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1 Seite 1 von 7 * * * Bewerbungsfristen * * * 1. Bewerbungsfrist: jeweils zum 15. November (für Auslandsaufenthalte beginnend Jan.-Juni) 2. Bewerbungsfrist: jeweils zum 15. Juni (für Auslandsaufenthalte beginnend Juni-Dez.) Die Universität Kassel hat sich beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erfolgreich um die Beteiligung an dem Stipendienprogramm PROMOS beworben und kann nun Teilstipendien zur Förderung von Auslandsaufenthalten an Kasseler Studierende und Doktoranden vergeben. Gefördert werden: 1. Studienaufenthalte (1-6 Monate) 2. Praktika (6 Wochen - 6 Monate) 3. Studienreisen (bis zu 12 Tage) Wer kann sich bewerben? Studierende aller Fachbereiche der Universität Kassel: die über ein Austauschprogramm der Universität Kassel an einer ausländischen Partneruniversität studieren (außerhalb ERASMUS+) oder die sich einen Auslandsaufenthalt selbständig ohne bestehendes Partnerschaftsprogramm organisiert haben (Studienaufenthalt / Auslandspraktikum) und die Ihr Promos-Kontingent bislang noch nicht ausgeschöpft haben: 6 Monate innerhalb eines Studienabschnitts (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen). Promovierende der Universität Kassel, die als Teilnehmende einer Studienreise gefördert werden.

2 Seite 2 von 7 Förderfähig sind Personen, die: a) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen b) Deutschen gemäß 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Ein Prüfung zu b) ist möglich: Bitte reichen Sie hierfür einen Antrag, Ihren Aufenthaltstitel sowie Anlage 1 des Formblatts 1 im International Office ein. c) als nichtdeutsche/r Studierender mindestens seit 3 Semestern an der Universität Kassel als degree-seeking Studierende/r eingeschrieben sind. Für Personen, die unter b) und c) beschrieben sind, ist eine Förderung für einen Aufenthalt im Heimatland ausgeschlossen (vgl. DAAD). Was wird gefördert? Förderzeitraum PROMOS: Mobilitäten im Zeitraum des jeweiligen Jahres des Folgejahres Bewerbungen für Aufenthalte, die vor dem Förderzeitraum (Frist : 01-06/ Frist : 06-12) beginnen, können eingereicht werden, jedoch ist eine Förderung nur im Förderzeitraum, also zukunftsgerichtet, möglich. Beispiel: Aufenthalt von Mai - November. Bewerbung zur 2. Frist möglich. Förderung kann jedoch nur von Juni - November beantragt werden. Bitte beachten: Um Mobilitäten über den hinaus fördern zu können, muss der Auslandsaufenthalt schon im Förderjahr angetreten worden sein. Gefördert werden kann nur die Aufenthaltszeit, die Ihrem Aufenthaltszweck dient; es handelt sich dabei also um die Zeit, die Sie an Ihrer Gasthochschule studieren oder Ihr Praktikum absolvieren bzw. in der Sie an der Studienreise teilnehmen. Aufenthalte davor oder danach (bspw. zum Reisen) werden nicht gefördert. Bitte beachten Sie dies bei der Angabe Ihrer Aufenthaltsdauer im Bewerbungsformular.

3 Seite 3 von 7 a) Studienaufenthalte (1 bis max. 6 Monate) für Studierende Gefördert werden können sowohl Kurzaufenthalte (etwa zur Anfertigung von Abschlussarbeiten) als auch Studienaufenthalte von mindestens 1 bis maximal 6 Monaten Dauer. Die Höhe der Förderung ist von der Kommissionsentscheidung, der Aufenthaltsdauer und der vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Teilstipendienrate (siehe PROMOS-Länderliste) abhängig. Eine Förderung kann auch als Teilförderung vergeben werden (Bsp. Nur 1 Monat des gesamten Aufenthalts). Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt derzeit 550. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Studienaufenthalte innerhalb Europas können nur dann gefördert werden, wenn keine ERASMUS+-Kooperation besteht. Abschlussarbeiten können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden: Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet. Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht. Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt (Nachweis/Gutachten eines Hochschullehrenden beifügen) und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen. b) Praktikumsaufenthalte für Studierende Gefördert werden können selbstorganisierte Praktikumsaufenthalte von mindestens 6 Wochen bis maximal 6 Monaten. Die Höhe der Förderung ist von der Kommissionsentscheidung, der Aufenthaltsdauer und der vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Teilstipendienrate (siehe PROMOS-Länderliste) abhängig. Eine Förderung kann auch als Teilförderung vergeben werden (Bsp. Nur 1 Monat des gesamten Aufenthalts). Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt derzeit 550. Praktika im ERASMUS-Raum (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern) können nicht gefördert werden. Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen - bei Internationalen Organisationen (z.b. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goetheinstituten, dem Deutschen

4 Seite 4 von 7 Archäologischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland - können nicht mit PROMOS gefördert werden. Bei einer Förderung von Praktikumsaufenthalten ist eine Bestätigung der Praktikumsinstitution bzw. der von beiden Seiten unterschriebene Praktikumsvertrag erforderlich. Daraus muss die Art der Tätigkeit, die Praktikumsdauer und ggfs. das Praktikantenentgelt ersichtlich sein. c) Studienreisen von Studierenden und Promovierenden Gefördert werden können Studienreisen von Studierenden und/oder Promovierenden, die maximal 12 Tage dauern. Die Reise muss von mindestens einem Hochschullehrenden begleitet werden; dieser kann im Rahmen der Studienreise ebenfalls durch das Stipendium gefördert werden. Weitere Hochschullehrende sind allerdings von der Förderung ausgeschlossen. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm können nicht gefördert werden. Vortrags- oder Kongressreisen können nicht gefördert werden. Die Höhe der Förderung ist von der Kommissionsentscheidung, der Aufenthaltsdauer, der Teilnehmerzahl und der vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Aufenthaltspauschale (30 /Tag/Teilnehmer innerhalb Europas und 45 /Tag/Teilnehmer) abhängig. Derzeit beträgt die max. Förderdauer 5 Tage pro Studienreise. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderhöhe orientiert sich an der Bewertung Ihrer Bewerbung durch die Auswahlkommission. Einzelstipendien: Es können max. 100 Punkte erreicht werden. Bewertung des Motivationsschreiben nach dem 4-Augen-Prinzip (max. 45 Punkte), Studienleistungen (max. 45 Punkte), soziales Engagement (max. 10 Punkte) Studienreisen: Es können max. 120 Punkte erreicht werden. Bewertung des Bewerbungsformulars nach dem 4-Augen-Prinzip. Die Kommission legt jährlich in Abhängigkeit der eingeworbenen Mittel und der Anzahl der Bewerbungen Förderkategorien (vgl. Fördersätze DAAD) fest. Die Einteilung in die Kategorien erfolgt nach erreichten Punkten und legt fest, wie hoch Ihre Förderung ist (bspw. Reisekostenpauschale und/oder Teilstipendienrate oder anteilige Teilstipendienrate - für Studienreisen: Anzahl der geförderten Tage).

5 Seite 5 von 7 Wie bewirbt man sich? Bewerbungen für die Programmlinien Studienaufenthalt und Praktikum Achtung: Bitte vermeiden Sie, sich mit demselben Auslandsvorhaben gleichzeitig auf PROMOS- und auf SHOSTA-Stipendien zu bewerben. Sie müssen sich bei der Bewerbung für eines der beiden Stipendienprogramme entscheiden. Doppelbewerbungen werden nicht berücksichtigt. Folgende Unterlagen sind in angegebener Reihenfolge einzureichen: 1. Online-Bewerbung 2. Motivationsschreiben (siehe Download) 3. Tabellarischer Lebenslauf 4. Aktueller und persönlich unterschriebener HISPOS-Ausdruck. (Hinweis 1: Vordruck für Studierende der Kunthochschule für Studiengänge in denen keine ECTS ausgewiesen werden/hinweis 2: Masterstudierende reichen bitte zusätzlich eine Kopie ihres Bachelor-Zeugnisses ein) 5. Kopie der aktuellen Studienbescheinigung 6. Bestätigung der Gastinstitution (Bsp: Kopie der Zulassung an der Gastinstitution, unterzeichneter Praktikumsvertrag o.ä.) 7. Verweis auf soziales Engagement (sofern vorhanden) 8. Nur für Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch bei einem Unternehmen durchgeführt werden: Gutachten eines Hochschullehrers und detaillierter Zeitplan. Ihr Motivationsschreiben sowie Ihren Lebenslauf senden Sie bitte zusätzlich im PDF-Format an promos@uni-kassel.de. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen können Sie auf dem Postweg einreichen: Universität Kassel International Office Stichwort: PROMOS Mönchebergstr Kassel

6 Seite 6 von 7 oder während der Öffnungszeiten persönlich abgeben: Montag bis Donnerstag von Uhr International Office Informationstheke (Campus Center, Raum 2116) Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können. Bewerbungen für die Programmlinie Studienreise Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular Studienreise (siehe Download) für das PROMOS- Stipendienprogramm aus. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich Hochschullehrende der Universität Kassel dazu berechtigt sind, einen Antrag auf die Förderung von Studienreisen zu stellen. Dem Bewerbungsformular ist außerdem ein Einladungsschreiben der ausländischen Hochschule/Fachinstitution oder ein ähnlicher Kontaktnachweis beizufügen. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen können Sie auf dem Postweg einreichen: Universität Kassel International Office Stichwort: PROMOS Mönchebergstr Kassel während der Öffnungszeiten persönlich abgeben: Montag bis Donnerstag von Uhr International Office Informationstheke (Campus Center, Raum 2116) per einreichen: promos@uni-kassel.de Wichtige Hinweise 1. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine Auswahlkommission. Diese entscheidet über Art und Höhe der Förderung. Erfahrungsgemäß haben die besten 10 Prozent der Bewerbungen die Chance auf eine höchstmögliche Förderung des Auslandsaufenthalts (Teilstipendium und Reisekosten); die übrigen zugelassenen und als förderfähig eingestuften

7 Seite 7 von 7 Bewerber/innen werden zumeist für einen kürzeren Zeitraum als ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer gefördert. Angesichts steigender Bewerberzahlen und nur begrenzt zur Verfügung stehender Mittel kann jedoch ggf. nicht jede grundsätzlich geeignete Bewerbung berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht somit nicht. 2. Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen der Programmlinien Studienaufenthalt und Praktikum sind: sehr gute/gute Studienleistungen Motivationsschreiben/Darstellung des Auslandsvorhabens (Studienrelevanz) soziales/gesellschaftliches Engagement (Verweis im Lebenslauf) 3. Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen der Programmlinie Studienreise sind: die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse die Begegnungsmöglichkeit von deutschen Studierenden mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern die Berücksichtigung landeskundlicher Aspekte inhaltliche Vorbereitung der Teilnehmenden 4. Wenn Sie bereits andere Stipendien oder BAföG für Ihren Auslandsaufenthalt beziehen oder in Aussicht haben, beachten Sie bitte die Hinweise im Merkblatt für Bezieher sonstiger Förderleistungen. 5. Der Abschluss eines geeigneten Versicherungsschutzes für den Auslandsaufenthalt liegt in der Verantwortung der Stipendiaten. Studierende und Doktoranden, die im Rahmen von PROMOS gefördert werden, können die DAAD-Gruppenversicherung nutzen. 6. Bitte beachten Sie, dass Studiengebühren Ihrer Gastinstitution im Rahmen von PROMOS an der Universität Kassel nicht übernommen werden können. Sie haben noch Fragen? Gern beantworten wir Ihre Fragen per (promos@uni-kassel.de) oder persönlich in der Sprechstunde im International Office (siehe Homepage).

* * * Bewerbungsfristen SHOSTA-Stipendienprogramm * * *

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