daher nicht gesondert zu erfassen. Ergänzend wurden die Fahrstrecken für die An- und Abfahrten auf den Rampen sowie die Durchfahrten innerhalb der Parkdecks modelliert. Die Ermittlung der Schallabstrahlung erfolgt gemäß einem Ansatz von Probst [12] auf Grundlage der VDI-Richtlinie Im Modell wird die Öffnung der Ein- und Ausfahrt durch eine vertikale Flächenquelle an der Fassade abgebildet. Für die Ausbildung der unteren Parkdecks wird eine reflektierende Decke zugrunde gelegt. Hinsichtlich der Schallabstrahlung aus dem Parkhaus (Erdgeschoss und Obergeschosse) wurde davon ausgegangen, dass die Gebäudefassaden akustisch dicht ausgeführt werden. Davon ausgenommen sind die beiden obersten Pardecks 10 und 11, die sich auf dem Dach des Parkhauses im Freien befinden. Die Ermittlung der Emissionen der PKW-Fahrten orientiert sich gemäß Parkplatzlärmstudie an den Werten der RLS-90 [10]. Dabei wird eine Geschwindigkeit von 30 km/h zugrunde gelegt. Aufgrund der geschlossenen Ausführung des Parkhauses sind für die Lüftung haustechnischen Anlagen (Lüftungsanlagen) erforderlich. Hierfür wurden typische Schallleistungspegel verwendet, die von Geräten, die dem Stand der Technik entsprechen, eingehalten werden können. Bei allen haustechnischen Anlagen wird unterstellt, dass sie keine ton- und/oder impulshaltigen Geräusche erzeugen (Stand der Technik). Bei allen haustechnischen Anlagen wird unterstellt, dass sie keine ton- und/oder impulshaltigen Geräusche erzeugen (Stand der Technik). LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
12 Seite 10 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Die Belastungen sind in der Anlage A 2.1 zusammengestellt. Die Schallleistungspegel und die sich ergebenden Schallleistungs-Beurteilungspegel sind in den Anlagen A bis A aufgeführt. Dort finden sich auch die verwendeten Basis-Oktavspektren. Die Lage der Quellen kann dem Plan der Anlage A 1.2 entnommen werden. 5. Immissionen 5.1. Allgemeines zur Schallausbreitungsrechnung Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [18] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsorte sind aus der Anlage A 1 ersichtlich. Im Ausbreitungsmodell werden berücksichtigt: Die Abschirmwirkung von vorhandenen und geplanten Gebäuden sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten (Höhen nach Ortsbesichtigung [23] geschätzt); Quellenhöhen gemäß Abschnitt 5.2; Immissionsorthöhen gemäß Abschnitt 5.2. Geplante Brüstungen auf dem Parkhausdach mit einer Höhe von 1,65 m über Oberfläche Parkdeck, akustisch dicht ausgeführt. Die Berechnung der Dämpfungsterme erfolgte in Oktaven, die Bodendämpfung wurde gemäß dem alternativen Verfahren aus Abschnitt der DIN ISO [14] ermittelt. Die Formeln zur Berechnung der Schallausbreitung gelten für eine die Schallausbreitung begünstigende Wettersituation ( Mitwindausbreitungssituation ). Zur Berechnung des Beurteilungspegels ist gemäß TA Lärm eine meteorologische Korrektur nach DIN ISO [14] zu berücksichtigen. Diese Korrektur beinhaltet die Häufigkeit des Auftretens von Mitwindsituationen, so dass der Beurteilungspegel einen Langzeitmittelungspegel darstellt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde die meteorologische Korrektur nach DIN ISO zur sicheren Seite nicht berücksichtigt. Aufgrund der geringen Abstände fällt die meteorologische Korrektur ohnehin gering aus Quellenmodellierung Die Modellierung der Quellen erfolgte durch Punkt-, Linien- sowie horizontale und vertikale Flächenquellen. Die Lage der Quellen kann der Anlage A 1 entnommen werden. Als Quellhöhen wurden folgende Ansätze verwendet: Pkw-Fahrten: 0,5 m über Gelände bzw. Parkdeck, Rampe; Pkw-Parkhaus, Zu-/Ausfahrt: 0,0 m bis 2,5 m über Gelände; Lüftungsanlage auf dem Dach: 1,0 m über Dach _bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
13 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite Immissionsorte Die Berechnungen erfolgen für die in dem Lageplan der Anlage A 1 verzeichneten Immissionsorte. Die Immissionshöhen für das Erdgeschoss wurden gemäß [23] entsprechend für die Fenstermitte abgeschätzt. Für jedes weitere Geschoss werden zusätzlich 2,8 m berücksichtigt Beurteilungspegel Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus Gewerbelärm wurden die Beurteilungspegel an den maßgebenden Immissionsorten der angrenzenden Bebauung tags und nachts (lauteste Stunde nachts) getrennt ermittelt. Mit der Einhaltung des Relevanzkriteriums gemäß TA Lärm ist eine Berücksichtigung der Vorbelastungen aus Gewerbelärm nicht erforderlich. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 6 zusammengestellt. Grafische Darstellungen der Ergebnisse können für den Tageszeitraum der Abbildung 1 und für den Nachtzeitraum der Abbildung 2 entnommen werden. Darin sind die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung für den Tag und für die Nacht an den maßgebenden Immissionsorten (jeweils im ungünstigsten Geschoss) sowie die Immissionsrichtwerte (IRW) aufgezeigt. Teilpegelanalysen für den Tages- und Nachtabschnitt finden sich in der Anlage A 2.5. Folgende Ergebnisse sind für den Tageszeitraum festzuhalten: An den Immissionsorten IO 1.1 bis IO 5 sowie IO 14 werden der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) tags und das Relevanzkriterium (6 db(a) und mehr unterhalb des Immissionsrichtwerts) eingehalten. An den Immissionsorten IO 6 bis IO 13 werden der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 60 db(a) tags und das Relevanzkriterium sicher eingehalten. An dem geplanten Hotel (IO 15.1 bis IO 15.3) wird der Immissionsrichtwert für Gewerbegebiete von 60 db(a) tags sicher eingehalten. Dem Relevanzkriterium wird ebenfalls entsprochen. Für den Nachtzeitraum lassen sich folgende Ergebnisse zusammenfassen: An den Immissionsorten IO 1.1 und IO 4.1 bis IO 5 ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 39 db(a) nachts. Damit wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) nachts eingehalten. Beurteilungsrelevante Vorbelastungen aus Gewerbelärm sind an diesen Immissionsorten nicht vorhanden. An den Immissionsorten IO 1.2 bis IO 3 und IO 14 werden der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) nachts sowie das Relevanzkriterium eingehalten. Eine Berücksichtigung der Vorbelastung ist somit nicht erforderlich. An den Immissionsorten IO 6 bis IO 13 werden der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 db(a) nachts sowie das Relevanzkriterium eingehalten. Eine Berücksichtigung der Vorbelastungen ist aufgrund der Einhaltung des Relevanzkriteriums nicht notwendig. LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
14 Seite 12 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan An den Immissionsorten IO 15.1 bis IO 15.3 am geplanten Hotel ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 48 db(a) nachts. Damit wird der Immissionsrichtwert von 50 db(a) nachts für Gewerbegebiete eingehalten. An diesen Immissionsorten liegen keine gewerblichen Vorbelastungen vor. Abbildung 1: Beurteilungspegel der Zusatzbelastung aus Gewerbelärm tags (jeweils ungünstigstes Geschoss) 70,0 Beurteilungspegel tags [db(a)] 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 Beurteilungspegel Parkhaus Immissionsrichtwert maßgebende Immissionsorte Abbildung 2: Beurteilungspegel der Zusatzbelastung aus Gewerbelärm in der lautesten Stunde nachts (jeweils ungünstigstes Geschoss) 60,0 Beurteilungspegel nachts [db(a)] 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 Beurteilungspegel Parkhaus Immissionsrichtwert maßgebende Immissionsorte 17209_bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
15 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 13 Tabelle 6: Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (Zusatzbelastung durch den Betrieb des Parkhauses) Sp Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsaus Parkhaus Ze richtwert Ge- Nr. Gebiet tags nachts schoss tags nachts db(a) db(a) db(a) 1 IO 1.1 WA EG IO 1.1 WA OG IO 1.1 WA OG IO 1.1 WA OG IO 1.1 WA OG IO 1.1 WA OG IO 1.2 WA EG IO 1.2 WA OG IO 1.2 WA OG IO 1.2 WA OG IO 1.2 WA OG IO 1.2 WA OG IO 2 WA EG IO 2 WA OG IO 2 WA OG IO 2 WA OG IO 2 WA OG IO 3 WA EG IO 3 WA OG IO 3 WA OG IO 3 WA OG IO 3 WA OG IO 4.1 WA EG IO 4.1 WA OG IO 4.1 WA OG IO 4.1 WA OG IO 4.1 WA OG IO 4.1 WA OG IO 4.2 WA OG IO 4.2 WA OG IO 4.2 WA OG IO 4.2 WA OG IO 4.2 WA OG IO 5 WA OG IO 5 WA OG IO 5 WA OG IO 5 WA OG IO 5 WA OG IO 6 MI OG IO 6 MI OG IO 6 MI OG IO 6 MI OG LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
16 Seite 14 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sp Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsaus Parkhaus Ze richtwert Ge- Nr. Gebiet tags nachts schoss tags nachts db(a) db(a) db(a) 43 IO 6 MI OG IO 6 MI OG IO 6 MI OG IO 6 MI OG IO 7 MK EG IO 7 MK OG IO 7 MK OG IO 7 MK OG IO 7 MK OG IO 7 MK OG IO 8 MK EG IO 8 MK OG IO 8 MK OG IO 8 MK OG IO 8 MK OG IO 8 MK OG IO 9.1 MK EG IO 9.1 MK OG IO 9.1 MK OG IO 9.1 MK OG IO 9.1 MK OG IO 9.1 MK OG IO 9.2 MK EG IO 9.2 MK OG IO 9.2 MK OG IO 9.2 MK OG IO 9.2 MK OG IO 9.2 MK OG IO 10.1 MI EG IO 10.1 MI OG IO 10.1 MI OG IO 10.1 MI OG IO 10.1 MI OG IO 10.2 MI EG IO 10.2 MI OG IO 10.2 MI OG IO 10.2 MI OG IO 10.2 MI OG IO 11 MI EG IO 11 MI OG IO 11 MI OG IO 11 MI OG IO 11 MI OG _bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
17 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 15 Sp Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsaus Parkhaus Ze richtwert Ge- Nr. Gebiet tags nachts schoss tags nachts db(a) db(a) db(a) 86 IO 12 MI EG IO 12 MI OG IO 12 MI OG IO 12 MI OG IO 12 MI OG IO 13 MI EG IO 13 MI OG IO 13 MI OG IO 13 MI OG IO 13 MI OG IO 14 WA OG IO 14 WA OG IO 14 WA OG IO 14 WA OG IO 14 WA OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.1 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.2 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG IO 15.3 GE OG LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
18 Seite 16 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5.5. Spitzenpegel Um die Einhaltung der Spitzenpegelkriterien gemäß TA Lärm [3] zu prüfen, wurden die erforderlichen Mindestabstände abgeschätzt, die zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel erforderlich sind. Abschirmungen wurden nicht berücksichtigt. Bezüglich der Spitzenpegel sind ein Kofferraumschließen vom oberen Parkdeck und beschleunigte Pkw-Abfahrten auf den Stellplätzen des obersten Parkdecks sowie auf der Zuund der Abfahrt des Parkhauses von Interesse. Die erforderlichen Mindestabstände zur Einhaltung der zulässigen Spitzenpegel sind in der Tabelle 7 zusammengestellt. Im vorliegenden Fall werden die Mindestabstände tags und nachts zu allen benachbarten Nutzungen eingehalten, so dass dem Spitzenpegelkriterium der TA Lärm entsprochen wird. Tabelle 7: Mindestabstand zur Einhaltung der maximal zulässigen Spitzenpegel Vorgang Türen-/ Kofferraumschließen Schallleistungspegel [db(a)] Mindestabstand WA 1) [m] tags nachts Mindestabstand MI 1) [m] tags nachts Mindestabstand GE 1) [m] tags nachts 99,5 2) <1 36 <1 21 <1 12 Beschleunigte Pkw-Abfahrt 92,5 2) < 1 17 < 1 9 < 1 5 1) Zulässiger Spitzenpegel für GE: 95 db(a) tags und 70 db(a) nachts, MI: 90 db(a) tags und 65 db(a) nachts, WA: 85 db(a) tags und 60 db(a) nachts; 2) Gemäß Parkplatzlärmstudie [11]; 5.6. Qualität der Prognose Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verwendeten Ansätze liegen auf der sicheren Seite. Hinsichtlich der Betriebszeiten und der Belastungen wurden konservative Ansätze verwendet, so dass eine Überschreitung der im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ermittelten Beurteilungspegel mit einiger Sicherheit nicht zu erwarten ist. Angaben über die Standardabweichungen für die Quellgrößen finden sich in den Tabellen der Anlage A Die Angabe einer Standardabweichung für die angesetzten Quellgrößen kann an dieser Stelle jedoch lediglich der Orientierung dienen und beschreibt die zu erwartende Streuung der Pegelwerte. An den nächstgelegenen, maßgebenden Immissionsorten beträgt die zu erwartende Standardabweichung etwa 1,1 bis 2,9 db(a). (Anmerkung: Die angeführten Standardabweichungen dienen nur als Anhaltswerte zur Einschätzung der Qualität der Prognose. Belastbare Aussagen über die statistische Pegelverteilung sind nur dann möglich, wenn bei der Prognose für die Belastungen und die Schallleistungen von Mittelwerten ausgegangen wird. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung 17209_bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
19 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 17 wurden jedoch die Ansätze zur sicheren Seite hin getroffen und liegen gegenüber den Mittelwerten deutlich höher.) 6. Verkehrslärm 6.1. Verkehrsmengen Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Belastungen aus Verkehrslärm berechnet. Als maßgebende Quellen werden die Straßen Exerzierplatz, Ziegelteich, Kleiner Kuhberg, Rathausstraße und Schülperbaum berücksichtigt. Weiterhin wurde der öffentliche Parkplatz Exerzierplatz in den Berechnungen berücksichtigt. Die Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Straßen für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall wurden einer Verkehrsuntersuchung für das geplante Vorhaben entnommen [19]. Der öffentliche Parkplatz Exerzierplatz besitzt etwa 450 Stellplätze. Für die schalltechnische Beurteilung durch den innerstädtischen, gebührenpflichtigen Parkplatz werden die Ansätze der RLS-90 zur Abschätzung der Verkehrserzeugung herangezogen [10]. Die Ermittlung des Pkw-Verkehrsaufkommens erfolgt zur sicheren Seite auf Grundlage des Ansatzes für P+R-Parkplätze. Dementsprechend ist je Stellplatz mit 0,3 Pkw-Bewegungen je Stunde zu rechnen, bezogen auf den gesamten Tagesabschnitt von 16 Stunden. Für den gesamten Nachtabschnitt ist je Stellplatz mit 0,06 Pkw-Bewegungen je Stunde zu rechnen. Im vorliegenden Fall ergibt sich für den Parkplatz Exerzierplatz insgesamt aus den Ansätzen der RLS-90 eine Verkehrserzeugung von etwa Pkw-Bewegungen, d.h. etwa Pkw. Eine Zusammenstellung der Verkehrsbelastungen findet sich in der Anlagen A Emissionen Straßenverkehrslärm und Parkplatz Die Emissionspegel wurden entsprechend den Rechenregeln gemäß RLS-90 [10] berechnet. Eine Zusammenstellung zeigt die A Immissionen Allgemeines Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [18] auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90 [10]. LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
20 Seite 18 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Für die Beurteilung werden im Ausbreitungsmodell zudem die Abschirmwirkung von vorhandenen Gebäuden außerhalb des Plangeltungsbereiches sowie Reflexionen an den Gebäudeseiten berücksichtigt. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen sind aus der Anlage A 1 ersichtlich Beurteilungspegel außerhalb des Plangeltungsbereichs Zur Beurteilung der vom Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Umgebung hervorgerufenen Geräuschimmissionen wurden für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall für exemplarische Immissionsorte außerhalb des Plangeltungsbereiches die Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtabschnitt getrennt berechnet. Die Ergebnisse sind tabellarisch in Tabelle 8 dargestellt. An den Immissionsorten IO 1.1 bis IO 5 sowie am Immissionsort IO 14 werden die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall überschritten. An den Immissionsorten IO 6 bis IO 13 werden die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts im Prognose-Nullfall und im Prognose-Planfall überschritten. An den Immissionsorten IO 1.1 bis IO 4.2 sowie IO 7 bis IO 13 wird der Anhaltswert für Gesundheitsgefahr von 70 db(a) tags bzw. und/oder 60 db(a) nachts im Prognose-Nullfall und im Prognose-Planfall überschritten. An den Immissionsorten IO 1.1, IO 5, IO 6 und IO 14 wird der Anhaltswert für Gesundheitsgefahr tags nicht erreicht. Der Anhaltswert für Gesundheitsgefahr von 60 db(a) nachts wird an den Immissionsorten IO 1.1, IO 5 und IO 6 sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall überschritten. Vom Prognose-Nullfall zum Prognose Planfall errechnen sich aufgrund der Belastungen und der Veränderungen der Bebauungsstruktur an den Immissionsorten aus dem Straßenverkehrslärm nur geringfügige Veränderungen der Beurteilungspegel. Die Zunahmen von bis zu 0,2 db(a) tags und 0,3 db(a) nachts aufgrund der geringfügig höheren Verkehrsbelastung auf den maßgebenden Straßenabschnitten und Reflexionen an den geplanten Gebäuden liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a) und deutlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von 3 db(a). An zwei Immissionsorten sind zudem geringfüge rechnerische Abnahmen der Beurteilungspegel durch die Abschirmung der geplanten Gebäude festzustellen. An den Immissionsorten, an denen die Anhaltswerte für Gesundheitsgefahr im Prognose- Planfall überschritten werden, wäre eine freiwillige Prüfung und Umsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Anlehnung an die 16. BImSchV und die Verkehrslärmschutzverordnung eine Maßnahme, die den Konflikt bewältigen könnte. Da die Pegelzunahmen von Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall an diesen maßgebenden Immissionsorten jedoch unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 db(a) liegen (bis zu 0,3 db(a)), sind die zuvor genannten Maßnahmen gegebenenfalls zu relativieren _bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
21 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 19 Tabelle 8: Beurteilungspegel aus Straßenverkehrslärm an den maßgebenden Immissionsorten Sp Immissionsort Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm Ze Nr. Gebiet tags nachts Prognose- Nullfall Immissionsgrenzwert Geschoss Prognose- Planfall Zunahmen tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) 1 IO 1.1 WA EG 69,4 62,1 69,4 62,1 0,0 0,0 2 IO 1.1 WA OG 69,7 62,3 69,7 62,3 0,0 0,0 3 IO 1.1 WA OG 69,5 62,1 69,5 62,1 0,0 0,0 4 IO 1.1 WA OG 69,1 61,8 69,2 61,8 0,1 0,0 5 IO 1.1 WA OG 68,8 61,4 68,8 61,5 0,0 0,1 6 IO 1.1 WA OG 68,4 61,0 68,5 61,1 0,1 0,1 7 IO 1.2 WA EG 75,6 68,3 75,6 68,3 0,0 0,0 8 IO 1.2 WA OG 75,2 67,9 75,2 67,9 0,0 0,0 9 IO 1.2 WA OG 74,4 67,1 74,4 67,1 0,0 0,0 10 IO 1.2 WA OG 73,6 66,3 73,6 66,3 0,0 0,0 11 IO 1.2 WA OG 72,9 65,6 72,9 65,6 0,0 0,0 12 IO 1.2 WA OG 72,3 65,0 72,3 65,0 0,0 0,0 13 IO 2 WA EG 75,3 68,0 75,3 68,0 0,0 0,0 14 IO 2 WA OG 74,6 67,3 74,6 67,3 0,0 0,0 15 IO 2 WA OG 73,7 66,4 73,7 66,4 0,0 0,0 16 IO 2 WA OG 72,8 65,5 72,8 65,5 0,0 0,0 17 IO 2 WA OG 72,1 64,8 72,1 64,8 0,0 0,0 18 IO 3 WA EG 75,3 68,0 75,3 68,0 0,0 0,0 19 IO 3 WA OG 74,6 67,3 74,6 67,3 0,0 0,0 20 IO 3 WA OG 73,7 66,4 73,7 66,4 0,0 0,0 21 IO 3 WA OG 72,8 65,5 72,8 65,5 0,0 0,0 22 IO 3 WA OG 72,1 64,8 72,1 64,8 0,0 0,0 23 IO 4.1 WA EG 74,2 66,9 74,2 66,9 0,0 0,0 24 IO 4.1 WA OG 74,1 66,8 74,1 66,8 0,0 0,0 25 IO 4.1 WA OG 73,5 66,2 73,5 66,2 0,0 0,0 26 IO 4.1 WA OG 72,9 65,6 72,9 65,5 0,0-0,1 27 IO 4.1 WA OG 72,3 64,9 72,2 64,9-0,1 0,0 28 IO 4.1 WA OG 71,5 64,2 71,5 64,2 0,0 0,0 29 IO 4.2 WA OG 72,6 65,3 72,6 65,3 0,0 0,0 30 IO 4.2 WA OG 72,2 64,9 72,2 64,9 0,0 0,0 31 IO 4.2 WA OG 71,6 64,3 71,6 64,3 0,0 0,0 32 IO 4.2 WA OG 71,1 63,7 71,1 63,7 0,0 0,0 33 IO 4.2 WA OG 70,5 63,1 70,5 63,2 0,0 0,1 34 IO 5 WA OG 69,4 62,1 69,4 62,1 0,0 0,0 35 IO 5 WA OG 69,6 62,2 69,6 62,2 0,0 0,0 36 IO 5 WA OG 69,3 62,0 69,3 62,0 0,0 0,0 37 IO 5 WA OG 69,0 61,6 69,0 61,6 0,0 0,0 38 IO 5 WA OG 67,7 60,3 67,7 60,3 0,0 0,0 39 IO 6 MI OG 67,7 60,3 67,7 60,3 0,0 0,0 40 IO 6 MI OG 67,6 60,3 67,6 60,3 0,0 0,0 41 IO 6 MI OG 67,4 60,1 67,4 60,1 0,0 0,0 42 IO 6 MI OG 67,2 59,8 67,2 59,8 0,0 0,0 43 IO 6 MI OG 66,9 59,5 66,9 59,5 0,0 0,0 44 IO 6 MI OG 66,6 59,2 66,6 59,2 0,0 0,0 45 IO 6 MI OG 66,2 58,8 66,2 58,8 0,0 0,0 46 IO 6 MI OG 65,9 58,5 65,9 58,5 0,0 0,0 LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
22 Seite 20 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sp Immissionsort Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm Ze Nr. Gebiet tags nachts Immissionsgrenzwert Geschoss Prognose- Nullfall Prognose- Planfall Zunahmen tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) 47 IO 7 MK EG 73,4 64,6 73,4 64,7 0,0 0,1 48 IO 7 MK OG 73,4 64,6 73,4 64,7 0,0 0,1 49 IO 7 MK OG 72,9 64,1 72,9 64,2 0,0 0,1 50 IO 7 MK OG 72,3 63,6 72,3 63,7 0,0 0,1 51 IO 7 MK OG 71,8 63,0 71,8 63,1 0,0 0,1 52 IO 7 MK OG 71,2 62,5 71,2 62,6 0,0 0,1 53 IO 8 MK EG 70,6 61,8 70,6 61,9 0,0 0,1 54 IO 8 MK OG 70,8 62,1 70,8 62,2 0,0 0,1 55 IO 8 MK OG 70,6 61,9 70,6 62,0 0,0 0,1 56 IO 8 MK OG 70,3 61,5 70,3 61,7 0,0 0,2 57 IO 8 MK OG 69,9 61,2 69,9 61,3 0,0 0,1 58 IO 8 MK OG 69,5 60,8 69,5 60,9 0,0 0,1 59 IO 9.1 MK EG 73,3 64,7 73,3 64,8 0,0 0,1 60 IO 9.1 MK OG 73,5 64,9 73,6 65,0 0,1 0,1 61 IO 9.1 MK OG 73,3 64,7 73,3 64,9 0,0 0,2 62 IO 9.1 MK OG 72,9 64,4 73,0 64,5 0,1 0,1 63 IO 9.1 MK OG 72,5 64,0 72,6 64,1 0,1 0,1 64 IO 9.1 MK OG 72,1 63,6 72,2 63,7 0,1 0,1 65 IO 9.2 MK EG 71,7 63,6 71,7 63,7 0,0 0,1 66 IO 9.2 MK OG 72,0 63,9 72,1 64,0 0,1 0,1 67 IO 9.2 MK OG 71,8 63,6 71,9 63,8 0,1 0,2 68 IO 9.2 MK OG 71,5 63,3 71,6 63,4 0,1 0,1 69 IO 9.2 MK OG 71,1 62,9 71,2 63,0 0,1 0,1 70 IO 9.2 MK OG 70,7 62,5 70,9 62,7 0,2 0,2 71 IO 10.1 MI EG 71,9 63,2 71,9 63,3 0,0 0,1 72 IO 10.1 MI OG 72,4 63,8 72,5 64,0 0,1 0,2 73 IO 10.1 MI OG 72,4 63,9 72,6 64,0 0,2 0,1 74 IO 10.1 MI OG 72,3 63,7 72,4 63,9 0,1 0,2 75 IO 10.1 MI OG 72,0 63,4 72,2 63,7 0,2 0,3 76 IO 10.2 MI EG 68,8 60,5 68,9 60,6 0,1 0,1 77 IO 10.2 MI OG 69,8 61,5 69,8 61,6 0,0 0,1 78 IO 10.2 MI OG 70,0 61,7 70,0 61,8 0,0 0,1 79 IO 10.2 MI OG 69,9 61,7 70,0 61,8 0,1 0,1 80 IO 10.2 MI OG 69,8 61,5 69,9 61,6 0,1 0,1 81 IO 11 MI EG 73,1 64,4 73,1 64,5 0,0 0,1 82 IO 11 MI OG 73,0 64,4 73,1 64,5 0,1 0,1 83 IO 11 MI OG 72,7 64,0 72,8 64,1 0,1 0,1 84 IO 11 MI OG 72,2 63,6 72,4 63,7 0,2 0,1 85 IO 11 MI OG 71,8 63,1 72,0 63,3 0,2 0,2 86 IO 12 MI EG 71,1 62,5 71,2 62,5 0,1 0,0 87 IO 12 MI OG 71,4 62,7 71,4 62,7 0,0 0,0 88 IO 12 MI OG 71,3 62,6 71,3 62,6 0,0 0,0 89 IO 12 MI OG 71,0 62,3 71,0 62,3 0,0 0,0 90 IO 12 MI OG 70,6 62,0 70,7 62,0 0,1 0, _bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
23 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seite 21 Sp Immissionsort Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm Ze Nr. Gebiet tags nachts Immissionsgrenzwert Geschoss Prognose- Nullfall Prognose- Planfall Zunahmen tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) 91 IO 13 MI EG 71,7 63,0 71,7 63,0 0,0 0,0 92 IO 13 MI OG 71,6 62,9 71,6 62,9 0,0 0,0 93 IO 13 MI OG 71,2 62,5 71,2 62,5 0,0 0,0 94 IO 13 MI OG 70,7 62,0 70,7 62,0 0,0 0,0 95 IO 13 MI OG 70,1 61,5 70,1 61,5 0,0 0,0 96 IO 14 WA EG 63,2 55,8 63,0 55,7-0,2-0,1 97 IO 14 WA OG 63,7 56,3 63,5 56,2-0,2-0,1 98 IO 14 WA OG 63,8 56,4 63,7 56,3-0,1-0,1 99 IO 14 WA OG 63,8 56,4 63,7 56,4-0,1 0,0 100 IO 14 WA OG 63,8 56,4 63,7 56,4-0,1 0,0 101 IO 14 WA OG 63,7 56,3 63,7 56,3 0,0 0,0 7. Vorschläge für Begründung und Festsetzungen 7.1. Begründung a) Allgemeines Mit der Aufstellung des Bebauungsplans des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr V Sparkassenarena Parkhaus will die Stadt Kiel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Parkhauses für die Sparkassenarena schaffen. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die zu erwartenden schallschutzrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens aufgezeigt und beurteilt. Im Rahmen der Vorsorge bei der Bauleitplanung erfolgt üblicherweise eine Beurteilung anhand der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, wobei zwischen gewerblichem Lärm und Verkehrslärm unterschieden wird. Andererseits kann sich die Beurteilung des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrswegen an den Kriterien der 16. BImSchV ( Verkehrslärmschutzverordnung ) orientieren. Die DIN 18005, Teil 1 verweist für die Beurteilung von gewerblichen Anlagen auf die TA Lärm, so dass die Immissionen aus Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm beurteilt werden. Die Nutzung des Parkhauses ist als gewerbliche Nutzung und somit als Gewerbelärm zu betrachten. Eine Betrachtung der Einwirkungen aus Verkehrslärms auf das Plangebiet ist nicht erforderlich, da innerhalb des Plangebiets keine schutzbedürftigen Nutzungen nach DIN 4109 entstehen sollen. LAIRM CONSULT GmbH 17. November _bericht.docx
24 Seite 22 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan b) Gewerbelärm Zur Beurteilung der Geräuschbelastungen aus dem Betrieb des geplanten Parkhauses der Sparkassenarena wurden die Beurteilungspegel im Bereich der angrenzenden Bebauung prognostiziert. Unter Berücksichtigung der Ausführung des Parkhauses mit geschlossenen Fassaden istinsgesamt festzustellen, dass an der benachbarten Bebauung die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte sowie das Relevanzkriterium (Beurteilungspegel 6 db(a) unterhalb des Immissionsrichtwertes) im Tageszeitraum eingehalten werden. Im Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte überall an der benachbarten Bebauung eingehalten. Dem Relevanzkriterium wird ebenfalls überwiegend entsprochen. An den Immissionsorten, an dem das Relevanzkriterium nicht eingehalten wird, sind keine gewerblichen Vorbelastungen vorhanden. Hinsichtlich der kurzzeitig auftretenden Spitzenpegel wird den Anforderungen der TA Lärm entsprochen. Insgesamt ist das geplante Parkhaus mit den vorhandenen und geplanten schutzbedürftigen Nutzungen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht verträglich. c) Verkehrslärm Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden die Veränderungen aus Verkehrslärm in der Nachbarschaft berechnet. Dabei wurde der Straßenverkehrslärm auf den maßgeblichen Straßenabschnitten Exerzierplatz, Ziegelteich, Kleiner Kuhberg, Rathausstraße und Schülperbaum berücksichtigt. Weiterhin wurde der öffentliche Parkplatz Exerzierplatz in den Berechnungen berücksichtigt. Die Verkehrsbelastungen auf den umliegenden Straßen für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall wurden der Verkehrsuntersuchung für das geplante Vorhaben entnommen. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte gemäß 16. BImSchV (2014) auf Grundlage der Rechenregeln der RLS-90. Insgesamt ist festzustellen, dass an den Immissionsorten die geltenden Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts bzw. die Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 db(a) tags und 54 db(a) nachts sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall überschritten werden. An einigen Immissionsorten werden sogar die Anhaltswerte für Gesundheitsgefahr von 70 db(a) tags und/oder 60 db(a) nachts im Prognose-Nullfall und im Prognose-Planfall überschritten. Vom Prognose-Nullfall zum Prognose Planfall errechnen sich aufgrund der Belastungen und der Veränderungen der Bebauungsstruktur an den Immissionsorten aus dem Straßenverkehrslärm nur geringfügige Veränderungen der Beurteilungspegel. Die Zunahmen von 17209_bericht.docx 17. November 2017 LAIRM CONSULT GmbH
1. Anlass und Aufgabenstellung
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