Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz
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- Matilde Brandt
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1 Anlage 1 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz 1. Allgemeines Diese Anlage zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen von Messstellenbetreibern nach 21 b EnWG. Diese Anlage gilt auch bei Durchführungen von Umbauten an bestehenden Strommesseinrichtungen durch Betreiber von Messeinrichtungen nach 21 b EnWG. Diese Anlage ersetzt nicht die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. 2. Steuereinrichtungen Ergibt sich eine Tarifierung im Rahmen der Netznutzung, so ist diese Anforderung vom Messstellenbetreiber zu berücksichtigen und gegebenenfalls nachzurüsten. Bei Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind weitere Anforderungen umzusetzen. 3. Messtechnische Anforderungen Es gelten die Anforderungen gemäß VDN-Richtlinie MeteringCode 2006". Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung im Sinne des Eichgesetzes gewährleistet ist. Zählerplätze für Elektrizitätszähleranlagen haben der DIN Zählerplätze" sowie den für das Netzgebiet des Netzbetreibers geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB in der jeweils gültigen Fassung / VDE-AR-N4101) und den allgemein gültigen Normen/ Richtlinien zu entsprechen. Bei der Dimensionierung sind die Größe des leistungsbegrenzenden Sicherungselements (z. B. SH- Schalter), sowie zusätzlich bei Messeinrichtungen mit Wandleranschluss die externe Bürde, sowie der Spannungsfall des Messkreises zu berücksichtigen. Bei Direktmessungen bis 63 A beträgt der Nennstrom des Zählers höchstens 10 A. Bei Wandlern sind mindestens die Leistungsstufen 100A, 150 A, 200 A, 250 A (Niederspannung) und 30 A, 50 A, 100 A, 150 A, 200 A, 300 A (Mittelspannung) zu berücksichtigen. Die Dimensionierung von Messeinrichtungen in der Mittelspannung ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. 4. Anforderungen an Betriebsmittel im Netz Betriebsmittel im öffentlichen Netz dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer verursachen. In nicht selektiv abgesicherten Netzteilen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die den technischen Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen und von ihm freigegeben sind. Folgende Werte sind einzuhalten: Niederspannungs-Stromwandler: thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (l): Bemessungs-Stoßstrom (ldyn ): Grenzwerte für Übertemperatur 60 x ln 100 ka Isolierklasse E (75K) Stand: 10/2007 Seite 1 von 12
2 Mittelspannungs-Stromwandler: thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (lth): Bemessungs-Stoßstrom (ldyn ): Grenzwerte für Übertemperatur (30/5) 400 x ln (50/5) 300 x ln (100/5) 200 x ln (150/5) 150 x ln (200/5) 100 x ln (300/5) 100 x ln 2,5 x l th Isolierklasse E (75K) Für alle Stromwandler wird eine Dauerstrombelastbarkeit von 1,2 x ln gefordert. Mittelspannungs-Spannungswandler Bemessungs-Spannungsfaktor: 1,9UN(8h), 1,2UN (dauernd) Sollen Wandler eingesetzt werden, die nicht diesen Anforderungen genügen oder vom Netzbetreiber nicht freigegeben sind, rüstet der Netzbetreiber auf Kosten des Messstellenbetreibers Übergabeschalter nach, die im Störungsfall eine selektive Trennung der Anlagenteile des Anschlussnehmers sicherstellen. 5. Liste der zugelassenen Messeinrichtungen Diese Grundsätze gelten für Abrechnungszählungen im Verteilnetz der Stadtwerke Unna GmbH. Übersicht der Verbrauchsgrenzen und Ausstattungen zu 5.1 bis 5.6 Verweis auf Versorgung Messung Leistung in Arbeit in AbrechnungskVA kwh/a zähler 5.1 NS NS <60 < SLP 1) 5.2 NS NS <60 > LGZ 5.3 NS NS >60 < SLP 1) 5.4 NS NS >60 > LGZ 5.6 MS MS LGZ Bei Neuanlagen sind Abzählermessungen z.b. Supermarkt mit Bäckerfiliale im Bezug auf freien Netzzugang untersagt. Eine Ausnahme bilden jedoch EEG Anlagen mit Einspeisung ins Hausnetz die als Volleinspeisung abgerechnet werden sollen, wenn nachgewiesen werden kann, dass alle anderen Lösungen wirtschaftlich unzumutbar sind. Der genaue Aufbau der Messeinrichtung, sowie die Art der einsetzten Messgeräte werden individuell nach den Anforderungen vom Netzbetreiber vorgeschrieben. Bestehende Abzählanlagen können durch den Messstellenbetreiber nur dann übernommen werden, wenn dieser alle Messpunkte übernimmt. Der Netzbetreiber behält sich trotzdem vor die Abzählung zu kündigen und nur noch den Übergabemesssatz zu berücksichtigen. Der freie Netzzugang entfällt damit für die Letztverbraucher mit Abzählern. Stand: 10/2007 Seite 2 von 12
3 SLP= Standardlastprofilzähler LGZ= Lastgangzähler 1) Option bei Kundenwunsch auch LGZ wie 5.2 möglich 5.1 Netzanschluss Niederspannung bis 60 kva und weniger als kwh/a Verbrauch Allgemein: Varianten : Direkt angeschlossener Arbeitszähler, technisch übertragbare Leistung maximal 60 kva. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. Es ist entsprechend der Leistung 60 A oder 100 A Zähler einzusetzen. Grundsätzlich ist die Pflicht zum Einsatz, nach der jeweils gültigen Gesetzeslage von Smartmeter Zählern zu prüfen und zu berücksichtigen. Ein- oder Mehrtarifzähler, je nach Kundenwunsch. Tarifsteuergerät nur bei Mehrtarifzahler. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 2 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. Vergleichszählung: Ablesung: Optionen: Anforderungen an Kundenanlage: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Ablesung durch Kunden, Mitarbeiter des MSB/MDL oder Fernabfrage aus wichtigem Grund (z.b. Lieferantenwechsel) einmal pro Jahr (rollierendes System) sofern keine Änderungen vom Gesetzgeber festgelegt werden. keine Für Anlagen mit Geräten zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen gelten die Festlegungen des VNB. 5.2 Netzanschluss Niederspannung bis 60 kva und mehr als kwh/a Verbrauch Allgemein: Varianten : Direkt angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul für Zählwertfernübertragung (ZFÜ), technisch übertragbare Leistung maximal 60 kva. Es sind entsprechend der Leistung 60 A oder 100 A Zähler einzusetzen. Externes Tarifschaltgerät oder im Zähler integriert. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Vergleichszählung: Ablesung: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Tägliche Ablesung durch den MSB Anforderungen an Kundenanlage: Ist GSM nicht möglich muss ein durchwahlfähiger Telefonanschluss vom Kunden gestellt werden. Stand: 10/2007 Seite 3 von 12
4 5.3 Netzanschluss Niederspannung über 40 kva und weniger als kwh/a Verbrauch Allgemein: Über Stromwandler angeschlossener Arbeitszähler, technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. Grundsätzlich ist die Pflicht zum Einsatz, nach der jeweils gültigen Gesetzeslage von Smartmeter Zählern zu prüfen und zu berücksichtigen. Varianten : Ein- oder Mehrtarifzähler, je nach Kundenwunsch. Tarifsteuergerät nur bei Mehrtarifzahler. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit wird nicht gemessen. Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichszählung: Ablesung: Optionen: Anforderungen an Kundenanlage: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Ablesung durch Kunden, Mitarbeiter des MSB/MDL oder Fernabfrage aus wichtigem Grund (z.b. Lieferantenwechsel) einmal pro Jahr (rollierendes System) sofern keine Änderungen vom Gesetzgeber festgelegt werden. keine Wandlermessschrank ist mit dem VNB abzustimmen. Für Anlagen mit Geräten zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen gelten die Festlegungen des VNB. Stand: 10/2007 Seite 4 von 12
5 5.4 Netzanschluss Niederspannung über 60 kva und mehr als kwh/a Verbrauch Allgemein: Varianten : Über Stromwandler angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul für ZFÜ, technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße. Mittelspannungsanlagen sind grundsätzlich mit Lastgangzählern und Kommunikationsmodul auszustatten. Externes Tarifschaltgerät oder im Zähler integriert. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichszählung: Ablesung: Optionen: Anforderungen an Kundenanlage: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Tägliche Ablesung über ZFÜ. keine Ist GSM nicht möglich muss ein durchwahlfähiger Telefonanschluss vom Kunden gestellt werden. Wandlermessschrank ist mit dem VNB abzustimmen. Bei Mittelspannungsanlagen ist ein gesonderter Messschrank mit drei Zählerplätzen und 230 V Steckdose zu installieren. 5.5 Sonderfall: Anlagen mit Elektrospeicherheizung Für Elektrospeicherheizungsanlagen sowie Wärmepumpen mit Anlagen des allgemeinen Bedarfs*) mit gemeinsamer Zweitarifmessung gilt der Grenzwert für Lastgangmessung kwh/a nicht. Auch Anlagen mit einem Heizungsverbrauch von mehr als kwh/a sind als reine Arbeitsmessungen entsprechend Ziffer 5.1 bzw. Ziffer 5.3 aufzubauen (siehe Ziffer 5.2 bzw. 5.4). Neuanlagen sind hiervon ausgenommen. Bei bestehenden Anlagen mit gemeinsamer Zweitarifmessung (Messungen mit nur einem Zähler) wird grundsätzlich das temperaturabhängige Lastprofil für Elektrospeicherheizungsanlagen für die Messstelle angewendet (nur relevant für die Bilanzierung im EDM System). Bei Neuanlagen muss der Stromverbrauch für Nachstrom-Speicherheizungen und Wärmepumpen über einen separaten Zähler erfasst werden. *) Allgemeiner Bedarf = Haushalts-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und sonstiger Bedarf. Stand: 10/2007 Seite 5 von 12
6 5.6 Netzanschluss Mittelspannung, mittelspannungsseitige Zählung Allgemein: Varianten : Über Strom- und Spannungswandler angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul für ZFÜ, technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus Stromwandlergröße und Spannungsebene. Externes Tarifschaltgerät oder im Zähler integriert. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1 %, Blindarbeit 2 % Wandler: Strom Kl. 0,5s Spannung Kl. 0,5 Vergleichszählung: Ablesung: Eine Vergleichszählung ist nicht vorgesehen. Tägliche Ablesung über ZFÜ durch den MSB Optionen: Anforderungen an Kundenanlage: keine Technische Richtlinien: Transformatorstation am Mittelspannungsnetz. Ist GSM nicht möglich muss ein durchwahlfähiger Telefonanschluss vom Kunden gestellt werden. Messschrank mit drei Zählerplätzen mit 230 V Steckdose für die ZFÜ 5.7 Zählungen für Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) Es gelten die Festlegungen nach 5.1 bis 5.6, jedoch ist bei EEG-Anlagen ab der Grenze von 100 kva installierter Einspeiseleistung eine Messung mit Lastgangzählern vorzusehen. Das Messkonzept aus dem jeweiligen Anschlussantrag bestimmt in welcher Form die Messung aufzubauen ist Stichwort Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch. 5.8 Zählungen für Einspeisungen aus KWKG-Anlagen und sonstige Einspeisungen Es gelten die Festlegungen nach 5.1 bis 5.6, jedoch ist bei KWK-Anlagen ab der Grenze von 100 kva installierter Einspeiseleistung eine Messung mit Lastgangzählern vorzusehen. Das Messkonzept aus dem jeweiligen Anschlussantrag bestimmt in welcher Form die Messung aufzubauen ist Stichwort Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch. 5.9 Zählungen für sonstige Einspeisungen Es gelten die Festlegungen nach 5.1 bis 5.6, jedoch ist für sonstige Einspeisungen ab der Grenze von 100 kva installierter Einspeiseleistung eine Messung mit Lastgangzählern vorzusehen. Das Messkonzept aus dem jeweiligen Anschlussantrag bestimmt in welcher Form die Messung aufzubauen ist Stichwort Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch. Für alle Arten der Einspeisungen gelten die gleichen Festlegungen wie für die Entnahme aus dem Verteilnetz. Stand: 10/2007 Seite 6 von 12
7 6. Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtung 6.1 Lastgang- und Standardzähler Die Messgeräte müssen eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen oder den Modulen der Europäischen Messgeräterichtlinie MID für Messgeräte genügen. Auf Anforderung sind dem Netzbetreiber die Herstellerkonformitätserklärungen und die Nachweise zur Qualitätssicherung bei der Messgeräte Lieferung vorzulegen. Der Messstellenbetreiber sichert dem Netzbetreiber die Eichgültigkeit der eingesetzten Messgeräte zu. Der Messstellenbetreiber hat den Einbau der Messeinrichtung gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu erbringen. Über den Einbau ist ein technisches Einbauprotokoll zu erstellen. In diesem ist zu vermerken: der Zählertyp die Eichgültigkeitsdauer / letztes Jahr der Eichung der/die Einbaustände und die eventuellen Zusatzeinrichtungen (Messwandler, Tarifschaltgeräte, etc.) der Eigentumsvermerk (inkl. Eigentumsnummer) Standardzähler 3x230/400 V, 10(60) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (Ferraris Zähler Eintarif) 3x230/400 V, 10(60) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (Ferraris Zähler Doppeltarif) 3x230/400 V, 5//1 A, Kl 2.0, 6/1 VK/NK (Ferraris Zähler Eintarif) 3x230/400 V, 5//1 A, Kl 2.0, 6/1 VK/NK (Ferraris Zähler Doppeltarif) Vor- und Nachkommastellen bei Jahresarbeitszählern: Direkt angeschlossene Zähler: Im Regelfall 6 Vorkommastellen, 1 Nachkommastelle Wandlerzähler: Im Regelfall 6 Vorkommastellen, 1 Nachkommastellen Stand: 10/2007 Seite 7 von 12
8 Lastgangzähler Im Folgenden werden Empfehlungen für die technische Auslegung der eingesetzten Gerätetechnik definiert. Es gelten neben dem VDN-Lastenheft Elektronische Lastgangzähler" folgende Festlegungen: Datenübertragung: CS-Schnittstelle, Baud fest, Protokoll IEC (IEC 1107) Format Zählernummer: 8-stellig Zahler- CS- Schnittstellenpasswort: ja/nein ( Format), bei nein Format = " Zähler-Adresse: 8-stellig Datumsformat: TT.MM.JJJJ Uhrzeitformat: H H. M M.SS Für folgende Zählertypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung (ZFA) der SWU gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Zählertypen, ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der SWU zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Zählers über die bei der SWU im Einsatz befindliche ZFA und die manuellen Datenerfassungsgeräte (MDE) getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA / MDE sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Hersteller Gerätetyp Protokoll EMH LZQJxxx IEC ABB/Elster A1500 IEC SLB/AEG/Actaris DC3 IEC ISKRA MT851 IEC Es werden folgende Zählerinformationen für die Zählerfernauslesung benötigt: Komplette Zählertyp-Bezeichnung Zählernummer (Eigentumsnummer) Zähler- CS-Schnittstellenpasswort (falls vorhanden) Zähler-Adresse Zähler-Kennstring Art der Zähler-Zeitsynchronisation (z. B. DCF77, FRF) Direkt messende Vierleiterzähler Nenngrößen, Zählerkonstanten, Vor- und Nachkommastellen der Zählregister bei Lastgangzählern: Nennspannung Nenn- /Grenzstrom 3x230/400 V 5(100) A 10(100) A Zählerkonstanten RA=250 Imp/kWh (kvarh) RL=500 Imp/kWh (kvarh) Register kwh (kvarh) Register kw (kvar) Leistung kum ,000 00, ,00 Indirekt messende Vierleiterzähler Nennspannung Grenzstrom Zählerkonstanten 3x230/400 V 5A.5//1 RA = Imp/kWh (kvarh) RL= Imp/kWh (kvarh) 3x58/100 V 5A.5//1 RA = Imp/kWh (kvarh) Register Register kw (kvar) kwh (kvarh) Leistung kum ,000 0, , ,000 0, ,0000 RL = Imp/kWh (kvarh) Stand: 10/2007 Seite 8 von 12
9 6.2 Anforderung an den Messsatz Für Anlagen > kwh/a wird der Funktionsumfang Lastgangmesseinrichtung" Gefordert. Als Mindestanforderungen gelten die Festlegungen in der VDN-Richtlinie MeteringCode 2006" Empfohlene Auslegung Niederspannungs-Stromwandler für Messzwecke: Ausführung als Aufsteckwandler oder Wandlerblock ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 geeicht Maße nach DIN Teil 2 100/5 A, 150/5 A, 200/5 A, 250/5 A (für Schienen ab 30 mm Breite nur Aufsteckwandler) mit Spannvorrichtung zur sicheren Befestigung auf Primärleiter (Schiene) oder Schraublaschen zur Befestigung auf Montageplatte (Aufsteckwandler) aus schlagfestem, schwer entflammbarem, selbst verlöschendem Kunststoffgehäuse, Isolierstoffklasse Ea mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- and Sekundäranschlusse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen mit vernickelten, berührungssicheren Sekundärklemmen mit je 2 vernickelten Anschlussschrauben zum Anschluss von Sekundärleitungen bis max. 6 mm2 flexibel mit verpresster Aderendhülse mit plombierbarer Abdeckung der Sekundäranschlüsse das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: - Hersteller, Bauform und Fabriknummer - Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) - Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung - Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor - Zulassungszeichen - Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom - Bemessungsfrequenz, Bemessungs-lsolationspegel Technische Daten 100/5 A Prim. / sek. Bemessungsstrom 150/5 A 200/5 A 250/5 A Bemessungsleistung 10(5) VA Genauigkeitsklasse 0.5S Überstrom-Begrenzungsfaktor FS5 Therm. Bemessunqs-Kurzzeitstrom lth = 60 x ln Therm. Bemessungs-Dauerstrom 1,2 x In Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungs-lsolationspegel 0,72/3 kv Stand: 10/2007 Seite 9 von 12
10 6.3.2 Empfohlene Auslegung 10 kv-mittelspannungs-stromwandler für Messzwecke: Ausführung als Stützer-Stromwandler für Innenraum ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 (DIN EN ) - die Prüfprotokolle über die Wechselspannungsprüfungen und Teilentladungs-Messungen sind bei Lieferung vorzulegen geeicht Maße nach DIN Teil 4 kleine Bauform / DIN Teil 5 große Bauform Gießharz-Isolierung, Isolierstoffklasse E mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- and Sekundäranschüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen Sekundärklemmenkasten mit plombierbarer, durchsichtiger Abdeckung und mindestens je einer seitlichen Kabeleinführung mit doppelt heraus geführten Sekundärklemmen Erdung der Sekundärklemmen mit Schrauben durch die Klemmen in die geerdete metallische Grundplatte das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: Hersteller, Bauform und Fabriknummer, Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung), Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung, Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor, Zulassungszeichen, Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom, Bemessungsfrequenz, Bemessungs-lsolationspegel Technische Daten 30/5 A Prim. / sek. Bemessungsstrom 50/5 A 100/5 A 150/5 A 200/5 A *) höhere Primärstrome nach Bedarf 300/5 A *)A Bemessungsleistung 10 VA Genauigkeitsklasse 0.5S Überstrom-Begrenzungsfaktor FS5 Therm. Bemessunqs-Kurzzeitstrom 30/5 A 50/5 A 100/5 A 150/5 A 200/5 A 300/5 A Therm. Bemessungs-Dauerstrom 1,2 x In Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungs-lsolationspegel 12/28/75kV lth = 400 x ln lth = 300 x ln lth = 200 x ln lth = 150 x ln lth = 100 x ln lth = 100 x ln Stand: 10/2007 Seite 10 von 12
11 6.3.3 Empfohlene Auslegung 10 kv-mittelspannungs-spannungswandler für Messzwecke: Ausführung als einpolig isolierter Spannungswandler für Innenraum ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 2 (DIN EN ) - die Prüfprotokolle über die Wechselspannungsprüfungen and Teilentladungs-Messungen sind bei Lieferung vorzulegen geeicht Maße nach DIN Teil 7 kleine Bauform / DIN Teil 3 große Bauform Gießharz-Isolierung, Isolierstoffklasse E mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- and Sekundäranschlüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen Sekundärklemmenkasten mit plombierbarer, durchsichtiger Abdeckung und mindestens je einer seitlichen Kabeleinführung Erdung der Sekundärklemmen mit Schrauben durch die Klemmen in die geerdete metallische Grundplatte das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: Hersteller, Bauform und Fabriknummer, Primäre und sekundäre Bemessungsspannung (Übersetzung), Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung, Zulassungszeichen, Bemessungs-Spannungsfaktor, Thermischer Grenzstrom, Bemessungsfrequenz, Bemessungs-lsolationspegel 6.4 Sekundärleitungen Die Messwandler-Sekundärleitungen sind mit einem ausreichend langen, freien Ende für den Anschluss an die Klemmleiste, ungeschnitten vom Wandleranschlusskasten bis zum Zählerschrank zu führen. Es sind vorwiegend Kunststoffkabel (NYY) gegebenenfalls auch Mantelleitung (NYM) oder Kunststoffaderleitung(H07V-K) in Installationsrohr zu verlegen. Werden Sekundär nicht abgesichert (Standardfall) sind sie kurzschluss- und erdschlusssicher auf einer nicht brennbaren Unterlage zu verlegen. Kurzschluss- und erdschlusssichere Strombahnen sind solche, bei denen durch Anwendung geeigneter Maßnahmen unter normalen Betriebsbedingungen weder ein Kurzschluss noch ein Erdschluss zu erwarten ist, z.b. bei der Verwendung schutzisolierter Leitungen, deren Beschädigung auf Grund ihrer Verlegungsart auszuschließen ist. Wenn mit mechanischen Beschädigungen gerechnet werden muss, gelten als kurz- und erdschlusssicher z.b. NYM- oder NYY-Leitungen, bei denen eine gegenseitige Berührung und die Berührung mit geerdeten Teilen verhindert werden kann durch: Ausreichende Abstände Abstandhalter Führung in getrennten Isolierstoffkanälen (Rohre) Geeignete Bauart Die Klemmenbezeichnung muss an den Anschlussklemmen des Wandlers und am Zählerschrank mit den in den Richtlinien angegebenen Buchstabenbezeichnungen eindeutig und dauerhaft erfolgen. Als Sekundärleitungen für Stromwandler ist vorwiegend ein Steuerkabel der Form NYY-J oder NYY-O, deren Adern mit Nummern gekennzeichnet sind zu verlegen. In begründeten Sonderfällen (z.b. Auftreten von transienten Überspannungen) kann es erforderlich sein, geschirmte Sekundärleitungen z.b. NYCY in der beschriebenen Form zu verlegen. Stand: 10/2007 Seite 11 von 12
12 Leiterquerschnitte für Wandler-Sekundärleitungen: Einfache Länge der Messwandler Leiterquerschnitt (Cu) in mm² Sekundärleitungen in m für Stromwandler /5A; Pn=10VA für Spannungswandler /100 V; Pn=30VA bis ,5 25 bis bis Anforderung an die Kommunikationseinrichtungen Der Austausch der Lastgänge und Zählerstände erfolgt ausschließlich über Marktkommunikation mit den jeweils gültigen Formaten. Stand: 10/2007 Seite 12 von 12
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