Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V
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- Moritz Sauer
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1 Telefon: Telefax: Frau Ganzleben Frau Schwaiger Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V Stadtwerke München Stadtrat fordert die Stadtwerke zur Abgabe einer Preisgarantie auf Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Schmid, Herrn Stadtrat Pfundstein, Herrn Stadtrat Offman vom Sicherung des angemessenen Einflusses der Stadt auf die Preispolitik der SWM GmbH Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der CSU vom Sitzungsvorlage Nr.: / V Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Anträge der CSU-Fraktion vom Inhalt Die Tarife und Preise werden von den SWM im Rahmen des Wettbewerbsumfelds festgelegt. Die Tarife werden dabei von der Regierung von Oberbayern genehmigt. Die Preise unterliegen der Kontrolle der Regulierungsbehörde. Die Stromtarife werden zum Jahreswechsel nicht erhöht. Entscheidungsvorschlag nicht dahingehend geändert, dass Änderungen der Preise und Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke München GmbH wird Tarife der Stadtwerke München GmbH und ihrer Töchter der Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsräte bedürfen. Die Stadtwerke München GmbH wird nicht zur Abgabe einer Preisgarantie veranlasst. Gesucht werden kann auch nach SWM, Strompreis, Gaspreis, Stromtarif
2 Telefon Telefax Frau Ganzleben Frau Schwaiger Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V Stadtwerke München Stadtrat fordert die Stadtwerke zur Abgabe einer Preisgarantie auf Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Schmid, Herrn Stadtrat Pfundstein, Herrn Stadtrat Offman vom Sicherung des angemessenen Einflusses der Stadt auf die Preispolitik der SWM GmbH Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der CSU vom Sitzungsvorlage Nr.: / V Anlagen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Am wurden folgende Anträge gestellt: 1. Antrag Nr Die Stadtratsfraktion der CSU beantragt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der SWM, um den angemessenen Einfluss der Landeshauptstadt München auf die Preis- und Tarifpolitik zu sichern. So sollen künftig die Änderungen der Preise und Tarife der Stadtwerke München GmbH und ihrer Töchter der Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsräte bedürfen (Anlage 1). 2. Antrag Nr Die Herren Stadträte Schmid, Pfundstein und Offman haben am beantragt, dass die Stadtwerke München GmbH durch Herrn Oberbürgermeister zur Abgabe einer Preisgarantie veranlasst werden soll (Anlage 2). zu 1: Gemäß aktuellem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke München GmbH, 12 Abs. 4 Nr. 8 und 9, bedarf die Geschäftsführung der Stadtwerke München GmbH der Zustimmung des Aufsichtsrates in folgenden Angelegenheiten:
3 3 - Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Tarifentgelten für Beförderungsleistungen und Bäder - Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Tarifentgelten für Wasser Mit Stadtratsbeschluss zur gesellschaftsrechtlichen Entflechtung (legal Unbundling) vom / wurde der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke München GmbH u.a. dahingehend geändert, dass der Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates der Stadtwerke München GmbH bezüglich Festsetzung, Änderung und Aufhebung von Tarifentgelten für Strom und Gas entfallen ist. Grundlage für diesen Beschluss war eine umfassende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Diese Änderung verfolgt das Ziel, den Wettbewerb in der Gas- und Stromwirtschaft, insbesondere im Bereich der Haushaltskunden zu intensivieren. Eine Intensivierung des Wettbewerbes bedeutet für die Stadtwerke München GmbH: Es ist eine schnellere Reaktion auf die Marktgegebenheiten erforderlich. Dies hat u.a. zur Folge, dass Preise und Tarife schneller und häufiger anzupassen sind als bisher. Die Geschäftsführung der Stadtwerke München GmbH weist darauf hin, dass Vertragsangebote an Kunden, die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, aus Zeitgründen nicht machbar sind, weil die Stadtwerke München GmbH damit im Bereich Energie handlungsunfähig würde. Die Herstellung des Wettbewerbs im Strom- und Gasmarkt im Gegensatz zur ehemaligen Monopolstellung der Stadtwerke München GmbH in München führt in der Konsequenz tatsächlich dazu, dass der Einfluss des Stadtrates auf die Belastung der Haushaltskunden eine andere Bedeutung erhält, da sich jeder Kunde seinen Stromlieferanten selbst aussuchen kann und nicht mehr an die Stadtwerke München GmbH gebunden ist. Die preispolitische Zielsetzung einer Kommune, einen sozial verträglichen Preis anzubieten, der vielfach unter den Selbstkosten lag, ergab in einem subventionierten Eigenbetrieb mit Monopolstellung Sinn, nicht aber bei einer im Wettbewerb stehenden GmbH, die keine Subventionen erhält. Im Vergleich mit den Strompreisen der großen kommunalen Versorger Mainova AG, RheinEnergie AG und Stadtwerke Hannover bietet die SWM zu geringfügig höheren Konditionen an. Der Vergleich der Strompreise mit den drei größten deutschen Versorgern RWE, Eon und EnBW (Yello), die Strom in München anbieten, zeigt, dass die SWM
4 4 GmbH den mit Abstand preisgünstigsten Strom bei einem Verbrauch von kwh/jahr (durchschnittlicher 4 Personen-Haushalt) mit 752,4 pro Jahr anbietet. Der günstigste Gaspreis der SWM, der M-Erdgas Internet für kwh/jahr liegt zwar 10 % über dem Preis der Mainova AG Frankfurt, aber auch durchschnittlich 12 % unter den Preisen der RheinEnergie AG Köln, der Stadtwerke Hannover AG und der Stadtwerke Leipzig. Beim Vergleich der Preise von 17 kommunalen Versorgungsunternehmen, bereinigt um die nicht einheitliche Konzessionsabgabe, liegt die SWM mit dem Vollversorgungstarif unter den günstigsten 30 % der Vergleichsunternehmen. Darüber hinaus wird der allgemeine Stromtarif durch die Regierung von Oberbayern genehmigt. Dieser Tarif muss den Anforderungen der Bundestarifordnung Elektrizität genügen. Durch dieses Genehmigungsverfahren soll gewährleistet werden, dass die nicht durch den Wettbewerb begünstigten Endverbraucher vor überhöhten Stromtarifen geschützt werden. Dies betrifft insbesondere Menschen, die mit den Anforderungen beim Wechsel zwischen vielfältigen Preisangeboten eines Versorgers bzw. beim Wechsel des Versorgers selbst überfordert sind. Zusätzlich überwacht die durch das Energiewirtschaftsgesetz eingeführte Regulierungsbehörde, die 2006 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, die Netzentgelte für Strom und Gas der Energieversorger, mit dem Ziel, den Wettbewerb zu erhöhen und somit den Kunden größere Entscheidungsspielräume bei der Wahl ihrer Energieversorger zu ermöglichen. Bereits jetzt werden die beantragten Netznutzungsentgelte überprüft und ggf. gekürzt. Zusätzlich wird im Jahr 2009 die Anreizregulierung eingeführt, die zu einer weiteren Senkung der Netznutzungsentgelte führen wird. Damit werden aus Sicht des RAW die wesentlichen wirtschaftlichen und sozialen Überlegungen gegenüber den Bürgern berücksichtigt. Eine Notwendigkeit zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke München GmbH und deren Töchter bezüglich der Tarife und Preise wird daher nicht gesehen. zu 2: Die Stadtwerke München GmbH hat hierzu in ihrer Stellungnahme vom (Anlage 3) Folgendes ausgeführt: Derzeit können die Kunden in München zwischen 60 Strom-Anbietern wählen. Von diesen bieten die SWM den Münchnern das beste Angebot und, wie der aktuelle Preisvergleich des Münchner Durchschnittshaushalts zeigt, auch den günstigsten Preis aller normalen Stromangebote. Zudem erhalten die SWM Stromkunden Zusatzleistungen wie die M-Card oder den SWM Sicherheitsservice.
5 5 Ziel der SWM ist es, den Münchner Bürgern auch in Zukunft das beste Preis-Leistungs- Verhältnis zu bieten. Deshalb hat sich die SWM entschieden, ihre M-Strom Tarife zum Jahreswechsel nicht zu erhöhen. Hiervon ausgenommen sind die gesetzlichen Erhöhungen bei Steuern und Abgaben. Die SWM sichern den Münchner Bürgern zu, auch 2007 der Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis in München zu sein. Seit der Liberalisierung der Strommärkte ist es der unveränderte Anspruch der SWM, ihren Kunden auf Dauer das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bei bestem Service zu bieten. Diesen Anspruch haben die SWM in der Vergangenheit erfüllt und diesem Anspruch wollen die SWM auch in Zukunft gerecht werden. Der verbalen Abgabe einer Preisgarantie bedarf es dafür nicht. Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht geben. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und der Verwaltungsbeirat für das Beteiligungsmanagement, Herr Stadtrat Pfundstein, haben jeweils einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
6 6 II. Antrag des Referenten 1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke München GmbH wird nicht dahingehend geändert, dass Änderungen der Preise und Tarife der Stadtwerke München GmbH und ihrer Töchter der Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsräte bedürfen. 2. Die Stadtwerke München GmbH wird nicht zur Abgabe einer Preisgarantie veranlasst. 3. Die Anträge Nr / A von Herrn Stadtrat Schmid, Herrn Stadtrat Pfundstein, Herrn Stadtrat Offman und Nr / A der Stadtratsfraktion der CSU vom sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Christian Ude Oberbürgermeister Dr. Wieczorek Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Dienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt V. Wv. RAW FB V M:\FB_V\swm\3 Gremien\1 Stadt\1 Stadtrat\2 Antraege\Csu\3252, 3251 Beschluss.doc
7 7 Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Stadtwerke München GmbH mit der Bitte um Kenntnisnahme. z. K. Am I. A. Unterschrift
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