Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0403 Oberschulämter
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- Hermann Winter
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1 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Oberschulämter bestehen nach der Verordnung der Landesregierung vom 6. November 1973 (GBI. S. 424) in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Ein Oberschulamtsbezirk umfasst jeweils den entsprechenden Regierungsbezirk. Das Kapitel enthält auch die Stellen für die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts bei den Oberschulämtern (vgl. hierzu auch Kap Tit und ), die Stellen und Mittel für das Informationstechnische Fachzentrum der Kultusverwaltung beim Oberschulamt Stuttgart sowie für die Schulpsychologischen Beratungsstellen. Das Personal der Schulpsychologischen Beratungsstellen ist im Stellenplan und in der Stellenübersicht jeweils gesondert ausgebracht. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Landesgebühren einschl. Kanzlei- und Verwaltungs- 51,1 a) 51,1 gebühren 77,0 b) 83,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Schreib-, Beglaubigungs- und sonstige Verwaltungsgebühren Vermischte Einnahmen 34,4 a) 34,4 29,0 b) 47,6 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 85,5 a) 85,5 Übrige Einnahmen Erstattungen von Verwaltungsausgaben 56,2 a) 56,2 20,4 b) Erläuterung: Ersatz von Dienstbezügen für 1,5 Bedienstete des Oberschulamts Karlsruhe durch die Schulstiftung Baden-Württemberg. Zwischensumme Übrige Einnahmen 56,2 a) 56,2 Gesamteinnahmen 141,7 a) 141,7 30
2 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten ,8 a) , ,4 b) ,5 c) Lehrer von öffentlichen Schulen können ganz oder mit einem Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung bei den Oberschulämtern verwendet werden, ohne dass die anteiligen Bezüge erstattet werden, soweit der Umfang dieser Tätigkeit die Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 7/7 Lehrern nicht überschreitet. Erläuterung: Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: Planmäßige Beamte (und Richter) ,2 3. Abgeordnete Beamte (und Richter) 705,0 zus ,2 Zu 3. Abgeordnete Beamte: Mehrere Schulaufsichtsbeamte (Kap. 0404) und Lehrkräfte der Bes.Gr. A 12 bis A 16 der Gymnasien (Kap. 0415), der beruflichen Schulen (Kap. 0420) sowie der Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen (Kap. 0405, 0406 und 0410) sind entweder ganz oder im Rahmen ihres Hauptamtes gegen entsprechende Ermäßigung ihrer Unterrichtsverpflichtung teilweise als Schulberichterstatter bei den Oberschulämtern tätig. Veranschlagt sind die anteiligen Bezüge dieser Lehrkräfte unter Zugrundelegung von zusammen (9)/9 abgeordneten Beamten der Bes.Gr. A 12 bis A Vergütungen der Angestellten 6.798,6 a) 7.133, ,1 b) 7.103,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen Nicht voll beschäftigte Angestellte (Gesamtbezüge) 28,1 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 10,2 9. Widerrufliche Leistungszulagen nach dem Tarifvertrag vom 10. Juli 1969 an bis zu (27)/32 Angestellte im Schreibdienst 37, Löhne der nicht vollbeschäftigten Arbeiter und 10,2 a) 10,2 des Reinigungsdienstes 11,0 b) 10,6 c) Sonstige Beschäftigungsentgelte 153,4 a) 153,4 104,0 b) 148,7 c) Erläuterung: 1. Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfen (auch Werkstudenten, Ferienpraktikanten, Austauschstudenten, ständige Heimarbeiter u. dgl.) 150,8 2. Sonstiges (Hausdienstvergütungen) 2,6 zus. 153,4 31
3 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen u. dgl. 35,8 a) 35,8 32,8 b) 37,8 c) Erläuterung: 1. Trennungsgelder, Fahrkostenbeiträge, Fahrkosten- und Verpflegungszuschüsse u. dgl. 20,0 2. Abfindungsbeiträge zur Wohnraumbeschaffung 0,5 3. Umzugskostenvergütungen 15,3 zus. 35,8 Zwischensumme Personalausgaben ,8 a) ,6 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und 536,6 a) 562,0 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- 532,7 b) stände 106,7 c) Erläuterung: Übertragen von Kap Tit ,0 1. Geschäftsbedarf (einschl. Bücher und Druckschriften) 181,5 2. Porto 315,0 3. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 45,0 4. Unterhaltung und Instandsetzung 20,0 5. Sonstiges (ggf. Ergänzung des Textes) 0,5 zus. 562, Dienst- und Schutzkleidung 0,4 a) 0,4 0,2 b) Erläuterung: Dienstkleidung erhalten Amtsboten (Hausdienst) und Drucker Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und 27,3 a) 27,6 Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 24,3 b) 23,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für geringwertige Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmittel (z. B. Putzmittel, WC-Bedarf). 32
4 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Dienstreisen 235,8 a) 283,2 266,6 b) 260,5 c) Erläuterung: 1. Reisekostenvergütungen 183,2 2. Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge 100,0 zus. 283,2 Zugelassene Fahrzeuge Pkw Vgl. auch Tit und Zur Verfügung der Präsidenten der Oberschulämter 4,0 a) 4,0 für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher 3,9 b) Veranlassung in besonderen Fällen 4,1 c) Erläuterung: Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Vermischte Verwaltungsausgaben 16,1 a) 21,3 17,5 b) 14,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen usw. Hieraus erfolgt auch die Erstattung von Gemeinkosten an das Studentenwerk infolge Teilnahme von Mitarbeitern des Oberschulamts Tübingen am Mensaessen der Universität Tübingen. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 820,2 a) 898,5 Ausgaben für Investitionen Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 92,0 a) 92,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 81,9 b) 45,3 c) Erläuterung: 1. Maschinen und Geräte 41,0 2. Dienstzimmerausstattungen u. dgl. 51,0 zus. 92,0 Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 92,0 a) 92,0 33
5 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Titelgruppen Innerhalb der einzelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 69 Aufwand für Informationstechnik Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Veranschlagt ist der Aufwand für Informationstechnik, insbesondere für die Entwicklung und die Pflege folgender IuK-Vorhaben durch das Informationstechnische Fachzentrum im Oberschulamt Stuttgart: Verwaltung und Management Rechner- und Netzbetrieb Data-Warehouse und Auswertungen Dienstleistungen Bürokommunikation, Standard-Software, Vorgangsbearbeitung Personalverwaltung, Lehramtsprüfungen Schulbezogene Informationssysteme, Lehrerfortbildung Schulverwaltung am Netz Neue Steuerungsinstrumente Personalaufwand 0,0 a) 0, A 111 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- 340,0 a) 343,4 und Ausrüstungsgegenständen u. dgl ,1 b) Erläuterung: 1. Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 309,0 2. Unterhaltung und Instandsetzung 34,4 zus. 343, B 111 Fernmeldegebühren u. dgl. 248,2 a) 223,7 507,0 b) Erläuterung: Übertragen nach Kap Tit B 27,0. 1. Laufende Gebühren und Kosten für Fernmeldegebühren 127,0 2. Einmalige Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen 5,7 3. Rundfunk- (und Fernseh-)gebühren 1,0 4. Sonstiges (Gebühren für Datenübertragungen) 90,0 zus. 223,7 34
6 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Maschinen- und Gerätemieten 195,0 a) 197,0 192,6 b) 18 Erläuterung: Für die Anmietung von Maschinen, Geräten, Rechnern u. dgl Dienstreisen 18,0 a) 18,2 16,8 b) 12,4 c) Erläuterung: Für Dienstreisen der Mitarbeiter des Informationstechnischen Fachzentrums. Veranschlagt sind auch Wegstreckenentschädigungen für privateigene Fahrzeuge, die an anderer Stelle zum Dienstreiseverkehr zugelassen sind Dienstleistungen Dritter u. dgl ,4 a) 5.259, ,7 b) 3.769,4 c) Erläuterung: Für Entgelte im Rahmen des Outsourcings der Bürokommunikation im Kernbereich der Kultusverwaltung sowie für Werkverträge u. dgl. zum Erwerb von Software und für Beratungsleistungen Sonstiger Sachaufwand 165,0 a) 166,7 168,7 b) 18,1 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 316,6 a) 316,6 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 566,5 b) 163,5 c) Erläuterung: Für Beschaffungen von Hard- und Software im Rahmen der o.g. IuK-Vorhaben. Summe Titelgruppe ,2 a) 6.524,9 35
7 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung 71 Schulpsychologische Beratungsstellen Erläuterung: Die Aufgabe der Schulpsychologischen Beratung ist den Oberschulämtern übertragen. Der Aufwand für die Schulpsychologischen Beratungsstellen wird hier nachgewiesen; die Personalstellen sind im Stellenplan und in der Stellenübersicht gesondert ausgebracht. Es bestehen 24 Schulpsychologische Beratungsstellen: in Aalen, Balingen, Biberach, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Mosbach, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Schwäbisch Hall, Sindelfingen, Stuttgart, Tauberbischofsheim, Tübingen, Ulm, Villingen-Schwenningen, Waiblingen und Waldshut-Tiengen Vergütungen und Löhne 31,1 a) 31,1 26,3 b) 25,5 c) Erläuterung: 1. Löhne des Reinigungsdienstes 29,6 2. Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfe 1,5 zus. 31, Sonstiger Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,1 c) Erläuterung: Hierunter fallen Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung, Trennungsgelder, Fahrkostenersätze, Umzugskostenvergütungen u. dgl Geschäftsbedarf 76,8 a) 77,5 77,6 b) Erläuterung: 1. Geschäftsbedarf (einschl. Bücher und Druckschriften) 12,5 2. Porto 10,2 3. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 49,3 4. Unterhaltung und Instandsetzung 5,0 5. Sonstiges 0,5 zus. 77, Dienstreisen 30,7 a) 31,0 27,0 b) 29,1 c) Erläuterung: Veranschlagt sind auch Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. Zugelassene Fahrzeuge Pkw
8 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Sonstiger Sachaufwand 26,6 a) 26,8 15,8 b) 3,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel für den sonstigen Sachaufwand der Schulpsychologischen Beratungsstellen (z. B. für geringwertige Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmittel, Umzugs- und Verlegungskosten, Bekanntmachungen, Vorstellungsreisen usw.) Arbeits- und Testmaterial sowie für Veröffentlichungen Erwerb von Geräten u. sonstigen beweglichen Sachen 25,6 a) 25,6 10,5 b) Summe Titelgruppe ,8 a) 192,0 89 Maßnahmen des IuK-Strukturpools entsprechend Zielvereinbarung Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der entsprechenden Einnahmen bei Kap Tit mit Einwilligung des Finanzministeriums zulässig. Erläuterung: Die Einführung moderner IuK-Verfahren zwischen Schulen und Schulverwaltung wird aus Mitteln des IuK-Strukturpools finanziert Bezüge der Beamten 0,0 a) 0,0 182,9 b) Vergütungen und Löhne 0,0 a) 0, Sonstiger Personalaufwand 0,0 a) 0, Sachaufwand 0,0 a) 0, ,4 c) Erläuterung: Hieraus werden die Sachkosten des Projektes und die entstehenden Reisekosten bezahlt. 37
9 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Investitionsausgaben 0,0 a) 0,0 Summe Titelgruppe 89 0,0 a) 0,0 Gesamtausgaben ,0 a) ,0 Abschluss Kapitel 0403 Verwaltungseinnahmen 85,5 a) 85,5 Übrige Einnahmen 56,2 a) 56,2 Gesamteinnahmen 141,7 a) 141,7 Personalausgaben ,9 a) ,7 Sächliche Verwaltungsausgaben 7.127,9 a) 7.242,1 Ausgaben für Investitionen 434,2 a) 434,2 Gesamtausgaben ,0 a) ,0 Kapitel 0403 Zuschuss ,3 a) ,3 38
Soll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
79 Zuschüsse für besondere Zwecke 282 79 549 Sonstige Zuschüsse für besondere Zwecke 62,0 a) 32,4 47,4 b) 89,7 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk Tit.Gr. 79 Ausgaben. Veranschlagt sind Zuschüsse der EU für das
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Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 011 Vermischte Einnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 4,1 b) 0,3 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 Gesamteinnahmen 3,0 a) 5,0 5,0 Ausgaben Personalausgaben 421
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Vorbemerkung: Veranschlagt ist das Landwirtschaftliche Technologiezentrum mit Außenstellen in Rheinstetten-Forchheim, Stuttgart, Donaueschingen, Sigmaringen, Tettnang und Ladenburg sowie dem ITADA (Grenzüberschreitende
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V o r b e m e r k u n g : Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist als oberes Landesgericht mit Sitz in Stuttgart errichtet mit Außensenaten in Freiburg. Einem Außensenat in Freiburg sind für den gesamten
MehrSoll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung sind ab 1. Juli 2006 für das Zulassungsverfahren für den gehobenen Dienst zuständig.
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V o r b e m e r k u n g : Aufgrund der VO der Landesregierung vom 24. April 1979 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch VO vom 22. Juni 2004 (GBl. S. 367) ist für die Ausbildung zum Beamten des gehobenen
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MehrSoll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR
Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 02 162 Gebühren für Ablichtungen und Leistungen der 35,6 a) 35,6 Fotostelle 28,9 b) 32,4 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit. 511 01. Veranschlagt sind die Gebühren
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Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit.
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Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 02 162 Gebühren für Ablichtungen und Leistungen der 35,6 a) 35,6 35,6 Fotostelle 32,5 b) 28,9 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit. 511 01. Veranschlagt sind die Gebühren
MehrSoll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
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MehrSoll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
V o r bem e rk u n g: An der Fachhochschule Schwetzingen Hochschule für Rechtspflege erfolgt die fachwissenschaftliche Ausbildung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes (Rechtspflegerlaufbahn).
MehrSoll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
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