Fragen und Antworten zur aktuellen Aufstallungspflicht für Geflügel

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1 Fragen und Antworten zur aktuellen Aufstallungspflicht für Geflügel 1. Gilt die Aufstallungspflicht nur für Orte in der Nähe von Wasservogelrast- und Sammelplätzen oder für den gesamten Landkreis Havelland? Die Kreisverwaltung hat entschieden, dass die Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis Havelland gilt. Da sich im Landkreis Havelland das Ramsargebiet Niederung der unteren Havel / Gülper See (ein nach Ramsar-Konvention besonders geschützter Lebensraum für Wasservögel) befindet und der gesamte Landkreis Wildvogeleinstands- und -durchzugsgebiet ist, sind hier besonders verstärkte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. 2. In welchen Bereichen Brandenburgs wurde die Stallpflicht angeordnet? Neben dem Landkreis Havelland wird die Stallpflicht auch im Kreis Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Uckermark und Barnim flächendeckend umgesetzt. 1

2 Karte mit Gebieten, in denen die risikoorientierte Aufstallung von Geflügel im Land Brandenburg angeordnet wurde Gebiete mit risikoorientierter Aufstallung RAMSAR-Gebiete Kreisgrenzen Gemeindegrenze Stand:

3 3. Welche Geflügelarten sind von der Aufstallungpflicht betroffen? Betroffen von der Stallpflicht sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. 4. Wie kann ich meine Tiere nun wildvogelsicher unterbringen? Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder in einer Art Voliere zu halten. Die Voliere muss so beschaffen sein, dass Wildvögel keinen Kontakt mit dem Geflügel haben können. Sie muss nach oben hin mit einem Dach gegen den Eintrag von Kot der Wildvögel geschützt sein und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindern (z.b. Geflügeldraht). 3

4 Voliere; Quelle: 5. Wie lange gilt die Stallpflicht? Es wurde entschieden, bis zum sicheren Abschluss des Vogelzuges die Aufstallungspflicht beizubehalten (Termin in der Allgemeinverfügung: bis ). 6. Besteht auch für kleine Hobbyhaltungen eine Meldepflicht beim Veterinäramt? Geflügelhalter, die noch nicht beim Veterinäramt registriert sind, sollten die Registrierung möglichst schnell nachholen. Auch Halter, die nur wenige Tiere halten, müssen ihre Geflügelhaltung anzeigen. Ein entsprechendes Formular finden die Tierhalter auf unserer Internetseite: HVL_Anzeige_Tierhaltung_V_02.00_Arbeitsversion.pdf. 7. Was kann ich weiterhin tun, um die Behörde zu unterstützen? Das Veterinäramt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, aufmerksam zu sein und tote Vögel, insbesondere Wasservögel, unter gegebenen Schutzmaßnahmen (Verwendung von Einmalhandschuhen, doppelte Verpackung in Plastiktüten) zur Untersuchung ins Veterinäramt zu bringen. Die Kurier-Standorte sind Nauen und Rathenow (bitte mit vorheriger telefonischer Anmeldung unter: oder ). Ist die Bergung der toten Vögel nicht möglich, sollte zumindest die Meldung des Fundes mit genauer Ortsangabe erfolgen. 4

5 8. Was kann ich als Geflügelhalter tun, um meine Tiere zu schützen? Geflügelhalter sollten zusätzlich weitere Schutzmaßnahmen umsetzen. Hierzu zählen Zugangsbeschränkungen zu den Ställen, Vermeidung des Betretens von Geflügelbeständen durch Jäger mit Kontakt zu Wildvogelgebieten und das Vorhalten und Anwenden von Desinfektionsmitteln. 9. Ist der Erreger auch für Menschen gefährlich? Bei den aktuellen Ausbrüchen von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) bei Wildgeflügel wurde ein Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bislang nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. 10. Sind Ausstellungen mit Geflügel im Landkreis Havelland nun untersagt? Die Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel ist untersagt. Auch das Verbringen von Geflügel aus dem Landkreis Havelland zu Ausstellungen und Märkten mit Geflügel ist nicht erlaubt. 5

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