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1 1 Aktenzeichen: Stadt Weilheim Aktenzeichen: Gemeinde Polling Wasserrecht; Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser aus dem Baugebiet Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich, Stadt Weilheim Wasserrecht; Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser aus dem Baugebiet Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich, Gemeinde Polling B e k a n n t m a c h u n g Von Seiten der Firma Bayerngrund, Grundstückbeschaffungs- und erschließungs- GmbH, Giesinger Bahnhofsplatz 2 in München wird namens und im Auftrag der Stadt Weilheim und der Gemeinde Polling jeweils ein Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet interkommunales Gewerbegebiet Achalaich in das Grundwasser gestellt. Das interkommunale Gewerbegebiet soll im südlichen Stadtgebiet Weilheim bzw. nördlichen Gemeindegebiet Polling entstehen. Durch das geplante Baugebiet verläuft die Gemarkungsgrenze der Stadt Weilheim bzw. der Gemeinde Polling. Die Entwässerungseinrichtungen / die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt jeweils auf der Gemarkung Weilheim für den Bereich der Stadt Weilheim bzw. auf der Gemarkung Polling für den Bereich der Gemeinde Polling. Eine Verbindung der Entwässerungseinrichtung ist nicht geplant. Aufgrund der Planungen zum interkommunalen Gewerbegebietes Achalaich von zwei Kommunen im gegebenen örtlichen Zusammenhang, wurde von Seiten des Landratsamtes Weilheim-Schongau beschlossen, beide förmlichen wasserrechtlichen Verfahren zeitgleich parallel zu führen. Mit dieser amtlichen Bekanntmachung wird sowohl der Teilbereich interkommunales Gewerbegebiet Achalaich der Stadt Weilheim für die geplanten Maßnahmen im Bereich der Gemarkung Weilheim als auch der Teilbereich interkommunales Gewerbegebiet Achalaich der Gemeinde Polling für die geplanten Maßnahmen im Bereich der Gemarkung Polling der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

2 2 Stadt Weilheim: Das im Gewerbegebiet im Teilbereich der Gemarkung Weilheim auf öffentlichen Bereichen anfallende Niederschlagswasser soll auf öffentlichen Flächen versickert werden, das auf privaten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll soweit möglich auf den jeweiligen Privatflächen versickert werden. Die bevorzugte breitflächige Versickerung des Regenwassers über eine bewachsene Bodenschicht kann teilweise aufgrund der bis etwa 2 m unter Gelände anstehenden bindigen Bodenschichten nicht realisiert werden. Unterhalb dieser relativ undurchlässigen Bodenschichten stehen im Baugebiet in der Regel versickerungsfähige Kiese an. Das Niederschlagswasser eines Teils der Verkehrsflächen (Zufahrt Nord zum Kreisverkehr, Kreisverkehr, Zufahrt Nord ins Gewerbegebiet und Zufahrt Pumpwerk) wird ins umliegende Gelände abgeleitet und über die belebte Bodenzone versickert. Die im Gewerbegebiet liegenden Geh- und Radwegflächen sowie die Parkplätze werden über versickerungsfähigem Betonpflaster direkt versickert. Das auf den Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswassers soll über ein Rigolen-System im Untergrund versickert werden. Anhand der durchgeführten Baugrunduntersuchung wird vermutet, dass teilweise eine Versickerung auf den privaten Flächen nicht möglich ist. Vom Planungsbüro wird abgeschätzt, dass maximal bis zu 50 Prozent der Flächen von Einschränkungen bei der Versickerung betroffen sein können. Für diesen Fall wurde bei der Bemessung der Rigolen angenommen, dass zusätzlich zum Niederschlagswasser aus den öffentlichen Asphaltflächen, bis zu 50 Prozent der Regenwassermengen aus den Privatflächen erfasst werden müssen. Hierfür werden eine entsprechende Mengenreserve im Rigolen-System und eine Anschlussmöglichkeit für jedes Privat- Grundstück an die öffentliche Versickerungsanlage vorgesehen. Über diese Anschlussmöglichkeiten kann jeweils eine auf 5 l/s gedrosselte Einleitung in das Rigolen-System erfolgen. Eine Einleitung des Niederschlagswassers von Privatflächen in das öffentliche System ist jedoch nur möglich, wenn vom Anschlusswerber nachgewiesen wird, dass eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist. Die Versickerungsanlagen wurde nach DWA Merkblatt A-138 bemessen. Für die hydraulische Berechnung der Rigolenversickerung wurde ein 5-jährliches Regenereignis zugrunde gelegt. Nach den Berechnungen wird ein Rigolen-System mit einer erforderlichen Länge von 380,9 m, bei einer Höhe von 1,32 m und Breite von 0,8 m benötigt. Das Rigolen-System soll aus Versickerungskammern vom Typ RAUSIKKO-Box zusammengesetzt werden. Die Bewertungen nach DWA Merkblatt M-153 Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser wurde für die Rigolenversickerungsanlage vorgelegt. Demnach wird das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen im Gewerbegebiet durch Filterschächte vom Fabrikat RAUSIKKO HydroClean, Typ HT (Heavy Traffic) vor Einleitung in die Versickerungsanlage vorgereinigt. Die Vorbehandlung des Niederschlagswassers der anderen Verkehrsflächen (Zufahrt Nord zum Kreisverkehr, Kreisverkehr, Zufahrt Nord ins Gewerbegebiet und Zufahrt Pumpwerk) erfolgt über die belebte Bodenzone. Bei den Parkplätzen wird das Regenwasser direkt über ein

3 3 reaktives Betonpflaster mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorbehandelt. Im Falle des Anschlusses von Privatflächen an das öffentliche System muss der jeweilige Anschlusswerber die vorgesehenen Entwässerungsanlagen unter Beachtung der einschlägigen Regelwerke und Normen darstellen. Es sind unter Beachtung eines Drosselabflusses von 5 l/s ausreichend groß dimensionierte Rückhalteräume auf dem eigenen Grundstück vorzusehen sowie abhängig von der Belastung der anzuschließenden Flächen geeignete Reinigungsanlagen zu planen. Gemeinde Polling: Das im Gewerbegebiet im Teilbereich der Gemarkung Polling auf öffentlichen Bereichen anfallende Niederschlagswasser soll auf öffentlichen Flächen versickert werden, das auf privaten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll soweit möglich auf den jeweiligen Privatflächen versickert werden. Die bevorzugte breitflächige Versickerung des Regenwassers über eine bewachsene Bodenschicht kann teilweise aufgrund der bis etwa 1,8 m unter Gelände anstehenden bindigen Bodenschichten nicht realisiert werden. Unterhalb dieser relativ undurchlässigen Böden stehen im Baugebiet in der Regel versickerungsfähige Kiese an. Das Niederschlagswasser der Notzufahrt, die aus Rasengittersteinen ausgebildet wird, kann dort direkt bzw. im umliegenden Gelände über die belebte Bodenzone versickern. Niederschlagswasser, welches auf dem Geh- und Radweganschluss nach Weilheim im Westen anfällt, wird in das umliegende Gelände abgeleitet und über die belebte Bodenzone versickert. Die im Gewerbegebiet liegenden Geh- und Radwegflächen sowie die Parkplätze werden über versickerungsfähigem Betonpflaster direkt versickert. Das auf den Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswassers soll über ein Rigolen-System im Untergrund versickert werden. Anhand der durchgeführten Baugrunduntersuchung wird vermutet, dass teilweise eine Versickerung auf den privaten Flächen nicht möglich ist. Vom Planungsbüro wird abgeschätzt, dass maximal bis zu 50 Prozent der Flächen von Einschränkungen bei der Versickerung betroffen sein können. Für diesen Fall wurde bei der Bemessung der Rigolen angenommen, dass zusätzlich zum Niederschlagswasser aus den öffentlichen Asphaltflächen, bis zu 50 Prozent der Regenwassermengen aus den Privatflächen erfasst werden müssen. Hierfür werden eine entsprechende Mengenreserve im Rigolen-System und eine Anschlussmöglichkeit für jedes Privat- Grundstück an die öffentliche Versickerungsanlage vorgesehen. Über diese Anschlussmöglichkeiten kann jeweils eine auf 5 l/s gedrosselte Einleitung in das Rigolen-System erfolgen. Eine Einleitung des Niederschlagswassers von Privatflächen in das öffentliche System ist jedoch nur möglich, wenn vom Anschlusswerber nachgewiesen wird, dass eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist.

4 4 Die Versickerungsanlagen wurden nach DWA Merkblatt A-138 bemessen. Für die hydraulische Berechnung der Rigolenversickerung wurde ein 5-jährliches Regenereignis zugrunde gelegt. Nach den Berechnungen wird ein Rigolen-System mit einer erforderlichen Länge von 418,6 m, bei einer Höhe von 1,32 m und Breite von 0,8 m benötigt. Das Rigolen-System soll aus Versickerungskammern vom Typ RAUSIKKO-Box zusammengesetzt werden. Die Bewertungen nach DWA Merkblatt M-153 Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser wurde für die Rigolenversickerungsanlage vorgelegt. Demnach wird das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen im Gewerbegebiet durch Filterschächte vom Fabrikat RAUSIKKO HydroClean, Typ HT (Heavy Traffic) vor Einleitung in die Versickerungsanlage vorgereinigt. Die Vorbehandlung des Niederschlagswassers der anderen Verkehrsflächen (Notzufahrt sowie Geh- und Radweganschluss) erfolgt über die belebte Bodenzone. Bei den Parkplätzen wird das Regenwasser direkt über ein reaktives Betonpflaster mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorbehandelt. Im Falle des Anschlusses von Privatflächen an das öffentliche System muss der jeweilige Anschlusswerber die vorgesehenen Entwässerungsanlagen unter Beachtung der einschlägigen Regelwerke und Normen darstellen. Es sind unter Beachtung eines Drosselabflusses von 5 l/s ausreichend groß dimensionierte Rückhalteräume auf dem eigenen Grundstück vorzusehen sowie abhängig von der Belastung der anzuschließenden Flächen geeignete Reinigungsanlagen zu planen. Das Landratsamt Weiheim-Schongau beabsichtigt, vorbehaltlich positiver Stellungnahmen der Fachbehörden den beiden vorliegenden Anträgen auf Erlass jeweils einer gehobenen Erlaubnis stattzugeben. Vor Erlass der beiden gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnisse ist die Durchführung jeweils eines förmlichen Verwaltungsverfahrens erforderlich. Die beiden Vorhaben werden mit dem Hinweis darauf bekannt gemacht, dass 1. Pläne und Beilagen, aus welchen sich Art und Umfang des jeweiligen Unternehmens ergeben, vom bis zum Ablauf des im Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Schongau, Sachbereich Wasserrecht, Münzstr. 33, 2. Stock in Schongau - im Rathaus der Stadt Weilheim, Admiral-Hipper-Str. 20, 2. Stock, Zimmer 201 in Weilheim - im Rathaus der Gemeinde Polling, Kirchplatz 11, Zimmer 2 in Polling (bitte die Änderung der Dienststunden beachten) während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt sind, 1.1. zur besseren Übersicht die Planunterlagen zu den beiden Verfahren an jedem Auslegungsort zusammen ausgelegt werden,

5 5 2. etwaige Einwendungen gegen die beiden Vorhaben bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schongau, Sachbereich Wasserrecht an der Dienststelle Schongau, oder bei einer der unter vorstehender Nummer 1. genannten Verwaltungen vorzubringen sind; 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; 4. durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, durch Erhebung von Einwendungen und durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen nicht erstattet werden; 5. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Schongau, den Landratsamt Weilheim-Schongau Dienststelle Schongau, Münzstr. 33 gez. Daniela Gröndahl

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