Einige Erläuterungen, um das Lycée Antoine de Saint-Exupéry de Hambourg besser verstehen zu können
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- Kristina Meissner
- vor 8 Jahren
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1 Liebe Eltern und Mitglieder des Verein der Eltern und Freunde des Lycée Français de Hambourg e.v., im Anschluss an die außerordentliche Vollversammlung vom 7. Juni 2013 ist beschlossen worden, ein Dokument auf unserer Internetseite aufzunehmen, das die Sitzung an diesem Abend noch einmal zusammenfasst. Dieses Dokument finden Sie hier. Es ist in zwei Teile gegliedert, und zwar werden darin zum einen einige Sachverhalte erklärt und zum anderen einige Fragen rund um die Versammlung beantwortet. Einige Erläuterungen, um das Lycée Antoine de Saint-Exupéry de Hambourg besser verstehen zu können Die AEFE Die AEFE, die zentrale Agentur für das französische Auslandsschulwesen, hat den Status einer öffentlichen nationalen Verwaltungseinrichtung, die dem französischen Außenministerium untersteht. Das Hauptziel der AEFE besteht darin, sich für ein einmaliges Netz von Auslandsschulen in der Welt einzusetzen und dieses zu fördern. Es setzt sich im Jahre 2013 aus mehr als 480 Schulen in 130 Ländern zusammen. Diese Schulen bieten einen Unterricht entsprechend den Lehrplänen des französischen Bildungsministeriums an. Diese staatlich anerkannten Einrichtungen verkörpern allgemeingültige Werte und ermöglichen eine durchgängige Schullaufbahn vom Kindergarten bis zum Abitur. Diese Einrichtungen werden entweder finanziell direkt von der AEFE gesteuert oder aber sie haben einen Trägerverein. In unserer Schule werden das Schulleitungsteam und die Lehrenden, die zuvor vom französischen Staat ausgesandt worden sind, von der AEFE eingestellt und vergütet. Diese gibt einer Politik der innovativen Pädagogik, die die geltenden Lehrpläne und die Aufgeschlossenheit gegenüber der deutschen Sprache und Kultur in Einklang bringt, neue Impulse. Von wem wird das Lycée Français de Hambourg verwaltet? Das Lycée Français de Hambourg (LFH) untersteht der AEFE und wird von seinem Trägerverein, dem Verein der Eltern und Freunde des Lycée Français de Hambourg e.v. betrieben und verwaltet. Die Verwaltungsaufgaben werden durch dessen Vorstand wahrgenommen. Als Eltern oder Vormund eines im Lycée Français de Hambourg eingeschulten Kindes sind Sie automatisch Mitglied des Vereins, sofern Sie dafür auf dem Anmeldeformular Ihres Kindes das Einverständnis gegeben haben. Jedes Jahr wird die Hälfte der Ämter des Vorstands neu besetzt.
2 Die «Ecole maternelle» ist eine Kita Gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg besitzt die «Ecole Maternelle» denselben Status wie ein deutscher Kindergarten für drei bis sechsjährige Kinder. Der Kindergartenbeitrag wird von der Stadt Hamburg ganz genau festgelegt und richtet sich nach dem Einkommen der Eltern (Kitagutschein). Die Kita verfügt über ein von der Grundschule und dem Gymnasium unabhängigen Budget. Der Hortgutschein Es handelt sich hierbei um ein Betreuungssystem für Grundschulkinder nach der Unterrichtszeit, d.h. für Schüler/innen der Klassenstufen 1-4. Ein erheblicher Anteil der staatlichen Förderung erfolgt über das Hortgutscheinsystem. Das Projekt Ganztagsschule Hierbei geht es um eine Reform des staatlichen Hamburger Schulsystems, welche eine kostenlose Betreuung der Kinder von 13 Uhr bis 16 Uhr ermöglichen soll. Für Privatschulen, wie es bei unserer Schule der Fall ist, soll dies erstmals zu Beginn des Schuljahres Anwendung finden, wobei dann aber die Mittel für den Hortgutschein gestrichen werden. Ersatzschule Die für Bildungsfragen zuständigen Bundesländer schließen jeweils eine Vereinbarung mit den Privatschulen über die Anerkennung als Ersatzschule oder Ergänzungsschule ab. Dies ist auch seit dem 1. August 2008 der Fall zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Lycée Français de Hambourg. Diese Vereinbarung findet von der 1. bis zur 12.Klasse (Abschlussklasse) Anwendung. Alle Kinder der Grundschule und des Collège (Sekundarstufe I) werden von der Stadt Hamburg staatlich gefördert. Diese Förderung erhalten auch Schüler/innen des Lycée, aber nur diejenigen, die außer dem französischen "Baccalauréat" auch das deutsche Abitur vorbereiten (Abibac). In der Vereinbarung mit dem Lycée Français de Hambourg hat die Stadt Hamburg der Schule auferlegt, für Kinder der Ersatzschule kein höheres Schulgeld als 200 monatlich zu berechnen. Ebenso muss die Schülerzahl pro Klasse begrenzt sein. Bevor die Schule als Ersatzschule anerkannt worden ist, bewegte sich das Schulgeld zwischen 3000 und 4000 pro Jahr. Ergänzungschule Es existieren zwei unterschiedliche Arten der Vereinbarung bei den Privatschulen, je nachdem, welcher Status vorliegt: Ersatzschule oder Ergänzungsschule. Eine Ergänzungsschule wird von der Stadt Hamburg überhaupt nicht gefördert. Die Schüler/innen unserer Schule, die sich lediglich für das "Baccalauréat" entscheiden, zählen nicht zu den Ersatzschüler/innen sondern bei ihnen finden die Regelungen der Ergänzungsschule Anwendung. Sie kommen also nicht in den Genuss einer finanziellen Förderung der Stadt Hamburg.
3 Fragen zu der im Juni 2013 abgehaltenen Vollversammlung: 1 Der Vorstand des «Verein der Freunde der französischen Schule»( Lycée français de Hambourg Antoine de Saint-Exupéry) hat seine Mitglieder zu einer Außerordentlichen Vollversammlung am eingeladen. Was war genau das Ziel? Der Vorstand wollte seine Mitglieder über einen wachsenden Fehlbetrag in der für die Lycéeschüler/innen gewährten finanziellen Förderung und über die Notwendigkeit in Kenntnis setzen, eine Lösung für das Problem der Finanzierung des Teils der Schüler/Innen zu finden, die nun nicht das doppelte Abitur (Abibac) ablegen. Außerdem hat anlässlich dieser Vollversammlung der Vorstand zahlreiche, immer wieder aufkommende Fragen der Mitglieder beantworten können, die darauf abzielten, wie die Finanzen der Schule verwaltet werden. Eine Abstimmung zu der Frage der Schulgeld-Erhöhung für die nicht staatlich geförderten Ergänzungsschüler/innen stand auf der Tagesordnung. Das Problem stellt sich wie folgt dar: Die Stadt Hamburg bezuschusst unabhängig von ihrem jeweiligen Curriculum (Fremdsprache) alle Schüler/innen bis zur 8.Klasse. Für die letzten vier Schuljahre (von der 9. bis zur 12. Klasse) bezuschusst die Stadt Hamburg anteilig die Schüler/innen, die den doppelten Abitur-Abschluss, das Abibac, vorbereiten. Die Schulbehörde möchte nicht von der Regelung abweichen, nach der kein höheres Schulgeld als 200 monatlich für die Abibac-Schüler/innen berechnet wird. Gegenwärtig ist die Verteilung der Einnahmen und der Kosten pro Schulstufe unausgeglichen. Angesichts der Ungewissheit hinsichtlich der Finanzierung der Ganztagsschule (bis spätestens 2015 soll dies der Fall sein), ist es sinnvoll, das Risiko einer sprunghaften Schulgeld-Erhöhung im letzten Moment zu begrenzen. Es wäre unfair, die Eltern heute darüber in Unkenntnis zu lassen. Es geht darum, unsere Verwaltung auf Langfristigkeit auszurichten (durch weniger Abhängigkeit zwischen den einzelnen Schulstufen) und bereits jetzt Investitionen zu tätigen, die wir vielleicht nach 2015 nicht mehr in Angriff nehmen können. Es geht nicht darum, einen genauen Ausgleich zwischen den verschiedenen Finanzierungen (AEFE, Stadt Hamburg, ) und den Kosten, die mit jeder Schulstufe verbunden sind, vorzunehmen. Das Ziel besteht darin, für die vor einigen Jahren getroffene Entscheidung, die Schüler/innen sowohl zum allgemeinbildenden französischen Abitur (Bac) als auch zum doppelten Abiturabschluss (Abibac) zu führen, eine dauerhafte Zukunft zu gewährleisten. Dieses Konzept gestattet es, von der Stadt Hamburg bezuschusst zu werden.
4 2 Warum eine Außerordentliche Vollversammlung? Entsprechend der Satzung unseres Vereins ist jede Entscheidung im Hinblick auf das Schulgeld logischerweise seinen Mitgliedern zur Abstimmung vorzulegen. Um im Übrigen die Familien der Schüler/innen von einer bereits im Januar 2014 in Kraft tretenden Schulgeld-Erhöhung zu benachrichtigen, falls es denn zu einem Votum für diese Entscheidung kommen sollte, schien es nur fair, nicht erst die jährliche Vollversammlung abzuwarten, die für Ende 2013 vorgesehen ist. 3 Warum ist dann nicht darüber abgestimmt worden? Wie es das deutsche Vereinsrecht verlangt, ist gleich zu Beginn der Sitzung angezeigt worden, dass an diesem Abend keine einzige Entscheidung zur Abstimmung diesbezüglich vorgelegt würde. Außerdem wünschten manche Eltern vor der Abstimmung noch eine Bedenkzeit, nachdem sie die Informationen erhielten, die der Vorstand vorstellen wollte. 4 Um was geht es hier ganz konkret? Es geht darum, das Schulgeld stufenweise für die Schüler/innen zu erhöhen, die nicht das Abibac ablegen möchten, um das Defizit bei den Zuschüssen, die diese Schüler/innen hervorrufen, auszugleichen. In der Tat werden sie nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg bezuschusst, die darauf bedacht ist, das Erlernen der deutschen Sprache zu fördern. Es gilt an dieser Stelle noch einmal daran zu erinnern, dass lediglich die Grundschulkinder, die Schüler/innen des Collège bis zur 8. Klasse und diejenigen Schüler/innen, die das Abibac vorbereiten, in den Genuss von Zuschüssen der Stadt Hamburg kommen. 5 Ist diese Situation neu? Nein. Sie hat sich dadurch ergeben, dass die Schule 2008 als Ersatzschule anerkannt worden ist. Aufgrund dieses verliehenen Status kommt dem Budget des Lycée zusätzlich noch ein Geldsegen der Stadt Hamburg zugute. Bisher setzte es sich ja aus Spenden und Nachlässen, aus Geldern von der AEFE-Agentur (in Form der Übernahme eines Teils der Gehälter mancher Mitarbeiter) und den Beiträgen, die die Eltern leisteten (Schulgeld), zusammen. Insbesondere der letztgenannte Posten hat von diesem Geldsegen profitieren können, da der damalige Vorstand praktisch die Schulgeldbeträge im Jahr 2009 halbieren konnte. Erinnern wir noch einmal daran, dass die Stadt Hamburg unsere Haupteinnahmequelle darstellt. 6 Wie hat es bisher funktioniert? Dazu muss man jetzt erst einmal das Prinzip der Zuschussvergabe seitens der Freien und Hansestadt Hamburg verstehen: Kindergarten: Festfinanzierungsbetrag. Der Kindergarten erhält pro Schüler/in und pro Jahr einen Festbetrag. Dieser muss wieder in den Kindergartenunterricht fließen. Ersatzschüler von der 1. Klasse bis zur Abschlussklasse Terminale:
5 Fehlfinanzierungsbetrag. Die Stadt Hamburg gewährt pro Schüler/in einen Zuschuss bis zu einer Höchstgrenze. Je nach Ausgaben der Schule wird dieser Zuschuss bei Haushaltsabschluss angepasst. Wenn der Zuschuss voll ausgeschöpft wird, verbleibt das Geld bei der Schule. Fallen jedoch die Ausgaben der Schule geringer als die gewährten Zuschüsse aus, muss sie einen Teil davon zurückerstatten. Die Zuschüsse müssen wieder in den Unterricht der Ersatzschüler fließen. Außerdem werden die Zuschüsse für den Kindergarten und die Schule (von der 1. Klasse bis zur Abschlussklasse Terminale) von zwei unterschiedlichen Stellen bewilligt: Maternelle (Kita) : Sozialbehörde Ab der 1. Klasse : Schulbehörde/ Finanzbehörde Die Freie und Hansestadt Hamburg drängt heute die Schulen implizit dazu, ihren jeweiligen Haushalt entsprechend der einzelnen Schulstufen zu überprüfen. Idealerweise sollten somit die verschiedenen Haushaltsposten für die drei Zweige ausgeglichen sein: Kindergarten (KITA) Grundschule und Collège von der 1. bis zur 8. Klasse Collège und Lycée (Gymnasium) von der 9. bis zur Abschlussklasse Terminale Im Lichte dieser Aufteilung weist der Zweig Lycée ein Defizit auf und dieses wurde wieder von den anderen Bereichen aufgefangen. Um eine stabile Finanzierung zu haben, muss nun jeder Zweig wieder ausgeglichen werden. Schließlich ist es ebenfalls wichtig, zu verstehen, dass die Zuschüsse von der Stadt Hamburg wieder in die Ersatzschüler investiert werden müssen. Sie setzt an dieser Stelle ganz klare Maßstäbe: Die Zuschüsse dürfen auf gar keinen Fall für die Ergänzungsschüler verwendet werden. 7 Wie viele Schüler sind davon betroffen? Die Zahl der Schüler/innen, die keine Zuschüsse erhalten, steigt seit 2009 an, und zwar 48 Schüler/innen im Schuljahr 2012/2013 und 53 im Schuljahr 2013/2014. Dieser Trend veranlasst den Vorstand dazu, die Vereinsmitglieder über den sich daraus ergebenden Fehlbetrag in Kenntnis zu setzen. 8 Wonach richtet es sich, dass die Schüler/innen den einen oder anderen Zweig (Abibac oder Bac) durchlaufen? Als allgemeine Regel gilt: selbstverständlich beeinflusst das Sprachniveau in der deutschen Sprache die durch die Lehrer/Innen am Ende der 8. Klasse getroffene Wahl: Die Abibac-Schüler/innen nehmen an einem Orientierungskurs bereits in der 9. Klasse teil (Ocea). 9 Gibt es noch andere Ansätze? Der Vorstand hat auch schon ernsthaft über mehrere Alternativen nachgedacht und sich mit ihnen auseinandergesetzt.
6 Die Einführung eines Firmentarifs. Die Umlegung des Fehlbetrages bei den Zuschüssen auf alle Schüler/innen durch eine Erhöhung des Schulgeldes (Dieser Ansatz wurde aber wegen des Systems des Fehlfinanzierungsbetrages nicht weiter verfolgt). Die Erhöhung der Anmeldegebühren Die Schaffung eines Solidar-Hilfsfonds, der die Stipendien ergänzen sollte. Selbstverständlich ist der Vorstand offen für jede gute Idee, die verwertet werden könnte. 10 Kann die AEFE ihren Zuschuss erhöhen? Die AEFE übernimmt die Vergütung für die vom französischen Staat entsandten Mitarbeiter/innen und belastet einen Teil davon an das LFH weiter. Dieses Verfahren lässt keine Spielräume zu. 11 Welche Schlussfolgerung ergibt sich daraus? Das LFH verfügt über einen besonderen Status sowohl innerhalb der AEFE als auch in seiner Eigenschaft als Ersatzschule in der Hamburger Schullandschaft. Wir haben einen strikten Vertrag mit der Stadt Hamburg im Rahmen der Zuschussvergabe und wir sind zudem die einzige Privatschule, die parallel als Ersatzschule und als Ergänzungsschule anerkannt wurde. Dieser besondere Status ist eine Chance: wir profitieren von der kulturellen Aufgeschlossenheit für die Schüler/innen, was wir dem Status der Ersatzschule (ein Teil des Unterrichts in deutscher Sprache) verdanken, von der finanziellen Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg und von der Möglichkeit, einen Kursus Ergänzungsschule für die Schüler/innen mit nicht Deutsch als Muttersprache anzubieten. Es gibt 7 französische Schulen in Deutschland. Für die Familien bleibt das LFH die Einrichtung mit dem niedrigsten Schulgeld. Ihr Vorstand
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