Stadtentwicklung Bergen - Vorbereitende Untersuchungen gem. 141 Baugesetzbuch
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- Cathrin Richter
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1 Stadtentwicklung Bergen - Vorbereitende Untersuchungen gem. 141 Baugesetzbuch 1 Der Rat der Stadt hat die VU im April 2016 beschlossen:
2 Vorbereitende Untersuchungen 2 Mit der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Voraussetzungen für die Festlegung von Sanierungsgebieten für die betreffenden Gebiete festgestellt werden. Die Voraussetzung für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten ist das Vorliegen städtebaulicher Missstände in dem betreffenden Gebiet ( 136 BauGB).
3 Vorbereitende Untersuchung 3 Die Voraussetzung für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten ist das Vorliegen städtebaulicher Missstände in dem betreffenden Gebiet ( 136 BauGB). Die Vorbereitende Untersuchung trifft Aussagen zu: 1. Zweckmäßige Abgrenzung und Größe 2. TöB Mitwirkungsbereitschaft 3. Abstimmung mit öffentlichen Planungen 4. Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen 5. Verwaltungskraft der Verwaltung, Bestellung eines Beauftragten 6. Voraussichtliche Gesamtkosten 7. Festlegung grober Zeit-Maßnahme-Plan 8. Anwendung BauGB 9. Finanzierbarkeit Kosten- und Finanzierungsübersicht
4 Vorbereitende Untersuchung - Städtebauliche Missstände 4
5 Sanierungsziele 5 Als Sanierungsziel möchte die Stadt eine umfassende Reduzierung des Wohnungsangebots in den nicht marktfähigen Segmenten umsetzen, um Leerstände abzubauen und einen funktionierenden Wohnungsmarkt herzustellen und zu sichern. Als Sanierungsziel möchte die Stadt die städtebauliche Aufwertung und Stärkung des Innenstadtkerns, Verbesserung der Angebote im Einzelhandel und in Dienstleistung erreichen
6 Sanierungsgebiete 6 Über ein Sanierungsgebiet soll die zügige Durchführung der Sanierungsziele und der damit verbundenen Einzelmaßnahmen organisiert und durchgeführt werden Durch die Regeln des besonderen Städtebaurechts gem. 136 BauGB steuert die Stadt den Sanierungsprozess in Sanierungsgebieten: - Vorkaufsrecht für Grundstücke - Genehmigungspflicht für Kaufverträge - Genehmigungspflicht für Baumaßnahmen Besonderheit: keine Erschließungskosten für Eigentümer Am Ende der Sanierung wird geprüft ob eine sanierungsbedingte Wertsteigerung eingetreten ist
7 Sanierungsgebiete 7 Finanzielle Vorteile für Eigentümer: - Zuschüsse für private Modernisierungskosten - Zuschüsse für Gebäudeabbrüche - Steuerliche Vorteile für Eigentümer
8 Sanierungsgebiete - Steuerliche Vorteile 8 7h EStG Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten 8 Jahre 9 % und 4 Jahre 7 % jährlich (100 %) auf die anerkannten Kosten der Modernisierung und Instandsetzung 10f EStG Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude in Sanierungsgebieten 10 Jahre 9 % jährlich (90 %) auf die anerkannten Kosten der Modernisierung und Instandsetzung Grundsätzliches Grundsätzlich alle Gebäude im Sanierungsgebiet Anerkannt sind alle baulichen Investitionen, die grundsätzlich im Sinne der Sanierungsziele sind und vor Baubeginn mit der Stadt vertraglich abgestimmt wurden.
9 Fördermitteleinsatz - Zuschüsse 9 Die Fördermittel des Stadtumbaus können insbesondere eingesetzt werden für: die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Brachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung, die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes, die Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit den Rückbau leer stehender Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur
10 Wie geht es mit der VU weiter: 10 Anregung und Hinweise von Eigentümern, Mietern und Pächtern werde aufgenommen und geprüft Anregungen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) werden aufgenommen und geprüft Die Sanierungsziele, die Kosten und Sanierungsgebiete werden vom Rat der Stadt beschlossen Das Ministerium prüft und bewilligt die Kosten im Frühjahr/Sommer 2017 Fördermittel für Maßnahmen können eingesetzt werden: öffentliche und private Maßnahme
11 Vorbereitende Untersuchungen 11 Vielen Dank!
12 Sanierungsgebiet - Steuervorteil 12 Modernisierungs- / Instandsetzungskosten: Einkommen p. a Persönlicher Steuersatz 35% 10 f EStG (selbstgenutztes Wohnhaus, über 10 Jahre a 9 %= 90 % Sonderabschreibung) Einkommensteuer Ohne Sonderabschreibung: Mit Sonderabschreibung: = *0,35 => Steuerersparnis Jahr 1-9: p. a. Steuerersparnis über 10 Jahre:
13 Sanierungsgebiete - Steuervorteil 13 Modernisierungs- / Instandsetzungskosten: Einkommen p. a Persönlicher Steuersatz 35% 7h EStG (vermietetes Wohnhaus, über 12 Jahre 100 % Sonderabschreibung) Einkommensteuer Ohne Sonderabschreibung: Mit Sonderabschreibung: = *0,35 => Steuerersparnis Jahr 1-8: p. a., Jahr 9-12: p.a. Steuerersparnis über 12 Jahre:
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