Bayerisches Landesamt für Steuern. Die neuen GoBD. Entstehung und Ziele der GoBD aus Sicht der Finanzverwaltung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bayerisches Landesamt für Steuern. Die neuen GoBD. Entstehung und Ziele der GoBD aus Sicht der Finanzverwaltung"

Transkript

1 Die neuen GoBD

2 Bayerisches Landesamt für Steuern Die neuen GoBD Entstehung und Ziele der GoBD aus Sicht der Finanzverwaltung

3 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff BMF-Schreiben vom , BStBl 2014 I, S Absicht: Zusammenfassung der bisherigen Regularien! Vereinheitlichen der bestehenden Verwaltungsregelungen Anpassung an technische Buchführungsstandards Anpassung an die Rechtsprechung 2

4 Historie der Grundsätze (elektronischer) Buchführung URSPRUNG: Die GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - der Ehrenkodex für Buchhalter; ein feststehender, aber nicht definierter Begriff, großteils auch erst von der Rechtsprechung geprägt. FORTSCHREIBUNG: BMF vom Mikrofilm-Grundsätze BMF vom , BStBl 84 I, Mikrofilm-Erlass (Verwendung von Mikrofilmaufnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten) BMF vom GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) BMF vom , BStBl 1996 I, 34 Verzicht auf die Aufbewahrung von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen BMF vom GDPdU (geändert am ) ; Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Aufzeichnungen BMF vom , BStBl 2010 I, 1342 Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften BMF vom GoBD 3

5 GoBS -> (GoBIT) -> GoBD Die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) von der AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung ev) in 1995 fertiggestellt und vom BMF als Anlage eines erläuternden/einschränkenden BMF-Begleitschreibens veröffentlicht. Beginn der Arbeiten an den GoBS in 1988 Überarbeitung der GoBS führte zu GoBIT (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz); Entwurf aktueller Stand , Version 5.1 ( finale Fassung ) Beginn der Abstimmung zw. AWV und Finanzverwaltung in Entwurfsfassung der GoBD Anfang 2013 Anschließend div. Termine für Stellungnahmen und Anhörungen -> Veröffentlichung der GoBD im November

6 Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) vom Ausgearbeitet von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung ev und als Anlage zu einem begleitenden und erläuternden BMF-Schreiben veröffentlicht Kritik am Entwurf vom - IDW - BITKOM - BStBK - Wirtschaftsverbände BMF-Schreiben vom zur elektronischen Rechnung GoBS FAQ GDPdU GoBD-Entwurf vom April 2013 und 2014 GoBD - final vom Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen vom in der Fassung vom (Anlass für Änderung war BMF-S zur elektronischen Rechnung, s.u.) Fragen und Antworten Katalog zum Datenzugriff, letzte Fassung vom ; keinerlei Rechtsnatur, lediglich Orientierungshilfe zum Datenzugriffsrecht 5

7 GoBD Monatsbericht des BMF vom April 2015 Aussage des BMF: Mit den GoBD ist keine Änderung der materiellen Rechtslage oder der bisherigen Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung eingetreten. Aufgrund der durchgreifenden Veränderungen in der für die Buchführung genutzten Technik formulieren die GoBD aber konkrete EDV-spezifische technische Anforderungen, um die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auch mit dieser Form der Buchhaltung zu erfüllen 6

8 Die neuen GoBD - Geltungsbereich zeitlich und sachlich Rz 183 Dieses BMF-Schreiben gilt für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.Dezember 2014 beginnen. -> ab sofort vom Unternehmen / Berater zu beachten. Außenprüfer, der Jahre vor 2015 prüft, müsste zweigleisig fahren. ABER: nur Zusammenfassung bestehender Regelungen. Anwendung auch für Jahre vor 2015 Es gilt das jeweils Günstigere! Geltung sowohl für Buchführungspflichtige als auch für Aufzeichnungspflichtige 7

9 Die neuen GoBD Inhalte Verantwortlichkeit Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit Grundsatz der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung (Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechtes Buchen, Ordnung, Unveränderbarkeit) Belegwesen (Belegfunktion), Journal- und Kontenfunktion IKS Datensicherheit Unveränderbarkeit Aufbewahrung Verfahrensdokumentation (Nachvollziehbarkeit) Zertifizierung und Softwaretestate 8

10 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Verfahrensdokumentation, Rz. 151 ff Forderung nach einer Verfahrensdokumentation für jedes DV-System, die aussagekräftig und aktuell ist und alle System- und Verfahrensänderungen (auch Programme und deren Updates) inhaltlich und zeitlich lückenlos dokumentiert UMFANG: einzelfallabhängig; alles, was zum Verständnis des DV-Verfahrens notwendig ist. Dokumentation muss Folgendes wiedergeben: Beschreibung des organisatorisch und technisch gewollten Prozesses INHALT: allg. Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation, Betriebsdokumentation Fehlende oder ungenügende Dokumentation, die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, führt nicht zur Verwerfung der Bf. 9

11 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Verfahrensdokumentation, Rz. 20 Zu dokumentierte Systeme und Bereiche: unter DV-System wird die im Unternehmen eingesetzte Hard- und Software verstanden, mit denen Daten und Dokumente erfasst, erzeugt, empfangen, oder übermittelt werden. Dazu gehören das Hauptsystem sowie Vor- und Nebensysteme (z.b. FiBu, Anlagenbuchhaltung, Lohn, Kasse, WaWi, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Zeiterfassung, DMS.) einschl. der Schnittstellen zwischen den Systemen. 10

12 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte aufbewahrungspflichtige Unterlagen, Rz. 5 und 6 1) Der Begriff steuerlich relevante Unterlagen wird nicht mehr verwendet 2) Statt dessen aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen 3) Alt.: Unterlagen im Sinn 147 Abs. 1 AO, 257 HGB 4) Erstbestimmungsrecht hat der Unternehmer, Rz. 6 (wie bisher!) 5) Die Dauer der Aufbewahrung ist unverändert 10 J. / 6 J. Eine Verkürzung wie schon mehrmals beabsichtigt, ist momentan nicht Gegenstand von Erörterungen 11

13 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Behandlung von s im Unternehmen, Rz s, die die Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefes oder eines Buchungsbelegs umfassen, sind in elektronischer Form aufzubewahren Mail selbst nicht aufbewahrungspflichtig, soweit sie nur als Transportmittel dient, z.b. für angehängte Rechnung Praxis: Prüfer fragen nach, ob und wie s aufbewahrt werden Empfehlung an das Unternehmen: -Richtlinie erlassen, die ggf. von allen Arbeitnehmern zu zeichnen ist (Datenschutz!). Archivierungssoftware kostet weniger als man denkt! 12

14 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Ersetzendes Scannen, Vernichtung von Originalbelegen, Rz. 130 Abgabenordnung 146, BFH-Beschluss vom : Die Buchführung und sonst erforderliche Aufzeichnungen dürfen auch auf Datenträgern geführt werden. Vernichtung von Originalbelegen nach dem Digitalisieren (zb als.pdf oder.tiff) ist zulässig 13

15 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Ersetzendes Scannen, Vernichtung von Originalbelegen, Rz. 130 Voraussetzung: unternehmensspezifische Regelungen zur unveränderten und ordnungsgemäßen Digitalisierung sind in der Verfahrensdokumentation aufgeführt Das gescannte Dokument muss bei seiner Wiedergabe mit dem Original bildlich übereinstimmen. Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und Aufbewahrung v Belegen und Vernichtung v Papierbelegen der BStBK und DStV (Stand März 2014); m.e. sehr hilfreich für die Praxis 14

16 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Ersetzendes Scannen, Vernichtung von Originalbelegen, Rz. 130 Die Datev initiierte (Spiel) -Musterprozesse (sog. Simulationsstudien) mit Finanzrichtern und Anwälten mit unterschiedl. Sachverhalten zum Thema Vernichtung der Originalpapierunterlage (je 7 Finanzgerichts und Zivilrechtsprozesse). Ergebnis: in allen Fällen war die Vorlage des gescannten Dokuments ausreichend. Wichtig: Nachweis des Zeitpunkt des tatsächlichen Scanvorgangs (per Zeitstempel nach 2 Nr.14 SigG oder durch das Dokumentenmanagementsystems, das außerhalb des Unternehmens betrieben wird wg. möglicher Einflussnahme auf Systemzeit. Allerdings: für Besteuerungszwecke ist dies nicht erforderlich, Rz 138) 15

17 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Ersetzendes Scannen, Vernichtung von Originalbelegen, Rz. 130 GoBD, Rz 139: Nach dem Einscannen dürfen Papierdokumente vernichtet werden. Im Anschluss an den Scanvorgang darf die weitere Bearbeitung nur mit dem elektronischen Dokument erfolgen. Die Papierbelege sind dem weiteren Bearbeitungsgang zu entziehen, damit auf diesen keine Bemerkungen, Ergänzungen usw. vermerkt werden können, die auf dem elektronischen Dokument nicht enthalten sind. 16

18 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Buchungszeitpunkt, Zeitgerechtheit, Rz 45 zeitgerecht bedeutet zeitlicher Zusammenhang zwischen den Vorgängen und ihrer buchmäßigen Erfassung (BFH v und v ) Jeder Geschäftsvorfall ist zeitnah, d.h. möglichst unmittelbar nach seiner Entstehung in einer Grundaufzeichnung oder in einem Grundbuch zu erfassen. Länger als etwa 10 Tage darf ein unbarer Geschäftsvorfall grundsätzlich nicht unerfasst bleiben. Praxis: bei KMUs bestehen die Aufzeichnungen häufig nur in einer geordneten Belegablage. Erfassung durch den StB erfolgt erst später. Dies widerspricht allerdings dem Wesen einer kaufmännischen Buchführung. Abhilfe: organisatorische Vorkehrungen müssen sicherstellen, dass Belege bis zu ihrer Erfassung nicht verloren gehen! 17

19 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Unveränderbarkeit, Protokollierung v Änderungen, Rz 107 ff Nach 146 Abs.4 AO darf eine Buchung oder Aufzeichnung nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist., Rz 107 Bsp. für unzulässige Vorgänge, Rz 109: Vorerfassungen, Stapelbuchungen werden bis zur Erstellung des Jahresabschlusses und darüber hinaus offen gehalten. Alle Eingaben können daher unprotokolliert geändert werden. Praxis: Bei Verlassen/Abspeicherung eines Buchungsstapels muss/müsste o.g. Vorgabe umgesetzt werden. Sog. Festschreibung bis zum Abgabetermin der UStVA Änderungsprotokoll muss eingeschaltet sein und Ursprungsund Änderungszustand und Zeitpunkt der Änderung erfassen (Historisierung) 18

20 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Elektronischer Kontoauszug, Rz 131 Eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden (z. B. Rechnungen oder Kontoauszüge im PDF- oder Bildformat). Eine Umwandlung in ein anderes Format (z. B. MSG in PDF) ist dann zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden. 19

21 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Dokumente/Dateien im Office-Format, Rz 133 Im DV-Sytem erzeugte Dokumente (z.b. als Textdokumente erstellte Ausgangsrechnungen ) sind im Ursprungsformat aufzubewahren. Office-Formate können grundsätzlich auch weiterhin verwendet werden, auch wenn sie Belegfunktion erfüllen. Sofern jedoch keine Aufbewahrungs- bzw. Archivsysteme zum Einsatz kommen, mit denen der Nachweis der Unveränderbarkeit bzw. der Nachvollzug von Änderungen unterstützt wird (z.b. DMS), sollten ergänzende Maßnahmen getroffen werden, um die Beweiskraft der Office-Dokumente zu erhalten. Dies kann z.b. durch eine Kombination aus regelmäßigen Sicherungen, Zugriffsschutz auf die Ablageorte auf dem Rechner, die Verwendung von Schreibschutzmaßnahmen und eine Verfahrensdokumentation mit Erläuterungen der Maßnahmen erfolgen. Auch die Umwandlung und ergänzende Aufbewahrung mit Datum der Umwandlung in weniger leicht änderbare Formate (z.b. PDF) kann die Beweiskraft nachhaltig erhöhen. Quelle: DATEV; Empfehlungen zur Umsetzung der GoBD 20

22 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Datenzugriff, Rz 158 ff Keine inhaltliche Änderung oder Erweiterung gegenüber dem BMF-S vom in der Fassung vom Der Fragen-Antworten-Katalog zum Datenzugriff vom wurde aufgenommen. Hinweis auf BFH-Urteile vom : Zugriff auf Daten des Vorsystems (hier: Apotheke mit Warenwirtschaftssystem und Registrierkasseneinzelaufzeichnungen) ist zulässig; Einzelaufzeichnungspflicht! 21

23 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Datenzugriff, Rz 158 ff Rz 172, personenbezogene oder dem Berufsgeheimnis unterliegende Daten Dem Steuerpflichtigen oder dem von ihm beauftragten Dritten obliegt es, die Datenbestände so zu organisieren, dass der Prüfer nur auf die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten des Steuerpflichtigen zugreifen kann. Dies kann z. B. durch geeignete Zugriffsbeschränkungen oder digitales Schwärzen der zu schützenden Informationen erfolgen. Für versehentlich überlassene Daten besteht kein Verwertungsverbot. Praxis: den Prüfer interessieren diese Daten nicht! Ausnahme: Steuerberater berät sich mit Mandanten über Selbstanzeige und stellt hierüber Rechnung. Die Rechnung interessiert uns!!!! Systemhersteller (z.b. Datev) bieten bereits Schwärzung vor Datenexport an Prüfer an 22

24 GoBD- ausgewählte Schwerpunkte Zertifizierung und Software-Testate, Rz Positivtestate werden durch die Finanzverwaltung wegen der Vielzahl an Systemen nicht erteilt. Zertifikate Dritter können bei der Auswahl von Produkten hilfreich sein, entfalten für die Finanzverwaltung aber keinerlei Bindungswirkung. Praxis: für die Anerkennung durch die Finanzverwaltung sind sie durchaus hilfreich. 23

25 Außerhalb GoBD elektronische Rechnung 14 UStG, BMF-Schreiben vom 2. Juli 2012 Das innerbetriebliche Kontrollverfahren dient nicht dazu, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs zu überprüfen. Es soll lediglich die korrekte Übermittlung der Rg. sichergestellt werden. Bei der Übermittlung sollen keine die Echtheit der Herkunft oder die Unversehrtheit der Rechnung beeinträchtigende Fehler vorkommen. Kontrolle kann im Rahmen eines entsprechend eingerichteten Rechnungswesens erfolgen oder auch durch manuellen Abgleich. Keine Vorgabe eines technischen Verfahrens; keine Dokumentationspflicht des Kontrollverfahrens. 24

26 Fragen? Gerne!! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Stefan Müller Bayer. Landesamt für Steuern Betriebsprüfungsreferat München Tel. 089/ o

27 GoBD Wesentliche Anforderungen und Änderungen Diplom-Volkswirt und Steuerberater Wolf D. Oberhauser, Alzenau Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg Mitglied des EDV-Ausschusses der BStBK und der StBK Nürnberg

28 GoBD Wesentliche Anforderungen und Änderungen Gliederung: 1. Vorbemerkung 2. Anwendungsbereich 3. Fristen und Termine 4. Kontierung 5. Grundsatz der Unveränderbarkeit 6. Aufbewahrungspflichten Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 2

29 Vorbemerkung Die GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) haben ihren Ursprung in vier verschiedenen Bereichen: praktischer Übung, Rechtsordnung (Handelsrecht, Steuerrecht, Rechtsprechung), Erlassen, Empfehlungen und Gutachten, wissenschaftlicher Diskussion. Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 3

30 Vorbemerkung Die GoBD ist anders als der Entwurf der GoBIT des AWV e. V. allein aus der Sicht der Finanzverwaltung formuliert. Was will der Prüfer sehen und nicht, was braucht der Unternehmer? Es sind alle Unterlagen aufzubewahren, die zum Verständnis und zur Überprüfung der ( ) gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnung im Einzelfall von Bedeutung sind (Rz. 5). Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 4

31 Anwendungsbereich Buchführungspflichtige gemäß 140 und 141 AO, Steuerpflichtige, die freiwillig Bücher führen ( 4 Abs. 1 EStG), Gewinnermittler gemäß 4 Abs. 3 EStG und alle Unternehmer im Sinne des UStG Rz. 25 Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 5

32 Anwendungsbereich Folgende Anforderungen sind von allen Betroffenen zu beachten: - Nachvollzieh- und Nachprüfbarkeit - Vollständigkeit und Richtigkeit - zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung - Ordnung - Unveränderbarkeit Rz. 26 Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 6

33 Anwendungsbereich Folgende Anforderungen sind von allen Betroffenen zu beachten: - zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung Laufende Buchführung für jeden Kleinunternehmer, Haftungsgesellschaft.? - Unveränderbarkeit Rz. 26 Keine Aufzeichnungen bzw. Gewinnermittlungen mit Excel? Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 7

34 Anwendungsbereich Beispiele der betroffenen IT-Systeme: - Finanzbuchführungssystem - Anlagenbuchhaltung - Lohnbuchhaltung Rz Warenwirtschaftssystem - Materialwirtschaft - Fakturierung - Kostenrechnung (Rz. 5) Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 8

35 Fristen und Termine Werden Waren- und Kostenrechnungen nicht innerhalb von acht Tagen nach Rechnungseingang oder innerhalb ihrer gewöhnlichen Durchlaufzeit beglichen, schreibt der Erlass zwingend eine Kreditorenbuchhaltung vor. (Rz. 49) Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 9

36 Fristen und Termine Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden. ( 146 Abs. 1 Satz 2 AO siehe auch Rz. 48) Werden Waren- und Kostenrechnungen nicht innerhalb von acht Tagen nach Rechnungseingang oder innerhalb ihrer gewöhnlichen Durchlaufzeit beglichen, schreibt der Erlass zwingend eine Kreditorenbuchhaltung vor. (Rz. 49) Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 10

37 Fristen und Termine Die Belege (..) sind zeitnah, d. h. möglichst unmittelbar nach Eingang oder Entstehung gegen Verlust zu sichern (Rz. 67). Erfassung unbarer Vorgänge innerhalb von zehn Tagen ist unbedenklich (Rz. 47). Die Funktion der Grund(buch)aufzeichnung kann auch durch geordnete und übersichtliche Belegablage erfüllt werden (Rz. 46). Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 11

38 Fristen und Termine Geeignete Maßnahmen zur Sicherung und Vollständigkeit sind zu treffen (Rz. 47). Die Sicherung kann durch -laufende Nummerierung der eingehenden und ausgehenden Lieferscheine und Rechnungen, - zeitgerechte Erfassung in Grund(buch)aufzeichnungen (z. B. Wareneingangs- und ausgangsbuch) oder -laufende Ablage in gesonderten Mappen und Ordnern erfolgen. Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 12

39 Fristen und Termine Die GoBD schreibt als Grundregel bei periodenweiser Erstellung der Bücher oder Aufzeichnungen (=> Auftragsbuchführung) vor, dass bei Belegeingang oder entstehung Maßnahmen zur Belegsicherung etc. ergriffen werden und Rz. 50 die unbaren Geschäftsvorfälle bis zum Ablauf des folgenden Monats erfasst (= verbucht) werden. Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 13

40 Fristen und Termine Wird diese Grundregel verletzt, ist die Ordnungsmäßigkeit dann noch gegeben, wenn die Geschäftsvorfälle vorher fortlaufend richtig und vollständig in Grund(buch)aufzeichnungen oder Grundbüchern festgehalten werden (Rz. 52). Auch hier gilt, dass die geordnete und übersichtliche Belegablage die Funktion der Grundbuchaufzeichnungen erfüllt (Rz. 52 => Rz. 46). Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 14

41 Kontierung Handels- oder Geschäftsbriefe erhalten erst mit dem Kontierungsvermerk und der Verbuchung auch die Funktion eines Buchungsbelegs (Rz. 63). Zur Erfüllung der Belegfunktion sind deshalb Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Papierbeleg erforderlich (Rz. 64). Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 16

42 Kontierung Ein Steuerpflichtiger hat andernfalls durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Geschäftsvorfälle auch ohne Angabe auf dem Belegen in angemessener Zeit progressiv und retrograd nachprüfbar sind (Rz. 64) => d. h., dann kann auf die Kontierung verzichtet werden. Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 17

43 Grundsatz der Unveränderbarkeit Alle Informationen (Programme und Datenbestände), die einmal in den Verarbeitungsprozess eingeführt wurden, dürfen nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht oder durch neue Daten überschrieben werden (Rz. 108). Bei späteren Änderungen der eingeführten Informationen muss der ursprüngliche Inhalt noch erkennbar sein und die Änderungen sind zu protokollieren (Rz. 111). Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 20

44 Grundsatz der Unveränderbarkeit Die Anforderungen werden bei Ablage im Dateisystem jedoch regelmäßig nicht erfüllt, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unveränderbarkeit gewährleisten. Die Maßnahmen können in der Auswahl der einsetzten Hardware, Software bestehen. Aber auch rein organisatorische Maßnahmen sind zulässig. Rz. 110 Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 21

45 Aufbewahrungspflichten Bei Dauersachverhalten (Abschreibungen) beginnt nach Meinung der Finanzverwaltung die Aufbewahrungsfrist erst mit Ablauf des Abschreibungszeitraums (z. B. Gebäude => 50 Jahre). Rz. 81 Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 22

46 Aufbewahrungspflichten Umwelterlass des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen vom Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 23

47 Datensicherung und Aufbewahrungspflichten Werden Daten, Datensätze, elektronische Unterlagen nicht ausreichend geschützt und können deswegen nicht mehr vorgelegt werden, so ist die Buchführung formell nicht mehr ordnungsmäßig (Rz. 104). Die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig (Rz. 105). Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 24

48 Aufbewahrungspflichten Systemwechsel: Können bei einem Systemwechsel die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten qualitativ und quantitativ gleichwertig in das neue System überführt werden und stehen in diesem neuen System qualitativ und quantitativ die gleichen Auswertungsmöglichkeiten zur Verfügung, dann muss das ursprüngliche System nicht weiter vorgehalten werden. Rz. 142 Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 25

49 GoBD Wesentliche Anforderungen und Änderungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte stellen Sie Ihre Fragen! Dipl.-Vw. und Steuerberater Wolf D. Oberhauser, Alzenau Steuerberaterkammer Nürnberg KdöR 26

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn

Mehr

GOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung

GOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung GOBD Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung Das Rad wurde nicht neu erfunden! Wen geht es an? - Jeden der nach gesetzlichen Vorschriften Bücher führen muss. - Also auch Aufzeichnungen,

Mehr

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD 2 Alle Rechnungen sind gleich! Die E-Rechnung im Lichte der GoBD

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Diplom Kaufmann Walter Mock Steuerberater Koblenz GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen

Mehr

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater 24. Windenergietage 10. 12. November 2015 Digitale Buchführung gesetzliche Neuerungen. technische Möglichkeiten. Anwendungsbeispiele Digitale Buchführung

Mehr

GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker

GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker Folie 1 12.11.2015 GoBS + GDPdU + FAQ = GoBD Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS; BMF- Schreiben vom

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht

Mehr

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD)

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) 1. Allgemeine Erläuterungen Das Bundesfinanzministerium

Mehr

Mandanten- Informationsbrief zu den neuen GoBD

Mandanten- Informationsbrief zu den neuen GoBD Steuerberatung Bulek Feuerhausstr. 11 A 82256 Fürstenfeldbruck Mandanten- Informationsbrief zu den neuen GoBD zum 15. Juni 2015 Inhalt 1) Anwendungsbereich 2) Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrte Damen und Herren Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Sehr geehrte Damen und Herren das Schlagwort GoBD

Mehr

Die Sicht der Finanzverwaltung

Die Sicht der Finanzverwaltung Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren Die Sicht der Finanzverwaltung Stefan Müller, Bayer. Landesamt für Steuern, München Ihr Referent: Stefan Müller, Dipl.Finanzwirt(FH)

Mehr

27.02.2015. GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, Alzenau. Vorweg

27.02.2015. GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, Alzenau. Vorweg 27.02.2015 GoBD Änderungsbedarf in einem Kerngeschäft StB Dipl.-Vw. Wolf D. Oberhauser, Alzenau Vorweg Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) wurden von der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse

Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Die Regelungen gelten

Mehr

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD

Aktuelle Mandanteninformation. GoBD Aktuelle Mandanteninformation GoBD Mit Wirkung zum 1.1.2015 hat die Finanzverwaltung die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer

Mehr

- GoBD - BMF-Schreiben vom 14.11.2014

- GoBD - BMF-Schreiben vom 14.11.2014 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - GoBD - BMF-Schreiben vom 14.11.2014 Patrick Mersch GoBD

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Rechtslage. Folgen und Sanktionen bei Nichtbeachtung bzw. Verstoß

Rechtslage. Folgen und Sanktionen bei Nichtbeachtung bzw. Verstoß Seit 1937 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), veröffentlicht vom Bundesministerium der

Mehr

Hier Position für Kanzleilogo. GoBD. Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD

Hier Position für Kanzleilogo. GoBD. Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD GoBD Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Allgemeines Die Regelungen gelten sowohl für die doppelte Buchführung wie auch explizit für sonstigen

Mehr

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) E-Rechnung, Umsatzsteuer, GoBD & Compliance 2 Die

Mehr

FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation

FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation Nr. Frage Antwort 1 Befasst sich die Musterverfahrensdokumentation (MVD) auch mit der Behandlung elektronischer Dokumente (E-Rechnung, elektronische Kontoauszüge,

Mehr

GoBD Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen von DATEV. Hier Position für Kanzleilogo

GoBD Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen von DATEV. Hier Position für Kanzleilogo GoBD Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen von DATEV Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Allgemeines Die Regelungen gelten sowohl für die doppelte Buchführung

Mehr

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD 2 Die vorliegenden Ausführungen geben die persönliche Meinung

Mehr

1. Hintergrund. Für die Einhaltung der GoBD ist der Steuerpflichtige verantwortlich.

1. Hintergrund. Für die Einhaltung der GoBD ist der Steuerpflichtige verantwortlich. Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoDB) - ein Überblick 1. Hintergrund Die GoBD (Grundsätze

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog)

Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Der Deutsche Steuerberaterverband e.v. (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben den nachfolgenden

Mehr

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht Prenzlauer Allee 39 / Marienburger Str.1, 10405 Berlin Telefon: 030 / 44 36 99 0, Fax: 030 / 44 36 99 24, Email: mail@ franz-naether.de Internet: www.franz-naether.de Informationen zu den Grundsätzen zur

Mehr

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07. Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der

Mehr

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach?

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach? Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)

Mehr

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153

Mehr

Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen der DATEV

Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen der DATEV Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen der DATEV Die am 14.11.2014 veröffentlichten GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit

Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren Das Finanzamt spielt mit Vortrag der Finanzverwaltung zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten, Schwerpunkt die elektronische

Mehr

Steuern I News I Recht

Steuern I News I Recht Steuern I News I Recht Spezialausgabe Die neuen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ab dem 1.1.2015 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, Das Steuerrecht ändert sich laufend. Hiermit möchten

Mehr

RECHTSANWALTSKANZLEI ROHNER Medienrecht Urheberrecht Internetrecht Arbeitsrecht

RECHTSANWALTSKANZLEI ROHNER Medienrecht Urheberrecht Internetrecht Arbeitsrecht Rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der elektronischen Rechnung und Archivierung Vortrag im Rahmen der Abendveranstaltung Datensicherung und Archivierung 4. Februar 2015, 19.00 21.00 Uhr in der Handwerkskammer

Mehr

II. Beispiele für Prüfungsfeststellungen und korrespondierende Stellungnahmen

II. Beispiele für Prüfungsfeststellungen und korrespondierende Stellungnahmen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) I. Vorbemerkungen Die Finanzverwaltung hat am 14.11.2014

Mehr

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung

Mehr

GoBD. BMF-Schreiben vom 14.11.2014

GoBD. BMF-Schreiben vom 14.11.2014 GoBD BMF-Schreiben vom 14.11.2014 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff Diekmann _AdStB_2015 1

Mehr

In dem neuen 37-seitigen Schreiben vom 14.11.2014 sind nun alle darin enthaltenen Regelungen zusammengefasst, aktualisiert und erweitert.

In dem neuen 37-seitigen Schreiben vom 14.11.2014 sind nun alle darin enthaltenen Regelungen zusammengefasst, aktualisiert und erweitert. Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoBD) bzw. zum Datenzugriff

Mehr

FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung

FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung Herzlich Willkommen zu FiBu 4.0 Skonto statt Mahngebühren und Finden statt Suchen mit e-rechnung Wer sind wir? Warum soll ich überhaupt was umstellen? In vielen Unternehmen ist es immer noch gängige Praxis,

Mehr

Frank Bischof, 4. Februar 2015. Steuerliche Änderungen durch die Einführung der GoBD

Frank Bischof, 4. Februar 2015. Steuerliche Änderungen durch die Einführung der GoBD GoBD Steuerliche Änderungen durch die Einführung der GoBD Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Allgemeines Die Regelungen gelten sowohl für die doppelte Buchführung wie auch explizit für sonstigen

Mehr

Informationsschreiben 2. Wichtig - Bitte unbedingt lesen!

Informationsschreiben 2. Wichtig - Bitte unbedingt lesen! Informationsschreiben 2 Wichtig - Bitte unbedingt lesen! Die neuen GoBD - Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie

Mehr

MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Für die Überprüfung der Kassen(buch)führung stellt diese Checkliste lediglich

Mehr

Sonder-Informationsbrief Zum Thema: GoBD

Sonder-Informationsbrief Zum Thema: GoBD Dr. Schneiderbanger & Kollegen Steuerberater Rechtsanwälte Kreuzsteinstraße 41 95028 Hof Tel.-Nr. (0 92 81) 71 55-0 Fax-Nr. (0 92 81) 71 55-55 E-Mail: hof@dr-schneiderbanger.de Internet: www.dr-schneiderbanger.de

Mehr

Persönlich / vertraulich intern Musterschreiben Godeffroystraße 31 22587 Hamburg. Bisherige Archivierung Ihrer Buchhaltungsdaten.

Persönlich / vertraulich intern Musterschreiben Godeffroystraße 31 22587 Hamburg. Bisherige Archivierung Ihrer Buchhaltungsdaten. Persönlich / vertraulich intern Musterschreiben Godeffroystraße 31 22587 Hamburg 3. August 2015 99900 / Bisherige Archivierung Ihrer Buchhaltungsdaten Sehr geehrte* *, Ihre Buchführungsdaten haben wir

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG

DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis Winfried Ayl Finanzamt Trier, 26.01.2011 Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 1 Rechtsgrundlagen 193 bis 207 AO und 42 f

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Ordnungsgemäße Kassenführung Vermeiden Sie Umsatzzuschätzungen durch den Prüfer! In enger Zusammenarbeit mit DATEV eg 90329 Nürnberg Telefon

Mehr

12 Regeln zum GoBD-konformen Austausch elektronischer Rechnungen

12 Regeln zum GoBD-konformen Austausch elektronischer Rechnungen 12 Regeln zum GoBD-konformen Austausch elektronischer Rechnungen 07. Mai 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Mit der Änderung durch

Mehr

Wie muss die Belegführung in der Buchhaltung des 21. Jahrhunderts aussehen?

Wie muss die Belegführung in der Buchhaltung des 21. Jahrhunderts aussehen? Schäftner, Englert, Grünewald Poststraße 3 97877 Wertheim Schäftner, Englert, Grünewald Partnerschaftsgesellschaft mbb Steuerberatungsgesellschaft Poststraße 3 97877 Wertheim Telefon:(09342)9287-0 Telefax:(09342)9287-40

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher

Mehr

Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin. E-Mail. 5. Juni 2014

Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin. E-Mail. 5. Juni 2014 Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Ka/We Tel.: +49 30 240087-49 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 5. Juni 2014 Stellungnahme

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.

Mehr

Ersetzendes Scannen für DATEV Unternehmen online

Ersetzendes Scannen für DATEV Unternehmen online Ersetzendes Scannen für DATEV Unternehmen online Intro: Bürokratie-Abbau Was wurde Ihnen dazu nicht schon alles versprochen! Das papierlose Büro/Archiv ist eine gepflegte IT-Vertriebslüge seit dem ersten

Mehr

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung 2011/0604162 IV D 2 - S 7287-a/09/10004 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Mehr

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten?

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Mandantenveranstaltung 05. September 2012 Hotel Weißenburg Gliederung ü Ausgangslage ü Erleichterungen ab dem 01.07.2011 ü Definition elektronische Rechnung

Mehr

Info-Service Juli 2015 Die neuen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Was die Finanzverwaltung bereits heute von Ihnen verlangt.

Info-Service Juli 2015 Die neuen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Was die Finanzverwaltung bereits heute von Ihnen verlangt. Juli 2015 Die neuen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Was die Finanzverwaltung bereits heute von Ihnen verlangt. 1. Bedeutung GoBD 2. Wer ist betroffen? 3. Betroffene Unterlagen und Systeme 4. Internes

Mehr

Working for. your. future. ...wherever. you are

Working for. your. future. ...wherever. you are GDPdU Working for your future...wherever you are Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben... Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zur. Lexware vor Ort. Informationsveranstaltung 2015. Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger

Wir begrüßen Sie herzlich zur. Lexware vor Ort. Informationsveranstaltung 2015. Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger Wir begrüßen Sie herzlich zur Lexware vor Ort Informationsveranstaltung 2015 Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger ebh edv beratung heger 74592 Kirchberg / Jagst Buchenstr. 41 Telefon 07954 921

Mehr

LEXinform/Info-Datenbank

LEXinform/Info-Datenbank Seite 1 von 10 AGB Datenschutz Impressum Meine Abos LEXinform/Info-DB LEXinform/Info-Datenbank Dok.-Nr.: 1080608 DATEV-Serviceinformation Hintergrund vom 11.02.2015 Relevant für: Alle DATEV-Programme GoBD:

Mehr

Was bedeuten die neuen GoBD für ERP-Systeme? Von Andreas Wenzel, HLB Dr. Stückmann und Partner mbb

Was bedeuten die neuen GoBD für ERP-Systeme? Von Andreas Wenzel, HLB Dr. Stückmann und Partner mbb Was bedeuten die neuen GoBD für ERP-Systeme? Von Andreas Wenzel, HLB Dr. Stückmann und Partner mbb Das BMF hat nach langen und kontroversen Diskussionen mit den Verbänden nach mehr als anderthalb Jahren

Mehr

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Nicht jeder Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift berechtigt automatisch zur Schätzung.

Mehr

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp Inhaltsverzeichnis Seite 1.

Mehr

Herzlich Willkommen bei D+H

Herzlich Willkommen bei D+H Herzlich Willkommen bei D+H Themen 1. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenarchivierung (Lothar Heister) 2. Die Zukunft der Finanzamtsüberprüfung Das digitale Zeitalter ist angebrochen (Martin

Mehr

2. aktuelle Gesetzesvorhaben zu digitalen Grundaufzeichnungen

2. aktuelle Gesetzesvorhaben zu digitalen Grundaufzeichnungen 1. Betriebsprüfungen bargeldintensiver Betriebe 2. aktuelle Gesetzesvorhaben zu digitalen Grundaufzeichnungen IHK 19.05.2016 / Herr Zettl / Frau Thomas Folie 1 Inhalt I. Betriebsprüfungen bargeldintensiver

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Martin Gansen. Dipl. Betriebswirt Steuerberater 66763 Dillingen, Frankfurter Straße 35 Telefon 06831 73666 Email: info@mgansen.de

Martin Gansen. Dipl. Betriebswirt Steuerberater 66763 Dillingen, Frankfurter Straße 35 Telefon 06831 73666 Email: info@mgansen.de Martin Gansen Dipl. Betriebswirt Steuerberater 66763 Dillingen, Frankfurter Straße 35 Telefon 06831 73666 Email: info@mgansen.de MANDANTENINFORMATION Einführung der GoBD ab 1. 1. 2015 Stand 15. Januar

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten

Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten "GDPdU und raus bist Du?" Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten Es kann teuer für Sie werden, wenn Ihre Buchführung mit Ihrem digitalen Kassensystem

Mehr

10.15 Frühstückspause

10.15 Frühstückspause 9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9:15 10.15 Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas

Mehr

Buchführung der Zukunft

Buchführung der Zukunft Buchführung der Zukunft Einfacher Datenaustausch & automatische Kassenführung Warum kompliziert...... wenn es einfach geht? Kennen Sie das? Keinen Zugriff auf die aktuellen Buchführungsbelege. Keine zeitnahe

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland

Verlagerung der Buchführung ins Ausland Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger

Mehr

Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen.

Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen. E-Mail-Archivierung Neue Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen. Dipl. Ing. Detlev Bonkamp E-Mail-Archivierung: Motivation Gesetzliche Vorgaben GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit

Mehr

Experten erläutern die GoBD

Experten erläutern die GoBD Experten erläutern die GoBD Ausgabe 1: Was bedeutet Zeitgerechtheit? 22. Juli 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Autoreninformationen:

Mehr

Aufbewahrungspflichten

Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Stichwort zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, sabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten (siehe Organisationsunterlagen) Aufzeichnungen

Mehr

Erhöhte Anforderungen für Unternehmen!?

Erhöhte Anforderungen für Unternehmen!? Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff GoBD Erhöhte Anforderungen für Unternehmen!? 23. Juni 2015

Mehr

Direktvermarktung. Direktvermarktung

Direktvermarktung. Direktvermarktung Ordnungsgemäß äße Kassenführung in der Plankstetten 2016 1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) Bareinnahmen und ausgaben sowie Geldtransfers müssen täglich verbucht werden. Es besteht die Pflicht

Mehr

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende

Mehr

Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10.

Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10. Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung Teil 2: Digitalisierung der Buchführung Unternehmen-Online 28.10.2010 Schustergasse

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011 Wirtschaft und Verwaltung Steuern Veröffentlichungen zu Steuerarten Umsatzsteuer Veröffentlichungen zu Steuerarten 19.04.2011 Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Mehr

Die digitale Unternehmensverwaltung - oder wie die neue GoBD die Unternehmensverwaltung total und langersehnt verändert - zum Vorteil für unternehmen

Die digitale Unternehmensverwaltung - oder wie die neue GoBD die Unternehmensverwaltung total und langersehnt verändert - zum Vorteil für unternehmen Die digitale Unternehmensverwaltung - oder wie die neue GoBD die Unternehmensverwaltung total und langersehnt verändert - zum Vorteil für unternehmen Die neue GoBD gilt ab 01.01.2015. Keine Änderung der

Mehr

Ersetzendes Scannen - Abschied vom Papier

Ersetzendes Scannen - Abschied vom Papier Mandanten-Info Ersetzendes Scannen - Abschied vom Papier 1. Einleitung 2. Vorgehensweise beim Ersetzenden Scannen 3. Zertifizierung 4. Ausblick E-Mail: info@berater-bremen.de, Internet: www.berater-bremen.de

Mehr

Um dieser Problematik entgegen zu wirken bedarf es der Beachtung folgender Grundsätze:

Um dieser Problematik entgegen zu wirken bedarf es der Beachtung folgender Grundsätze: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Sehr geehrte Damen und Herren, am 14.11.2014 hat

Mehr

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff

Mehr

Experten erläutern die GoBD

Experten erläutern die GoBD Experten erläutern die GoBD Ausgabe 3: Was bedeutet mobiles Scannen? 12. Oktober 2015 Peters, Schönberger & Partner mbb Schackstraße 2, 80539 München Tel.: +49 89 381720 Internet: www.psp.eu Autoreninformationen:

Mehr

Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung Anforderungen nach Handels- und Steuerrecht Überhöhte Anforderungen der Finanzverwaltung? Münster, 13.03.2013 Markus Hülshoff OFD Münster Gesetzliche Grundlagen der

Mehr

Neuer Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen zu den GoBD vom 11.04.2014

Neuer Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen zu den GoBD vom 11.04.2014 Neuer Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen zu den GoBD vom 11.04.2014 Die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern sowie zum Datenzugriff (GoBD 1 ) des Bundesministeriums

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012 Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Sehr geehrte Damen und Herren, auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen werden rückwirkend ab 1. 7.

Mehr

Arbeitshilfe für die Kassenprüfung

Arbeitshilfe für die Kassenprüfung INFO VERBANDSLEBEN Arbeitshilfe für die Kassenprüfung Mit Checkliste und Prüfbericht Was haben Kassenprüfer/innen zu prüfen? Die Kassenprüfer/innen werden von der Mitgliederversammlung eingesetzt, damit

Mehr

Steuerliche Aspekte der erechnung. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)

Steuerliche Aspekte der erechnung. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Steuerliche Aspekte der erechnung Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Steuerliche Aspekte der erechnung 2 Was galt...? Steuerliche Aspekte der erechnung 3 Ablauf Rechnungsstellung

Mehr

Kostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen

Kostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Kostensenkungspotenzial erechnungen Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Elektronischer Rechnungsverkehr Ein Trend elektronischer Rechnungsverkehr

Mehr

Name Funktion Datum Unterschrift

Name Funktion Datum Unterschrift Bericht über die Kassenprüfung der Teilgliederung Kreisverband Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland für das laufende Geschäftsjahr 2010 (12.12.2009 01.11.2010) Name Funktion Datum Unterschrift Markus

Mehr

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -)

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -) Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten

Mehr

Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011

Mandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011 Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:

Mehr

Ordnungsgemäße Belegführung

Ordnungsgemäße Belegführung Mandanten-Info Ordnungsgemäße Belegführung 1. Einleitung 2. Was ist ein Beleg? 3. Belegsicherung 3.1 Kassenbelege 3.2 Analoge Belege (Papierbelege) 3.3 Digitale Belege 4. Verbindung zwischen Beleg und

Mehr

Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt

Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt Rechnungswesen AGENDA Lexware buchhalter Seite 1. Zur Agenda zurück Buchhalter 2016 Update 2016 als CD/DVD (kein Download) unabhängig vom Kaufmodell (Einmalkauf oder ABO) und vom Zeitpunkt des erstmaligen

Mehr

SEPA-Anleitung zum Release 3.09

SEPA-Anleitung zum Release 3.09 Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor

Mehr