Das e-government-gesetz 3. Geo-Fortschrittsbericht. Neuerungen für die Statistik am Horizont

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1 Das e-government-gesetz 3. Geo-Fortschrittsbericht Neuerungen für die Statistik am Horizont

2 Gesetzgebung: Zeitplan Artikelgesetz Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Neues egovg nur ein Teil davon. September 2012: Verabschiedung durch Bundeskabinett. November 2012: Änderungswünsche durch Bundesrat. 1. Halbjahr 2013 (geplant): In Kraft.

3 Gesetzgebung: Betroffenheit Verpflichtet zunächst nur den Bund. Für Länder und Kommunen erst wirksam durch Übertragung in Landesrecht Konnexität.

4 Inhalt Artikel 1 (egovg) -1- Nach der Verkündung des Gesetzes müssen die Bundesbehörden 2 Abs. 1: einen elektronischer Zugangsweg für elektronische Dokumente einschl. qualifizierter Signatur eröffnen; 2 Abs. 3: die Authentifizierung via eid bzw. eat innerhalb von 18 Monaten ermöglichen; 2 Abs. 2: einen D -Zugang innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme des D -IT-Verfahrens schaffen.

5 Inhalt Artikel 1 (egovg) -2- Außerdem müssen 4: sichere elektronische Zahlungsverfahren eingerichtet werden; 6: ab 2020 die Akten elektronisch geführt werden. Im Netz bereitgestellte Daten (open data) 12: müssen maschinenlesbar sein; 12: müssen durch Metadaten beschrieben sein; 12: Bundesregierung kann Lizenzierung per VO regeln.

6 Inhalt Artikel 1 (egovg) -3- Aufgrund von Bundesrecht neu erstellte oder überarbeitete elektronische Register mit Flurstücksbezug 14: müssen georeferenziert werden; In der Begründung wird die Überarbeitung des Melderegisters als wichtige Kommunalaufgabe im Sinne des 14 genannt (Bundesrat: fraglich), es werden deutschlandweit 0,5 Mio. Aufwand veranschlagt (Bundesrat: fraglich). Amtliche Bekanntmachungen 15: können ausschließlich in öffentlich zugänglichen elektronischen Ausgaben des Verkündigungsorgans erfolgen.

7 Inhalt Artikel 13 (Änderung BStatG) 10: Geografische Gitterzelle darf für die regionale Zuordnung der Erhebungsmerkmale genutzt werden; diese ist quadratisch und mindestens 1ha groß.

8 100x100m Raster: Stuttgart bewohnte Zellen 372 Zellen (4,7 %) < 3 Einwohner 1173 Zellen (14,7%) < 10 Einwohner 2163 Zellen (27,1 %) < 25 Einwohner

9 100x100m Raster: Stuttgart -2- Ebene Stadtbezirk < 3 EWO < 10 EWO >= 10 EWO

10 100x100m Raster: Stuttgart -3- Ebene Stadtteil < 3 EWO < 10 EWO >= 10 EWO

11 100x100m Raster: Stuttgart -4- Ebene Stadtviertel < 3 EWO < 10 EWO >= 10 EWO

12 Datenschutz: Neuer Schwung? 3. Geo-Fortschrittsbericht: Die Bundesregierung wird im Einvernehmen mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder prüfen, ob und wie Auflösungsschwellen für Geodaten geregelt werden können, ab denen grundsätzlich keine Schutzbedürftigkeit gesehen wird. Keine Schutzbedürftigkeit könnte aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen bei: Einem Maßstab kleiner als 1:5000 (Karten), Einer Bodenauflösung größer als 20 cm (Luftbilder), Einer größer als 100x100 m gerasterten Fläche Mindestens auf vier Haushalte aggregierten Informationen.

13 Fazit Zeitpunkt und Umfang der Umsetzung der Regelungen in Ländergesetze noch unklar gleichzeitig steigt der Erwartungsdruck. Ein 100m-Raster kann ein Kleinräumiges Gliederungssystem zumindest ab einer gewissen räumlichen Tiefe nicht ersetzen.

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