Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018

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1 Das Präsidium des J e v e r, den Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E Beschluss Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018 I. Zuständigkeiten A b t e i l u n g I Voß Richterin am Amtsgericht a) Strafrichtersachen (einschließlich der Bewährungssachen) und Privatklagesachen RiAG Hellmuth. gegen Erwachsene (Ds, Bs). b) Strafbefehlssachen (Cs). RiAG Hellmuth c) Rechtshilfesachen in Strafsachen (AR- Sachen). d) Strafsachen als Vorsitzende/r des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts einschließlich der entsprechenden Bewährungssachen (Ls) e) Haftsachen (Gs) einschließlich d. einstweiligen Unterbringungen nach 126a StPO gegen Erwachsene. f) Gs-Sachen (einschließlich der entsprechenden Rechtshilfesachen) in Strafsachen soweit nicht unter Buchstabe e) gegen Erwachsene. RiAG Hellmuth RiAG Hellmuth RiAG Hellmuth X:\Verwaltung\GV-PLÄNE\hD\GV_Richter_ für das Internet.doc... Seite 2

2 - 2 - g) Richterliche Entscheidungen nach dem Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG). h) An das Amtsgericht gemäß 354 Abs. 2 StPO zurückverwiesene Strafsachen der Abteilung IV. i) Betreuungssachen nach dem Register XVII, einschl. der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR-Sachen), wenn d. Betroffene seinen / ihren gewöhnlichen Aufenthalt in d. politischen Gemeinde Wangerooge (Insel) hat oder soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Jever nicht besteht in dieser Gemeinde das Fürsorgebedürfnis eintritt; im Übrigen die Geschäfte in Betreuungssachen, die nicht den Abteilungen II oder IV zugewiesen sind. RiAG Hellmuth j) Familiensachen (F und FH-Sachen) einschl. der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR-Sachen), mit den Anfangsbuchstaben R bis Z der Nachnamen. RiAG Hellmuth A b t e i l u n g I I J a c k i s c h Direktor des Amtsgerichts a) Verwaltungssachen des Amtsgerichts einschl. der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR-Sachen).... Seite 3

3 - 3 - b) Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit Ri inag Vogdteine Zuständigkeit nicht gesondert geregelt ist) mit d. Endziffern 7 (Eingänge nach dem und bis zum ), 9 und 0 sowie die entsprechenden Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz gegen Kostenfestsetzungsschlüsse. c) Selbständige Beweisverfahren RiAG Hellmuth (H-Sachen) d) Landwirtschaftssachen (Landwirtschaftsgericht) RiAG Hellmuth e) Grundbuchsachen RiAG Hellmuth f) J-, K- und L-Sachen RiAG Hellmuth g) Hinterlegungssachen h) Verfahren nach dem Nds. Gesetz über die gemeindlichen Schiedsämter. i) Betreuungssachen nach dem Register XVII, einschl. der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR-Sachen), wenn d. Betroffene seinen / ihren gewöhnlichen Aufenthalt in d. politischen Gemeinde Sande hat oder soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Jever nicht besteht in dieser Gemeinde das Fürsorgebedürfnis eintritt. j) Erteilung der Vollstreckungsklausel für Vergleiche, die vor den im Bezirk des Amtsgericht Jever tätigen Schiedspersonen geschlossen wurden. k) Nachlasssachen einschließlich der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR- Sachen). RiAG Hellmuth RiAG Hellmuth... Seite 4

4 - 4 - A b t e i l u n g I I I V o g d t - S t e p h a n Richterin im Amtsgericht a) Presseangelegenheiten (Verwaltung) RiAG Hellmuth b) Familiensachen (F und FH-Sachen) einschl. Ri inag Voß RiAG Hellmuth der entsprechenden Rechtshilfesa- chen (AR-Sachen), soweit nicht in Abteilung I unter j) erfasst. c) Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz und nach 766 ZPO, soweit nicht ausdrücklich einer anderen Abteilung zugeordnet. d) Bußgeldsachen (OWi) gegen Erwachsene und als Jugendrichter gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich der entsprechenden Gs-Sachen und der Rechtshilfesachen (AR-Sachen) mit den Endziffern 1 bis 6 (jeweils Eingänge nach dem ). A b t e i l u n g I V H e l l m u t h Richter am Amtsgericht a) Betreuungssachen nach dem Register XVII, einschl. der entsprechenden Rechtshilfesachen (AR-Sachen), wenn d. Betroffene seinen / ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den politischen Gemeinden Jever, Schortens und Wangerland haben oder soweit ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Jever nicht besteht in diesen Gemeinden das Fürsorgebedürfnis eintritt. Gem. Jever Gem. Schortens Gem. Wangerland Gem. Jever Gem. Schortens Stehpan Gem. Wangerland... Seite 5

5 - 5 - b) Strafsachen als Vorsitzender des Jugendschöffengerichts und des erweiterten Jugendschöffengerichts einschließlich der entsprechenden Bewährungssachen. c) Strafsachen des Jugendrichters (Cs, Ds) einschließlich der entsprechenden Bewährungssachen und Privatklagesachen gegen Heranwachsende (Bs). d) Gs-Sachen einschließlich der jugendrichterliche Ermahnungen und Haftsachen / Unterbringungen gemäß 126a StPO als Jugendrichter - gegen Jugendliche und Heranwachsende e) Erzwingungshaftsachen als Jugendrichter gegen Jugendliche und Heranwachsende f) Erzwingungshaftsachen gegen Erwachsene g) An das Amtsgericht gemäß 354 Abs. 2 StPO zurückverwiesene Strafsachen der Abteilung I. h) Verfahren auf Anordnung der Unterbringung nach dem Nds.PsychKG (XIV L). i) Wahl und Auslosung der Schöffen und Hilfsschöffen in Erwachsenen- und Jugendstrafsachen. j) Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit eine Zuständigkeit nicht gesondert geregelt ist) mit der Endziffer 1 (Eingänge bis und nach dem ) einschl. der entsprechenden Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Ri inag Vogdt-... Seite 6

6 - 6 - A b t e i l u n g V R i AG V o g e l s a n g Richter am Amtsgericht a) Zivilprozesssachen (C-Sachen, soweit eine Zuständigkeit nicht gesondert geregelt ist) mit den Endziffern 2, 3, 4, 5, 6, 7 (Eingänge bis zum und nach dem ) und 8 einschl. der entsprechenden Erinnerungen nach dem Rechtspflegergesetz gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse. b) Wohnungseigentumssachen (C-Sachen) RiAG Hellmuth c) Rechtshilfe in Zivilsachen (AR-Sachen) Ri AG Hellmuth d) Urkundssachen (einschließlich d. Erinnerungen in Beratungshilfeangelegenheiten), soweit nicht anderen Abteilungen zugewiesen. Ri inag Voß RiAG Hellmuth e) Bußgeldsachen (OWi) gegen Erwachsene und als Jugendrichter gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich der entsprechenden Gs-Sachen und der Rechtshilfesachen (AR-Sachen) mit den Endziffern 1 bis 6 (jeweils Eingänge bis zum ), 7, 8, 9 und 0. f) Anträge auf gerichtliche Entscheidungen ( 62 OWiG) g) Alle im Geschäftsverteilungsplan nicht ausdrücklich genannte Geschäfte. h) M-Sachen / Anträge nach 758, 758a ZPO und soweit die richterliche Zuständigkeit in Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung / Vermögensauskunft besteht.... Seite 7

7 - 7 - II. Allgemeine Zuständigkeitsregelungen 1. In C-Sachen gilt: Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes, einer Klage im Urkundenprozess (nicht jedoch Anträge im selbständigen Beweissicherungsverfahren) begründen die Zuständigkeit der Abteilung auch für später eingehende Klagen bzw. Nachverfahren. Für die Behandlung eines später eingehenden Antrages auf Erlass eines Arrestes bzw. einer einstweiligen Verfügung ist die Abteilung zuständig, bei der die Hauptsache anhängig ist. Auch nach Abschluss einer Sache durch Urteil oder Vergleich ist für Wiederaufnahmeverfahren die Abteilung zuständig, bei welcher der Vorprozess anhängig gewesen ist. 2. In F-Sachen gilt: Bei Doppelnamen einer Partei richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des beiden Parteien gemeinsamen Nachnamens, bei verschiedenen Nachnamen nach demjenigen d. Antragsgegner/s /in. In Kindschaftsverfahren richtet sich die Zuständigkeit - sofern nicht zwischen den Sorgeberechtigten ein Scheidungsverfahren anhängig ist - nach dem Nachnamen des ältesten Kindes. Neue Verfahren zwischen Parteien bzw. Parteien, zwischen denen schon Verfahren anhängig sind, gehören zum Ursprungsdezernat. Die letztgenannten Regelungen gehen den Regelungen unter I. vor. In Abstammungs- und Adoptionssachen nach dem FamFG, die ab dem anhängig werden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des ältesten Kindes bzw. ältesten Anzunehmenden III. Vertretungsregelung Im Bedarfsfall werden die Richter/innen des Amtsgerichts durch die oben bei den Abteilungen angegebenen Vertretungsrichter/innen vertreten Nach der Hilfsvertretung sind als Vertreter / Vertreterin die übrigen Richter und Richterinnen des Amtsgerichts in der Reihenfolge ihres Dienstalters zur Vertretung berufen, beginnend mit dem/der jeweils dienstjüngsten Richter/Richterin. IV. Güterichter Güterichter im Sinne von 278 Abs. 5 ZPO werden am dem Amtsgericht Jever n i c h t bestimmt. Jedoch kann im Einzelfall eine Verweisung an d. Güterichter/in anderer Gerichte erfolgen. Sofern die Parteien kein anderes Gericht bestimmen, erfolgt die Verweisung an das Landgericht Oldenburg / Oldbg. Elisabethstraße Oldenburg V. Zuständigkeit bei Ablehnung /Selbstablehnung Bei Ablehnung oder Selbstablehnung eines/einer Richters/Richterin gemäß 27 Abs. 3 StPO oder 45 Abs. 2 ZPO gilt das Folgende:... Seite 8

8 - 8 - Bei Ablehnung von: 1. Jackisch Direktor des Amtsgerichts 2. Vogdt- Richterin am Amtsgericht 3.. Voß Richterin am Amtsgericht 4. Hellmuth Richter am Amtgericht 5. Vogelsang Richter am Amtsgericht entscheiden (in der Reihenfolge): 1. Ri inag Voß 2. RiAG Hellmuth 3. Ri inag Vogdt RiAG Hellmuth RiAG Hellmuth RiAG Hellmuth

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