Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung

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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung VORBEREITUNG ZUR LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG ZUR/ZUM RESTAURANTFACHFRAU/MANN QUALIFIZI IERUNG LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER MAßNAHME DEFINITION DER ZIELGRUPPE EINSTIEGSVORAUSSETZUNG VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL DEFINITION DES ZIELES DER MAßNAHME ZEITRAUM SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG INHALT UND AUFBAU DER MAßNAHME Teilnahmeentscheidung Informationsveranstaltung Zusätzliche Informationstage Qualifizierung Praktikum Praktikumsbetreuung Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen Bewerbungsbüro Nachhilfe Deutsch und Wirtschaftsrechnen Sozialpädagogische Betreuung KONZEPTIVE QUALITÄT Berücksichtigung des individuellen Lerntempos Motivation Dropout-Quote LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

3 10 KALKULATIONSGRUNDLAGE PERSONAL TrainerInnen : TeilnehmerInnenschlüssel TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Informationsveranstaltungen, Praktikumsbetreuung und Bewerbungsbüro (TrainerInnen-Typ I) Formale Qualifikation (60%): Erfahrung (40%) Mindestalter TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Qualifzierung und aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung (TrainerInnen-Typ II) Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnenqualifikation für den Bereich Nachhilfe (TrainerInnen-Typ III) Formale Qualifikation (60%) Erfahrung (40%) Mindestalter TrainerInnenqualifikation für den Bereich Sozialpädagogische Betreuung (TrainerInnentyp IV) Formale Qualifikation (60%) Erfahrung (40%) Mindestalter SONSTIGES Zuweisung der TeilnehmerInnen Nachbesetzung von TeilnehmerInnen Kontingentauslastung Austritt vor Maßnahmenende Berichtswesen LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

4 1 Bezeichnung der Maßnahme Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung zur Restaurantfachfrau/mann 2009 (Qualifizierung) Im Rahmen der oben angeführten Qualifizierungsmaßnahme sollen die TeilnehmerInnen die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten des Lehrberufes Restaurantfachfrau/mann entsprechend dem Berufsbild erwerben. 2 Definition der Zielgruppe Beim Arbeitsmarktservice (AMS) Wien arbeitslos vorgemerkte Personen: ab dem 18. Lebensjahr mit praktischen und/oder schulischen Vorkenntnissen (z.b: abgebrochene Lehre im Bereich Service wie etwa Restaurantfachmann/frau, Hotel- und GastgewerbeassistentIn, Systemgastronomiefachmann/frau etc., abgebrochene schulische Ausbildung wie etwa Gastgewerbefachschule, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Hotelfachlehrgang, Höhere Lehranstalt für Tourismus, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe etc.) 3 Einstiegsvoraussetzung Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS- Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand direkt wieder in die Maßnahme einsteigen können, ohne dass eine neuerliche Zuweisung durch die AMS-Beraterin/den AMS-Berater erfolgt. mindestens 2 Jahre nachweisbare fachspezifische schulische und/oder praktische Erfahrung gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Die Einstiegsvoraussetzungen sind seitens des Bildungsträgers vor Antritt der Qualifizierung (im Rahmen der Informationsveranstaltung und des Clearings) dahingehend zu prüfen, ob nach Kursende die Lehrabschlussprüfung gemäß 24 LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

5 des Berufsausbildungsgesetzes möglich ist. Gegebenenfalls muss diesbezüglich Kontakt mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer aufgenommen werden. Die Prüfung muss jedenfalls im Anschluss an den Kurs abgelegt werden. Bei Feststellung, dass die Zulassung zur Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht möglich ist oder dass aufgrund festgestellter Defizite mit keinem positiven Abschluss der Teilnehmerin/des Teilnehmers gerechnet werden kann, muss der/die zuständige/r BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS umgehend mit konkreter Angabe des Hindernisgrundes/der Hindernisgründe informiert werden. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl Die Maßnahme ist für 25 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnenzahl von 25 auf 38 TeilnehmerInnen aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. 5 Definition des Zieles der Maßnahme Das Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist die Integration der oben genannten Zielgruppe in den ersten Arbeitsmarkt. Im Zuge dessen werden die TeilnehmerInnen auf die Lehrabschlussprüfung zur/zum Restaurantfachfrau/mann vorbereitet, um diese anschließend abzulegen. Das AMS Wien geht davon aus, dass erfahrungsgemäß 70 % der MaßnahmenteilnehmerInnen zur Lehrabschlussprüfung antreten (100% sind alle TeilnehmerInnen, welche die fachliche und praktische Ausbildung abgeschlossen haben). Erfolgsmessung: Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen in (nicht geförderter, nicht geringfügiger) Beschäftigung zum Stichtag plus 3 Monate nach Austritt aus der Maßnahme gemessen. Der erwartete Bestand an Personen in (nicht geförderter, nicht geringfügiger) Beschäftigung liegt bei 50 Prozentpunkten (100% sind alle eingetretenen Teilnehmer- Innen). LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

6 6 Zeitraum Durchführungszeitraum und Gesamt-Projektdauer: Infoveranstaltungen: und Gesamtförderzeitraum: = 52 Wochen und 2 Tage Durchführungszeitraum: (ohne einwöchiger Weihnachtssperre und bis einschließlich , ohne Ostersperre bis einschließlich ) = 50 Wochen und 2 Tage Infoveranstaltung: Eine Woche vor Beginn der Maßnahme ist an 2 Tagen ( und ) eine Informationsveranstaltung zu planen, an der die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme geklärt werden. Die Informationsveranstaltung ist an beiden Tagen identisch aufgebaut. Die regionale Geschäftsstelle des AMS Wien bucht pro Infotag 50 TeilnehmerInnen (bei beiden Tagen insgesamt 100 TeilnehmerInnen) zu, um die volle Auslastung der Maßnahme (= 25 TeilnehmerInnen) zu gewährleisten. Die Qualifizierung beginnt nach erfolgter Aufnahme in die Maßnahme am unmittelbar darauf folgenden Montag, falls dies ein Feiertag ist, am nächst folgenden Werktag. Gesetzliche Feiertage während des Projektzeitraums: Mo, Nationalfeiertag Fr, Neujahr Di, Maria Empfängnis Mi, Hl. 3 Könige Fr, Christtag Mo, Ostermontag Do, Mo, Do, Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder einen Einfluss auf den Gesamtzeitraum der Schulung, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Schulung. Maßnahmenstunden, die an einem Feiertag nicht abgehalten werden LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

7 können, müssen weder eingearbeitet werden, noch kommt es dadurch zu einer Verlängerung der individuellen Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Schulung. Um die Vergleichbarkeit aller Angebote gewährleisten zu können, müssen bei der Kalkulation alle angeführten Feiertage als Schulungstage ausgewiesen werden. Im Zuge der Endabrechnung werden diese Feiertage nicht berücksichtigt. Kurszeiten: Montag bis Freitag, 37,5 Stunden/Woche, 7,5 Stunden/Tag, Praktikum: im Zeitraum vom bis Die genauen Gestaltung und Handhabung im Zusammenhang mit den Kurszeiten obliegt dem Bildungsträger. 7 Schulungsort/Verkehrsanbindung Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien). LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

8 NACHHILFE Deutsch und Wirtschaftsrechnen 4 MS/Woche 8 Inhalt und Aufbau der Maßnahme Die Schulung besteht aus Theorie- und Praxisteilen. Zentrales Element der Qualifizierung ist die Vorbereitung auf und die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/zum Köchin/Koch. Informations- Veranstaltungen und Präsentation Einzelgespräche Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen QUALIFIZIERUNG 30 Wochen (inkl. 1 Woche Weihnachtssperre vom ) PRAKTIKUM 17 Wochen Woche Ostersperre BETREUUNG 25 MS/Woche 17 Wochen SOZIALPÄDAGOGISCHE BETREUUNG 15 MS/Woche/52 Wochen * 52 Wochen * BEWERBUNGSBÜRO 10 MS/Woche 52 Wochen * Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung 4 Wochen * die 52 Wochen sind inklusive 1 Woche Weihnachts- und 1 Woche Ostersperre Teilnahmeentscheidung Informationsveranstaltung Am 31. August 2009 und am 1. September 2009 muss in den Räumlichkeiten des Schulungsträgers jeweils 1 Informationstag, bestehend aus einer einstündigen Informationsveranstaltung und anschließenden Einzelgesprächen (0,25h pro TeilnehmerIn) für potenzielle TeilnahmeinteressentInnen, stattfinden. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

9 Inhalt: - Fundierte Kursinformation - Überblick über die Kursinhalte und Klärung des Ausbildungsziels - Klärung der notwendigen Fähigkeiten - Kennen lernen des Bildungsträgers - Kennenlernen der TrainerInnen - Klärung der individuellen Erwartungshaltungen und Abstimmung mit den Inhalten und Angeboten der Maßnahme im Einzelgespräch - Rechte und Pflichten der KursteilnehmerInnen - Klärung einer verbindlichen Kursteilnahme unter Berücksichtigung folgender Hinderungsgründe: Kinderbetreuung - Grundsätzliche Informationen zu externen Kinderbetreuungsmöglichkeiten während der Maßnahme: Krippe und Krabbelstube, Tagesmütter/-väter, Kindergarten, Hort Andere Betreuungspflichten (z.b.: Pflege von Angehörigen) Eingeschränkte Mobilität Gesundheitliche Probleme Hinweis: Aufgrund von Erfahrungswerten werden für 25 TeilnehmerInnen insgesamt ca. 100 Zuweisungen (50 pro Infotag) benötigt. Man kann davon ausgehen, dass rund 70 (35 pro Infotag) der zugewiesenen 100 Personen bei der einstündigen Informationsveranstaltung (Kalkulationsbasis 1 Maßnahmenstunde (MS)) teilnehmen. Pro InteressentIn ist ein Einzelgespräch von ca. 15 Minuten vorgesehen. Kalkulation Informationsveranstaltungen: TrainerInnen : TeilnehmerInnen: Informationspräsentation: 2 : 35 Einzelgespräche: 1 : 1 Kalkulationsbasis: Informationsveranstaltung: 1 Gruppe x 1 MS = 1 MS gesamt x 2 TrainerInnen =2 MSP gesamt x 2 Informationstage = 2 MS gesamt/4mspgesamt LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

10 Einzelgespräche: 0,25 MS x 35 TN = 8,75 MS gesamt / 8,75 MSP gesamt x 2 Informationstage = 17,5 MS gesamt/17,5 MSP gesamt = 19,5 MS gesamt und 21,5 MSP gesamt MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen, MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass bis zu 35 TeilnehmerInnen pro Infotag zum Informationstag erscheinen. Diese absolvieren eine einstündige Informationspräsentation und ein 15-minütiges Einzelgespräch. Bei 35 Personen pro Infotag sind daher 9,75 MS und 10,75 MSP notwendig, dass sind insgesamt gerechnet für alle 70 TeilnehmerInnen 19,5 MS und 21,5 MSP Zusätzliche Informationstage Sollte die Maßnahme vor Beginn nicht zur Gänze ausgelastet sein, so ist eine zusätzliche Informationsveranstaltung samt Einzelgesprächen vorzusehen. Das AMS Wien geht hier von 4 MS aus. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient die Vergleichbarkeit der Angebote sicher zu stellen. Kalkulationsbasis = 4 MS x 1 TrainerIn =4 MS gesamt / 4 MSP gesamt 8. 2 Qualifizierung Innerhalb des angegebenen Maßnahmenzeitraumes sind den TeilnehmerInnen die praktischen und theoretischen Kenntnisse, die für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/zum Restaurantfachfrau/mann notwendig sind, gemäß des Lehrplanes und der Ausbildungsordnung (Restaurantfachmann-Ausbildungsordnung) zu vermitteln. 1 Die angeeigneten Kenntnisse während der Dauer der Maßnahme müssen regelmäßig mit Lernzielkontrollen (Wiederholungen, Tests, Hausübungen, Mitarbeit, etc.) geprüft werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass bei individuell festgestellten Defiziten sofort durch 1 Siehe zu dem Berufsprofil des Lehrberufes Restaurantfachmann/-frau auch folgenden Link LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

11 den Bildungsträger Unterstützungsmaßnahmen geboten werden können. Die zeitgerechte Anmeldung der TeilnehmerInnen zur Zulassung zur Lehrabschlussprüfung obliegt dem Bildungsträger. Überfachliche Kompetenzen: Neben der Fachausbildung laut Lehrplan und Ausbildungsverordnung sollen auch folgende Inhalte vermittelt werden: Schlüsselqualifikationen: Kommunikation, wirksame Selbstpräsentation und Rhetorik, Teamfähigkeit und Kooperation, Konfliktmanagement und Deeskalation, Selbstbewusstsein, Selbstmotivation und Selbstmanagement Zeitmanagement und Organisation der Vereinbarkeit vor dem Hintergrund der Anforderungen in den angepeilten Berufsbereich Englisch Es steht dem Bieter frei in seinem Angebot, für den Bereich überfachliche Kompetenzen, noch weitere Inhalte zu integrieren. Die aufgezählten Themen sollen innerhalb der vorgegebenen Kursdauer neben der Vermittlung der praktischen und theoretischen Fachinhalte behandelt werden. Der Bildungsträger verpflichtet sich durch die Angebotslegung, entsprechend der Notwendigkeit der Gruppe, die Inhalte innerhalb der angegebenen Bereiche und die erforderlichen Stunden innerhalb der täglichen/wöchentlichen Maßnahmedauer anzupassen. Kalkulation Qualifizierung: 29 Wochen (30 Wochen 1 Woche Weihnachtssperre) x 37,5 MS = 1.087,5 MS gesamt x 2 TrainerInnen = MSP gesamt Die Qualifikation findet vom statt und die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass pro Woche 37,5 MS Qualifizierung stattfinden. Es sind 29 Wochen, da die Kalkulation die Woche der Weihnachtssperre ( ) nicht beinhaltet. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen Praktikum Der Bieter muss gewährleisten, dass gemäß den einschlägigen Gesetzen und den dazu ergangenen Verordnungen von Ausbildungsvorschriften die praktischen Kenntnisse, die für LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

12 die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/zum Restaurantfachfrau/mann notwendig sind, vermittelt werden. Diese sind direkt durch den Bieter und durch ein externes Praktikum zu vermitteln. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer glaubhaft (etwa durch Firmenbestätigungen) gemacht werden. Die Praktikumssuche soll durch die TeilnehmerInnen mit Unterstützung des Bildungsträgers erfolgen (= selbständig, aber nicht im Alleingang). Das Praktikum sollte immer im selben Betrieb stattfinden (Ausnahme: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen). Praktikumsdauer: bis , 17 Wochen Praktikumsbetreuung Der Bieter verpflichtet sich den TeilnehmerInnen in der Zeit der Praktikumsdauer (17 Wochen) eine Praktikumsbetreuung im Ausmaß von 1 MS pro Woche pro TeilnehmerIn anzubieten, das sind insgesamt 25 MS/Woche. Dies dient dazu die Praxiserfahrung zu reflektieren. Die genaue Gestaltung und Handhabung im Zusammenhang mit der Zeiteinteilung für die Praktikumsbetreuung obliegt dem Bildungsträger. Sie muss jedenfalls so gestaltet werden, dass jede Teilnerhmerin/jeder Teilnehmer 1 MS/Woche Praktikumsbetreuung bei Bedarf erhalten kann. Die/der PraktikumsbetreuerIn muss regelmäßig Kontakt (je nach Vereinbarung oder Erfordernis telefonisch oder persönlich) mit den Praktikumsbetrieben aufnehmen, um etwaige Probleme sofort klären zu können. Weiters muss die telefonische Erreichbarkeit des Bieters (für die TeilnehmerInnen und die Praktikumsbetriebe) während der vereinbarten Zeiten gewährleistet werden. Kalkulationsbasis = 17 Wochen x 1 MS x 25 TeilnehmerInnen = 425 MS gesamt x 1 TrainerIn = 425 MSP gesamt Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass pro Praktikumswoche (insgesamt 17 Wochen) 1 MS Praktikumsbetreuung nach Bedarf für alle TeilnehmerInnen angeboten wird. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

13 sicherzustellen. Sollte darüber hinaus noch Bedarf für eine weitere Praktikumsbetreuung bestehen, sollte diese im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung stattfinden Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung In den letzten 4 Wochen der Maßnahme (32. bis 35. Kalenderwoche des Jahres 2010) müssen die TeilnehmerInnen einerseits auf die Lehrabschlussprüfung und andererseits auf den Einstieg in ein passendes Arbeitsverhältnis vorbereitet werden. Jede/r TeilnehmerIn muss ihre/seine individuellen Bewerbungsunterlagen erstellen. Die selbstwirksame Präsentation im Hinblick auf die Bewerbung muss geübt und optimiert werden (TeilnehmerInnen - Feedback, Videoanalyse). Inhalte dieser Woche müssen u.a. sein: Jobfinding Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung Lösungsorientiertheit Funktionsweise des Arbeitsmarktes und Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt, Zusammenhänge weiblicher Lebensplanung und Erwerbstätigkeit Erkennen und Vermarkten der eigenen Stärken: die Marke Ich Zielplanung: wo will ich hin wie komme ich dort an Bewerbungsunterlagen Lebenslauf, Bewerbungsschreiben Vorstellungsgespräch Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung aktive Stellensuche: Stelleninserate, Internet-Jobbörsen etc. Prüfungsvorbereitung Kalkulationsbasis: 4 Wochen x 37,5 MS = 150 MS gesamt x 2 TrainerInnen = 300 MSP gesamt 8. 3 Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen Bewerbungsbüro Ab der 37. Kalenderwoche (ab ) muss nach dem täglichen Kursende die erforderliche Infrastruktur für Bewerbungstätigkeit (ohne Begleitung) für 10 Stunden pro Woche bereitgestellt werden. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

14 8.3.2 Nachhilfe Deutsch und Wirtschaftsrechnen Ziel dieser Unterstützungsmaßnahme ist unter anderem die Auffrischung der Grammatik und der Rechtschreibung, die Erweiterung der Ausdrucksfähigkeit, die Verbesserung der schriftlichen Kenntnisse sowie das Wiederholen und Auffrischen der Grundrechnungsarten. Die Nachhilfe in Deutsch und Wirtschaftsrechnen ist auch ab Beginn der Qualifizierung (ab ) anzubieten. Das AMS Wien geht (aus Gründen der Erfahrung) von der Annahme aus, dass 10 TeilnehmerInnen (in maximal 2 Gruppen zu je mindestens 5 TeilnehmerInnen) im Ausmaß von 4 MS/Woche (nach dem täglichen Kursende) eine Nachhilfe in Anspruch nehmen werden. Pro Gruppe wird 1 TrainerIn kalkuliert. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. Kalkulationsbasis: 50 Wochen (52 Wochen 1 Woche Weihnachtssperre und 1 Woche Ostersperre) x 4 MS = 200 MS gesamt x 2 TrainerInnen = 400 MSP gesamt Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass pro Woche 4 MS für die Nachhilfe kalkuliert werden. Es sind 50 Wochen, da die Kalkulation die Woche der Weihnachtssperre ( ) und die Woche der Ostersperre ( ) nicht beinhaltet Sozialpädagogische Betreuung Sozialpädagogische Betreuung ist begleitend im Einzelsetting anzubieten und ist auf den TeilnehmerInnen-Bedarf abzustimmen. Dafür sind 15 MS pro Woche vorzusehen. Während der theoretischen Ausbildung muss nicht nur eine sozialpädagogische Betreuung verfügbar sein, sondern auch das Angebot von Lerncoaching (Lernblockaden lösen, Lerntechniken vermitteln etc.) im Sinne einer individuellen Förderung der TeilnehmerInnen bestehen. Beide Aufgaben liegen im Verantwortungsbereich der TrainerInnen, die für die sozialpädagogische Betreuung zuständig ist/sind. Ausmaß: 15 Maßnahmenstunden pro Woche innerhalb von 3 Schulungstagen. Die sozialpädagogische Betreuung umfasst u.a. folgende Bereiche: Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Maßnahme zu sehen sind (z.b. Partnerschaftskonflikte, Finanzierungsschwierigkeiten, konkrete LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

15 Unterstützungsangebote bei familiären Engpässen wie Krankenbetreuung u.ä.). Diese wirken sich häufig stark auf die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit aus. Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten, welche in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme zu sehen sind (z.b. Konflikte mit der Gruppe, Konflikte im Zusammenhang mit TrainerInnen). Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung Kalkulation Sozialpädagogische Betreuung: TrainerInnen : TeilnehmerInnen: 1 : 1 15 MS x 50 Wochen (52 Wochen 1 Woche Weihnachtssperre und 1 Woche Ostersperre) x 1 TrainerIn = 750 MSP gesamt Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass 15 MS sozialpädagogische Betreuung pro Woche allen TeilnehmerInnen nach Bedarf zur Verfügung steht. Es sind 50 Wochen, da die Kalkulation die Woche der Weihnachtssperre ( ) und die Woche der Ostersperre ( ) nicht beinhaltet. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. 9 Konzeptive Qualität 9. 1 Berücksichtigung des individuellen Lerntempos Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel im Konzept zu beschreiben, welche Interventionen und Vorkehrungen bei Vorhandensein unterschiedlicher Lerntempi der TeilnehmerInnen ergriffen werden, um das Maßnahmeziel (=positiver Lehrabschluss) zu erreichen Motivation Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel im Konzept zu beschreiben, welche Anreize gesetzt werden, um die TeilnehmerInnen zu einer aktiven Teilnahme zu motivieren Dropout-Quote Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel im Konzept zu beschreiben, welche Interventionen und Vorkehrungen während der Maßnahme ergriffen werden, um die Dropout-Quote so gering wie möglich zu halten. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

16 10 Kalkulationsgrundlage Die anteiligen Unterrichtseinheiten der gesetzlichen Feiertage innerhalb des individuellen Projektzeitraumes sind in der unten angeführten Basiskalkulation beinhaltet und müssen im Rahmen der Endabrechnung berücksichtigt werden. D.h., dass im Rahmen der Endabrechnung der Bildungsträger Maßnahmenstunden, die an Feiertagen innerhalb des Projektzeitraumes anfallen, dem AMS Wien nicht in Rechnung stellen darf, da diese Maßnahmenstunden weder eingearbeitet werden müssen, noch der Projektzeitraum um diese Stunden verlängert wird. Veranstaltungen MS MSP Informationsveranstaltung 19,5 21,5 Zusätzlicher Infotag 4 4 Qualifizierung 1.087, Praktikumsbetreuung Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung Deutsch-Nachhilfe Sozialpädagogische Betreuung 750 Summe gesamt ,5 Es ergeben sich insgesamt somit MS gesamt und 4.075,5 MSP gesamt. Bitte beachten Sie die Prüfungskosten für die Lehrabschlussplrüfung in Ihrer Kalkulation. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, sind seitens des Bieters die Prüfungskosten für 100% der TeilnehmerInnen (=25) als Kalkulationsgrundlage heranzuziehen. Die entstehenden Prüfungskosten für die Lehrabschlussprüfung sind vorerst vom Bildungsträger auszulegen und werden nach Vorlage der entstandenen Kosten im Rahmen der Endabrechnung in voller Höhe einmalig pro TeilnehmerIn abgegolten. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

17 11 Personal Es werden alle TrainerInnen-Unterlagen einzeln geprüft. Ein Ausschluss erfolgt in all jenen Fällen, in denen auch nur ein Musskriterium nicht erfüllt ist. Während der gesamten Dauer der Maßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Maßnahme und der administrativen Abwicklung der Maßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen-Typen I-III (siehe Punkt ) vorzunehmen TrainerInnen : TeilnehmerInnenschlüssel Infoveranstaltung Präsentation Infoveranstaltung Einzelgespräche 2 : 35 1 : 1 Qualifizierung 2 : 25 Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung 2:25 Praktikumsbegleitung 1:1 Nachhilfe 1:5/2:10 Sozialpädagogische Betreuung 1 : 1 Für alle Verbindlichen Erklärungen (VE) gilt: Es werden nur TrainerInnen mit den in der Definition der Leistungsbeschreibung angeführten VE akzeptiert. Überschneidungszeiträume der VE und Stundenaufstellungen werden nicht akzeptiert; d.h. VE werden nur in kalendarischer Abfolge anerkannt. Maßnahmenzeiten, die durch Vor- und Nachmittagseinsätze erwirtschaftet worden sind, können daher nur einmal gezählt werden. Der Einsatzzeitraum muss abgeschlossen sein. Können bei den TrainerInnen die spezifischen Erfordernisse für den vorgesehenen Einsatzbereich nicht nachgewiesen werden, führt dies bei den Muss-Kriterien zum Ausschluss und für eine Höherbewertung werden diese VE nicht akzeptiert. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

18 11. 2 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Informationsveranstaltungen, Praktikumsbetreuung und Bewerbungsbüro (TrainerInnen-Typ I) Formale Qualifikation (60%): Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) Eine TRAINERINNENAUSBILDUNG muss mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

19 Für COACHINGAUSBILDUNGEN werden keine Mindestkriterien vorgegeben, sondern lediglich die Mindestdauer. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Bei TrainerInnen- und Coachingausbildungen, die im vorgegebenen Ausmaß von 110 Stunden absolviert wurden, muss dem Zertifikat weiters eine Erklärung (inkl. Rückseite/angerechnete Module) zum Nachweis einer 110 Stunden - TrainerInnen- und Coachingausbildung (zum Download unter beigelegt werden. Für länger dauernde Ausbildungen (> 110 Stunden) genügt die Vorlage eines Zertifikats, aus dem das Stundenausmaß und die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen müssen. Einzelne Inhalte/Module müssen in diesem Fall nicht ausgewiesen werden. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 3 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrechts-Mediations- Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich 6 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

20 abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) 8 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab ) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit - Social Work bzw. Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement bzw. Soziale Arbeit bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

21 abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Bakkalaueratsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium angewandte Betriebswirtschaftslehre bzw. Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaft bzw. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Berufsfeld: Wirtschaft & Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer (Abschluss: Bachelor of Arts in Business (BA) - Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht anerkannt) 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

22 abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium angewandte Betriebswirtschaftslehre bzw. Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale Betriebswirtschaftslehre bzw. Financial Management bzw. Volkswirtschaft bzw. Handelswissenschaften bzw. Wirtschaftswissenschaften bzw. internationale Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Masterstudium/Fachhochschule Berufsfeld: Wirtschaft & Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer (Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht anerkannt) bzw. abgeschlossenes Lehramtstudium bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw. abgeschlossener Lehrgang Psychosoziale Beratung - Aufbaustufe (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Psychotherapie (Abschluss: Master of Science) bzw. abgeschlossener Lehrgang Supervision und Coaching (Masterlehrgang) bzw. Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bzw. Coaching & Organisationsentwicklung Organisationsberatung bzw. Supervision im Gesundheitswesen (Masterlehrgang) bzw. abgeschlossener Lehrgang Career Management Laufbahnberatung (MAS Career Management) bzw. eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS - Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS KundInnen in Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungsund Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS MitarbeiterIn = AMS Senior Expert. Die unter 8 bzw. 10 Punkten angeführten und gelb unterlegten Wirtschaftsstudien werden nur im Bereich PRAKTIKUMSBETREUUNG anerkannt. Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten Studienrichtungen anerkannt (z.b. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie; nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik). LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

23 Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. AMS Senior Expert : Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema: Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten) anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: ; 365 Tage). Bei der Arbeit mit AMS KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs- /Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage) anzuführen. Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS- MitarbeiterIn ist zulässig. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( AMS Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

24 neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel Aktivierung, Berufsorientierung: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung (40%) Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

25 als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestens 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Qualifzierung und aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung (TrainerInnen-Typ II) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: Lehrabschlussprüfung im genannten Einsatzbereich bzw. Lehrabschlussprüfung in einem dem Einsatzbereich verwandten Beruf bzw. abgeschlossene berufsbildende Schule die eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-) Hochschulausbildung im genannten Einsatzbereich (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter ) Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Bewertung: Punkte Definition 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums 10 Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene TrainerInnenausbildung / Coachingausbildung. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

26 Erfahrung Muss-Kriterium 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer eines Lehrjahres oder ein JASG - Lehrjahres oder für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 5 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Höherbewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums 5 Erfüllung des Muss-Kriterium und 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER Erfüllung des Muss-Kriterium und LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

27 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder 10 für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Erfüllung des Muss-Kriterium und mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER Erfüllung des Muss-Kriterium und mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

28 11. 4 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Nachhilfe (TrainerInnen-Typ III) Formale Qualifikation (60%) Pädagogische Akademie für Volksschule oder Hauptschule oder Sonderschule oder Berufspädagogische Akademie oder Lehramtstudium. Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Bei Nicht-Erfüllung des Muss-Kriteriums: Ausschluss; bei Erfüllung des Muss-Kriteriums erfolgt die Bewertung der über das Muss-Kriterium hinausgehenden Formalqualifikationen nach folgendem Bewertungsschema: Punkte Definition 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums 10 Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene TrainerInnenausbildung/Coachingausbildung Erfahrung (40%) Muss-Kriterium: 2 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn 1 Semester bzw. 1 Trimester (bezogen auf die jeweilige Einrichtung) in einer schulischen Einrichtung bzw. in einer Einrichtung, welche die gleiche zeitliche Bemessungsgrundlage anwendet (z.b.: Universität, Volkshochschule,...), im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 5 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer von mindestens einer Kurswoche (mindestens 5 Werktage) im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Es werden nur TrainerInnen mit den in der Definition angeführten VEs akzeptiert. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

29 Es ist ausschließlich die geforderte Anzahl an verbindlichen Erklärungen seitens des Trainers / der TrainerIn bzw. seitens des Bieters (Schulungsträgers) vorzulegen. Ein Mehr an vorgelegten VEs bringt keine Zusatzpunkte, ein Weniger an vorgelegten VEs führt zum Ausschluss. Darüber hinaus wird ein Mehr an vorgelegten VEs zurückgewiesen, um vom Bieter die geforderte Anzahl an VEs zu erhalten, wodurch sich das Verfahren verzögert. Überschneidungszeiträume der VEs und Stundenaufstellungen werden nicht akzeptiert. Der Einsatzzeitraum muss abgeschlossen sein. TrainerInnen, welche die spezifischen Erfordernisse für den vorgesehenen Einsatzbereich nicht vorweisen können, werden nicht akzeptiert Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestens 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

30 11. 5 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Sozialpädagogische Betreuung (TrainerInnentyp IV) Formale Qualifikation (60%) Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Eine TRAINERINNENAUSBILDUNG muss mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

31 Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Für COACHINGAUSBILDUNGEN werden keine Mindestkriterien vorgegeben, sondern lediglich die Mindestdauer. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Bei TrainerInnen- und Coachingausbildungen, die im vorgegebenen Ausmaß von 110 Stunden absolviert wurden, muss dem Zertifikat weiters eine Erklärung (inkl. Rückseite/angerechnete Module)zum Nachweis einer 110 Stunden - TrainerInnen- und Coachingausbildung (zum Download unter beigelegt werden. Für länger dauernde Ausbildungen (> 110 Stunden) genügt die Vorlage eines Zertifikats, aus dem das Stundenausmaß und die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen müssen. Einzelne Inhalte/Module müssen in diesem Fall nicht ausgewiesen werden. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

32 * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Ein Diversitätstraining muss mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden auszuweisen. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Bei Diversitätstrainings, die im vorgegebenen Ausmaß von 16 Stunden absolviert wurden, muss dem Zertifikat weiters eine Erklärung zum Nachweis eines 16 Stunden - Diversitätstrainings (zum Download unter beigelegt werden. Für länger dauernde Ausbildungen genügt die Vorlage des Zertifikats ohne Erklärung, sofern daraus die Stundenanzahl und das Datum (innerhalb der letzten 2 Jahre) hervorgeht. LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung

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