IT-Sicherheitsrichtlinien der Universität Göttingen
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- Sophie Morgenstern
- vor 8 Jahren
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1 Göttingen Informationsveranstaltung zur Einführung Dr. Holger Beck Arbeitsgruppe IT-Sicherheit der Universität Göttingen
2 Agenda Vorstellung der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit Zielsetzungen der Richtlinien Struktur der Richtlinien Organigramm Die Rolle der IT-Beauftragten Zum Maßnahmenkatalog Fragen und Antworten, Diskussion
3 Vorstellung der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit Mitglieder der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit der Datenschutzbeauftragte der Universität (Prof. Dr. Heun), der Datenschutzbeauftragte der Universitätsmedizin (Dr. Döler), ein Vertreter der GWDG (Dr. Beck), ein Vertreter des G3-7 (PD Dr. Pietrzyk) ein Vertreter der SUB (Hr. Klaproth) Hr. Witzel (Stabsstelle DV) Hr. Böhm / Hr. König (Personalrat) Weitere Mitglieder nach Bedarf eiter der Arbeitsgruppe: Dr. Beck
4 Zielsetzungen der Richtlinien Voraussetzungen Ziele IT-Sicherheitsrichtlinien als formale Notwendigkeit IT-Sicherheitsmaßnahmen als technische Notwendigkeit Verbindliche Vorgaben Praxisrelevante Maßnahmen im Zentrum der Richtlinien IT-Sicherheitsrichtlinien als Orientierungshilfe IT-Sicherheit in Forschung und ehre Konflikt zwischen technischen Restriktionen und Flexibilität in einem innovativen, wenig standardisierten Umfeld Flexibilität um Umgang mit den Richtlinien IT-Sicherheit ist ein Prozess Auch die Richtlinien müssen sich in der Praxis bewähren.
5 Struktur der Richtlinien Organisationsrichtlinie zur IT-Sicherheit Grundkonzept, Organisationsmodell, Aufgabenverteilung Sicherheitsrahmenrichtlinie Allgemeine Vorbemerkungen Grundschutz bei niedrigem bis mittlerem Schutzbedarf Hinweis auf Möglichkeit und Bedingung für Ausnahmen Konkrete Maßnahmen unterteilt nach IT-Anwender (20 Maßnahmen auf 6 Seiten) IT-Personal (51 Maßnahmen auf 16 Seiten)
6 Organigramm eitungsebene Präsidium der Universität Vorstand der Universitätsmedizin Arbeitsgruppe IT-Strategie Einrichtungen das Präsidiumsmitglied für IT, das Präsidiumsmitglied für Bibliothekswesen, das Mitglied des Vorstands für Wirtschaftsführung und Administration und weitere vom Präsidium und Vorstand benannte Mitglieder. Arbeitsgruppe IT-Sicherheit je ein Vertreter der Rechenzentren (GWDG und G3-7) sowie einem Vertreter der NSUB Göttingen, die Datenschutzbeauftragten der Universität und der Universitätsmedizin und weitere von der Arbeitsgruppe IT-Strategie benannte Mitglieder. Fakultät Institut Institut I Fakultät Institut Institut I I IT-Dienstleister GWDG SUB G3-7 eiter einer Einrichtung I IT-Beauftragte für eine oder mehrerer Einrichtungen
7 Die Rolle der IT-Beauftragten Organisationsrichtlinie (5 Aufgaben der Beteiligten) (4) Die IT-Beauftragten überwachen kontinuierlich die Umsetzung des IT-Sicherheitsprozesses in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen. Dafür müssen sie von der eitung der jeweiligen Einrichtung mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden. Sie informieren regelmäßig sowohl die eitung ihrer Einrichtung als auch die Arbeitsgruppe IT-Sicherheit über den Stand der Umsetzung. Sie melden sicherheitsrelevante Vorfälle unverzüglich der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit und der eitung der Einrichtung. Sie sind verpflichtet sich auf dem Gebiet der IT-Sicherheit weiterzubilden und ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Sie werden hierbei von der eitung der jeweiligen Einrichtung unterstützt. Sicherheitsrahmenrichtlinie Allgemein: Initiierung vieler Maßnahmen Also vor allem Hinweis auf die Notwendigkeit der Maßnahmen Speziell in I.2 Bekanntmachung von Richtlinien und Zuständigkeitsregelungen Die Organisationsrichtlinie zur IT-Sicherheit und die IT-Sicherheitsrahmenrichtlinie der Universität sind allen Beschäftigten der Universität bekannt zu machen. Die Kenntnisnahme ist durch die IT- Beauftragten schriftlich zu dokumentieren. (Aber: Verantwortlich für die Umsetzung ist die Bereichsleitung!) IT-Beauftragte auf Fakultäts- oder Institutsebene?
8 Zum Maßnahmenkatalog Angelehnt an bestehende Sicherheitsrichtlinie der FU Berlin Aufgreifen allgemein anerkannter Standards Beschränkung auf das Notwendige viele Maßnahmen sind so weit schon Stand der Technik, dass sie schon umgesetzt sein dürften, viele Kürzung gegenüber der Vorlage der FU, trotzdem verbleiben unangenehme oder ungeliebte Maßnahmen. Arbeitserleichterungen Standardisierung Richtlinien helfen auch den Administratoren gegenüber gefährlichen Wünschen der Anwender Nutzen Sie die Angebote der IT-Dienstleister (GWDG, G3-7) Nutzung von Firewalls im GÖNET IT-Sicherheit ist ein Prozess Die Richtlinien sind nicht in Ewigkeit unveränderlich
9 Danke für ihre Aufmerksamkeit Fragen, Probleme, Anregungen?
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