STUDIENPLAN. Institut für Weiterbildung und Medienbildung Certificate of Advanced Studies PHBern in ICT in der Schule

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1 STUDIENPLAN Institut für Weiterbildung und Medienbildung Certificate of Advanced Studies PHBern in ICT in der Schule Genehmigt am 23. Oktober 2012 PHBern, der Rektor

2 Inhalt 1! Ziele 1! 1.1! Zielsetzung des Weiterbildungslehrgangs 1! 1.2! Ausbildungsziele 1! 2! Studienorganisation 2! 2.1! Zulassung und Einschreibung 2! 2.2! Anerkennung von Studienleistungen 3! 2.3! Studiendauer 3! 2.4! Studienaufbau 3! 2.5! Präsenzunterricht und Präsenzpflicht 3! 2.6! Studienabschluss 4! 3! Studienleistungen 4! 3.1! Bemessung des Studienaufwandes gemäss ECTS 4! 3.2! Studienumfang 4! 3.3! Leistungsnachweise 4! 3.4! Abschlussarbeit 5! 4! Module 7

3 1 Ziele 1.1 Zielsetzung des Weiterbildungslehrgangs Der Weiterbildungslehrgang ICT in der Schule qualifiziert Lehrpersonen ICT-Umsetzungen sowohl nach pädagogisch-didaktischen wie auch nach technischen Gesichtspunkten zu planen und zu gestalten. Teilnehmende, welche eine Anstellung als ICT-Verantwortliche einer Schule haben, werden befähigt, entsprechende Prozesse im Kollegium zu leiten und Lehrpersonen, Arbeitsgruppen, Schulleitungen und Behörden zielgerichtet bei der Integration von ICT in die Schule zu unterstützen. Teilnehmende ohne aktuelle Anstellung als ICT-Verantwortliche werden auf diese Aufgabe vorbereitet. Die teilnehmenden Lehrpersonen werden nachfolgend als Studierende bezeichnet. Der Lehrgang vermittelt den Studierenden Kompetenzen für den integrativen Einsatz von ICT in der Schule als Werkzeug für Lehren und Lernen, Umsetzungsstrategien zu lehrplankonformen Anliegen der Medienbildung, die Erarbeitung von pädagogischen und technischen Konzepten zur Integration von ICT in den Unterricht, die Rolle als Multiplikatorin oder Multiplikator zur Unterstützung von Lehrpersonen, Arbeitsgruppen, Schulleitungen und Behörden in Form von Beratung, Aus- und Weiterbildung. 1.2 Ausbildungsziele Die Studierenden des Lehrgangs vertiefen ihre ICT-Kenntnisse und erwerben die technischen Voraussetzungen für die vielfältige Nutzung von Medien und Computern für den Unterricht und die Zusammenarbeit, setzen ICT in ihrem Unterricht technisch und pädagogisch kompetent ein und vertiefen sich in selbstgewählte Teilgebiete um ICT im Unterricht, vernetzen sich mit Kolleginnen und Kollegen mit gleicher Funktion und knüpfen Kontakte zu Schulen, in denen die Integration von ICT weit fortgeschritten ist, erarbeiten eine Entwicklungsstrategie für das technische und pädagogische ICT-Konzept ihrer Schule, vertiefen ihre Kenntnisse über Computernetzwerke soweit, dass sie die Planung eines Schulnetzwerks kompetent begleiten können, entwickeln ICT-Projekte und führen sie an der eigenen Schule durch, können Kolleginnen und Kollegen, Schulleitungen und Behörden in ICT-Fragen beraten und Weiterbildungsangebote für die eigene Schule organisieren, 1

4 setzen sich mit Phänomenen der Informations- und Wissensgesellschaft auseinander und stellen diese Phänomene in einen Bezug zur Integration von ICT in die Schule bearbeiten und dokumentieren eine selbstgewählte Problemstellung im Themenfeld des Lehrgangs selbstständig und berufsfeldbezogen 2 Studienorganisation Der vorliegende Studienplan beruht auf dem Studienreglement vom 7. Januar 2014 über die Weiterbildungslehrgänge für Lehrkräfte (BSG ) 1. Alle nachfolgenden Artikel beziehen sich auf dieses Reglement. 2.1 Zulassung und Einschreibung Der CAS-Lehrgang richtet sich an Lehrpersonen der Volksschule; aktuelle oder zukünftige ICT- Verantwortliche. Zum Studium wird zugelassen, wer über ein schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom oder eine gleichwertige Ausbildung verfügt und den Nachweis über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Umfang von durchschnittlich mindestens 20% Beschäftigungsgrad pro Jahr nach Erhalt des Lehrdiploms oder nach Abschluss der Ausbildung erbringt. Für diesen Weiterbildungslehrgang können Personen, die über kein Lehrdiplom verfügen, «sur dossier» zugelassen werden. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen diejenige der zur Verfügung stehenden Plätze, werden die Plätze in der folgenden Reihenfolge vergeben: Studierende, die bereits einen Weiterbildungslehrgang Certificate of Advanced Studies absolviert haben oder sich im Studium befinden und ein Diploma of Advanced Studies erwerben wollen. Studierende, an deren Weiterbildung sich der Kanton Bern finanziell beteiligt. Gemäss Reihenfolge der Anmeldung. Eine definitive Aufnahme in den Lehrgang findet statt, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt und die Studiengebühren (Art ) bezahlt worden sind. 1 Das Studienreglement ist zu finden unter: 2

5 2.2 Anerkennung von Studienleistungen Bereits an der Pädagogischen Hochschule oder an einer anderen Hochschule absolvierte, für die Erlangung des verfolgten Abschlusses relevante Studienleistungen, welche mit ECTS- Punkten ausgewiesen sind, werden angemessen angerechnet (Art. 52). Die Gesamtzahl der angerechneten ECTS-Punkte darf die Hälfte des minimalen Gesamtumfangs des angestrebten Abschlusses nicht überschreiten. Es findet keine Anrechnung von Studienleistungen an die Abschlussarbeit des besuchten Weiterbildungslehrgangs statt. Studienleistungen können pro CAS-Lehrgang nur einmal angerechnet werden (Art. 53 Abs. 3). Die Leiterin oder der Leiter des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung entscheidet auf Gesuch der Studentin oder des Studenten hin über die Anerkennung von Studienleistungen. Der Entscheid ergeht in Form einer Verfügung (Art. 54). 2.3 Studiendauer Der Weiterbildungslehrgang wird berufsbegleitend absolviert und dauert in der Regel 2 bis 4 Semester. Gesuche um eine Verlängerung der Studiendauer sind grundsätzlich vor Ablauf der regulären Studiendauer der Leiterin oder dem Leiter des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung einzureichen. Sie oder er entscheidet unter Vorbehalt des Angebots und der betrieblichen Möglichkeiten über die Verlängerungsgesuche. 2.4 Studienaufbau Der Weiterbildungslehrgang ist in drei reguläre Module und ein Abschlussmodul aufgeteilt. Module sind längere Lerneinheiten, die mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Für die Erlangung des Studienabschlusses müssen alle drei regulären Module und das Abschlussmodul erfolgreich abgeschlossen werden. 2.5 Präsenzunterricht und Präsenzpflicht Der Anteil des betreuten Präsenzunterrichts bei CAS-Lehrgängen beträgt in der Regel 40% des Gesamtumfangs. Zur Präsenzpflicht zählen der in den Modulen aufgeführte Präsenzunterricht sowie alle betreuten Veranstaltungen. Neben den regulären Ganz- und Halbtagsveranstaltungen gehören dazu insbesondere angeleitete Gruppenarbeiten. Insgesamt müssen mindestens 80% der präsenzpflichtigen Veranstaltungen besucht werden. Absenzen, die 20% der gesamten Präsenzzeit überschreiten, können nur in begründeten Ausnahmefällen (analog zu Art. 10) durch vorgängig mit der Studienleitung vereinbarte anderweiti- 3

6 ge Leistungen kompensiert werden. Der Anteil der nicht besuchten präsenzpflichtigen Veranstaltungen darf in keinem Fall, unabhängig von den Abwesenheitsgründen, über 40% liegen. 2.6 Studienabschluss Der Weiterbildungslehrgang wird mit dem Certificate of Advanced Studies PHBern in ICT in der Schule abgeschlossen. Den Studierenden werden nach Abschluss des CAS-Lehrgangs eine Abschlussurkunde und ein Zeugnis ausgestellt (Art. 55). 3 Studienleistungen 3.1 Bemessung des Studienaufwandes gemäss ECTS Die Studienleistungen werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bemessen. Ein ECTS-Punkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Die ECTS-Punkte werden dem Arbeitsaufwand entsprechend den einzelnen Modulen zugeordnet. Die Berechnung des Arbeitsaufwandes bezieht sich auf Präsenzunterricht, Selbststudium und Leistungsnachweise bzw. Abschlussarbeit. 3.2 Studienumfang Der CAS-Lehrgang wird mit 15 ECTS-Punkten abgegolten und entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 450 Stunden. 3.3 Leistungsnachweise Der Erwerb der ECTS-Punkte ist an Leistungsnachweise gebunden. Leistungsnachweise sind integrale Bestandteile des Weiterbildungslehrgangs und unterstützen die individuelle Verarbeitung der Modulinhalte. Jeder Leistungsnachweis wird aufgrund von Kriterien beurteilt, die den Studierenden jeweils vorgängig bekannt gegeben werden. Die Leistungsnachweise in den Modulen werden mit den Prädikaten erfüllt bzw. nicht erfüllt beurteilt. Die Überarbeitung und Wiederholung von Leistungsnachweisen ist in Art. 33 des Reglements geregelt. 4

7 Die Studienleiterin oder der Studienleiter teilt den Studierenden das Ergebnis bestandener Leistungsnachweise mit. Die Leiterin oder der Leiter des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung teilt den Studierenden das Ergebnis nicht bestandener Leistungsnachweise innert 10 Tagen nach Erhalt der Bewertung gemäss Artikel 29 Abs. 2 oder 3 in Form einer Verfügung mit. 3.4 Abschlussarbeit Richtlinien Die Richtlinien für die Abschlussarbeiten leisten als Orientierungsrahmen beim Erstellen der Abschlussarbeit Hilfe und Unterstützung. Insbesondere legen die Richtlinien die formalen Anforderungen, den Aufbau der Dokumentation sowie die Beurteilungskriterien fest Zweck und Ziel Abschlussarbeiten sind umfassende Leistungsnachweise, bei denen die selbstständige Auseinandersetzung mit einer Fragestellung innerhalb des Themenfelds des Weiterbildungslehrgangs im Zentrum steht. Die Studierenden sollen belegen, dass sie innerhalb einer vorgegebenen Frist eigenständig und methodisch ein Thema bearbeiten, reflektieren und darstellen können. Es wird erwartet, dass die zur Umsetzung der Abschlussarbeit erforderlichen Arbeitsschritte sich einerseits auf die Lehrgangsinhalte und andererseits auf das eigene Berufsfeld beziehen Betreuung und Bewertung Die Abschlussarbeit wird in der Regel von einer Dozentin oder einem Dozenten aus dem Themenfeld des Weiterbildungslehrgangs betreut. Grundlage für die Bewertung einer Abschlussarbeit ist deren Dokumentation, die in schriftlicher Form erfolgt. Es können in Absprache mit der Studienleitung auch ergänzende Materialien in nicht-schriftlicher Form eingereicht werden. Die Abschlussarbeit wird mit den Prädikaten erfüllt bzw. nicht erfüllt bewertet und durch ein Abschlussgespräch ergänzt. Das Abschlussgespräch ist obligatorisch im Rahmen des Abschlussmoduls, aber nicht Teil des Leistungsnachweises. Dabei stehen die Rückmeldungen durch die Betreuungspersonen und die Reflexion des Arbeitsprozesses durch die Studierenden im Zentrum Form Die Abschlussarbeit ist eine schriftliche Arbeit oder ein Produkt oder Projekt, dessen Konzeption, Entwicklung und Entstehung schriftlich dokumentiert werden (Art. 37). Sie kann alleine oder als Gemeinschaftsarbeit (Art. 39) verfasst werden. 5

8 3.4.5 ECTS-Punkte Die Abschlussarbeit führt zum Erwerb von 3 ECTS-Punkten. Es ist insgesamt mit einem Aufwand von 90 Stunden zu rechnen Mitteilung des Ergebnisses Die Studienleiterin oder der Studienleiter teilt den Studierenden das Ergebnis bestandener Abschlussarbeiten mit. Die Leiterin oder der Leiter des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung teilt den Studierenden das Ergebnis nicht bestandener Abschlussarbeiten innert 10 Tagen nach Erhalt der Bewertung gemäss Art. 40 Abs. 2 in Form einer Verfügung mit. 6

9 4 Module Modul 1 Standort (Situationsanalyse) Modultyp Pflichtmodul ECTS-Punkte 4 Voraussetzungen Keine Orientierungsrahmen der PHBern Dimension Handlungsfelder Unterricht Unterrichtsplanung und -durchführung Schule Evaluation, Unterrichts- und Schulentwicklung Ziele Die Studierenden reflektieren vorhandene Materialien zu Unterricht mit ICT für ihre Schulsituation und integrieren sie in ihren Unterricht, können mit einer Situationsanalyse den Ist-Zustand bezüglich ICT-Integration in den Unterricht an ihrem Schulstandort erheben, reflektieren und präsentieren, wählen geeignete ICT-Werkzeuge für den Unterricht kriterienorientiert aus und setzen sie kompetent ein, wenden die wichtigsten Designprinzipien für digitale Unterrichtsmaterialien in ihren Präsentationen an, kommunizieren sicher mit aktuellen digitalen Medien. Inhalt Werkzeuge: Unterrichtsideen zur Integration von ICT und Medienbildung, Möglichkeiten der Präsentation, Kommunikation und Dokumentation Designprinzipien Lernportfolio online Technisch-organisatorische Aspekte zur Bestandsaufnahme für einen ICT-Auftrag, eine Konzept- oder Projektvorbereitung Formulieren eines persönlichen ICT-Entwicklungsprojekts Erkundung innovativer Schulen im Umgang mit ICT 7

10 Veranstaltung Leistungsnachweis Bewertungsform Total Arbeitsstunden: 120 davon Präsenzstunden: 48 (in der Regel) Dokumentation einer aktuellen Situation bezüglich ICT-Integration an einem Schulstandort. Die Bestandsaufnahme berücksichtigt folgende Bereiche: ICT-Konzept der Schule, Stand der pädagogischen Umsetzung, Arbeitsbedingungen und Person. (schriftliche Ausarbeitung) erfüllt / nicht erfüllt Form: Ganz- und Halbtagsveranstaltungen Einzelarbeit oder Gruppenarbeit, in begründeten Fällen 8

11 Modul 2 Ressourcen (Rahmenbedingungen) Modultyp Pflichtmodul ECTS-Punkte 4 Voraussetzungen In der Regel Besuch von Modul 1 Orientierungsrahmen der PHBern Dimension Unterricht Schule Ziele Die Studierenden Handlungsfelder Unterrichtsplanung und -durchführung Zusammenarbeit mit Schulleitung und Kollegium Evaluation, Unterrichts- und Schulentwicklung können einfache Computernetzwerke planen, einrichten und unterhalten, beurteilen, welche Schritte zur Weiterentwicklung ihres Netzwerks nötig sind, und ob ein Weiterausbau mit den eigenen Ressourcen möglich ist, können eine mittelfristige Entwicklungsstrategie für die technische Entwicklung der ICT- Ressourcen an ihrer Schule formulieren, bewegen sich sicher in sozialen Netzwerken, können Onlineangebote für den Unterricht nutzen und deren Tauglichkeit reflektieren. Inhalte Grundlegende Kenntnisse über Computernetzwerke Mittelfristige Trends der technischen Entwicklung mobiler Daten Schulen ans Internet, Angebotsentwicklung von Schulen ans Internet One to one computing und BYOD (Bring your own device) Soziale Netzwerke im Unterricht Clouddienste und Onlinesoftware Sitzungsleitung Veranstaltung Leistungsnachweis Bewertungsform Total Arbeitsstunden: 120 davon Präsenzstunden: 42 (in der Regel) Form: Ganz- und Halbtagsveranstaltungen Die Studierenden erarbeiten eine Unterrichtssequenz zu Social Media und führen diese als Multiplikatorinnen oder Multiplikatoren an ihrem Schulstandort für ihr Kollegium durch. Sie stellen das Unterrichtskonzept, ihre Erfahrungen und ihr Fazit den anderen Lehrgangsteilnehmenden in Form einer Präsentation vor Einzelarbeit oder Gruppenarbeit, in begründeten Fällen erfüllt / nicht erfüllt 9

12 Modul 3 Integration (Umsetzung) Modultyp Pflichtmodul ECTS-Punkte 4 Voraussetzungen In der Regel Besuch von Modulen 1 und 2 Orientierungsrahmen der PHBern Dimension Schule Ziele Die Studierenden Handlungsfelder Zusammenarbeit mit Schulleitung und Kollegium Zusammenarbeit mit Eltern Zusammenarbeit mit Fachpersonen und Institutionen Organisation und Administration Evaluation, Unterrichts- und Schulentwicklung sind fähig, Schulleitung, Kollegium sowie weitere Beteiligte kompetent in unterrichtsbezogenen ICT-Fragen zu beraten und zu begleiten, können ICT im Unterricht im Sinne des Lehrplans 21 integrieren, kennen die Grundanliegen der Medienbildung und der Nutzung von ICT für Lehren und Lernen, planen eigene ICT-Projekte nach den Vorgaben des Lehrplans und evaluieren sie, nutzen die Grundlagen von Projekt- und Prozessmanagement zur Erarbeitung eines Konzepts gemäss Leistungsnachweis Inhalte Grundanliegen der Medienbildung Internetcharta für die Schule Mit ICT lernen ohne Medienbrüche Zusammenarbeiten mit digitalen Medien Projekt- und Prozessmanagement, Planung und Planungsinstrumente Unterstützungsangebote für ICT-Verantwortliche Das interne Weiterbildungskonzept für die eigene Schule Das pädagogische ICT Konzept der Schule Veranstaltung Leistungsnachweis Bewertungsform Total Arbeitsstunden: 120 davon Präsenzstunden: 48 (in der Regel) Die Studierenden erstellen nach den Kriterien des Projekt- und Prozessmanagements ein mittelfristiges Konzept für die interne Weiterbildung sowie den pädagogischen Support an ihrer Schule und verschriftlichen dieses in Form eines Kurzberichts (schriftliche Ausarbeitung) erfüllt / nicht erfüllt Form: Ganz- und Halbtagsveranstaltungen Einzelarbeit oder Gruppenarbeit, in begründeten Fällen 10

13 Abschlussmodul Modultyp Pflichtmodul ECTS-Punkte 3 Voraussetzungen In der Regel Besuch von Modulen 1, 2 und 3 Orientierungsrahmen der PHBern Dimension Lehrperson Schulleitende Handlungsfelder Persönliche und professionelle Weiterentwicklung Ziele Die Studierenden können eine für ihre berufliche Tätigkeit relevante und in die Thematik des CAS-Lehrgangs eingebettete Problemstellung identifizieren, unter Einbezug der aktuellen Diskussion im Themenfeld eine eigenständige Problemlösung erarbeiten, die gewählte Problemstellung und -lösung reflektieren sowie die Ergebnisse interpretieren, die wesentlichen Aspekte ihrer Problembearbeitung korrekt und nachvollziehbar in schriftlicher Form zusammenfassen und ihren Lernprozess im Abschlussgespräch reflektieren. Inhalte Eine selbstgewählte Problemstellung im Themenfeld des Lehrgangs selbstständig und berufsfeldbezogen bearbeiten und dokumentieren: In diesem Modul wird eine Abschlussarbeit nach geltenden Richtlinien verfasst, vgl. Abschnitt 3.4. Veranstaltung Leistungsnachweis Bewertungsform Total Arbeitsstunden: 90 davon Präsenzstunden: 4 Form: Halbtagsveranstaltung Abschlussarbeit Einzelarbeit oder Gruppenarbeit erfüllt / nicht erfüllt 11

14 PHBern Institut für Weiterbildung und Medienbildung Weltistrasse 40 CH-3006 Bern T info.iwm@phbern.ch PHBern: für professionelles Handeln in Schule und Unterricht

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