Aufgaben, Verantwortung und Haftungsrisiken für das Schweißaufsichtspersonal
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- Willi Giese
- vor 8 Jahren
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1 Aufgaben, Verantwortung und Haftungsrisiken für das Schweißaufsichtspersonal Vorschriften, Erfahrungen und Hinweise für die Praxis
2 Vorbemerkung: Schweißen ist grundsätzlich eine gefahrgeneigte Arbeit! Herstellungsprozess ist riskant deshalb existiert ein System von Normen und Regelwerken Schadenspotenziale sind gewaltig betroffen sind z.b. Stahltragwerke, der Straßen- und Schienenverkehr, die Luft- und Raumfahrt oder Druckbehälter Alle Herstellerorganisationen, in welchen Schweißarbeiten ausgeführt werden, müssen über eine Schweißaufsicht nach DIN EN ISO verfügen. Auch Bauunternehmen, Handwerker und Bauüberwacher sind in der Pflicht!
3 DIN EN ISO als zentrale Norm für Aufgaben und Verantwortung der Schweißaufsicht Rechtsgrundlage bei gerichtlicher Auseinandersetzung (Haftungsfalle) Nachfolgenorm der DIN EN 719 Berufung auf DIN EN ISO 3834, die die Qualitätsanforderungen schweißtechnischer Fertigungsbetriebe regelt, als Nachfolgenorm der DIN EN 729 enthält die Verpflichtung zu einer umfassenden Schweißaufsicht mit der Koordinierung von Herstellungsprozessen für alle schweißtechnischen und mit dem Schweißen verbundenen Tätigkeiten und die schweißtechnische Überprüfung d.h. die Konformitätsbeurteilung von schweißtechnischen Tätigkeiten durch Überwachung und Beurteilung mit geeigneten Messungen und Prüfungen durch eine Schweißaufsichtsperson die Schweißaufsichtsperson hat die erforderliche technische Qualifikation aufzuweisen
4 DIN EN ISO Anwendungsbereich alle Herstellerorganisationen mit schweißtechnischen Tätigkeiten Hersteller Schweißaufsicht als Verpflichtung Delegation über Arbeitsbeschreibung Schweißaufsichtspersonal Technische Qualifikation Festlegung der zugewiesenen Verantwortung DIN EN ISO Aufgaben und Verantwortung die Verantwortung zur Einhaltung der Anforderungen der EN ISO bleibt stets beim Hersteller Achtung! dies gilt auch für Untervergaben Rechtskonforme Vertragsgestaltung (kurze Rechtsberatung nutzen) eine staatliche Kontrolle irgendwelcher Art findet nicht statt
5 DIN EN ISO Aufgaben und Verantwortung Auswahl der Verantwortlichkeiten für das Schweißaufsichtspersonal nach Anhang B der EN ISO 3834 Tätigkeitsgliederung Bereich Planung / Vorprüfung Bereich Verträge / Dokumentation Bereich Überwachung / Messung Bereich Qualitätskorrektur Technische Überprüfung Untervergabe Überwachung / Prüfung Korrektur bei Mangel der Anforderungen Schweißanweisungen vor, während und nach an Konformität der Einrichtungen Arbeitsanweisungen dem Schweißen Ausführungsqualität des Schweißpersonals Verfahrensprüfungen Kalibrierung von Mess- u. z.b. Wärmeder Zulassungen Schweißerqualifikation Überwachungs- und behandlung vor und der Schweißzusätze Prüfeinrichtungen nach dem Schweißen der Werkstoffe
6 DIN EN ISO Arbeitsbeschreibung für die Schweißaufsichtsperson Hersteller ist verpflichtet die Arbeitsbeschreibung nach EN ISO schriftlich niederzulegen. Bei Verstoß ist er haftbar. Bestandteile: Stellung der Schweißaufsichtsperson in der Herstellerorganisation Organigramm Umfang der Befugnisse Ausstattung mit Befugnissen zur Durchsetzung der Verpflichtungen der Schweißaufsichtsperson gegenüber den Einzelnen am Schweißprozess Beteiligten Aufwand für die Arbeitsbeschreibung angemessen und unter Zuhilfe- nahme juristischer Beratung
7 DIN EN ISO Technische Kenntnisse des verantwortlichen Schweißaufsichtspersonals abhängig von der Schweißaufgabe im geregelten oder auch nicht geregelten Bereich muss die verantwortliche Schweißaufsichtsperson eine der folgenden Qualifikationen aufweisen: Basiskenntnisse Schweißfachmann IWS spezielle Kenntnisse Schweißtechniker IWT umfassende Kenntnisse Schweißfachingenieur IWE
8 Einige weitere Rechtsgrundlagen des Baurechts Europäische Bauproduktenrichtlinie (nicht direkt anwendbar) Bauproduktengesetz regelt Inverkehrbringen und Warenverkehr (CE Kennzeichnungen) Landesbauordnung regelt allg. Anforderungen an bauliche Anlagen und Verwendbarkeit von Bauprodukten Bauregelliste B Inverkehrbringen nach EU-Vorschriften CE-Kennzeichnungen Technische Baubestimmungen Regeln für Planung Bemessung und Konstruktion Bauregelliste A Regeln für Bauprodukte Und Bauarten nach den LBO s DIN EN 1090 Ausführung Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
9 Weitere Rechtsgrundlagen ohne Anspruch auf Vollständigkeit BGB VOB Produkthaftungsgesetz QM-Normen ISO 9000 ff Produktsicherheitsgesetz Regelwerke anerk. Stand der Technik Kreislauf- Wirtschafts- und Abfallgesetz Arbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsstättenverordnung Schweißtechnisches Normenwerk
10 Haftung der Beteiligten Welche Konsequenzen ergeben sich für die Beteiligten, wenn die Anforderungen der EN ISO nicht oder fehlerhaft umgesetzt werden? Verursacher des Schadens geschädigter Personenkreis Hersteller vertraglicher Schadensersatzanspruch Auftraggeber/Kunde Regress im Arbeitsverhältnis Eigene Schweißaufsichtsperson Geschädigte Dritte vertraglicher Schadensersatzanspruch deliktischer Schadensersatzanspruch Externe Schweißaufsichtsperson
11 Haftungsrisiken für das Schweißaufsichtspersonal Die EN ISO enthält als zentrale Norm unter anderem Vorgaben für die Organisation, Koordination, Überwachung, und Kontrolle der Schweißarbeiten im Unternehmen und stellt hohe Anforderungen an das Schweißaufsichtspersonal. Verstöße gegen diese Vorgaben bergen daher erhebliche Haftungsrisiken für das verantwortliche Schweißaufsichtspersonal und den Unternehmer. Verhältnis geschädigter Auftraggeber Hersteller Hersteller haftet im Rahmen seines Vertrages zum Auftraggeber für mangelhafte Ausführung der Schweißarbeiten Hersteller haftet auch für jedes Verschulden seiner Mitarbeiter (auch der SAP) Hersteller haftet auch für die Nichteinführung einer Schweißaufsicht bzw. deren unzureichende Umsetzung als Organisationsverschulden mit der Folge, dass eine Inanspruchnahme dieses Fehlers auch nach Ablauf der werkvertraglichen Gewährleistung möglich ist.
12 Verhältnis geschädigter Dritter Hersteller Hersteller haftet im gesetzlichen Rahmen gegenüber Dritten auch für ein Verschulden seiner Mitarbeiter wie z.b. auch der verantwortlichen SAP dringendes Erfordernis ist eine hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsumfang prüfen da oft im Schadensfall die Existenzvernichtung des Herstellers droht Verhältnis geschädigter Dritter Schweißaufsichtsperson auch die SAP haftet im gesetzlichen Rahmen unmittelbar gegenüber Dritten dringendes Erfordernis ist deshalb für die SAP auf eine hinreichende Versicherung der Tätigkeit der Schweißaufsicht im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung hinzuwirken Praxisrelevanz für Inanspruchnahme ist gering, erhält aber bei Insolvenz des Herstellers eine völlig andere hohe Bedeutung
13 Verhältnis Hersteller (= Arbeitgeber) Schweißaufsichtsperson innerbetrieblicher Schadensausgleich Risikoneigung und umfang der Tätigkeit der SAP steht in keinem Verhältnis zu seiner Entlohnung und unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers der innerbetriebliche Schadensausgleich unterliegt in Deutschland ausschließlich der Gerichtsbarkeit Verschulden und EN ISO Verschuldungsgrade und dazugehörige beispielhafte Verhaltensweisen Vorsatz - absichtliche Fehler um AG zu schädigen - absichtliche Nichterfüllung der Vorschriften zu Erlangung eines Kostenvorteils z.b. gegenüber Wettbewerb Grobe Fahrlässigkeit - fehlerhafte Schweißanweisung - falsche Werkstoffe Zusatzwerkstoffe - grobe Verstöße gegen EN ISO u. EN ISO unterlassene Prüfungen
14 Verhältnis Hersteller (= Arbeitgeber) Schweißaufsichtsperson innerbetrieblicher Schadensausgleich Leichte Fahrlässigkeit - da eindeutige Regeln vorliegen nicht vorstellbar - denkbar ist eine Nichtbeachtung neuester Erkennt- nisse aus Forschung und Entwicklung Entschuldbare Fehlleistungen im Bereich der Tätigkeit des Schweißaufsichtspersonals sind nicht gegeben, da die Kenntnis der Normen und Vorschriften vorauszusetzen ist. Das Schweißaufsichtspersonal steht bei Verstößen gegen die Festlegungen der Verpflichtungen zur EN ISO stets am Rand der groben Fahrlässigkeit mit dem Risiko der vollen Haftung für den eingetretenen Schaden. Maßstäbe der Haftungsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich gilt bei einer Fehlleistung der SAP die Einzelfallbetrachtung
15 Maßstäbe der Haftungsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Eine Quotelung zu Lasten des Arbeitgebers kommt zustande bei einfacher Fahrlässigkeit, groben Missverhältnissen zwischen Verantwortung und Entlohnung sowie bei Nichtimplementierung einer tauglichen Schweißaufsicht nach EN ISO Unterlässt es der Arbeitgeber eine hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, so kann ihm das der Arbeitnehmer entgegenhalten und kommt in der Regel aus der Haftung frei. Externes Schweißaufsichtspersonal Zukauf ist zulässig, Haftung bei Fehlleistungen jedoch voll im Rahmen der abgeschlossenen Verträge nach dem Zivilrecht Die selbständige SAP muss sich hinreichend versichern, da sonst das permanente Risiko der Existenzvernichtung besteht. Haftungsbegrenzungen und freistellungen können vereinbart werden genaue Vereinbarung der Pflichten und des zeitlichen Tätigkeitsumfangs
16 Strafrecht Soweit gegen die Verpflichtung der EN ISO verstoßen wird und es infolge dessen zu Schäden an Gebäuden oder an Leib und Leben kommt, steht auch eine strafrechtliche Haftung der Organe des Herstellers sowie insbesondere der Schweißaufsichtsperson im Raum. Zusammenfassende und abschließende Ratschläge Grundsatz für die Erbringung schweißtechnischer Leistungen muss die Beachtung der EN ISO und der EN ISO 3834 sein In schriftlichen Arbeitsbeschreibungen muss der Hersteller die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Schweißaufsichtspersonen in der erforderlichen Tiefe eindeutig und nachweisbar regeln und dringend dokumentieren, da auch nach der werkvertraglichen Gewährleistung eine Haftung wegen Organisationsverschulden droht. hinreichende Versicherungen sind abzuschließen alle für den Aufgabenbereich gültigen Normen und Regelwerke sind vorzuhalten
17 Quellen: - Veröffentlichungen aus dem Internet: Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Christoph Maier, München vom Artikel aus Schweißen und Schneiden 62 (2010) Heft 11 zu Haftungsrisiken - Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Mährlein, GSI Niederlassung Duisburg auf SLV-Lehrgang zur Einführung der EN am in München - Veröffentlichung der WEKA MEDIA GmbH 2004 zu Sorgfaltspflichten der Schweißaufsicht und der Produkthaftung
18 Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit
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