Neuer Steuerkodex Ukraine

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1 Neuer Steuerkodex Ukraine - Zusammenfassung der Änderungen zum alten Steuerrecht (aktualisierte Fassung zur Sonderveranstaltung der Delegation der deutschen Wirtschaft am 17. November 2010) Datum 20/01/2011

2 Grundlagen des ukrainischen Steuerrechts - Steuersätze - alt neu Gewinnsteuer 25% 23/21/19/16%* Gewerbesteuer Umsatzsteuer 20% 20/17%** Grundsteuer je qm je qm *23%: ab April 2011; 21%: 2012; 19%: 2013; ab 2014: 16% ** ab 2014: 17% 2

3 Grundlagen des ukrainischen Steuerrechts - Steuersätze - bis Ende 2010 ab 2011 Einkommensteuer unselbständige Arbeit 15%* 15%/17%** Zinsen 0% 5%*** Dividenden 15%* 5% Angaben 2011 lt. am bis in 2. Lesung verabschiedeter Fassung * 30% für beschränkt Steuerpflichtige ** > 10faches Minimalgehalt, beschränkt Steuerpflichte gleich *** ab

4 Grundlagen des ukrainischen Steuerrechts - Steuersätze - Vermögensteuer Wohneigentum bis Ende 2011 ab 2012 Wohnungen/Häuser < 120/250 qm - - Wohnungen/Häuser < 240/500 qm - Wohnungen/Häuser > 240/500 qm - 1 % vom Minimalgehalt 2,7 % vom Minimalgehalt 4

5 Grundlagen des ukrainischen Steuerrechts - Sonstige Steuern und Abgaben - Werbesteuer: 0,1 0,5 % (ab 2011 abgeschafft) Kommunalsteuer: z.zt. 1,7 UAH pro Mitarbeiter pro Monat (ab 2011 abgeschafft) Umweltschutzabgabe: bemessen am Energieverbrauch in kg * Koeffizient (ab 2011 für Kfz-Kraftstoffe abgeschafft) Sonstige (Hotelabgabe, Marktplatzabgabe (ab 2011 abgeschafft), Parking, etc.) 5

6 Gewinnsteuer: Betriebseinnahmen Neu ab April 2011:» Angleichung Steuerrecht ans Handelsrecht: Anwendung Umsatzkostenverfahren d.h.: erhaltene Anzahlung keine Betriebseinnahme mehr» Finanzhilfe von Gesellschaftern keine Betriebseinnahme, wenn innerhalb von 365 Tagen zurückgezahlt» Gewinnsteuerbefreiung ( ) für ausgewählte Branchen wenn: Umsatz max. 3 Mio. UAH p.a. in den letzten 3 Jahren Max. 20 Mitarbeiter Mindestgehalt Mitarbeiter: 2-facher gesetzlicher Minimallohn Gewinnsteuerbefreiung nicht für B2B-services, Großhandel, Immobiliengeschäfte, Auslandsgeschäfte (außer IT), etc. 6

7 Gewinnsteuer: neu abzugsfähige Betriebsausgaben Währungsverluste aus Warenlieferungsverbindlichkeiten in Fremdwährung (entsprechend Handelsrecht) abzugsfähig Gewährleistungsaufwand nicht mehr mit 10% des Warenwertes limitiert Marketingaufwandlimit für Warenmuster, Präsentationsveranstaltungen, etc. aufgehoben (vorher max. 2% des Vorjahresgewinnes) Abzug Kfz-Kosten nunmehr 100% (vorher 50%) Fortbildungskostenlimit aufgehoben (vorher 3% von Bruttogehaltssumme) bis dato Bewirtungskosten sowie sonstige repräsentative Aufwendungen in Höhe von max. 2 (bis 5) % des Vorjahresgewinns; ab 2011 Abzug zu 100% möglich (alkoholische Getränke nach wie vor nicht) 7

8 Gewinnsteuer: neu abzugsfähige Betriebsausgaben Verpflegungsmehraufwandpauschalen ab April 2011: innerhalb der Ukraine bis zu 20 % des Mindestlohnes (= 184,4 UAH) im Ausland bis zu 75 % des Mindestlohnes (= 691,5 UAH) Versicherungsprämien bis dato nur bis zu 5% des Gesamtbetriebsaufwands: ab April %-Limit aufgehoben freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer nach wie vor nicht abzugsfähig freiwillige Renten- und Lebensversicherungen für Arbeitnehmer nach wie vor bis zu 15% der Quartalslohnkosten (25% nach Verabschiedung Rentenreform) + max UAH je MA p.a. 8

9 Gewinnsteuer: nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ab April 2011 Güter und Dienstleistungen erhalten von Kleinunternehmern (natürliche Personen) im Pauschalsteuersystem (außer IT-Dienstleitungen); Beratungs-, Marketing-, Werbungsdienstleitungen aus dem Ausland nur bis zu 4% der Umsatzerlöse des Vorjahres (Offshore komplet ausgeschlossen) Ingenieursdienstleistungen verbunden mit Import von Anlagevermögen - bis 5% des Zollwertes des AV, sonst kein Aufwandslimit Lizenzgebühren an Auslandsgesellschaften max. 4% von Nettoumsatz des Vorjahres (Offshore komplett ausgeschlossen) 9

10 Gewinnsteuer - Abschreibungen bis Ende März Abschreibungsgruppen Vierteljährliche steuerliche Abschreibungssätze vom Restbuchwert 1. Gruppe: 2% pro Quartal (Gebäude, Anlagen, Ausgaben für Verbesserung von Grundstücken) 2. Gruppe 10% pro Quartal (Kfz, Büromöbel und -einrichtungen) 3. Gruppe 6% pro Quartal (sonstiges Sachanlagevermögen, welches nicht zu Gruppe 1,2 oder 4 gehört) 4. Gruppe 15% pro Quartal (IT, Software) 10

11 Gewinnsteuer - Abschreibungen ab April Angleichung Steuerabschreibungen ans Handelsrecht: Maßgeblich betriebsübliche Nutzungsdauer 5 Abschreibungsmethoden Mindestwerte für betriebsübliche Nutzungsdauer aufgeteilt in 16 Anlagevermögensgruppen: zum Beispiel: Maschinen und Anlagen: 5 Jahre Kfz: 5 Jahre IT: 2 Jahre Wenn Restbuchwerte Handelsrecht am < Restbuchwerte Steuerrecht: Differenz wird über 3 Jahre abgeschrieben. D.h. im umgekehrten Falle wird Differenzbetrag 2mal steuerlich wirksam (In 2010 und Q im Handelsrecht erfolgte Zuschreibungen aufgrund von Neubewertungen können steuerlich nicht abgeschrieben werden) 11

12 Pauschalbesteuerung bis auf Weiteres Privatunternehmer max UAH Umsatz Weniger als 10 Mitarbeiter Pauschale Steuer: 200 UAH p.m. + max. 100 UAH p.m. pro Mitarbeiter Juristische Personen max. 1 Mio. UAH Umsatz Weniger als 50 Mitarbeiter Beteiligung von Unternehmen < 25 % a) Pauschalsteuer auf Umsatzerlöse für Umsatzsteuerzahler: 6 % b) Pauschalsteuer auf Umsatzerlöse für Unternehmen die Umsatzsteuer nicht berechnen und abführen: 10 % 12

13 Umsatzsteuer Entspricht nach wie vor gesetzlich von der Funktion her grundsätzlich dem deutschen Umsatzsteuerrecht: Vorsteuerabzugsberechtigung Besteuerung des Endverbrauchers Besteuerungszeitraum Kalendermonat Vierteljährlich, falls Nettoumsatz < UAH Abgabe bis zum 20. des Folgemonats Fälligkeit bis zum 30. des Folgemonats 13

14 Umsatzsteuer: - alte=neue Regelung - Wie gehabt: Vorsteuererstattung auf Antrag vorgesehen, ansonsten Vortrag auf nächste Berichtsperiode Keine Vorsteuererstattung in den ersten 12 Monaten nach Umsatzsteuerregistrierung der Firma Achtung: Umsatzsteuerregistrierung kann durch Steueramt annulliert werden, wenn Firma sich de facto nicht an juristischer Adresse befindet (Feststellungsantrag ans Firmenregister erforderlich) 14

15 Umsatzsteuer: - neue Regelungen - Bei Vorsteuerüberhang: Erhaltene Umsatzsteuerscheine die älter als 12 Monate sind, können nicht mehr als Vorsteuer geltend gemacht werden Zentrale Online-Registrierung von Umsatzsteuerscheinen (vom Lieferant auszustellendes Umsatzsteuersonderdokument) durch Lieferanten» > 1 Mio. UAH ab » > 500 TUAH ab ;» > 100 TUAH ab ;» > 10 TUAH ab Wenn Zulieferer Umsatzsteuerschein nicht ausgestellt/registriert hat, kein Vorsteuerabzug möglich 15

16 Umsatzsteuer: - neue Regelungen - Bei Vorsteuerüberhang: Automatische Erstattung unter bestimmten Voraussetzungen: Interne Umsatzsteuerprüfung im Steueramt (Prüfungsfrist 20 Tage) Exportumsätze > 50% der Gesamtumsätze Min. 20 Mitarbeiter; oder überdurchschnittliches Gewinnsteueraufkommen; oder Buchwert AV > jährliche Vorsteuererstattungssumme < 10% Abweichung im Umsatzsteuereinkommen bei Zulieferern Gehälter Angestellte entspricht mind. 2,5 * Minimalgehalt (Minimalgehalt ab : 922 UAH brutto p.m.) Juristische Adresse entspricht faktischer Adresse Keine Steuerschulden, etc. Strafzinsen bei Nichterstattung (120% NBU-Zins) Umsatzsteuer bei Kfz-Ankauf kann als Vorsteuer geltend gemacht werden 16

17 Sonderregelungen Landwirtschaft Gewinnsteuerbefreiung bis Ende 2014 bei Umsatzerlösen aus eigener Produktion > 75% (wie bisher) Saldo vereinnahmte Umsatzsteuer abzgl. Vorsteuer wird auf Sonderbankkonto verbucht und kann für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden bei Umsatzerlösen aus eigener Produktion > 75% (wie bis Ende 2008) Erneuerbare Energien Mehrwertsteuerbefreiung bei Import von Anlagevermögen für erneuerbare Energien (wie bisher) Neu: Gewinnsteuerbefreiung für Produzenten erneuerbarer Energien soweit Gewinne reinvestiert bzw. zu Tilgung verwendet Hotelgewerbe, Textilindustrie (neu), Druckerzeugnisse (erweitert) Gewinnsteuerbefreiung soweit Gewinne reinvestiert bzw. zur Tilgung verwendet 17

18 Steuerliche Betriebsprüfungen Erweiterung Prüfungsrechte der Steuerbehörden (Auswahl): Bereitstellung handelsrechtliche Abschlüsse sowie diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Dokumente Unangemeldete Steuerprüfung zur Prüfung Arbeitsverträge Für Große Steuerzahler: Bereitstellung sämtlicher prüfungsrelevanter Dokumente in elektronischer Form zum nächsten Arbeitstag nach Prüfungsanmeldung 18

19 Steuerberatung Controlling Kosten- und Leistungsrechnung IFRS-Transfer Financial Due Diligence Personalvermittlung Finanzfachkräfte Interimmanagement Outsourcing Buchhaltung TOV Otten Consulting Vul. Turgenivska Kyiv Tel: Fax: th.otten@otten-consuslting.de 19

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