OBERSCHULE. NEUENKIRCHEN- VÖRDEN Michael Imsieke, Schulleiter
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1 OBERSCHULE OBERSCHULE NEUENKIRCHEN- VÖRDEN Michael Imsieke, Schulleiter
2 Organisationsform : schulformbezogen Klasse 8 Hauptschulzweig Realschulzweig der Oberschule Neuenkirchen-Vörden Schuljahrgang 9 Aufteilung nach festen Kriterien in Realschul- und Hauptschulklassen Wahlpflichtkurse (HS + RS) Profilbildung (nur RS) Technik, Französisch, Werken und Gesundheit und Soziales Praktika Schuljahrgang 10 Sekundar I Abschlüsse zentrale Abschlussprüfungen Wahlpflichtkurse (HS + RS) Profile (nur RS) Technik, Französisch, Werken und Gesundheit und Soziales Praktikum (nur HS) Die Jahrgänge 9 und 10 haben pro Schultag 6 Unterrichtsstunden. Sie nehmen am verbindlichen Nachmittagsunterricht als Schüler/innen nicht teil.
3 Kriterien zur Versetzung nach Klasse 8 OBS von Klasse 8 OBS jahrgangsbezogen in Klasse 9 OBS schulformbezogen Realschule Das Zeugnis am Ende des 2. Halbjahres muss unter Anwendung der Ausgleichsregelungen folgende Mindestleistungen zeigen: Möglichkeit A: 1. Drei E-Kurse jeweils mind. 4 und 2. Durchschnitt aller anderen Fächer und Wahlpflichtkurse mind. 3,5 Möglichkeit B: 1. Zwei E-Kurse jeweils mind. 4 und 2. den G-Kurs mind. 3 und 3. Durchschnitt aller anderen Fächer und Wahlpflichtkurse mind. 3,5 Möglichkeit C: 1. Ein E-Kurs mind. 3 und 2. Durchschnitt der beiden G-Kurse mind. 2,5 und 3. Durchschnitt aller anderen Fächer und Wahlpflichtkurse mind. 3,5 Möglichkeit D: 1. Drei G-Kurse und der Durchschnitt mind. 2,4 und 2. Durchschnitt aller anderen Fächer und Wahlpflichtkurse mind. 3,5
4 Hauptschulzweig OBS Jg. 9 und 10 Schuljahrgang 9 Praktikum 3 Wochen: bis Wahlpflichtkurse I: Musik, Kunst, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten Wahlpflichtkurse II: Hauswirtschaft und Technik 2. Halbjahr: 1 Tag in der BBS Bersenbrück (6 Stunden): Holz, Metall, Körperpflege, Einzelhandel Kurse in Mathematik und Englisch Unterricht im Klassenverband Landesweite Abschlussprüfungen Abschluss: Hauptschulabschluss Klasse 9 Schuljahrgang 10 Praktikum 2 Wochen Wahlpflichtkurse I und II Kurse in Mathematik und Englisch Unterricht im Klassenverband Landesweite Abschlussprüfungen Abschluss: Sekundarabschluss I Hauptschule Klasse 10 oder Sekundarabschluss I Realschule oder Erweiterter Sekundarabschluss I
5 Realschulzweig OBS Jg. 9 und 10 Schuljahrgang 9 2 Praktika jeweils 2 Wochen: bis und bis Wahlpflichtkurse: Musik, Kunst, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten Profile: Gesundheit und Soziales, Technik, Wirtschaft und Französisch Unterrich im Klassenverband Kein Abschluss nach Klasse 9 RS: Hauptschulabschluss Klasse 9 Schuljahrgang 10 Wahlpflichtkurse: Musik, Kunst, Gestaltendes Werken, Textiles Gestalten Profile wie in Klasse 9 Unterricht im Klassenverband Landesweite Abschlussprüfungen Abschluss: Erweiterter Sekundarabschluss I oder Sekundarabschluss I Realschule oder Sekundarabschluss I Hauptschule Klasse 10
6 Abschlüsse an der Oberschule An der Oberschule können alle Abschlüsse erworben werden, die zu einer Fortsetzung des Bildungsweges in einer beruflichen Vollzeitschule, in der gymnasialen Oberstufe oder der beruflichen Ausbildung berechtigt Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss Sekundarabschluss I - Realschulabschluss Erweiterter Sekundarabschluss I
7 OBERSCHULE Hauptschulzweig Voraussetzung: Teilnahme an der Abschlussprüfung, höchstens eine 5 in den drei Prüfungsfächern (Mathe, Deutsch und mündliches Prüfungsfach)! Versetzung nach Klasse 10 OBS-HS: Alle Fächer mindestens ausreichend Bei einer 5 keine Ausgleichsnotwendigkeit Bei zweimal 5 Ausgleich durch mindestens 2 x 3 in Ausgleichsfächern Einmal 6 Ausgleich durch mindestens 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern Übergang zum Realschulzweig der OBS DE / EN / MA im Durchschnitt mindestens 2,4 andere Fächer im Durchschnitt mindestens 3,0 keine 5 oder 6 auf dem Zeugnis
8 OBERSCHULE Realschulzweig Versetzung nach Klasse 10 OBS-RS: Alle Fächer mindestens ausreichend Bei einer 5 keine Ausgleichsnotwendigkeit Bei zweimal 5 Ausgleich durch mindestens 2 x 3 in Ausgleichsfächern Einmal 6 Ausgleich durch mindestens 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern Nachprüfung: bei genau 2 x 5 Konferenzbeschluss, der auch das zu prüfende Fach festlegt Übergang zum Gymnasium DE / EN / MA im Durchschnitt mindestens 2,4 Französisch mindestens 3 andere Fächer im Durchschnitt mindestens 3,0 keine 5 oder 6 auf dem Zeugnis
9 Abschluss 9. Jahrgang Hauptschule Voraussetzung: Teilnahme an der Abschlussprüfung, höchstens eine 5 in den drei Prüfungsfächern (Mathe, Deutsch und mündliches Prüfungsfach)! Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat (mindestens ausreichende Leistungen). Ausgleichsregelung: Bei einmal 5 keine Ausgleichsnotwendigkeit Bei zweimal 5 keine Ausgleichsnotwendigkeit Bei dreimal 5 Ausgleich durch mindestens 2 x 3 in Ausgleichsfächern Bei einmal 6 Ausgleich durch mindestens 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern Bei 1 x 5 und 1 x 6 nur 6 mit 1 x 2 oder 2 x 3 stundengemäß ausgleichen, die 5 bedarf keines Ausgleichs
10 Abschluss 10. Jahrgang Hauptschule SEKUNDARABSCHLUSS I HAUPTSCHULABSCHLUSS Voraussetzung: Teilnahme an der Abschlussprüfung, höchstens eine 5 in den vier Prüfungsfächern (Mathe, Deutsch, Englisch und mündliches Prüfungsfach)! Den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat (mindestens ausreichende Leistungen). Ausgleichsregelung: Bei einmal 5 keine Ausgleichsnotwendigkeit Bei zweimal 5 Ausgleich durch mindestens 2 x 3 in Ausgleichsfächern Bei einmal 6 Ausgleich durch mindestens 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern
11 Abschluss 10. Jahrgang Hauptschule SEKUNDARABSCHLUSS I REALSCHULABSCHLUSS Mindestleistungen für den Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss und mindestens 4 in mindestens einem Fachleistungskurs E (Mathe oder Englisch) und im Durchschnitt mindestens 3,0 in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern ERWEITERTER SEKUNDARABSCHLUSS I Mindestleistung für den Sekundarabschluss I Realschulabschluss und mindestens 2 in einem Fachleistungskurs E und mindestens 3 in dem anderen Fachleistungskurs E und im Durchschnitt mindestens 2,0 in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
12 Abschluss 10. Jahrgang Realschule SEKUNDARABSCHLUSS I REALSCHULABSCHLUSS Voraussetzung: Teilnahme an der Abschlussprüfung, höchstens eine 5 in den vier Prüfungsfächern (Mathe, Deutsch, Englisch und mündliches Prüfungsfach)! Den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat (mindestens ausreichende Leistungen). Ausgleichsregelung: Bei einmal 5 keine Ausgleichsnotwendigkeit Bei zweimal 5 Ausgleich durch mindestens 2 x 3 in Ausgleichsfächern Bei einmal 6 Ausgleich durch mindestens 1 x 2 oder 2 x 3 in Ausgleichsfächern
13 Abschluss 10. Jahrgang Realschule ERWEITERTER SEKUNDARABSCHLUSS I Mindestleistung für den Sekundarabschluss I Realschulabschluss und im Durchschnitt mindestens 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und im Durchschnitt mindestens 3,0 in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen SEKUNDARABSCHLUSS I HAUPTSCHULABSCHLUSS Leistungen für den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss nicht erfüllt, aber höchstens 3 x geringere Leistungen als 4 in den Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen. HAUPTSCHULABSCHLUSS Mehr als 3 x geringere Leistungen als 4 in den Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen Zensuren der Klasse 9 OBS-RS erhalten Gültigkeit, bei zwei Fremdsprachen zählt nur die bessere Note.
14 Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit! OBERSCHULE OBERSCHULE Neuenkirchen-Vörden Michael Imsieke, Schulleiter
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