Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII /99.1
|
|
- Paula Böhm
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII /99.1 Az. III b 10/01 Sitzungstag : (HPA) (RVS) Tagesordnungspunkt : Anlagen : - 1 Abweichung vom Regionalplan Südhessen 2000 zur Erweiterung des Sondergebietes Bau- und Heimwerkermarkt innerhalb des Bebauungsplangebietes Industriegebiet Ost der Stadt Butzbach Sehr geehrte Damen und Herren, den folgenden Beschluss empfehle ich Ihnen: Dem beabsichtigten Abschluss des Abweichungsverfahrens entsprechend der Vorlage der oberen Landesplanungsbehörde wird zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen gez.: Johannes Baron Regierungspräsident
2 Durchführung des 12 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) Antrag der Stadt Butzbach vom 19. November 2009 auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen 2000 (RPS) zur Erweiterung des Sondergebietes Bau- und Heimwerkermarkt innerhalb des Bebauungsplangebietes Industriegebiet Ost Entscheidung I. Gemäß 12 Abs. 3 HLPG wird die Abweichung von den Zielen des Regionalplanes Südhessen 2000 zur Erweiterung des Sondergebietes Bau- und Heimwerkermarkt innerhalb des Bebauungsplangebietes Industriegebiet Ost mit folgenden Maßgaben zugelassen: 1. Die maximale Verkaufsfläche des Bau und Heimwerkermarktes wird auf m² festgesetzt. Davon entfallen auf: Bau- und Heimwerkermarkt (einschl. Kassenzone und Eingangsbereich) m² Gartenmarkt m² nicht überdachte Freiverkaufsfläche m² 2. Der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente an der Gesamtverkaufsfläche wird auf maximal 700 m² begrenzt II. Die als Anlage beigefügte Kartenskizze ist Bestandteil dieses Bescheides. Begründung I. Mit Schreiben vom 19. November 2009 hat die Stadt Butzbach die Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplanes Südhessen 2000 (neu veröffentlicht im StAnz. 37/2004 vom 13. September 2004) zur Erweiterung des Sondergebietes Bau- und Heimwerkermarkt innerhalb des Bebauungsplangebietes Industriegebiet Ost beantragt. Gleichzeitig hat die Stadt einen Antrag auf Abweichung von den Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans (LEP) gemäß 8 Abs. 8 HLPG gestellt.
3 Die Stadt Butzbach beabsichtigt, das bestehende Sondergebiet von zur Zeit rd. 1,7 ha um 0,5 ha zu erweitern. Die gemäß Abweichungsbescheid vom zulässige Verkaufsfläche von m² soll auf m² erweitert werden, wovon m² auf den Bau- und Heimwerkermarkt (einschl. Kassenzone und Eingangsbereich) entfallen. Die Verkaufsfläche des Gartenmarktes soll auf m², die nicht überdachte Freiverkaufsfläche auf m² festgesetzt werden. Hierfür hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach in ihrer Sitzung am die Aufstellung eines 4. Änderungsplanes zum Bebauungsplan Industriegebiet Ost beschlossen. Nach den Ausführungen der Stadt Butzbach ist im Osten der Kernstadt von Butzbach seit den 1960er Jahren im Bereich Am Hetgesborn/Philipp-Reis-Straße, ausgehend von dem damaligen Butzbacher Einkaufszentrum, dem heutigen Rewe XL, ein sonstiger Einzelhandelsstandort im Sinne des aktuellen Regionalen Einzelhandelskonzeptes REHK entstanden. Für den südlich der Philipp-Reis-Straße gelegenen Teil dieses sonstigen Einzelhandelsstandortes weist der Bebauungsplan Industriegebiet Ost, 3. Änderung aus dem Jahr 2002 ein dreifach gegliedertes Sondergebiet u. a. für einen Bau- und Heimwerkermarkt mit max m² Verkaufsfläche aus. Die Zahl der Bau- und Heimwerkermärkte ist bereits seit 2001 kontinuierlich zurückgegangen, für das Jahr 2009 verzeichnet das EHI (Europäisches Handelsinstitut) in Handel aktuell 2009/2010 noch Standorte. Dass sich der Do-it-yourself-Markt in einer Konsolidierungsphase befindet, bestätigen auch die Kennzahlen von wwwdiyonline.de vom März Für die 20 größten DIY-Unternehmen in Deutschland errechnet sich hiernach ein flächenbereinigtes Minus von 3,2 %. Aufgrund dieser Entwicklung wird der Fortbestand gerade der kleineren Märkte wie in Butzbach von den Betreibern zunehmend kritisch hinterfragt, Mietverträge werden z. T. gar nicht oder nur noch kurzfristig verlängert. Abweichend von der allgemeinen Entwicklung kann die Stadt Butzbach den Standort langfristig dadurch sichern, dass das benachbarte Gebäude, in dem sich vormals eine Backstraße befand, in das Ensemble einbezogen wird, um nach entsprechenden Umbaumaßnahmen die Gartenabteilung angemessen vergrößert zu verlagern und die asphaltierte Freifläche zur Ostumgehung hin so umzugestalten, dass dort künftig der Freiverkauf von grüner Ware, vor allem aber von Gartenhartware stattfinden kann. Der in Rede stehende Planungsbereich befindet sich nach den Ausweisungen des RPS innerhalb eines Bereichs für Industrie und Gewerbe, Bestand. Zwar ist die Stadt Butzbach im RPS als Mittelzentrum ausgewiesen, so dass sie insoweit für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben grundsätzlich in Frage kommt (Kapitel des RPS). Jedoch widerspricht die Lage innerhalb des im RPS ausgewiesenen Bereichs für Industrie und Gewerbe, Bestand regionalplanerischen Zielsetzungen. Danach sind Sonderbauflächen nur in den in der Karte ausgewiesenen Siedlungsbereichen zulässig (Kapitel 2.4.1); haben die Bereiche für Industrie und Gewerbe Vorrang gegenüber anderen Nutzungsansprüchen (Kapitel 2.4.2);
4 ist die Einrichtung von Verkaufsflächen innerhalb der Bereiche für Industrie und Gewerbe nur für die Selbstvermarktung der in diesen Gebieten produzierenden Betriebe zulässig (Kapitel 2.4.3); Für das geplante Vorhaben bedarf es daher der Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Darüber hinaus ist die Zulassung einer Abweichung von den Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes Hessen 2000 (LEP), festgestellt durch Rechtsverordnung vom 13. Dezember 2000, erforderlich. Gemäß Kapitel des LEP sind Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung nur in den im Regionalplan ausgewiesenen Siedlungsbereichen zulässig. Vor dem Hintergrund des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 1. Februar 2007 (Az.: 4 UE 2480/06) steht die bauleitplanerische Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel innerhalb der Bereiche für Industrie und Gewerbe diesem Ziel des LEP entgegen. Eine Abweichung vom RPS ist nur zulässig, wenn diese entweder mit dem LEP vereinbar ist oder wenn dies wie vorliegend nicht der Fall ist, auf Antrag eine Abweichung vom LEP zugelassen wird. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) entscheidet abschließend über die erforderliche Abweichung vom LEP gemäß 8 Abs. 8 HLPG. Im Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes/Regionalplanes (RegFNP/RPS) ist die Fläche des bestehenden Bau- und Handwerkermarktes als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum 1 dargestellt. Innerhalb der Einkaufszentren mit dem Index 1 dürfen großflächig Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung, Schuhe, Sportgeräte und baumarktspezifische Sortimente angeboten werden. Der Standort als solcher ist damit bereits anerkannt. Für die Erweiterung des Standortes kann auf die Darstellung in der Beikarte 2 zum Entwurf des RegFNP, welche das Regionale Einzelhandelskonzept wiedergibt, Bezug genommen werden. Beikarte 2 vermerkt nicht nur das bestehende Sondergebiet, sondern auch die hieran östlich angrenzenden Flächen bis an die Ostumgehung als Sonstigen Einzelhandelsstandort Bestand. II. Im Rahmen der Beteiligung gemäß 9 Abs. 2 Satz 2 HLPG wurden folgende Anregungen und Bedenken vorgebracht: Die Städte Münzenberg und Pohlheim sowie die Gemeinden Ober-Mörlen, Rockenberg und Waldsolms bringen hinsichtlich der beantragten Abweichung keine Einwände oder Anregungen vor. Die Stadt Bad-Nauheim weist darauf hin, dass die vorgelegten Unterlagen keine Rückschlüsse zulassen, inwieweit sich die Planung auf den zentralen Versorgungsbereich von Bad-Nauheim auswirkt. Soweit mit der Planung keine städtebaulich relevanten negativen Auswirkungen verbunden sind, werden keine
5 Anregungen vorgebracht. Die Stadt Usingen und die Gemeinde Langgöns haben keine Stellungnahme abgegeben. Seitens des Planungsverbands Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (PVF) bestehen gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken. In der Beikarte 2 des Regionalen Flächennutzungsplanes Entwurf 2009 und in der Karte Standort- und Entwicklungskonzept des REHK ist der Bereich des Vorhabens als Sonstiger Einzelhandelsstandort, Bestand dargestellt. Innerhalb dieser per Definition städtebaulich nicht integrierten Standorte sind gemäß REHK alle Einzelhandelsvorhaben zulässig, die bislang zulässig waren, jedoch sollte an diesen Standorten keine Einzelhandelsentwicklung über den Bestand hinaus stattfinden, um die vorhandenen Innenstädte und Zentren nicht zu gefährden. Erweiterungen und Veränderungen sind nur auf der Basis von Planverfahren möglich. Ein solches Planverfahren betreibt die Stadt Butzbach mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Ost. Da es sich um eine Betriebsvergrößerung bereits bestehender Betriebe handelt, die Sortimente als nicht-zentrenrelevant einzuschätzen sind und negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche laut Begründung nicht zu erwarten sind, werden zu der vorliegenden Planung bezüglich des REHK keine Bedenken erhoben. Der PVF weist aber darauf hin, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hetgesborn und der ersten Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Ost 1. Erweiterung nun bereits der dritte Bebauungsplan der Stadt Butzbach im Bereich des Industriegebiets Ost vorliegt, der Festsetzungen zum Einzelhandel trifft. Es wird angeregt, zum Schutz und zur Stärkung der Innenstadt von Butzbach ein kommunales Einzelhandelskonzept zu erstellen und den gesamten Bereich östlich der Straße Am Hetgesborn unter dem Gesichtspunkt des Einzelhandels städtebaulich neu zu ordnen. Aus regional- und landesplanerischer Sicht des Regierungspräsidiums Gießen wird das Planungsvorhaben unter dem Vorbehalt, dass mit der Errichtung der Verkaufsfläche keine weiteren innenstadtrelevanten Sortimente angeboten werden, nicht beanstandet. Von den Fachdiensten Wasser- und Bodenschutz, Landwirtschaft, Kreis- und Regionalentwicklung, Strukturförderung und Umwelt sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreisausschusses des Wetteraukreises werden keine Anregungen und Bedenken zur beantragten Abweichung vorgebracht. Der Fachdienst Bauwesen des Wetteraukreises hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Stellung genommen und weist darauf hin, dass viele Bau- und Heimwerkermärkte der Kette Toom sich in Wohnwelt umbenannt haben. Diese Namensumbenennung geht einher mit einer anderen Schwerpunktsetzung im Sortiment, was auch für den Markt in Butzbach zu erwarten ist. Außerdem wird bemerkt, dass Randsortimente, die i. d. R. innenstadtrelevant sind, auf 10 % der Verkaufsfläche beschränkt sein sollen.
6 Da die Gesamtverkaufsfläche jetzt m² betragen soll, sind die mit sogenannten Randsortimenten belegbaren Flächen auch erheblich angestiegen (890 m²). Da dies bereits eine Größenordnung ist, die schon allein das Kriterium einer Großflächigkeit erfüllt und damit Auswirkungen auf die Innenstadt zu erwarten sind, wird vorgeschlagen, die für Randsortimente zulässige Fläche auf max. 5 % zu begrenzen. Die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg (IHK) merkt an, dass durch die hohe Spezialisierung der in Butzbach ansässigen Anbieter Umsatzumverteilungen zugunsten des Bau- und Gartenmarktes mit der geplanten Erweiterung nicht prinzipiell ausgeschlossen werden können. Es sollte die als kritisch bewertete Grenze von 10 % nicht überschritten werden. Dagegen äußert der Unternehmerverband Hessischer Einzelhandel Mitte- Süd e.v. (UHE), dass eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit bestehender Versorgungskerne und zentralen Versorgungsbereiche nicht zu erwarten ist, da weit überwiegend Sortimente vertrieben werden, die in der Regel nicht innenstadtrelevant sind. Auch Versorgungsstrukturen in Nachbargemeinden werden aus Sicht des UHE nicht beeinträchtigt. Zu erwartende Umsatz-Umverteilungen dürften in einem durchaus unkritischen Umfang stattfinden. Auch wird angeführt, dass Butzbach als Mittelzentrum für die Ansiedlung bzw. großflächige Erweiterung eines solchen Vorhabens, das zudem für eine Unterbringung im innerstädtischen Bereich ungeeignet ist, in Frage kommt. Aus den genannten Gründen sollte dem Antrag stattgegeben werden. Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen (ASV) weist darauf hin, dass spätestens im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die gesicherte Verkehrserschließung anhand konkreter Daten nachgewiesen werden muss und ggf. daraus resultierende erforderliche Änderungen an den bestehenden Verkehrsanlagen dann vonseiten und zu Lasten der Stadt Butzbach umzusetzen sind. Hierfür ist dann zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung erforderlich. Es wird um Vorlage des verkehrlichen Nachweises zur Abstimmung, Prüfung und Genehmigung gebeten und darauf hingewiesen, dass gegen den Straßenbaulastträger der übergeordneten Straße (Bundesstraße 488) keine Ansprüche gegen Verkehrsemissionen, auch zu keinem späteren Zeitpunkt, bestehen. Seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt werden ebenso wie von der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden keine Bedenken gegen die begehrte Abweichung erhoben. Die obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt hat ebenfalls keine Bedenken gegen die Planung.
7 III. Gemäß 12 Abs. 3 HLPG kann eine Abweichung zugelassen werden, wenn sie unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im Rahmen der Ermessensausübung werden die maßgeblichen Ziele des RPS, die Antragsbegründung sowie die im Rahmen des Verfahrens eingegangen Anregungen in die Abwägung eingestellt. Die Abwägung der vorgetragenen Gesichtspunkte führt zur Zulassung der Abweichung für die geplante Erweiterung des Sondergebietes Bau- und Heimwerkermarkt mit den oben genannten Maßgaben. Zur Begründung ist folgendes auszuführen: Die Stadt Butzbach ist im RPS als Mittelzentrum ausgewiesen und kommt daher als Standort für großflächige Einzelhandelsvorhaben grundsätzlich in Frage. Regionalplanerisches Ziel ist die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben innerhalb der im RPS ausgewiesenen Siedlungsflächen und hier insbesondere in den Innenstadtlagen und den Stadtteilzentren. Für Bau- und Gartenmärkte trifft dies jedoch nicht uneingeschränkt zu, da es sich hier um Vorhaben handelt, die für eine Ansiedlung im innerstädtischen Bereich ungeeignet sind (Kapitel des RPS). Die geplante Erweiterung des Einzelhandelsstandortes befindet sich in einem Bereich für Industrie und Gewerbe Bestand und ist gemäß Zielsetzung nur für die Selbstvermarktung der in diesen Gebieten produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe zulässig, wenn die Verkaufsfläche einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten Fläche einnimmt und zu keinen negativen Auswirkungen führt. Die Begründung für dieses Ziel liegt darin, dass bei abnehmenden Flächenreserven für die gewerblich-industrielle Entwicklung die noch geeigneten Flächen für die Ansiedlung arbeitsplatzintensiver, produzierender und weiterverarbeitender Betriebe zu sichern sind. In der Nachbarschaft zu dem Planstandort steht In der Alböhn für ansiedlungswillige Gewerbebetriebe gewidmetes Bauland im Umfang von rd. 10 ha zur Verfügung. Hinzu kommen umfangreiche Flächenreserven im Industriegebiet Nord und Freiflächen im Magna-Park. Vor dem Hintergrund dieser Potenzialreserven steht die Zielvorgabe dem Planvorhaben nicht entgegen. Für die Zulassung der Abweichung spricht, dass der Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes 2009 das bestehende Sondergebiet Bau- und Heimwerkermarkt von der Philip-Reis-Straße bis zur Werner-von-Siemens-Straße als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum 1 darstellt, innerhalb dessen großflächig u. a. baumarktspezifische Sortimente angeboten werden dürfen. Beikarte 2, sie gibt das Regionale Einzelhandelskonzept wieder, bezieht die Erweiterung bereits in den Sonstigen Einzelhandelsstandort ein. Die geplante Erweiterung widerspricht somit nicht den Vorgaben des Regionalen Einzelhandelskonzepts. Der Anregung des Fachdienstes Bauwesen des Wetteraukreises, die für Randsortimente zulässige Fläche auf max. 5 % zu begrenzen, und dem Hinweis des Regierungspräsidiums
8 Gießen wird dahingehend gefolgt, dass mit der Maßgabe 2 die innenstadtrelevanten Randsortimente auf maximal 700 m² Verkaufsfläche begrenzt werden. Diese Flächenbegrenzung steht damit auch im Einklang der entsprechenden Aussage des sog. Einzelhandelserlasses, wonach für zentrenrelevante Sortimente an peripheren Standorten maximal 700 m² Verkaufsfläche zulässig ist. Die Anmerkung der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg (IHK), dass durch die hohe Spezialisierung der in Butzbach ansässigen Anbieter Umsatzumverteilungen zugunsten des Bau- und Gartenmarktes mit der geplanten Erweiterung nicht prinzipiell ausgeschlossen werden können, wird durch die dem Antrag beigefügte Auswirkungsanalyse widerlegt, wonach die als kritisch bewertete Grenze von 10 % Umsatzumverteilung bei keinem der Wettbewerber auch nur annähernd erreicht wird. Es wird vielmehr die Auffassung des Unternehmerverbands Hessischer Einzelhandel Mitte- Süd e.v. (UHE), geteilt. Nach dessen Auffassung dürften zu erwartende Umsatz- Umverteilungen in einem durchaus unkritischen Umfang stattfinden und Versorgungsstrukturen in Nachbargemeinden nicht beeinträchtigt werden, was auch durch die Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden belegt wird. Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass mögliche Veränderungen der Wettbewerbssituation durch die geplante Erweiterung nicht Gegenstand der Abweichungsentscheidung sind. Die von Seiten des ASV erhobenen Forderungen betreffen nicht die Ebene der Regionalplanung und sind insoweit im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln und umzusetzen. Da die Abweichungszulassung für die geplante Erweiterung des Sondergebietes unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Abweichung von den Zielen des RPS zugelassen werden. Die Abweichungszulassung von den Zielen des RPS gemäß 12 HLPG wird nach erfolgter Abweichungszulassung von den Zielsetzungen des LEP erteilt. Mit einer Zulassung der Abweichung vom LEP ist nach entsprechender Vorabstimmung mit der obersten Landesplanungsbehörde zu rechnen. Durch die Zulassung der Abweichung werden Erlaubnisse, Bewilligungen oder sonstige Entscheidungen, die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind, nicht ersetzt. Die Zulassung der Abweichung steht unter dem Vorbehalt des 12 Abs. 4 HLPG und der Zulassung der Abweichung vom LEP. Anlage: Kartenskizze III d 02/07Butzbach 10/ Januar 2010 Martina Dickel-Uebers Tel.:
9 Anlage Sondergebiet "Bau- und Heimwerkermarkt" Bestand Erweiterungsfläche, für die die Abweichung zugelassen werden soll
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 10.1
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 10.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 16.03.2007 (HPA) 23.03.2007 (RVS) Tagesordnungspunkt : - 2-2 - Anlagen : -1- Abweichung vom neu genehmigten
MehrLandesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Ausgangslage und Verfahren Alexandra Renz Alexandra.Renz@stk.nrw.de 0211/837-1251 Aktueller Stand: Entwurf Heike Jaehrling Heike.Jaehrling@stk.nrw.de
MehrDrucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 125.0
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 125.0 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 25.09.2015 (HPA) Tagesordnungspunkt : -- Anlagen : -1- Beschlussfassung über die Zustimmung zur
MehrREGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 12. Juli 2017 SÜDHESSEN
REGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 12. Juli 2017 SÜDHESSEN E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 5. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (IX. Wahlperiode) am 30. Juni 2017 Tagungsort:
MehrDem beabsichtigten Abschluss des Abweichungsverfahrens entsprechend der Vorlage der oberen Landesplanungsbehörde wird zugestimmt.
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 81.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 19.06.2009 (HPA) 26.06.2009 (RVS) Tagesordnungspunkt : -6- -6- Anlagen : -1- Abweichung vom Regionalplan
MehrDrucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: IX / (RVS)
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: IX / 43.0 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag: 22.09.2017 (RVS) Tagesordnungspunkt : - - Anlagen : -1- Antrag der Städte Erlensee und Langenselbold
MehrBEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 52 RR TOP 6 Datum 20.06.2013 Ansprechpartner/in: Herr Weiß Telefon: 0211/475-2406 Bearbeiter/in: Frau Arimond Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
MehrTischvorlage für die 11. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 09. Dezember 2016
Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR 131/2016 Tischvorlage für die 11. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 09. Dezember
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Kompetenz für den Regierungsbezirk Regional- und Landesplanung in der Evaluierung wie können Innenstädte und Versorgungsbereiche nachhaltig gesteuert und gesichert werden? Referent: Camillo Huber-Braun,
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 126/2012 3. Sitzungsperiode Köln, den 11.12.2012 Tischvorlage für die 13. Sitzung des Regionalrates am 14. Dezember 2012 TOP 16b
MehrPlanungsausschuss öffentlich
BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,
MehrEINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend
EINZELHANDEL in der BAULEITPLANUNG Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend 21.03.2012 Gesetzliche Grundlagen 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - regelt die Zulässigkeit
MehrDrucksache VIII/101. Tel.: Simon Hennermann VORLAGE
Drucksache VIII/101 Gz.: RPGI-31-93a0110/3-2016/3 Datum: 3. Mai 2016 Bearbeiter/in: Antje te Molder Tel.: +49 641 303-2410 Simon Hennermann Dokument Nr.: 2016/85998 VORLAGE DER OBEREN LANDESPLANUNGSBEHÖRDE
MehrAktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung 3. NRW-Nahversorgungstag Handelsverband Nordrhein-Westfalen und Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland am 12. Februar 2014 in Hamm Folie 1 Gliederung
MehrDrucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 117.1
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 117.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 18.02.2011 (HPA) 25.02.2011 (RVS) Tagesordnungspunkt : -1- -1- Anlagen : - 1 - Abweichung vom Regionalplan
MehrE R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 9. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (VIII. Wahlperiode) am 1.
REGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 6.03.2013 SÜDHESSEN E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 9. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (VIII. Wahlperiode) am 1. März 2013 Tagungsort:
MehrRV-Drucksache Nr. VIII-22/4. Planungsausschuss nichtöffentlich Verbandsversammlung öffentlich
Mössingen, 06.09.2011 Az.: 02.121/01.31 ba-ku RV-Drucksache Nr. VIII-22/4 Planungsausschuss 20.09.2011 nichtöffentlich Verbandsversammlung 18.10.2011 öffentlich Tagesordnungspunkt: Fortschreibung Regionalplan
MehrHESSISCHER LANDTAG. Ausgaben Einnahmen Aufwand Ertrag
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6651 09. 08. 2018 Antrag der Landesregierung betreffend Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 A. Problem
MehrErläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Krefelder Straße, Prager
MehrBegründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße
zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
MehrAbschließender Beschluss zu verschiedenen Änderungsverfahren des RFNP
Abschließender Beschluss zu verschiedenen Änderungsverfahren des RFNP 02 BO (Bau- und Gartenmarkt Hauptstraße) 04 BO (Entlastungsstraße Hiltrop) 08 GE (ehem. Bergmannsglück) 10 HER (Kleingartenanlagen
MehrKörperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz Agglomeration -
R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Körperschaft des öffentlichen Rechts 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz 2.9.3 Agglomeration - März 2012 Inhaltsverzeichnis 3. Änderung
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Postfach 20 03 61 I 56003 Koblenz Stadtverwaltung Koblenz Bahnhofstraße 47 56068 Koblenz Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Telefon 0261 120-0 Telefax 0261 120-2200
MehrImpulsvortrag "Rechtlicher Rahmen" LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012)
Impulsvortrag "Rechtlicher Rahmen" LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012) Veranstaltung "Großflächiger Einzelhandel im Ruhrgebiet" am 15. Februar 2013 in Essen 1
MehrEinzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2
Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom 06.05.2009, Seite 2 1. Allgemeines Die wesentlichen Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde Kirchberg sind: Erhalt und Ausbau
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Magistrat der Stadt Karben Rathausplatz 1 61184 Groß Karben Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01 Ihr Zeichen: Ihre
MehrBEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus
BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des
MehrUnser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013
Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01-33 Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt Postfach 28 61204 Wöllstadt Ihr
MehrRegionalplan Mittelhessen 2010
Regionalplan Mittelhessen 2010 Inhalte und deren Verbindlichkeit für Verkehrsprojekte VSVI-Seminar Von der Idee bis zum Baurecht 27. November 2013, Friedberg Simone Philippi Obere Landesplanungsbehörde
MehrRegionalversammlung Mittelhessen Gießen, 5. Februar 2015
Regionalversammlung Mittelhessen Gießen, 5. Februar 2015 über die 15. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (HuP) am Donnerstag, 18. Dezember 2014 im Saal des Hotel Restaurants Schöne Aussicht, Gießener
MehrT i s c h v o r l a g e
17.03.2011 T i s c h v o r l a g e Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu einer beabsichtigten Ansiedlung eines IKEA- Möbelhauses mit angegliedertem Homepark in Wuppertal hier: Anfrage der Fraktion
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 24.0 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 31.08.2007 (HPA) 07.09.2007 (RVS) Tagesordnungspunkt : 4 4 Anlagen : -1- Abweichung vom Regionalplan
MehrThementisch 1: Einzelhandel in Gewerbegebieten
Thementisch 1: Einzelhandel in Gewerbegebieten a) Wie beurteilen Sie den Einzelhandelsausschluss im Gewerbe und das Selbstvermarktungsprivileg? Halten Sie es für sinnvoll, dass zentrenrelevanter Einzelhandel
MehrDefinitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick
Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick Landesjägertag 2010 in Erding 1 Definitionen Freiflächen-Photovoltaikanlagen großflächig
MehrIn dem landesplanerischen Verfahren nach 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Magistrat der Stadt Schwalmstadt Postfach 12 62 34602 Schwalmstadt Nachrichtlich: Arbeitsgruppe Stadt Sickingenstr. 10 34117 Kassel Aktenzeichen
MehrBezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 email:geschaeftsstelle.regionalrat@bezregmuenster.nrw.de Sitzungsvorlage 24/2013
MehrEinzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim
Anlage 2 Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 29.09.2010 folgendem Konzept zur Einzelhandelsentwicklung in Weinheim zugestimmt: Das Einzelhandelskonzept
MehrBezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 email:geschaeftsstelle@bezreg-muenster.nrw.de Sitzungsvorlage 45/2015 Zielabweichungsverfahren
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 27.11.2012 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Verlängerung
MehrRegionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK
Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK Thomas Berger Seite 1 Gliederung I Das REHK Östliches Ruhrgebiet a) Daten und Fakten b) Inhalt c) Perspektiven
MehrE R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 12. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (IX. Wahlperiode) am 14.
REGIONALVERSAMMLUNG SÜDHESSEN Darmstadt, den 19. September 2018 E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 12. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (IX. Wahlperiode) am 14. September
MehrDrucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / (HPA) (RVS)
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 43.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag: 22.02.2013 (HPA) 01.03.2013 (RVS) Tagesordnungspunkt: Anlagen: -1- Abweichung von den regionalplanerischen
MehrGemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
Mehr1.) Die beantragte Gaststätte ist gemäß 30 BauGB nicht zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich.
Stadt Lindau (Bodensee) Amt/Abt.: 60/6011 Vorlage für: am: Az.: Hauptausschuss Datum: 27.11.2014 Finanzausschuss Drucksache: 4-52/2014 X Bau- u. Umweitausschuss 09.12.2014 öffentliche Sitzung Kulturausschuss
MehrRegierungspräsidium Gießen
Regierungspräsidium Gießen Abweichungsverfahren nach 12 Hessisches Landesplanungsgesetz Verfahrensbuch Abteilung III - Dezernat 31 Stand: Juli 2009 V o r w o r t Die Regionalplanung beim Regierungspräsidium
MehrDie Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach Bürgerversammlung am 10.09.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) 1 Anlass Warum ein neuer
MehrStadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg 2. Bauabschnitt. 4. Änderung
Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. Bauabschnitt 4. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung
MehrStadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg
Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg x öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.16 Drucksachen-Nr.: VI/574 Beschluss-Nr.: 394/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: einfacher Bebauungsplan Nr. 85 Nutzungsabgrenzung
MehrStadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg
Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg x öffentlich Sitzungsdatum: 09.02.17 Drucksachen-Nr.: VI/629 Beschluss-Nr.: 427/23/17 Beschlussdatum: 09.02.17 Gegenstand: Antrag auf Einleitung eines Verfahrens
MehrFlächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg
Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass
MehrBestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB)
in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB) Ziele zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (EH) enthalten Aussagen zum Ausschluss neuer Einzelhandels-Planungen in GIB, allenfalls
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB
MehrRaumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe
Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe Ulrike Kessler Ständige Vertreterin des Abteilungsleiters der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg 04.07.2017 Struktur des
MehrGesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen
Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen Zahlen und Fakten ca. 266 km² Fläche, 17.837 Einwohner*, d.h. ca. 67 Einwohner/km² Kernstadt mit 14 Ortsteilen; in der Kernstadt 11.401
MehrZeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft
Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim
MehrGemeinde Trittau Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Grundstück Zum Riden 3 Zusammenstellung des smaterials Planstand: Beteiligung gem. 3 (2) BauGB, PA 30.11.2017 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 59. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - info@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 59. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ORTSCHAFT OBERZIER STAND: MÄRZ 2017 Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck
MehrFrage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)
1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern
MehrStadt Riedstadt, Stadtteil Crumstadt. Bebauungsplan. Im Sand und Im Sand II. 2. Änderung
Teil 1 Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Stadt Riedstadt, Stadtteil Crumstadt
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrDrucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 22.1
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 22.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 22.06.2012 (HPA) 29.06.2012 (RVS) Tagesordnungspunkt : Anlagen : -1- Abweichung vom Regionalplan
MehrÜberlegungen zur Weiterentwicklung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
Überlegungen zur Weiterentwicklung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes Dirk Heinz Teamleiter REHK Abteilung Planung Chronologie des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
MehrFlächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)
MehrSitzungsvorlage für die 15. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 15. Dezember 2017
Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR 108/2017 Sitzungsvorlage für die 15. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 15. Dezember
MehrBebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung
Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan
MehrFOKUSNIEDERSACHSEN. Versorgungsstrukturen des Einzelhandels in Niedersachsen sichern. Einzelhandelsgroßprojekte in Niedersachsen steuern
Versorgungsstrukturen des Einzelhandels in Niedersachsen sichern Einzelhandelsgroßprojekte in Niedersachsen steuern Pulsierende Städte mit ansprechendem Einzelhandel sind für die Attraktivität eines Wirtschafts-
MehrÄnderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Deponie Aemilienhausen) Auslegung: bis Entscheidung über die Stellungnahmen
Blatt - Nr. 1 Blatt - Nr. 2 Hinweis: Die Anlage 1 wurde hier nicht abgebildet. Sie beinhaltet die zu den Belangen der Raumordnung und Landesplanung. Gegen die Änderung des FNP bestehen keine raumordnerischen
MehrGewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung
Der Rat der Stadt Gummersbach hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2008 den Beschluss über ein Nahversorgungs- und Zentrenkonzept (zentrale Versorgungsbereiche) für die Gesamtstadt gefasst. Das vom Rat
MehrBEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21
MehrPlanungsausschuss am
DS PlA 05/12 Anlagen 02.07.2012 58511/16, Q 8451 Planungsausschuss am 19.07.2012 TOP 1 (öffentlich) Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach 6 Abs. 2 ROG i.v.m. 24 LplG Antrag der Firma Ökostrom Consulting
MehrErgebnisprotokoll der 24. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (HPA) (VII. Wahlperiode) am
REGIONALVERSAMMLUNG SÜDHESSEN Darmstadt, den 23. Juni 2010 Ergebnisprotokoll der 24. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (HPA) (VII. Wahlperiode) am 18.06.2010 Tagungsort: Sitzungssaal 8 A/B UG
MehrDrucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 103.0
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 103.0 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 04.12.2014 (UEK) 05.12.2014 (HPA) 12.12.2014 (RVS) Tagesordnungspunkt : Anlagen : -1- Aufstellungsverfahren
MehrStadt Riedstadt, Stadtteil Crumstadt. Bebauungsplan. Im Sand und Im Sand II. 2. Änderung
Teil 1 Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Die Beschlussempfehlungen zu den im
MehrRegionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart
Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart Thomas Kiwitt Leitender Technischer Direktor Verband Region Stuttgart Region Stuttgart
MehrSteuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland
Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland EU Network Meeting Glenrothes 14.-16.3.2013 BeitragBöblingen Levels of the spatial planning system GesetzlicherRahmen
MehrOutlet-Center. in Remscheid. Bürgerinformationsveranstaltung. 18. Juli Ansiedlung eines Design-Outlet. Outlet-Center in Remscheid
Outlet-Center in Remscheid 18. Juli 2013 1 Ausgangssituation aus Sicht des Einzelhandels Bei Verwirklichung des Design-Outlet Outlet-Centers in Remscheid-Lennep entstehen neue Verkaufsflächen von rd. 20.000
MehrBegründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg
MehrÄnderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen
Anlage 2 Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen Parallelverfahren zur Umplanung in eine Sonderbaufläche Großflächige Handelseinrichtung zur ersten Änderung des Bebauungsplans
MehrPlanungsausschuss am
DS PlA 06/09 Anlagen 03.07.2009 58515/7 Planungsausschuss am 23.07.2009 TOP 4 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG
G E M E I N D E S T O L Z E N A U L A N D K R E I S N I E N B U R G / W E S E R BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Landkreis Nienburg / Weser Baut Bauleitplanung September 2005
MehrStadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße
Stadt Rödermark Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
MehrDarmstadt, den SÜDHESSEN. Ergebnisprotokoll der 4. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (IX. Wahlperiode) am
REGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 27.02.2017 SÜDHESSEN Ergebnisprotokoll der 4. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (IX. Wahlperiode) am 24.02.2017 Tagungsort: Sitzungssaal 8 A/B UG beim Regionalverband
Mehr1. Über die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: II.61 25 16 Drucksache-Nr. 71 /2017 vom 01.06.2017 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Rat 10.10.2017 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt
MehrDrucksache IX/20. Gz.: RPGI-31-93a0110/ /4 Datum: 11. September 2017 Bearbeiter: Antje te Molder
Drucksache IX/20 Gz.: RPGI-31-93a0110/11-2017/4 Datum: 11. September 2017 Bearbeiter: Antje te Molder Tel.: +49 641 303-23510+49 641 303-2351 Anne Demandt Dokument Nr.: 2017/246195 VORLAGE DER OBEREN LANDESPLANUNGSBEHÖRDE
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrAnlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung
Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung
MehrErgebnisprotokoll über die 28. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (VII. Wahlperiode) am 10. Dezember 2010
REGIONALVERSAMMLUNG SÜDHESSEN Darmstadt, den 15. Dezember 2010 Ergebnisprotokoll über die 28. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (VII. Wahlperiode) am 10. Dezember 2010 Tagungsort: Sitzungssaal
MehrDiese Formulierung gab den beteiligten Trägern öffentlicher Belange Anlass zur Sorge betreffend der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel:
cima Berliner Allee 12 30175 Hannover Oertzen Projektentwicklung GmbH Rathausstr. 7 21423 Winsen Stadt+Regionalentwicklung Handel Marketing Digitale Stadt Management Wirtschaftsförderung Immobilien cima-stellungnahme
MehrREGIERUNG VON SCHWABEN
Geschäftszeichen: 24-8217.02/86 Firma BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH & Co. KG Parkring 31 85748 Garching Bearbeiter: Herr Weigand Augsburg, den 29. September 2014 Telefon: (0821) 327-2085 Telefax: (0821)
MehrRegionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010
Regionalplan Südhessen/ Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Beschlossen durch die Regionalversammlung Südhessen am 17. Dezember 2010 Regionaler Flächennutzungsplan beschlossen durch die Verbandskammer
MehrStadt Wuppertal. Ressort Bauen und Wohnen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung
Anlage 04 zur VO/0365/12 Stadt Wuppertal Ressort Bauen und Wohnen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung - Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -
MehrAktenzeichen 21/1 93b Nr. 06/16. Bearbeiter/in Herr Zierau Durchwahl Fax Datum
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Mit Empfangsbekenntnis Magistrat der Stadt Bebra Postfach 11 52 36171 Bebra Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 06/16 Bearbeiter/in Herr Zierau
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Steinig - Begründung - (Vorentwurf) - 2 - Erläuterungen zur frühzeitigen Beteiligung der
MehrX X X K 364 K 363 X X X X X X X X X X X K 14. Wochenend. Hausen-Oes. Wochenend
K 363 K 364 K 18 Ebersgöns L 3129 K 256 Kirch-Göns Pohl-Göns Hausen-Oes K 14 Sport Nahversorgu Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Gemeindeteil3 1 L 3129 K 256 Kirch-Göns Pohl-Göns A 5 B 488 L 3132 Gambach
Mehr