Gründernest I Dresden
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- Gerrit Fiedler
- vor 8 Jahren
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1 Gründernest I Dresden Themenvortrag - Existenzgründung Karsten Krebs Dresden, den 25. September 2015
2 Programme zur Wirtschaftsförderung der SAB Mittelstandsförderung Investitionsförderung Technologieförderung GRW-Zuschuss GRW-Nachrangdarlehen GuW-Darlehen Bürgschaften Mikrodarlehen Wissenstransfer (Gründungsberatung/ Betriebsberatung/ Kurzberatung/ etc.) Prozessoptimierung (E-Business/ Informationssicherheit/ Wissensbilanz) Markterschließung (Messeförderung/ Markteinführung/ sonstige) FuE-Verbund- oder Einzelprojektförderung Innovationsteams & -experten Technologietransfer Innovationsprämie KETs-Pilotlinien weitere nicht aufgeführte Förderprogramme: -Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) -Krisenbewältigung und Neustart (KUNST) -Rettung und Umstrukturierung (RuB) 2
3 Gründungsberatung (Mittelstandsrichtlinie)
4 Gründungsberatung Zielgruppe: - Gründer von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz Gefördert wird: - Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen oder organisatorischen Fragen vor der Existenzgründung, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Pauschale pro Tagewerk, max. 400 EUR netto (bei Unternehmensnachfolgen 500 EUR) - Beratung soll mindestens zwei und maximal zehn Tagewerke umfassen (Tagewerk = acht Stunden) Werdegang: - zuständige Kammer / Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. erteilt Beratungsempfehlung - Auswahl Berater unter - Antragstellung innerhalb von 2 Monaten nach Beratungsempfehlung bei SAB - Beratervertrag darf frühestens nach Antragseingang bei SAB geschlossen werden - Beratung muss abgeschlossen sein (inkl. Bezahlung), bevor Gründung erfolgt 4
5 Technologiegründerstipendium
6 Technologiegründerstipendium Zielgruppe: - Gründer junger innovativer Unternehmen; Gründerteam bestehend aus mindestens zwei Personen Gefördert werden: - Unternehmensgründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen mit Hauptgeschäftsgrundlage und einer technischen Produkt- oder Prozessinnovation oder einer neuartigen innovativen Dienstleistung mit hohem Kundennutzen und deutlichen Alleinstellungsmerkmalen am Markt (mind. 15% FuE-Aufwendungen im zu gründenden Unt.) dabei: Stipendium für maximal 3 Unternehmensgründer pro Gründerteam mit unterschiedlichen Fachkompetenzen, jeweils maximal über einen Zeitraum von einem Jahr Unterstützungsmöglichkeit und Besonderheiten: Zuschuss als Stipendium (Personenbezug) - Studierende: EUR/Monat - AbsolventInnen mit Hochschulabschluss bzw. Berufsakademie: EUR/Monat - Promovierte Gründer: EUR/Monat - Wohnsitz und Unternehmenssitz im Freistaat Sachsen - Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten, mindestens ein Gründer muss über kaufmännische Fähigkeiten verfügen - noch keine Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung; Gründung aber spätestens nach 6 Monaten 6
7 Mikrodarlehen
8 Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD) Antragsteller: - Existenzgründer und junge Kleinstunternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Gründung - Übernahme im Rahmen der Unternehmensnachfolge - Branchenausschlüsse beachten (siehe SAB-Homepage zum MKD) Gefördert wird: - betrieblich bedingte Investitionen und/oder Betriebsmittel - Eigenanteil mindestens 20 Prozent Unterstützungsmöglichkeiten und Besonderheiten: - Hausbankunabhängiges Darlehen von bis zu EUR - keine Sicherheiten erforderlich - Laufzeit 5 Jahre, davon 6 oder 12 Monate tilgungsfrei möglich - Festzins über gesamte Laufzeit derzeit 1,9 Prozent effektiv (Stand ) - kostenlose Sondertilgung - Anrechnung von Eigenleistungen oder Sacheinlagen als Eigenmittel möglich - Nachweis benötigter fachlicher und kaufmännischer Kenntnisse - Positive Stellungnahme der fachkundigen Stelle (berufsständische Kammer bzw. Fachverband) Antragstellung für aktuelles MKD nur noch bis zum möglich! 8
9 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)
10 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Gefördert wird: Finanzierung langfristiger Investitionen von KMU mit Investitionsort im Freistaat Sachsen mittels zinsverbillgter Darlehen (Gründer und bereits bestehende Unternehmen) Förderfähige Kosten: Grundstücke, Gebäude, Baumaßnahmen einschl. deren Nebenkosten sonstiges Sachanlagevermögen (Maschinen/Einrichtungen) aktuell für Gründer nicht möglich Übernahme eines bestehenden Unternehmens bzw. Erwerb einer Beteiligung (asset-deal) Material- und Warenlager, Betriebsmittelbedarf derzeit nicht möglich Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen derzeit nicht möglich derzeit mögliche Laufzeitvarianten siehe Konditionsübersicht ( Besonderheiten: Hausbankverfahren mit voller Hausbankhaftung Besicherung mit öffentlicher Ausfallbürgschaft möglich individuelle Laufzeitgestaltung bei Investitionsfinanzierungen mit Zinszuschuss vollständige Finanzierung von Kosten bzw. Ausgaben möglich Kombination mit anderen Förderprodukten ist im Rahmen der dort geltenden Programmbestimmungen zulässig 10
11 Investitionskostenzuschuss - GRW
12 Investitionszuschuss GRW Zielgruppe - Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit überwiegend überregionalem Absatz (50 km) - Unternehmensgegenstand lt. Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens - dementsprechend vorwiegend produzierendes Gewerbe förderfähig und einige Dienstleistungen - ergänzende Regelungen für den Bereich Tourismus weitere Einschränkungen bzw. Ausschlüsse beachten - Sächsische Einschränkung bei Recycling-Vorhaben und Logistische Dienstleistungen - sächsische Branchenausschlüsse sind u. a. - primäre Baumaterialien - bestimmte Dienstleistungsarten, Handel und Finanzdienstleister 12
13 Investitionszuschuss GRW Voraussetzungen EUR Mindestinvestition Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze (DAP); förderfähige Kosten 500 TEUR pro neu geschaffenem Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz anrechenbar auf Investitionssumme Sachkosten- oder Lohnkostenförderung möglich förderfähige Sachkosten mit Aktivierung im Anlagevermögen wie bspw. Baukosten, Maschinen, Einrichtungen, immaterielle Wirtschaftsgüter etc. [keine Grundstücke, GWG, gebrauchte WG, Fahrzeuge, PV-Anlagen] Ausnahme gebrauchte Wirtschaftsgüter: grundsätzlich nicht förderfähig, außer bei Existenzgründern oder bei Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (aber: keine personellen/wirtschaftlichen Verflechtungen zu Veräußerer und keine Vorförderung der gebrauchten WG vorhanden) Besonderheiten bei lohnkostenbezogenen Zuschüssen beachten Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (25 % beihilfefreien Eigenbeitrag; davon 10 % Eigenmittel Hausbankerklärung) Vorhabenszeitraum grundsätzlich bis zu 36 Monate möglich; anschließend 5 Jahre Mittelzweckbindungsfrist (Verweildauer geförderter WG und geschaffener DAP) 13
14 GRW förderfähige Investitionsvorhaben für KMU Qualitative Kriterien an das Vorhaben Quantitative Kriterien an das Vorhaben Errichtung Erwerb stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten (gleiche Produkte) Diversifizierung (andere Produkte) + Buchwertkriterium Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses (produktunabhängig) + weiteres AfA- Kriterium mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz (DAP) +15% neue DAP oder +5% neue DAP & AfA-Kriterium oder +1 neuer DAP & AfA-Kriterium* oder +1 neuer DAP & AfA-Kriterium & FuE-Bonus * 5%-Punkte niedrigerer Fördersatz 14
15 Förderhöchstsätze bei der GRW-Förderung Gebiete Dresden/Chemnitz ( ) Dresden/Chemnitz ( ) Landkreis Görlitz ( ) Leipzig ( ) Großunternehmen Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen 15 Prozent 25 Prozent 35 Prozent 10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 40 Prozent 10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 15
16 Weitere Programme - Mittelstandsrichtlinie
17 Mittelstandsförderung Förderprogramme der Mittelstandsrichtlinie Wissenstransfer Gründungsberatung / Kurzberatung Betriebsberatung / Coaching Umweltmanagement Markterschließung Markteinführung innovativer Produkte Messen / Außenwirtschaft Prozessoptimierung E-Business Informationssicherheit Wissensbilanz weitere Maßnahmen Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten 17
18 Mittelstandsrichtlinie Messen, Außenwirtschaft Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Sachsen Gefördert werden: - die Teilnahme an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland (gemäß AUMA- Listung bzw. SAB-Zusatzliste abrufbar unter Produktpräsentationen sowie die Teilnahme an Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte - außerdem werden Machbarkeitsstudien oder begleitende Studien gefördert. Unterstützungsmöglichkeit und Besonderheiten: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Messen mittels Pauschalen Auslandsmesse EUR; Inlandsmesse EUR - Symposien mittels Pauschalen Auslandssymposium EUR; Inlandssymposium EUR - Produktpräsentationen und Studien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Ausgaben für Produktpräsentationen können bis maximal EUR anerkannt werden, für Studien bis zu EUR - Förderung bis zu fünf mal pro Kalenderjahr möglich; davon höchstens drei Veranstaltungen im Inland - Teilnahme an der gleichen Messe ist bis zu 4 mal möglich 18
19 Mittelstandsrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte Markteinführungsphase / Zuschussförderung Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Sachsen Gefördert werden: - Unternehmen, die sich Märkte für neue oder weiterentwickelte Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren erschließen. - die Gestaltung eines Produkts, die Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie, Maßnahmen zur Vorbereitung des Markteintritts. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss i.h.v. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Zuschuss bis max EUR berücksichtigungsfähig dabei: - Personalausgaben bei Neueinstellung eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten bis max EUR - Ausgaben bis max EUR auf produktbezogenes Werbematerial 19
20 Mittelstandsrichtlinie Elektronischer Geschäftsverkehr (ebusiness) Zielgruppe: - kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Versicherungs-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe - keine Unternehmen, die für dieses Programm als IT-Dienstleister in Betracht kommen Gefördert werden: - Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, interne Prozesse zu optimieren und Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten weitgehend elektronisch abzubilden Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. Zuschuss EUR) - Ausgaben für vorhabenspezifische Software bis zu 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben - ansonsten Ausgaben für Planung/Konzipierung, technische Realisierung und Einführung in die betriebliche Praxis 20
21 Kontakt
22 Ihr Kontakt zu uns Abteilung Wirtschaft Telefon: Fax: Beratung: Katrin Gräfe Karsten Krebs 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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