Deutschland-Trier: Dienstleistungen von Architekturbüros 2014/S Wettbewerbsbekanntmachung

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1 1/18 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: Deutschland-Trier: Dienstleistungen von Architekturbüros 2014/S Wettbewerbsbekanntmachung Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Handwerkskammer Trier Loebstraße 18 Kontaktstelle(n): Vergabestelle Zimmer 500 Zu Händen von: Herrn Thomas Sandner Trier DEUTSCHLAND Telefon: tsandner@hwk-trier.de Fax: Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts 1.3) Haupttätigkeit(en) Bildung Sonstige: Staatliche Pflichtaufgaben in der Ausbildung, im Prüfungswesen und beim Führen der Handwerksrolle, berufliche Bildungsangebote für Handwerksbetriebe 1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts II.1) Beschreibung II.1.1) II.1.2) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber: Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 im VOF-Verhandlungsverfahren für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrums Trier. Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten zusammen mit Ingenieuren der Fachrichtungen der Technischen Gebäudeausrüstung. Die Federführung liegt bei dem Architekten. Kurze Beschreibung: 1/18

2 2/18 Allgemeines vorab: Informationen zum Wettbewerbsgebiet (Lageplan / Wettbewerbsgrundstück) sowie der Bewerbungsbogen sind auf der Homepage der Handwerkskammer Trier unter der Rubrik Über uns / Ausschreibungen bereitgestellt. Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen: Grundleistungen der Objektplanung für Ge-bäude nach 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 und Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9 sowie eine PHPP-Berechnung zum Nachweis des Passivhausstandards als Besondere Leistung, begleitend zu den Leistungsphasen 2-8 sowie begleitend zur Leistungsphase 9 in Form eines Monitorings. Der Auslober: Die Handwerkskammer ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) in Rheinland-Pfalz. Die Handwerkskammer ist für die Betreuung der Betriebe des ehemaligen Regierungsbezirks Trier, bestehend aus den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis sowie des Oberzentrums Trier, verantwortlich. Hier sind etwa Betriebe mit Beschäftigten und rund Auszubildenden eingetragen. Die Planungsaufgabe: Die Handwerkskammer Trier beabsichtigt, die Modernisierung ihrer Bildungsbereiche durch einen Neubau am Standort Trier durchzuführen. Auf dem bestehenden Gelände im Norden der Stadt Trier, in der Loebstraße/Auer-von-Welsbachstraße, soll daher das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) neu entstehen. Die Bestandsgebäude entsprechen überwiegend nicht mehr heutigen Anforderungen an Lehre und Ausbildung sowie auch nicht mehr an Gebäudetech-nik und Energieeffizienz. Bis auf den Verwaltungsbereich (Hauptgebäude), die Kraftfahrzeugwerkstätten (Gebäudeteil E) sowie das auf 66 Jahre verpachtete Gebäude des Deutschen Schweißverbandes werden die aktuell bestehenden Gebäudeteile zurückgebaut. In der neuen Gebäudeausrichtung sind methodisch-didaktische Lernansätze mit den technischen Kernelementen zu verzahnen. Flexibilität und Multifunktionalität des Baukonzeptes werden für zukünftige Entwicklungen unabdingbar sein. Wert wird auf die Entwicklung eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebäudekonzeptes unter Einbeziehung energieeffizienter Bauweisen gelegt. Ziel ist demnach die Erstellung eines hinsichtlich Energieeffizienz und moderner handwerklicher Ausbildung optimierten Projektes. Die Funktionalität der Räumlichkeiten und Ausstattungen sollen dabei mit einer Vorbildfunktion verbunden werden. Raumprogramm und Funktionsbereiche: Das umzusetzende Raumprogramm gliedert sich in 15 Funktionseinheiten mit insge-samt rd m² Nutzfläche. Der Auslober legt Wert auf eine flächenwirtschaftliche planerische Lösung. Mit den unterschiedlichen Funktionseinheiten werden die Ausbildungsbereiche, die die Handwerkskammer Trier anbietet, abgebildet. Es handelt sich um die Ausbildungsbereiche Friseure, Elektro-/Steuerungstechnik, CNC (Computerized Numerical Control), Sanitär-/ Heizungs-/Klimatechnik, Metall, Kfz-Technik, Karosserie-/Lacktechnik, Maler, Zahntechnik, Holztechnik, Theorie/ EDV. Ferner sind im Raumprogramm die Funktionsbereiche Verwaltung für die Hausleitung, für Haustechnik und EDV vorgesehen. Energetische Aspekte: Das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) soll als gläserne Bildungsstätte Demonstrationsobjekt und Vorbild für ein ganzheitliches Energiekonzept sein und zugleich Passivhausstandard erreichen. Passive energetische Maßnahmen, die maßgeblich durch Gebäudeentwurf und Baukonstruktion erreicht werden und die zu einer Minimierung des Energiebedarfs führen, sollen mit aktiven Maßnahmen energieeffizienter Gebäudetechnik kombiniert werden. Die architektonische Integration der Gebäudetechnik besitzt dabei einen hohen Stellenwert. Baugrund: Bei dem Wettbewerbsgrundstück handelt es sich um ein fast ebenes Gelände. Für das Bauvorhaben sind keine Kellerräume vorzusehen. Der Neubau ist mit einer festgelegten Erdgeschosshöhe zu planen, 2/18

3 3/18 II.1.3) so dass die Hochwasserproblematik komplett ausgeschlossen werden kann. Das Außengelände ist unter Berücksichtigung der Hochwasserproblematik zu gestalten. Wirtschaftlichkeit: Der Kostenrahmen für die anteiligen Bauwerkskosten (KG /DIN 276-1: ) wurde vom Auslober mit rd EUR brutto ermittelt. Bei dem aufgrund des Vergabeverfahrens zu vergebenden Auftrag für die Planungsleistungen wird durch den Auftragnehmer diese Baukostenobergrenze einzuhalten sein. Daher ist die Planung bereits im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung auf die vom Auslober genannten Bauwerkskosten abzustellen. Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert durch eine entsprechende Gebäudekonzeption, durch kompakte Bauweise und durch die Wahl von Materialien und Energiekonzept die vom Auslober vorgegebenen Bauwerkskosten einzuhalten und dies auch bereits unter der Wettbewerbsleistung Kostenschätzung für den Wettbewerbsentwurf nachzuweisen. Wettbewerbsleistungen: Es werden die folgenden Wettbewerbsleistungen verlangt: Lageplan, Grundrisse aller Ebenen, Schnitte und Ansichten mit Kennzeichnung der opaken und transparenten Fassadenflächen sowie Darstellung der energetisch relevanten Fassadenelemente, Fassadendetail als Schnitt und Teilansicht an repräsentativer Stelle (Hauptnutzung) an einer sonnenexponierten Fassade mit folgenden Aussagen: Konstruktion, Materialarten und dicken, opake und transparente Flächen, Belichtungs- und Belüftungskonzept, Blend- und Sonnenschutz, Gebäudetechnik, Darstellung des Energiekonzeptes anhand von Piktogrammen zur Veranschaulichung der wesentlichen Elemente und Prinzipien des ganzheitlichen Energiekon-zeptes (Wärme, Kälte, Licht, Luft Strom), Erläuterungsbericht mit Aussagen zur Gebäudekonzeption und zum Energiekonzept, Kostenschätzung der Bauwerkskosten brutto (inkl. 19 % Umsatzsteuer) Kostengruppen /DIN 276-1: in der 1. Ebene sowie Berechnungen und ein Massenmodell (Maßstab 1:500) auf einer zur Verfügung gestellten Einsatzplatte. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) , , , Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: 1. Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1.1 Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht. 1.2 Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder (hier: aus dem federführenden Architekturbüro) als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend. 1.3 Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungsund Lieferinteressen erfolgt, 2 Abs. 3 VOF. 1.4 Unabhängigkeitserklärung oder Angaben des Bewerbers nach 4 Abs. 2 VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen). 1.5 Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen. 1.6 Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und (Beratender) Ingenieur gemäß 19 Abs. 1 und Abs. 2 VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom über die 3/18

4 4/18 Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/25/EU vom Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß 19 Abs. 3 VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.6 nachweisen. 1.8 Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1 und 1.3 bis 1.7 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen. 1.9 Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1.1 bis 1.7 sind vom Bewerber bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1.1 bis 1.7 nicht oder nicht vollständig vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers. 2. Zur Prüfung und Bewertung der finanziellen, wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit, der Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind durch die Bewerber die folgenden Eignungsnachweise und Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen. Dabei beziehen sich die unter A angeführten Eignungsnachweise auf die Architektenleistungen oder das Architekturbüro und die unter B angeführten Eignungskriterien und Angaben auf die Ingenieurleistungen für technische Ausrüstung oder das Ingenieurbüro. A. Architektur A.1 Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für die Leistungen Objektplanungen bei Gebäuden in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz für Leistungen der Objektplanung bei Gebäuden von mindestens EUR netto erforderlich. Bei Umsatz < EUR netto werden 4 Punkte erteilt, bei Umsatz < EUR netto werden 3 Punkte erteilt, bei Umsatz < EUR netto werden 2 Punkte erteilt, bei Umsatz < EUR netto wird 1 Punkt erteilt, bei Umsatz < EUR netto werden 0 Punkte erteilt. A.2 Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Architekten (Inhaber oder Partner oder Mitarbeiter) im Bewerberbüro in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Architekten erforderlich. Bei 4 Architekten werden 3 Punkte erteilt, bei 3 Architekten wird 1 Punkte erteilt, bei weniger als 3 Architekten werden 0 Punkte erteilt. A.3 Referenzprojekt 1: Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt) geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau einer Bildungseinrichtung (z. B. Berufsbildende Schule, Berufsförderungswerk, Hochschule, Bildungsakademie, Schule). Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab erbracht wurden. Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung; 4/18

5 5/18 Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG 400); Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen; Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes; Angabe der Funktionsbereiche; projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro für das Projekt; Objektüberwacher im Büro für das Projekt. Es können insgesamt maximal 16 Punkte erreicht werden. Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden insgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen, hier Ziffer 3.2. A.3.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG ) können maximal 4 Punkte von 16 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind mindestens EUR brutto Bauwerkskosten (KG ) erforderlich. Bei Bauwerkskosten < EUR brutto werden 3 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten < EUR brutto werden 2 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten < EUR brutto werden 1 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten < EUR brutto werden 0 Punkte erteilt. A.3.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 4 Punkte von 16 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für die Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungen für Objektplanung Gebäude nach 34 Abs. 3 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 25 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 4 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 0,96 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung/Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß 34 Abs. 2 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7%, LP 3 Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen im Leistungserbringungszeitraum ab gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen und Leistungsphasen, die teilweise vor dem erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. A.3.3 Für die Komplexität der Funktionsbereiche können maximal 8 Punkte von 16 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 8 Punkten sind alle nachfolgenden Funktionsbereiche erforderlich: Schulungsräume, Werkstätten, Mensa, Verwaltung. Die verschiedenen Funktionsbereiche werden einzeln jeweils mit max. 2 Punkten bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht enthaltene Funktionsbereiche werden 0 Punkte erteilt. A.4 Referenzprojekt 2: 5/18

6 6/18 Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Architekt) geplant und dessen Bauausführung er über-wacht hat: Neubau eines beliebigen Gebäudes im Passivhausstandard. Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab erbracht wurden. Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktionen KG 300 plus Technische Anlagen KG 400); Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen; Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes; projektleitender und stellvertretender Architekt im Büro für das Projekt; Objektüberwacher im Büro für das Projekt. Es können insgesamt maximal 8 Punkte erreicht werden. Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden insgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sind im Bewerbungsbogen ein-zutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen, hier Ziffer 3.2. A.4.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG ) können maximal 4 Punkte von 8 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind mindestens EUR brutto Bauwerkskosten (KG ) erforderlich. Bei Bauwerkskosten < EUR brutto werden 3 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten < EUR brutto werden 2 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten < EUR brutto wird 1 Punkt erteilt, bei Bauwerkskosten < EUR brutto werden 0 Punkte erteilt. A.4.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 4 Punkte von 8 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100 %) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungen für Objektplanung Gebäude nach 34 Abs. 3 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 24 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 25 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 4 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 0,96 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung / Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß 34 Abs. 2 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7%, LP 3 Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen im Leistungserbringungszeitraum ab gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen und Leistungsphasen, die teilweise vor dem erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Bei den Referenzprojekten 1 (unter A.3) und 2 (unter A.4) kann es sich um identische Projekte handeln (siehe unter C. Integraler Planungsansatz). A.5 Technische Leitung: 6/18

7 7/18 A.5.1 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen hauptverantwortlichen Architekten (Gesamtprojektleiter). Insgesamt können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 6 Punkten): Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkte erreicht. Bei einer Berufserfahrung von mindestens Jahren wird 1 Punkt erteilt. Bei einer Berufserfahrung von weniger als 10 Jahren werden 0 Punkte erteilt. Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6. Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Führung der vor genannten Berechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt. b) Ausgeübte Projektleitung oder ausgeübte stellvertretende Projektleitung bei den unter den Ziffern A.3 (Referenzprojekt 1) und A.4 (Referenzprojekt 2) benannten Referenzprojekten (maximal 4 Punkte von 6 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn der benannte vorgesehene hauptverantwortliche Architekt für die unter den Ziffern A.3 und A.4 benannten Referenzprojekte die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung ausgeübt hat. Die einzeln unter a) und b) zu erzielenden Punkte werden addiert. Die ausgeübte Projektleitung zu b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach a) vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden auch zu b) 0 Punkte erteilt. A.5.2 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des für die Grundleistungen im Sinne der LP 8 der HOAI vorgesehenen Objektüberwacher (Bauüberwacher). Insgesamt können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 6 Punkten): Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkte erreicht. Bei einer Berufserfahrung von mindestens Jahren wird 1 Punkt erteilt. Bei einer Berufserfahrung von weniger als 10 Jahren werden 0 Punkte erteilt. Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6 oder (Beratender) Ingenieur gemäß 19 (2) VOF. Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Führung der vor genannten Berechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt. b) Ausgeübte Bauüberwachung bei den unter den Ziffern A.3 (Referenzprojekt 1) und A.4 (Referenzprojekt 2) benannten Referenzprojekten (maximal 4 Punkte von 6 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn der benannte vorgesehene Objektüberwacher für die unter den Ziffern A.3 und A.4 benannten Referenzprojekte die Bauüberwachung ausgeübt hat. Die einzeln unter a) und b) zu erzielenden Punkte werden addiert. Die ausgeübte Bauüberwachung zu b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach a) vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden auch zu b) 0 Punkte erteilt. B Technische Ausrüstung B.1 Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung bei Gebäuden in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013). Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz für Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung bei Gebäuden von mindestens EUR netto erforderlich. bei Umsatz < EUR netto werden 3 Punkte erteilt, 7/18

8 8/18 bei Umsatz < EUR netto werden 2 Punkte erteilt, bei Umsatz < EUR netto wird 1 Punkt erteilt, bei Umsatz < EUR netto werden 0 Punkte erteilt. B.2 Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Ingenieure (Inhaber oder Partner oder Mitarbeiter) der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) im Bewerberbüro in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013). Es können maximal 4 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Ingenieure der Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) erforderlich. Bei 4 Ingenieuren werden 3 Punkte erteilt, bei 3 Ingenieuren wird 1 Punkte erteilt, bei weniger als 3 Ingenieuren werden 0 Punkte erteilt. B.3 Referenzprojekt 1: Darstellung eines ausgewählten Projektes, für das der Bewerber (Ingenieur) die technische Ausrüstung geplant und deren Bauausführung er überwacht hat: Neubau einer Bildungseinrichtung (z. B. Berufsbildende Schule, Berufsförderungswerk, Hochschule, Bildungsakademie, Schule). Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab erbracht wurden. Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; Bauwerkskosten-Technische Anlagen brutto (KG 400); Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und Leistungszeiträumen; Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes; Angabe der beauftragten und bearbeiteten Anlagengruppen; Technische Ausstattungsmerkmale; projektleitender und stellvertretender Ingenieur im Büro für das Projekt; Objektüberwacher im Büro für das Projekt. Es können insgesamt maximal 18 Punkte erreicht werden. Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden insgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen, hier Ziffer 3.2. B.3.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten-Technische Anlagen brutto (KG 400) können maximal 4 Punkte von 18 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind mindestens EUR brutto Bauwerkskosten-Technische Anlagen (KG 400) erforderlich. Bei Bauwerkskosten-Technische Anlagen < EUR brutto werden 3 Punkte erteilt, Bei Bauwerkskosten-Technische Anlagen < EUR brutto werden 2 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten-Technische Anlagen < EUR brutto wird 1 Punkt erteilt, bei Bauwerkskosten-Technische Anlagen < EUR brutto werden 0 Punkte erteilt. B.3.2 Für den erbrachten Leistungsumfang können maximal 4 Punkte von 18 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung von 4 Punkten sind die erbrachten Grundleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 gemäß HOAI (Gesamtleistungsbild 100%) erforderlich. Erbrachte Einzelleistungen werden jeweils anhand der Prozentpunkte der Leistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung nach 55 Abs. 1 HOAI 2013 (unabhängig davon, wann das jeweilige Projekt bearbeitet wurde und ob zu diesem Zeitpunkt 8/18

9 9/18 eine andere HOAI-Fassung geltend war) bepunktet und addiert; also LP 1 bis 9 = 100 von 100 Prozentpunkte und zum Beispiel LP 1 bis 3 = 28 von 100 Prozentpunkten. Der Gesamtwert wird durch 25 dividiert. Für LP 1 bis 9 werden demnach 4 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt, für LP 1 bis 3 werden demnach 1,12 Punkte von maximal 4 Punkten erteilt. Bezeichnung und Bewertung / Prozentpunkte der einzelnen Leistungsphasen gemäß 55 Abs. 1 HOAI 2013: LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 9%, LP 3 Entwurfsplanung 17 %, LP 4 Genehmigungsplanung 2 %, LP 5 Ausführungsplanung 22 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 7 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 5 %, LP 8 Objektüberwachung 35 %, LP 9 Objektbetreuung 1 %. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen im Leistungserbringungszeitraum ab gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen und Leistungsphasen, die teilweise vor dem erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. B.3.3 Für die Komplexität der Planungsaufgabe, gemessen an den beauftragten und bearbeiteten Anlagengruppen für das Projekt, können maximal 4 Punkte von 18 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Bearbeitung aller nachfolgenden Anlagengruppen (nach 53 Abs.2 HOAI 2013) erforderlich: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Anlagengruppe 1), Wärmeversorgungsanlagen (Anlagengruppe 2), Lufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3), Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4), Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Anlagengruppe 5), Förderanlagen (Anlagengruppe 6), Nutzungsspezifische Anlagen (Anlagengruppe 7), Gebäudeautomation (Anlagengruppe 8). Die beauftragten und bearbeiteten Anlagengruppen werden einzeln jeweils mit max. 0,5 Punkten bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht beauftragte und bearbeitete Anlagengruppen werden 0 Punkte erteilt. B.3.4 Für die Reduzierung/Optimierung des Primärenergiebedarfs des Projekts können maximal 6 Punkte von insgesamt 18 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind alle nachfolgenden technischen Ausstat-tungsmerkmale für das ausgewählte Referenzprojekt in Planung und Ausführung erforderlich: Bei Lüftung mit Wärmerückgewinnung werden 1,5 Punkte erteilt. Bei Wärmerzeugung durch Biomasse oder Wärmepumpe werden 1,5 Punkte erteilt. Bei Thermischer Solaranlage werden 1,5 Punkte erteilt. Bei Photovoltaikanlage werden 1,5 Punkte erteilt. Die technischen Ausstattungsmerkmale werden einzeln jeweils mit max. 1,5 Punkten bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht beauftragte und geplante Ausstattungsmerkmale werden 0 Punkte erteilt. B.4 Referenzprojekt 2: Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber (Ingenieur) geplant und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau eines beliebigen Gebäudes im Passivhausstandard. Gewertet werden nur Projekte, deren Bauwerkskosten-Technische Anlagen brutto (KG 400) mindestens EUR brutto betragen. Gewertet werden nur die Leistungsphasen, die ab erbracht wurden. Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung; 9/18

10 10/18 Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; Bauwerkskosten-Technische Anlagen brutto (KG 400); Angabe zum Energiestandard; Beginn der Leistungserbringung (Datum); Angabe der beauftragten und bearbeiteten Anlagengruppen; Technische Ausstattungsmerkmale; projektleitender und stellvertretender Ingenieur im Büro für das Projekt; Objektüberwacher im Büro für das Projekt. Es können insgesamt maximal 8 Punkte erreicht werden. Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden insgesamt 0 Punkte erteilt. Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter 3.) Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen, hier Ziffer 3.2. B.4.1 Für die Komplexität der Planungsaufgabe, gemessen an den beauftragten und bearbeiteten Anlagengruppen für das Projekt, können maximal 2 Punkte von 8 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Bearbeitung der folgenden Anlagengruppen (nach 53 Abs.2 HOAI 2013) erforderlich: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Anlagengruppe 1), Wärmeversorgungsanlagen (Anlagengruppe 2), Lufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3), Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4), Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Anlagengruppe 5), Förderanlagen (Anlagengruppe 6), Nutzungsspezifische Anlagen (Anlagengruppe 7), Gebäudeautomation (Anlagengruppe 8). Die beauftragten und bearbeiteten Anlagengruppen werden einzeln jeweils mit max. 0,25 Punkten bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht beauftragte und bearbeitete Anlagengruppen werden 0 Punkte erteilt. B.4.2 Für die Reduzierung/Optimierung des Primärenergiebedarfs des Projekts können maximal 6 Punkte von insgesamt 8 Punkten erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind alle nachfolgenden technischen Ausstattungsmerkmale für das ausgewählte Referenzprojekt in Planung und Ausführung erforderlich: Bei Lüftung mit Wärmerückgewinnung werden 1,5 Punkte erteilt. Bei Wärmerzeugung durch Biomasse oder Wärmepumpe werden 1,5 Punkte erteilt. Bei Thermischer Solaranlage werden 1,5 Punkte erteilt. Bei Photovoltaikanlage werden 1,5 Punkte erteilt. Die technischen Ausstattungsmerkmale werden einzeln jeweils mit max. 1,5 Punkten bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht beauftragte und geplante Ausstattungsmerkmale werden 0 Punkte erteilt. Bei den Referenzprojekten 1 (unter B.3) und 2 (unter B.4) kann es sich um identische Projekte handeln (siehe unter C. Integraler Planungsansatz). B.5 Technische Leitung: B.5.1 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des vorgesehenen Ingenieurs als Gesamtprojektleiter, koordinierend zuständig für alle Anlagengruppen. Insgesamt können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. 10/18

11 11/18 a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 6 Punkten): Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkte erreicht. Bei einer Berufserfahrung von mindestens Jahren wird 1 Punkt erteilt. Bei einer Berufserfahrung von weniger als 10 Jahren werden 0 Punkte erteilt. Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6. Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Führung der vor genannten Berechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt. b) Ausgeübte Gesamtprojektleitung oder ausgeübte stellvertretende Gesamtprojektleitung bei den unter den Ziffern B.3 (Referenzprojekt 1) und B.4 (Referenzprojekt 2) benannten Referenzprojekten (maximal 4 Punkte von 6 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn der benannte vorgesehene Ingenieur für die Gesamtprojektleitung für die unter den Ziffern B.3 und B.4 benannten Referenzprojekte die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung ausgeübt hat. Die einzeln unter a) und b) zu erzielenden Punkte werden addiert. Die ausgeübte Projektleitung zu b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach a) vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden auch zu b) 0 Punkte erteilt. B.5.2 Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des für die Grundleistungen im Sinne der LP 8 der HOAI vorgesehenen Objektüberwacher (Bauüberwacher). Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. a) Berufserfahrung (maximal 2 Punkte von 6 Punkten): Bei einer Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren werden 2 Punkte erreicht. Bei einer Berufserfahrung von mindestens Jahren wird 1 Punkt erteilt. Bei einer Berufserfahrung von weniger als 10 Jahren werden 0 Punkte erteilt. Der Nachweis über die Berufserfahrung ist zu führen durch die Vorlage des Nachweises über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (Beratender) Ingenieur gemäß Abschnitt III.1) Ziffer 1.6. Die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Führung der vor genannten Berechtigung. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, werden hier 0 Punkte erteilt. b) Ausgeübte Bauüberwachung bei den unter den Ziffern B.3 (Referenzprojekt 1) und B.4 (Referenzprojekt 2) benannten Referenzprojekten (maximal 4 Punkte von 6 Punkten): Je Projekt werden 2 Punkte erteilt, wenn der benannte vorgesehene Objektüberwacher für die unter den Ziffern B.3 und B.4 benannten Referenzprojekte die Bauüberwachung ausgeübt hat. Die einzeln unter a) und b) zu erzielenden Punkte werden addiert. Die ausgeübte Bauüberwachung zu b) wird nur dann bewertet, wenn der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach a) vorliegt. Liegt diese nicht vor, werden auch zu b) 0 Punkte erteilt. C. Integraler Planungsansatz: Für den integralen Planungsansatz des Bewerberbüros können maximal 8 Punkte erreicht werden. Wenn die vom Bewerber angegebenen Referenzprojekte unter den Ziffern A.3 und B.3 identisch sind, werden 3 Punkte von maximal 8 Punkten für den integralen Planungsansatz erteilt. Wenn die vom Bewerber angegebenen Referenzprojekte unter den Ziffern A.4 und B.4 identisch sind werden 3 Punkte von maximal 8 Punkten für den integralen Planungsansatz erteilt. Wenn es sich mit den unter den Ziffern A.3, A.4, B.3 und B.4 benannten Projekten um ein und dasselbe Projekt handelt, werden 8 Punkte von maximal 8 Punkten für den integralen Planungsansatz erteilt. 3. Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1. und 2.: 11/18

12 12/18 III.2) 3.1 Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte und die Darstellung der technischen Leitung aus den beteiligten Büros insgesamt nachgewiesen werden. 3.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2 zu den Ziffern A.3, A.4, B.3 und B.4 ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 4 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt werden die jeweiligen Angaben mit 0 Punkten bewertet. 3.3 Fehlen Angaben und Nachweise in der Bewerbungsunterlage erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Ziffer 1.) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen der Ziffer 2.) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. 3.4 Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Ingenieurbüros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Ingenieurbüro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Büros. 3.5 Das Ergebnis der oben unter 1. und 2. beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten 15 Bewerber zur Teilnahme am Planungswettbewerb aufgefordert werden. Rangstellen können bei Punktegleichheit mehrfach besetzt werden. In diesem Fall erhöht sich die Teilnehmerzahl am Planungswettbewerb aber nur dann, wenn es sich mit der Rangstelle, die der 15. Wettbewerbsteilnehmer einnimmt, um eine Mehrfachbesetzung handeln sollte. Die aufgrund der Eignungsprüfung exakt ermittelte Teilnehmerzahl am Planungswettbewerb wird mit der Einladung zur Teilnahme am Planungswettbewerb mitgeteilt. Angaben zu einem besonderen Berufsstand Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und (Beratender) Ingenieur gemäß 19 Abs. 1 und Abs. 2 VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen. Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Art des Wettbewerbs Nichtoffen Geplante Teilnehmerzahl: 15 IV.2) IV.3) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer 1. keine Kriterien für die Bewertung der Projekte: Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht: 1. Gestaltung der/des Baukörper/s und der Freiräume in Bezug auf die Grundstückssituation: Qualität der/ des Baukörper/s und der städtebaulichen Arrondierung, bauliche Erweiterungsmöglichkeiten, Nutzbarkeit der entstehenden Freiflächen. 12/18

13 13/18 IV.4) IV.4.1) IV.4.2) IV.4.3) IV.4.4) IV.4.5) IV.5) IV.5.1) IV.5.2) IV.5.3) IV.5.4) IV.5.5) 2. Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe und interne Verkehrserschließung, Funktionalität sowie innenräumliche Qualität. 3. Ganzheitliches Energiekonzept in Bezug auf Nachhaltigkeitsanforderungen und in Bezug auf den in den späteren Planungsleistungen nach zu weisenden Passivhausstandard. 4. Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Planungsdaten und auf zu erwartende Investitions- und Betriebskosten sowie auf die Einhaltung der vom Auslober vorgegebenen Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten. 5. Barrierefreiheit. Die dargestellte Reihenfolge der Kriterien wird nicht als Rangfolge herangezogen. Verwaltungsangaben Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber: Bewerbungsunterlagen sind auf dem Postweg oder direkt an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Die Bewerbungsunterlagen sind außen auf dem Umschlag gut sichtbar mit folgendem Aktenzeichen zu versehen: Wettbewerb Neubau BTZ nicht öffnen. Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: Kostenpflichtige Unterlagen: nein Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge Tag: :00 Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Tag: Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Preise und Preisgericht Angaben zu Preisen: Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis EUR netto 2. Preis EUR netto 3. Preis EUR netto sowie 3 Anerkennungen à EUR netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer Folgeaufträge Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja Entscheidung des Preisgerichts Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein Namen der ausgewählten Preisrichter 1. Siehe unter VI.2) Zusätzliche Angaben, Ziffer 9.) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja Angabe der Vorhaben und/oder Programme: EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung)-Mittel. VI.2) Zusätzliche Angaben: 13/18

14 14/18 1.) VOF-Verhandlungsverfahren: Der Planungswettbewerb wird im VOF-Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die Angabe unter Ziffer IV.1 als nichtoffener Wettbewerb bezieht sich ausschließlich auf die Definition gemäß 3 Abs. 3 RPW ) Zum Teilnahmewettbewerb: Für die Bewerbungen wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der Bewerbungsbogen kann bis zum unter unter der Rubrik Über uns / Ausschreibungen abgerufen werden. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist bis spätestens am um 12:00 Uhr schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem Aktenzeichen Wettbewerb Neubau BTZ Trier nicht öffnen bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und sind nicht zulässig.die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll den Bewerbungsbogen mit den beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Rückfragen von Bewerbern zur EU-Bekanntmachung werden nur schriftlich per oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle bis zum um 12:00 Uhr entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per oder Fax bearbeitet. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerberinformationen zum Vergabeverfahren, zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen), zum Planungswettbewerb und zum Zuschlagsverfahren, sofern es sich nicht um bieterschützende Informationen handelt, werden fortlaufend aus der Homepage des Auslobers, siehe oben, geführt. Für die individuelle Bieterkommunikation wie z. B. für den Versand der Auslobungsunterlage zum Planungswettbewerb, für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß 101 a GWB verwendet die Vergabestelle die vom Bewerber angegebene -Adresse oder Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros. 3.) Die voraussichtlichen Termine für den Planungswettbewerb: Versand des Auslobungstextes an die zum Planungswettbewerb ausgewählten Teilnehmer am , Kolloquium am , Abgabe der Wettbewerbsarbeiten am , Abgabe Modell am , Preisgerichtssitzung am ) Zuschlagskriterien: Nach Abschluss des Wettbewerbs werden mit den Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt. Dabei gelten die folgenden Zuschlagskriterien: Nr. 1: Würdigung des Ergebnisses der Preisgerichtssitzung aus dem Wettbewerbsverfahren. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl wird für den 1. Preis erreicht, für den 2. Preis werden 4 Punkte, für den 3. Preis 2 Punkte erteilt./wichtung 40 %. Nr. 2: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation in der Planungs- und Ausführungsphase auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der vernetzten Zusammenarbeit intern im Projekt-team und extern zwischen Auftraggeber, Architekt und den an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Darstellung der gewählten organisatorischen Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und 14/18

15 15/18 Bauablaufs. Bewertet wird, ob die geplante Projektorganisation in der Planungs- und Bauphase eine optimale Qualität für die konkrete Projektumsetzung erwarten lässt. Die Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung wird anhand der Aussagen zur Projektorganisation in 1 Punkte-Schritten abgestuft für sehr gute bis ungenügende Prognose bewertet./wichtung 15 %. Nr. 3: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Terminkontrolle in der Planungs- und Ausführungsphase auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Maßnahmen und Methoden zur Sicherstellung von Terminen in Planungs- und Ausführungsphase darzustellen. Die Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung wird anhand der Aussagen zur Terminkontrolle in 1 Punkte-Schritten abgestuft für sehr gute bis ungenügende Prognose bewertet./wichtung 10 %. Nr. 4: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Kostenkontrolle zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- und Ausführungsphase auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfes. Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Maßnahmen und Methoden zur Sicherstellung von Kosten in Planungs- und Ausführungsphase darzustellen. Die Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung wird anhand der Aussagen zur Kostenkontrolle in 1 Punkte-Schritten abgestuft für sehr gute bis ungenügende Prognose bewertet./wichtung 15 %. Nr. 5: Honorarangebot. Nr. 5.1: Honorarangebot nach HOAI. Es ist ein beziffertes Honorarangebot im Rahmen des Mindest- und des Höchstsatzes vorzulegen für: Grundleistungen für die Objektplanung für Gebäude nach 34 HOAI in Verbindung mit Anlage für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe, LP 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LP 9 Objektbetreuung. Es ist gemäß Kostenermittlung des Auftraggebers von EUR anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 10.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone IV auszugehen. Nr. 5.2: Honorarangebot nach HOAI. Es ist ein beziffertes Honorarangebot im Rahmen des Mindest- und des Höchstsatzes vorzulegen für: Grundleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung nach 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe, LP 8 Objektüberwachung, Bauüberwa-chung und LP 9 Objektbetreuung. Es ist gemäß standardisierter Kostenermittlung des Auftraggebers von folgenden anrechen-baren Kosten und gemäß Anlage 15.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von folgenden Honorarzonen auszugehen: Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: Honorarzone: II, anrechenbare Kosten: EUR. Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: Honorarzone: III, anrechenbare Kosten: EUR. Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: Honorarzone: II, anrechenbare Kosten: EUR. Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Honorarzone: II, anrechenbare Kosten: EUR. Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Honorarzone: II, anrechenbare Kosten: EUR. Anlagengruppe 6 Förderanlagen: Honorarzone: I, anrechenbare Kosten: EUR. Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen: Honorarzone: II, anrechenbare Kosten: EUR. Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation: Honorarzone: III, anrechenbare Kosten: EUR. 15/18

16 16/18 Nr. 5.3: Honorarangebot für die Nebenkosten gemäß 14 HOAI zu den Leistungen Objektplanung Gebäude: Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar zu der Ziffer 5.1. In das Pauschalangebot ist eine 5-fache Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, die Übergabe von digitalen Daten von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, Fahrtkilometer und Reisekosten einzurechnen. Nr. 5.4: Honorarangebot für die Nebenkosten gemäß 14 HOAI zu den Leistungen Fachplanung Technische Ausrüstung: Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar zu der Ziffer 5.2. In das Pauschalangebot ist eine 5-fache Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, die Übergabe von digitalen Daten von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, Fahrtkilometer und Reisekosten einzurechnen. Nr. 5.5: Angebot zu der Besonderen Leistung PHPP-Berechnung, begleitend zu den Leistungsphasen 2-8 sowie begleitend zur Leistungsphase 9 in Form eines Monitorings. Es ist ein beziffertes Honorarangebot als Pauschalangebot vorzulegen. Es können zu den Honorarkriterien der Ziffern 5.1 bis 5.5 insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Bewertung des Honorarangebots wird eine Wertungssumme aus den einzelnen zu den Ziffern 5.1 bis 5.5 angebotenen Honorar- bzw. Angebotssummen gebildet. Zum Gesamthonorar für die Grundleistungen für die Objektplanung gemäß Ziffer 5.1 wird die sich aus dem angebotenen Faktor für die Nebenkosten aus Ziffer 5.3 ergebende Nebenkostenpauschale addiert. Dasselbe gilt für die Grundleistungen für die Fachplanung gemäß Ziffer 5.2 und die dazugehörigen Nebenkosten aus Ziffer 5.4. Die Summe der Grundleistungen und der Nebenkosten und der besonderen Leistung ergibt die Wertungssumme. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Wertungssummen erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zur niedrigsten Wertungssumme reduzierte Punktzahl./Wichtung 20 %. 5.) Bedingungen für den Auftrag: Der Auslober beabsichtigt die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 und die Grundleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9 sowie eine PHPP-Berechnung zum Nachweis des Passivhausstandards als Besondere Leistung, begleitend zu den Leistungsphasen 2-8 und begleitend zur Leistungsphase 9 in Form eines Monitorings zu beauftragen. Es sollen die folgenden Stufen gebildet werden: Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 7, Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9. Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist beabsichtigt, eine Baukostenobergrenze für das Gesamtprojekt in dem zu schließenden Auftrag festzulegen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Grundlage der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren ( ) der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Technologie. Im Rahmen des nachfolgenden Planungsprozesses behalten sich die Zuwendungsgeber und die Bauverwaltung vor, den 16/18

17 17/18 VI.3) VI.3.1) Architektenentwurf hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch den Auftrag nehmenden Architekten optimieren zu lassen. Aufgrund der Forderung der Fördermittelgeber und der Abrufung von Haushaltsmitteln ist vom beauftragten Planungsbüro die Erbringung der Leistungsphasen 1-3 (entsprechend Beauftragungsstufe 1) und hierbei insbesondere die detaillierte Kostenberechnung nach DIN 276 in Stufe 1 bis spätestens Ende September 2015 vorzulegen. 6.) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von EUR und für Personenschäden von mindestens EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.im Falle einer Beauftragung haftet die Arbeits-/Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 7.) Vergütung: Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Entsprechend den Bestimmungen des 8 (2) der Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) wird im Falle einer weiteren Beauftragung die Preissumme auf die entsprechende Vergütung in Beauftragungsstufe 1 angerechnet, soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 8.) Folgeaufträge: Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen. 9.) Namen der ausgewählten Preisrichter: 1. Prof. Dr. Wieland Becker, Trier (Fachpreisrichter) 2. Dr. Manfred Bitter, Hauptgeschäftsführer HWK Trier (Sachpreisrichter) 3. Prof. Ulrich Elwert, Ravensburg (Fachpreisrichter) 4. Prof. Ulrich Hamann, Darmstadt (Fachpreisrichter) 5. Klaus Jensen, Oberbürgermeister Trier (Sachpreisrichter) 6. Rudi Müller, Präsident HWK Trier (Sachpreisrichter) 7. Marlies Otto, Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), Bonn (Sachpreisrichterin) 8. Prof. Markus Pfeil, Stuttgart / Köln (Fachpreisrichter) 9. Werner Robrecht, Ref. Energieinfrastruktur, Förderangelegenheiten Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) Rheinland-Pf., Mainz (Sachpreisrichter) 10. Matthias Vollmer, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Berlin (Fachpreisrichter) 11. Prof. Kunibert Wachten, Aachen (Fachpreisrichter) Stellvertreter: Thomas Egger, Beigeordneter Stadt Trier (Sachpreisrichter) Andreas Homann, Ref. Handwerk, MWKEL Mainz (Sachpreisrichter) Martin Klisch, Justitiar der HWK Trier (Sachpreisrichter) Dr. Markus Lichtmeß, Trier (Fachpreisrichter) Prof. Kuno Mauritius Schneider, Trier (Fachpreisrichter) Alexandra Kurz, Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) (Sachpreisrichterin) Hermann Zahnen, Vizepräsident HWK Trier (Sachpreisrichter) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 17/18

18 18/18 VI.3.2) VI.3.3) VI.4) Für den Fall, dass die Handwerkskammer Trier öffentlicher Auftraggeber ist, ist zuständig: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung Stiftsstraße Mainz DEUTSCHLAND vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de Telefon: Fax: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Für den Fall, dass die Handwerkskammer Trier öffentlicher Auftraggeber ist, ist zuständig: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung Stiftsstraße Mainz DEUTSCHLAND vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de Telefon: Fax: Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: /18

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