Pädagogische Facharbeit
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- Walther Berger
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1 Pädagogische Facharbeit Hessische Lehrkräfteakademie Studienseminar GHRF Wetzlar Zweite Staatsprüfung I. Rechtlicher Rahmen II. Termine und Fristen für die pädagogische Facharbeit Empfehlungen des Seminarrats: III. Ideen zur Planung der pädagogischen Facharbeit individuelle Handlungen IV. Vorlage für Titelblatt der pädagogischen Facharbeit V. Weitere formale Hinweise I. Rechtlicher Rahmen Auszüge aus dem Hessischen Lehrer Bildungsgesetzt (HLbG) und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes Landesrecht Hessen (HLbGDV): 40a HLbG 46 HLbGDV 25 HLbGDV 40a HLbG Pädagogische Facharbeit (1) Die pädagogische Facharbeit dient der Feststellung, ob die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst fähig ist, die in einem schulischen Sachverhalt enthaltene pädagogische Fragestellung zu analysieren und einen pädagogischen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. (2) 1 Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars bestimmt für die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst auf ihren Vorschlag hin eine Ausbilderin oder einen Ausbilder, die oder der sie bei der Wahl und Eingrenzung des Themas und während der Anfertigung der pädagogischen Facharbeit betreut. 2 Der betreuenden Ausbilderin oder dem betreuenden Ausbilder obliegt die Beurteilung und Bewertung der pädagogischen Facharbeit. 46 HLbGDV Pädagogische Facharbeit (1) 1 Die Bestimmung der betreuenden Ausbilderin oder des betreuenden Ausbilders nach 40a Abs.2 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes erfolgt spätestens zu Beginn des zweiten Hauptsemesters. (2) 1 Das Thema der pädagogischen Facharbeit wird spätestens fünf Monate vor dem Termin zur Meldung zur Prüfung festgelegt. 2 Die Festlegung ist von der betreuenden Ausbilderin oder dem betreuenden Ausbilder aktenkundig zu machen. (3) 1 Mit der Meldung zur Prüfung ist die pädagogische Facharbeit im Studienseminar abzugeben. 2 Wird die pädagogische Facharbeit nicht abgegeben oder der Abgabetermin aus Gründen versäumt, welche die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu vertreten hat, ist die pädagogische Facharbeit mit null Punkten zu bewerten. 3 Hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die verspätete Abgabe nicht zu vertreten, kann die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars eine Nachfrist von höchstens vier Wochen gewähren. 4 Die Ausbildungsbehörde kann in besonders begründeten Fällen eine weitere Nachfrist gewähren. (4) 1 Grundsätzlich soll der Umfang der inhaltlichen Ausführungen nicht weniger als 20 Seiten und nicht mehr als 30 Seiten, mit Anhang höchstens 40 Seiten betragen. 2 Über Ausnahmen entscheidet die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars. 3 Am Schluss der pädagogischen Facharbeit hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Versicherung nach 25 Abs.7 abzugeben. 4 Die Ausbildungsbehörde kann Richtlinien für die formale Gestaltung der pädagogischen Facharbeit festlegen. (6) 1 Die betreuende Ausbilderin oder der betreuende Ausbilder erstellt ein Gutachten mit einer Bewertung nach 24 Abs.1 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes. 2 Das Gutachten ist der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst spätestens zwei Monate nach dem festgelegten Abgabetermin zur Kenntnis zu geben. 3 Eine Durchschrift des Gutachtens ist der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst auszuhändigen.
2 25 HLbGDV Wissenschaftliche Hausarbeit (7) 1 Die Bewerberin oder der Bewerber muss am Schluss der wissenschaftlichen Hausarbeit versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet und sämtliche Stellen, die anderen Druckwerken oder digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht hat. 2 Die Versicherung ist auch für Zeichnungen, Skizzen, Notenbeispiele sowie bildliche und sonstige Darstellungen abzugeben. Beispiel für die Versicherung am Schluss der pädagogischen Facharbeit: Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet und sämtliche Stellen, die anderen benutzten Druck- oder digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht wurden. Die Versicherung gilt auch für Zeichnungen, Skizzen, Notenbeispiele sowie bildliche und sonstige Darstellungen. Ort, Datum Unterschrift 2
3 II. Termine und Fristen für die pädagogische Facharbeit Empfehlungen des Seminarrats: Dienstantritt Mai Empfehlung des Seminarrats GHRF Wetzlar Möglichen Betreuer für die pädagogische Facharbeit nennen 1 1. HS Bis Mitte Dezember (Beginn der Weihnachtsferien) Betreuer nennen Festlegung des Themas mit Betreuer 2. HS 1. April Abgabe des Themas (siehe Vordruck) Offizielle Regelung nach HLbGDV Bis Ende Januar 1. Mai Abgabe des Themas Dienstantritt November Empfehlung des Seminarrats GHRF Wetzlar 1. HS Bis Mitte Juni Betreuer nennen 2. HS 1. Oktober Abgabe des Themas (siehe Vordruck) Offizielle Regelung nach HLbGDV Bis Ende Juli 1. November Abgabe des Themas Abgabe der pädagogischen Facharbeit Prüfungssemester 1. September nur Abgabe der pädagogischen Facharbeit 1. Oktober weiterhin Meldung zur Prüfung 1. Oktober mit der Meldung zur Prüfung Abgabe der pädagogischen Facharbeit Prüfungssemester 1. März nur Abgabe der pädagogischen Facharbeit 1. April weiterhin Meldung zur Prüfung 1. April mit der Meldung zur Prüfung Abgabe der pädagogischen Facharbeit III. Ideen zur Planung der pädagogischen Facharbeit individuelle Handlungen Orientierung Eingrenzung Themenstellung Mitte des 1. Hauptsemesters 2. Hauptsemester Mitte des 2. Hauptsemesters Sammeln von Ideen Anknüpfen an Interessen Überlegungen zu pädagogischen Konzepten Entwickeln einer Perspektive zur konstruktiven Bearbeitung des Sachverhalts/Problems ausgewählten Schwerpunkt als Thema mit der Ausbilderinnen/ dem Ausbilder abstimmen Anregung durch Module o- Systematische Analyse der Gliederung kann mit der Ausbilderin / dem Ausbilder be- der Fachliteratur potentiellen Möglichkeiten Besonderheiten im Schulkonzept, Ganztag, Flexibler Ausbilderinnen und Ausbil- auch mit Unterstützung von sprochen werden Schulanfang dern Materialien, Medien, Fachliteratur sichten 1 Das Leitungsteam entscheidet auf der Grundlage von Kapazitäten der Ausbilderinnen und Ausbilder. (Regelung 3 Examensarbeiten pro Ausbilderin und Ausbilder) Die Seminarleitung gibt die Entscheidung bis Ende Februar/Ende August (offizielle Regelung) bekannt. Innerhalb eines Monats (nach Beginn des 2. HS) soll die Seminarleitung dem Vorschlag zustimmen. 3
4 IV. Vorlage für Titelblatt der pädagogischen Facharbeit Thema der schriftlichen Arbeit Schriftliche Arbeit zur Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen im Land Hessen oder: für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder: für das Lehramt an Förderschulen eingereicht der Hessischen Lehrkräfteakademie Frankfurt/M. durch das Studienseminar für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen Wetzlar vorgelegt von: Vorname Name Straße, Wohnort Ausbildungsschule: Name, Ort Wetzlar, Datum 4
5 V. Weitere formale Hinweise Die Kriterien für eine wissenschaftliche Hausarbeit sind zu beachten. Folgende Punkte sind für das Studienseminar GHRF Wetzlar bindend: o Beim Schrifttyp können Sie wählen: Arial 11 Pt Tahoma 11 Pt Calibri 12 Pt o Der Zeilenabstand beträgt 1,5 o Die Ränder sind: oben und unten 2 cm breit rechts und links 3 cm breit o Die sprachliche Form der Arbeit (u.a. Orthografie, Interpunktion und Grammatik) sollte keinen Anlass zur Beanstandung geben. 5
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